Weiterentwicklung der Brandbekämpfung bei Elektrofahrzeugen

Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen rückt die Erreichung der EU-Klimaziele immer näher. Diese Entwicklung stellt jedoch auch neue Herausforderungen an die Einsatzkräfte, insbesondere im Bereich der Brandbekämpfung. Es existieren zwar diverse Leitfäden und Empfehlungen für den Umgang mit brennenden Elektrofahrzeugen und ihren Traktionsbatterien, doch diese variieren in ihrem Detailgrad und basieren oft auf unvollständigen experimentellen Daten.

Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer: Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen. Taschenbuch von Donato Muro und Alexander Klein. 14,90 Euro.

Um die Wissensbasis in diesem Bereich zu verbessern, wurde 2021 ein Forschungsprojekt am Institut für Brand- und Katastrophenschutz (IBK) Heyrothsberge gestartet und 2022 abgeschlossen. Das Projektziel war die Überprüfung der empfohlenen Brandbekämpfungsstrategien bei brennenden Elektrofahrzeugen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit.

Die Studie untersuchte verschiedene Techniken, darunter die üblicherweise eingesetzten Hohlstrahlrohre, sowie Verfahren zur direkten Löschmitteleinbringung in Hochvoltbatterien. Ebenso wurden Brandbegrenzungsdecken und ein System zur Kühlung des Batteriesystems von unten getestet. Die Wirksamkeit dieser Techniken wurde anhand von Messgrößen wie Wasservolumenströmen, Einsatzzeiten, Temperatur und Wärmestrahlung bewertet.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass verschiedene Brandzustände trotz ähnlicher Ausgangsbedingungen vorliegen können, weshalb Einsatzkräfte sich auf unterschiedliche Brandszenarien einstellen müssen. Zudem wurde deutlich, dass die Brandbekämpfungstaktik entsprechend angepasst werden muss.

Die Studie hat ergeben, dass die Verwendung von Hohlstrahlrohren die Brände beherrschbar macht. Es wurde empfohlen, die Brandbekämpfung durch zwei Einsatzteams durchführen zu lassen.

Die Studie hat auch gezeigt, dass die direkte Einbringung von Löschmittel in die Batterien den Batteriebrand reduziert. Allerdings wurden ähnliche Einsatzzeiten und Wasserverbräuche wie bei der Verwendung von Hohlstrahlrohren festgestellt.

Ein spezielles Kühlsystem, das unter dem Fahrzeug positioniert wurde, konnte trotz hohen Wasserverbrauchs die Temperatur nicht ausreichend senken, um die Propagation in der Batterie zu stoppen.

Brandbegrenzungsdecken konnten die Flammenbildung effektiv begrenzen, aber die Reaktion im Batteriesystem aufgrund des fehlenden Kühlmittels nicht stoppen.

Die Ergebnisse der Studie tragen dazu bei, die Brandbekämpfung bei Elektrofahrzeugen zu verbessern und “Mythen” zu widerlegen. Die Erkenntnisse und Empfehlungen sind in einem ausführlichen Abschlussbericht verfügbar, der kostenlos von der Website des IBK Heyrothsberge heruntergeladen werden kann.

Es ist zu beachten, dass es derzeit noch keine DIN-Norm für sogenannte Brandbegrenzungsdecken gibt. Diese Normierung ist jedoch für das kommende Jahr geplant und soll 2023 abgeschlossen werden.

Weitere Ergebnisse und Maßnahmen

Die gesammelten Daten und Erfahrungen aus den Brandversuchen ermöglichten die Formulierung einiger strategischer Empfehlungen zur Brandbekämpfung bei Elektrofahrzeugen. Dazu gehören spezifische Einsatzstrategien für verschiedene Brandphasen, vom Entstehungsbrand bis hin zum Vollbrand.

Bei Entstehungsbränden empfehlen die Untersuchungen einen langsameren und vorsichtigeren Ansatz, um die Entflammung von Batteriesystemen zu verhindern. Diese Taktik erfordert wahrscheinlich eine längere Einsatzdauer und einen höheren Wasserverbrauch, um das Batteriesystem effektiv zu kühlen und die Ausbreitung des Brandes zu verhindern. Die Versuche zeigten, dass die Verwendung von Wärmebildkameras zur Lokalisierung von Öffnungen im Batteriesystem, durch die Wasser eingebracht werden kann, bei dieser Strategie hilfreich sein kann.

In Situationen, in denen bereits ein Vollbrand vorliegt, zeigten die Versuche, dass eine schnelle und aggressive Taktik zur Eindämmung des Feuers und zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung notwendig ist. Die Daten widerlegten das häufige Missverständnis, dass “viel Wasser viel hilft”. Stattdessen schlagen die Untersuchungen vor, die Wassermenge sorgfältig zu regulieren, um eine effektive Brandbekämpfung zu gewährleisten.

Die experimentellen Daten zeigten auch, dass Systeme zur direkten Löschmitteleinbringung in Hochvoltbatterien in der Phase des Vollbrandes wirksam sein können. Sie erfordern jedoch eine vorherige Kontrolle des peripheren Fahrzeugbrandes, um sicherzustellen, dass die Einsatzkräfte sicher arbeiten können. Darüber hinaus wurde die fortgesetzte Kühlung der Batteriesysteme nach Löschung des Brandes als wirksame Methode zur Verhinderung einer Wiederentzündung erkannt.

