Die Bedeutung des anlagentechnischen Brandschutzes kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Als integraler Bestandteil des Gesamtbrandschutzes spielt er eine entscheidende Rolle bei der Verhinderung und Bekämpfung von Bränden. Der anlagentechnische Brandschutz umfasst eine Vielzahl von Systemen und Maßnahmen, die dazu dienen, Brände zu erkennen, zu melden und zu löschen. Diese Systeme können sowohl aktiv (z.B. Sprinkleranlagen) als auch passiv (z.B. Brandschutztüren) sein und tragen dazu bei, die Sicherheit von Gebäuden und deren Nutzern zu gewährleisten.
Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) hat das Merkblatt 14-05 “Maßnahmen bei Ausfall von Einrichtungen des anlagentechnischen Brandschutzes” erstellt, um Betreibern, Brandschutzplanern, Bauaufsichten und Feuerwehren eine Handlungsanleitung für den Fall zu geben, dass Brandschutzanlagen ausfallen. Das Merkblatt, das im Juni 2023 veröffentlicht wurde, bietet wertvolle Informationen und praktische Tipps, wie man mit solchen Situationen umgeht und welche Ersatz- oder Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden können, um die Sicherheit des betroffenen Gebäudes nicht zu gefährden.
Das vfdb-Merkblatt 14-05 ist mehr als nur eine technische Anleitung. Es ist ein wichtiger Leitfaden, der dazu beiträgt, das Bewusstsein für die Bedeutung des anlagentechnischen Brandschutzes zu schärfen und die Kompetenzen derjenigen zu stärken, die für die Sicherheit unserer Gebäude verantwortlich sind. Es ist ein wertvolles Werkzeug, das dazu beiträgt, die Auswirkungen von Bränden zu minimieren und Leben und Eigentum zu schützen.
2 Grundlagen des anlagentechnischen Brandschutzes
Der anlagentechnische Brandschutz umfasst eine Vielzahl von Systemen und Maßnahmen, die dazu dienen, Brände zu erkennen, zu melden und zu löschen. Diese Systeme können in drei Hauptkategorien eingeteilt werden: Detektion, Alarmierung und Brandbekämpfung.
Detektion: Brandschutzanlagen sind mit Sensoren ausgestattet, die in der Lage sind, Anzeichen eines Brandes zu erkennen. Dazu gehören Rauchmelder, die auf sichtbare und unsichtbare Rauchpartikel reagieren, und Wärmemelder, die auf eine Erhöhung der Umgebungstemperatur reagieren. Diese Sensoren sind in der Regel mit einer zentralen Steuerungseinheit verbunden, die die Daten analysiert und bei Bedarf einen Alarm auslöst.
Alarmierung: Wenn ein Brand erkannt wird, ist es wichtig, dass die Personen im Gebäude schnell informiert werden, damit sie sich in Sicherheit bringen können. Dies geschieht in der Regel durch akustische und optische Alarme. Darüber hinaus können Brandschutzanlagen auch mit einer automatischen Alarmweiterleitung an eine Leitstelle oder Feuerwehr ausgestattet sein.
Brandbekämpfung: Einige Brandschutzanlagen sind in der Lage, einen Brand automatisch zu bekämpfen. Dazu gehören Sprinkleranlagen, die bei Erreichen einer bestimmten Temperatur automatisch Wasser versprühen, und Gaslöschanlagen, die ein Löschgas in den betroffenen Bereich einleiten.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Systeme und ihre Funktionen:
System
Funktion
Rauchmelder
Detektion von sichtbaren und unsichtbaren Rauchpartikeln
Wärmemelder
Detektion von Temperaturerhöhungen
Akustische Alarme
Alarmierung von Personen im Gebäude
Optische Alarme
Visuelle Alarmierung von Personen im Gebäude
Sprinkleranlagen
Automatische Brandbekämpfung durch Wasserversprühen
Gaslöschanlagen
Automatische Brandbekämpfung durch Einleitung von Löschgas
Neben diesen technischen Aspekten müssen auch baurechtliche und versicherungsrechtliche Schutzziele berücksichtigt werden. Baurechtliche Schutzziele beziehen sich in der Regel auf die Sicherheit der Gebäudebewohner und die Verhinderung der Brandausbreitung auf andere Gebäude. Versicherungsrechtliche Schutzziele können darüber hinaus auch den Schutz von Eigentum und Betriebsunterbrechungen umfassen. Es ist wichtig, dass Brandschutzanlagen so konzipiert und gewartet werden, dass sie diese Schutzziele zuverlässig erfüllen können.
3 Wartung und Instandhaltung von Brandschutzanlagen
Die Wartung und Instandhaltung von Brandschutzanlagen ist von entscheidender Bedeutung, um ihre ordnungsgemäße Funktion und damit die Sicherheit der Gebäude und ihrer Bewohner zu gewährleisten. Brandschutzanlagen sind komplexe Systeme, die aus vielen verschiedenen Komponenten bestehen. Wenn eine dieser Komponenten ausfällt oder nicht ordnungsgemäß funktioniert, kann dies die gesamte Leistung der Anlage beeinträchtigen.
Notwendigkeit der Instandhaltung: Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Brandschutzanlagen ist notwendig, um sicherzustellen, dass sie im Brandfall ordnungsgemäß funktionieren. Dies umfasst regelmäßige Inspektionen und Tests der Anlagen, um ihre Funktion zu überprüfen und eventuelle Mängel frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus kann eine regelmäßige Wartung dazu beitragen, die Lebensdauer der Anlagen zu verlängern und kostspielige Reparaturen oder Ausfälle zu vermeiden.
Vorgehen bei mangelhaften Anlagen: Wenn bei einer Inspektion oder einem Test Mängel festgestellt werden, müssen diese unverzüglich behoben werden. Dies kann die Reparatur oder den Austausch defekter Komponenten, die Aktualisierung der Systemsoftware oder die Anpassung der Systemeinstellungen umfassen. In einigen Fällen kann es auch notwendig sein, die Anlage vorübergehend außer Betrieb zu nehmen, bis die Mängel behoben sind.
Risiken und Konsequenzen eines plötzlichen Ausfalls: Ein plötzlicher Ausfall einer Brandschutzanlage kann schwerwiegende Folgen haben. Neben dem offensichtlichen Risiko eines unkontrollierten Brandes kann ein Ausfall auch zu Betriebsunterbrechungen, Schäden an Gebäuden und Ausrüstung und im schlimmsten Fall zu Verletzungen oder dem Verlust von Menschenleben führen. Daher ist es wichtig, dass Betreiber von Brandschutzanlagen Notfallpläne haben, die Maßnahmen zur Minimierung der Ausfallzeit und zur Sicherstellung der Gebäudesicherheit während eines Ausfalls umfassen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Aspekte der Wartung und Instandhaltung von Brandschutzanlagen:
Aspekt
Beschreibung
Notwendigkeit der Instandhaltung
Regelmäßige Inspektionen und Tests zur Überprüfung der Funktion der Anlagen und zur frühzeitigen Erkennung von Mängeln.
Vorgehen bei mangelhaften Anlagen
Unverzügliche Behebung von Mängeln durch Reparatur, Austausch, Aktualisierung oder Anpassung der Anlagen.
Risiken und Konsequenzen eines plötzlichen Ausfalls
Risiko eines unkontrollierten Brandes, Betriebsunterbrechungen, Schäden an Gebäuden und Ausrüstung, Verletzungen oder Verlust von Menschenleben. Notwendigkeit von Notfallplänen zur Minimierung der Ausfallzeit und zur Sicherstellung der Gebäudesicherheit.Wartung und Instandhaltung von Brandschutzanlagen
4 Maßnahmen bei Ausfall von Brandschutzanlagen
Die ordnungsgemäße Funktion von Brandschutzanlagen ist entscheidend für die Sicherheit von Gebäuden und ihren Bewohnern. Ein Ausfall dieser Anlagen kann schwerwiegende Folgen haben und erfordert daher sofortige Maßnahmen zur Behebung und Kompensation.
Vorgehensweise bei geplanten und ungeplanten Ausfällen: Bei geplanten Ausfällen, wie z.B. während Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, können die mit der Außerbetriebnahme verbundenen Gefährdungen im Vorfeld ermittelt und bewertet werden. Dies ermöglicht es, die Arbeiten und die Ersatzmaßnahmen gezielt vorzubereiten. Bei ungeplanten Ausfällen, z.B. aufgrund eines Defekts, besteht in der Regel keine Möglichkeit zur Vorbereitung. Daher ist es sinnvoll, grundsätzliche Vorgehensweisen zu formulieren, die im Fall eines plötzlichen Ausfalls umgesetzt werden können (Seite 4).
Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen: Bei einem Ausfall von Brandschutzanlagen sind Ersatzmaßnahmen erforderlich, die immer objektbezogen festgelegt werden müssen. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen mögliche Auswirkungen auf das Schutzziel analysiert werden. Die nachfolgenden Tabellen geben eine Orientierungshilfe für mögliche Maßnahmen. Diese können übernommen, reduziert und auch erhöht werden (Seite 17).
