dient zum Ausräuchern von Ungeziefer in Vorratsräumen, Schiffen, Gewächshäusern oder alten Bibliotheken. Als Begasungsmittel werden feste, flüssige oder gasförmige Stoffe eingesetzt. Weitere Einzelheiten sind im Anhang I, Nr. 4 GefStoffV und in der TRGS 512 geregelt.