Schließlich zeigten die Versuche, dass spezielle Kühlarmaturen zur externen Kühlung der Batteriesysteme von unten und Brandbegrenzungsdecken nicht ausreichend effektiv sind, um den Brand zu stoppen. Sie könnten jedoch in speziellen Einsatzszenarien nützlich sein, z. B. in Trinkwasserschutzgebieten, wo der Abfluss von kontaminiertem Löschwasser reduziert werden muss.

Zukünftige Forschung

Die Erkenntnisse aus diesem Forschungsprojekt bilden eine solide Grundlage für zukünftige Untersuchungen. Insbesondere wird die Wirksamkeit von Systemen zur Löschmitteleinbringung bei Entstehungsbränden in einem nächsten Forschungsschritt evaluiert. Darüber hinaus sind weitere Untersuchungen zur Optimierung der Brandbekämpfungsstrategien und -techniken bei Bränden von Elektrofahrzeugen und deren Batteriesystemen geplant.

Es ist zu erwarten, dass die kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung der Brandbekämpfungsstrategien und -techniken in Kombination mit der fortschreitenden Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen und -technologien in Elektrofahrzeugen dazu beitragen wird, das Risiko von Bränden in diesen Fahrzeugen zu reduzieren und die Sicherheit von Einsatzkräften und der Öffentlichkeit zu erhöhen.

Die Forschung ist noch nicht abgeschlossen. Neben den genannten Themen sind weitere Untersuchungen zu verschiedenen Aspekten von Elektrofahrzeugbränden geplant, einschließlich:

  1. Die Rolle von Batteriemanagementsystemen bei der Verhinderung von Bränden und ihrer Fähigkeit, Brände zu erkennen und zu melden.
  2. Der Einfluss von unterschiedlichen Batterietechnologien auf das Brandverhalten und die Effektivität der Brandbekämpfung.
  3. Die Auswirkungen von Unfällen und Beschädigungen auf das Risiko von Bränden in Elektrofahrzeugen.
  4. Die Entwicklung von Schulungs- und Weiterbildungsprogrammen für Einsatzkräfte, um das Verständnis und die Fähigkeiten im Umgang mit Bränden in Elektrofahrzeugen zu verbessern.
  5. Die Entwicklung und Bewertung von Löschsystemen und -techniken, die speziell für den Einsatz bei Bränden in Elektrofahrzeugen konzipiert sind.
  6. Die Entwicklung von Richtlinien und Standards für den sicheren Umgang mit und die Entsorgung von beschädigten oder ausgebrannten Batterien von Elektrofahrzeugen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Forschung in diesem Bereich sehr aktiv ist und dazu beiträgt, die Herausforderungen und Risiken im Zusammenhang mit Bränden in Elektrofahrzeugen besser zu verstehen und anzugehen. Durch die Verbesserung der Brandbekämpfungsstrategien und -techniken sowie durch die Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen und -technologien in den Fahrzeugen selbst können sowohl das Risiko von Bränden in Elektrofahrzeugen als auch die Auswirkungen solcher Brände auf die Einsatzkräfte und die Öffentlichkeit minimiert werden.

Befugnis zur Aufstellung von Brandschutzkonzepten (NRW)

In Nordrhein-Westfalen ist für große Sonderbauten gemäß § 70 Abs. 2 Satz 3 BauO NRW ein Brandschutzkonzept erforderlich. § 50 Abs. 2 BauO NRW definiert große Sonderbauten, während § 50 Abs. 1 Satz 3 Nr. 19 BauO NRW die Bauaufsichtsbehörde ermächtigt, auch für kleine Sonderbauten ein Brandschutzkonzept zu verlangen.

Seit der Änderung der BauO NRW am 1. Januar 2019 ist unklar, wer zur Erstellung von Brandschutzkonzepten berechtigt ist. Früher wurden staatlich anerkannte Sachverständige nach § 58 Abs. 3 BauO NRW a.F. und § 87 Abs. 2 Satz 1 Nummer 4 BauO NRW a.F. sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 BauPrüfVO eingesetzt. Nun ist in § 54 Abs. 3 BauO NRW eine weitere Möglichkeit vorgesehen: Personen mit vergleichbarer Sachkunde und Erfahrung können ebenfalls Brandschutzkonzepte erstellen, ohne staatliche Anerkennung oder öffentliche Bestellung und Vereidigung.

Die Erweiterung des zugelassenen Personenkreises basiert auf Erfahrungen mit der Vorlage von Brandschutzkonzepten. Bereits vor der Novellierung der Bauordnung NRW 2018 konnten nach Ziff. 58.3 VV BauO NRW 2000 im Einzelfall qualifizierte Personen Brandschutzkonzepte erstellen, die von den Bauaufsichtsbehörden akzeptiert wurden.

Für die Beurteilung der Eignung einer Person zur Erstellung eines Brandschutzkonzepts müssen sowohl Qualifikation als auch praktische Erfahrung berücksichtigt werden. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde soll dies unter Hinzuziehung der Verwaltungsvorschrift für jede bauliche Anlage gesondert prüfen. Dabei können die Anerkennungsvoraussetzungen in § 13 SV-VO herangezogen werden.

Es ist auffällig, dass der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen eine gesonderte Einzelfallprüfung für jede zur Entscheidung stehende bauliche Anlage vorsieht, ohne klare Vorgaben zur ausreichenden praktischen Erfahrung zu machen. Dies führt zu einem praxisfernen Verfahren, bei dem die Bauaufsichtsbehörde vor jeder Erstellung eines Brandschutzkonzepts kontaktiert und um Bestätigung der Voraussetzungen ersucht werden muss.

