Befähigte Person mit behördlicher Anerkennung ist die von der zuständigen Behörde für die Prüfung nach einer Instandsetzung anerkannte befähigte Person eines Unternehmens.
[TRBS 1201 Teil 3]
Befähigte Person mit behördlicher Anerkennung ist die von der zuständigen Behörde für die Prüfung nach einer Instandsetzung anerkannte befähigte Person eines Unternehmens.
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