Praktische Tipps zur Minimierung der Ausfallzeit: Um die Ausfallzeit von Brandschutzanlagen zu minimieren, sollten Maßnahmen getroffen werden, die dazu geeignet sind, die Arbeiten an den Brandschutzanlagen möglichst kurz zu halten. Für diese Zeiten müssen Ersatz- oder Kompensationsmaßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit des betroffenen Gebäudes nicht zu gefährden (Seite 4).
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Aspekte bei Ausfall von Brandschutzanlagen:
Aspekt
Beschreibung
Vorgehensweise bei geplanten und ungeplanten Ausfällen
Vorherige Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen bei geplanten Ausfällen. Formulierung von grundsätzlichen Vorgehensweisen für ungeplante Ausfälle.
Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen
Objektbezogene Festlegung von Ersatzmaßnahmen. Analyse der möglichen Auswirkungen auf das Schutzziel.
Praktische Tipps zur Minimierung der Ausfallzeit
Durchführung von Maßnahmen zur Verkürzung der Arbeiten an Brandschutzanlagen. Treffen von Ersatz- oder Kompensationsmaßnahmen während der Ausfallzeiten.
5 Rolle der Betreiber, Brandschutzplaner, Bauaufsichten und Feuerwehren
Die Sicherstellung eines effektiven Brandschutzes erfordert die Zusammenarbeit und Kommunikation verschiedener Akteure. Jeder dieser Akteure hat spezifische Verantwortlichkeiten und Aufgaben, die im Folgenden erläutert werden.
Verantwortlichkeiten und Aufgaben:
Betreiber: Die Betreiber von Gebäuden und Anlagen sind verantwortlich für den sicheren Betrieb und müssen eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen sowie die daraus ermittelten Schutzmaßnahmen umsetzen. Sie müssen sicherstellen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist (Seite 6). Bei einem Ausfall von Brandschutzanlagen sind sie verantwortlich für die Umsetzung von Ersatzmaßnahmen und die Überwachung der Umsetzung und Termineinhaltung (Seite 21).
Brandschutzplaner: Brandschutzplaner sind verantwortlich für die Planung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten. Sie müssen sicherstellen, dass die Brandschutzanlagen den baurechtlichen und versicherungsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Bauaufsichten: Bauaufsichten überwachen die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und die Umsetzung der Brandschutzkonzepte. Sie können bei Bedarf Einschränkungen oder Untersagungen der Gebäudenutzung in den betroffenen Bereichen veranlassen (Seite 21).
Feuerwehren: Feuerwehren spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Bränden und der Rettung von Menschen und Sachwerten. Sie müssen über Ausfälle von Brandschutzanlagen informiert werden und können bei Bedarf manuell eine Alarmierung der anwesenden Personen sowie der Feuerwehr auslösen (Seite 21).
Zusammenarbeit und Kommunikation: Die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen diesen Akteuren ist entscheidend für einen effektiven Brandschutz. Bei einem Ausfall von Brandschutzanlagen müssen alle Beteiligten informiert werden und zusammenarbeiten, um die Sicherheit des betroffenen Gebäudes zu gewährleisten (Seite 8).
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure:
Akteur
Verantwortlichkeiten und Aufgaben
Betreiber
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, Umsetzung von Schutzmaßnahmen, Veranlassung und Überwachung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzanlagen
Brandschutzplaner
Planung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten, Sicherstellung der Einhaltung baurechtlicher und versicherungsrechtlicher Anforderungen
Bauaufsichten
Überwachung der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften, Umsetzung von Brandschutzkonzepten, Veranlassung von Einschränkungen oder Untersagungen der Gebäudenutzung bei Bedarf
Feuerwehren
Bekämpfung von Bränden, Rettung von Menschen und Sachwerten, Information über Ausfälle
6 Anlagenspezifische Beschreibungen und Hinweise zu Ersatzmaßnahmen
Die Erstellung von anlagenspezifischen Plänen und die Umsetzung von Ersatzmaßnahmen sind entscheidend, um die Sicherheit eines Gebäudes zu gewährleisten, wenn Brandschutzanlagen ausfallen. Im Folgenden finden Sie eine Anleitung zur Erstellung solcher Pläne sowie Beispiele und Best Practices.
Anleitung zur Erstellung von anlagenspezifischen Plänen
Identifizieren Sie die betroffenen Anlagenteile: Bei einem Ausfall von Brandschutzanlagen ist es wichtig, die betroffenen Anlagenteile zu identifizieren. Dies kann einzelne Bauteile, Komponenten oder ganze Systeme umfassen (Seite 18).
Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch: Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Schritt, um die Auswirkungen eines Ausfalls auf das Schutzziel zu analysieren. Dabei sind die Funktionen relevant, die durch einen Ausfall erheblich oder gar nicht beeinträchtigt werden können (Seite 18).
Legen Sie Ersatzmaßnahmen fest: Abhängig von der Gefährdungsbeurteilung und dem betroffenen Bereich/Funktion müssen Ersatzmaßnahmen festgelegt werden. Diese Maßnahmen können variieren und müssen immer objektbezogen festgelegt werden (Seite 17).
Beispiele und Best Practices
Das vfdb-Merkblatt 14-05 gibt Hinweise zu Ersatzmaßnahmen für verschiedene Anlagentechniken, darunter Brandmeldeanlagen (BMA) und Alarmierungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, automatische Lösch- und nicht-automatische Löschsysteme (Seite 9-14).
Es ist wichtig zu beachten, dass während Instandhaltungsarbeiten bei einigen Anlagen im sogenannten Revisionsmodus gearbeitet werden kann, um jeweils nur den Bereich abzuschalten, der gerade von den Maßnahmen betroffen ist; der Rest der Anlage steht für die Erfüllung der Schutzziele weiterhin zur Verfügung (Seite 9).
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über mögliche Ersatzmaßnahmen für verschiedene Anlagenteile:
Anlagenteil
Mögliche Ersatzmaßnahmen
Brandmeldeanlagen (BMA) und Alarmierungsanlagen
[Details auf Seite 10]
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
[Details auf Seite 11]
Automatische Löschsysteme
[Details auf Seite 12]
Nicht-automatische Löschsysteme
[Details auf Seite 14]
Das vfdb-Merkblatt 14-05 gibt Hinweise zu Ersatzmaßnahmen für verschiedene Anlagentechniken, darunter Brandmeldeanlagen (BMA) und Alarmierungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, automatische Lösch- und nicht-automatische Löschsysteme (Seite 9-14). Es ist wichtig zu beachten, dass während Instandhaltungsarbeiten bei einigen Anlagen im sogenannten Revisionsmodus gearbeitet werden.
7 Die Auswahl und Implementierung von Ersatzmaßnahmen sowie die Überwachung und Bewertung ihrer Wirksamkeit sind wichtige Aspekte im Brandschutzmanagement. Hier sind einige wichtige Punkte, die aus dem Dokument hervorgehen:
Auswirkungsanalyse von Fehlern/Störungen: Im Rahmen einer Risikobewertung werden Fehlermöglichkeiten und deren Einflüsse untersucht und dokumentiert. Fehler, die eintreten können, werden erfasst, aufgelistet, analysiert und bewertet. Aus dem Ergebnis zu jedem identifizierten Fehler werden Ersatzmaßnahmen formuliert. Ausfall und Maßnahmen können in einem Ranking klassifiziert werden (Seite 5).
Überwachung der Umsetzung: Es ist wichtig, die Umsetzung der Ersatzmaßnahmen und die Einhaltung der Termine zu überwachen. Dies kann beispielsweise durch personelle Überwachung der betroffenen Bereiche (Brandwache) erfolgen. Es kann auch notwendig sein, die Gebäudenutzung in den betroffenen Bereichen einzuschränken oder zu untersagen (Seite 21).
Betreiberpflichten: Die Betreiber sind verantwortlich für den sicheren Betrieb und müssen eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen, die daraus ermittelten Schutzmaßnahmen umsetzen und feststellen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist. Die fristgerechte Durchführung der Prüfungen und das Beheben eventuell erkannter Mängel sind Voraussetzungen dafür, dass der Betreiber diese Pflichten erfüllt hat (Seiten 6-7).
Ganzheitliche Beurteilung: Der Brandschutz ist ganzheitlich zu beurteilen, um die Schutzziele zu erreichen. Der anlagentechnische Brandschutz stellt einen zentralen Bestandteil des Brandschutzes dar. Der Ausfall des anlagentechnischen Brandschutzes ist dementsprechend kritisch: Präventive Maßnahmen (Wartung) und korrektive Maßnahmen (Instandsetzung) sind situationsspezifisch vorzusehen (Seite 7).
Gefährdungsbeurteilung: Zur Gefährdungsbeurteilung sind die Funktionen relevant, die durch einen Ausfall/Störung zur Schutzzielerreichung erheblich oder gar nicht beeinträchtigt werden können (Seiten 18-19).