Eine bessere Lösung wäre die Prüfung der grundsätzlichen Sachkunde und Erfahrung der Person in Kombination mit einem Eintragungsverfahren zur Listung entsprechender Vorlageberechtigter. Dieses Verfahren wird bereits in anderen Bundesländern (z.B. Bayern) praktiziert und hat sich bewährt. Es würde auch den aktuellen Anforderungen der nordrhein-westfälischen Verwaltungsvorschriften entsprechen und zu einer besseren

Rechtssicherheit hinsichtlich der Befugnis zur Aufstellung von Brandschutzkonzepten führen.

Es bleibt abzuwarten, ob der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen dieser Auffassung folgt und das Verfahren transparenter gestaltet. Eine klarere Regelung könnte den Prozess der Erstellung von Brandschutzkonzepten vereinfachen, die Zusammenarbeit mit der Bauaufsichtsbehörde verbessern und den Bedürfnissen der Kunden in der freien Marktwirtschaft besser gerecht werden.

Ein solches Verfahren würde nicht nur die Transparenz erhöhen, sondern auch sicherstellen, dass alle beteiligten Parteien, einschließlich Bauherren, Planer und Bauaufsichtsbehörden, auf dem gleichen Informationsstand sind und wissen, welche Anforderungen für die Erstellung eines Brandschutzkonzepts erfüllt sein müssen.

Insgesamt zeigt sich, dass das Thema Brandschutzkonzepte in Nordrhein-Westfalen weiterhin Diskussionsbedarf aufweist. Die Änderungen in der Bauordnung NRW seit 2019 haben zu Unklarheiten und praxisfernen Verfahrensweisen geführt. Eine Anpassung an bewährte Verfahren aus anderen Bundesländern könnte zu einer Vereinfachung und Verbesserung der Situation beitragen.

In der Zwischenzeit ist es für die beteiligten Parteien wichtig, sich mit den bestehenden Regelungen und Verwaltungsvorschriften auseinanderzusetzen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Brandschutzkonzepte erfolgreich umzusetzen. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Experten und sachkundigen Personen kann dabei helfen, die Anforderungen zu erfüllen und den vorbeugenden Brandschutz in Nordrhein-Westfalen weiterhin zu gewährleisten.

[Donato Muro, Darstellung des Autors]

Live von den VdS Tagen Köln 07.12.2022

Sonderbau: Definition und Anforderungen

Bei der Planung eines Bauvorhabens ist es wichtig zu klären, ob es sich dabei um einen Sonderbau handelt. Je nach Einstufung können dadurch höhere Kosten auf den Bauherren zukommen, die es im Vorfeld durch den Planer zu berücksichtigen gilt. Im Folgenden wird verdeutlicht, wie die Einstufung erfolgt, und die Unterscheidung zwischen einem geregelten oder nicht geregelten Sonderbau erklärt.

Donato Muro von Sicherheitsingenieur.nrw

Donato Muro

Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.

Einordnung von Gebäuden in Regel- bzw. Standardbauten oder Sonderbauten

Gebäude werden als Regel- oder Standardbau bezeichnet, wenn keine Eigenschaft vorhanden ist, die zur Einstufung als Sonderbau führt. Diese Eigenschaften sind in den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer zu finden. Entweder am Anfang der Bauordnungen bei der Begriffserklärung oder als eigener Abschnitt. Abhängig von der jeweiligen Gebäudeklasse, gelten für diesen Gebäudetyp, die Anforderungen der entsprechenden LBO. In den LBO wird der Begriff “Standardbauten” nicht erwähnt. Dennoch hat er sich neben dem Begriff des “Regelbaus” in der Literatur oder Praxis etabliert.

Gesetze und Vorschriften

Sonderbauten werden in der Musterbauverordnung (MBO) in den §§ 2 Abs. 4 und 51 geregelt. Da das Baurecht Ländersache ist, sind die bauaufsichtlichen Anforderungen an Gebäude in den LBO der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Die Landesbauverordnungen unterscheiden nach Gebäudeklassen (1-5) und davon unabhängig nach Sonderbauten. Der Gesetzgeber zählt dazu diejenigen Anlagen und Räume, bei denen von einem besonderen Gefahrenpotenzial ausgegangen wird. Dabei werden neben den brandschutztechnischen Anforderungen an Bauteile aus der MBO, an Sonderbauten zusätzliche Brandschutzanforderungen gestellt, die beachtet werden müssen.

Was versteht man unter Sonderbauten?

“Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung”, so lautet die Definition nach § 2 der MBO für Sonderbauten. Diese werden in den Bauordnungen der Bundesländer aufgezählt. Beispiele hierfür sind Hochhäuser, Krankenhäuser, Schulen oder Versammlungsstätten ect..
Laut Regelung der MBO § 51 können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen besondere Anforderungen gestellt werden. Erleichterungen können gestattet werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen oder Räume oder wegen besonderer Anforderungen nicht bedarf.

Geregelte Sonderbauten

Innerhalb der Sonderbauten gibt es eine weitere Unterscheidung zwischen geregelten und nicht geregelten Sonderbauten. Dabei befinden sich die geregelten Sonderbauten, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, im Geltungsbereich von Sonderbauvorschriften.
Die Brandschutzanforderungen für Sonderbauten gehen meist über die der LBO hinaus.
Diese gilt allerdings grundsätzlich, wenn in bestimmten Bereichen keine besonderen Anforderungen gestellt werden. Obwohl ansonsten unabhängig voneinander zu betrachten, wird in einigen Sonderbauvorschriften auf die Anforderungen der Gebäudeklasse 5 in der LBO verwiesen.

