Kokainkonsum am Arbeitsplatz ist ein ernstzunehmendes Problem, das die Sicherheit und Effizienz im Betrieb erheblich beeinträchtigen kann. Sicherheitsbeauftragte, Arbeitsschützer und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten daher in der Lage sein, Anzeichen von Kokainkonsum zu erkennen, um rechtzeitig eingreifen zu können. Tatsächlich wird in Deutschland so viel Kokain konsumiert, dass es anhand seines Abbauprodukts Benzoylecgonin im Wasser unserer Flüsse nachweisbar ist. Mittlerweile wird Kokain über beinahe alle Bevölkerungs- und Altersschichten hinweg konsumiert. Das Durchschnittsalter deutscher Kokainkonsumenten liegt bei knapp über 31 Jahren. Europaweit gesehen, erfolgen die meisten illegalen Kokainlieferungen über Spanien, die Niederlande und Belgien. In Deutschland gehandeltes Kokain stammt zumeist aus den Niederlanden.
Verhalten und Stimmung
Im Arbeitsumfeld kann ein Kokainkonsument durch plötzliche und starke Glücksgefühle oder übermäßige Fröhlichkeit auffallen. Solche Euphoriezustände sind nicht typisch für den normalen Arbeitsalltag. Ein weiteres Anzeichen ist ungewöhnlich viel und schnell zu reden. Diese Redseligkeit kann besonders in Besprechungen oder am Arbeitsplatz auffallen, wenn ein Mitarbeiter plötzlich übermäßig kommunikativ und impulsiv wird. Eine erhöhte Energie, die sich in Hyperaktivität, Ruhelosigkeit oder der Unfähigkeit, still zu sitzen, zeigt, kann ebenfalls ein Hinweis sein. Wenn ein Mitarbeiter ein übermäßiges Selbstbewusstsein oder eine gesteigerte Risikobereitschaft zeigt, sollten die Alarmsignale ebenfalls anspringen. Solche Verhaltensweisen können zu gefährlichen Situationen im Betrieb führen.
Physische Anzeichen von Kokainkonsum
Sicherheitsfachkräfte sollten auch auf physische Anzeichen achten. Deutlich erweiterte Pupillen, unabhängig von der Lichtmenge, sind ein auffälliges Merkmal. Weiterhin können Herzrasen oder ein ungewöhnlich schneller Puls beobachtet werden. Mitarbeiter, die übermäßig schwitzen und ein starkes Hitzegefühl haben, könnten ebenfalls unter dem Einfluss von Kokain stehen. Nasenprobleme wie häufiges Schniefen, Nasenbluten oder eine laufende Nase sind weitere physische Anzeichen. Mundtrockenheit und häufiger Durst sowie häufiges Zähneknirschen oder Kieferspannen können ebenfalls auf Kokainkonsum hindeuten.
Umfeld und Gegenstände
Im Arbeitsumfeld können auch bestimmte Gegenstände und Rückstände auf Kokainkonsum hinweisen. Rückstände von weißem Pulver auf Arbeitsflächen, Kleidung oder in persönlichen Gegenständen eines Mitarbeiters sind ein klares Warnsignal. Kleine Plastiktüten, oft durchsichtige Tütchen oder Folien mit Pulverresten, können ebenfalls gefunden werden. Solche Gegenstände sind meist in Taschen oder Schubladen verborgen. Kleine Röhrchen, aufgerollte Geldscheine oder andere Gegenstände, die zum Schnupfen verwendet werden, könnten ebenfalls entdeckt werden. Spiegel oder glatte Oberflächen, die zum Linienziehen und Schnupfen von Kokain genutzt werden, könnten ebenfalls Hinweise liefern.
Für Sicherheitsbeauftragte ist es wichtig, Kokain von anderen Drogen zu unterscheiden. Kokain erscheint als weißes, kristallines Pulver, das fein oder körnig sein kann und leicht glänzend aussieht. Im Vergleich dazu ist Methamphetamin ein weißes bis gelbliches Pulver oder kristalline Form, oft gröber als Kokain. Ketamin ist ein weißes Pulver, ähnlich wie Kokain, aber oft weniger glänzend und feiner. MDMA (Ecstasy) kann als Pulver weiß bis bräunlich sein und oft in einer gröberen Kristallform vorliegen als Kokain. Der Geruch dieser Substanzen variiert ebenfalls: Kokain hat einen leicht chemischen Geruch, ähnlich wie Lösungsmittel, während Methamphetamin einen chemischen, manchmal leicht säuerlichen Geruch haben kann. Ketamin und MDMA haben oft keinen starken Geruch oder nur einen leicht chemischen Geruch.
