Dies sind Personen, die bei ihrer Berufsausübung oder -ausbildung mehr als 1 mSv/Jahr erhalten können. Der Grenzwert für diese Personengruppe beträgt 20 mSv/Jahr.
Dies sind Personen, die bei ihrer Berufsausübung oder -ausbildung mehr als 1 mSv/Jahr erhalten können. Der Grenzwert für diese Personengruppe beträgt 20 mSv/Jahr.