Schutz vor Zecken: Risiken, Schutzmaßnahmen und richtiges Verhalten für Arbeit und Freizeit

0. Schutz vor Zecken: Warum Aufmerksamkeit so wichtig ist

Zecken sind nicht einfach nur lästig, sondern bergen ernsthafte Gesundheitsrisiken. Gerade die beiden Krankheiten FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) und Borreliose stehen im Fokus, da sie durch Zeckenstiche übertragen werden und teils schwere Folgen haben können. FSME ist eine virale Infektion, die in schweren Fällen zu einer Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute führen kann – bleibende Schäden oder sogar lebensgefährliche Komplikationen sind möglich. Borreliose dagegen ist eine bakterielle Erkrankung, die unerkannt und unbehandelt zu langfristigen Gelenk- und Nervenschäden führen kann.

Diese Thematik ist besonders für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) relevant. In Berufen mit viel Außenarbeit, wie Grünpflege, Forst- und Landwirtschaft oder Jagd, sind Mitarbeiter regelmäßig einem hohen Risiko durch Zeckenstiche ausgesetzt. Arbeitgeber müssen deshalb unbedingt präventive Maßnahmen ergreifen und ihre Beschäftigten umfassend über Gefahren und Schutzmöglichkeiten aufklären.

Doch nicht nur im beruflichen Kontext, auch im privaten Bereich ist das Thema wichtig: Eltern, die mit ihren Kindern im Garten, im Park oder beim Wandern unterwegs sind, sollten ebenfalls aufmerksam sein und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, denn gerade Kinder gehören zur Risikogruppe.

Die frühzeitige Sensibilisierung und Information aller Beteiligten – ob beruflich oder privat – ist deshalb entscheidend, um langfristig gesund zu bleiben und ernsthafte Erkrankungen durch Zeckenstiche effektiv zu verhindern.

1 Hintergrundwissen über Zecken: Kleine Tiere mit großer Gefahr

Zecken gehören zu den Spinnentieren und sind winzige Parasiten, die sich vom Blut ihrer Wirte ernähren. In Deutschland sind vor allem zwei Arten verbreitet: Der gemeine Holzbock (Ixodes ricinus) und die Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus). Beide Arten durchlaufen mehrere Entwicklungsstadien – von Larven über Nymphen bis hin zum erwachsenen Tier. Besonders gefährlich dabei: Bereits junge Nymphen, die gerade einmal stecknadelkopfgroß sind, können Krankheiten übertragen, da sie oft unbemerkt bleiben.

Zecken leben überwiegend in bodennaher Vegetation wie hohem Gras, Gebüsch, an Waldrändern, feuchten Bachufern, Parks und Gärten. Entgegen einem weit verbreiteten Mythos fallen Zecken nicht von Bäumen herab, sondern sitzen auf niedrigen Pflanzen und werden beim Vorbeistreifen abgestreift. Die Zeckensaison erstreckt sich typischerweise von März bis Oktober. Doch durch zunehmend milde Winter sind Zecken mittlerweile oft ganzjährig aktiv, sobald die Temperaturen über 7 Grad Celsius liegen.

Gerade für Menschen, die sich beruflich oder privat viel im Grünen aufhalten, ist deshalb Vorsicht geboten: Ob auf Baustellen mit Grünanlagen, im Forstbetrieb, beim Spaziergang im Park oder beim Spielen mit Kindern im Garten – die kleinen Blutsauger lauern fast überall, wo Gras und Sträucher zu finden sind. Aufmerksamkeit und die richtigen Schutzmaßnahmen sind daher entscheidend, um das Risiko einer Zeckeninfektion so gering wie möglich zu halten.

2. Die wichtigsten durch Zecken übertragenen Krankheiten

Borreliose – unterschätzte Gefahr durch Zecken

Borreliose, auch Lyme-Borreliose genannt, ist die häufigste durch Zecken übertragene Krankheit in Deutschland. Sie wird durch Bakterien der Gattung Borrelia burgdorferi verursacht, welche bei einem Zeckenstich vom Parasiten auf den Menschen übertragen werden können. Das Infektionsrisiko ist weit verbreitet, denn Borrelien kommen flächendeckend in ganz Deutschland vor. Je länger eine Zecke am Körper verbleibt, desto größer ist die Gefahr einer Übertragung, wobei die Ansteckung meist erst etwa zwölf Stunden nach Beginn des Blutsaugens erfolgt.

