Löschwasserrückhaltung berechnen und fachgerecht bewerten lassen

 

 

Explosionsschutz und Brandschutz

nach WHG, AwSV, Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie, VCI-Leitfaden, VdS 2557 sowie die DWA/TRwS-Regelwerke zu Rückhaltevermögen

in Düsseldorf, Neuss, Krefeld und Umgebung

Löschwasserrückhaltung berechnen und
fachgerecht bewerten lassen von
SicherheitsIngenieur.NRW

Bei einem Brand kann Löschwasser mit Gefahrstoffen, Brandfolgeprodukten, Löschschaum oder Betriebsstoffen kontaminiert werden. Gelangt dieses Wasser unkontrolliert in die Kanalisation, in den Boden oder in ein Gewässer, entstehen schnell erhebliche wasserrechtliche, technische und wirtschaftliche Risiken.

Wir unterstützen Unternehmen bei der fachtechnischen Bewertung, Berechnung und Dokumentation der Löschwasserrückhaltung. Praxisnah, nachvollziehbar und mit Blick auf Behörden, Brandschutz, Gewässerschutz und Betriebssicherheit.

Für wen ist die Berechnung der Löschwasserrückhaltung geeignet?

Unsere Leistung richtet sich an:

  • Industrieunternehmen

  • Produktionsbetriebe

  • Logistik- und Lagerbetriebe

  • Chemie- und Kunststoffbetriebe

  • metallverarbeitende Unternehmen

  • Betreiber von Gefahrstofflagern

  • Betreiber von AwSV-Anlagen

  • Brandschutzbeauftragte

  • HSE-Manager

  • Umweltbeauftragte

  • Facility Manager

  • Betreiber mit Behördenauflagen oder Versicherungsanforderungen

Wann ist eine Löschwasserrückhaltung relevant?

Eine Löschwasserrückhaltung wird insbesondere relevant, wenn im Betrieb wassergefährdende Stoffe, Gefahrstoffe, brennbare Stoffe, Kunststoffe, Verpackungsmaterialien, Öle, Chemikalien, Produktionsstoffe oder Löschmittel vorhanden sind, die im Brandfall zu einer Verunreinigung des Löschwassers führen können.

Typische Bereiche sind:

  • Gefahrstofflager und Chemikalienlager

  • Produktionsbereiche mit wassergefährdenden Stoffen

  • Abfüll- und Umfüllbereiche

  • Fass- und Gebindelager

  • Lager für Kunststoffe, Verpackungen oder brennbare Materialien

  • Werkstätten, technische Anlagen und HBV-Anlagen

  • Außenlagerflächen und Umschlagbereiche

  • Betriebe mit Abscheidern, Rückhaltebecken oder absperrbarer Kanalisation

Entscheidend ist nicht nur, was im Normalbetrieb vorhanden ist. Im Brandfall können auch Brandfolgeprodukte, kontaminierte Löschmittel oder abgeschwemmte Stoffe relevant werden.

    Unsere Leistungen

    Fachtechnische Grundbewertung

    Wir prüfen die Ausgangslage Ihres Standortes und bewerten, ob eine Löschwasserrückhaltung erforderlich oder fachlich geboten ist. Dabei betrachten wir Lagerbereiche, Produktionsbereiche, Abfüllstellen, Entwässerung, Brandabschnitte und vorhandene Rückhaltemöglichkeiten.

    Berechnung des Rückhaltevolumens

    Wir ermitteln das erforderliche Rückhaltevolumen anhand der passenden Bewertungsgrundlage. Je nach Fall können unter anderem LöRüRL, VCI-Leitfaden, VdS 2557, DWA-A 785/TRwS 785 oder eine szenarienbasierte Betrachtung herangezogen werden.

    Prüfung vorhandener Rückhalteeinrichtungen

    Wir bewerten, ob vorhandene bauliche oder technische Einrichtungen genutzt werden können.