Zusammengefasst lassen sich diese Unterscheidungsmerkmale nutzen, um verschiedene Substanzen voneinander zu unterscheiden und einen möglichen Konsum im Betrieb zu identifizieren. Es ist essenziell, dass Sicherheitsbeauftragte, Arbeitsschützer und Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf diese Anzeichen achten, um die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Risiken und Nebenwirkungen
Die Drogen peitschen den Körper zwar zu Höchstleistungen an, führen ihm dabei aber keinerlei Energie zu. So werden sehr schnell alle Energiereserven verbraucht. Diese totale Überbeanspruchung des Körpers kann auch bei seltenem oder nur einmaligem Konsum starke Nebenwirkungen haben, wie z. B. Krampfanfälle mit Muskelzuckungen (hohe Verletzungsgefahr!), Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma, gesteigerte Aggressivität, Wahnvorstellungen, Atemversagen durch Lähmung des Atemzentrums, Herzinfarkt, Ansteigen von Körpertemperatur und Blutdruck, Herzklopfen und Bluthochdruck oder aber Kokainschock mit starkem Blutdruckabfall, der in einem tödlichen Kreislaufzusammenbruch enden kann. Zusätzlich kann man sich beim Kokainschniefen durch scharfkantige Röhrchen an der empfindlichen Naseninnenseite verletzen.
Koffein, Energydrinks etc.: Extreme Belastung des Herz-Kreislauf-Systems. Gefahr von lebensbedrohlichem Kreislaufkollaps!
Alkohol: Die Alkoholwirkung wird weniger wahrgenommen. Gefahr von Leberschäden, Selbstüberschätzung (Straßenverkehr) und Alkoholvergiftung!
Prävention und rechtliche Aspekte
Die Gefahr einer Abhängigkeit umgeht man nur durch Verzicht. Vor einer Kokainsucht ist kein Konsument geschützt. Es stimmt nicht, dass ausschließlich gutverdienende Bevölkerungsgruppen und „typische“ Berufe wie Werber, Banker oder Models Kokain konsumieren. Der reine Konsum von Drogen ist in Deutschland keine Straftat. Sollte es Ihnen dabei also nicht gut gehen, können – und sollten – Sie jederzeit einen Arzt aufsuchen, der im Übrigen an die ärztliche Schweigepflicht gebunden ist. Jegliche Angaben zu den Begleitumständen des Konsums (Personen, Ort, Beschaffung und Besitz etc.) können dagegen zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen.
Kokain gehört in Deutschland gemäß Anlage III §1 Abs.1 BtMG zu den illegalen Drogen, d.h., sowohl der Erwerb als auch die Herstellung und der Besitz stehen gesetzlich unter Strafe. Zusätzlich gilt: Wer mit illegalen Drogen im Blut erwischt wird, muss in der Regel seinen Führerschein abgeben – und zwar unabhängig davon, ob er in diesem Moment gefahren ist oder nicht. Hier entscheidet das Gericht über die sogenannte grundsätzliche Eignung des Getesteten zur Teilnahme am Straßenverkehr.
Weitere Informationen und Ressourcen zur Suchtprävention
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet mit den Informationsblättern 206-009 und 206-054 essentielle Richtlinien, die für Sicherheitsfachkräfte und Führungskräfte von großer Bedeutung sind:
DGUV Information 206-009 – Suchtprävention in der Arbeitswelt: Dieses Informationsblatt liefert praktische Hinweise zur Vorbeugung und Handhabung von Suchtproblemen am Arbeitsplatz. Es unterstreicht die Bedeutung einer proaktiven Ansprache und Prävention, um eine gesunde Arbeitsumgebung zu fördern.
DGUV Information 206-054 – Umgang mit Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit bei der Arbeit: Ein Leitfaden, der speziell darauf abzielt, Alkoholproblematiken in beruflichen Kontexten effektiv zu managen und Unterstützungsoptionen aufzuzeigen, die Arbeitgebern zur Verfügung stehen.