In den Sonderbauverordnungen sind neben den besonderen Anforderungen aber auch Erleichterungen geregelt. Für diese bestehen Muster-Verordnungen, die durch die Bauministerkonferenz herausgegeben werden. Auf Grundlage dieser Muster verabschieden die einzelnen Bundesländer teilweise ihre eigenen Verordnungen.

Ungeregelte Sonderbauten

Für diese Sonderbauten existieren keine Sonderbauvorschriften. Die besonderen Anforderungen und Erleichterungen des § 51 MBO können nur in einem individuell für das jeweilige Bauvorhaben zugeschnittenen Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis festgelegt werden. Dabei wird geprüft, ob ein besonderes Risiko hinsichtlich möglicher Entzündungsquellen, Brandlasten und Gefahren für dessen Nutzer besteht.
Diese Prüfung erfolgt durch die unteren Bauaufsichtsbehörden, die dann die besonderen Anforderungen oder auch Erleichterungen festlegen.
Für vergleichbare Brandschutzmaßnahmen einzelner Bauvorhaben kann der “Leitfaden Ingenieurmethoden des Brandschutzes” zurate gezogen werden.

“Besondere Bauten”

Bauten, von denen, aufgrund der hohen Brandlastdichte oder brennbarer Baustoffe für tragende Teile, besondere Gefährdungen ausgehen, zählen unter diese weitere Kategorie.
Für sie werden besondere Anforderungen gestellt oder können auch Erleichterungen gestattet werden. Hierzu zählen Gebäude aus Holz oder Garagen.

Schwierigkeiten durch unterschiedliche Definition

Da die Festlegung, welche Bauten zu den Sonderbauten zählen, durch die einzelnen Länder geregelt wird, kann es insbesondere für Unternehmen, die Bundesland übergreifend tätig sind, zu Schwierigkeiten führen. Je nach Einsatzgebiet müssen die entsprechenden Landesbauverordnungen nach den jeweiligen Regelungen durchgearbeitet und natürlich angewandt werden. Da der Arbeitsaufwand für die Erstellung von Brandschutznachweisen bzw. -konzepten und die sich daraus ergebenden Brandschutzanforderungen immens sein kann, spielt dies für Unternehmen eine große Rolle. Durch die unterschiedlichen Einstufungen der Länder kann ein und dasselbe Bauprojekt je nach Bundesland erheblich höhere Kosten verursachen.

Sonderbauliste

“Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung”, die einen der nachfolgenden Tatbestände laut MBO § 2, Abschnitt 4, erfüllen bzw. darstellen:

  1. Hochhäuser (Gebäude mit einer Höhe nach Absatz 3, Satz 2, von mehr als 22 m),
  2. bauliche Anlage mit einer Höhe von mehr als 30 m,
  3. Gebäude, mit mehr als 1.600 m2 Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung, ausgenommen sind Wohngebäude und Garagen,
  4. Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Grundfläche von insgesamt mehr als 800 m2 haben,
  5. Gebäude mit Räumen, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen und einzeln eine Grundfläche von mehr als 400 m2 haben,
  6. Gebäude mit Räumen, die einzeln für die Nutzung durch mehr als 100 Personen bestimmt sind,
  7. Versammlungsstätten

    a) mit Versammlungsräumen, die mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben,

    b) im Freien mit Szenenflächen sowie Freisportanlagen jeweils mit Tribünen, die keine Fliegenden Bauten sind und insgesamt mehr als 1.000 Besucher fassen,
  8. Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr als 1000 Gastplätzen im Freien, Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten und Spielhallen mit mehr als 150 m2 Grundfläche,
  9. Gebäude mit Nutzungseinheiten zum Zwecke der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist, wenn die Nutzungseinheiten

    a) einzeln für mehr als sechs Personen oder

    b) für Personen mit Intensivpflegebedarf bestimmt sind, oder

    c) einen gemeinsamen Rettungsweg haben und für mehr als 12 Personen bestimmt sind,
  10. Krankenhäuser,
  11. sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen sowie Wohnheime,
  12. Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschen, ausgenommen Tageseinrichtungen einschließlich Tagespflege für nicht mehr als zehn Kinder,
  13. Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen,
  14. Justizvollzugseinrichtungen und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug,
  15. Camping- und Wochenendplätze
  16. Freizeit- und Vergnügungsparks,
  17. Fliegende Bauten, soweit sie einer Ausführungsgenehmigung bedürfen,
  18. Regallager mit einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 7,50 m,
  19. bauliche Anlagen, deren Nutzung durch den Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist,
  20. Anlagen und Räume, die in den Nummern 1 bis 19 nicht aufgeführt und deren Art oder
    Nutzung mit vergleichbaren Gefahren verbunden sind.

Wie ist der Zusammenhang zwischen Sonderbau und Gebäudeklasse?

Laut Landesbauordnungen werden Gebäude in fünf Gebäudeklassen eingeteilt.
Die Einteilung erfolgt nach Höhe, Art, Anzahl der Nutzungseinheiten und der Brutto-Geschossfläche. Dabei lässt sich in der Regel sagen, dass die Anforderungen an den Brandschutz mit der Höhe des Gebäudes zunehmen. Die Einstufung in eine Gebäudeklasse geschieht jedoch völlig unabhängig von der als Sonderbau.