    Bewertung von Dichtflächen und Entwässerung

    Nicht jede Fläche ist automatisch als Rückhalteeinrichtung geeignet. Wir prüfen, ob Bodenflächen, Beschichtungen, Fugen, Abläufe, Aufkantungen und Kanäle den Anforderungen entsprechen oder ob Nachweise fehlen.

    Schriftliche Stellungnahme

    Sie erhalten eine nachvollziehbare fachliche Stellungnahme mit Berechnungsgrundlagen, Annahmen, Bewertung und konkreten Handlungsempfehlungen. Diese kann als Grundlage für interne Entscheidungen, Behördenabstimmungen, Brandschutzkonzepte, Gewässerschutzkonzepte oder Versicherungsanforderungen genutzt werden.

    Warum eine pauschale Berechnung oft nicht reicht

    In der Praxis wird Löschwasserrückhaltung häufig zu einfach betrachtet. Ein pauschaler Tabellenwert reicht nicht immer aus. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort.

    Deshalb erstellen wir keine theoretische Rechnung ohne Bezug zum Standort. Wir bewerten die konkrete Anlage und leiten daraus eine belastbare Lösung ab.

    Rechtliche und technische Grundlagen

    Die Bewertung der Löschwasserrückhaltung berührt mehrere Rechts- und Regelungsbereiche. Maßgeblich sind insbesondere das Wasserrecht, das Gefahrstoffrecht, der Brandschutz und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

    Wichtige Grundlagen sind unter anderem:

    • Wasserhaushaltsgesetz, insbesondere allgemeine Sorgfaltspflichten und Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    • AwSV, insbesondere Rückhaltung bei Brandereignissen

    • Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie für Lager wassergefährdender Stoffe

    • VCI-Leitfaden Löschwasserrückhaltung

    • VdS 2557 Planung und Einbau von Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen

    • DWA-A 785 / TRwS 785 zur Bestimmung des Rückhaltevermögens

    • DWA-A 786 / TRwS 786 zur Ausführung von Dichtflächen

    • DWA-A 787 / TRwS 787 zur Nutzung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen

    • TRGS 510 und TRGS 800 bei Gefahrstofflagerung und Brandgefährdung

    Die AwSV fordert, dass bei Brandereignissen austretende wassergefährdende Stoffe, Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser sowie wassergefährdende Verbrennungsprodukte nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zurückgehalten werden.

    Die LöRüRL ist besonders für Lager wassergefährdender Stoffe relevant und nennt Mengenschwellen von mehr als 100 t WGK 1, mehr als 10 t WGK 2 oder mehr als 1 t WGK 3 je Lagerabschnitt. Sie gilt aber nicht pauschal für Produktions- oder Arbeitsgänge.

    Sie möchten wissen, ob Ihr Standort eine ausreichende Löschwasserrückhaltung hat oder welches Rückhaltevolumen erforderlich ist?

    Donato Muro in Arbeitskleidung als Sicherheitsingenieur
    Z

    Ablauf der Zusammenarbeit

    Unterlagen sichten

    Sie senden uns die vorhandenen Unterlagen. Dazu gehören idealerweise Brandschutzkonzept, Feuerwehrplan, Entwässerungsplan, Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, Lagepläne und Angaben zu vorhandenen Rückhalteeinrichtungen.

    Anwendungsbereich klären

    Wir prüfen, welche Regelwerke für Ihren Standort tatsächlich relevant sind. Nicht jeder Bereich fällt automatisch unter die LöRüRL. Für Produktionsbereiche, Abfüllbereiche und gemischte Nutzungen sind oft ergänzende risikoorientierte Ansätze erforderlich.

    Szenarien bilden

    Wir definieren realistische Brand- und Austrittsszenarien. Dazu gehören zum Beispiel Brand im Lager, Brand im Produktionsbereich, Beteiligung von Gefahrstoffen, Löschschaumeinsatz oder Abfluss in die Kanalisation.

    Rückhaltevolumen berechnen

    Wir berechnen oder plausibilisieren das erforderliche Rückhaltevolumen anhand der passenden Bewertungsmethode.