Gemäß der DGUV Vorschrift 1, §15, ‘Grundsätze der Prävention’, sind alle Beschäftigten dazu angehalten, sich und andere nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in Gefahr zu bringen. Dies betont die Notwendigkeit, verantwortungsbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz zu fördern und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Unterstützung durch Sicherheitsingenieur NRW
Für Betriebe, die zusätzliche Unterstützung im Bereich der Suchtprävention suchen, bietet Sicherheitsingenieur NRW professionelle Beratung und Betreuung durch Betriebliche Suchtberater. Diese Experten sind spezialisiert darauf, individuell angepasste Programme zu entwickeln, die nicht nur die rechtlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter nachhaltig verbessern. https://sicherheitsingenieur.nrw/betrieblicher-suchtberater/
Es ist unerlässlich, dass alle Mitarbeiter umfassend über die Gefahren von Drogenmissbrauch aufgeklärt und entsprechende präventive Maßnahmen ergriffen werden, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Die Einbindung professioneller Suchtberater kann hierbei einen entscheidenden Beitrag leisten.
Gefahrstoffe stellen signifikante Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz dar. Eine korrekte Lagerung und Handhabung dieser Stoffe ist entscheidend, um Arbeitsunfälle und berufsbedingte Krankheiten zu vermeiden. Dieser kLeitfaden basiert auf der Präventionsstrategie „Vision Zero“ und integriert rechtliche sowie technische Anforderungen, um die Sicherheit beim Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen
Gefahrstoffe fallen oft auch unter die Kategorie wassergefährdender Stoffe, was die Anwendung der Gefahrstoffverordnung, verschiedener Technischer Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), der Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (AwSV) und eventuell der Störfallverordnung erforderlich macht. Die Vorschriften für die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) und ortsfesten Behältern (TRGS 509) konkretisieren diese Anforderungen.
Bei der Ankunft von Gefahrstoffen ist eine genaue Überprüfung am Wareneingang unerlässlich. Es empfiehlt sich, eine verantwortliche Person zu bestimmen, die die Kennzeichnung, das Vorhandensein von Sicherheitsdatenblättern und die Probenahme überwacht, um die Sicherheitsstandards vor der Lagerung sicherzustellen.
Die Kennzeichnung von Gefahrstoffbehältern ist essentiell, um Mitarbeiter über potenzielle Risiken zu informieren. Stellen Sie die Lesbarkeit und die Richtigkeit der Kennzeichnungen sicher. Behälter müssen aus mit den Chemikalien kompatiblen Materialien bestehen, dicht und sicher verschlossen sein. Überprüfen Sie diese regelmäßig auf Korrosion oder Beschädigungen und stellen Sie die Intaktheit von Sicherheitsventilen sicher.
Die Unterscheidung zwischen längerfristigem Lagern und kurzfristiger Bereitstellung ist entscheidend. Gefahrstoffe dürfen nicht in Verkehrswegen oder ungeeigneten Räumen wie Pausen- oder Sanitärräumen gelagert werden. In Arbeitsräumen ist eine Lagerung nur unter strengen Sicherheitsbedingungen zulässig.
Lagerorganisation und Sicherheitsausrüstung
Eine effektive Lagerorganisation erfordert angemessene Beleuchtung, Belüftung und sicher zugängliche Auffangeinrichtungen. Überwachungsmaßnahmen wie regelmäßige Prüfungen und ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis sind für die Aufrechterhaltung der Sicherheit unerlässlich.
Innerbetrieblicher Transport und Arbeitsplatzsicherheit
Der Transport von Gefahrstoffen muss unter strengen Sicherheitsbedingungen erfolgen, einschließlich einer vorherigen Risikobewertung und Schulung der Mitarbeiter. Am Arbeitsplatz sind spezifische Schutzmaßnahmen und die Bereitstellung von Notfalleinrichtungen notwendig.
Hygiene, Reinigung und Entsorgung
Die Einhaltung strikter Hygienemaßnahmen, die sichere Reinigung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Gefahrstoffen sind essentiell, um Umweltrisiken zu minimieren und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
Zusammenlagerung und Qualifikation der Beschäftigten
Gefahrstoffe dürfen nur zusammen gelagert werden, wenn dadurch keine Gefährdung erhöht wird, was eine sorgfältige Klassifizierung und möglicherweise getrennte Lagerung erfordert. Nur qualifiziertes und geschultes Personal darf mit diesen Stoffen arbeiten.
Dokumentation und Schulung
Eine klare Dokumentation aller Vorgänge und regelmäßige Schulungen sind entscheidend, um das Sicherheitsbewusstsein und die Fähigkeiten der Mitarbeiter zu verbessern. Dies trägt zu einer sicheren Arbeitsumgebung bei und hilft, das Risiko von Unfällen zu reduzieren.
Durch die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung dieser Prozesse unterstützen Sie effektiv das Ziel der „Vision Zero“ und fördern einen sicheren Arbeitsplatz.