Brandschutz in der Weihnachtszeit

Die weihnachtliche Zeit ist eigentlich zur Entspannung gedacht, soll uns Ruhe und Geborgenheit bescheren. Leider sind viele Dinge, die zu dieser Stimmung beitragen, Quellen für Brände. Laut des Gesamtverbands der Versicherer gibt es vor allem im Dezember bis zu 50% mehr Brände als in den anderen Monaten.

Hier wollen wir Ihnen 5 Tipps geben, wie Sie eine böse Überraschung zu Festtagen vermeiden können und wie Brandschutz zu Weihnachten aussehen kann.

5 Tipps zum Brandschutz in der Weihnachtszeit

  1. Kerzen – Der große Übeltäter

Kerzen werden vor allem in den kalten und dunklen Tagen des Jahres häufiger genutzt. Jedoch sind sie ein offenes Feuer, was schnell zu einem Brand führen kann. Hier sollten Sie lieber auf LED-Kerzen zurückgreifen. Diese minimieren das Brandrisiko.

Wenn Sie doch normale Wachskerzen verwenden sollten, sollten Sie diese niemals unbeaufsichtigt lassen. Verwenden Sie zudem Kerzen, die lange brennen und deren heißer Wachs richtig aufgefangen werden kann. Zudem gibt es auch Kerzen, die einen verkürzten Docht haben und nicht bis unten durchbrennen. Das stoppt eine Brandausbreitung am Boden der Kerze.

  1. Vermeiden Sie trockenes Tannengrün

Echtes Tannengrün eignet sich gut als Dekoration, beim Adventskranz oder im Weihnachtsbaum. Jedoch ist dies auch anfälliger für Brände und kann sich sehr leicht entzünden. Tannenzweige sollten regelmäßig ausgetauscht werden, der Weihnachtsbaum sollte zusätzlich gegossen werden, damit er nicht austrocknet. Sie sollten ebenfalls feuerfeste Unterlagen verwenden. Auch wenn Holz eine schöne Optik hat, ist es nicht feuerfest. Metall oder Keramik eignen sich hier besser, um Tannenzweige aufzustellen.

Hier gilt die Brandgefahr am meisten für offenes Feuer wie Kerzen, aber auch Lichterketten oder LED-Kerzen können zu Bränden führen. Durch ihre Batterien kommt es ebenfalls zu einer Wärmeentwicklung. Haben Sie bestenfalls immer einen Eimer Wasser bereitstehen, um ein aufkommendes Feuer zu löschen. Ein schnelles Handeln kann über die Größe des Brandes entscheiden.

Es ist ebenfalls ratsam, zu Hause einen Feuerlöscher zu haben. Mittlerweile gibt es viele verschiedene Hersteller, die Wasser- oder Fettbrandfeuerlöscher für den Privathaushalt herstellen. Hier am besten mit der Bedienungsanleitung vertraut machen und alle paar Jahre überprüfen, ob der Feuerlöscher noch gut ist. Natürlich sind auch Feuermelder unabdingbar, die vor der Weihnachtszeit ebenfalls auf ihre Tauglichkeit überprüft werden sollten.

  1. Der Weihnachtsbaum als größte Brandgefahr

Trockenes Tannengrün ist alleine schon eine Gefahr, aber der Tannenbaum ist ein noch größeres Risiko bei Bränden. Über ihn kann sich das Feuer in Windeseile ausbreiten und auf umliegende Möbel übergreifen. Um das zu vermeiden, geben wir Ihnen ein paar Sondertipps für den Weihnachtsbaum.

Den Baum richtig aufstellen

Damit der Baum nicht aus Versehen umkippen kann, sollte er richtig montiert sein. Ein fester Unterstand, ein geeigneter Ständer und eine gute Position im Raum sind essenziell dafür, dass der Weihnachtsbaum nicht nur gerade steht, sondern auch nicht umfallen kann. Im Umkreis des Baumes sollten am besten keine Kerzen aufgestellt werden, um das Risiko eines Brandes zu vermeiden.

Auswahl des Baumschmucks

Echte Kerzen am Weihnachtsbaum verwenden wird schon lange nicht mehr gemacht, da das Brandrisiko hier einfach zu hoch ist. Heutige Lichterketten bilden da keine große Gefahr, dennoch gibt es Weihnachtsbaumschmuck, der trotzdem leicht brennbar ist. Hier sollten Sie selbst abwägen, welchen Sie nutzen möchten. Risiken wie offene Kerzen, Kinder oder Haustiere sind für jeden Haushalt unterschiedlich und dementsprechend sollte der Baumschmuck auch ausgewählt werden.

Abstände einhalten

Der Weihnachtsbaum sollte nicht nahe leicht entflammbaren Möbeln und Gegenständen stehen. Dies gilt vor allem für Stoffe, Gardinen oder Vorhänge. Auch Wärmequellen sollten vom Weihnachtsbaum ferngehalten werden, vor allem offene Feuer. Ein Sicherheitsabstand von mindestens 25cm ist wichtig, damit der Baum nicht aus Versehen Feuer fängt oder selbst etwas in Brand stecken kann.

