Effektiver Brandschutz: Ein Leitfaden zur Erstellung und Implementierung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096

1 Einleitung

Brandschutz spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit von Gebäuden und deren Bewohnern. In Deutschland wird dem Brandschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt, und es gibt spezielle Normen und Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern und Personen im Brandfall zu schützen. Eine dieser Normen ist die DIN 14096, welche die Brandschutzordnung regelt. Dieses Dokument zielt darauf ab, ein umfassendes Verständnis der Brandschutzordnung nach DIN 14096 zu vermitteln und ihre Bedeutung hervorzuheben.

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1.1. Zweck des Dokuments

Der Hauptzweck dieses Dokuments besteht darin, eine detaillierte Einführung in die Brandschutzordnung nach DIN 14096 zu geben. Es soll sowohl für Personen, die sich zum ersten Mal mit dem Thema befassen, als auch für diejenigen, die bereits Erfahrung auf dem Gebiet haben, von Nutzen sein. Außerdem soll dieses Dokument als Leitfaden dienen, um zu verstehen, wie eine effektive Brandschutzordnung erstellt, implementiert und gewartet wird, und welchen gesetzlichen Anforderungen sie entsprechen muss.

1.2. Bedeutung der Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung ist ein wesentliches Instrument, um das Risiko und die Auswirkungen von Bränden zu minimieren. Sie legt klar definierte Verhaltensregeln für Personen im Brandfall fest und stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Brände zu verhindern. Durch die Strukturierung der Brandschutzordnung in verschiedene Teile (Teil A, B und C) ermöglicht sie eine gezielte Information und Schulung verschiedener Personengruppen, von allgemeinen Gebäudenutzern bis hin zu speziell ausgebildetem Personal mit besonderen Brandschutzaufgaben.

1.3. Gesetzliche Grundlagen und Relevanz

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Zu den relevanten Gesetzen und Verordnungen gehören insbesondere das Bauordnungsrecht, das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Zusätzlich gibt es in den Bundesländern spezifische Landesbauordnungen und Brandschutzgesetze.

Die DIN 14096 Norm selbst stellt detaillierte Anforderungen an die Erstellung und den Inhalt von Brandschutzordnungen und ist ein anerkannter Standard in Deutschland. Ihre Einhaltung ist oft entscheidend für die Gewährleistung der Sicherheit in Gebäuden und kann zudem auch versicherungsrechtlich von Bedeutung sein.

In der Praxis dient die Brandschutzordnung als Grundlage für die Erstellung von Brandschutzkonzepten und ist ein wichtiges Element zur Sicherstellung, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und effektive Vorkehrungen zum Schutz vor Bränden getroffen werden.

2 Grundlagen der Brandschutzordnung nach DIN 14096

Die Brandschutzordnung ist ein unverzichtbares Instrument zur Sicherstellung der Sicherheit von Gebäuden und Personen im Brandfall. In Deutschland wird die Brandschutzordnung durch die Norm DIN 14096 geregelt. In diesem Abschnitt werden die Grundlagen der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 erläutert, darunter ein Überblick über die Norm, die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung und deren Anpassung an die spezifischen Bedingungen und Brandgefahren des betreffenden Objekts.

2.1. Überblick über DIN 14096

DIN 14096 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen und den Inhalt von Brandschutzordnungen regelt. Die Norm ist in drei Teile gegliedert, nämlich Teil A, Teil B und Teil C.

  • Teil A betrifft allgemeine Informationen und Verhaltensregeln für alle Personen, die sich in einem Gebäude befinden. Es beinhaltet grundlegende Informationen zur Alarmierung der Feuerwehr, zur Räumung des Gebäudes und zum Verhalten im Brandfall.
  • Teil B richtet sich an eine bestimmte Personengruppe innerhalb eines Gebäudes, beispielsweise Mitarbeiter. Es enthält detailliertere Informationen als Teil A, einschließlich Anweisungen zur Verwendung von Feuerlöscheinrichtungen und zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.
  • Teil C ist für Personen bestimmt, die besondere Aufgaben im Brandschutz haben, wie Brandschutzbeauftragte. Es enthält spezifische Anweisungen und Schulungsanforderungen für diese Personengruppe.

2.2. Notwendigkeit einer Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung ist notwendig, um das Risiko von Bränden zu minimieren und im Brandfall effektiv zu handeln. Sie trägt dazu bei, dass alle Personen im Gebäude über die richtigen Verhaltensweisen im Brandfall informiert sind und weiß, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Leben und Eigentum zu schützen. Zudem ist sie oft eine gesetzliche Anforderung und stellt sicher, dass das Gebäude den brandschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht. Ferner kann eine gut entwickelte und implementierte Brandschutzordnung die finanziellen Risiken minimieren, die mit Bränden verbunden sind, etwa durch Versicherungsansprüche und Betriebsunterbrechungen.

2.3. Anpassung an die Bedingungen und Brandgefahren des Objekts

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Brandschutzordnung an die spezifischen Bedingungen und Brandgefahren des jeweiligen Objekts angepasst ist. Dies bedeutet, dass bei der Erstellung der Brandschutzordnung Aspekte wie die Art der Nutzung des Gebäudes, die vorhandenen Brandlasten, die Anzahl der Personen und eventuelle besondere Gefährdungen berücksichtigt werden müssen.

Zum Beispiel erfordert ein Industriegebäude mit gefährlichen Chemikalien eine andere Herangehensweise als ein Bürogebäude oder eine Schule. Die Anpassung der Brandschutzordnung sollte auch regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere wenn sich die Nutzung des Gebäudes ändert oder neue Gefährdungen auftreten.

Die Anpassung trägt dazu bei, dass die Brandschutzmaßnahmen effektiv sind und dass im Brandfall angemessen reagiert werden kann, um Menschenleben zu schützen und Schäden zu minimieren.

3 Teil A der Brandschutzordnung: Verhalten im Brandfall

Teil A der Brandschutzordnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen in einem Gebäude und enthält wichtige Informationen darüber, wie man sich im Brandfall verhalten sollte. In diesem Abschnitt werden Zielgruppe und Zweck, Anforderungen an den Aushang, Inhalt und Struktur von Teil A sowie die Bedeutung mehrsprachiger Aushänge erläutert.

3.1. Zielgruppe und Zweck

Die Zielgruppe für Teil A der Brandschutzordnung sind alle Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten, unabhängig davon, ob sie Mitarbeiter, Besucher oder sonstige Nutzer sind. Der Zweck dieses Teils ist es, eine grundlegende Orientierung und Anweisung im Brandfall zu bieten. Es geht darum, dass Personen, die sich im Gebäude aufhalten, im Brandfall sicher agieren können, indem sie wissen, wie sie Alarm schlagen, wie sie sich evakuieren und wie sie Erste Hilfe leisten können.

3.2. Anforderungen an den Aushang

Teil A muss gut sichtbar und leicht zugänglich in den Räumlichkeiten ausgehängt werden. Die Anforderungen an den Aushang sind in der DIN 14096 festgelegt. Häufig wird empfohlen, Teil A in der Nähe von Fluchtwegen, Eingängen und Aufzügen anzubringen. Der Aushang sollte in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst sein und gegebenenfalls durch Piktogramme ergänzt werden, um die Verständlichkeit zu erhöhen.

