Sicherheitshinweise für die Verwendung und Aufladung von kleinen und mittelgroßen Geräten, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden. CFPA-E Richtlinie Nr. 41:2023 F – auf Deutsch

1 Einleitung
Lithium-Ionen-Batterien sind immer präsenter in unserem Leben, da sie als Stromquelle für kleine und mittlere elektronische Geräte dienen und ebenso als Energiespeichersysteme im großen Maßstab eingesetzt werden. Obwohl die Batterien als sichere Elemente gelten, ist keine Lithium-Ionen-Batterie vollständig risikofrei. Die Verwendung einer defekten Batterie kann einen thermischen Durchgehzustand verursachen, der einen Brand auslöst. Andere mögliche Gefahren sind elektrische Schläge und chemische Risiken.

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Die Herausforderung eines Batteriebrands wird durch die Tatsache verstärkt, dass die chemische Reaktion der Batterie alle für das Feuer notwendigen Elemente enthält oder erzeugt (Wärme, Sauerstoff, brennbares Material). Ein wesentlicher Faktor bei Bränden von Lithium-Ionen-Batterien ist der thermische Durchgehzustand, der sich auf eine stark wärmeerzeugende Reaktion innerhalb der Batteriezelle bezieht, die zur Freisetzung von vergastem Elektrolyt, Entzündung und einer starken Flamme führen kann. Aufgrund dessen ist es schwierig, das Feuer zu löschen, weshalb es sehr wichtig ist, die Anzeichen, die auf ein mögliches Versagen der Batterie hinweisen, so früh wie möglich zu erkennen. Zusätzlich stellen die bei einem Brand einer Lithium-Ionen-Batterie entstehenden hochtoxischen Gase ein sehr hohes Risiko für Personen dar, die sich im selben Raum befinden, wenn das Feuer ausbricht.

Diese Richtlinie stellt Empfehlungen für die Benutzer von kleinen und mittleren elektronischen Geräten bereit, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden. Es wird auch auf andere mögliche Gefahren wie elektrische Schläge und chemische Risiken eingegangen.

2 Anwendungsbereich
Lithium-Batterien sind eine Energiequelle für viele kleine elektronische Geräte, wie z.B. Handys, Laptops, Kameras, Konsolen usw., sowie für mittelgroße Gegenstände wie Elektrofahrräder, Roller und Hoverboards. Alle diese Geräte und Gegenstände werden als sogenannte “tragbare Artikel” bezeichnet. Es muss zwischen Geräten oder Artikeln mit entnehmbaren Batterien (zum Aufladen) und solchen mit fest eingebauten Batterien (Laden fest im Artikel integriert) unterschieden werden.

Obwohl diese Geräte im Allgemeinen als sicher gelten (sie müssen immer eine Mindestqualität in Bezug auf Design und Herstellung gewährleisten), sind sie anfällig für Überhitzung, ein Phänomen, das insbesondere während des Ladevorgangs oder bei mechanischen Schäden auftreten kann, die die Integrität der Zellen beeinträchtigt haben.

Diese Richtlinie richtet sich an private Benutzer von kleinen und mittelgroßen tragbaren elektronischen Geräten, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden, und zielt darauf ab, Empfehlungen für eine sichere Verwendung zu geben. Die Verwendung solcher Geräte für kommerzielle oder industrielle Zwecke fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie.

Ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen Batterien mit großer Kapazität, wie z.B. Autobatterien, oder Batterien, die in Speicherbänken für die Energieerzeugung im großen Maßstab verwendet werden. Außerdem sind Primärbatterien (nicht wiederaufladbare) aus Lithium-Metall nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

3 Definitionen
Lithium-Ionen
Es handelt sich um eine Art von wiederaufladbarer Batterie, bei der Lithium-Ionen von der negativen Elektrode (Anode) zur positiven Elektrode (Kathode) während der Entladung wandern und beim Laden wieder zurück.

Primäre (nicht wiederaufladbare) Lithium-Metall-Zellen
Diese Batterien verfügen über Anoden aus Lithium-Metall, die mit Kathoden aus verschiedenen Materialien (MnO2, CFx, FeS2, SOCL2 usw.) kombiniert werden können. Abhängig von der Anwendung und der beteiligten chemischen Reaktion kann das Produktformat eine Knopf- oder zylindrische Batterie sein. Diese Batterien sind nicht wiederaufladbar.

Sekundäre (wiederaufladbare) Lithium-Metall-Zellen
Das Hauptmerkmal dieser Batterien ist, dass sie wiederaufladbar sind. Abhängig von der Herstellung und den Komponenten können sie bis zu tausend Ladezyklen aushalten. Das Wiederaufladen ist möglich, weil das Lithium nicht in metallischer Form vorliegt, sondern als Teil von Verbindungen wie Graphit oder Lithium-Metalloxid, wobei es in ionischem Zustand von der Anode zur Kathode während der Entladung und von der Kathode zur Anode während des Ladens wandern kann. Sekundäre Batterien sind in zylindrischer, Knopf-, prismatischer und Beutelzellenform erhältlich, mit unterschiedlichen Robustheitsgraden.

Thermischer Durchgehzustand
Energieabgabe in Form von Wärme, die auftritt, wenn einige Batteriezellen ihre physische Integrität verlieren. Wenn eine Batterie einen thermischen Durchgehzustand erleidet, kann es zur sofortigen Entzündung der freigesetzten Gase kommen (insbesondere bei Batterien mit hohem Ladestand). Alternativ können sich die Gase ungezündet ausbreiten, mit der Möglichkeit einer Deflagration (sehr schnelle Verbrennung) oder Explosion, wenn sie auf eine externe Zündquelle treffen.

4 Gefahren
Wenn die Batterien durch mangelhafte Herstellung, unsachgemäße Verwendung oder mechanische Beschädigungen, unter anderem, beschädigt werden, kann dies zu einem Brand oder einer Explosion führen.

Die in einer Lithium-Ionen-Zelle gespeicherte Energiemenge ist sehr hoch. Zudem führt das Versagen einer Batterie zu einer Kettenreaktion, die als thermischer Durchgehzustand bezeichnet wird und die in der Batterie enthaltene Energie in kurzer Zeit freisetzt. Ein solches Versagen kann Temperaturen von über 500ºC erzeugen und brennende Partikel aussenden, die mehrere Meter weit geworfen werden können. In einigen Fällen können sich die Gase ungezündet ausbreiten und mit der Luft eine explosive Mischung bilden, die bei Kontakt mit einer externen Zündquelle zu einer Deflagration führt.

Beim Kauf von batteriebetriebenen Geräten ist es ratsam, die Sicherheitsmechanismen des Produkts zu prüfen, damit die Verwendung der Batterie so sicher wie möglich ist. Häufig sind in den Geräten BMS-Steuerungssysteme (Battery Management Systems) installiert, die eine abnormale Batteriefunktion erkennen und beispielsweise bei steigender Temperatur den Ladevorgang unterbrechen und die Stromzufuhr abschalten, damit die Batterie abkühlen kann. Batteriemanagementsysteme halten die Zellen im gewünschten sicheren Betriebsbereich, um mögliche Überlastungen zu vermeiden.

Folgende Aspekte sollten als potenzielle Ursachen für ein kritisches Versagen einer Batterie betrachtet und vermieden werden:

  • Das Laden der Batterie mit Geräten, die nicht vom Hersteller empfohlen werden. Das Ladegerät muss in der Lage sein, den Ladevorgang zu stoppen, bevor der maximale Ladelimitwert der Batterie erreicht wird. Dadurch wird eine Überlastung der Batterie, die zu Überhitzung führt, vermieden.
  • Mechanische Beschädigungen der Batterie (Durchstechen, Verformen, Herunterfallen usw.). Dies könnte die physische Integrität der Zellen zerstören.
  • Sehr hohe Umgebungstemperaturen. Aus diesem Grund verfügen einige elektronische Geräte über ein automatisches Abschaltsystem, wenn sie eine bestimmte Temperatur erreichen. Außerdem sollten die Batterien von direkten Wärmequellen wie Heizgeräten und offenen Flammen ferngehalten werden.
  • Durchführung des Ladevorgangs bei Gefriertemperaturen. Dies kann zur Bildung von metallischem Lithium in der Anode führen, wodurch die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls steigt.
  • Wenn Batterien bei Gefriertemperaturen gelagert werden müssen, sollten sie vor dem Laden aufgewärmt werden, um Schäden und Risiken zu minimieren.
  • Wenn die Batterie und das Gerät längere Zeit nicht benutzt werden, sollte die Batterie nicht vollständig entladen werden, da dies die Batterie beschädigen kann. Die Batterie muss erhalten bleiben, damit die interne Spannung nicht zu stark absinkt, da sonst die Batterie beschädigt werden kann.

5 Sicherheitshinweise für den sicheren Gebrauch von batteriebetriebenen Geräten
Bei der Verwendung und/oder Aufladung von Lithium-Ionen-Batterien sollten folgende Sicherheitshinweise beachtet werden:

  • Die Batterien müssen nach einem Mindestqualitätsstandard entworfen und hergestellt worden sein. Es ist wichtig, dass die Batterien und ihre Ladegeräte von einer unabhängigen Stelle geprüft und zertifiziert wurden. Befolgen Sie die Bedienungsanleitungen und Handbücher des Geräts.
  • Verwenden Sie immer die vom Hersteller des Geräts empfohlenen Batterien.
  • Verwenden Sie immer das vom Hersteller der Batterie empfohlene Ladesystem.
  • Vermeiden Sie eine Überlastung der Batterien. Um dies zu gewährleisten, verfügen die vom Hersteller empfohlenen Ladeeinrichtungen in der Regel über eine Abschaltung des Ladesystems, sobald der Ladevorgang abgeschlossen ist.
  • Lassen Sie die Batterie nicht ständig am Ladegerät. Lassen Sie die Batterie nicht vollständig entladen.
  • Vermeiden Sie jegliche Beschädigung der Batterien. Überprüfen Sie sie auf Anzeichen von Beschädigung (siehe Abschnitt 6).
  • Setzen Sie die Batterien richtig in das Gerät ein. Stellen Sie sicher, dass ein vollständiger Kontakt zwischen der Batterie und den Anschlüssen des Geräts besteht. Ändern Sie nicht die Polarität.
  • Lagern Sie die Batterien oder die von ihnen betriebenen Geräte innerhalb der vom Hersteller angegebenen Umgebungstemperaturgrenzen.
  • Setzen Sie die Batterien oder die von ihnen betriebenen Geräte nicht direktem Sonnenlicht oder Wärmequellen aus (Heizungen, offene Flammen usw.).
  • Führen Sie den Ladevorgang der Batterie nicht außerhalb des vom Hersteller empfohlenen Temperaturbereichs durch.
  • Wenn die Batterie während des Gebrauchs oder Ladens ungewöhnlich warm wird, lassen Sie sie abkühlen, bevor Sie sie erneut verwenden oder aufladen.
  • Wenn die Batterie anschwillt, stark erhitzt oder zu riechen beginnt, verwenden Sie sie nicht und bringen Sie die Batterie zum Kundendienst oder zu einer Sammelstelle.
  • Zerlegen Sie die Batterien nicht und trennen Sie nicht die Zellen, aus denen sie bestehen.
  • Beachten Sie, dass wenn Sie Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien in einem Flugzeug transportieren, diese Geräte nicht aufgegeben werden dürfen und als Handgepäck in der Kabine mitgeführt werden müssen.