Die Erkrankung verläuft typischerweise in drei Stadien:

  • Frühes Stadium: Charakteristisch ist eine ringförmige Hautrötung rund um die Einstichstelle, die sogenannte Wanderröte (Erythema migrans). Diese tritt meist einige Tage bis Wochen nach dem Stich auf und breitet sich langsam kreisförmig aus. Zusätzlich können grippeähnliche Symptome wie Müdigkeit, Fieber oder Gelenkschmerzen auftreten.
  • Mittleres Stadium: Wochen bis Monate später kann es ohne rechtzeitige Behandlung zu Entzündungen der Gelenke, Muskelschmerzen, Herzrhythmusstörungen und neurologischen Beschwerden kommen. Typisch sind beispielsweise Nervenschmerzen, Taubheitsgefühle oder sogar Gesichtslähmungen.
  • Spätes Stadium: Bleibt die Borreliose unbehandelt, können chronische Entzündungen und dauerhafte Schäden an Gelenken und dem Nervensystem auftreten. Diese chronischen Beschwerden entwickeln sich oft erst Monate oder Jahre nach dem Zeckenstich.

Besonders problematisch ist, dass gegen Borreliose keine Schutzimpfung verfügbar ist. Deshalb spielt Prävention – also das Vermeiden von Zeckenstichen – eine entscheidende Rolle. Falls doch einmal ein Zeckenstich passiert, ist die schnelle und fachgerechte Entfernung der Zecke extrem wichtig, um das Infektionsrisiko deutlich zu senken. Bei Verdacht auf eine Infektion, insbesondere beim Auftreten einer Wanderröte oder grippeähnlicher Symptome nach einem Zeckenstich, sollte schnellstmöglich ärztlicher Rat eingeholt werden. Denn früh erkannt und behandelt, lässt sich Borreliose gut mit Antibiotika behandeln, wodurch langfristige Folgeschäden verhindert werden können.

3. Gefährdete Personengruppen: Wer besonders auf Zecken achten sollte

Zecken stellen insbesondere für Menschen, die viel Zeit im Freien verbringen, ein erhöhtes Risiko dar. Berufsgruppen wie Beschäftigte in der Grünpflege, der Forst- und Landwirtschaft, im Obst- und Weinbau, in der Jagd oder bei Baumpflegearbeiten sind hier besonders gefährdet. Sie kommen regelmäßig mit bodennaher Vegetation, Gebüschen und Gräsern in Kontakt – genau den Lebensräumen, in denen Zecken bevorzugt lauern. Mitarbeiter in diesen Bereichen sollten daher unbedingt spezielle Schutzmaßnahmen ergreifen und regelmäßig geschult werden, um Zeckenstiche zu verhindern und mögliche Symptome rechtzeitig zu erkennen.

Doch nicht nur beruflich aktive Menschen sind gefährdet, sondern auch Familien mit Kindern, die ihre Freizeit gerne draußen verbringen. Beim Wandern, Camping oder Spielen im Garten, in Parks oder Wäldern besteht ebenfalls ein erhöhtes Risiko, von Zecken gestochen zu werden. Besonders bei Kindern wird ein Zeckenstich oft erst spät entdeckt, was die Gefahr einer Infektion erhöht. Eltern sollten deshalb nach jedem Aufenthalt im Freien den Körper ihrer Kinder gründlich nach Zecken absuchen und ihnen altersgerechte Verhaltensweisen im Umgang mit Zecken vermitteln. Denn gerade für Familien gilt: Vorbeugung und Aufmerksamkeit bieten den besten Schutz, um Krankheiten wie Borreliose oder FSME zu vermeiden.

4. Effektive Schutzmaßnahmen: Zeckenstiche gezielt verhindern

Der beste Schutz vor Zeckenkrankheiten ist die konsequente Vermeidung von Zeckenstichen. Eine einfache, aber sehr wirkungsvolle Maßnahme ist dabei das Tragen geeigneter Kleidung. Optimal sind helle, dicht gewebte und lange Kleidungsstücke, die möglichst viel Hautfläche bedecken. Helle Farben erleichtern zudem das schnelle Erkennen von Zecken, bevor diese überhaupt die Möglichkeit haben, auf die Haut zu gelangen.