Es ist wichtig zu beachten, dass die Auswahl und Implementierung von Ersatzmaßnahmen immer vom konkreten Einzelfall abhängig ist und eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren, wie Betreibern, Brandschutzplanern, Bauaufsichten und Feuerwehren, erfordert.
8 Wichtigste Erkenntnisse aus dem Merkblatt:
Definition und Bedeutung von Brandlast: Brandlast ist definiert als die Menge an brennbarem Material in einem bestimmten Bereich, die potenziell zur Entwicklung eines Feuers beitragen kann. Es ist wichtig, die Brandlast zu minimieren, um das Risiko und die Auswirkungen eines Feuers zu reduzieren (Seite 2).
Berechnung der Brandlast: Die Brandlast kann berechnet werden, indem das Gewicht des brennbaren Materials mit seinem Heizwert multipliziert wird. Es ist wichtig, sowohl die spezifische als auch die gesamte Brandlast zu berücksichtigen, um ein vollständiges Bild des Brandrisikos zu erhalten (Seite 3).
Einflussfaktoren auf die Brandlast: Verschiedene Faktoren können die Brandlast beeinflussen, darunter die Art des Materials, seine Anordnung und die Verfügbarkeit von Sauerstoff. Es ist wichtig, diese Faktoren zu berücksichtigen, um effektive Maßnahmen zur Brandlastreduktion zu entwickeln (Seite 4).
Maßnahmen zur Reduzierung der Brandlast: Es gibt verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Brandlast, darunter die Auswahl von Materialien mit geringerem Heizwert, die Begrenzung der Menge an brennbarem Material und die Verbesserung der Anordnung von Materialien, um die Ausbreitung von Feuer zu verhindern (Seite 5).
Nächste Schritte und Empfehlungen für die Praxis:
Bewertung der Brandlast: Es ist wichtig, regelmäßige Bewertungen der Brandlast durchzuführen, um Änderungen im Laufe der Zeit zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Brandlast zu ergreifen (Seite 6).
Schulung und Bewusstseinsbildung: Schulungen und Bewusstseinsbildung sind entscheidend, um das Verständnis für die Bedeutung der Brandlast und die Maßnahmen zu ihrer Reduzierung zu fördern. Dies kann durch regelmäßige Schulungen und Informationsveranstaltungen erreicht werden (Seite 7).
Implementierung von Maßnahmen zur Reduzierung der Brandlast: Nach der Bewertung der Brandlast sollten geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Brandlast implementiert werden. Dies kann die Auswahl von Materialien mit geringerem Heizwert, die Begrenzung der Menge an brennbarem Material und die Verbesserung der Anordnung von Materialien umfassen (Seite 8).
8 Abschluss des Artikels:
Für weitere Details und umfassende Informationen können Sie das vollständige vfdb-Merkblatt 14-05 „Maßnahmen bei Ausfall von Einrichtungen des anlagentechnischen Brandschutzes“ hier kostenlos herunterladen. Dieser Leitfaden bietet wertvolle Einblicke und praktische Tipps, die Ihnen helfen, die Sicherheit Ihres Gebäudes zu gewährleisten und das Risiko eines Feuers zu minimieren. Nutzen Sie diese Ressource, um Ihr Wissen zu erweitern und Ihre Fähigkeiten im Brandschutz zu verbessern.
Brandschutz spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit von Gebäuden und deren Bewohnern. In Deutschland wird dem Brandschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt, und es gibt spezielle Normen und Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern und Personen im Brandfall zu schützen. Eine dieser Normen ist die DIN 14096, welche die Brandschutzordnung regelt. Dieses Dokument zielt darauf ab, ein umfassendes Verständnis der Brandschutzordnung nach DIN 14096 zu vermitteln und ihre Bedeutung hervorzuheben.
1.1. Zweck des Dokuments
Der Hauptzweck dieses Dokuments besteht darin, eine detaillierte Einführung in die Brandschutzordnung nach DIN 14096 zu geben. Es soll sowohl für Personen, die sich zum ersten Mal mit dem Thema befassen, als auch für diejenigen, die bereits Erfahrung auf dem Gebiet haben, von Nutzen sein. Außerdem soll dieses Dokument als Leitfaden dienen, um zu verstehen, wie eine effektive Brandschutzordnung erstellt, implementiert und gewartet wird, und welchen gesetzlichen Anforderungen sie entsprechen muss.
1.2. Bedeutung der Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung ist ein wesentliches Instrument, um das Risiko und die Auswirkungen von Bränden zu minimieren. Sie legt klar definierte Verhaltensregeln für Personen im Brandfall fest und stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Brände zu verhindern. Durch die Strukturierung der Brandschutzordnung in verschiedene Teile (Teil A, B und C) ermöglicht sie eine gezielte Information und Schulung verschiedener Personengruppen, von allgemeinen Gebäudenutzern bis hin zu speziell ausgebildetem Personal mit besonderen Brandschutzaufgaben.
1.3. Gesetzliche Grundlagen und Relevanz
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Zu den relevanten Gesetzen und Verordnungen gehören insbesondere das Bauordnungsrecht, das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Zusätzlich gibt es in den Bundesländern spezifische Landesbauordnungen und Brandschutzgesetze.
Die DIN 14096 Norm selbst stellt detaillierte Anforderungen an die Erstellung und den Inhalt von Brandschutzordnungen und ist ein anerkannter Standard in Deutschland. Ihre Einhaltung ist oft entscheidend für die Gewährleistung der Sicherheit in Gebäuden und kann zudem auch versicherungsrechtlich von Bedeutung sein.
In der Praxis dient die Brandschutzordnung als Grundlage für die Erstellung von Brandschutzkonzepten und ist ein wichtiges Element zur Sicherstellung, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und effektive Vorkehrungen zum Schutz vor Bränden getroffen werden.
2 Grundlagen der Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung ist ein unverzichtbares Instrument zur Sicherstellung der Sicherheit von Gebäuden und Personen im Brandfall. In Deutschland wird die Brandschutzordnung durch die Norm DIN 14096 geregelt. In diesem Abschnitt werden die Grundlagen der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 erläutert, darunter ein Überblick über die Norm, die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung und deren Anpassung an die spezifischen Bedingungen und Brandgefahren des betreffenden Objekts.
2.1. Überblick über DIN 14096
DIN 14096 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen und den Inhalt von Brandschutzordnungen regelt. Die Norm ist in drei Teile gegliedert, nämlich Teil A, Teil B und Teil C.
Teil A betrifft allgemeine Informationen und Verhaltensregeln für alle Personen, die sich in einem Gebäude befinden. Es beinhaltet grundlegende Informationen zur Alarmierung der Feuerwehr, zur Räumung des Gebäudes und zum Verhalten im Brandfall.
Teil B richtet sich an eine bestimmte Personengruppe innerhalb eines Gebäudes, beispielsweise Mitarbeiter. Es enthält detailliertere Informationen als Teil A, einschließlich Anweisungen zur Verwendung von Feuerlöscheinrichtungen und zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.
Teil C ist für Personen bestimmt, die besondere Aufgaben im Brandschutz haben, wie Brandschutzbeauftragte. Es enthält spezifische Anweisungen und Schulungsanforderungen für diese Personengruppe.
2.2. Notwendigkeit einer Brandschutzordnung
Eine Brandschutzordnung ist notwendig, um das Risiko von Bränden zu minimieren und im Brandfall effektiv zu handeln. Sie trägt dazu bei, dass alle Personen im Gebäude über die richtigen Verhaltensweisen im Brandfall informiert sind und weiß, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Leben und Eigentum zu schützen. Zudem ist sie oft eine gesetzliche Anforderung und stellt sicher, dass das Gebäude den brandschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht. Ferner kann eine gut entwickelte und implementierte Brandschutzordnung die finanziellen Risiken minimieren, die mit Bränden verbunden sind, etwa durch Versicherungsansprüche und Betriebsunterbrechungen.
2.3. Anpassung an die Bedingungen und Brandgefahren des Objekts
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Brandschutzordnung an die spezifischen Bedingungen und Brandgefahren des jeweiligen Objekts angepasst ist. Dies bedeutet, dass bei der Erstellung der Brandschutzordnung Aspekte wie die Art der Nutzung des Gebäudes, die vorhandenen Brandlasten, die Anzahl der Personen und eventuelle besondere Gefährdungen berücksichtigt werden müssen.
Zum Beispiel erfordert ein Industriegebäude mit gefährlichen Chemikalien eine andere Herangehensweise als ein Bürogebäude oder eine Schule. Die Anpassung der Brandschutzordnung sollte auch regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere wenn sich die Nutzung des Gebäudes ändert oder neue Gefährdungen auftreten.
Die Anpassung trägt dazu bei, dass die Brandschutzmaßnahmen effektiv sind und dass im Brandfall angemessen reagiert werden kann, um Menschenleben zu schützen und Schäden zu minimieren.