6 Sicherheitshinweise zum Brandschutz in Wohnräumen
In diesem Abschnitt werden einige Tipps gegeben, um persönliche und materielle Schäden im Falle eines Brandes durch Lithium-Ionen-Batterien im Haus zu minimieren:

  • Laden Sie die Geräte nicht auf leicht entflammbaren Elementen wie Kissen oder Sofas auf. Bestimmte Altersgruppen oder Personen mit kognitiven Einschränkungen sind sich möglicherweise nicht der potenziellen Gefahr bewusst, die durch dieses Verhalten entstehen kann. Laden Sie das Gerät nach Möglichkeit auf einer hitzebeständigen Unterlage in einem gut belüfteten Raum auf.
  • Halten Sie den unmittelbaren Bereich beim Laden einer Batterie frei von brennbaren Gegenständen; stellen Sie keine Roller oder E-Bikes (Pedelecs) in der Nähe von brennbaren Gebäudeisolierungen während des Ladens ab.
  • Lassen Sie Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien nach Möglichkeit nicht unbeaufsichtigt, während sie geladen werden, und vermeiden Sie das Laden über Nacht. Es ist jedoch immer ratsam, autonome Rauchmelder an strategischen Stellen im Haus zu installieren, um Rauch von einem Brand frühzeitig zu erkennen und die Bewohner zu alarmieren.
  • Geräte mit mittelgroßen Lithium-Ionen-Batterien, wie Roller oder E-Bikes (Pedelecs), sollten nicht auf Fluchtwegen (zum Beispiel neben der Ausgangstür des Hauses oder am Fuß der Treppe) oder an Orten, an denen eine schnelle Ausbreitung von Feuer oder Rauch wahrscheinlich ist, geladen werden, da dies im Brandfall eine sichere Evakuierung verhindern kann.
  • Wenn eine kleine Lithium-Ionen-Batterie einen Überhitzungsprozess begonnen hat, aber noch sicher gehandhabt werden kann, legen Sie sie in einen Behälter mit Wasser, das sie vollständig bedeckt. Je schneller die brennende Zelle nach der Zündung ins Wasser getaucht wird, desto weniger Emissionen entstehen. Es gibt auch speziell dafür entwickelte Brandschutzbeutel auf dem Markt. Wenn das Handling unsicher ist, verwenden Sie einen Metalldeckel, um das Gerät abzudecken. Wenn Sie Geräte mit mittelgroßen Batterien, wie Roller oder E-Bikes (Pedelecs), zu Hause laden, sollten Sie eine Löschdecke bereithalten. Wenn eines dieser Geräte Anzeichen eines beginnenden thermischen Durchgehens zeigt und es sicher ist, sich dem Gerät zu nähern, bedecken Sie es mit der Decke, halten Sie brennbare Materialien oder Möbel vom Gerät fern (idealerweise mindestens 2 m), schließen Sie die Zimmertür und verständigen Sie die Feuerwehr.
  • Brände durch Lithium-Ionen-Batterien sind in Bezug auf das Löschen herausfordernd, weil das Batteriegehäuse verhindert, dass die Kühl- und Löschwirkung des Feuerlöschers zwischen die Zellen gelangt. Die Batterie kann auch nach längerer Zeit erneut in Brand geraten, insbesondere bei größeren Batteriepackungen. Das Löschen sichtbarer Flammen stoppt die Reaktion in der Batterie nicht. Die Reaktion muss durch Kühlung gestoppt werden, die verhindert, dass die Wärme von einer Zelle zur anderen in der Batterie übertragen wird.
  • Es ist in jedem Fall ratsam, einen Trockenchemie- oder wasserbasierten Handfeuerlöscher bereitzuhalten, um ein Feuer zu löschen, insbesondere Sekundärbrände, die durch das ursprüngliche Feuer der Lithium-Ionen-Batterie entstehen können. Beim Versuch, den Brand zu bekämpfen, sollte immer sichergestellt werden, dass die minimalen Sicherheitsbedingungen erfüllt sind; andernfalls ist es besser, die Feuerwehr zu rufen.

7 Beschädigte Batterien
Die Verwendung einer defekten Batterie kann einen thermischen Durchgehen verursachen und später zu einem Brand führen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man eine defekte Batterie erkennt und was in diesem Fall zu tun ist.

Folgende Punkte sind Anzeichen für eine defekte Batterie:

  • Eine Größe, die größer als normal ist, mit einem ausgedehnten Gehäuse.
  • Ein mechanischer Schaden (Einstich- oder Verformungsspuren, verursacht durch Stöße oder Stürze).
  • Eine übermäßige Temperaturabgabe während des Lade- oder Betriebsvorgangs.
  • Die Batterie gibt Rauch ab oder es treten Leckagen auf.

Das Vorgehen in diesen Fällen ist wie folgt:

  • Schalten Sie das Gerät aus, das von der Batterie gespeist wird.
  • Wenn möglich, entfernen Sie die Batterie aus dem Gerät, verwenden Sie Handschuhe und Schutzbrille, falls verfügbar. Bei auslaufendem Elektrolyt sollte direkter Hautkontakt vermieden werden. Versuchen Sie nicht, die Batterie zu entfernen, wenn der thermische Durchgehen begonnen hat und Sie nicht über die geeignete Ausrüstung verfügen.
  • Legen Sie die Batterien (oder das Gerät, falls die Batterie nicht entnommen werden kann) auf ein nicht brennbares und nicht leitfähiges Element (z.B. ein Glas- oder Porzellantablett) und halten Sie es von brennbaren Materialien fern.
  • Wenn ein Feuer ausbricht, ist es schwierig, dieses zu löschen, da im Verlauf des Prozesses Sauerstoff sowie entzündliche Gase freigesetzt werden. Die endgültige Löscharbeit wird wahrscheinlich erst erreicht, wenn die brennende Batteriezelle ausgebrannt ist. Trotzdem kann die Verwendung eines wasserbasierten Feuerlöschers oder das Auftragen von Erde oder Sand dazu beitragen, die freigesetzte Energie zu reduzieren oder zu kontrollieren. Wenn möglich, tauchen Sie die Batterie in einen mit Wasser gefüllten Behälter.

Falls die Batterie Elektrolyt verliert und es zu einem unbeabsichtigten Kontakt damit kommt, sollten die folgenden Ratschläge befolgt werden:

  • Bei Kontakt mit der Haut, waschen Sie die betroffene Stelle mit Wasser. Entfernen Sie kontaminierte Kleidung.
  • Bei Kontakt mit den Augen, sofort mit Wasser spülen und weiterhin für etwa 15 Minuten spülen. Stellen Sie sicher, dass auch unter den Augenlidern gründlich gespült wird.
  • Wenn Elektrolyt eingeatmet wurde, bringen Sie die betroffene Person an einen Ort, an dem sie frische Luft atmen kann, und überwachen Sie ihre Atmung. Wenn die Atmung aussetzt, führen Sie eine Wiederbelebung durch.
  • Bei übermäßiger Exposition sollte fachärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

8 Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien
Lithium-Batterien gelten als gefährlicher Abfall, der ordnungsgemäß gesammelt, gelagert und recycelt werden muss.

Die verbrauchten Batterien sollten unversehrt in speziellen Behältern für diese Art von Abfall entsorgt werden. Normalerweise stellen lokale Behörden solche Sammelstellen zur Verfügung.

Batterien dürfen niemals zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Lithium-Batterien sollten nicht mit anderen Batterietypen, wie Alkali, Cadmium oder anderen wiederaufladbaren Batterien, gemischt werden.

Verbrauchte Batterien sollten umgehend zum Recycling gebracht und nicht zu Hause gelagert werden.

Effektive Maßnahmen bei Ausfall von anlagentechnischem Brandschutz: Das kostenlose vfdb-Merkblatt 14-05 als Leitfaden

1Einführung

Die Bedeutung des anlagentechnischen Brandschutzes kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Als integraler Bestandteil des Gesamtbrandschutzes spielt er eine entscheidende Rolle bei der Verhinderung und Bekämpfung von Bränden. Der anlagentechnische Brandschutz umfasst eine Vielzahl von Systemen und Maßnahmen, die dazu dienen, Brände zu erkennen, zu melden und zu löschen. Diese Systeme können sowohl aktiv (z.B. Sprinkleranlagen) als auch passiv (z.B. Brandschutztüren) sein und tragen dazu bei, die Sicherheit von Gebäuden und deren Nutzern zu gewährleisten.

AMFE, der kleinste Feuerlöscher der Welt – Live von der #Security2022

Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) hat das Merkblatt 14-05 “Maßnahmen bei Ausfall von Einrichtungen des anlagentechnischen Brandschutzes” erstellt, um Betreibern, Brandschutzplanern, Bauaufsichten und Feuerwehren eine Handlungsanleitung für den Fall zu geben, dass Brandschutzanlagen ausfallen. Das Merkblatt, das im Juni 2023 veröffentlicht wurde, bietet wertvolle Informationen und praktische Tipps, wie man mit solchen Situationen umgeht und welche Ersatz- oder Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden können, um die Sicherheit des betroffenen Gebäudes nicht zu gefährden.

Das vfdb-Merkblatt 14-05 ist mehr als nur eine technische Anleitung. Es ist ein wichtiger Leitfaden, der dazu beiträgt, das Bewusstsein für die Bedeutung des anlagentechnischen Brandschutzes zu schärfen und die Kompetenzen derjenigen zu stärken, die für die Sicherheit unserer Gebäude verantwortlich sind. Es ist ein wertvolles Werkzeug, das dazu beiträgt, die Auswirkungen von Bränden zu minimieren und Leben und Eigentum zu schützen.

2 Grundlagen des anlagentechnischen Brandschutzes

Der anlagentechnische Brandschutz umfasst eine Vielzahl von Systemen und Maßnahmen, die dazu dienen, Brände zu erkennen, zu melden und zu löschen. Diese Systeme können in drei Hauptkategorien eingeteilt werden: Detektion, Alarmierung und Brandbekämpfung.