Zusätzlich können sogenannte Repellentien, also insektenabwehrende Mittel, verwendet werden. Diese Mittel werden direkt auf die Haut oder auf die Kleidung aufgetragen und sollen Zecken fernhalten. Produkte mit den Wirkstoffen DEET oder Icaridin haben sich dabei als besonders wirksam erwiesen. Wichtig ist es jedoch, die Herstellerangaben zur Wirkungsdauer und Anwendung genau zu beachten, da der Schutz meist zeitlich begrenzt ist. Wenig sinnvoll oder sogar gefährlich sind hingegen vermeintliche Hausmittel wie Öl, Klebstoff oder Terpentin – sie bieten keinen zuverlässigen Schutz und erhöhen sogar das Risiko, dass die Zecke Erreger überträgt.

Trotz aller vorbeugenden Maßnahmen bleibt die regelmäßige Kontrolle des Körpers und der Kleidung nach Aufenthalten im Freien unverzichtbar. Insbesondere Kniekehlen, Achselhöhlen, Leistengegend, Haaransatz und hinter den Ohren sollten gründlich abgesucht werden, da Zecken diese Stellen bevorzugen. Je schneller eine Zecke entdeckt und entfernt wird, desto geringer ist das Risiko einer gefährlichen Infektion. Diese konsequente Nachkontrolle ist nicht nur für Erwachsene, sondern vor allem auch bei Kindern besonders wichtig.

5. Richtig handeln nach einem Zeckenstich: Erste Hilfe in wenigen Schritten

Ein Zeckenstich ist keine Seltenheit, doch richtiges Verhalten im Ernstfall minimiert das Risiko einer Infektion entscheidend. Nach dem Entdecken einer Zecke sollte diese so schnell wie möglich entfernt werden, um das Übertragungsrisiko von Krankheitserregern deutlich zu reduzieren. Ideal für das Entfernen sind spezielle Hilfsmittel wie eine spitze Pinzette, eine Zeckenkarte oder eine Zeckenschlinge.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur sicheren Entfernung:

  1. Die Zecke möglichst hautnah mit dem Hilfsmittel erfassen, ohne dabei den Körper zu quetschen.
  2. Langsam und gleichmäßig gerade herausziehen – keinesfalls ruckartig oder drehend, um ein Abreißen des Kopfes zu vermeiden.
  3. Prüfen, ob die Zecke vollständig entfernt wurde. Falls Teile in der Haut zurückbleiben, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Auf vermeintliche Hausmittel wie Öl, Klebstoff oder Terpentin sollte unbedingt verzichtet werden. Diese Stoffe führen dazu, dass die Zecke erstickt und im Todeskampf möglicherweise mehr Erreger in die Wunde abgibt – das Infektionsrisiko steigt dadurch sogar erheblich.

Nach dem Entfernen der Zecke sollte die Einstichstelle gründlich mit einem Hautdesinfektionsmittel gereinigt werden, um das Infektionsrisiko weiter zu reduzieren. Anschließend empfiehlt es sich, die Stichstelle mit einem wasserfesten Stift zu markieren oder zu fotografieren. Diese Markierung hilft, Veränderungen wie eine Rötung oder Schwellung rechtzeitig zu erkennen, insbesondere falls sich eine Wanderröte entwickelt.

Gerade bei beruflichen Tätigkeiten im Freien (z. B. Forst- und Grünpflege) ist es wichtig, den Zeckenstich im Verbandbuch zu dokumentieren. Notiert werden sollten Datum, Uhrzeit, betroffene Körperstelle und genaue Umstände des Stichs. Diese Dokumentation ist essenziell, um bei einer später auftretenden Erkrankung wie Borreliose oder FSME eine korrekte Anerkennung als Berufskrankheit und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu ermöglichen.

6. Medizinische Nachsorge und Behandlung nach einem Zeckenstich

Ein Zeckenstich sollte ernst genommen werden, auch wenn zunächst keine Symptome auftreten. Die schnelle Erkennung und korrekte Interpretation möglicher Anzeichen einer Infektion ist entscheidend. Typische Symptome, die eine rasche ärztliche Abklärung erforderlich machen, sind beispielsweise eine sich langsam ausbreitende Hautrötung (Wanderröte), grippeähnliche Beschwerden wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen oder geschwollene Gelenke. Diese Anzeichen können Tage oder sogar Wochen nach dem Stich auftreten – bei Verdacht ist daher umgehend ein Arzt aufzusuchen.

