Arbeitsschutz auf Baustellen

Arbeitsschutz auf Baustellen

Alleine im Jahr 2019 sind über 57 Bauarbeiter pro 1000 Vollzeitbeschäftigte bei der Ausübung ihres Berufs verunglückt. In der Tat ist kaum ein Beruf gefährlicher. Umso wichtiger ist es, mit angemessenen Arbeitsschutzmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Statistik zeigt aber, dass es um die Einhaltung notwendiger Schutzregeln schlecht bestellt ist.

Welche Gefahren sind Bauarbeiter ausgesetzt?

Energie an sich ist nicht schädlich, wenn sie unkontrolliert und unbeabsichtigt auf Menschen einwirkt jedoch schon. Auf der Baustelle findet man viele Energie- und Gefahrenquellen:

– Baumaschinen und elektrische Handwerkzeuge
– Bewegungsenergie sich bewegender Menschen
– Antriebsenergie (Pneumatik, Hydraulik, Motoren)
– Schwerkraft / Lageenergie
– Wärmeenergie (Hitze – z. B. durch Schweiß oder Feuerarbeiten)
– Gefahrstoffe (Energie, die in einem Stoff chemisch gebunden ist)

Die Bauleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Energiequellen gebündelt und einem einzigen Zweck zugeleitet werden: dem Errichten eines Bauwerks. Werden keine Schutzmaßnahmen ergriffen, kann es schnell gefährlich werden, denn selbst der erfahrenste Arbeiter macht mal einen Fehler.

Risiken auf der Baustelle: Was ist typisch?

Brenzlige Situationen gehören auf der Baustelle zum Alltag. Gerade deshalb ist es wichtig, nicht überheblich zu werden und mit einer „Wird schon gut gehen!“, sich ans Werk zu machen. Unvorsichtigkeit und Fehleinschätzungen sind die Hauptrisiken auf dem Bau. Konkret bedeutet dies, dass aus Bequemlichkeit auf die Arbeitssicherung verzichtet wird. Aber auch mangelndes Fachwissen oder Zeitdruck kann dazu führen, dass auf das Einhalten von Regeln verzichtet wird. Aufgrund der inhärenten Unübersichtlichkeit auf der Baustelle steigt die Unfallgefahr. So kommt es zu:

– Stürzen durch ungesicherte Arbeitsbereiche, unsicher stehenden Leitern oder Gerüsten
– Stürze in Baugruben, welche nicht abgespannt wurden
– Verschüttungen
– Stolpern über Hindernisse (Materialien und Arbeitsgerät)
– Unfällen aufgrund falscher Bedienung von Werkzeugen bzw. Maschinen
– Verletzungen durch herabfallendes Material

Auch Brände, elektrische Stromschläge und Vergiftungen durch unsachgemäßen Umgang mit Gefahrgut sind typisch.

Arbeitssicherheit auf Baustellen – gesetzliche Bestimmungen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet das gesetzliche Rahmenwerk in Deutschland. Eine Vielzahl an Einzelverordnungen reglementiert etwa den Umgang mit Materialien und Lasten (Gefahrstoffverordnung, Lastenhandhabungsverordnung) oder beschreiben, wie mit Lärm umzugehen ist (LärmVibrationsArbSchV). Darüber hinaus ist auch die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung und die Baustellenverordnung ( Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen „RAB“) von Relevanz.

Wichtig zu wissen ist, dass die Berufsgenossenschaft technische Neuerungen auf ihr Gefahrenpotenzial prüft, diese sind stets auf dem aktuellsten Stand gehalten. Zu guter Letzt sind auch noch die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft zu erwähnen. An Regeln mangelt es also kaum.

Was genau legen die Vorschriften fest?

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz auf Baustellen sind komplex und umfangreich. Abgestellte Personen müssen zwangsläufig eine Checkliste abarbeiten, auf der sehr viele verschiedene Punkte aufgeführt sind. Es geht dabei nicht bloß darum, die Baustelle angemessen zu sichern. Verantwortliche Personen haben auch sicherzustellen, dass die Arbeiter über die Befähigung verfügen, mit Gefahrenquellen umzugehen. Auch die Planung und Organisation der Arbeitsabläufe wirkt sich entweder positiv oder negativ auf die Sicherheit aus. Natürlich sind auch Arbeitsmittel zu prüfen. Eine defekte Maschine mit blank liegenden Kontakten kann etwa zu gefährlichen Stromschlägen führen.

Spezialfall: Hochbau

Wenn Gebäude wie Wohnhäuser, Türme, Einkaufszentren oder Stadien errichtet werden, muss mit besonderen Gefahren gerechnet werden. Je mehr Arbeiter in luftiger Höhe ihren Dienst verrichten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit abzustürzen – wenn etwa das Gerüst nicht ordnungsgemäß gesichert und abgenommen wurde. Auch Stürze von Leitern sind typisch, wenn auf den Einsatz von Hubbühnen verzichtet wird. Natürlich werden auch Arbeitsmaterialien und Gerät auf den Hochbau transportiert. Nachlässigkeit bei der Ladungssicherheit führt dazu, dass sich Objekte lösen. Herabfallende Gegenstände gefährden dann tiefer arbeitende Menschen. Von grundlegender Bedeutung ist daher auch der Schutz des Kopfes durch das Tragen eines Helms. Arbeitsschuhe verhindern das Zerquetschen von Zehen und Verletzungen durch Anstoßen. Durch die robuste Sole wird das Eintreten von Gegenständen (Nägel, Späne) verhindert.