3.3. Inhalt und Struktur von Teil A

Teil A der Brandschutzordnung enthält in der Regel die folgenden Elemente:

  • Einleitung: Ein kurzer Abschnitt, der den Zweck der Brandschutzordnung erläutert.
  • Alarmierung: Informationen darüber, wie im Brandfall Alarm geschlagen werden soll, einschließlich der Nummer der Feuerwehr und der Verwendung von Brandmeldern.
  • Räumung und Evakuierung: Anweisungen zur Räumung des Gebäudes, einschließlich der Nutzung von Fluchtwegen und Notausgängen.
  • Verhalten im Brandfall: Allgemeine Verhaltensregeln, wie z.B. keine Aufzüge zu benutzen, Türen geschlossen zu halten, um Brandausbreitung zu verhindern, und sich an Sammelpunkten einzufinden.
  • Erste Hilfe: Informationen zur Leistung von Erster Hilfe und Standorte von Erste-Hilfe-Ausrüstungen.
  • Kontaktdaten: Angabe von Ansprechpartnern und weiteren wichtigen Kontaktdaten im Brandfall.

3.4. Mehrsprachige Aushänge

In Gebäuden, in denen regelmäßig Menschen unterschiedlicher Nationalitäten und Sprachen verkehren, ist es wichtig, mehrsprachige Aushänge zu berücksichtigen. Durch die Bereitstellung von Informationen in mehreren Sprachen wird sichergestellt, dass auch Personen, die die lokale Sprache nicht verstehen, wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten müssen. Dies kann entscheidend für die Sicherheit aller im Gebäude befindlichen Personen sein.

4 Teil B der Brandschutzordnung: Für Mitarbeiter

Teil B der Brandschutzordnung richtet sich speziell an Mitarbeiter innerhalb eines Gebäudes oder einer Einrichtung und legt fest, welche Verantwortlichkeiten und Aufgaben sie im Bereich Brandschutz haben. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter mit den Anforderungen von Teil B vertraut sind und entsprechend geschult werden.

4.1. Zielgruppe und Zweck

Die Zielgruppe für Teil B der Brandschutzordnung sind alle Mitarbeiter, einschließlich des Managements und der Führungskräfte, die in der betreffenden Einrichtung arbeiten. Der Zweck von Teil B ist es, sicherzustellen, dass Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um im Brandfall richtig zu reagieren, aber auch um vorbeugende Maßnahmen zur Brandvermeidung zu treffen.

4.2. Inhalt und Struktur von Teil B

Teil B der Brandschutzordnung enthält normalerweise die folgenden Elemente:

  • Allgemeine Brandschutzmaßnahmen: Informationen zu allgemeinen Brandschutzmaßnahmen, wie z.B. das ordnungsgemäße Lagern von brennbaren Materialien oder das Nicht-Blockieren von Fluchtwegen.
  • Umgang mit Feuergefährlichen Stoffen: Anweisungen zum sicheren Umgang mit Stoffen und Materialien, die ein erhöhtes Brandrisiko darstellen.
  • Verhalten im Brandfall: Detaillierte Anweisungen für Mitarbeiter, wie sie im Brandfall reagieren sollten, einschließlich spezifischer Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen: Informationen darüber, wie Mitarbeiter Erste Hilfe leisten können und wo sich Erste-Hilfe-Ausrüstung befindet.
  • Brandschutzeinrichtungen: Erklärung der verschiedenen Brandschutzeinrichtungen innerhalb des Gebäudes und wie sie zu verwenden sind.

4.3. Unterweisung und Kenntnisnahme

Es ist unerlässlich, dass Mitarbeiter regelmäßig in den Inhalten und Anforderungen von Teil B unterwiesen werden. Die Unterweisung sollte sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Übungen beinhalten. Nach der Unterweisung ist es üblich, dass die Mitarbeiter eine schriftliche Bestätigung unterzeichnen, um zu dokumentieren, dass sie die Inhalte von Teil B der Brandschutzordnung zur Kenntnis genommen haben.

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4.4. Besonderheiten für mehrsprachige Mitarbeiter

In Arbeitsumgebungen, in denen Mitarbeiter unterschiedlicher Sprachherkunft tätig sind, ist es besonders wichtig, die Brandschutzordnung in verschiedenen Sprachen bereitzustellen. Mehrsprachige Mitarbeiter sollten zudem in ihrer Muttersprache unterwiesen werden, um sicherzustellen, dass sie alle Anforderungen und Vorschriften vollständig verstehen. Gegebenenfalls sollten auch kulturspezifische Aspekte berücksichtigt werden, die das Verständnis und die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen beeinflussen könnten.

5 Teil C der Brandschutzordnung: Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, die innerhalb einer Organisation oder eines Gebäudes spezielle Brandschutzaufgaben wahrnehmen. Dazu zählen in der Regel Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere Mitarbeiter, die in besonderer Weise für den Brandschutz verantwortlich sind.

5.1. Zielgruppe und Zweck

Die Zielgruppe für Teil C sind Personen, die spezifische Brandschutzaufgaben innerhalb der Organisation haben. Dazu gehören unter anderem die Identifizierung von Brandrisiken, die Umsetzung präventiver Maßnahmen und die Sicherstellung, dass die Organisation im Brandfall effektiv reagieren kann. Der Zweck von Teil C besteht darin, detaillierte Anweisungen und Informationen bereitzustellen, die diesen Personen helfen, ihre Aufgaben effektiv und gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen.

5.2. Inhalt und Struktur von Teil C

Teil C der Brandschutzordnung enthält üblicherweise die folgenden Elemente:

  • Aufgaben der Brandschutzbeauftragten: Eine klare Definition der spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Brandschutzbeauftragten und anderer Personen mit Brandschutzaufgaben.
  • Brandrisikobewertung: Anweisungen zur Durchführung von Brandrisikobewertungen, einschließlich der Identifizierung potenzieller Brandgefahren und der Entwicklung von Strategien zur Risikominderung.
  • Brandschutzmaßnahmen und -anlagen: Details zu den vorhandenen Brandschutzmaßnahmen und -anlagen und Anweisungen zu deren Wartung und Prüfung.
  • Notfallpläne und Evakuierungsverfahren: Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen, einschließlich Evakuierungsverfahren und Koordination mit externen Rettungsdiensten.
  • Dokumentation und Berichterstattung: Anforderungen an die Dokumentation von Brandschutzmaßnahmen und die Berichterstattung über Brandschutzthemen, einschließlich eventueller Vorfälle.

5.3. Schulung und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

Personen, die in Teil C der Brandschutzordnung als verantwortlich für besondere Brandschutzaufgaben genannt sind, müssen eine angemessene Schulung und Ausbildung erhalten. Dies umfasst sowohl theoretisches Wissen über Brandschutzbestimmungen und -techniken als auch praktische Fähigkeiten, wie die Handhabung von Feuerlöschern und die Durchführung von Evakuierungen. Brandschutzbeauftragte sollten regelmäßig Fortbildungen besuchen, um sicherzustellen, dass ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auf dem neuesten Stand sind. Zudem ist es wichtig, dass sie in der Lage sind, ihr Wissen an andere Mitarbeiter weiterzugeben und als Ansprechpartner für Brandschutzthemen innerhalb der Organisation zur Verfügung stehen.

6 Erstellung und Aktualisierung einer Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung ist ein wichtiges Dokument, das klare Richtlinien und Verfahren für den Brandschutz in einer Einrichtung oder Organisation festlegt. Damit die Brandschutzordnung effektiv und aktuell bleibt, muss sie sorgfältig erstellt und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

6.1. Prozess der Erstellung

Die Erstellung einer Brandschutzordnung erfordert eine sorgfältige Planung und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stakeholdern. Der Prozess umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Bedarfsanalyse: Ermittlung des Bedarfs für eine Brandschutzordnung basierend auf der Art der Einrichtung, den gesetzlichen Anforderungen und eventuellen spezifischen Risiken.
  2. Datenerfassung: Sammlung von Informationen über das Gebäude, die Anlagen und die Tätigkeiten, die innerhalb der Einrichtung stattfinden.
  3. Risikobewertung: Identifizierung und Bewertung potenzieller Brandrisiken und Entwicklung von Strategien zur Risikominderung.
  4. Entwurf der Brandschutzordnung: Erstellen eines Entwurfs der Brandschutzordnung, der die Teile A, B und C gemäß DIN 14096 beinhaltet.
  5. Abstimmung und Freigabe: Überprüfung des Entwurfs durch relevante Stakeholder, einschließlich der Geschäftsleitung und der Brandschutzbeauftragten, und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Abschließende Freigabe der Brandschutzordnung.