Identitätsdiebstahl ist ein ernstzunehmendes Problem in der digitalen Welt. Kriminelle können im Internet leicht persönliche und finanzielle Daten erbeuten, um auf Kosten Ihres Unternehmens Waren zu bestellen oder Verträge abzuschließen. Hier sind sieben bewährte Tipps, mit denen Sie sich und Ihr Unternehmen schützen können:
1. Sparsamer Umgang mit Daten im Netz: Registrieren Sie sich nur auf notwendigen Plattformen und geben Sie nur die unbedingt erforderlichen Informationen an. Überprüfen Sie die Sicherheitsstandards der Webseiten, bevor Sie persönliche Daten preisgeben.
2. Skepsis gegenüber Anfragen nach persönlichen Daten: Seien Sie vorsichtig bei Anfragen per SMS oder E-Mail, die nach sensiblen Informationen fragen. Seriöse Institutionen wie Banken werden diese Daten nie auf unsicheren Kanälen erfragen.
3. Vorsicht bei Links und Anhängen in E-Mails: Klicken Sie nicht auf Links oder öffnen Sie Anhänge in Nachrichten unbekannter Herkunft, um sich vor Phishing und Viren zu schützen.
4. Regelmäßige Updates Ihrer Systeme: Stellen Sie sicher, dass alle Ihre Geräte und Software auf dem neuesten Stand sind, um Sicherheitslücken zu schließen.
5. Einsatz starker Passwörter: Verwenden Sie komplexe Passwörter und ändern Sie diese regelmäßig. Ideal sind Kombinationen aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen.
6. Zwei-Faktor-Authentifizierung: Sichern Sie alle wichtigen Konten zusätzlich mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung ab, um die Sicherheit zu erhöhen.
7. Überprüfen Ihrer E-Mail-Adressen: Nutzen Sie Tools wie den Identity Leak Checker, um zu überprüfen, ob Ihre geschäftlichen E-Mail-Adressen und Passwörter kompromittiert wurden.
Ihr Partner für IT und Cybersicherheit
Als Ihr zuverlässiger Partner bieten wir Ihnen maßgeschneiderte IT- und Cybersicherheitslösungen, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind. Unser Team steht bereit, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihren IT-Projekten zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns jederzeit, wenn Sie Beratung benötigen oder spezifische Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre geschäftlichen Daten und digitalen Ressourcen bestmöglich geschützt sind.
Weitere Ressourcen zur Überprüfung Ihrer Daten
Um zu überprüfen, ob Ihre persönlichen Daten und Passwörter möglicherweise im Internet offengelegt wurden, können Sie die folgenden nützlichen Tools nutzen:
Universität Bonn Leakchecker: Besuchen Sie die Website des Leakcheckers der Universität Bonn unter Leakchecker Uni Bonn, um festzustellen, ob Ihre Informationen kompromittiert wurden.
Hasso-Plattner-Institut Leakchecker: Ebenfalls können Sie das Angebot des Hasso-Plattner-Instituts nutzen. Überprüfen Sie Ihre Daten auf der Seite Leakchecker HPI, um Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen.
Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig Gebrauch von diesen Diensten zu machen, um die Integrität Ihrer geschäftlichen und persönlichen Informationen zu sichern. Bleiben Sie proaktiv beim Schutz Ihrer digitalen Identität und nutzen Sie die verfügbaren Ressourcen, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Am 29. Juni 2023 markierte die Veröffentlichung der neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230 im Amtsblatt der Europäischen Union einen entscheidenden Wendepunkt für die Regulierung von Maschinen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Ab dem 20. Januar 2027 wird diese Verordnung die bisherige Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen. Dieser Beitrag beleuchtet den Werdegang der neuen Maschinenverordnung und bietet einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Änderungen, die besonders für Wirtschaftsakteure von Bedeutung sind.
Die Maschinenverordnung, formal unter Artikel 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert, zielt darauf ab, den freien Warenverkehr innerhalb der EU durch die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zu erleichtern. Diese Harmonisierung dient dem hohen Schutzniveau bei Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz, das die EU-Kommission verfolgt.
Änderungen im Anwendungsbereich
Die neue Verordnung erweitert den Anwendungsbereich signifikant und schließt innovative Technologien wie das Internet der Dinge, künstliche Intelligenz und autonome Roboter ein, die zuvor nicht ausreichend adressiert waren. Insbesondere umfasst die Verordnung nun auch Produkte mit erhöhtem Risikopotenzial, die bisher im Anhang IV gelistet waren, und verstärkt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bei der Konstruktion und dem Bau von Maschinen.