  1. Detektion: Brandschutzanlagen sind mit Sensoren ausgestattet, die in der Lage sind, Anzeichen eines Brandes zu erkennen. Dazu gehören Rauchmelder, die auf sichtbare und unsichtbare Rauchpartikel reagieren, und Wärmemelder, die auf eine Erhöhung der Umgebungstemperatur reagieren. Diese Sensoren sind in der Regel mit einer zentralen Steuerungseinheit verbunden, die die Daten analysiert und bei Bedarf einen Alarm auslöst.
  2. Alarmierung: Wenn ein Brand erkannt wird, ist es wichtig, dass die Personen im Gebäude schnell informiert werden, damit sie sich in Sicherheit bringen können. Dies geschieht in der Regel durch akustische und optische Alarme. Darüber hinaus können Brandschutzanlagen auch mit einer automatischen Alarmweiterleitung an eine Leitstelle oder Feuerwehr ausgestattet sein.
  3. Brandbekämpfung: Einige Brandschutzanlagen sind in der Lage, einen Brand automatisch zu bekämpfen. Dazu gehören Sprinkleranlagen, die bei Erreichen einer bestimmten Temperatur automatisch Wasser versprühen, und Gaslöschanlagen, die ein Löschgas in den betroffenen Bereich einleiten.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Systeme und ihre Funktionen:

SystemFunktion
RauchmelderDetektion von sichtbaren und unsichtbaren Rauchpartikeln
WärmemelderDetektion von Temperaturerhöhungen
Akustische AlarmeAlarmierung von Personen im Gebäude
Optische AlarmeVisuelle Alarmierung von Personen im Gebäude
SprinkleranlagenAutomatische Brandbekämpfung durch Wasserversprühen
GaslöschanlagenAutomatische Brandbekämpfung durch Einleitung von Löschgas

Neben diesen technischen Aspekten müssen auch baurechtliche und versicherungsrechtliche Schutzziele berücksichtigt werden. Baurechtliche Schutzziele beziehen sich in der Regel auf die Sicherheit der Gebäudebewohner und die Verhinderung der Brandausbreitung auf andere Gebäude. Versicherungsrechtliche Schutzziele können darüber hinaus auch den Schutz von Eigentum und Betriebsunterbrechungen umfassen. Es ist wichtig, dass Brandschutzanlagen so konzipiert und gewartet werden, dass sie diese Schutzziele zuverlässig erfüllen können.

3 Wartung und Instandhaltung von Brandschutzanlagen

Die Wartung und Instandhaltung von Brandschutzanlagen ist von entscheidender Bedeutung, um ihre ordnungsgemäße Funktion und damit die Sicherheit der Gebäude und ihrer Bewohner zu gewährleisten. Brandschutzanlagen sind komplexe Systeme, die aus vielen verschiedenen Komponenten bestehen. Wenn eine dieser Komponenten ausfällt oder nicht ordnungsgemäß funktioniert, kann dies die gesamte Leistung der Anlage beeinträchtigen.

Notwendigkeit der Instandhaltung: Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Brandschutzanlagen ist notwendig, um sicherzustellen, dass sie im Brandfall ordnungsgemäß funktionieren. Dies umfasst regelmäßige Inspektionen und Tests der Anlagen, um ihre Funktion zu überprüfen und eventuelle Mängel frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus kann eine regelmäßige Wartung dazu beitragen, die Lebensdauer der Anlagen zu verlängern und kostspielige Reparaturen oder Ausfälle zu vermeiden.

Vorgehen bei mangelhaften Anlagen: Wenn bei einer Inspektion oder einem Test Mängel festgestellt werden, müssen diese unverzüglich behoben werden. Dies kann die Reparatur oder den Austausch defekter Komponenten, die Aktualisierung der Systemsoftware oder die Anpassung der Systemeinstellungen umfassen. In einigen Fällen kann es auch notwendig sein, die Anlage vorübergehend außer Betrieb zu nehmen, bis die Mängel behoben sind.

Risiken und Konsequenzen eines plötzlichen Ausfalls: Ein plötzlicher Ausfall einer Brandschutzanlage kann schwerwiegende Folgen haben. Neben dem offensichtlichen Risiko eines unkontrollierten Brandes kann ein Ausfall auch zu Betriebsunterbrechungen, Schäden an Gebäuden und Ausrüstung und im schlimmsten Fall zu Verletzungen oder dem Verlust von Menschenleben führen. Daher ist es wichtig, dass Betreiber von Brandschutzanlagen Notfallpläne haben, die Maßnahmen zur Minimierung der Ausfallzeit und zur Sicherstellung der Gebäudesicherheit während eines Ausfalls umfassen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Aspekte der Wartung und Instandhaltung von Brandschutzanlagen:

AspektBeschreibung
Notwendigkeit der InstandhaltungRegelmäßige Inspektionen und Tests zur Überprüfung der Funktion der Anlagen und zur frühzeitigen Erkennung von Mängeln.
Vorgehen bei mangelhaften AnlagenUnverzügliche Behebung von Mängeln durch Reparatur, Austausch, Aktualisierung oder Anpassung der Anlagen.
Risiken und Konsequenzen eines plötzlichen AusfallsRisiko eines unkontrollierten Brandes, Betriebsunterbrechungen, Schäden an Gebäuden und Ausrüstung, Verletzungen oder Verlust von Menschenleben. Notwendigkeit von Notfallplänen zur Minimierung der Ausfallzeit und zur Sicherstellung der Gebäudesicherheit.Wartung und Instandhaltung von Brandschutzanlagen

4 Maßnahmen bei Ausfall von Brandschutzanlagen

Die ordnungsgemäße Funktion von Brandschutzanlagen ist entscheidend für die Sicherheit von Gebäuden und ihren Bewohnern. Ein Ausfall dieser Anlagen kann schwerwiegende Folgen haben und erfordert daher sofortige Maßnahmen zur Behebung und Kompensation.

Vorgehensweise bei geplanten und ungeplanten Ausfällen: Bei geplanten Ausfällen, wie z.B. während Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, können die mit der Außerbetriebnahme verbundenen Gefährdungen im Vorfeld ermittelt und bewertet werden. Dies ermöglicht es, die Arbeiten und die Ersatzmaßnahmen gezielt vorzubereiten. Bei ungeplanten Ausfällen, z.B. aufgrund eines Defekts, besteht in der Regel keine Möglichkeit zur Vorbereitung. Daher ist es sinnvoll, grundsätzliche Vorgehensweisen zu formulieren, die im Fall eines plötzlichen Ausfalls umgesetzt werden können (Seite 4).

Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen: Bei einem Ausfall von Brandschutzanlagen sind Ersatzmaßnahmen erforderlich, die immer objektbezogen festgelegt werden müssen. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen mögliche Auswirkungen auf das Schutzziel analysiert werden. Die nachfolgenden Tabellen geben eine Orientierungshilfe für mögliche Maßnahmen. Diese können übernommen, reduziert und auch erhöht werden (Seite 17).

Praktische Tipps zur Minimierung der Ausfallzeit: Um die Ausfallzeit von Brandschutzanlagen zu minimieren, sollten Maßnahmen getroffen werden, die dazu geeignet sind, die Arbeiten an den Brandschutzanlagen möglichst kurz zu halten. Für diese Zeiten müssen Ersatz- oder Kompensationsmaßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit des betroffenen Gebäudes nicht zu gefährden (Seite 4).

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Aspekte bei Ausfall von Brandschutzanlagen:

AspektBeschreibung
Vorgehensweise bei geplanten und ungeplanten AusfällenVorherige Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen bei geplanten Ausfällen. Formulierung von grundsätzlichen Vorgehensweisen für ungeplante Ausfälle.
Ersatz- und KompensationsmaßnahmenObjektbezogene Festlegung von Ersatzmaßnahmen. Analyse der möglichen Auswirkungen auf das Schutzziel.
Praktische Tipps zur Minimierung der AusfallzeitDurchführung von Maßnahmen zur Verkürzung der Arbeiten an Brandschutzanlagen. Treffen von Ersatz- oder Kompensationsmaßnahmen während der Ausfallzeiten.

5 Rolle der Betreiber, Brandschutzplaner, Bauaufsichten und Feuerwehren

Die Sicherstellung eines effektiven Brandschutzes erfordert die Zusammenarbeit und Kommunikation verschiedener Akteure. Jeder dieser Akteure hat spezifische Verantwortlichkeiten und Aufgaben, die im Folgenden erläutert werden.

Verantwortlichkeiten und Aufgaben:

  • Betreiber: Die Betreiber von Gebäuden und Anlagen sind verantwortlich für den sicheren Betrieb und müssen eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen sowie die daraus ermittelten Schutzmaßnahmen umsetzen. Sie müssen sicherstellen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist (Seite 6). Bei einem Ausfall von Brandschutzanlagen sind sie verantwortlich für die Umsetzung von Ersatzmaßnahmen und die Überwachung der Umsetzung und Termineinhaltung (Seite 21).
  • Brandschutzplaner: Brandschutzplaner sind verantwortlich für die Planung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten. Sie müssen sicherstellen, dass die Brandschutzanlagen den baurechtlichen und versicherungsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
  • Bauaufsichten: Bauaufsichten überwachen die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften und die Umsetzung der Brandschutzkonzepte. Sie können bei Bedarf Einschränkungen oder Untersagungen der Gebäudenutzung in den betroffenen Bereichen veranlassen (Seite 21).
  • Feuerwehren: Feuerwehren spielen eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Bränden und der Rettung von Menschen und Sachwerten. Sie müssen über Ausfälle von Brandschutzanlagen informiert werden und können bei Bedarf manuell eine Alarmierung der anwesenden Personen sowie der Feuerwehr auslösen (Seite 21).

Zusammenarbeit und Kommunikation: Die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen diesen Akteuren ist entscheidend für einen effektiven Brandschutz. Bei einem Ausfall von Brandschutzanlagen müssen alle Beteiligten informiert werden und zusammenarbeiten, um die Sicherheit des betroffenen Gebäudes zu gewährleisten (Seite 8).