6.2. Pflicht zur Aktualisierung

Es ist entscheidend, dass die Brandschutzordnung regelmäßig aktualisiert wird, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Gegebenheiten und gesetzlichen Anforderungen entspricht. Änderungen in der Organisation, im Gebäude oder in den gesetzlichen Bestimmungen können Anpassungen der Brandschutzordnung erforderlich machen.

6.3. Überprüfung durch Fachkundige

Um die Qualität und Relevanz der Brandschutzordnung zu gewährleisten, sollte diese regelmäßig von Fachleuten auf dem Gebiet des Brandschutzes überprüft werden. Fachkundige können mögliche Schwachstellen identifizieren und Empfehlungen für Verbesserungen geben.

6.4. Dokumentation der Überprüfung

Jede Überprüfung und Aktualisierung der Brandschutzordnung muss dokumentiert werden. Dies beinhaltet das Festhalten des Datums der Überprüfung, der durchgeführten Änderungen und der beteiligten Personen. Die Dokumentation sollte auch die Gründe für die Änderungen und Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen enthalten. Diese Dokumentation ist nicht nur für interne Zwecke wichtig, sondern kann auch bei behördlichen Überprüfungen oder im Falle eines Brandes relevant sein.

7 Praktische Tipps und Empfehlungen

Die Erstellung einer wirksamen Brandschutzordnung erfordert sorgfältige Überlegungen und Planung. Hier sind einige praktische Tipps und Empfehlungen, die bei der Entwicklung einer effektiven Brandschutzordnung berücksichtigt werden sollten:

7.1. Vermeidung von Namensnennungen

Es ist ratsam, in der Brandschutzordnung keine Namen von Personen zu nennen. Statt Namen sollten Positionen oder Rollen genannt werden, wie z.B. “Brandschutzbeauftragter” oder “Sicherheitsbeauftragter”. Dies verhindert, dass die Brandschutzordnung veraltet, wenn sich Personaländerungen ergeben, und erleichtert die Aktualisierung des Dokuments.

7.2. Unterschriften für offizielle Wirkung

Um der Brandschutzordnung formale Geltung zu verleihen, sollte sie von den verantwortlichen Personen innerhalb der Organisation, wie zum Beispiel dem Geschäftsführer oder dem Brandschutzbeauftragten, unterzeichnet werden. Dies zeigt, dass die Organisation die Brandschutzordnung ernst nimmt und ihr eine offizielle Bedeutung beimisst.

7.3. Verwendung von Piktogrammen und Bildern

Die Verwendung von Piktogrammen und Bildern in der Brandschutzordnung kann dazu beitragen, dass sie leichter verständlich ist, insbesondere für Personen, die Schwierigkeiten beim Lesen von Text haben oder nicht fließend in der Sprache des Dokuments sind. Piktogramme für allgemein bekannte Brandschutzzeichen, wie z.B. Feuerlöscher oder Notausgänge, sollten verwendet werden, um die Klarheit und Verständlichkeit zu erhöhen.

7.4. Unterstützende Dokumente/Informationsquellen für die Erstellung

Bei der Erstellung einer Brandschutzordnung sollte man nicht das Rad neu erfinden. Es gibt eine Vielzahl von unterstützenden Dokumenten und Informationsquellen, die hilfreich sein können. Dazu gehören:

  • Gesetzliche Vorschriften: Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz können als Grundlage für die Erstellung der Brandschutzordnung dienen.
  • DIN-Normen: Standards wie DIN 14096 bieten detaillierte Anleitungen zur Erstellung einer Brandschutzordnung.
  • Best Practice Beispiele: Die Analyse von Brandschutzordnungen anderer ähnlicher Organisationen kann wertvolle Erkenntnisse liefern.
  • Fachliteratur und Schulungsmaterialien: Diese können nützliche Informationen und Anleitungen für die Erstellung einer Brandschutzordnung enthalten.

Durch die Nutzung dieser Ressourcen kann sichergestellt werden, dass die Brandschutzordnung den aktuellen Standards entspricht und effektiv in der Praxis umgesetzt wird.

8 Fallbeispiele und Erfahrungen

Das Lernen aus realen Fällen und Erfahrungen kann wertvolle Einsichten bieten und dazu beitragen, die Effektivität von Brandschutzordnungen zu verbessern. In diesem Abschnitt betrachten wir einige Beispiele für die erfolgreiche Implementierung von Brandschutzordnungen sowie Erfahrungen aus Evakuierungen und Räumungen und der Zusammenarbeit mit Behörden und Sachversicherern.

8.1. Beispiele für die erfolgreiche Implementierung von Brandschutzordnungen

  • Fallbeispiel 1: Ein mittelständisches Unternehmen stellte nach einer gründlichen Überprüfung seiner Brandschutzordnung fest, dass diese veraltet war. Durch eine Überarbeitung unter Berücksichtigung der aktuellen DIN-Normen und einer verstärkten Schulung der Mitarbeiter konnte das Unternehmen die Zeit für eine vollständige Evakuierung des Gebäudes erheblich reduzieren.
  • Fallbeispiel 2: Eine Schule in einer erdbebengefährdeten Zone integrierte zusätzlich zu den Brandschutzmaßnahmen Notfallpläne für Erdbeben in ihre Brandschutzordnung. Die Schüler wurden regelmäßig in Evakuierungsübungen geschult, was zu einer sicheren und geordneten Evakuierung während eines tatsächlichen Erdbebens führte.

8.2. Erfahrungen aus Evakuierungen und Räumungen

  • Erfahrung 1: Bei einem Brand in einem großen Bürogebäude wurde festgestellt, dass die Mitarbeiter aufgrund mangelnder Schulung und unklarer Anweisungen in der Brandschutzordnung nicht wussten, wie sie das Gebäude sicher evakuieren sollten. Dies unterstreicht die Bedeutung regelmäßiger Schulungen und klarer Anweisungen.
  • Erfahrung 2: Ein Krankenhaus hatte im Rahmen seiner Brandschutzordnung spezielle Verfahren für die Evakuierung von Patienten entwickelt. Während einer Übung stellte sich heraus, dass diese Verfahren gut funktionierten und das Personal in der Lage war, Patienten effizient und sicher zu evakuieren.

8.3. Zusammenarbeit mit Behörden und Sachversicherern

  • Zusammenarbeit mit Behörden: Eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Brandschutzbehörden kann dazu beitragen, dass Brandschutzordnungen den aktuellen Vorschriften entsprechen und effektiv sind. Beispielsweise kann die Teilnahme an von der Feuerwehr organisierten Übungen dazu beitragen, Schwachstellen zu identifizieren und Verbesserungen vorzunehmen.
  • Zusammenarbeit mit Sachversicherern: Versicherungsunternehmen haben ein starkes Interesse daran, dass Brandschutzordnungen effektiv sind, um das Risiko von Schäden zu minimieren. Die Zusammenarbeit mit Sachversicherern kann dazu beitragen, wertvolles Feedback und Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Brandschutzordnungen zu erhalten. In einigen Fällen kann dies auch zu günstigeren Versicherungsprämien führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Lernen aus realen Fallbeispielen und das Einholen von Erfahrungen sowie die Zusammenarbeit mit externen Parteien entscheidend für die Entwicklung und Implementierung effektiver Brandschutzordnungen sind.

