Umweltbeauftragter – externer Gewässerschutzbeauftragter

Unsere Gewässerschutzbeauftragten nehmen eine Schlüsselrolle in Ihrem Unternehmen ein.
Überwiegend sind es Überwachungs- und Kontrollaufgaben, mit deren Hilfe wir den betrieblichen Umweltschutz bei Ihnen gezielt unterstützen und so empfindliche Bußgelder vermeiden.

Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten sind im § 65 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgelegt, u.a.:

  • Überwachung und Kontrolle der Anlage
  • Mitteilung festgestellter Mängel
  • Auswahl der Abwasserbehandlungsverfahren
  • Verminderung der Abwasserbelastung und des -anfalls
  • Information der Betriebsangehörigen
  • Anlagenprüfung nach § 46 in Verbindung mit Anlagen 5 und 6 sowie Anlage 7 AwSV
  • Gutachten im Rahmen von Eignungsfeststellungen nach § 41 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 auch in Verbindung mit Absatz 3 AwSV sowie nach § 42 Satz 2 AwSV
  • Fachbetriebsqualifikation nach § 62 Absatz 1 AwSV
  • Schulungen nach § 62 Absatz 2 Nr. 3 AwSV sowie nach § 61 Absatz 2 AwSV
  • Unterstützung bei Anzeigen nach § 40 AwSV
  • Anträge auf Genehmigung nach Landeswassergesetz §§ 58 und 59 LWG
  • Berichterstattung des Gewässerschutzbeauftragten

Einige der o.g. Angebote führen wir zusammen mit der BEST Beratungsgesellschaft für Sicherheitstechnik mbH durch.
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Dieser vereint den Gewässerschutz-, Immissionsschutz– & Abfallbeauftragten.

Informieren Sie sich hier über drohendeBußgelder bei Verstößen gegen das Wasserhaushaltsgesetz

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