    Bestand bewerten

    Wir prüfen, ob die vorhandenen Rückhaltemöglichkeiten ausreichen oder ob technische, bauliche oder organisatorische Maßnahmen erforderlich sind.

    Stellungnahme erstellen

    Sie erhalten eine schriftliche Bewertung mit nachvollziehbaren Annahmen, Berechnungen und Handlungsempfehlungen.

    Z

    Typische Unterlagen, die benötigt werden

    Für eine belastbare Bewertung benötigen wir, soweit vorhanden:

    • Lageplan des Standortes

    • Grundrisse und Brandabschnitte

    • Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis

    • Feuerwehrplan

    • Entwässerungsplan mit Kanalverlauf, Einläufen, Abscheidern und Absperreinrichtungen

    • Gefahrstoffverzeichnis

    • Sicherheitsdatenblätter

    • maximale Lagermengen je Bereich

    • Angaben zu Wassergefährdungsklassen

    • Angaben zur Löschwasserversorgung

    • Angaben zu BMA, Sprinkleranlage, RWA, Hydranten und Feuerwehrzufahrten

    • Nachweise zu Rückhaltebecken, Schotts, Barrieren oder Absperrschiebern

    • Angaben zu Dichtflächen, Beschichtungen, Fugen und Aufkantungen

    Wenn nicht alle Unterlagen vorliegen, können wir zunächst eine Vorbewertung erstellen und die offenen Punkte klar benennen.

    Kundenstimmen

    Fragen und Antworten

    Hier beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn etwas unklar geblieben ist. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unten auf der Seite.

    Welche Informationen habe ich nach der Bewertung?

    Nach der Bewertung wissen Sie:

    • ob eine Löschwasserrückhaltung erforderlich ist
    • welches Rückhaltevolumen anzusetzen ist
    • welche Bereiche kritisch sind
    • ob vorhandene Rückhalteeinrichtungen ausreichen
    • ob die Kanalisation als Rückhaltung genutzt werden kann
    • ob Dichtflächen geeignet sind
    • welche Maßnahmen technisch sinnvoll sind
    • welche Unterlagen gegenüber Behörden oder Versicherern belastbar vorgelegt werden können
    Ist die LöRüRL immer anzuwenden?

    Nein. Die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie betrifft vor allem Lager wassergefährdender Stoffe oberhalb bestimmter Mengenschwellen. Produktionsgänge, Arbeitsgänge und andere Bereiche können außerhalb des direkten Anwendungsbereichs liegen. Trotzdem kann eine Rückhaltung über AwSV, WHG und eine Risikobewertung erforderlich werden.

    Kann die vorhandene Kanalisation als Rückhaltung genutzt werden?

    Das ist möglich, aber nicht automatisch zulässig. Die Kanalisation muss dafür technisch geeignet sein. Relevant sind unter anderem Dichtheit, Volumen, Absperrmöglichkeiten, Fließwege, Rückstauverhalten, Überwachung und die schadlose Entsorgung des zurückgehaltenen Löschwassers.

    Reichen mobile Absperrblasen oder Gullykissen aus?

    Das hängt vom Einzelfall ab. Mobile Systeme können Teil eines Konzeptes sein. Sie müssen aber organisatorisch sicher beherrscht werden. Entscheidend ist, ob sie im Brandfall rechtzeitig, sicher und wirksam eingesetzt werden können.

    Muss das Rückhaltevolumen immer baulich hergestellt werden?

    Nicht zwingend. Je nach Standort können bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen kombiniert werden. Häufig werden vorhandene Becken, Flächen, Kanalabschnitte, Schwellen oder Barrieren in ein Gesamtkonzept eingebunden.

    Kann Sicherheitsingenieur.NRW auch eine Stellungnahme für Behörden erstellen?

    Ja. Wir erstellen eine nachvollziehbare fachtechnische Stellungnahme mit Bewertungsgrundlagen, Annahmen, Berechnung und Handlungsempfehlungen.

    Anfrage Löschwasserrückhaltung prüfen und bewerten

    Anfrage Löschwasserrückhaltung berechnen (#29)
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    Sicherheitsingenieur.NRW

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