In der EU-Vibrationsschutz-Richtlinie (2002/44/EG) werden Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte genannt. Der Expositionsgrenzwert (bei Vibrationen) ist der Wert, normiert auf einen Bezugszeitraum von8 Stunden, bei
dessen Überschreitung mit dem Entstehen von Gesundheitsschäden zu rechnen ist. In der Praxis darf also dieser obere Grenzwert nicht überschritten werden. Der Auslösewert ist derjenige Wert, ab dem ein Gesundheitsrisiko besteht.

Ganzkörper – Vibrationen
Expositionsgrenzwert 1,15m/s²
Auslösewert 0,6m/s²

Hand – Arm – Vibrationen
Expositionsgrenzwert 5,0m/s²
Auslösewert 2,5m/s²

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