9 Zusammenfassung und Fazit

Im Laufe dieses Dokuments haben wir uns intensiv mit der Thematik der Brandschutzordnungen beschäftigt. Von den grundlegenden Konzepten und der Bedeutung über die verschiedenen Teile nach DIN 14096 bis hin zu praktischen Tipps und Fallbeispielen wurde eine umfassende Perspektive auf das Thema geboten.

Brandschutzordnungen spielen eine wesentliche Rolle beim Schutz von Leben, Eigentum und der Umwelt. Sie stellen sicher, dass sowohl Mitarbeiter als auch Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um im Falle eines Brandes effektiv zu handeln.

In den verschiedenen Abschnitten der Brandschutzordnung – Teil A für allgemeines Verhalten im Brandfall, Teil B für Mitarbeiter und Teil C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben – werden unterschiedliche Zielgruppen adressiert und spezifische Anforderungen und Verantwortlichkeiten definiert.

Es wurde herausgestellt, dass die erfolgreiche Implementierung einer Brandschutzordnung eine gründliche Planung, die Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen und Brandgefahren des betreffenden Objekts und regelmäßige Schulungen erfordert. Zudem ist es unerlässlich, die Brandschutzordnung auf dem aktuellen Stand zu halten und regelmäßig durch Fachkundige überprüfen zu lassen.

Die Verwendung von Piktogrammen und Bildern sowie das Vermeiden von Namensnennungen und das Sammeln von Unterschriften für offizielle Wirkung sind praktische Tipps, die bei der Erstellung einer Brandschutzordnung helfen können. Die Zusammenarbeit mit Behörden und Sachversicherern ist ebenfalls von großer Bedeutung.

Abschließend lässt sich sagen, dass Brandschutzordnungen ein unverzichtbares Instrument für die Sicherheit in Gebäuden sind. Sie müssen mit Sorgfalt erstellt, kommuniziert und regelmäßig aktualisiert werden, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. Durch die Einbindung aller relevanten Akteure und die Berücksichtigung von Erfahrungen und Best Practices kann ein Höchstmaß an Sicherheit und Schutz erreicht werden. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, zur Förderung eines sicheren Umfelds beizutragen und im Falle eines Brandes entschlossen und besonnen zu handeln.

10 Anhang

Im Anhang finden Sie zusätzliche Ressourcen und Materialien, die Ihnen bei der Erstellung und Umsetzung einer Brandschutzordnung behilflich sein können.

10.1. Vorlagen und Muster für Brandschutzordnungen

Als Unterstützung stellen wir Ihnen kostenlos eine PDF-Version der Brandschutzordnung Teil A sowie Word-Versionen der Brandschutzordnungen Teil B und C zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für die Verwendung dieser Vorlagen übernehmen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Vorlagen als Ausgangspunkt dienen und an die spezifischen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden müssen. Sie können die Vorlagen als Grundlage verwenden, um eine maßgeschneiderte Brandschutzordnung für Ihr Gebäude oder Ihre Einrichtung zu entwickeln.

Hier zur Downloadseite!

10.2. Liste der relevanten Gesetze und Vorschriften

  • Musterbauordnung (MBO): Dient als Grundlage für die Bauordnungen der Länder und enthält auch Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz.
  • Landesbauordnungen (LBO): Jedes Bundesland hat eigene Bauordnungen, die Regelungen zum Brandschutz enthalten und sich auf die Musterbauordnung stützen.
  • Industriebaurichtlinie (IndBauRl): Richtlinie mit speziellen Anforderungen für den Brandschutz in Industriebauten.
  • Versammlungsstättenverordnung (VStättVO): Regelungen für den Brandschutz in Versammlungsstätten, wie z.B. Theatern, Kinos und Konzertsälen.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Beinhaltet Sicherheitsvorschriften für Arbeitsstätten, einschließlich Brandschutzmaßnahmen.
  • DIN 14096 – Brandschutzordnung – Teile A, B und C: Deutscher Standard, der die Erstellung und Anforderungen von Brandschutzordnungen regelt.
  • DIN 4102 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen: Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen und Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelungen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen, einschließlich Vorgaben zum Brandschutz.
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Enthalten konkrete Vorgaben zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung, einschließlich Brandschutzmaßnahmen.
  • Feuerwehrgesetze der Länder: Diese Gesetze regeln u.a. die Aufgaben und Zuständigkeiten der Feuerwehren und enthalten oft auch Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz.
  • § 3 Gefährdungsbeurteilung in der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
  • § 24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers (Abs. 5) der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Information 205-001 verpflichtet den Unternehmer zum Aushängen von Informationen über Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen
  • § 4 Sicherheitstechnische Fachkunde der DGUV Vorschrift 2, Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften
  • § 12 Freihalten der Rettungswege, Brandschutzordnung, verantwortliche Personen in der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO)
  • Kapitel 5.14 Sonstige Brandschutzmaßnahmen, Gefahrenverhütung Abs. 4 in der Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (IndBauRL)
  • DGUV Information 205-001: Betrieblicher Brandschutz in der Praxis
  • DGUV Information 205-003: Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten
  • DGUV Information 205-006: Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre
  • DGUV Information 205-023: Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung
  • DGUV Information 205-025: Plakat: Feuerlöscher richtig einsetzen
  • DGUV Information 205-026: Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen
  • DGUV Information 205-033: Alarmierung und Evakuierung
  • DGUV Information 205-034: Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen
  • DGUV Information 205-040 “Prüffristen im Brandschutz

10.3. Weiterführende Ressourcen und Links

https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/fnfw/veroeffentlichungen/wdc-beuth:din21:199452736

DAS BUCH zum Thema Brandschutz von Donato Muro: Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer: Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen

Bitte denken Sie daran, dass eine Brandschutzordnung ein lebendiges Dokument ist, das regelmäßig aktualisiert und den sich ändernden Bedingungen und Vorschriften angepasst werden muss. Es ist empfehlenswert, Fachleute hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass Ihre Brandschutzordnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ein Höchstmaß an Sicherheit bietet.

VDMA Informationsblatt Nr. 3„Notwendige Zeiten für Selbstrettung, Rettung und Löschangriff“

Das VDMA-Informationsblatt Nr. 3, das sich mit den notwendigen Zeiten für Selbstrettung, Rettung und Löschangriff befasst, ist ein umfassendes Dokument, das eine Vielzahl von Aspekten abdeckt. Es beginnt mit einer Einleitung und setzt das Ziel, die Gefahr von Rauch und seine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu erläutern. Es geht auf die Einflussfaktoren auf das Verhalten von Menschen ein und bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Ziele des Personenschutzes.

Rauchschutz Druck Anlage RDA

Die Publikation stellt Fragen wie: Welche Zeiten müssen bei einer Räumung berücksichtigt werden? Wie kann die Rauchfreihaltung für die Fremdrettungszeiträume gewährleistet werden? Was sind die Gesamtzeiten für die Räumung? Es erläutert auch die Prinzipien der Rauchableitung und die Anwendung von Ingenieurmethoden im Brandschutz.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der in der Publikation behandelt wird, ist das Building Information Modeling (BIM). Es endet mit einer Zusammenfassung und bietet Quellenangaben und weiterführende Literatur für diejenigen, die tiefer in das Thema eintauchen möchten.

