Eine Änderung einer überwachungsbedürftigen Anlage ist eine Maßnahme, die deren Sicherheit beeinflusst. Dazu kann auch eine sicherheitsrelevante Instandsetzung gehören.

Ob eine prüfpflichtige Änderung vorliegt und welche Prüfung vor der nächsten Verwendung erforderlich ist, muss anhand der konkreten Anlage, der Änderung und der Betriebssicherheitsverordnung beurteilt werden. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Maßnahme, sondern ihre mögliche Auswirkung auf den sicheren Betrieb.