Für medizinisches Fachpersonal ist es zudem wichtig zu wissen, dass bei Zeckenstichen im beruflichen Umfeld – etwa in der Forst- und Landwirtschaft oder Grünpflege – ein Anspruch auf Anerkennung als Berufskrankheit (BK 3102) bestehen kann. In solchen Fällen sollten Arbeitnehmer unbedingt den Zeckenstich im Verbandbuch dokumentieren und den behandelnden Arzt über den beruflichen Kontext informieren, damit eine korrekte Meldung erfolgen und spätere Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ermöglicht werden können.

Im Gegensatz zur Borreliose gibt es gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) eine wirksame Impfung, die besonders Personen empfohlen wird, die in FSME-Risikogebieten leben, arbeiten oder Urlaub machen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt hierbei drei Teilimpfungen: nach der ersten Impfung folgt nach ein bis drei Monaten die zweite, eine dritte Dosis erfolgt nach weiteren fünf bis zwölf Monaten. Danach besteht für etwa drei bis fünf Jahre Schutz, bevor eine Auffrischungsimpfung notwendig wird. Nebenwirkungen der FSME-Impfung sind meist mild, etwa Schmerzen an der Einstichstelle, leichte Müdigkeit oder kurzfristige Kopfschmerzen. Die Vorteile der Impfung überwiegen klar, da sie vor einer schweren Erkrankung mit möglichen bleibenden Schäden schützt. Wer regelmäßig im Freien arbeitet oder viel Zeit im Grünen verbringt, sollte daher die FSME-Impfung in Absprache mit einem Arzt frühzeitig durchführen lassen.

7. Verantwortung des Arbeitgebers: Zeckenschutz am Arbeitsplatz sicherstellen

Arbeitgeber tragen bei Tätigkeiten im Freien eine klare Verantwortung für den Schutz ihrer Beschäftigten vor Zecken. Gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) sind Unternehmen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und gezielte Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu gehört auch die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung einer Betriebsanweisung, in der Risiken durch Zecken, geeignete Schutzmaßnahmen und richtiges Verhalten im Falle eines Zeckenstichs detailliert beschrieben sind.

Besonders wichtig ist außerdem die Ausstattung von Erste-Hilfe-Kästen: Diese müssen bei Tätigkeiten mit Zeckenexposition zwingend mit geeigneten Hilfsmitteln wie spitzen Pinzetten, Zeckenkarten oder Zeckenschlingen sowie Desinfektionsmitteln ergänzt werden. So können Mitarbeiter Zecken schnell und fachgerecht entfernen und die Einstichstelle desinfizieren, um das Infektionsrisiko erheblich zu reduzieren.

Weiterhin haben Arbeitgeber die Pflicht, ihren Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratungen durch Betriebsärzte anzubieten. Betriebsärzte informieren über Infektionsrisiken, geeignete Schutzmaßnahmen, sowie Möglichkeiten der FSME-Impfung. Gerade für Beschäftigte in FSME-Risikogebieten ist ein gezieltes Impfangebot wichtig, um langfristig Gesundheitsrisiken durch Zecken zu minimieren. Diese umfassende Betreuung sorgt nicht nur für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern auch für eine rechtliche Absicherung des Arbeitgebers.

8. Praktische Checklisten und Musterbetriebsanweisungen für mehr Sicherheit

Um Arbeitgeber und Beschäftigte optimal beim Schutz vor Zecken zu unterstützen, bieten wir praktische Vorlagen und Hilfsmittel zum kostenlosen Download an.

Musterbetriebsanweisung „Zeckenstich“
Eine klar formulierte Betriebsanweisung ist gemäß Biostoffverordnung vorgeschrieben. Unsere Musterbetriebsanweisung enthält wichtige Informationen zu Risiken (FSME und Borreliose), beschreibt detaillierte Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln bei einem Zeckenstich sowie notwendige Schritte zur Dokumentation im Verbandbuch. Sie kann direkt heruntergeladen, individuell angepasst und im Unternehmen genutzt werden.