  1. Lichterkette und Elektronik überprüfen

Auch wenn man meinen könnte, dass Lichterketten die sichere Variante sind, gibt es auch hier jährlich Brände. Diese lassen sich meist vermeiden, indem man immer ein Auge auf die Weihnachtsdeko hat und vor Gebrauch alle Kabel und Steckdosen überprüft. Kabelbrüche, fehlende Isolierung und defekte Lampen sind alles Brandrisiken, die es zu vermeiden gilt. Schauen Sie also vor der Dekoration einmal all Ihre Lichterketten an und überprüfen, ob diese noch intakt sind.

Auf Produkten gibt es hier die Prüfsiegel VDE und GS, die anzeigen, dass die Lichterkette für den Gebrauch geeignet ist. Dieselbe Vorsicht gilt übrigens auch für Verteilersteckdosen, die vor allem zu Weihnachten oft zur Hand genommen werden. Vermeiden Sie hier lange Ketten an Mehrfachsteckdosen. Das System sollte nicht überlastet werden, lieber nutzen Sie verschiedene Haussteckdosen.

Ein guter Rat ist, die Beleuchtung nachts auszuschalten. Das spart nicht nur Strom, sondern mindert auch das Brandrisiko. Das kann manuell oder über Zeitschaltuhren gemacht werden. Unser Geruchssinn ist nachts nicht aktiv, weshalb ein Feuer ein großes Risiko darstellt. Brandmelder sollten vor der Weihnachtssaison überprüft werden, damit im Notfall schnell gehandelt werden kann.

  1. Auf Tiere und Kinder aufpassen

Kleinkinder und Tiere sind weniger berechenbar als Erwachsene und können durch ihre Unbeholfenheit Gegenstände umwerfen. Das ist natürlich gefährlich, wenn mit offenem Feuer oder zerbrechlichen Gegenständen umgegangen wird. Als Besitzer von Haustieren und Eltern von Kindern sollte man hier Grenzen aufzeigen. Kindern sollten Sie den richtigen Umgang mit der Weihnachtsdeko beibringen, damit sie für die Zukunft lernen.

Die Weihnachtszeit im Büro und Unternehmen

Da die meisten Menschen die Zeit im Dezember trotzdem im Büro verbringen, wollen sie es sich auch dort gemütlich machen. Den Arbeitsplatz zu dekorieren, gehört in vielen Betrieben zur Tradition dazu. Hier sollten Sie sich über den Brandschutz des Büros informieren, die oben schon genannten Tipps umsetzen und Notausgänge kennen. Es wird empfohlen, diese Verantwortung auf eine Person oder eine kleine Gruppe zuzuweisen, die diese Informationen an die weiteren Mitarbeiter weitergibt.

Fazit

Brandschutz ist ein wichtiger Aspekt in der Weihnachtszeit, da vor allem hier Brände entstehen können. Wenn Sie jedoch die hier vorgestellten Hinweise befolgen, dann sollte es keine Probleme geben. Risiken zu minimieren und im Notfall bereit zu sein, ist das Wichtigste, das man beachten sollte.

Aufgaben des Fachkoordinators Evakuierung (FKE)

Aufgaben des Fachkoordinators Evakuierung (FKE)

1. Einleitung

In unserer zunehmend komplexen und gefährdeten Welt, in der Naturkatastrophen, technologische Unfälle und andere Notfälle eine ständige Bedrohung darstellen, wächst die Bedeutung der Evakuierung. Die geordnete Verlegung von Menschen aus akut gefährdeten Bereichen in sichere Zonen, gemäß ASR A2.3, Nr. 3.1, ist eine dringende und wichtige Aufgabe. Der Fachkoordinator Evakuierung (FKE) steht im Mittelpunkt dieser lebenswichtigen Bemühungen. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Einblick in die Schlüsselrollen und Verantwortlichkeiten dieser entscheidenden Position.

2. Der Fachkoordinator Evakuierung: Eine Übersicht

Der Fachkoordinator Evakuierung (FKE) ist weit mehr als nur ein Titel. Die Rolle erfordert Fachwissen, Koordination, Kommunikation und Entscheidungsfähigkeit. Der FKE ist verantwortlich für die Erstellung, Koordination und Durchführung von Evakuierungsplänen, reguliert durch verschiedene gesetzliche Vorschriften, einschließlich der VDI-Richtlinie 4062. Die strikte Befolgung dieser Gesetze und Richtlinien ist entscheidend, um die Sicherheit der betroffenen Menschen zu gewährleisten.

Schulung

2-tägige Schulung in Präsenz in Düsseldorf oder online per MS Teams
Daniel Vanummißen und Donato Muro

Im Downloadbereich finden Sie hilfreiche Vorlagen für die Planung und Umsetzung. HIER DOWNLOAD STARTEN

4. Bedeutung der Weiterbildung und Qualifikation zum FKE

Das bevorstehende Seminar vom 27.-28.09.2023 bietet eine umfassende Einführung in das Gebiet des FKE, inklusive eines detaillierten Einblicks in Gesetze, Strategien, Best Practices und realen Fallstudien. Die Teilnehmer werden bestens vorbereitet, um in diesem anspruchsvollen und lohnenden Bereich erfolgreich zu sein.

5. Fallstudien und Erfolgsgeschichten

Die erfolgreiche Umsetzung von Evakuierungsplänen geht über die Theorie hinaus. Praktische Beispiele, in denen FKE beteiligt waren, illustrieren die Wirksamkeit dieser Pläne und bieten wertvolle Lehren für die Zukunft.