Spezialfall: Tiefbau

Der Bau von Tunneln, Kanälen, Straßen und Brücken zählt in den Bereich des Tiefbaus. Auch hier finden wir spezifische Gefahrenquellen. So kann es passieren, dass Baufahrzeuge in Gruben abrutschen oder im Rückwärtsgang Unheil anrichten. Darüber hinaus passiert es, dass Menschen verschüttet werden, wenn Grubenwände nicht fachgerecht gesichert werden. Dies ist die häufigste Ursache für tödliche Unfälle im Tiefbau.

Es kann aber auch passieren, dass beim Erdaushub Wasser-, Strom und Gasleitungen angebaggert und beschädigt werden. Besonders unappetitlich ist austretendes Abwasser, welches mit Keimen belastet ist. Um dies zu verhindern, muss die Bauleitung über Lagepläne des Versorgers verfügen.

Spezialfall: Straßen- und Gleisbau

Nicht immer können Straßenabschnitte vollständig gesperrt haben. Insbesondere auf Autobahnen werden Bauarbeiten durchgeführt, während der Verkehr weiterfließt. Wichtig wird dann das Einhalten von Sicherheitsabständen. Beim Gleisbau muss das Team an Arbeitern vor heranfahrenden Zügen gewarnt werden. Für diesen Zweck kommen spezielle Sicherheitsfachkräfte zum Einsatz.

Wie sind die Arbeitsschutzpflichten verteilt?

An Bauprojekten sind verschiedene Parteien beteiligt. Zu diesen zählt der Bauherr, der Arbeitgeber sowie die Beschäftigten. Nicht jede Partei trägt gleich viel Verantwortung für die Bausicherheit.

Bauherren

Grundlegende Verantwortung trägt der Bauherr. Er muss sicherstellen, dass alle relevanten Regeln eingehalten werden. Treten verschiedene Firmen gleichzeitig in Erscheinung, muss ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) bestellt werden. Dieser muss keinesfalls von extern beauftragt werden. Voraussetzung ist lediglich die notwendige Fachkenntnis. Donato Muro aus Düsseldorf ist Arbeitsschutzingenieur und HSE-Experte und kann diesbezüglich weiterhelfen. Seine Firma bietet die Aus- und Fortbildungen zum SiGeKo an. Direkt vor Ort oder sogar online. Als Bauherr kann man so auf Dauer einiges an Geld sparen, da externe Dienstleister nicht mehr beauftragt werden müssen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle kann dann eigenständig geplant, koordiniert und überwacht werden. Dies ist auch insofern praktisch, als die Haftung nicht immer auf den Dienstleister übertragen werden kann.

Arbeitgeber

Als Grundlage für sicheres Arbeiten auf der Baustelle gilt die Gefährdungsbeurteilung. Diese wird vom Arbeitgeber erstellt. Anschließend muss Sorge dafür getragen werden, dass entsprechende Kommentare des SiGeKo in die Praxis überführt werden. Dazu kann zum Beispiel die Bereitstellung von Schutzausrüstung gehören. Zudem müssen Beschäftigte über alle Maßnahmen, welche den Arbeitsschutz betreffen, aufgeklärt werden – in leicht verständlicher Form! Die Koordination mit anderen verantwortlichen Firmen und die Wartung von Maschinen fällt auch in den Aufgabenbereich des Arbeitgebers.

Beschäftigte

Bauarbeiter sind dazu verpflichtet, Arbeitsmittel ihrer Bestimmung gemäß zu nutzen und sie auf Beschädigungen zu überprüfen. Aufenthaltsverbote sind zu achten und die notwendige Schutzausrüstung muss angelegt werden. Besteht Brand oder Explosionsgefahr, darf keinesfalls geraucht werden (Brandschutz).

Wie werden Schutzmaßnahmen durchgesetzt?

Wenn eine Gruppe betriebsfremder Personen die Baustelle unangemeldet betritt, dann kann eine Arbeitsschutzkontrolle (z.B. BG Bau) anstehen. Mit Checkliste und Kugelschreiber bewaffnet wird genau überprüft, ob die Schutzmaßnahmen umgesetzt werden – und vollständig sind! Wichtig ist auch, dass Arbeitsschutzmaßnahmen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Liegen hier Mängel vor, wird dies von der Gewerbeaufsicht als Verstoß gewertet. Konkret müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

– Die Gefährdungsbeurteilung
– eine Liste der vom SiGeKo angeordneten Maßnahmen
– sicherheitsrelevante Betriebsanweisungen zur Durchführung risikobehafteter Arbeiten
– Nachweise über die Existenz von Ersthelfern, Sicherheitsbeauftragten und durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge.
– Dokumente, die eine Unterweisung der Arbeiter belegen

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Werden Mängel festgestellt, wird zuerst eine Mahnung ausgesprochen. Innerhalb einer bestimmten Frist muss dieser beseitigt werden. Geschieht dies nicht, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 €. Darüber hinaus kann auch die Verwendung schadhafter Betriebsmittel untersagt werden. Besonders problematisch sind Verstöße dann, wenn Arbeiter verunglücken und gesundheitliche Schäden erleiden. In diesem Fall kommt die Anwendung des Strafrechts infrage – eine Freiheitsstrafe droht!

Aber auch Angestellte müssen Schutzregeln (wie das Verwenden von Schutzkleidung) befolgen. Verweigern sie sich, droht die fristlose Kündigung. Wie wir gesehen haben, ist die Verhütung von Unfällen auf der Baustelle keine einfache Angelegenheit. Experten wie Donato Muro aus NRW können beratend tätig werden. Auch eine Weiterbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist möglich – auch bequem über das Internet!

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