Konformitätsbewertung und Sicherheitsanforderungen
Ein zentraler Aspekt der Verordnung ist die überarbeitete Konformitätsbewertung für Produkte mit erhöhtem Risiko. Diese Produkte unterliegen nun strengeren Prüfverfahren, die sicherstellen sollen, dass alle Maschinen die festgelegten Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Die Verordnung beinhaltet grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die bei der erstmaligen Markteinführung im Europäischen Wirtschaftsraum zu beachten sind.
Wirtschaftliche Bedeutung und Auswirkungen
Mit einem Jahresumsatz von über 740 Milliarden Euro und etwa 2,8 Millionen Beschäftigten ist der Maschinenbausektor ein entscheidender Wirtschaftsfaktor in der EU. Die neue Verordnung muss daher nicht nur die Sicherheitsanforderungen klar definieren, sondern auch für Innovationen und deren technologische Umsetzung offen sein.
Prozess der Überarbeitung und zukünftige Anforderungen
Der Überarbeitungsprozess begann 2014 mit der Anpassung anderer europäischer Richtlinien an den “New Legislative Framework”. Die Maschinenrichtlinie wurde 2018 evaluiert, und diese Evaluierung bestätigte, dass die Richtlinie technologische Innovationen nicht behindert, aber weiterhin einer Überprüfung hinsichtlich der Effektivität und Anpassung an digitale Entwicklungen bedarf. 2020 folgte ein Bericht zu Sicherheits- und Haftungsfragen im Zusammenhang mit KI, Internet der Dinge und Robotik, der wesentliche Gesetzeslücken aufzeigte.
Die neue Verordnung wurde 2021 vorgeschlagen und nach umfassenden Konsultationen und Anpassungen 2023 verabschiedet. Sie beinhaltet wichtige Änderungen, wie die Einführung spezifischer Anforderungen für KI und autonom operierende Maschinen sowie eine verbesserte Cybersicherheit.
Fazit und Ausblick
Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 ist ein wesentlicher Fortschritt in der Harmonisierung der Sicherheitsstandards für Maschinen in der EU. Sie stellt nicht nur eine Reaktion auf technologische Entwicklungen dar, sondern schafft auch einen Rahmen, der die Sicherheit von Verbrauchern und Arbeitnehmern verbessert und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Maschinenbaus stärkt. Unternehmen müssen nun beginnen, ihre Compliance-Strategien anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, die ab Januar 2027 vollständig in Kraft treten werden.
Einleitung: In einem kürzlich veröffentlichten Urteil (VG Mainz, Urteil vom 06.12.2023 – 3 K 39/23.MZ) wurde entschieden, dass Öffnungen in Brandwänden unzulässig sind, selbst wenn der angrenzende Nachbar sein Einverständnis gibt. Dieser Fall wirft wichtige Fragen für Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsingenieure auf, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Landesbauordnung und die allgemeinen Brandschutzbestimmungen.
Kern des Urteils: Die Kläger, Eigentümer eines an ein Nachbargrundstück angrenzenden Wohngebäudes, hatten Fenster in eine grenzständige Brandwand eingebaut, mit Zustimmung des unmittelbaren Nachbarn. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde forderte jedoch die Entfernung dieser Fenster. Das VG Mainz bestätigte diese Forderung, indem es klarstellte, dass das Einverständnis eines Nachbarn das allgemeine Brandschutzbedürfnis nicht mindert und dass Ausnahmen von der Regel nur in Betracht kommen, wenn sie dem öffentlichen Interesse dienen.
Rechtliche Einordnung: Diese Entscheidung verdeutlicht die strikte Auslegung der Brandschutzvorschriften. Sie betont, dass individuelle Vereinbarungen zwischen Nachbarn nicht über das allgemeine Sicherheitsbedürfnis und die gesetzlichen Vorgaben gestellt werden können.
Auswirkungen auf die Praxis: Für Sicherheitsingenieure und Brandschutzbeauftragte unterstreicht dieses Urteil die Wichtigkeit, bei Bauvorhaben stets die geltenden Brandschutzvorschriften zu beachten und im Zweifel Rücksprache mit den Behörden zu halten. Eigenmächtige Baumaßnahmen, selbst mit Nachbarzustimmung, können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Fazit: Dieses Urteil ist ein klares Signal an alle Beteiligten im Bereich des Brandschutzes, dass die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und -richtlinien von höchster Priorität ist, unabhängig von persönlichen oder nachbarschaftlichen Vereinbarungen.
Quelle: VG Mainz, Urteil vom 06.12.2023 – 3 K 39/23
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