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure:

AkteurVerantwortlichkeiten und Aufgaben
BetreiberDurchführung einer Gefährdungsbeurteilung, Umsetzung von Schutzmaßnahmen, Veranlassung und Überwachung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzanlagen
BrandschutzplanerPlanung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten, Sicherstellung der Einhaltung baurechtlicher und versicherungsrechtlicher Anforderungen
BauaufsichtenÜberwachung der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften, Umsetzung von Brandschutzkonzepten, Veranlassung von Einschränkungen oder Untersagungen der Gebäudenutzung bei Bedarf
FeuerwehrenBekämpfung von Bränden, Rettung von Menschen und Sachwerten, Information über Ausfälle

6 Anlagenspezifische Beschreibungen und Hinweise zu Ersatzmaßnahmen

Die Erstellung von anlagenspezifischen Plänen und die Umsetzung von Ersatzmaßnahmen sind entscheidend, um die Sicherheit eines Gebäudes zu gewährleisten, wenn Brandschutzanlagen ausfallen. Im Folgenden finden Sie eine Anleitung zur Erstellung solcher Pläne sowie Beispiele und Best Practices.

Anleitung zur Erstellung von anlagenspezifischen Plänen

  1. Identifizieren Sie die betroffenen Anlagenteile: Bei einem Ausfall von Brandschutzanlagen ist es wichtig, die betroffenen Anlagenteile zu identifizieren. Dies kann einzelne Bauteile, Komponenten oder ganze Systeme umfassen (Seite 18).
  2. Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch: Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Schritt, um die Auswirkungen eines Ausfalls auf das Schutzziel zu analysieren. Dabei sind die Funktionen relevant, die durch einen Ausfall erheblich oder gar nicht beeinträchtigt werden können (Seite 18).
  3. Legen Sie Ersatzmaßnahmen fest: Abhängig von der Gefährdungsbeurteilung und dem betroffenen Bereich/Funktion müssen Ersatzmaßnahmen festgelegt werden. Diese Maßnahmen können variieren und müssen immer objektbezogen festgelegt werden (Seite 17).

Beispiele und Best Practices

Das vfdb-Merkblatt 14-05 gibt Hinweise zu Ersatzmaßnahmen für verschiedene Anlagentechniken, darunter Brandmeldeanlagen (BMA) und Alarmierungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, automatische Lösch- und nicht-automatische Löschsysteme (Seite 9-14).

Es ist wichtig zu beachten, dass während Instandhaltungsarbeiten bei einigen Anlagen im sogenannten Revisionsmodus gearbeitet werden kann, um jeweils nur den Bereich abzuschalten, der gerade von den Maßnahmen betroffen ist; der Rest der Anlage steht für die Erfüllung der Schutzziele weiterhin zur Verfügung (Seite 9).

Weiterführende Informationen zur Anlagentechnik finden Sie auf den Internetseiten des Referates 14 der vfdb: https://www.vfdb.de/referat-14/publikationen/datenblaetter (Seite 10).

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über mögliche Ersatzmaßnahmen für verschiedene Anlagenteile:

AnlagenteilMögliche Ersatzmaßnahmen
Brandmeldeanlagen (BMA) und Alarmierungsanlagen[Details auf Seite 10]
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen[Details auf Seite 11]
Automatische Löschsysteme[Details auf Seite 12]
Nicht-automatische Löschsysteme[Details auf Seite 14]

Das vfdb-Merkblatt 14-05 gibt Hinweise zu Ersatzmaßnahmen für verschiedene Anlagentechniken, darunter Brandmeldeanlagen (BMA) und Alarmierungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, automatische Lösch- und nicht-automatische Löschsysteme (Seite 9-14). Es ist wichtig zu beachten, dass während Instandhaltungsarbeiten bei einigen Anlagen im sogenannten Revisionsmodus gearbeitet werden.

7 Die Auswahl und Implementierung von Ersatzmaßnahmen sowie die Überwachung und Bewertung ihrer Wirksamkeit sind wichtige Aspekte im Brandschutzmanagement. Hier sind einige wichtige Punkte, die aus dem Dokument hervorgehen:

  1. Auswirkungsanalyse von Fehlern/Störungen: Im Rahmen einer Risikobewertung werden Fehlermöglichkeiten und deren Einflüsse untersucht und dokumentiert. Fehler, die eintreten können, werden erfasst, aufgelistet, analysiert und bewertet. Aus dem Ergebnis zu jedem identifizierten Fehler werden Ersatzmaßnahmen formuliert. Ausfall und Maßnahmen können in einem Ranking klassifiziert werden (Seite 5).
  2. Überwachung der Umsetzung: Es ist wichtig, die Umsetzung der Ersatzmaßnahmen und die Einhaltung der Termine zu überwachen. Dies kann beispielsweise durch personelle Überwachung der betroffenen Bereiche (Brandwache) erfolgen. Es kann auch notwendig sein, die Gebäudenutzung in den betroffenen Bereichen einzuschränken oder zu untersagen (Seite 21).
  3. Betreiberpflichten: Die Betreiber sind verantwortlich für den sicheren Betrieb und müssen eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen, die daraus ermittelten Schutzmaßnahmen umsetzen und feststellen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist. Die fristgerechte Durchführung der Prüfungen und das Beheben eventuell erkannter Mängel sind Voraussetzungen dafür, dass der Betreiber diese Pflichten erfüllt hat (Seiten 6-7).
  4. Ganzheitliche Beurteilung: Der Brandschutz ist ganzheitlich zu beurteilen, um die Schutzziele zu erreichen. Der anlagentechnische Brandschutz stellt einen zentralen Bestandteil des Brandschutzes dar. Der Ausfall des anlagentechnischen Brandschutzes ist dementsprechend kritisch: Präventive Maßnahmen (Wartung) und korrektive Maßnahmen (Instandsetzung) sind situationsspezifisch vorzusehen (Seite 7).
  5. Gefährdungsbeurteilung: Zur Gefährdungsbeurteilung sind die Funktionen relevant, die durch einen Ausfall/Störung zur Schutzzielerreichung erheblich oder gar nicht beeinträchtigt werden können (Seiten 18-19).

Es ist wichtig zu beachten, dass die Auswahl und Implementierung von Ersatzmaßnahmen immer vom konkreten Einzelfall abhängig ist und eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren, wie Betreibern, Brandschutzplanern, Bauaufsichten und Feuerwehren, erfordert.

8 Wichtigste Erkenntnisse aus dem Merkblatt:

  1. Definition und Bedeutung von Brandlast: Brandlast ist definiert als die Menge an brennbarem Material in einem bestimmten Bereich, die potenziell zur Entwicklung eines Feuers beitragen kann. Es ist wichtig, die Brandlast zu minimieren, um das Risiko und die Auswirkungen eines Feuers zu reduzieren (Seite 2).
  2. Berechnung der Brandlast: Die Brandlast kann berechnet werden, indem das Gewicht des brennbaren Materials mit seinem Heizwert multipliziert wird. Es ist wichtig, sowohl die spezifische als auch die gesamte Brandlast zu berücksichtigen, um ein vollständiges Bild des Brandrisikos zu erhalten (Seite 3).
  3. Einflussfaktoren auf die Brandlast: Verschiedene Faktoren können die Brandlast beeinflussen, darunter die Art des Materials, seine Anordnung und die Verfügbarkeit von Sauerstoff. Es ist wichtig, diese Faktoren zu berücksichtigen, um effektive Maßnahmen zur Brandlastreduktion zu entwickeln (Seite 4).
  4. Maßnahmen zur Reduzierung der Brandlast: Es gibt verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Brandlast, darunter die Auswahl von Materialien mit geringerem Heizwert, die Begrenzung der Menge an brennbarem Material und die Verbesserung der Anordnung von Materialien, um die Ausbreitung von Feuer zu verhindern (Seite 5).

Nächste Schritte und Empfehlungen für die Praxis:

  1. Bewertung der Brandlast: Es ist wichtig, regelmäßige Bewertungen der Brandlast durchzuführen, um Änderungen im Laufe der Zeit zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Brandlast zu ergreifen (Seite 6).
  2. Schulung und Bewusstseinsbildung: Schulungen und Bewusstseinsbildung sind entscheidend, um das Verständnis für die Bedeutung der Brandlast und die Maßnahmen zu ihrer Reduzierung zu fördern. Dies kann durch regelmäßige Schulungen und Informationsveranstaltungen erreicht werden (Seite 7).
  3. Implementierung von Maßnahmen zur Reduzierung der Brandlast: Nach der Bewertung der Brandlast sollten geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Brandlast implementiert werden. Dies kann die Auswahl von Materialien mit geringerem Heizwert, die Begrenzung der Menge an brennbarem Material und die Verbesserung der Anordnung von Materialien umfassen (Seite 8).

8 Abschluss des Artikels:

Für weitere Details und umfassende Informationen können Sie das vollständige vfdb-Merkblatt 14-05 „Maßnahmen bei Ausfall von Einrichtungen des anlagentechnischen Brandschutzes“ hier kostenlos herunterladen. Dieser Leitfaden bietet wertvolle Einblicke und praktische Tipps, die Ihnen helfen, die Sicherheit Ihres Gebäudes zu gewährleisten und das Risiko eines Feuers zu minimieren. Nutzen Sie diese Ressource, um Ihr Wissen zu erweitern und Ihre Fähigkeiten im Brandschutz zu verbessern.

Effektiver Brandschutz: Ein Leitfaden zur Erstellung und Implementierung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096

1 Einleitung

Brandschutz spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit von Gebäuden und deren Bewohnern. In Deutschland wird dem Brandschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt, und es gibt spezielle Normen und Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern und Personen im Brandfall zu schützen. Eine dieser Normen ist die DIN 14096, welche die Brandschutzordnung regelt. Dieses Dokument zielt darauf ab, ein umfassendes Verständnis der Brandschutzordnung nach DIN 14096 zu vermitteln und ihre Bedeutung hervorzuheben.

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1.1. Zweck des Dokuments

Der Hauptzweck dieses Dokuments besteht darin, eine detaillierte Einführung in die Brandschutzordnung nach DIN 14096 zu geben. Es soll sowohl für Personen, die sich zum ersten Mal mit dem Thema befassen, als auch für diejenigen, die bereits Erfahrung auf dem Gebiet haben, von Nutzen sein. Außerdem soll dieses Dokument als Leitfaden dienen, um zu verstehen, wie eine effektive Brandschutzordnung erstellt, implementiert und gewartet wird, und welchen gesetzlichen Anforderungen sie entsprechen muss.

1.2. Bedeutung der Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung ist ein wesentliches Instrument, um das Risiko und die Auswirkungen von Bränden zu minimieren. Sie legt klar definierte Verhaltensregeln für Personen im Brandfall fest und stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Brände zu verhindern. Durch die Strukturierung der Brandschutzordnung in verschiedene Teile (Teil A, B und C) ermöglicht sie eine gezielte Information und Schulung verschiedener Personengruppen, von allgemeinen Gebäudenutzern bis hin zu speziell ausgebildetem Personal mit besonderen Brandschutzaufgaben.