Muster-Gefährdungsbeurteilung „Zecken“ nach BioStoffV
Eine Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV ist verpflichtend, wenn Beschäftigte Tätigkeiten ausüben, bei denen sie einem erhöhten Risiko von Zeckenstichen ausgesetzt sind. Mit unserer Muster-Gefährdungsbeurteilung „Zecken“ erhalten Sie ein vorgefertigtes, anpassbares Word-Dokument, das alle relevanten Gefährdungen (FSME, Borreliose), Schutzmaßnahmen und organisatorischen Anforderungen übersichtlich zusammenfasst. Laden Sie die Vorlage herunter und passen Sie sie individuell auf Ihre betrieblichen Bedingungen an, um den gesetzlichen Anforderungen sicher und unkompliziert gerecht zu werden.

Checkliste „Vorbeugung und richtiges Verhalten bei Zeckenstichen“
Diese übersichtliche Checkliste fasst alle wichtigen Schutzmaßnahmen und Verhaltenstipps kompakt zusammen – von geeigneter Schutzkleidung, der richtigen Anwendung von Repellentien, über regelmäßige Körperkontrollen bis hin zur korrekten Entfernung von Zecken im Ernstfall. Besonders praktisch für Mitarbeiter, Familien oder für unterwegs.

Die Dokumente helfen, Zeckenstiche zu vermeiden und im Ernstfall souverän zu handeln. So sind alle optimal vorbereitet – ob beruflich oder privat.

  • Musterbetriebsanweisung „Zeckenstich“ (Word, 2-seitig)
  • Checkliste „Vorbeugung und Verhalten bei Zeckenstichen“ (Word, 2-seitig)
  • Muster-Gefährdungsbeurteilung Zecken nach BioStoffV (Word)

KOSTENLOSER DOWNLOAD

Im Tausch mit Ihrer Mailadresse erhalten Sie unser KOSTENLOSES Paket mit Checkliste, Muster-Gefährdungsbeurteilung und Muster-Betriebsanweisung für die Arbeit im Außenbereich.

Damit Sie und Ihre Beschäftigten sicher durch die Zeckensaison kommen!

9. Fazit: Zeckenschutz ernst nehmen – vorbeugen, erkennen, handeln

Zecken können erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich bringen, besonders durch Krankheiten wie Borreliose und FSME. Daher sind konsequente Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unverzichtbar:

Tragen Sie bei Aufenthalten im Grünen geschlossene, helle Kleidung, verwenden Sie geeignete Repellentien, und kontrollieren Sie regelmäßig Haut und Kleidung auf Zeckenbefall. Bei einem Zeckenstich gilt: schnelle und fachgerechte Entfernung der Zecke, gründliche Desinfektion und sorgfältige Beobachtung der Stichstelle. Dokumentieren Sie berufliche Zeckenstiche unbedingt im Verbandbuch, um Ansprüche bei späteren Erkrankungen abzusichern.

Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung: Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung sollten sie Erste-Hilfe-Ausrüstung bereitstellen und arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen.

Letztlich entscheidet die kontinuierliche Sensibilisierung und Aufklärung im beruflichen wie privaten Umfeld maßgeblich darüber, ob Gesundheitsrisiken durch Zecken frühzeitig erkannt und wirksam verhindert werden können. Je besser informiert Beschäftigte, Eltern und Familien sind, desto sicherer lässt sich der Aufenthalt in der Natur genießen – beruflich und privat.

10. Weiterführende Links & Downloads

Aktuelle Karte der FSME-Risikogebiete (Robert Koch-Institut)
www.rki.de/fsme

SVLFG-Flyer „Zecken – der richtige Schutz“ (PDF)
www.svlfg.de/f28

DGUV-Broschüre „Vorsicht Zecken!“ (PDF)
www.dguv.de/publikationen

Eichenprozessionsspinner: Gefahren erkennen, sicher handeln

Die wärmeren Temperaturen der letzten Jahre haben einen ungebetenen Gast in unseren Parks, Wäldern und Grünanlagen begünstigt – den Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea). Für Sicherheitsfachkräfte (SiFa) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) gehört es heute mehr denn je zum Berufsalltag, sich umfassend über dieses Thema zu informieren und Schutzmaßnahmen wirksam umzusetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Mitarbeitende effektiv vor den gesundheitlichen Gefahren durch die Raupenhaare schützen können.

Was ist der Eichenprozessionsspinner und warum ist er gefährlich?

