In einer schriftlichen Betriebsanweisung werden die wesentlichen Gefahren und Maßnahmen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen beschrieben. Anhand der Betriebsanweisung sind die Beschäftigten zu unterweisen. Näheres beschreibt § 14 GefStoffV und die TRGS 555.

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