Die Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist die Unterstützung und Beratung des Unternehmers bei allen Fragen der Arbeitssicherheit entsprechend den jeweiligen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen.

Aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) ergibt sich für Unternehmer/-innen die Verantwortung für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeiter/-innen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, müssen für Unternehmen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden.
In der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ist näher beschrieben, welche Betreuungsformen, für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gewählt werden können.

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