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, dessen Raupen bevorzugt Eichenbäume besiedeln. Ab Mitte April bis Anfang Mai beginnen sie, in großen Gruppen Blätter zu fressen. Charakteristisch ist dabei die sogenannte „Prozession“, bei der Raupen in langen Ketten hintereinanderher wandern. Ab dem dritten Larvenstadium bilden die Raupen giftige Brennhaare aus. Diese Brennhaare enthalten das Eiweißgift Thaumetopoein, welches erhebliche gesundheitliche Beschwerden auslösen kann.

Die Brennhaare sind außerordentlich klein, leicht und brechen schnell ab. Sie können daher mit dem Wind über weite Entfernungen verteilt werden und bleiben jahrelang wirksam. Kommt ein Mensch mit den Brennhaaren in Kontakt, sind allergische Reaktionen, Hautreizungen, Atemwegsbeschwerden und Augenentzündungen die Folge. Gerade bei mehrfacher Exposition nehmen Intensität und Schweregrad der Symptome oft deutlich zu, in Einzelfällen sogar bis hin zum anaphylaktischen Schock.

Wer ist besonders gefährdet?

Gefährdet sind insbesondere Personen, die beruflich regelmäßig in befallenen Gebieten tätig sind, wie beispielsweise:

  • Mitarbeitende im Bereich der Forstwirtschaft und Landschaftspflege,
  • Beschäftigte von Straßenmeistereien und kommunalen Bauhöfen,
  • Mitarbeitende von Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Freizeitparks,
  • Sicherheitsbeauftragte und Verantwortliche für den Arbeitsschutz, die mit der Gefährdungsbeurteilung betraut sind.

Aber auch Privatpersonen, beispielsweise Spaziergänger oder Jogger, können bei Aufenthalt in befallenen Gebieten betroffen sein.

Welche Symptome treten bei Kontakt auf?

Die Reaktionen des Körpers auf die Brennhaare reichen von leichtem Juckreiz bis hin zu schweren allergischen Reaktionen. Typische Symptome sind:

  • Hautreizungen: Rötung, starker Juckreiz, Quaddeln,
  • Augenentzündungen: Bindehautentzündung, geschwollene Augenlider,
  • Atemwegsprobleme: Atemnot, bronchiale Beschwerden bis hin zu Asthmaanfällen,
  • Allgemeine Beschwerden: Fieber, Schwindel und selten schwere allergische Schockzustände.

Bei Auftreten dieser Symptome sollte umgehend medizinische Hilfe aufgesucht werden.

Wirksame Schutzmaßnahmen für Ihre Mitarbeitenden (TOP-Prinzip)

Im Sinne der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeitenden gilt grundsätzlich das TOP-Prinzip (Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen):

Technische Maßnahmen:

  • Gespinstnester entfernen: Spezialisierte Firmen sollten mit speziellen Industriesaugern (Staubklasse H mit Vorabscheider) die Nester absaugen, um die Ausbreitung der Brennhaare zu minimieren.
  • Biologische Bekämpfung: Einsatz biologischer Biozide wie Bacillus thuringiensis, um frühzeitig den Befall einzudämmen.

Organisatorische Maßnahmen:

  • Befallene Gebiete absperren und klar kennzeichnen.
  • Sichtkontrollen regelmäßig durchführen und dokumentieren.
  • Mitarbeitende über die Gefahren informieren und regelmäßig schulen.
  • Aufenthaltszeiten und Tätigkeiten in Risikobereichen minimieren.
  • Hygiene- und Hautschutzmaßnahmen klar definieren und kommunizieren (z.B. regelmäßige Reinigung, Kleiderwechsel).

Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA):

  • Schutzanzüge (Chemikalienschutz Typ 4B),
  • Atemschutzmasken FFP2 oder FFP3 mit Ventil,
  • Schutzhandschuhe (Nitril),
  • Geschlossenes, leicht zu reinigendes Schuhwerk (z.B. Nitrilstiefel nach EN 13832-3),
  • Dicht schließende Schutzbrille (Korbbrille).