Ein wichtiger Punkt, der in der Publikation hervorgehoben wird, ist die Bedeutung der Kennzeichnung von Notausgängen. Diese müssen immer gut erkennbar sein, auch im Brandfall. Türen müssen immer von innen nach außen in Fluchtrichtung zu öffnen sein. Notausgänge müssen leicht zu öffnen sein, d. h. von Hand und ohne Schlüssel oder sonstige Hilfsmittel. Sie dürfen nie versperrt und zugestellt sein.

Die Publikation betont auch die Bedeutung der Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Behinderungen der Menschen, die Art des Gebäudes, in dem sie sich befinden, und ihre Vertrautheit mit dem Gebäude. Es wird auch auf die Bedeutung von Feuerübungen und Notfalltraining hingewiesen.

Das VDMA-Informationsblatt Nr. 3 “Notwendige Zeiten für Selbstrettung, Rettung und Löschangriff” kann kostenlos auf der VDMA-Website heruntergeladen werden. Hier ist der Link zum Download.

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Weiterentwicklung der Brandbekämpfung bei Elektrofahrzeugen

Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen rückt die Erreichung der EU-Klimaziele immer näher. Diese Entwicklung stellt jedoch auch neue Herausforderungen an die Einsatzkräfte, insbesondere im Bereich der Brandbekämpfung. Es existieren zwar diverse Leitfäden und Empfehlungen für den Umgang mit brennenden Elektrofahrzeugen und ihren Traktionsbatterien, doch diese variieren in ihrem Detailgrad und basieren oft auf unvollständigen experimentellen Daten.

Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer: Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen. Taschenbuch von Donato Muro und Alexander Klein. 14,90 Euro.

Um die Wissensbasis in diesem Bereich zu verbessern, wurde 2021 ein Forschungsprojekt am Institut für Brand- und Katastrophenschutz (IBK) Heyrothsberge gestartet und 2022 abgeschlossen. Das Projektziel war die Überprüfung der empfohlenen Brandbekämpfungsstrategien bei brennenden Elektrofahrzeugen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit.

Die Studie untersuchte verschiedene Techniken, darunter die üblicherweise eingesetzten Hohlstrahlrohre, sowie Verfahren zur direkten Löschmitteleinbringung in Hochvoltbatterien. Ebenso wurden Brandbegrenzungsdecken und ein System zur Kühlung des Batteriesystems von unten getestet. Die Wirksamkeit dieser Techniken wurde anhand von Messgrößen wie Wasservolumenströmen, Einsatzzeiten, Temperatur und Wärmestrahlung bewertet.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass verschiedene Brandzustände trotz ähnlicher Ausgangsbedingungen vorliegen können, weshalb Einsatzkräfte sich auf unterschiedliche Brandszenarien einstellen müssen. Zudem wurde deutlich, dass die Brandbekämpfungstaktik entsprechend angepasst werden muss.

Die Studie hat ergeben, dass die Verwendung von Hohlstrahlrohren die Brände beherrschbar macht. Es wurde empfohlen, die Brandbekämpfung durch zwei Einsatzteams durchführen zu lassen.

Die Studie hat auch gezeigt, dass die direkte Einbringung von Löschmittel in die Batterien den Batteriebrand reduziert. Allerdings wurden ähnliche Einsatzzeiten und Wasserverbräuche wie bei der Verwendung von Hohlstrahlrohren festgestellt.

Ein spezielles Kühlsystem, das unter dem Fahrzeug positioniert wurde, konnte trotz hohen Wasserverbrauchs die Temperatur nicht ausreichend senken, um die Propagation in der Batterie zu stoppen.

Brandbegrenzungsdecken konnten die Flammenbildung effektiv begrenzen, aber die Reaktion im Batteriesystem aufgrund des fehlenden Kühlmittels nicht stoppen.

Die Ergebnisse der Studie tragen dazu bei, die Brandbekämpfung bei Elektrofahrzeugen zu verbessern und “Mythen” zu widerlegen. Die Erkenntnisse und Empfehlungen sind in einem ausführlichen Abschlussbericht verfügbar, der kostenlos von der Website des IBK Heyrothsberge heruntergeladen werden kann.

Es ist zu beachten, dass es derzeit noch keine DIN-Norm für sogenannte Brandbegrenzungsdecken gibt. Diese Normierung ist jedoch für das kommende Jahr geplant und soll 2023 abgeschlossen werden.

Weitere Ergebnisse und Maßnahmen

Die gesammelten Daten und Erfahrungen aus den Brandversuchen ermöglichten die Formulierung einiger strategischer Empfehlungen zur Brandbekämpfung bei Elektrofahrzeugen. Dazu gehören spezifische Einsatzstrategien für verschiedene Brandphasen, vom Entstehungsbrand bis hin zum Vollbrand.

Bei Entstehungsbränden empfehlen die Untersuchungen einen langsameren und vorsichtigeren Ansatz, um die Entflammung von Batteriesystemen zu verhindern. Diese Taktik erfordert wahrscheinlich eine längere Einsatzdauer und einen höheren Wasserverbrauch, um das Batteriesystem effektiv zu kühlen und die Ausbreitung des Brandes zu verhindern. Die Versuche zeigten, dass die Verwendung von Wärmebildkameras zur Lokalisierung von Öffnungen im Batteriesystem, durch die Wasser eingebracht werden kann, bei dieser Strategie hilfreich sein kann.

In Situationen, in denen bereits ein Vollbrand vorliegt, zeigten die Versuche, dass eine schnelle und aggressive Taktik zur Eindämmung des Feuers und zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung notwendig ist. Die Daten widerlegten das häufige Missverständnis, dass “viel Wasser viel hilft”. Stattdessen schlagen die Untersuchungen vor, die Wassermenge sorgfältig zu regulieren, um eine effektive Brandbekämpfung zu gewährleisten.

Die experimentellen Daten zeigten auch, dass Systeme zur direkten Löschmitteleinbringung in Hochvoltbatterien in der Phase des Vollbrandes wirksam sein können. Sie erfordern jedoch eine vorherige Kontrolle des peripheren Fahrzeugbrandes, um sicherzustellen, dass die Einsatzkräfte sicher arbeiten können. Darüber hinaus wurde die fortgesetzte Kühlung der Batteriesysteme nach Löschung des Brandes als wirksame Methode zur Verhinderung einer Wiederentzündung erkannt.

Schließlich zeigten die Versuche, dass spezielle Kühlarmaturen zur externen Kühlung der Batteriesysteme von unten und Brandbegrenzungsdecken nicht ausreichend effektiv sind, um den Brand zu stoppen. Sie könnten jedoch in speziellen Einsatzszenarien nützlich sein, z. B. in Trinkwasserschutzgebieten, wo der Abfluss von kontaminiertem Löschwasser reduziert werden muss.

Zukünftige Forschung

Die Erkenntnisse aus diesem Forschungsprojekt bilden eine solide Grundlage für zukünftige Untersuchungen. Insbesondere wird die Wirksamkeit von Systemen zur Löschmitteleinbringung bei Entstehungsbränden in einem nächsten Forschungsschritt evaluiert. Darüber hinaus sind weitere Untersuchungen zur Optimierung der Brandbekämpfungsstrategien und -techniken bei Bränden von Elektrofahrzeugen und deren Batteriesystemen geplant.

Es ist zu erwarten, dass die kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung der Brandbekämpfungsstrategien und -techniken in Kombination mit der fortschreitenden Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen und -technologien in Elektrofahrzeugen dazu beitragen wird, das Risiko von Bränden in diesen Fahrzeugen zu reduzieren und die Sicherheit von Einsatzkräften und der Öffentlichkeit zu erhöhen.