6. Fazit und Ausblick

Die Rolle des Fachkoordinators Evakuierung ist sowohl komplex als auch entscheidend. Mit der richtigen Ausbildung und Einstellung kann ein FKE den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen. Der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkoordinatoren steigt, und die Teilnahme an Weiterbildungen wie dem anstehenden Seminar ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Professionalität.

7. Anhänge

  • Seminarprogramm: Link zum Programm.
  • Weiterführende Literatur: ASR A2.3, Nr. 3.1; VDI-Richtlinie 4062; relevante Landes- und Bundesgesetze, etc.

DGUV Information 205-033 Alamierung und Evakuierung, hier herunterladen

Akku­brände: Warum sich Lithium-Ionen-Bat­te­rien ent­zün­den und wie man diese löschen kann

Akku­brände: Warum sich Lithium-Ionen-Bat­te­rien ent­zün­den und wie man diese löschen kann

Sie sind das Herz vieler elektronischer Gerätschaften und man kann sie sich aus unserem Alltag nicht mehr wegdenken. Ob Smartphone, Tablet, E-Scooter, E-Bike oder Saugroboter – fast alles funktioniert mit einem Lithium-Ionen-Akku.
Die Lithium-Batterie-Technologie machte die E-Mobilität und das Verwenden von Mobilgeräten von Anfang an möglich.

Donato Muro von Sicherheitsingenieur.nrw

Donato Muro

Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.

Lithium-Ionen-Batterien sind wiederaufladbare Batterien, die in der Lage sind, viel Strommenge in kleinem Volumen zu speichern. Wegen ihrer hohen Energiedichte und kompakten Bauweise sind Lithium-Akkus gut geeignet für kleine Geräte wie Smartphones. Die Batterien laden schnell auf und besitzen eine lange Lebensdauer, was sie beliebt macht.

Brandursache und Brandschutz

Brandursache 1: Defekte Batterie

Werden viele Lithium-Ionen-Akkus verwendet, ist die Explosionsgefahr höher. Es gibt viele Gründe, die zu einer Entzündung des Akkus führen können. Sie sind unterschiedlich genug – von unsachgemäßer Lagerung über Hitze bis hin zu offener Flamme.

Die Gefahr eines Brandes wird durch das Ausfallen des Lithium-Ionen-Akku höher. Wenn Ihr Smartphone auf den Boden gefallen ist, sollten Sie das Gerät genau untersuchen:
Gibt es eine Beule? Oder ist der Akku aufgebläht? Auch eine schnell ansteigende Gerätetemperatur beim Laden oder eine plötzliche Entladung des Akkus weisen auf eine Beschädigung hin. Treten diese Symptome auf, sollten Sie sich umgehend an einen Fachhändler wenden und den Akku austauschen lassen.

Defekte Batterien sollten ersetzt und nie wieder verwendet werden. Verformte Lithium-Ionen-Batterien, die Gas und Rauch abgeben, stellen eine akute Brandgefahr dar. Dann muss man den Akku zur Kühlung in ein mit Wasser voll gefülltes Gefäß legen. Aber Sie müssen sehr vorsichtig sein:
Das freigesetzte Gas ist giftig und kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. Wenn aus einer großen Lithium-Batterie, z. B. einer E-Bike-Batterie, Gas austritt, benachrichtigen Sie die Feuerwehr.

Brandursache 2: Thermische Belastungen

Eine weitere Brandursache kann durch thermische Belastung ausgelöst werden, wenn der Akku unter zu niedriger oder zu hoher Temperatur gelagert oder geladen wird. Jeder Batterietyp hält während der Lagerung einer anderen Temperatur stand.

Zum Beispiel empfiehlt Apple für seine iPhones, dass die Temperatur der Umgebung nicht unter null und über 35 Grad liegen soll. Die Lagertemperatur des iPhones sollte zwischen 20 und 45 Grad Celsius liegen. Wenn das iPhone außerhalb dieser Temperaturbeträge betrieben oder gelagert wird, kann es kaputt gehen oder es kann sich die Laufzeit der Batterie verkürzen.

Tipp:
Verbraucher können Brände verhindern, indem sie Lithiumbatterien keinen extremen Temperaturen aussetzen.

Brandursache 3: Totale Entleerung

Eine weitere Brandursache ist die sogenannte Tiefenentladung der Batterie. Eine solche Entladung kann die Zellen schädigen und somit auch eine Selbstentzündung verursachen.

Der Akku wird vollständig entladen, wenn Sie Geräte wie Rasenmäher weiter verwenden, obwohl der Akku bereits entladen ist, ist das gefährlich. Allerdings haben viele Geräte eine Programmierung, die eine Tiefentladung ausschliesst. Diese Geräte können nicht mehr benutzt werde.

Besteht die Möglichkeit, dass Lithium-Ionen-Akkus explodieren?

Die Batterien sind kompakt gebaut, aber es gibt trotzdem negative Aspekte. Beschädigung, Überladung oder Überhitzung können zu einer unkontrollierten Freisetzung gespeicherter Energie führen. Bei Verlustwärme werden die Lithium-Ionen-Zellen im Akku heiß. Speicherzellen können extrem heiß werden und sich gegenseitig erhitzen. Dies führt zu einer Kettenreaktion und der Akku explodiert.