1.3. Gesetzliche Grundlagen und Relevanz

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Zu den relevanten Gesetzen und Verordnungen gehören insbesondere das Bauordnungsrecht, das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Zusätzlich gibt es in den Bundesländern spezifische Landesbauordnungen und Brandschutzgesetze.

Die DIN 14096 Norm selbst stellt detaillierte Anforderungen an die Erstellung und den Inhalt von Brandschutzordnungen und ist ein anerkannter Standard in Deutschland. Ihre Einhaltung ist oft entscheidend für die Gewährleistung der Sicherheit in Gebäuden und kann zudem auch versicherungsrechtlich von Bedeutung sein.

In der Praxis dient die Brandschutzordnung als Grundlage für die Erstellung von Brandschutzkonzepten und ist ein wichtiges Element zur Sicherstellung, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und effektive Vorkehrungen zum Schutz vor Bränden getroffen werden.

2 Grundlagen der Brandschutzordnung nach DIN 14096

Die Brandschutzordnung ist ein unverzichtbares Instrument zur Sicherstellung der Sicherheit von Gebäuden und Personen im Brandfall. In Deutschland wird die Brandschutzordnung durch die Norm DIN 14096 geregelt. In diesem Abschnitt werden die Grundlagen der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 erläutert, darunter ein Überblick über die Norm, die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung und deren Anpassung an die spezifischen Bedingungen und Brandgefahren des betreffenden Objekts.

2.1. Überblick über DIN 14096

DIN 14096 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen und den Inhalt von Brandschutzordnungen regelt. Die Norm ist in drei Teile gegliedert, nämlich Teil A, Teil B und Teil C.

  • Teil A betrifft allgemeine Informationen und Verhaltensregeln für alle Personen, die sich in einem Gebäude befinden. Es beinhaltet grundlegende Informationen zur Alarmierung der Feuerwehr, zur Räumung des Gebäudes und zum Verhalten im Brandfall.
  • Teil B richtet sich an eine bestimmte Personengruppe innerhalb eines Gebäudes, beispielsweise Mitarbeiter. Es enthält detailliertere Informationen als Teil A, einschließlich Anweisungen zur Verwendung von Feuerlöscheinrichtungen und zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.
  • Teil C ist für Personen bestimmt, die besondere Aufgaben im Brandschutz haben, wie Brandschutzbeauftragte. Es enthält spezifische Anweisungen und Schulungsanforderungen für diese Personengruppe.

2.2. Notwendigkeit einer Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung ist notwendig, um das Risiko von Bränden zu minimieren und im Brandfall effektiv zu handeln. Sie trägt dazu bei, dass alle Personen im Gebäude über die richtigen Verhaltensweisen im Brandfall informiert sind und weiß, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Leben und Eigentum zu schützen. Zudem ist sie oft eine gesetzliche Anforderung und stellt sicher, dass das Gebäude den brandschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht. Ferner kann eine gut entwickelte und implementierte Brandschutzordnung die finanziellen Risiken minimieren, die mit Bränden verbunden sind, etwa durch Versicherungsansprüche und Betriebsunterbrechungen.

2.3. Anpassung an die Bedingungen und Brandgefahren des Objekts

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Brandschutzordnung an die spezifischen Bedingungen und Brandgefahren des jeweiligen Objekts angepasst ist. Dies bedeutet, dass bei der Erstellung der Brandschutzordnung Aspekte wie die Art der Nutzung des Gebäudes, die vorhandenen Brandlasten, die Anzahl der Personen und eventuelle besondere Gefährdungen berücksichtigt werden müssen.

Zum Beispiel erfordert ein Industriegebäude mit gefährlichen Chemikalien eine andere Herangehensweise als ein Bürogebäude oder eine Schule. Die Anpassung der Brandschutzordnung sollte auch regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere wenn sich die Nutzung des Gebäudes ändert oder neue Gefährdungen auftreten.

Die Anpassung trägt dazu bei, dass die Brandschutzmaßnahmen effektiv sind und dass im Brandfall angemessen reagiert werden kann, um Menschenleben zu schützen und Schäden zu minimieren.

3 Teil A der Brandschutzordnung: Verhalten im Brandfall

Teil A der Brandschutzordnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen in einem Gebäude und enthält wichtige Informationen darüber, wie man sich im Brandfall verhalten sollte. In diesem Abschnitt werden Zielgruppe und Zweck, Anforderungen an den Aushang, Inhalt und Struktur von Teil A sowie die Bedeutung mehrsprachiger Aushänge erläutert.

3.1. Zielgruppe und Zweck

Die Zielgruppe für Teil A der Brandschutzordnung sind alle Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten, unabhängig davon, ob sie Mitarbeiter, Besucher oder sonstige Nutzer sind. Der Zweck dieses Teils ist es, eine grundlegende Orientierung und Anweisung im Brandfall zu bieten. Es geht darum, dass Personen, die sich im Gebäude aufhalten, im Brandfall sicher agieren können, indem sie wissen, wie sie Alarm schlagen, wie sie sich evakuieren und wie sie Erste Hilfe leisten können.

3.2. Anforderungen an den Aushang

Teil A muss gut sichtbar und leicht zugänglich in den Räumlichkeiten ausgehängt werden. Die Anforderungen an den Aushang sind in der DIN 14096 festgelegt. Häufig wird empfohlen, Teil A in der Nähe von Fluchtwegen, Eingängen und Aufzügen anzubringen. Der Aushang sollte in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst sein und gegebenenfalls durch Piktogramme ergänzt werden, um die Verständlichkeit zu erhöhen.

3.3. Inhalt und Struktur von Teil A

Teil A der Brandschutzordnung enthält in der Regel die folgenden Elemente:

  • Einleitung: Ein kurzer Abschnitt, der den Zweck der Brandschutzordnung erläutert.
  • Alarmierung: Informationen darüber, wie im Brandfall Alarm geschlagen werden soll, einschließlich der Nummer der Feuerwehr und der Verwendung von Brandmeldern.
  • Räumung und Evakuierung: Anweisungen zur Räumung des Gebäudes, einschließlich der Nutzung von Fluchtwegen und Notausgängen.
  • Verhalten im Brandfall: Allgemeine Verhaltensregeln, wie z.B. keine Aufzüge zu benutzen, Türen geschlossen zu halten, um Brandausbreitung zu verhindern, und sich an Sammelpunkten einzufinden.
  • Erste Hilfe: Informationen zur Leistung von Erster Hilfe und Standorte von Erste-Hilfe-Ausrüstungen.
  • Kontaktdaten: Angabe von Ansprechpartnern und weiteren wichtigen Kontaktdaten im Brandfall.

3.4. Mehrsprachige Aushänge

In Gebäuden, in denen regelmäßig Menschen unterschiedlicher Nationalitäten und Sprachen verkehren, ist es wichtig, mehrsprachige Aushänge zu berücksichtigen. Durch die Bereitstellung von Informationen in mehreren Sprachen wird sichergestellt, dass auch Personen, die die lokale Sprache nicht verstehen, wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten müssen. Dies kann entscheidend für die Sicherheit aller im Gebäude befindlichen Personen sein.

4 Teil B der Brandschutzordnung: Für Mitarbeiter

Teil B der Brandschutzordnung richtet sich speziell an Mitarbeiter innerhalb eines Gebäudes oder einer Einrichtung und legt fest, welche Verantwortlichkeiten und Aufgaben sie im Bereich Brandschutz haben. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter mit den Anforderungen von Teil B vertraut sind und entsprechend geschult werden.

4.1. Zielgruppe und Zweck

Die Zielgruppe für Teil B der Brandschutzordnung sind alle Mitarbeiter, einschließlich des Managements und der Führungskräfte, die in der betreffenden Einrichtung arbeiten. Der Zweck von Teil B ist es, sicherzustellen, dass Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um im Brandfall richtig zu reagieren, aber auch um vorbeugende Maßnahmen zur Brandvermeidung zu treffen.

4.2. Inhalt und Struktur von Teil B

Teil B der Brandschutzordnung enthält normalerweise die folgenden Elemente:

  • Allgemeine Brandschutzmaßnahmen: Informationen zu allgemeinen Brandschutzmaßnahmen, wie z.B. das ordnungsgemäße Lagern von brennbaren Materialien oder das Nicht-Blockieren von Fluchtwegen.
  • Umgang mit Feuergefährlichen Stoffen: Anweisungen zum sicheren Umgang mit Stoffen und Materialien, die ein erhöhtes Brandrisiko darstellen.
  • Verhalten im Brandfall: Detaillierte Anweisungen für Mitarbeiter, wie sie im Brandfall reagieren sollten, einschließlich spezifischer Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen: Informationen darüber, wie Mitarbeiter Erste Hilfe leisten können und wo sich Erste-Hilfe-Ausrüstung befindet.
  • Brandschutzeinrichtungen: Erklärung der verschiedenen Brandschutzeinrichtungen innerhalb des Gebäudes und wie sie zu verwenden sind.

4.3. Unterweisung und Kenntnisnahme

Es ist unerlässlich, dass Mitarbeiter regelmäßig in den Inhalten und Anforderungen von Teil B unterwiesen werden. Die Unterweisung sollte sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Übungen beinhalten. Nach der Unterweisung ist es üblich, dass die Mitarbeiter eine schriftliche Bestätigung unterzeichnen, um zu dokumentieren, dass sie die Inhalte von Teil B der Brandschutzordnung zur Kenntnis genommen haben.

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4.4. Besonderheiten für mehrsprachige Mitarbeiter

In Arbeitsumgebungen, in denen Mitarbeiter unterschiedlicher Sprachherkunft tätig sind, ist es besonders wichtig, die Brandschutzordnung in verschiedenen Sprachen bereitzustellen. Mehrsprachige Mitarbeiter sollten zudem in ihrer Muttersprache unterwiesen werden, um sicherzustellen, dass sie alle Anforderungen und Vorschriften vollständig verstehen. Gegebenenfalls sollten auch kulturspezifische Aspekte berücksichtigt werden, die das Verständnis und die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen beeinflussen könnten.

5 Teil C der Brandschutzordnung: Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, die innerhalb einer Organisation oder eines Gebäudes spezielle Brandschutzaufgaben wahrnehmen. Dazu zählen in der Regel Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere Mitarbeiter, die in besonderer Weise für den Brandschutz verantwortlich sind.

5.1. Zielgruppe und Zweck

Die Zielgruppe für Teil C sind Personen, die spezifische Brandschutzaufgaben innerhalb der Organisation haben. Dazu gehören unter anderem die Identifizierung von Brandrisiken, die Umsetzung präventiver Maßnahmen und die Sicherstellung, dass die Organisation im Brandfall effektiv reagieren kann. Der Zweck von Teil C besteht darin, detaillierte Anweisungen und Informationen bereitzustellen, die diesen Personen helfen, ihre Aufgaben effektiv und gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen.