3 Teil A der Brandschutzordnung: Verhalten im Brandfall
Teil A der Brandschutzordnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen in einem Gebäude und enthält wichtige Informationen darüber, wie man sich im Brandfall verhalten sollte. In diesem Abschnitt werden Zielgruppe und Zweck, Anforderungen an den Aushang, Inhalt und Struktur von Teil A sowie die Bedeutung mehrsprachiger Aushänge erläutert.
3.1. Zielgruppe und Zweck
Die Zielgruppe für Teil A der Brandschutzordnung sind alle Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten, unabhängig davon, ob sie Mitarbeiter, Besucher oder sonstige Nutzer sind. Der Zweck dieses Teils ist es, eine grundlegende Orientierung und Anweisung im Brandfall zu bieten. Es geht darum, dass Personen, die sich im Gebäude aufhalten, im Brandfall sicher agieren können, indem sie wissen, wie sie Alarm schlagen, wie sie sich evakuieren und wie sie Erste Hilfe leisten können.
3.2. Anforderungen an den Aushang
Teil A muss gut sichtbar und leicht zugänglich in den Räumlichkeiten ausgehängt werden. Die Anforderungen an den Aushang sind in der DIN 14096 festgelegt. Häufig wird empfohlen, Teil A in der Nähe von Fluchtwegen, Eingängen und Aufzügen anzubringen. Der Aushang sollte in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst sein und gegebenenfalls durch Piktogramme ergänzt werden, um die Verständlichkeit zu erhöhen.
3.3. Inhalt und Struktur von Teil A
Teil A der Brandschutzordnung enthält in der Regel die folgenden Elemente:
Einleitung: Ein kurzer Abschnitt, der den Zweck der Brandschutzordnung erläutert.
Alarmierung: Informationen darüber, wie im Brandfall Alarm geschlagen werden soll, einschließlich der Nummer der Feuerwehr und der Verwendung von Brandmeldern.
Räumung und Evakuierung: Anweisungen zur Räumung des Gebäudes, einschließlich der Nutzung von Fluchtwegen und Notausgängen.
Verhalten im Brandfall: Allgemeine Verhaltensregeln, wie z.B. keine Aufzüge zu benutzen, Türen geschlossen zu halten, um Brandausbreitung zu verhindern, und sich an Sammelpunkten einzufinden.
Erste Hilfe: Informationen zur Leistung von Erster Hilfe und Standorte von Erste-Hilfe-Ausrüstungen.
Kontaktdaten: Angabe von Ansprechpartnern und weiteren wichtigen Kontaktdaten im Brandfall.
3.4. Mehrsprachige Aushänge
In Gebäuden, in denen regelmäßig Menschen unterschiedlicher Nationalitäten und Sprachen verkehren, ist es wichtig, mehrsprachige Aushänge zu berücksichtigen. Durch die Bereitstellung von Informationen in mehreren Sprachen wird sichergestellt, dass auch Personen, die die lokale Sprache nicht verstehen, wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten müssen. Dies kann entscheidend für die Sicherheit aller im Gebäude befindlichen Personen sein.
4 Teil B der Brandschutzordnung: Für Mitarbeiter
Teil B der Brandschutzordnung richtet sich speziell an Mitarbeiter innerhalb eines Gebäudes oder einer Einrichtung und legt fest, welche Verantwortlichkeiten und Aufgaben sie im Bereich Brandschutz haben. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter mit den Anforderungen von Teil B vertraut sind und entsprechend geschult werden.
4.1. Zielgruppe und Zweck
Die Zielgruppe für Teil B der Brandschutzordnung sind alle Mitarbeiter, einschließlich des Managements und der Führungskräfte, die in der betreffenden Einrichtung arbeiten. Der Zweck von Teil B ist es, sicherzustellen, dass Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um im Brandfall richtig zu reagieren, aber auch um vorbeugende Maßnahmen zur Brandvermeidung zu treffen.
4.2. Inhalt und Struktur von Teil B
Teil B der Brandschutzordnung enthält normalerweise die folgenden Elemente:
Allgemeine Brandschutzmaßnahmen: Informationen zu allgemeinen Brandschutzmaßnahmen, wie z.B. das ordnungsgemäße Lagern von brennbaren Materialien oder das Nicht-Blockieren von Fluchtwegen.
Umgang mit Feuergefährlichen Stoffen: Anweisungen zum sicheren Umgang mit Stoffen und Materialien, die ein erhöhtes Brandrisiko darstellen.
Verhalten im Brandfall: Detaillierte Anweisungen für Mitarbeiter, wie sie im Brandfall reagieren sollten, einschließlich spezifischer Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen: Informationen darüber, wie Mitarbeiter Erste Hilfe leisten können und wo sich Erste-Hilfe-Ausrüstung befindet.
Brandschutzeinrichtungen: Erklärung der verschiedenen Brandschutzeinrichtungen innerhalb des Gebäudes und wie sie zu verwenden sind.
4.3. Unterweisung und Kenntnisnahme
Es ist unerlässlich, dass Mitarbeiter regelmäßig in den Inhalten und Anforderungen von Teil B unterwiesen werden. Die Unterweisung sollte sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Übungen beinhalten. Nach der Unterweisung ist es üblich, dass die Mitarbeiter eine schriftliche Bestätigung unterzeichnen, um zu dokumentieren, dass sie die Inhalte von Teil B der Brandschutzordnung zur Kenntnis genommen haben.
In Arbeitsumgebungen, in denen Mitarbeiter unterschiedlicher Sprachherkunft tätig sind, ist es besonders wichtig, die Brandschutzordnung in verschiedenen Sprachen bereitzustellen. Mehrsprachige Mitarbeiter sollten zudem in ihrer Muttersprache unterwiesen werden, um sicherzustellen, dass sie alle Anforderungen und Vorschriften vollständig verstehen. Gegebenenfalls sollten auch kulturspezifische Aspekte berücksichtigt werden, die das Verständnis und die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen beeinflussen könnten.
5 Teil C der Brandschutzordnung: Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, die innerhalb einer Organisation oder eines Gebäudes spezielle Brandschutzaufgaben wahrnehmen. Dazu zählen in der Regel Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere Mitarbeiter, die in besonderer Weise für den Brandschutz verantwortlich sind.
5.1. Zielgruppe und Zweck
Die Zielgruppe für Teil C sind Personen, die spezifische Brandschutzaufgaben innerhalb der Organisation haben. Dazu gehören unter anderem die Identifizierung von Brandrisiken, die Umsetzung präventiver Maßnahmen und die Sicherstellung, dass die Organisation im Brandfall effektiv reagieren kann. Der Zweck von Teil C besteht darin, detaillierte Anweisungen und Informationen bereitzustellen, die diesen Personen helfen, ihre Aufgaben effektiv und gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen.
5.2. Inhalt und Struktur von Teil C
Teil C der Brandschutzordnung enthält üblicherweise die folgenden Elemente:
Aufgaben der Brandschutzbeauftragten: Eine klare Definition der spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Brandschutzbeauftragten und anderer Personen mit Brandschutzaufgaben.
Brandrisikobewertung: Anweisungen zur Durchführung von Brandrisikobewertungen, einschließlich der Identifizierung potenzieller Brandgefahren und der Entwicklung von Strategien zur Risikominderung.
Brandschutzmaßnahmen und -anlagen: Details zu den vorhandenen Brandschutzmaßnahmen und -anlagen und Anweisungen zu deren Wartung und Prüfung.
Notfallpläne und Evakuierungsverfahren: Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen, einschließlich Evakuierungsverfahren und Koordination mit externen Rettungsdiensten.
Dokumentation und Berichterstattung: Anforderungen an die Dokumentation von Brandschutzmaßnahmen und die Berichterstattung über Brandschutzthemen, einschließlich eventueller Vorfälle.
5.3. Schulung und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
Personen, die in Teil C der Brandschutzordnung als verantwortlich für besondere Brandschutzaufgaben genannt sind, müssen eine angemessene Schulung und Ausbildung erhalten. Dies umfasst sowohl theoretisches Wissen über Brandschutzbestimmungen und -techniken als auch praktische Fähigkeiten, wie die Handhabung von Feuerlöschern und die Durchführung von Evakuierungen. Brandschutzbeauftragte sollten regelmäßig Fortbildungen besuchen, um sicherzustellen, dass ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auf dem neuesten Stand sind. Zudem ist es wichtig, dass sie in der Lage sind, ihr Wissen an andere Mitarbeiter weiterzugeben und als Ansprechpartner für Brandschutzthemen innerhalb der Organisation zur Verfügung stehen.
6 Erstellung und Aktualisierung einer Brandschutzordnung
Eine Brandschutzordnung ist ein wichtiges Dokument, das klare Richtlinien und Verfahren für den Brandschutz in einer Einrichtung oder Organisation festlegt. Damit die Brandschutzordnung effektiv und aktuell bleibt, muss sie sorgfältig erstellt und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
6.1. Prozess der Erstellung
Die Erstellung einer Brandschutzordnung erfordert eine sorgfältige Planung und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stakeholdern. Der Prozess umfasst in der Regel folgende Schritte:
Bedarfsanalyse: Ermittlung des Bedarfs für eine Brandschutzordnung basierend auf der Art der Einrichtung, den gesetzlichen Anforderungen und eventuellen spezifischen Risiken.