Li-Ionen-Akku: Das sollten Verbraucher wissen

  • Weder beim E-Bike noch beim Tablet, zum Laden sollte nur das Original-Ladegerät samt Kabel verwendet werden.
  • Erwärmt sich das Gerät während des Ladevorgangs oder wird der Akku nicht mehr geladen, deutet dies auf einen Fehler hin. Die Batterie muss ausgetauscht werden.
  • Reparatur: Beschädigte Akkus können nur von einem autorisierten Fachhändler repariert werden. Wenn Sie andere Zellen in der Batterie verwenden, wird die Sicherheit nicht mehr geprüft und das Risiko einer Selbstentzündung steigt. Wenn der Lithium-Ionen-Akku beschädigt ist, dürfen Sie ihn auf keinen Fall öffnen, da seine Bestandteile giftig sind. Es besteht eine elektrische Gefahr und die ernsthafte Gefahr eines Brandes.
  • Aufbewahrung: Das Laden der Lithium-Ionen-Akkus sollte gemäß Gebrauchsanweisung geschehen, bevor das Gerät für längere Zeit gelagert wird.
  • Entsorgung: Lithium-Ionen-Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden und werden nur an ausgewiesenen Sammelstellen in Geschäften oder Wertstoffhöfen abgegeben. Befolgen Sie stets die Gebrauchsanweisung und beachten Sie die Sicherheitshinweise des Herstellers.

Wie löscht man einen Batteriebrand?

Grundsätzlich ist davon abzuraten, einen Batteriebrand selbst zu löschen, da giftige Gase austreten und es zu einer Explosion kommen kann. Opfer sollten sich schnellstens an die Feuerwehr wenden.

Kontrollierbare kleine Brände (z. B. Handys oder Laptops) kann man mit einer grossen Menge Wasser löschen. Das Abkühlen durch das Wassers hilft das Feuer zu kontrollieren.
Achtung: Bei Batteriebränden kann extrem dichter und besonders gesundheitsschädlicher Rauch entstehen! Um Brände von Lithium-Ionen-Batterien zu bekämpfen, werden oft große Mengen Wasser benötigt. Erloschene Löschgeräte müssen dann in einem Becken mit Wasser aufbewahrt werden, bevor sie von einem Fachmann entsorgt werden, um einen Schwelbrand zu verhindern. Das Löschen eines Lithium-Ionen-Batteriebrandes mit Wasser birgt jedoch zusätzliche Risiken:
Wasser reagiert mit Lithium zu Wasserstoff und Lithiumoxid ist sehr explosiv, also halten Sie beim Löschen eines Feuers immer einen Sicherheitsabstand ein.

Brandbekämpfung und Arbeitsschutz

Persönliche Schutzausrüstung – Vorsicht vor eigener Gefahr
Bei der Brandbekämpfung angemessene, geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden, wie z. B. Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Gesichtsschutz und Atemschutz.
Nähere Informationen zu geeigneter persönlicher Schutzausrüstung finden Sie in den produktspezifischen Informationen des jeweiligen Herstellers von Lithium-Ionen-Batterien.

Es dürfen nur dafür geeignete Feuerlöscher verwendet werden, die Löschmittel mit hoher Kühlleistung enthalten. Besonders geeignet Feuerlöscher mit Wasser und ggf. Löschzusätzen. Außerdem ist es möglich wandmontierte Hydranten mit einem geeigneten Mindestabstand zu verwenden.
Andere solche Löschmittel. ABC- oder BC-Pulver, Metall- oder Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschpulver sind ungeeignet und verboten!
Zusätzliche Warn- und Sicherheitshinweise an entsprechenden Feuerlöschgeräten, insbesondere bei Verwendung an elektrischen Geräten müssen beachtet werde.

Dadurch, dass Batterien auch nach längerer Zeit wieder Feuer fangen können, muss man sie nach dem Brand in Wasserbecken oder anderen geeigneten Behältern sicher lagern.
Es ist sicherzustellen, dass bei erheblicher Rauch- oder Gasentwicklung der Raum
oder Gefahrenbereich sofort verlassen wird. Sorgen Sie umgehend für ausreichende Belüftung.

Fazit – Brand der Lithium-Ionen-Batterie

Die Lithium-Ionen-Technologie ist aus dem beruflichen und privaten Alltag nicht mehr wegzudenken und entwickelt sich rasant weiter. Ob für Smartphones, Laptops, E-Bikes, E-Autos, Photovoltaikanlagen oder industrielle Speichersysteme, Li-Ionen-Akkus werden aufgrund ihrer technischen Möglichkeiten unterschiedlich genutzt. Gleichzeitig stellen sie eine ständige Brandgefahr dar.

Gerade in Büros wird die Brandgefahr von Lithium-Ionen-Akkus oft unterschätzt. Dies liegt insbesondere daran, dass in Produktions- oder Lagerbereichen deutlich höhere Schadenshöhen auftreten können und umfassendere Brandschutzkonzepte umgesetzt werden. Aber unabhängig von der Art der Batterie oder des Akkus besteht ein großes Problem darin, dass der innere Zustand nicht überprüft, gemessen oder durch Sichtkontrolle angezeigt wurde – Batteriemanagementsysteme werden versuchen, hier einigermaßen Abhilfe zu schaffen Bühne.

Sollte ein Lithium-Ionen-Akku anfangen zu brennen, brennt er heftig und brennt so lange, wie die restliche Energie in den Zellen verbleibt. Aus diesem Grund sollte bei Batterien mit hoher Gefahrenklasse immer ausreichend Löschmittel zur Verfügung stehen. Um der Brandgefahr von Lithium-Ionen-Batterien gerecht zu werden, müssen bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen getroffen werden.

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