5.2. Inhalt und Struktur von Teil C

Teil C der Brandschutzordnung enthält üblicherweise die folgenden Elemente:

  • Aufgaben der Brandschutzbeauftragten: Eine klare Definition der spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Brandschutzbeauftragten und anderer Personen mit Brandschutzaufgaben.
  • Brandrisikobewertung: Anweisungen zur Durchführung von Brandrisikobewertungen, einschließlich der Identifizierung potenzieller Brandgefahren und der Entwicklung von Strategien zur Risikominderung.
  • Brandschutzmaßnahmen und -anlagen: Details zu den vorhandenen Brandschutzmaßnahmen und -anlagen und Anweisungen zu deren Wartung und Prüfung.
  • Notfallpläne und Evakuierungsverfahren: Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen, einschließlich Evakuierungsverfahren und Koordination mit externen Rettungsdiensten.
  • Dokumentation und Berichterstattung: Anforderungen an die Dokumentation von Brandschutzmaßnahmen und die Berichterstattung über Brandschutzthemen, einschließlich eventueller Vorfälle.

5.3. Schulung und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

Personen, die in Teil C der Brandschutzordnung als verantwortlich für besondere Brandschutzaufgaben genannt sind, müssen eine angemessene Schulung und Ausbildung erhalten. Dies umfasst sowohl theoretisches Wissen über Brandschutzbestimmungen und -techniken als auch praktische Fähigkeiten, wie die Handhabung von Feuerlöschern und die Durchführung von Evakuierungen. Brandschutzbeauftragte sollten regelmäßig Fortbildungen besuchen, um sicherzustellen, dass ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auf dem neuesten Stand sind. Zudem ist es wichtig, dass sie in der Lage sind, ihr Wissen an andere Mitarbeiter weiterzugeben und als Ansprechpartner für Brandschutzthemen innerhalb der Organisation zur Verfügung stehen.

6 Erstellung und Aktualisierung einer Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung ist ein wichtiges Dokument, das klare Richtlinien und Verfahren für den Brandschutz in einer Einrichtung oder Organisation festlegt. Damit die Brandschutzordnung effektiv und aktuell bleibt, muss sie sorgfältig erstellt und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

6.1. Prozess der Erstellung

Die Erstellung einer Brandschutzordnung erfordert eine sorgfältige Planung und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stakeholdern. Der Prozess umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Bedarfsanalyse: Ermittlung des Bedarfs für eine Brandschutzordnung basierend auf der Art der Einrichtung, den gesetzlichen Anforderungen und eventuellen spezifischen Risiken.
  2. Datenerfassung: Sammlung von Informationen über das Gebäude, die Anlagen und die Tätigkeiten, die innerhalb der Einrichtung stattfinden.
  3. Risikobewertung: Identifizierung und Bewertung potenzieller Brandrisiken und Entwicklung von Strategien zur Risikominderung.
  4. Entwurf der Brandschutzordnung: Erstellen eines Entwurfs der Brandschutzordnung, der die Teile A, B und C gemäß DIN 14096 beinhaltet.
  5. Abstimmung und Freigabe: Überprüfung des Entwurfs durch relevante Stakeholder, einschließlich der Geschäftsleitung und der Brandschutzbeauftragten, und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Abschließende Freigabe der Brandschutzordnung.

6.2. Pflicht zur Aktualisierung

Es ist entscheidend, dass die Brandschutzordnung regelmäßig aktualisiert wird, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Gegebenheiten und gesetzlichen Anforderungen entspricht. Änderungen in der Organisation, im Gebäude oder in den gesetzlichen Bestimmungen können Anpassungen der Brandschutzordnung erforderlich machen.

6.3. Überprüfung durch Fachkundige

Um die Qualität und Relevanz der Brandschutzordnung zu gewährleisten, sollte diese regelmäßig von Fachleuten auf dem Gebiet des Brandschutzes überprüft werden. Fachkundige können mögliche Schwachstellen identifizieren und Empfehlungen für Verbesserungen geben.

6.4. Dokumentation der Überprüfung

Jede Überprüfung und Aktualisierung der Brandschutzordnung muss dokumentiert werden. Dies beinhaltet das Festhalten des Datums der Überprüfung, der durchgeführten Änderungen und der beteiligten Personen. Die Dokumentation sollte auch die Gründe für die Änderungen und Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen enthalten. Diese Dokumentation ist nicht nur für interne Zwecke wichtig, sondern kann auch bei behördlichen Überprüfungen oder im Falle eines Brandes relevant sein.

7 Praktische Tipps und Empfehlungen

Die Erstellung einer wirksamen Brandschutzordnung erfordert sorgfältige Überlegungen und Planung. Hier sind einige praktische Tipps und Empfehlungen, die bei der Entwicklung einer effektiven Brandschutzordnung berücksichtigt werden sollten:

7.1. Vermeidung von Namensnennungen

Es ist ratsam, in der Brandschutzordnung keine Namen von Personen zu nennen. Statt Namen sollten Positionen oder Rollen genannt werden, wie z.B. “Brandschutzbeauftragter” oder “Sicherheitsbeauftragter”. Dies verhindert, dass die Brandschutzordnung veraltet, wenn sich Personaländerungen ergeben, und erleichtert die Aktualisierung des Dokuments.

7.2. Unterschriften für offizielle Wirkung

Um der Brandschutzordnung formale Geltung zu verleihen, sollte sie von den verantwortlichen Personen innerhalb der Organisation, wie zum Beispiel dem Geschäftsführer oder dem Brandschutzbeauftragten, unterzeichnet werden. Dies zeigt, dass die Organisation die Brandschutzordnung ernst nimmt und ihr eine offizielle Bedeutung beimisst.

7.3. Verwendung von Piktogrammen und Bildern

Die Verwendung von Piktogrammen und Bildern in der Brandschutzordnung kann dazu beitragen, dass sie leichter verständlich ist, insbesondere für Personen, die Schwierigkeiten beim Lesen von Text haben oder nicht fließend in der Sprache des Dokuments sind. Piktogramme für allgemein bekannte Brandschutzzeichen, wie z.B. Feuerlöscher oder Notausgänge, sollten verwendet werden, um die Klarheit und Verständlichkeit zu erhöhen.

7.4. Unterstützende Dokumente/Informationsquellen für die Erstellung

Bei der Erstellung einer Brandschutzordnung sollte man nicht das Rad neu erfinden. Es gibt eine Vielzahl von unterstützenden Dokumenten und Informationsquellen, die hilfreich sein können. Dazu gehören:

  • Gesetzliche Vorschriften: Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz können als Grundlage für die Erstellung der Brandschutzordnung dienen.
  • DIN-Normen: Standards wie DIN 14096 bieten detaillierte Anleitungen zur Erstellung einer Brandschutzordnung.
  • Best Practice Beispiele: Die Analyse von Brandschutzordnungen anderer ähnlicher Organisationen kann wertvolle Erkenntnisse liefern.
  • Fachliteratur und Schulungsmaterialien: Diese können nützliche Informationen und Anleitungen für die Erstellung einer Brandschutzordnung enthalten.

Durch die Nutzung dieser Ressourcen kann sichergestellt werden, dass die Brandschutzordnung den aktuellen Standards entspricht und effektiv in der Praxis umgesetzt wird.

8 Fallbeispiele und Erfahrungen

Das Lernen aus realen Fällen und Erfahrungen kann wertvolle Einsichten bieten und dazu beitragen, die Effektivität von Brandschutzordnungen zu verbessern. In diesem Abschnitt betrachten wir einige Beispiele für die erfolgreiche Implementierung von Brandschutzordnungen sowie Erfahrungen aus Evakuierungen und Räumungen und der Zusammenarbeit mit Behörden und Sachversicherern.

8.1. Beispiele für die erfolgreiche Implementierung von Brandschutzordnungen

  • Fallbeispiel 1: Ein mittelständisches Unternehmen stellte nach einer gründlichen Überprüfung seiner Brandschutzordnung fest, dass diese veraltet war. Durch eine Überarbeitung unter Berücksichtigung der aktuellen DIN-Normen und einer verstärkten Schulung der Mitarbeiter konnte das Unternehmen die Zeit für eine vollständige Evakuierung des Gebäudes erheblich reduzieren.
  • Fallbeispiel 2: Eine Schule in einer erdbebengefährdeten Zone integrierte zusätzlich zu den Brandschutzmaßnahmen Notfallpläne für Erdbeben in ihre Brandschutzordnung. Die Schüler wurden regelmäßig in Evakuierungsübungen geschult, was zu einer sicheren und geordneten Evakuierung während eines tatsächlichen Erdbebens führte.

8.2. Erfahrungen aus Evakuierungen und Räumungen

  • Erfahrung 1: Bei einem Brand in einem großen Bürogebäude wurde festgestellt, dass die Mitarbeiter aufgrund mangelnder Schulung und unklarer Anweisungen in der Brandschutzordnung nicht wussten, wie sie das Gebäude sicher evakuieren sollten. Dies unterstreicht die Bedeutung regelmäßiger Schulungen und klarer Anweisungen.
  • Erfahrung 2: Ein Krankenhaus hatte im Rahmen seiner Brandschutzordnung spezielle Verfahren für die Evakuierung von Patienten entwickelt. Während einer Übung stellte sich heraus, dass diese Verfahren gut funktionierten und das Personal in der Lage war, Patienten effizient und sicher zu evakuieren.

8.3. Zusammenarbeit mit Behörden und Sachversicherern

  • Zusammenarbeit mit Behörden: Eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Brandschutzbehörden kann dazu beitragen, dass Brandschutzordnungen den aktuellen Vorschriften entsprechen und effektiv sind. Beispielsweise kann die Teilnahme an von der Feuerwehr organisierten Übungen dazu beitragen, Schwachstellen zu identifizieren und Verbesserungen vorzunehmen.
  • Zusammenarbeit mit Sachversicherern: Versicherungsunternehmen haben ein starkes Interesse daran, dass Brandschutzordnungen effektiv sind, um das Risiko von Schäden zu minimieren. Die Zusammenarbeit mit Sachversicherern kann dazu beitragen, wertvolles Feedback und Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Brandschutzordnungen zu erhalten. In einigen Fällen kann dies auch zu günstigeren Versicherungsprämien führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Lernen aus realen Fallbeispielen und das Einholen von Erfahrungen sowie die Zusammenarbeit mit externen Parteien entscheidend für die Entwicklung und Implementierung effektiver Brandschutzordnungen sind.

