Mit dem Arbeitszeit-, Pausen- und Ruhezeitenrechner prüfen Sie einzelne Schichten und mehrtägige Dienstpläne nach den Grundregeln des Arbeitszeitgesetzes. Der Rechner ermittelt Nettoarbeitszeit, Mindestpausen, ununterbrochene Arbeitsblöcke, Ruhezeiten sowie orientierende Fristen für Ersatzruhetage.
Die Berechnungen laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Eingaben werden weder übertragen noch gespeichert. Angezeigt werden die gesetzlichen Grundregeln für erwachsene Beschäftigte; tarifliche, behördliche und branchenspezifische Abweichungen werden nicht automatisch freigegeben.
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Arbeitszeiten planen, Pausen prüfen und Ruhezeiten sichern
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Eine einzelne Schicht kann trotz ausreichender Gesamtpause unzulässig sein, wenn länger als sechs Stunden ohne anrechenbare Ruhepause gearbeitet wird oder die anschließende Ruhezeit fehlt.
Tages- und Schichtcheck
Arbeitsdauer, Pausen und nächste Schicht prüfen
Der Rechner zieht die eingegebenen Ruhepausen von der Anwesenheitszeit ab und addiert weitere Arbeitszeit bei einem anderen Arbeitgeber. Eine Schicht über Mitternacht wird automatisch erkannt. Geben Sie den längsten tatsächlichen Arbeitsblock ohne anrechenbare Ruhepause separat an.
Schichtdaten eingeben
Die Arbeitszeitgrenze, der Mindestpausenbedarf, der längste Arbeitsblock und die anschließende Ruhezeit werden jeweils separat ausgewertet.
Dienstplan- und Ausgleichscheck
Mehrere Schichten gemeinsam auswerten
Erfassen Sie bis zu 14 Schichten. Der Rechner sortiert die Einträge chronologisch, prüft die Nettoarbeitszeit jedes Tages und berechnet die Ruhezeit zwischen aufeinanderfolgenden Schichten. Ein gesetzlicher Durchschnittsausgleich kann nur orientierend bestätigt werden, wenn der vollständige maßgebliche Zeitraum und die richtige Zahl der Werktage eingegeben wurden.
Mindestens zwei Schichten eingeben
Sie erhalten Tageswerte, Ruhezeitabstände, Gesamtsumme und – bei vollständigem Zeitraum – einen orientierenden Durchschnitt.
Ausgleich nach Sonn- und Feiertagsarbeit
Ersatzruhetag und freie Sonntage prüfen
Die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten und nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig. Ein Ersatzruhetag legalisiert keine unzulässige Sonn- oder Feiertagsarbeit. Der Rechner zeigt den orientierenden spätesten Tag des einschließenden Zwei- beziehungsweise Acht-Wochen-Zeitraums.
Beschäftigungstag eingeben
Der einschließende Fristzeitraum, die dokumentierte Zulässigkeit und die Mindestzahl freier Sonntage werden getrennt betrachtet.
Rechtlich sauber abgegrenzt
Für wen der Rechner gilt – und wann eine Sonderprüfung nötig ist
Erfasste Grundregeln
- Arbeitszeit ohne Ruhepausen und Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen
- acht Stunden werktäglich, bedingte Verlängerung bis zehn Stunden
- 30 beziehungsweise 45 Minuten Mindestpause und 15-Minuten-Abschnitte
- elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit
- kürzerer Ausgleichszeitraum für Nachtarbeitnehmer
- Ersatzruhetage und mindestens 15 freie Sonntage
Nicht automatisch abgedeckt
- Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und behördliche Ausnahmen
- Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Notfälle und außergewöhnliche Fälle
- Jugendliche, Schwangerschaft und Stillzeit sowie besondere Schutzgruppen
- Straßentransport, See-, Luft- und Binnenschifffahrt sowie weitere Spezialregelungen
- leitende Angestellte und sonstige Ausnahmen nach § 18 ArbZG
- Vergütung, Zuschläge und die arbeitsvertragliche Bewertung von Pausen
Von der Berechnung zur belastbaren Organisation
Passende Unterstützung für Ihren Betrieb
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitszeitgestaltung in Gefährdungsbeurteilung, Organisation und Maßnahmenplanung fachlich einordnen.
SiFa-Betreuung ansehenPsychische Gefährdungsbeurteilung
Schichtsysteme, Erholung, Arbeitsintensität und ungünstige Arbeitszeiten systematisch bewerten.
Fachleistung ansehenIndividuelle Prüfung
Komplexer Dienstplan, mehrere Beschäftigungen oder Sonderregelung? Wir prüfen die Ausgangslage mit Ihnen.
Prüfung anfragenArbeitszeitmodell fachlich absichern
Wir unterstützen bei Gefährdungsbeurteilung, Schichtplangestaltung und nachvollziehbarer Dokumentation – abgestimmt mit den betrieblich zuständigen Stellen.
Häufige Fragen zu Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten
Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
Eine Ruhepause im Sinne des ArbZG wird von der Zeit zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende abgezogen. Ob sie bezahlt wird, richtet sich nicht allein nach dem ArbZG, sondern kann sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Regelung ergeben.
Wann sind 30 oder 45 Minuten Pause erforderlich?
Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten erforderlich, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Bis einschließlich sechs Stunden schreibt § 4 ArbZG keine Ruhepause vor. Länger als sechs Stunden am Stück darf dennoch niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Darf ich zehn Stunden pro Tag arbeiten?
Bis zu zehn Stunden können nach der Grundregel zulässig sein, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen durchschnittlich acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Bei Nachtarbeitnehmern gilt grundsätzlich der kürzere Ausgleichszeitraum von einem Kalendermonat oder vier Wochen.
Wie werden zwei Arbeitsverhältnisse berücksichtigt?
Die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Der Rechner bietet dafür ein Zusatzfeld. Ohne genaue zeitliche Lage der weiteren Beschäftigung kann er die ununterbrochene Arbeitsdauer und die anschließende Ruhezeit jedoch nicht abschließend prüfen.
Reichen zehn Stunden Ruhezeit aus?
Grundsätzlich sind elf Stunden erforderlich. Nur in den in § 5 Abs. 2 ArbZG genannten Bereichen kann die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder vier Wochen durch eine andere Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
Bis wann muss ein Ersatzruhetag gewährt werden?
Bei Sonntagsarbeit innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen, bei Beschäftigung an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag innerhalb von acht Wochen. Die Sonn- oder Feiertagsarbeit muss unabhängig davon rechtlich zulässig sein.
Rechtsgrundlagen und amtliche Hinweise
- Arbeitszeitgesetz – amtliche Gesamtausgabe, insbesondere §§ 2 bis 6, 9 bis 11, 16 und 18.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Regelungen zur Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung.
- BAuA: Checkliste zur Arbeitszeitgestaltung.
- BAuA: Verletzung von Ruhezeiten und Pausen.
Haftungs- und Anwendungsgrenze: Alle Ergebnisse sind Rechen- und Orientierungshilfen auf Basis Ihrer Eingaben. Sie stellen keine Garantie, Rechtsberatung, behördliche Freigabe, Arbeitszeitdokumentation oder Bestätigung eines rechtskonformen Dienstplans dar. Maßgeblich bleiben der vollständige Sachverhalt, die aktuelle Rechtslage, anwendbare Tarif- und Sonderregelungen, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Prüfung durch fachkundige und rechtlich zuständige Stellen.