Unsere Abfallbeauftragten nehmen eine Schlüsselrolle im Ihrem Unternehmen ein.
Überwiegend sind es Überwachungs- und Kontrollaufgaben, mit deren Hilfe wir den betrieblichen Umweltschutz gezielt unterstützen.

Die Aufgaben des Abfallbeauftragte sind im § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) festgelegt, u.a.:

  • Überwachung der Entsorgungswege von der Entstehung oder Anlieferung der Abfälle bis zur Verwertung oder Beseitigung
  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung
  • Aufklärung der Mitarbeiter über mögliche schädliche Umweltauswirkungen und den richtigen Umgang mit Abfällen
  • Entwicklung von Vorschlägen und Einführung von Maßnahmen zur Abfallverminderung
    bei Anlagen, in denen Abfälle verwertet oder beseitigt werden, zudem auf Verbesserungen des Verfahrens hinzuwirken
  • Erstellung eines Jahresberichtes über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen in Zusammenhang mit der Abfallentstehung und Entsorgung

Die LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) Veröffentlichungen sind zu beachten: z.B.: 
LAGA 23 Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

 

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