Die Forschung ist noch nicht abgeschlossen. Neben den genannten Themen sind weitere Untersuchungen zu verschiedenen Aspekten von Elektrofahrzeugbränden geplant, einschließlich:

  1. Die Rolle von Batteriemanagementsystemen bei der Verhinderung von Bränden und ihrer Fähigkeit, Brände zu erkennen und zu melden.
  2. Der Einfluss von unterschiedlichen Batterietechnologien auf das Brandverhalten und die Effektivität der Brandbekämpfung.
  3. Die Auswirkungen von Unfällen und Beschädigungen auf das Risiko von Bränden in Elektrofahrzeugen.
  4. Die Entwicklung von Schulungs- und Weiterbildungsprogrammen für Einsatzkräfte, um das Verständnis und die Fähigkeiten im Umgang mit Bränden in Elektrofahrzeugen zu verbessern.
  5. Die Entwicklung und Bewertung von Löschsystemen und -techniken, die speziell für den Einsatz bei Bränden in Elektrofahrzeugen konzipiert sind.
  6. Die Entwicklung von Richtlinien und Standards für den sicheren Umgang mit und die Entsorgung von beschädigten oder ausgebrannten Batterien von Elektrofahrzeugen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Forschung in diesem Bereich sehr aktiv ist und dazu beiträgt, die Herausforderungen und Risiken im Zusammenhang mit Bränden in Elektrofahrzeugen besser zu verstehen und anzugehen. Durch die Verbesserung der Brandbekämpfungsstrategien und -techniken sowie durch die Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen und -technologien in den Fahrzeugen selbst können sowohl das Risiko von Bränden in Elektrofahrzeugen als auch die Auswirkungen solcher Brände auf die Einsatzkräfte und die Öffentlichkeit minimiert werden.

Befugnis zur Aufstellung von Brandschutzkonzepten (NRW)

In Nordrhein-Westfalen ist für große Sonderbauten gemäß § 70 Abs. 2 Satz 3 BauO NRW ein Brandschutzkonzept erforderlich. § 50 Abs. 2 BauO NRW definiert große Sonderbauten, während § 50 Abs. 1 Satz 3 Nr. 19 BauO NRW die Bauaufsichtsbehörde ermächtigt, auch für kleine Sonderbauten ein Brandschutzkonzept zu verlangen.

Seit der Änderung der BauO NRW am 1. Januar 2019 ist unklar, wer zur Erstellung von Brandschutzkonzepten berechtigt ist. Früher wurden staatlich anerkannte Sachverständige nach § 58 Abs. 3 BauO NRW a.F. und § 87 Abs. 2 Satz 1 Nummer 4 BauO NRW a.F. sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 BauPrüfVO eingesetzt. Nun ist in § 54 Abs. 3 BauO NRW eine weitere Möglichkeit vorgesehen: Personen mit vergleichbarer Sachkunde und Erfahrung können ebenfalls Brandschutzkonzepte erstellen, ohne staatliche Anerkennung oder öffentliche Bestellung und Vereidigung.

Die Erweiterung des zugelassenen Personenkreises basiert auf Erfahrungen mit der Vorlage von Brandschutzkonzepten. Bereits vor der Novellierung der Bauordnung NRW 2018 konnten nach Ziff. 58.3 VV BauO NRW 2000 im Einzelfall qualifizierte Personen Brandschutzkonzepte erstellen, die von den Bauaufsichtsbehörden akzeptiert wurden.

Für die Beurteilung der Eignung einer Person zur Erstellung eines Brandschutzkonzepts müssen sowohl Qualifikation als auch praktische Erfahrung berücksichtigt werden. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde soll dies unter Hinzuziehung der Verwaltungsvorschrift für jede bauliche Anlage gesondert prüfen. Dabei können die Anerkennungsvoraussetzungen in § 13 SV-VO herangezogen werden.

Es ist auffällig, dass der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen eine gesonderte Einzelfallprüfung für jede zur Entscheidung stehende bauliche Anlage vorsieht, ohne klare Vorgaben zur ausreichenden praktischen Erfahrung zu machen. Dies führt zu einem praxisfernen Verfahren, bei dem die Bauaufsichtsbehörde vor jeder Erstellung eines Brandschutzkonzepts kontaktiert und um Bestätigung der Voraussetzungen ersucht werden muss.

Eine bessere Lösung wäre die Prüfung der grundsätzlichen Sachkunde und Erfahrung der Person in Kombination mit einem Eintragungsverfahren zur Listung entsprechender Vorlageberechtigter. Dieses Verfahren wird bereits in anderen Bundesländern (z.B. Bayern) praktiziert und hat sich bewährt. Es würde auch den aktuellen Anforderungen der nordrhein-westfälischen Verwaltungsvorschriften entsprechen und zu einer besseren

Rechtssicherheit hinsichtlich der Befugnis zur Aufstellung von Brandschutzkonzepten führen.

Es bleibt abzuwarten, ob der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen dieser Auffassung folgt und das Verfahren transparenter gestaltet. Eine klarere Regelung könnte den Prozess der Erstellung von Brandschutzkonzepten vereinfachen, die Zusammenarbeit mit der Bauaufsichtsbehörde verbessern und den Bedürfnissen der Kunden in der freien Marktwirtschaft besser gerecht werden.

Ein solches Verfahren würde nicht nur die Transparenz erhöhen, sondern auch sicherstellen, dass alle beteiligten Parteien, einschließlich Bauherren, Planer und Bauaufsichtsbehörden, auf dem gleichen Informationsstand sind und wissen, welche Anforderungen für die Erstellung eines Brandschutzkonzepts erfüllt sein müssen.

Insgesamt zeigt sich, dass das Thema Brandschutzkonzepte in Nordrhein-Westfalen weiterhin Diskussionsbedarf aufweist. Die Änderungen in der Bauordnung NRW seit 2019 haben zu Unklarheiten und praxisfernen Verfahrensweisen geführt. Eine Anpassung an bewährte Verfahren aus anderen Bundesländern könnte zu einer Vereinfachung und Verbesserung der Situation beitragen.

In der Zwischenzeit ist es für die beteiligten Parteien wichtig, sich mit den bestehenden Regelungen und Verwaltungsvorschriften auseinanderzusetzen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Brandschutzkonzepte erfolgreich umzusetzen. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Experten und sachkundigen Personen kann dabei helfen, die Anforderungen zu erfüllen und den vorbeugenden Brandschutz in Nordrhein-Westfalen weiterhin zu gewährleisten.

[Donato Muro, Darstellung des Autors]

Live von den VdS Tagen Köln 07.12.2022

Sonderbau: Definition und Anforderungen

Bei der Planung eines Bauvorhabens ist es wichtig zu klären, ob es sich dabei um einen Sonderbau handelt. Je nach Einstufung können dadurch höhere Kosten auf den Bauherren zukommen, die es im Vorfeld durch den Planer zu berücksichtigen gilt. Im Folgenden wird verdeutlicht, wie die Einstufung erfolgt, und die Unterscheidung zwischen einem geregelten oder nicht geregelten Sonderbau erklärt.

Donato Muro von Sicherheitsingenieur.nrw

Donato Muro

Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.

Einordnung von Gebäuden in Regel- bzw. Standardbauten oder Sonderbauten

Gebäude werden als Regel- oder Standardbau bezeichnet, wenn keine Eigenschaft vorhanden ist, die zur Einstufung als Sonderbau führt. Diese Eigenschaften sind in den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer zu finden. Entweder am Anfang der Bauordnungen bei der Begriffserklärung oder als eigener Abschnitt. Abhängig von der jeweiligen Gebäudeklasse, gelten für diesen Gebäudetyp, die Anforderungen der entsprechenden LBO. In den LBO wird der Begriff “Standardbauten” nicht erwähnt. Dennoch hat er sich neben dem Begriff des “Regelbaus” in der Literatur oder Praxis etabliert.