Datenerfassung: Sammlung von Informationen über das Gebäude, die Anlagen und die Tätigkeiten, die innerhalb der Einrichtung stattfinden.
Risikobewertung: Identifizierung und Bewertung potenzieller Brandrisiken und Entwicklung von Strategien zur Risikominderung.
Entwurf der Brandschutzordnung: Erstellen eines Entwurfs der Brandschutzordnung, der die Teile A, B und C gemäß DIN 14096 beinhaltet.
Abstimmung und Freigabe: Überprüfung des Entwurfs durch relevante Stakeholder, einschließlich der Geschäftsleitung und der Brandschutzbeauftragten, und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Abschließende Freigabe der Brandschutzordnung.
6.2. Pflicht zur Aktualisierung
Es ist entscheidend, dass die Brandschutzordnung regelmäßig aktualisiert wird, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Gegebenheiten und gesetzlichen Anforderungen entspricht. Änderungen in der Organisation, im Gebäude oder in den gesetzlichen Bestimmungen können Anpassungen der Brandschutzordnung erforderlich machen.
6.3. Überprüfung durch Fachkundige
Um die Qualität und Relevanz der Brandschutzordnung zu gewährleisten, sollte diese regelmäßig von Fachleuten auf dem Gebiet des Brandschutzes überprüft werden. Fachkundige können mögliche Schwachstellen identifizieren und Empfehlungen für Verbesserungen geben.
6.4. Dokumentation der Überprüfung
Jede Überprüfung und Aktualisierung der Brandschutzordnung muss dokumentiert werden. Dies beinhaltet das Festhalten des Datums der Überprüfung, der durchgeführten Änderungen und der beteiligten Personen. Die Dokumentation sollte auch die Gründe für die Änderungen und Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen enthalten. Diese Dokumentation ist nicht nur für interne Zwecke wichtig, sondern kann auch bei behördlichen Überprüfungen oder im Falle eines Brandes relevant sein.
7 Praktische Tipps und Empfehlungen
Die Erstellung einer wirksamen Brandschutzordnung erfordert sorgfältige Überlegungen und Planung. Hier sind einige praktische Tipps und Empfehlungen, die bei der Entwicklung einer effektiven Brandschutzordnung berücksichtigt werden sollten:
7.1. Vermeidung von Namensnennungen
Es ist ratsam, in der Brandschutzordnung keine Namen von Personen zu nennen. Statt Namen sollten Positionen oder Rollen genannt werden, wie z.B. “Brandschutzbeauftragter” oder “Sicherheitsbeauftragter”. Dies verhindert, dass die Brandschutzordnung veraltet, wenn sich Personaländerungen ergeben, und erleichtert die Aktualisierung des Dokuments.
7.2. Unterschriften für offizielle Wirkung
Um der Brandschutzordnung formale Geltung zu verleihen, sollte sie von den verantwortlichen Personen innerhalb der Organisation, wie zum Beispiel dem Geschäftsführer oder dem Brandschutzbeauftragten, unterzeichnet werden. Dies zeigt, dass die Organisation die Brandschutzordnung ernst nimmt und ihr eine offizielle Bedeutung beimisst.
7.3. Verwendung von Piktogrammen und Bildern
Die Verwendung von Piktogrammen und Bildern in der Brandschutzordnung kann dazu beitragen, dass sie leichter verständlich ist, insbesondere für Personen, die Schwierigkeiten beim Lesen von Text haben oder nicht fließend in der Sprache des Dokuments sind. Piktogramme für allgemein bekannte Brandschutzzeichen, wie z.B. Feuerlöscher oder Notausgänge, sollten verwendet werden, um die Klarheit und Verständlichkeit zu erhöhen.
7.4. Unterstützende Dokumente/Informationsquellen für die Erstellung
Bei der Erstellung einer Brandschutzordnung sollte man nicht das Rad neu erfinden. Es gibt eine Vielzahl von unterstützenden Dokumenten und Informationsquellen, die hilfreich sein können. Dazu gehören:
Gesetzliche Vorschriften: Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz können als Grundlage für die Erstellung der Brandschutzordnung dienen.
DIN-Normen: Standards wie DIN 14096 bieten detaillierte Anleitungen zur Erstellung einer Brandschutzordnung.
Best Practice Beispiele: Die Analyse von Brandschutzordnungen anderer ähnlicher Organisationen kann wertvolle Erkenntnisse liefern.
Fachliteratur und Schulungsmaterialien: Diese können nützliche Informationen und Anleitungen für die Erstellung einer Brandschutzordnung enthalten.
Durch die Nutzung dieser Ressourcen kann sichergestellt werden, dass die Brandschutzordnung den aktuellen Standards entspricht und effektiv in der Praxis umgesetzt wird.
8 Fallbeispiele und Erfahrungen
Das Lernen aus realen Fällen und Erfahrungen kann wertvolle Einsichten bieten und dazu beitragen, die Effektivität von Brandschutzordnungen zu verbessern. In diesem Abschnitt betrachten wir einige Beispiele für die erfolgreiche Implementierung von Brandschutzordnungen sowie Erfahrungen aus Evakuierungen und Räumungen und der Zusammenarbeit mit Behörden und Sachversicherern.
8.1. Beispiele für die erfolgreiche Implementierung von Brandschutzordnungen
Fallbeispiel 1: Ein mittelständisches Unternehmen stellte nach einer gründlichen Überprüfung seiner Brandschutzordnung fest, dass diese veraltet war. Durch eine Überarbeitung unter Berücksichtigung der aktuellen DIN-Normen und einer verstärkten Schulung der Mitarbeiter konnte das Unternehmen die Zeit für eine vollständige Evakuierung des Gebäudes erheblich reduzieren.
Fallbeispiel 2: Eine Schule in einer erdbebengefährdeten Zone integrierte zusätzlich zu den Brandschutzmaßnahmen Notfallpläne für Erdbeben in ihre Brandschutzordnung. Die Schüler wurden regelmäßig in Evakuierungsübungen geschult, was zu einer sicheren und geordneten Evakuierung während eines tatsächlichen Erdbebens führte.
8.2. Erfahrungen aus Evakuierungen und Räumungen
Erfahrung 1: Bei einem Brand in einem großen Bürogebäude wurde festgestellt, dass die Mitarbeiter aufgrund mangelnder Schulung und unklarer Anweisungen in der Brandschutzordnung nicht wussten, wie sie das Gebäude sicher evakuieren sollten. Dies unterstreicht die Bedeutung regelmäßiger Schulungen und klarer Anweisungen.
Erfahrung 2: Ein Krankenhaus hatte im Rahmen seiner Brandschutzordnung spezielle Verfahren für die Evakuierung von Patienten entwickelt. Während einer Übung stellte sich heraus, dass diese Verfahren gut funktionierten und das Personal in der Lage war, Patienten effizient und sicher zu evakuieren.
8.3. Zusammenarbeit mit Behörden und Sachversicherern
Zusammenarbeit mit Behörden: Eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Brandschutzbehörden kann dazu beitragen, dass Brandschutzordnungen den aktuellen Vorschriften entsprechen und effektiv sind. Beispielsweise kann die Teilnahme an von der Feuerwehr organisierten Übungen dazu beitragen, Schwachstellen zu identifizieren und Verbesserungen vorzunehmen.
Zusammenarbeit mit Sachversicherern: Versicherungsunternehmen haben ein starkes Interesse daran, dass Brandschutzordnungen effektiv sind, um das Risiko von Schäden zu minimieren. Die Zusammenarbeit mit Sachversicherern kann dazu beitragen, wertvolles Feedback und Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Brandschutzordnungen zu erhalten. In einigen Fällen kann dies auch zu günstigeren Versicherungsprämien führen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Lernen aus realen Fallbeispielen und das Einholen von Erfahrungen sowie die Zusammenarbeit mit externen Parteien entscheidend für die Entwicklung und Implementierung effektiver Brandschutzordnungen sind.
9 Zusammenfassung und Fazit
Im Laufe dieses Dokuments haben wir uns intensiv mit der Thematik der Brandschutzordnungen beschäftigt. Von den grundlegenden Konzepten und der Bedeutung über die verschiedenen Teile nach DIN 14096 bis hin zu praktischen Tipps und Fallbeispielen wurde eine umfassende Perspektive auf das Thema geboten.
Brandschutzordnungen spielen eine wesentliche Rolle beim Schutz von Leben, Eigentum und der Umwelt. Sie stellen sicher, dass sowohl Mitarbeiter als auch Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um im Falle eines Brandes effektiv zu handeln.
In den verschiedenen Abschnitten der Brandschutzordnung – Teil A für allgemeines Verhalten im Brandfall, Teil B für Mitarbeiter und Teil C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben – werden unterschiedliche Zielgruppen adressiert und spezifische Anforderungen und Verantwortlichkeiten definiert.