9 Zusammenfassung und Fazit

Im Laufe dieses Dokuments haben wir uns intensiv mit der Thematik der Brandschutzordnungen beschäftigt. Von den grundlegenden Konzepten und der Bedeutung über die verschiedenen Teile nach DIN 14096 bis hin zu praktischen Tipps und Fallbeispielen wurde eine umfassende Perspektive auf das Thema geboten.

Brandschutzordnungen spielen eine wesentliche Rolle beim Schutz von Leben, Eigentum und der Umwelt. Sie stellen sicher, dass sowohl Mitarbeiter als auch Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um im Falle eines Brandes effektiv zu handeln.

In den verschiedenen Abschnitten der Brandschutzordnung – Teil A für allgemeines Verhalten im Brandfall, Teil B für Mitarbeiter und Teil C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben – werden unterschiedliche Zielgruppen adressiert und spezifische Anforderungen und Verantwortlichkeiten definiert.

Es wurde herausgestellt, dass die erfolgreiche Implementierung einer Brandschutzordnung eine gründliche Planung, die Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen und Brandgefahren des betreffenden Objekts und regelmäßige Schulungen erfordert. Zudem ist es unerlässlich, die Brandschutzordnung auf dem aktuellen Stand zu halten und regelmäßig durch Fachkundige überprüfen zu lassen.

Die Verwendung von Piktogrammen und Bildern sowie das Vermeiden von Namensnennungen und das Sammeln von Unterschriften für offizielle Wirkung sind praktische Tipps, die bei der Erstellung einer Brandschutzordnung helfen können. Die Zusammenarbeit mit Behörden und Sachversicherern ist ebenfalls von großer Bedeutung.

Abschließend lässt sich sagen, dass Brandschutzordnungen ein unverzichtbares Instrument für die Sicherheit in Gebäuden sind. Sie müssen mit Sorgfalt erstellt, kommuniziert und regelmäßig aktualisiert werden, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. Durch die Einbindung aller relevanten Akteure und die Berücksichtigung von Erfahrungen und Best Practices kann ein Höchstmaß an Sicherheit und Schutz erreicht werden. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, zur Förderung eines sicheren Umfelds beizutragen und im Falle eines Brandes entschlossen und besonnen zu handeln.

10 Anhang

Im Anhang finden Sie zusätzliche Ressourcen und Materialien, die Ihnen bei der Erstellung und Umsetzung einer Brandschutzordnung behilflich sein können.

10.1. Vorlagen und Muster für Brandschutzordnungen

Als Unterstützung stellen wir Ihnen kostenlos eine PDF-Version der Brandschutzordnung Teil A sowie Word-Versionen der Brandschutzordnungen Teil B und C zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für die Verwendung dieser Vorlagen übernehmen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Vorlagen als Ausgangspunkt dienen und an die spezifischen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden müssen. Sie können die Vorlagen als Grundlage verwenden, um eine maßgeschneiderte Brandschutzordnung für Ihr Gebäude oder Ihre Einrichtung zu entwickeln.

Hier zur Downloadseite!

10.2. Liste der relevanten Gesetze und Vorschriften

  • Musterbauordnung (MBO): Dient als Grundlage für die Bauordnungen der Länder und enthält auch Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz.
  • Landesbauordnungen (LBO): Jedes Bundesland hat eigene Bauordnungen, die Regelungen zum Brandschutz enthalten und sich auf die Musterbauordnung stützen.
  • Industriebaurichtlinie (IndBauRl): Richtlinie mit speziellen Anforderungen für den Brandschutz in Industriebauten.
  • Versammlungsstättenverordnung (VStättVO): Regelungen für den Brandschutz in Versammlungsstätten, wie z.B. Theatern, Kinos und Konzertsälen.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Beinhaltet Sicherheitsvorschriften für Arbeitsstätten, einschließlich Brandschutzmaßnahmen.
  • DIN 14096 – Brandschutzordnung – Teile A, B und C: Deutscher Standard, der die Erstellung und Anforderungen von Brandschutzordnungen regelt.
  • DIN 4102 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen: Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen und Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen.
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelungen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen, einschließlich Vorgaben zum Brandschutz.
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Enthalten konkrete Vorgaben zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung, einschließlich Brandschutzmaßnahmen.
  • Feuerwehrgesetze der Länder: Diese Gesetze regeln u.a. die Aufgaben und Zuständigkeiten der Feuerwehren und enthalten oft auch Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz.
  • § 3 Gefährdungsbeurteilung in der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
  • § 24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers (Abs. 5) der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Information 205-001 verpflichtet den Unternehmer zum Aushängen von Informationen über Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen
  • § 4 Sicherheitstechnische Fachkunde der DGUV Vorschrift 2, Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften
  • § 12 Freihalten der Rettungswege, Brandschutzordnung, verantwortliche Personen in der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO)
  • Kapitel 5.14 Sonstige Brandschutzmaßnahmen, Gefahrenverhütung Abs. 4 in der Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (IndBauRL)
  • DGUV Information 205-001: Betrieblicher Brandschutz in der Praxis
  • DGUV Information 205-003: Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten
  • DGUV Information 205-006: Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre
  • DGUV Information 205-023: Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung
  • DGUV Information 205-025: Plakat: Feuerlöscher richtig einsetzen
  • DGUV Information 205-026: Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen
  • DGUV Information 205-033: Alarmierung und Evakuierung
  • DGUV Information 205-034: Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen
  • DGUV Information 205-040 “Prüffristen im Brandschutz

10.3. Weiterführende Ressourcen und Links

https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/fnfw/veroeffentlichungen/wdc-beuth:din21:199452736

DAS BUCH zum Thema Brandschutz von Donato Muro: Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer: Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen

Bitte denken Sie daran, dass eine Brandschutzordnung ein lebendiges Dokument ist, das regelmäßig aktualisiert und den sich ändernden Bedingungen und Vorschriften angepasst werden muss. Es ist empfehlenswert, Fachleute hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass Ihre Brandschutzordnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ein Höchstmaß an Sicherheit bietet.

VDMA Informationsblatt Nr. 3„Notwendige Zeiten für Selbstrettung, Rettung und Löschangriff“

Das VDMA-Informationsblatt Nr. 3, das sich mit den notwendigen Zeiten für Selbstrettung, Rettung und Löschangriff befasst, ist ein umfassendes Dokument, das eine Vielzahl von Aspekten abdeckt. Es beginnt mit einer Einleitung und setzt das Ziel, die Gefahr von Rauch und seine Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu erläutern. Es geht auf die Einflussfaktoren auf das Verhalten von Menschen ein und bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Ziele des Personenschutzes.

Rauchschutz Druck Anlage RDA

Die Publikation stellt Fragen wie: Welche Zeiten müssen bei einer Räumung berücksichtigt werden? Wie kann die Rauchfreihaltung für die Fremdrettungszeiträume gewährleistet werden? Was sind die Gesamtzeiten für die Räumung? Es erläutert auch die Prinzipien der Rauchableitung und die Anwendung von Ingenieurmethoden im Brandschutz.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der in der Publikation behandelt wird, ist das Building Information Modeling (BIM). Es endet mit einer Zusammenfassung und bietet Quellenangaben und weiterführende Literatur für diejenigen, die tiefer in das Thema eintauchen möchten.

Ein wichtiger Punkt, der in der Publikation hervorgehoben wird, ist die Bedeutung der Kennzeichnung von Notausgängen. Diese müssen immer gut erkennbar sein, auch im Brandfall. Türen müssen immer von innen nach außen in Fluchtrichtung zu öffnen sein. Notausgänge müssen leicht zu öffnen sein, d. h. von Hand und ohne Schlüssel oder sonstige Hilfsmittel. Sie dürfen nie versperrt und zugestellt sein.

Die Publikation betont auch die Bedeutung der Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Behinderungen der Menschen, die Art des Gebäudes, in dem sie sich befinden, und ihre Vertrautheit mit dem Gebäude. Es wird auch auf die Bedeutung von Feuerübungen und Notfalltraining hingewiesen.

Das VDMA-Informationsblatt Nr. 3 “Notwendige Zeiten für Selbstrettung, Rettung und Löschangriff” kann kostenlos auf der VDMA-Website heruntergeladen werden. Hier ist der Link zum Download.

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Weiterentwicklung der Brandbekämpfung bei Elektrofahrzeugen

Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen rückt die Erreichung der EU-Klimaziele immer näher. Diese Entwicklung stellt jedoch auch neue Herausforderungen an die Einsatzkräfte, insbesondere im Bereich der Brandbekämpfung. Es existieren zwar diverse Leitfäden und Empfehlungen für den Umgang mit brennenden Elektrofahrzeugen und ihren Traktionsbatterien, doch diese variieren in ihrem Detailgrad und basieren oft auf unvollständigen experimentellen Daten.

Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer: Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen. Taschenbuch von Donato Muro und Alexander Klein. 14,90 Euro.

Um die Wissensbasis in diesem Bereich zu verbessern, wurde 2021 ein Forschungsprojekt am Institut für Brand- und Katastrophenschutz (IBK) Heyrothsberge gestartet und 2022 abgeschlossen. Das Projektziel war die Überprüfung der empfohlenen Brandbekämpfungsstrategien bei brennenden Elektrofahrzeugen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit.

Die Studie untersuchte verschiedene Techniken, darunter die üblicherweise eingesetzten Hohlstrahlrohre, sowie Verfahren zur direkten Löschmitteleinbringung in Hochvoltbatterien. Ebenso wurden Brandbegrenzungsdecken und ein System zur Kühlung des Batteriesystems von unten getestet. Die Wirksamkeit dieser Techniken wurde anhand von Messgrößen wie Wasservolumenströmen, Einsatzzeiten, Temperatur und Wärmestrahlung bewertet.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass verschiedene Brandzustände trotz ähnlicher Ausgangsbedingungen vorliegen können, weshalb Einsatzkräfte sich auf unterschiedliche Brandszenarien einstellen müssen. Zudem wurde deutlich, dass die Brandbekämpfungstaktik entsprechend angepasst werden muss.

Die Studie hat ergeben, dass die Verwendung von Hohlstrahlrohren die Brände beherrschbar macht. Es wurde empfohlen, die Brandbekämpfung durch zwei Einsatzteams durchführen zu lassen.

Die Studie hat auch gezeigt, dass die direkte Einbringung von Löschmittel in die Batterien den Batteriebrand reduziert. Allerdings wurden ähnliche Einsatzzeiten und Wasserverbräuche wie bei der Verwendung von Hohlstrahlrohren festgestellt.

Ein spezielles Kühlsystem, das unter dem Fahrzeug positioniert wurde, konnte trotz hohen Wasserverbrauchs die Temperatur nicht ausreichend senken, um die Propagation in der Batterie zu stoppen.

