Carnet ATA (Carnet Admission Temporaire/Temporary Admission)
Das Carnet ATA ist eine Art „Reisepass“ für Waren, wie zum Beispiel Messegüter, Warenmuster und Berufsausrüstungsgegenstände. Das Carnet ATA erleichtert die vorübergehende Einfuhr von Waren in ein anderes Zollgebiet als das heimische. Es wird heute in 65 Ländern der Welt angewendet. Die Carnetbenutzer sparen mit diesem Zollverfahren Zeit bei der Einfuhrabfertigung, weil keine Sicherheitshinterlegung in Höhe der auf den Waren ruhenden ausländischen Einfuhrabgaben (wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer) erfolgen muss. Der ausländische Zoll erhält durch das Carnet eine Art Bürgschaft, die seinen Anspruch auf Bezahlung der Einfuhrabgaben sichert. Carnets sind immer für ein Jahr gültig und nur erlaubt für Berufsausrüstung, Warenmuster, Messe- und Ausstellungsgut oder gemäß nationaler Vorschrift (nur in Ausnahmefällen, wenn die IHK ausführlich darauf hingewiesen hat). Carnets werden in Deutschland von den regional zuständigen Industrie- und Handelskammern und in enger Kooperation mit der in Hamburg ansässigen „Euler Hermes Kreditversicherungs-AG“ ausgestellt. Vor Beginn der Auslandsreise muss das jeweilige Binnenzollamt die Ware begutachten und deren „Nämlichkeit“ feststellen. Jedes Carnet ist nach Ende der Reise, jedoch spätestens zum Ablauf seiner Gültigkeitsdauer, an die Industrie- und Handelskammer zurückzugeben.
Bei Reisen innerhalb der EU ist ein Carnet nicht erforderlich. Für Reisen in die folgenden Länder kann ein Carnet ATA verwendet werden (Stand: März 2008): Algerien, Andorra, Australien, Chile, VR China, Elfenbeinküste, Gibraltar, Hongkong, Indien, Iran, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Libanon, Malaysia, Marokko, Mauritius, Mazedonien, Mongolei, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Russland, Schweiz, Senegal, Serbien, Singapur, Sri Lanka, Südafrika, Thailand, Türkei, Tunesien, Ukraine, USA und Weißrussland.
Für Taiwan benötigt man das orange-/lachsfarbene (Taiwan-)Carnet C.P.D