Es wurde herausgestellt, dass die erfolgreiche Implementierung einer Brandschutzordnung eine gründliche Planung, die Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen und Brandgefahren des betreffenden Objekts und regelmäßige Schulungen erfordert. Zudem ist es unerlässlich, die Brandschutzordnung auf dem aktuellen Stand zu halten und regelmäßig durch Fachkundige überprüfen zu lassen.
Die Verwendung von Piktogrammen und Bildern sowie das Vermeiden von Namensnennungen und das Sammeln von Unterschriften für offizielle Wirkung sind praktische Tipps, die bei der Erstellung einer Brandschutzordnung helfen können. Die Zusammenarbeit mit Behörden und Sachversicherern ist ebenfalls von großer Bedeutung.
Abschließend lässt sich sagen, dass Brandschutzordnungen ein unverzichtbares Instrument für die Sicherheit in Gebäuden sind. Sie müssen mit Sorgfalt erstellt, kommuniziert und regelmäßig aktualisiert werden, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. Durch die Einbindung aller relevanten Akteure und die Berücksichtigung von Erfahrungen und Best Practices kann ein Höchstmaß an Sicherheit und Schutz erreicht werden. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, zur Förderung eines sicheren Umfelds beizutragen und im Falle eines Brandes entschlossen und besonnen zu handeln.
10 Anhang
Im Anhang finden Sie zusätzliche Ressourcen und Materialien, die Ihnen bei der Erstellung und Umsetzung einer Brandschutzordnung behilflich sein können.
10.1. Vorlagen und Muster für Brandschutzordnungen
Als Unterstützung stellen wir Ihnen kostenlos eine PDF-Version der Brandschutzordnung Teil A sowie Word-Versionen der Brandschutzordnungen Teil B und C zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für die Verwendung dieser Vorlagen übernehmen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Vorlagen als Ausgangspunkt dienen und an die spezifischen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden müssen. Sie können die Vorlagen als Grundlage verwenden, um eine maßgeschneiderte Brandschutzordnung für Ihr Gebäude oder Ihre Einrichtung zu entwickeln.
10.2. Liste der relevanten Gesetze und Vorschriften
Musterbauordnung (MBO): Dient als Grundlage für die Bauordnungen der Länder und enthält auch Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz.
Landesbauordnungen (LBO): Jedes Bundesland hat eigene Bauordnungen, die Regelungen zum Brandschutz enthalten und sich auf die Musterbauordnung stützen.
Industriebaurichtlinie (IndBauRl): Richtlinie mit speziellen Anforderungen für den Brandschutz in Industriebauten.
Versammlungsstättenverordnung (VStättVO): Regelungen für den Brandschutz in Versammlungsstätten, wie z.B. Theatern, Kinos und Konzertsälen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Beinhaltet Sicherheitsvorschriften für Arbeitsstätten, einschließlich Brandschutzmaßnahmen.
DIN 14096 – Brandschutzordnung – Teile A, B und C: Deutscher Standard, der die Erstellung und Anforderungen von Brandschutzordnungen regelt.
DIN 4102 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen: Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen und Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelungen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen, einschließlich Vorgaben zum Brandschutz.
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Enthalten konkrete Vorgaben zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung, einschließlich Brandschutzmaßnahmen.
Feuerwehrgesetze der Länder: Diese Gesetze regeln u.a. die Aufgaben und Zuständigkeiten der Feuerwehren und enthalten oft auch Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz.
§ 3 Gefährdungsbeurteilung in der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
§ 24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers (Abs. 5) der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Information 205-001 verpflichtet den Unternehmer zum Aushängen von Informationen über Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen
Bitte denken Sie daran, dass eine Brandschutzordnung ein lebendiges Dokument ist, das regelmäßig aktualisiert und den sich ändernden Bedingungen und Vorschriften angepasst werden muss. Es ist empfehlenswert, Fachleute hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass Ihre Brandschutzordnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ein Höchstmaß an Sicherheit bietet.
Das VDMA-Informationsblatt Nr. 3, das sich mit den notwendigen Zeiten für Selbstrettung, Rettung und Löschangriff befasst, ist ein umfassendes Dokument, das eine Vielzahl von Aspekten abdeckt. Es beginnt mit einer Einleitung und setzt das Ziel, die Gefahr von Rauch und seine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu erläutern. Es geht auf die Einflussfaktoren auf das Verhalten von Menschen ein und bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Ziele des Personenschutzes.
Die Publikation stellt Fragen wie: Welche Zeiten müssen bei einer Räumung berücksichtigt werden? Wie kann die Rauchfreihaltung für die Fremdrettungszeiträume gewährleistet werden? Was sind die Gesamtzeiten für die Räumung? Es erläutert auch die Prinzipien der Rauchableitung und die Anwendung von Ingenieurmethoden im Brandschutz.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der in der Publikation behandelt wird, ist das Building Information Modeling (BIM). Es endet mit einer Zusammenfassung und bietet Quellenangaben und weiterführende Literatur für diejenigen, die tiefer in das Thema eintauchen möchten.
Ein wichtiger Punkt, der in der Publikation hervorgehoben wird, ist die Bedeutung der Kennzeichnung von Notausgängen. Diese müssen immer gut erkennbar sein, auch im Brandfall. Türen müssen immer von innen nach außen in Fluchtrichtung zu öffnen sein. Notausgänge müssen leicht zu öffnen sein, d. h. von Hand und ohne Schlüssel oder sonstige Hilfsmittel. Sie dürfen nie versperrt und zugestellt sein.
Die Publikation betont auch die Bedeutung der Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Behinderungen der Menschen, die Art des Gebäudes, in dem sie sich befinden, und ihre Vertrautheit mit dem Gebäude. Es wird auch auf die Bedeutung von Feuerübungen und Notfalltraining hingewiesen.
Das VDMA-Informationsblatt Nr. 3 “Notwendige Zeiten für Selbstrettung, Rettung und Löschangriff” kann kostenlos auf der VDMA-Website heruntergeladen werden. Hier ist der Link zum Download.
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Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen rückt die Erreichung der EU-Klimaziele immer näher. Diese Entwicklung stellt jedoch auch neue Herausforderungen an die Einsatzkräfte, insbesondere im Bereich der Brandbekämpfung. Es existieren zwar diverse Leitfäden und Empfehlungen für den Umgang mit brennenden Elektrofahrzeugen und ihren Traktionsbatterien, doch diese variieren in ihrem Detailgrad und basieren oft auf unvollständigen experimentellen Daten.
Um die Wissensbasis in diesem Bereich zu verbessern, wurde 2021 ein Forschungsprojekt am Institut für Brand- und Katastrophenschutz (IBK) Heyrothsberge gestartet und 2022 abgeschlossen. Das Projektziel war die Überprüfung der empfohlenen Brandbekämpfungsstrategien bei brennenden Elektrofahrzeugen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit.
Die Studie untersuchte verschiedene Techniken, darunter die üblicherweise eingesetzten Hohlstrahlrohre, sowie Verfahren zur direkten Löschmitteleinbringung in Hochvoltbatterien. Ebenso wurden Brandbegrenzungsdecken und ein System zur Kühlung des Batteriesystems von unten getestet. Die Wirksamkeit dieser Techniken wurde anhand von Messgrößen wie Wasservolumenströmen, Einsatzzeiten, Temperatur und Wärmestrahlung bewertet.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass verschiedene Brandzustände trotz ähnlicher Ausgangsbedingungen vorliegen können, weshalb Einsatzkräfte sich auf unterschiedliche Brandszenarien einstellen müssen. Zudem wurde deutlich, dass die Brandbekämpfungstaktik entsprechend angepasst werden muss.
Die Studie hat ergeben, dass die Verwendung von Hohlstrahlrohren die Brände beherrschbar macht. Es wurde empfohlen, die Brandbekämpfung durch zwei Einsatzteams durchführen zu lassen.
Die Studie hat auch gezeigt, dass die direkte Einbringung von Löschmittel in die Batterien den Batteriebrand reduziert. Allerdings wurden ähnliche Einsatzzeiten und Wasserverbräuche wie bei der Verwendung von Hohlstrahlrohren festgestellt.
Ein spezielles Kühlsystem, das unter dem Fahrzeug positioniert wurde, konnte trotz hohen Wasserverbrauchs die Temperatur nicht ausreichend senken, um die Propagation in der Batterie zu stoppen.
Brandbegrenzungsdecken konnten die Flammenbildung effektiv begrenzen, aber die Reaktion im Batteriesystem aufgrund des fehlenden Kühlmittels nicht stoppen.
Die Ergebnisse der Studie tragen dazu bei, die Brandbekämpfung bei Elektrofahrzeugen zu verbessern und “Mythen” zu widerlegen. Die Erkenntnisse und Empfehlungen sind in einem ausführlichen Abschlussbericht verfügbar, der kostenlos von der Website des IBK Heyrothsberge heruntergeladen werden kann.