Verhalten bei Kontakt mit Brennhaaren

Falls es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Kontakt kommt, sollten folgende Schritte unverzüglich eingeleitet werden:

  • Kleidung sofort wechseln und separat bei mindestens 60°C waschen,
  • Gründliches Duschen und Haarwäsche durchführen,
  • Augen gründlich mit Wasser ausspülen, ggf. Augenspülflasche verwenden,
  • Bei Beschwerden oder Unsicherheit unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ihre hilfreichen Downloads für den betrieblichen Einsatz

Zur Unterstützung Ihrer praktischen Arbeit stellen wir Ihnen eine speziell für Ihre Tätigkeit entwickelte Betriebsanweisung „Eichenprozessionsspinner“ als übersichtliches Foto zur Verfügung:

Zudem bieten wir Ihnen unsere umfassende Gefährdungsbeurteilung (GBU) als kostenfreien Download im PDF-Format an. Nutzen Sie diese Vorlage, um individuell auf Ihre betrieblichen Bedingungen angepasst eine rechtssichere Dokumentation zu gewährleisten:

📌 Download: Gefährdungsbeurteilung_Eichenprozessionsspinner.pdf

Fazit und praktische Handlungsempfehlung

Als Sicherheitsfachkräfte (SiFa) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind Sie zentrale Akteure bei der Prävention von gesundheitlichen Gefährdungen durch Eichenprozessionsspinner. Durch regelmäßige Schulungen, konsequente Umsetzung der Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip und frühzeitige Entfernung der Gespinstnester lassen sich Gefahren effektiv reduzieren.

Nutzen Sie die bereitgestellten Hilfsmittel (Betriebsanweisung und GBU), um Ihre Mitarbeitenden wirksam und rechtssicher zu schützen. Bleiben Sie wachsam und sorgen Sie durch gezielte Schutzmaßnahmen für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz.

Donato Muro

Geplante Änderungen der Gefahrstoffverordnung – Was Sicherheitsverantwortliche und Unternehmen wissen müssen

Datum: 10.10.2024

Ende August 2024 hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung vorgelegt, der erhebliche Neuerungen im Arbeitsschutz mit sich bringt. Im Fokus steht die Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen und der Schutz der Beschäftigten vor gefährlichen Stoffen – insbesondere Asbest und krebserzeugenden Substanzen. Für Sicherheitsfachkräfte (SIFAs), Sicherheitsbeauftragte (SIBEs) und Geschäftsführer bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen müssen, um ihre Unternehmen rechtlich abzusichern und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Was wird geändert?

Die geplante Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zielt darauf ab, das risikobezogene Maßnahmenkonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B zu stärken. Dieses Konzept, das bereits seit 2008 existiert, koppelt die Anforderungen an Schutzmaßnahmen an das statistische Risiko, das mit der jeweiligen Tätigkeit verbunden ist. Neu ist die verbindliche Einführung von Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen. Diese Grenzwerte helfen dabei, die Exposition der Beschäftigten gegenüber krebserzeugenden Stoffen besser einzuordnen und die richtigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Zusätzlich wird eine Regelung eingeführt, die von Arbeitgebern verlangt, ein Expositionsverzeichnis für reproduktionstoxische Stoffe der Kategorien 1A und 1B zu führen. Dies dient nicht nur der besseren Dokumentation, sondern auch dem Schutz der Mitarbeiter im Fall späterer Erkrankungen.

Fokus auf Asbest: Mehr Schutz bei Arbeiten an älteren Gebäuden

Ein zentrales Element der neuen Verordnung ist der Umgang mit Asbest. Trotz des seit 1993 bestehenden Verbots asbesthaltiger Materialien treten bei Renovierungs- und Abbrucharbeiten in älteren Gebäuden weiterhin asbestbedingte Gesundheitsgefahren auf. Die Unfallversicherungsträger verzeichnen nach wie vor eine hohe Zahl von asbestbedingten Berufskrankheiten und Todesfällen. In den letzten zehn Jahren wurden mehr als 30.000 Fälle von asbestbedingten Berufskrankheiten anerkannt, mit über 16.000 Todesfällen.

Die geplanten Änderungen schreiben vor, dass Bauherren und Auftraggeber künftig genau angeben müssen, wann ihr Gebäude errichtet wurde. Für Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 gebaut wurden, besteht eine erhöhte Asbestrisiko-Wahrscheinlichkeit. Diese Information muss den ausführenden Firmen vor Beginn der Arbeiten schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden. Liegen diese Daten nicht vor, muss der Bauherr sie mit vertretbarem Aufwand, beispielsweise beim zuständigen Bauamt, beschaffen.