Gesetze und Vorschriften

Sonderbauten werden in der Musterbauverordnung (MBO) in den §§ 2 Abs. 4 und 51 geregelt. Da das Baurecht Ländersache ist, sind die bauaufsichtlichen Anforderungen an Gebäude in den LBO der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Die Landesbauverordnungen unterscheiden nach Gebäudeklassen (1-5) und davon unabhängig nach Sonderbauten. Der Gesetzgeber zählt dazu diejenigen Anlagen und Räume, bei denen von einem besonderen Gefahrenpotenzial ausgegangen wird. Dabei werden neben den brandschutztechnischen Anforderungen an Bauteile aus der MBO, an Sonderbauten zusätzliche Brandschutzanforderungen gestellt, die beachtet werden müssen.

Was versteht man unter Sonderbauten?

“Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung”, so lautet die Definition nach § 2 der MBO für Sonderbauten. Diese werden in den Bauordnungen der Bundesländer aufgezählt. Beispiele hierfür sind Hochhäuser, Krankenhäuser, Schulen oder Versammlungsstätten ect..
Laut Regelung der MBO § 51 können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen besondere Anforderungen gestellt werden. Erleichterungen können gestattet werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen oder Räume oder wegen besonderer Anforderungen nicht bedarf.

Geregelte Sonderbauten

Innerhalb der Sonderbauten gibt es eine weitere Unterscheidung zwischen geregelten und nicht geregelten Sonderbauten. Dabei befinden sich die geregelten Sonderbauten, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, im Geltungsbereich von Sonderbauvorschriften.
Die Brandschutzanforderungen für Sonderbauten gehen meist über die der LBO hinaus.
Diese gilt allerdings grundsätzlich, wenn in bestimmten Bereichen keine besonderen Anforderungen gestellt werden. Obwohl ansonsten unabhängig voneinander zu betrachten, wird in einigen Sonderbauvorschriften auf die Anforderungen der Gebäudeklasse 5 in der LBO verwiesen.

In den Sonderbauverordnungen sind neben den besonderen Anforderungen aber auch Erleichterungen geregelt. Für diese bestehen Muster-Verordnungen, die durch die Bauministerkonferenz herausgegeben werden. Auf Grundlage dieser Muster verabschieden die einzelnen Bundesländer teilweise ihre eigenen Verordnungen.

Ungeregelte Sonderbauten

Für diese Sonderbauten existieren keine Sonderbauvorschriften. Die besonderen Anforderungen und Erleichterungen des § 51 MBO können nur in einem individuell für das jeweilige Bauvorhaben zugeschnittenen Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis festgelegt werden. Dabei wird geprüft, ob ein besonderes Risiko hinsichtlich möglicher Entzündungsquellen, Brandlasten und Gefahren für dessen Nutzer besteht.
Diese Prüfung erfolgt durch die unteren Bauaufsichtsbehörden, die dann die besonderen Anforderungen oder auch Erleichterungen festlegen.
Für vergleichbare Brandschutzmaßnahmen einzelner Bauvorhaben kann der “Leitfaden Ingenieurmethoden des Brandschutzes” zurate gezogen werden.

“Besondere Bauten”

Bauten, von denen, aufgrund der hohen Brandlastdichte oder brennbarer Baustoffe für tragende Teile, besondere Gefährdungen ausgehen, zählen unter diese weitere Kategorie.
Für sie werden besondere Anforderungen gestellt oder können auch Erleichterungen gestattet werden. Hierzu zählen Gebäude aus Holz oder Garagen.

Schwierigkeiten durch unterschiedliche Definition

Da die Festlegung, welche Bauten zu den Sonderbauten zählen, durch die einzelnen Länder geregelt wird, kann es insbesondere für Unternehmen, die Bundesland übergreifend tätig sind, zu Schwierigkeiten führen. Je nach Einsatzgebiet müssen die entsprechenden Landesbauverordnungen nach den jeweiligen Regelungen durchgearbeitet und natürlich angewandt werden. Da der Arbeitsaufwand für die Erstellung von Brandschutznachweisen bzw. -konzepten und die sich daraus ergebenden Brandschutzanforderungen immens sein kann, spielt dies für Unternehmen eine große Rolle. Durch die unterschiedlichen Einstufungen der Länder kann ein und dasselbe Bauprojekt je nach Bundesland erheblich höhere Kosten verursachen.

Sonderbauliste

“Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung”, die einen der nachfolgenden Tatbestände laut MBO § 2, Abschnitt 4, erfüllen bzw. darstellen:

  1. Hochhäuser (Gebäude mit einer Höhe nach Absatz 3, Satz 2, von mehr als 22 m),
  2. bauliche Anlage mit einer Höhe von mehr als 30 m,
  3. Gebäude, mit mehr als 1.600 m2 Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung, ausgenommen sind Wohngebäude und Garagen,
  4. Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Grundfläche von insgesamt mehr als 800 m2 haben,
  5. Gebäude mit Räumen, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen und einzeln eine Grundfläche von mehr als 400 m2 haben,
  6. Gebäude mit Räumen, die einzeln für die Nutzung durch mehr als 100 Personen bestimmt sind,
  7. Versammlungsstätten

    a) mit Versammlungsräumen, die mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben,

    b) im Freien mit Szenenflächen sowie Freisportanlagen jeweils mit Tribünen, die keine Fliegenden Bauten sind und insgesamt mehr als 1.000 Besucher fassen,
  8. Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr als 1000 Gastplätzen im Freien, Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten und Spielhallen mit mehr als 150 m2 Grundfläche,
  9. Gebäude mit Nutzungseinheiten zum Zwecke der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist, wenn die Nutzungseinheiten

    a) einzeln für mehr als sechs Personen oder

    b) für Personen mit Intensivpflegebedarf bestimmt sind, oder

    c) einen gemeinsamen Rettungsweg haben und für mehr als 12 Personen bestimmt sind,
  10. Krankenhäuser,
  11. sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen sowie Wohnheime,
  12. Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung und alte Menschen, ausgenommen Tageseinrichtungen einschließlich Tagespflege für nicht mehr als zehn Kinder,
  13. Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen,
  14. Justizvollzugseinrichtungen und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug,
  15. Camping- und Wochenendplätze
  16. Freizeit- und Vergnügungsparks,
  17. Fliegende Bauten, soweit sie einer Ausführungsgenehmigung bedürfen,
  18. Regallager mit einer Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 7,50 m,
  19. bauliche Anlagen, deren Nutzung durch den Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist,
  20. Anlagen und Räume, die in den Nummern 1 bis 19 nicht aufgeführt und deren Art oder
    Nutzung mit vergleichbaren Gefahren verbunden sind.

Wie ist der Zusammenhang zwischen Sonderbau und Gebäudeklasse?

Laut Landesbauordnungen werden Gebäude in fünf Gebäudeklassen eingeteilt.
Die Einteilung erfolgt nach Höhe, Art, Anzahl der Nutzungseinheiten und der Brutto-Geschossfläche. Dabei lässt sich in der Regel sagen, dass die Anforderungen an den Brandschutz mit der Höhe des Gebäudes zunehmen. Die Einstufung in eine Gebäudeklasse geschieht jedoch völlig unabhängig von der als Sonderbau.

Brandschutz in der Weihnachtszeit

Die weihnachtliche Zeit ist eigentlich zur Entspannung gedacht, soll uns Ruhe und Geborgenheit bescheren. Leider sind viele Dinge, die zu dieser Stimmung beitragen, Quellen für Brände. Laut des Gesamtverbands der Versicherer gibt es vor allem im Dezember bis zu 50% mehr Brände als in den anderen Monaten.