Es ist zu beachten, dass es derzeit noch keine DIN-Norm für sogenannte Brandbegrenzungsdecken gibt. Diese Normierung ist jedoch für das kommende Jahr geplant und soll 2023 abgeschlossen werden.
Weitere Ergebnisse und Maßnahmen
Die gesammelten Daten und Erfahrungen aus den Brandversuchen ermöglichten die Formulierung einiger strategischer Empfehlungen zur Brandbekämpfung bei Elektrofahrzeugen. Dazu gehören spezifische Einsatzstrategien für verschiedene Brandphasen, vom Entstehungsbrand bis hin zum Vollbrand.
Bei Entstehungsbränden empfehlen die Untersuchungen einen langsameren und vorsichtigeren Ansatz, um die Entflammung von Batteriesystemen zu verhindern. Diese Taktik erfordert wahrscheinlich eine längere Einsatzdauer und einen höheren Wasserverbrauch, um das Batteriesystem effektiv zu kühlen und die Ausbreitung des Brandes zu verhindern. Die Versuche zeigten, dass die Verwendung von Wärmebildkameras zur Lokalisierung von Öffnungen im Batteriesystem, durch die Wasser eingebracht werden kann, bei dieser Strategie hilfreich sein kann.
In Situationen, in denen bereits ein Vollbrand vorliegt, zeigten die Versuche, dass eine schnelle und aggressive Taktik zur Eindämmung des Feuers und zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung notwendig ist. Die Daten widerlegten das häufige Missverständnis, dass “viel Wasser viel hilft”. Stattdessen schlagen die Untersuchungen vor, die Wassermenge sorgfältig zu regulieren, um eine effektive Brandbekämpfung zu gewährleisten.
Die experimentellen Daten zeigten auch, dass Systeme zur direkten Löschmitteleinbringung in Hochvoltbatterien in der Phase des Vollbrandes wirksam sein können. Sie erfordern jedoch eine vorherige Kontrolle des peripheren Fahrzeugbrandes, um sicherzustellen, dass die Einsatzkräfte sicher arbeiten können. Darüber hinaus wurde die fortgesetzte Kühlung der Batteriesysteme nach Löschung des Brandes als wirksame Methode zur Verhinderung einer Wiederentzündung erkannt.
Schließlich zeigten die Versuche, dass spezielle Kühlarmaturen zur externen Kühlung der Batteriesysteme von unten und Brandbegrenzungsdecken nicht ausreichend effektiv sind, um den Brand zu stoppen. Sie könnten jedoch in speziellen Einsatzszenarien nützlich sein, z. B. in Trinkwasserschutzgebieten, wo der Abfluss von kontaminiertem Löschwasser reduziert werden muss.
Zukünftige Forschung
Die Erkenntnisse aus diesem Forschungsprojekt bilden eine solide Grundlage für zukünftige Untersuchungen. Insbesondere wird die Wirksamkeit von Systemen zur Löschmitteleinbringung bei Entstehungsbränden in einem nächsten Forschungsschritt evaluiert. Darüber hinaus sind weitere Untersuchungen zur Optimierung der Brandbekämpfungsstrategien und -techniken bei Bränden von Elektrofahrzeugen und deren Batteriesystemen geplant.
Es ist zu erwarten, dass die kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung der Brandbekämpfungsstrategien und -techniken in Kombination mit der fortschreitenden Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen und -technologien in Elektrofahrzeugen dazu beitragen wird, das Risiko von Bränden in diesen Fahrzeugen zu reduzieren und die Sicherheit von Einsatzkräften und der Öffentlichkeit zu erhöhen.
Die Forschung ist noch nicht abgeschlossen. Neben den genannten Themen sind weitere Untersuchungen zu verschiedenen Aspekten von Elektrofahrzeugbränden geplant, einschließlich:
Die Rolle von Batteriemanagementsystemen bei der Verhinderung von Bränden und ihrer Fähigkeit, Brände zu erkennen und zu melden.
Der Einfluss von unterschiedlichen Batterietechnologien auf das Brandverhalten und die Effektivität der Brandbekämpfung.
Die Auswirkungen von Unfällen und Beschädigungen auf das Risiko von Bränden in Elektrofahrzeugen.
Die Entwicklung von Schulungs- und Weiterbildungsprogrammen für Einsatzkräfte, um das Verständnis und die Fähigkeiten im Umgang mit Bränden in Elektrofahrzeugen zu verbessern.
Die Entwicklung und Bewertung von Löschsystemen und -techniken, die speziell für den Einsatz bei Bränden in Elektrofahrzeugen konzipiert sind.
Die Entwicklung von Richtlinien und Standards für den sicheren Umgang mit und die Entsorgung von beschädigten oder ausgebrannten Batterien von Elektrofahrzeugen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Forschung in diesem Bereich sehr aktiv ist und dazu beiträgt, die Herausforderungen und Risiken im Zusammenhang mit Bränden in Elektrofahrzeugen besser zu verstehen und anzugehen. Durch die Verbesserung der Brandbekämpfungsstrategien und -techniken sowie durch die Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen und -technologien in den Fahrzeugen selbst können sowohl das Risiko von Bränden in Elektrofahrzeugen als auch die Auswirkungen solcher Brände auf die Einsatzkräfte und die Öffentlichkeit minimiert werden.
In Nordrhein-Westfalen ist für große Sonderbauten gemäß § 70 Abs. 2 Satz 3 BauO NRW ein Brandschutzkonzept erforderlich. § 50 Abs. 2 BauO NRW definiert große Sonderbauten, während § 50 Abs. 1 Satz 3 Nr. 19 BauO NRW die Bauaufsichtsbehörde ermächtigt, auch für kleine Sonderbauten ein Brandschutzkonzept zu verlangen.
Seit der Änderung der BauO NRW am 1. Januar 2019 ist unklar, wer zur Erstellung von Brandschutzkonzepten berechtigt ist. Früher wurden staatlich anerkannte Sachverständige nach § 58 Abs. 3 BauO NRW a.F. und § 87 Abs. 2 Satz 1 Nummer 4 BauO NRW a.F. sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 BauPrüfVO eingesetzt. Nun ist in § 54 Abs. 3 BauO NRW eine weitere Möglichkeit vorgesehen: Personen mit vergleichbarer Sachkunde und Erfahrung können ebenfalls Brandschutzkonzepte erstellen, ohne staatliche Anerkennung oder öffentliche Bestellung und Vereidigung.
Die Erweiterung des zugelassenen Personenkreises basiert auf Erfahrungen mit der Vorlage von Brandschutzkonzepten. Bereits vor der Novellierung der Bauordnung NRW 2018 konnten nach Ziff. 58.3 VV BauO NRW 2000 im Einzelfall qualifizierte Personen Brandschutzkonzepte erstellen, die von den Bauaufsichtsbehörden akzeptiert wurden.
Für die Beurteilung der Eignung einer Person zur Erstellung eines Brandschutzkonzepts müssen sowohl Qualifikation als auch praktische Erfahrung berücksichtigt werden. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde soll dies unter Hinzuziehung der Verwaltungsvorschrift für jede bauliche Anlage gesondert prüfen. Dabei können die Anerkennungsvoraussetzungen in § 13 SV-VO herangezogen werden.
Es ist auffällig, dass der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen eine gesonderte Einzelfallprüfung für jede zur Entscheidung stehende bauliche Anlage vorsieht, ohne klare Vorgaben zur ausreichenden praktischen Erfahrung zu machen. Dies führt zu einem praxisfernen Verfahren, bei dem die Bauaufsichtsbehörde vor jeder Erstellung eines Brandschutzkonzepts kontaktiert und um Bestätigung der Voraussetzungen ersucht werden muss.
Eine bessere Lösung wäre die Prüfung der grundsätzlichen Sachkunde und Erfahrung der Person in Kombination mit einem Eintragungsverfahren zur Listung entsprechender Vorlageberechtigter. Dieses Verfahren wird bereits in anderen Bundesländern (z.B. Bayern) praktiziert und hat sich bewährt. Es würde auch den aktuellen Anforderungen der nordrhein-westfälischen Verwaltungsvorschriften entsprechen und zu einer besseren
Rechtssicherheit hinsichtlich der Befugnis zur Aufstellung von Brandschutzkonzepten führen.
Es bleibt abzuwarten, ob der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen dieser Auffassung folgt und das Verfahren transparenter gestaltet. Eine klarere Regelung könnte den Prozess der Erstellung von Brandschutzkonzepten vereinfachen, die Zusammenarbeit mit der Bauaufsichtsbehörde verbessern und den Bedürfnissen der Kunden in der freien Marktwirtschaft besser gerecht werden.
Ein solches Verfahren würde nicht nur die Transparenz erhöhen, sondern auch sicherstellen, dass alle beteiligten Parteien, einschließlich Bauherren, Planer und Bauaufsichtsbehörden, auf dem gleichen Informationsstand sind und wissen, welche Anforderungen für die Erstellung eines Brandschutzkonzepts erfüllt sein müssen.