Brandbegrenzungsdecken konnten die Flammenbildung effektiv begrenzen, aber die Reaktion im Batteriesystem aufgrund des fehlenden Kühlmittels nicht stoppen.

Die Ergebnisse der Studie tragen dazu bei, die Brandbekämpfung bei Elektrofahrzeugen zu verbessern und “Mythen” zu widerlegen. Die Erkenntnisse und Empfehlungen sind in einem ausführlichen Abschlussbericht verfügbar, der kostenlos von der Website des IBK Heyrothsberge heruntergeladen werden kann.

Es ist zu beachten, dass es derzeit noch keine DIN-Norm für sogenannte Brandbegrenzungsdecken gibt. Diese Normierung ist jedoch für das kommende Jahr geplant und soll 2023 abgeschlossen werden.

Weitere Ergebnisse und Maßnahmen

Die gesammelten Daten und Erfahrungen aus den Brandversuchen ermöglichten die Formulierung einiger strategischer Empfehlungen zur Brandbekämpfung bei Elektrofahrzeugen. Dazu gehören spezifische Einsatzstrategien für verschiedene Brandphasen, vom Entstehungsbrand bis hin zum Vollbrand.

Bei Entstehungsbränden empfehlen die Untersuchungen einen langsameren und vorsichtigeren Ansatz, um die Entflammung von Batteriesystemen zu verhindern. Diese Taktik erfordert wahrscheinlich eine längere Einsatzdauer und einen höheren Wasserverbrauch, um das Batteriesystem effektiv zu kühlen und die Ausbreitung des Brandes zu verhindern. Die Versuche zeigten, dass die Verwendung von Wärmebildkameras zur Lokalisierung von Öffnungen im Batteriesystem, durch die Wasser eingebracht werden kann, bei dieser Strategie hilfreich sein kann.

In Situationen, in denen bereits ein Vollbrand vorliegt, zeigten die Versuche, dass eine schnelle und aggressive Taktik zur Eindämmung des Feuers und zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung notwendig ist. Die Daten widerlegten das häufige Missverständnis, dass “viel Wasser viel hilft”. Stattdessen schlagen die Untersuchungen vor, die Wassermenge sorgfältig zu regulieren, um eine effektive Brandbekämpfung zu gewährleisten.

Die experimentellen Daten zeigten auch, dass Systeme zur direkten Löschmitteleinbringung in Hochvoltbatterien in der Phase des Vollbrandes wirksam sein können. Sie erfordern jedoch eine vorherige Kontrolle des peripheren Fahrzeugbrandes, um sicherzustellen, dass die Einsatzkräfte sicher arbeiten können. Darüber hinaus wurde die fortgesetzte Kühlung der Batteriesysteme nach Löschung des Brandes als wirksame Methode zur Verhinderung einer Wiederentzündung erkannt.

Schließlich zeigten die Versuche, dass spezielle Kühlarmaturen zur externen Kühlung der Batteriesysteme von unten und Brandbegrenzungsdecken nicht ausreichend effektiv sind, um den Brand zu stoppen. Sie könnten jedoch in speziellen Einsatzszenarien nützlich sein, z. B. in Trinkwasserschutzgebieten, wo der Abfluss von kontaminiertem Löschwasser reduziert werden muss.

Zukünftige Forschung

Die Erkenntnisse aus diesem Forschungsprojekt bilden eine solide Grundlage für zukünftige Untersuchungen. Insbesondere wird die Wirksamkeit von Systemen zur Löschmitteleinbringung bei Entstehungsbränden in einem nächsten Forschungsschritt evaluiert. Darüber hinaus sind weitere Untersuchungen zur Optimierung der Brandbekämpfungsstrategien und -techniken bei Bränden von Elektrofahrzeugen und deren Batteriesystemen geplant.

Es ist zu erwarten, dass die kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung der Brandbekämpfungsstrategien und -techniken in Kombination mit der fortschreitenden Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen und -technologien in Elektrofahrzeugen dazu beitragen wird, das Risiko von Bränden in diesen Fahrzeugen zu reduzieren und die Sicherheit von Einsatzkräften und der Öffentlichkeit zu erhöhen.

Die Forschung ist noch nicht abgeschlossen. Neben den genannten Themen sind weitere Untersuchungen zu verschiedenen Aspekten von Elektrofahrzeugbränden geplant, einschließlich:

  1. Die Rolle von Batteriemanagementsystemen bei der Verhinderung von Bränden und ihrer Fähigkeit, Brände zu erkennen und zu melden.
  2. Der Einfluss von unterschiedlichen Batterietechnologien auf das Brandverhalten und die Effektivität der Brandbekämpfung.
  3. Die Auswirkungen von Unfällen und Beschädigungen auf das Risiko von Bränden in Elektrofahrzeugen.
  4. Die Entwicklung von Schulungs- und Weiterbildungsprogrammen für Einsatzkräfte, um das Verständnis und die Fähigkeiten im Umgang mit Bränden in Elektrofahrzeugen zu verbessern.
  5. Die Entwicklung und Bewertung von Löschsystemen und -techniken, die speziell für den Einsatz bei Bränden in Elektrofahrzeugen konzipiert sind.
  6. Die Entwicklung von Richtlinien und Standards für den sicheren Umgang mit und die Entsorgung von beschädigten oder ausgebrannten Batterien von Elektrofahrzeugen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Forschung in diesem Bereich sehr aktiv ist und dazu beiträgt, die Herausforderungen und Risiken im Zusammenhang mit Bränden in Elektrofahrzeugen besser zu verstehen und anzugehen. Durch die Verbesserung der Brandbekämpfungsstrategien und -techniken sowie durch die Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen und -technologien in den Fahrzeugen selbst können sowohl das Risiko von Bränden in Elektrofahrzeugen als auch die Auswirkungen solcher Brände auf die Einsatzkräfte und die Öffentlichkeit minimiert werden.

Befugnis zur Aufstellung von Brandschutzkonzepten (NRW)

In Nordrhein-Westfalen ist für große Sonderbauten gemäß § 70 Abs. 2 Satz 3 BauO NRW ein Brandschutzkonzept erforderlich. § 50 Abs. 2 BauO NRW definiert große Sonderbauten, während § 50 Abs. 1 Satz 3 Nr. 19 BauO NRW die Bauaufsichtsbehörde ermächtigt, auch für kleine Sonderbauten ein Brandschutzkonzept zu verlangen.

Seit der Änderung der BauO NRW am 1. Januar 2019 ist unklar, wer zur Erstellung von Brandschutzkonzepten berechtigt ist. Früher wurden staatlich anerkannte Sachverständige nach § 58 Abs. 3 BauO NRW a.F. und § 87 Abs. 2 Satz 1 Nummer 4 BauO NRW a.F. sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 BauPrüfVO eingesetzt. Nun ist in § 54 Abs. 3 BauO NRW eine weitere Möglichkeit vorgesehen: Personen mit vergleichbarer Sachkunde und Erfahrung können ebenfalls Brandschutzkonzepte erstellen, ohne staatliche Anerkennung oder öffentliche Bestellung und Vereidigung.

Die Erweiterung des zugelassenen Personenkreises basiert auf Erfahrungen mit der Vorlage von Brandschutzkonzepten. Bereits vor der Novellierung der Bauordnung NRW 2018 konnten nach Ziff. 58.3 VV BauO NRW 2000 im Einzelfall qualifizierte Personen Brandschutzkonzepte erstellen, die von den Bauaufsichtsbehörden akzeptiert wurden.

Für die Beurteilung der Eignung einer Person zur Erstellung eines Brandschutzkonzepts müssen sowohl Qualifikation als auch praktische Erfahrung berücksichtigt werden. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde soll dies unter Hinzuziehung der Verwaltungsvorschrift für jede bauliche Anlage gesondert prüfen. Dabei können die Anerkennungsvoraussetzungen in § 13 SV-VO herangezogen werden.

Es ist auffällig, dass der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen eine gesonderte Einzelfallprüfung für jede zur Entscheidung stehende bauliche Anlage vorsieht, ohne klare Vorgaben zur ausreichenden praktischen Erfahrung zu machen. Dies führt zu einem praxisfernen Verfahren, bei dem die Bauaufsichtsbehörde vor jeder Erstellung eines Brandschutzkonzepts kontaktiert und um Bestätigung der Voraussetzungen ersucht werden muss.

Eine bessere Lösung wäre die Prüfung der grundsätzlichen Sachkunde und Erfahrung der Person in Kombination mit einem Eintragungsverfahren zur Listung entsprechender Vorlageberechtigter. Dieses Verfahren wird bereits in anderen Bundesländern (z.B. Bayern) praktiziert und hat sich bewährt. Es würde auch den aktuellen Anforderungen der nordrhein-westfälischen Verwaltungsvorschriften entsprechen und zu einer besseren

Rechtssicherheit hinsichtlich der Befugnis zur Aufstellung von Brandschutzkonzepten führen.

Es bleibt abzuwarten, ob der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen dieser Auffassung folgt und das Verfahren transparenter gestaltet. Eine klarere Regelung könnte den Prozess der Erstellung von Brandschutzkonzepten vereinfachen, die Zusammenarbeit mit der Bauaufsichtsbehörde verbessern und den Bedürfnissen der Kunden in der freien Marktwirtschaft besser gerecht werden.

Ein solches Verfahren würde nicht nur die Transparenz erhöhen, sondern auch sicherstellen, dass alle beteiligten Parteien, einschließlich Bauherren, Planer und Bauaufsichtsbehörden, auf dem gleichen Informationsstand sind und wissen, welche Anforderungen für die Erstellung eines Brandschutzkonzepts erfüllt sein müssen.

Insgesamt zeigt sich, dass das Thema Brandschutzkonzepte in Nordrhein-Westfalen weiterhin Diskussionsbedarf aufweist. Die Änderungen in der Bauordnung NRW seit 2019 haben zu Unklarheiten und praxisfernen Verfahrensweisen geführt. Eine Anpassung an bewährte Verfahren aus anderen Bundesländern könnte zu einer Vereinfachung und Verbesserung der Situation beitragen.

In der Zwischenzeit ist es für die beteiligten Parteien wichtig, sich mit den bestehenden Regelungen und Verwaltungsvorschriften auseinanderzusetzen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Brandschutzkonzepte erfolgreich umzusetzen. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Experten und sachkundigen Personen kann dabei helfen, die Anforderungen zu erfüllen und den vorbeugenden Brandschutz in Nordrhein-Westfalen weiterhin zu gewährleisten.

[Donato Muro, Darstellung des Autors]

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