Hier wollen wir Ihnen 5 Tipps geben, wie Sie eine böse Überraschung zu Festtagen vermeiden können und wie Brandschutz zu Weihnachten aussehen kann.

5 Tipps zum Brandschutz in der Weihnachtszeit

  1. Kerzen – Der große Übeltäter

Kerzen werden vor allem in den kalten und dunklen Tagen des Jahres häufiger genutzt. Jedoch sind sie ein offenes Feuer, was schnell zu einem Brand führen kann. Hier sollten Sie lieber auf LED-Kerzen zurückgreifen. Diese minimieren das Brandrisiko.

Wenn Sie doch normale Wachskerzen verwenden sollten, sollten Sie diese niemals unbeaufsichtigt lassen. Verwenden Sie zudem Kerzen, die lange brennen und deren heißer Wachs richtig aufgefangen werden kann. Zudem gibt es auch Kerzen, die einen verkürzten Docht haben und nicht bis unten durchbrennen. Das stoppt eine Brandausbreitung am Boden der Kerze.

  1. Vermeiden Sie trockenes Tannengrün

Echtes Tannengrün eignet sich gut als Dekoration, beim Adventskranz oder im Weihnachtsbaum. Jedoch ist dies auch anfälliger für Brände und kann sich sehr leicht entzünden. Tannenzweige sollten regelmäßig ausgetauscht werden, der Weihnachtsbaum sollte zusätzlich gegossen werden, damit er nicht austrocknet. Sie sollten ebenfalls feuerfeste Unterlagen verwenden. Auch wenn Holz eine schöne Optik hat, ist es nicht feuerfest. Metall oder Keramik eignen sich hier besser, um Tannenzweige aufzustellen.

Hier gilt die Brandgefahr am meisten für offenes Feuer wie Kerzen, aber auch Lichterketten oder LED-Kerzen können zu Bränden führen. Durch ihre Batterien kommt es ebenfalls zu einer Wärmeentwicklung. Haben Sie bestenfalls immer einen Eimer Wasser bereitstehen, um ein aufkommendes Feuer zu löschen. Ein schnelles Handeln kann über die Größe des Brandes entscheiden.

Es ist ebenfalls ratsam, zu Hause einen Feuerlöscher zu haben. Mittlerweile gibt es viele verschiedene Hersteller, die Wasser- oder Fettbrandfeuerlöscher für den Privathaushalt herstellen. Hier am besten mit der Bedienungsanleitung vertraut machen und alle paar Jahre überprüfen, ob der Feuerlöscher noch gut ist. Natürlich sind auch Feuermelder unabdingbar, die vor der Weihnachtszeit ebenfalls auf ihre Tauglichkeit überprüft werden sollten.

  1. Der Weihnachtsbaum als größte Brandgefahr

Trockenes Tannengrün ist alleine schon eine Gefahr, aber der Tannenbaum ist ein noch größeres Risiko bei Bränden. Über ihn kann sich das Feuer in Windeseile ausbreiten und auf umliegende Möbel übergreifen. Um das zu vermeiden, geben wir Ihnen ein paar Sondertipps für den Weihnachtsbaum.

Den Baum richtig aufstellen

Damit der Baum nicht aus Versehen umkippen kann, sollte er richtig montiert sein. Ein fester Unterstand, ein geeigneter Ständer und eine gute Position im Raum sind essenziell dafür, dass der Weihnachtsbaum nicht nur gerade steht, sondern auch nicht umfallen kann. Im Umkreis des Baumes sollten am besten keine Kerzen aufgestellt werden, um das Risiko eines Brandes zu vermeiden.

Auswahl des Baumschmucks

Echte Kerzen am Weihnachtsbaum verwenden wird schon lange nicht mehr gemacht, da das Brandrisiko hier einfach zu hoch ist. Heutige Lichterketten bilden da keine große Gefahr, dennoch gibt es Weihnachtsbaumschmuck, der trotzdem leicht brennbar ist. Hier sollten Sie selbst abwägen, welchen Sie nutzen möchten. Risiken wie offene Kerzen, Kinder oder Haustiere sind für jeden Haushalt unterschiedlich und dementsprechend sollte der Baumschmuck auch ausgewählt werden.

Abstände einhalten

Der Weihnachtsbaum sollte nicht nahe leicht entflammbaren Möbeln und Gegenständen stehen. Dies gilt vor allem für Stoffe, Gardinen oder Vorhänge. Auch Wärmequellen sollten vom Weihnachtsbaum ferngehalten werden, vor allem offene Feuer. Ein Sicherheitsabstand von mindestens 25cm ist wichtig, damit der Baum nicht aus Versehen Feuer fängt oder selbst etwas in Brand stecken kann.

  1. Lichterkette und Elektronik überprüfen

Auch wenn man meinen könnte, dass Lichterketten die sichere Variante sind, gibt es auch hier jährlich Brände. Diese lassen sich meist vermeiden, indem man immer ein Auge auf die Weihnachtsdeko hat und vor Gebrauch alle Kabel und Steckdosen überprüft. Kabelbrüche, fehlende Isolierung und defekte Lampen sind alles Brandrisiken, die es zu vermeiden gilt. Schauen Sie also vor der Dekoration einmal all Ihre Lichterketten an und überprüfen, ob diese noch intakt sind.

Auf Produkten gibt es hier die Prüfsiegel VDE und GS, die anzeigen, dass die Lichterkette für den Gebrauch geeignet ist. Dieselbe Vorsicht gilt übrigens auch für Verteilersteckdosen, die vor allem zu Weihnachten oft zur Hand genommen werden. Vermeiden Sie hier lange Ketten an Mehrfachsteckdosen. Das System sollte nicht überlastet werden, lieber nutzen Sie verschiedene Haussteckdosen.

Ein guter Rat ist, die Beleuchtung nachts auszuschalten. Das spart nicht nur Strom, sondern mindert auch das Brandrisiko. Das kann manuell oder über Zeitschaltuhren gemacht werden. Unser Geruchssinn ist nachts nicht aktiv, weshalb ein Feuer ein großes Risiko darstellt. Brandmelder sollten vor der Weihnachtssaison überprüft werden, damit im Notfall schnell gehandelt werden kann.

  1. Auf Tiere und Kinder aufpassen

Kleinkinder und Tiere sind weniger berechenbar als Erwachsene und können durch ihre Unbeholfenheit Gegenstände umwerfen. Das ist natürlich gefährlich, wenn mit offenem Feuer oder zerbrechlichen Gegenständen umgegangen wird. Als Besitzer von Haustieren und Eltern von Kindern sollte man hier Grenzen aufzeigen. Kindern sollten Sie den richtigen Umgang mit der Weihnachtsdeko beibringen, damit sie für die Zukunft lernen.

Die Weihnachtszeit im Büro und Unternehmen

Da die meisten Menschen die Zeit im Dezember trotzdem im Büro verbringen, wollen sie es sich auch dort gemütlich machen. Den Arbeitsplatz zu dekorieren, gehört in vielen Betrieben zur Tradition dazu. Hier sollten Sie sich über den Brandschutz des Büros informieren, die oben schon genannten Tipps umsetzen und Notausgänge kennen. Es wird empfohlen, diese Verantwortung auf eine Person oder eine kleine Gruppe zuzuweisen, die diese Informationen an die weiteren Mitarbeiter weitergibt.

Fazit

Brandschutz ist ein wichtiger Aspekt in der Weihnachtszeit, da vor allem hier Brände entstehen können. Wenn Sie jedoch die hier vorgestellten Hinweise befolgen, dann sollte es keine Probleme geben. Risiken zu minimieren und im Notfall bereit zu sein, ist das Wichtigste, das man beachten sollte.

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