Insgesamt zeigt sich, dass das Thema Brandschutzkonzepte in Nordrhein-Westfalen weiterhin Diskussionsbedarf aufweist. Die Änderungen in der Bauordnung NRW seit 2019 haben zu Unklarheiten und praxisfernen Verfahrensweisen geführt. Eine Anpassung an bewährte Verfahren aus anderen Bundesländern könnte zu einer Vereinfachung und Verbesserung der Situation beitragen.
In der Zwischenzeit ist es für die beteiligten Parteien wichtig, sich mit den bestehenden Regelungen und Verwaltungsvorschriften auseinanderzusetzen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Brandschutzkonzepte erfolgreich umzusetzen. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Experten und sachkundigen Personen kann dabei helfen, die Anforderungen zu erfüllen und den vorbeugenden Brandschutz in Nordrhein-Westfalen weiterhin zu gewährleisten.
Bei der Planung eines Bauvorhabens ist es wichtig zu klären, ob es sich dabei um einen Sonderbau handelt. Je nach Einstufung können dadurch höhere Kosten auf den Bauherren zukommen, die es im Vorfeld durch den Planer zu berücksichtigen gilt. Im Folgenden wird verdeutlicht, wie die Einstufung erfolgt, und die Unterscheidung zwischen einem geregelten oder nicht geregelten Sonderbau erklärt.
Donato Muro
Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.
Einordnung von Gebäuden in Regel- bzw. Standardbauten oder Sonderbauten
Gebäude werden als Regel- oder Standardbau bezeichnet, wenn keine Eigenschaft vorhanden ist, die zur Einstufung als Sonderbau führt. Diese Eigenschaften sind in den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer zu finden. Entweder am Anfang der Bauordnungen bei der Begriffserklärung oder als eigener Abschnitt. Abhängig von der jeweiligen Gebäudeklasse, gelten für diesen Gebäudetyp, die Anforderungen der entsprechenden LBO. In den LBO wird der Begriff “Standardbauten” nicht erwähnt. Dennoch hat er sich neben dem Begriff des “Regelbaus” in der Literatur oder Praxis etabliert.
Gesetze und Vorschriften
Sonderbauten werden in der Musterbauverordnung (MBO) in den §§ 2 Abs. 4 und 51 geregelt. Da das Baurecht Ländersache ist, sind die bauaufsichtlichen Anforderungen an Gebäude in den LBO der einzelnen Bundesländer festgelegt. Die Landesbauverordnungen unterscheiden nach Gebäudeklassen (1-5) und davon unabhängig nach Sonderbauten. Der Gesetzgeber zählt dazu diejenigen Anlagen und Räume, bei denen von einem besonderen Gefahrenpotenzial ausgegangen wird. Dabei werden neben den brandschutztechnischen Anforderungen an Bauteile aus der MBO, an Sonderbauten zusätzliche Brandschutzanforderungen gestellt, die beachtet werden müssen.
Was versteht man unter Sonderbauten?
“Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung”, so lautet die Definition nach § 2 der MBO für Sonderbauten. Diese werden in den Bauordnungen der Bundesländer aufgezählt. Beispiele hierfür sind Hochhäuser, Krankenhäuser, Schulen oder Versammlungsstätten ect.. Laut Regelung der MBO § 51 können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen besondere Anforderungen gestellt werden. Erleichterungen können gestattet werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen oder Räume oder wegen besonderer Anforderungen nicht bedarf.
Geregelte Sonderbauten
Innerhalb der Sonderbauten gibt es eine weitere Unterscheidung zwischen geregelten und nicht geregelten Sonderbauten. Dabei befinden sich die geregelten Sonderbauten, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, im Geltungsbereich von Sonderbauvorschriften. Die Brandschutzanforderungen für Sonderbauten gehen meist über die der LBO hinaus. Diese gilt allerdings grundsätzlich, wenn in bestimmten Bereichen keine besonderen Anforderungen gestellt werden. Obwohl ansonsten unabhängig voneinander zu betrachten, wird in einigen Sonderbauvorschriften auf die Anforderungen der Gebäudeklasse 5 in der LBO verwiesen.
In den Sonderbauverordnungen sind neben den besonderen Anforderungen aber auch Erleichterungen geregelt. Für diese bestehen Muster-Verordnungen, die durch die Bauministerkonferenz herausgegeben werden. Auf Grundlage dieser Muster verabschieden die einzelnen Bundesländer teilweise ihre eigenen Verordnungen.
Ungeregelte Sonderbauten
Für diese Sonderbauten existieren keine Sonderbauvorschriften. Die besonderen Anforderungen und Erleichterungen des § 51 MBO können nur in einem individuell für das jeweilige Bauvorhaben zugeschnittenen Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis festgelegt werden. Dabei wird geprüft, ob ein besonderes Risiko hinsichtlich möglicher Entzündungsquellen, Brandlasten und Gefahren für dessen Nutzer besteht. Diese Prüfung erfolgt durch die unteren Bauaufsichtsbehörden, die dann die besonderen Anforderungen oder auch Erleichterungen festlegen. Für vergleichbare Brandschutzmaßnahmen einzelner Bauvorhaben kann der “Leitfaden Ingenieurmethoden des Brandschutzes” zurate gezogen werden.
“Besondere Bauten”
Bauten, von denen, aufgrund der hohen Brandlastdichte oder brennbarer Baustoffe für tragende Teile, besondere Gefährdungen ausgehen, zählen unter diese weitere Kategorie. Für sie werden besondere Anforderungen gestellt oder können auch Erleichterungen gestattet werden. Hierzu zählen Gebäude aus Holz oder Garagen.
Schwierigkeiten durch unterschiedliche Definition
Da die Festlegung, welche Bauten zu den Sonderbauten zählen, durch die einzelnen Länder geregelt wird, kann es insbesondere für Unternehmen, die Bundesland übergreifend tätig sind, zu Schwierigkeiten führen. Je nach Einsatzgebiet müssen die entsprechenden Landesbauverordnungen nach den jeweiligen Regelungen durchgearbeitet und natürlich angewandt werden. Da der Arbeitsaufwand für die Erstellung von Brandschutznachweisen bzw. -konzepten und die sich daraus ergebenden Brandschutzanforderungen immens sein kann, spielt dies für Unternehmen eine große Rolle. Durch die unterschiedlichen Einstufungen der Länder kann ein und dasselbe Bauprojekt je nach Bundesland erheblich höhere Kosten verursachen.
Sonderbauliste
“Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung”, die einen der nachfolgenden Tatbestände laut MBO § 2, Abschnitt 4, erfüllen bzw. darstellen:
Hochhäuser (Gebäude mit einer Höhe nach Absatz 3, Satz 2, von mehr als 22 m),
bauliche Anlage mit einer Höhe von mehr als 30 m,
Gebäude, mit mehr als 1.600 m2 Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung, ausgenommen sind Wohngebäude und Garagen,
Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Grundfläche von insgesamt mehr als 800 m2 haben,
Gebäude mit Räumen, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen und einzeln eine Grundfläche von mehr als 400 m2 haben,
Gebäude mit Räumen, die einzeln für die Nutzung durch mehr als 100 Personen bestimmt sind,
Versammlungsstätten
a) mit Versammlungsräumen, die mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben,
b) im Freien mit Szenenflächen sowie Freisportanlagen jeweils mit Tribünen, die keine Fliegenden Bauten sind und insgesamt mehr als 1.000 Besucher fassen,
Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr als 1000 Gastplätzen im Freien, Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten und Spielhallen mit mehr als 150 m2 Grundfläche,
Gebäude mit Nutzungseinheiten zum Zwecke der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist, wenn die Nutzungseinheiten
a) einzeln für mehr als sechs Personen oder
b) für Personen mit Intensivpflegebedarf bestimmt sind, oder
c) einen gemeinsamen Rettungsweg haben und für mehr als 12 Personen bestimmt sind,
Krankenhäuser,
sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen sowie Wohnheime,
Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschen, ausgenommen Tageseinrichtungen einschließlich Tagespflege für nicht mehr als zehn Kinder,
Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen,
Justizvollzugseinrichtungen und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug,
Camping- und Wochenendplätze
Freizeit- und Vergnügungsparks,
Fliegende Bauten, soweit sie einer Ausführungsgenehmigung bedürfen,
Regallager mit einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 7,50 m,
bauliche Anlagen, deren Nutzung durch den Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist,
Anlagen und Räume, die in den Nummern 1 bis 19 nicht aufgeführt und deren Art oder Nutzung mit vergleichbaren Gefahren verbunden sind.
Wie ist der Zusammenhang zwischen Sonderbau und Gebäudeklasse?
Laut Landesbauordnungen werden Gebäude in fünf Gebäudeklassen eingeteilt. Die Einteilung erfolgt nach Höhe, Art, Anzahl der Nutzungseinheiten und der Brutto-Geschossfläche. Dabei lässt sich in der Regel sagen, dass die Anforderungen an den Brandschutz mit der Höhe des Gebäudes zunehmen. Die Einstufung in eine Gebäudeklasse geschieht jedoch völlig unabhängig von der als Sonderbau.
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