Für Unternehmen bedeutet dies: Wer Bau- oder Sanierungsarbeiten durchführt, muss diese Informationen vor dem Arbeitsbeginn unbedingt einholen. Das Versäumnis könnte nicht nur zu Gefahren für die Mitarbeiter führen, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen.

Risikobasierte Gefährdungsbeurteilung: Was ändert sich?

Ein wichtiger Teil der geplanten Änderungen betrifft die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Arbeitgeber müssen künftig neben den klassischen Arbeitsplatzgrenzwerten auch die neuen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen in ihre Beurteilung einfließen lassen. Diese Konzentrationswerte bestimmen, ob eine Exposition als akzeptabel, mittleres Risiko oder hohes Risiko eingestuft wird. Die Toleranzkonzentration markiert die Grenze, ab der das Risiko als nicht mehr tolerierbar gilt.

Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen daher sicherstellen, dass ihre Gefährdungsbeurteilungen stets auf dem neuesten Stand sind und die neuen Anforderungen berücksichtigen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren – insbesondere bei Tätigkeiten im Bereich „mittleres“ oder „hohes“ Risiko.

Praktische Tipps für Sicherheitsverantwortliche und Geschäftsführer

Die Anpassung der Gefahrstoffverordnung bringt neue Verpflichtungen, aber auch klare Leitlinien für den betrieblichen Arbeitsschutz. Hier sind einige Schritte, die du als Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragter oder Geschäftsführer in deinem Unternehmen berücksichtigen solltest:

  1. Überprüfung der aktuellen Gefährdungsbeurteilung: Gehe sicher, dass deine Gefährdungsbeurteilungen bereits die risikobasierten Maßnahmen beinhalten und überprüfe, ob Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen korrekt einbezogen wurden.
  2. Schulungen und Weiterbildungen: Es wird notwendig sein, deine Mitarbeiter und Kollegen im Umgang mit der neuen Gefahrstoffverordnung zu schulen. Besonders in der Bau- und Instandhaltungsbranche sollten regelmäßig Schulungen zur sicheren Asbesthandhabung durchgeführt werden.
  3. Dokumentation und Expositionsverzeichnisse führen: Unternehmen müssen ein Expositionsverzeichnis führen, in dem die Tätigkeiten sowie die Höhe und Dauer der Expositionen von Mitarbeitern festgehalten werden. Dieses Verzeichnis ist für mindestens 40 Jahre aufzubewahren.
  4. Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung (PSA): Überprüfe, ob die eingesetzten Schutzausrüstungen den aktuellen europäischen Anforderungen entsprechen. Neue Regelungen zur PSA-Benutzungsverordnung werden diesbezüglich eingeführt.
  5. Kooperation mit Bauherren: Vor jeder Arbeit an einem älteren Gebäude sollte der Bauherr dir die relevanten Informationen über das Baujahr und potenziell vorhandene Gefahrstoffe zur Verfügung stellen. Achte darauf, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind, bevor die Arbeit beginnt.
  6. Vorausschauende Planung: Da viele dieser Änderungen an die EU-Rechtsvorgaben gekoppelt sind, könnte es in den kommenden Jahren zu weiteren Anpassungen kommen. Es ist sinnvoll, vorausschauend zu planen und schon heute Systeme zur Dokumentation und Kontrolle von Gefahrstoffen zu implementieren, um zukünftige Anforderungen problemlos erfüllen zu können.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Nichtbeachtung der neuen Vorschriften kann erhebliche Folgen haben. Unternehmen, die keine angemessenen Schutzmaßnahmen treffen oder die Expositionsverzeichnisse nicht führen, laufen Gefahr, bei Unfällen oder Erkrankungen rechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung können mit hohen Bußgeldern geahndet werden, und es besteht das Risiko von Haftungsansprüchen seitens der Mitarbeiter.

Wie geht es weiter?

Der Entwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesrat wird sich in den kommenden Monaten mit den Vorschlägen befassen. Es bleibt abzuwarten, wann die neuen Regelungen endgültig verabschiedet werden, doch Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten.

Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Geschäftsführer sind gut beraten, die Entwicklungen genau im Auge zu behalten und frühzeitig Maßnahmen zur Anpassung an die neuen Anforderungen zu ergreifen.

Darf der Sicherheitsbeauftragte sein Amt niederlegen?

Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und die Verbesserung der Gesundheit nehmen eine zentrale Rolle im Arbeitsalltag in Unternehmen ein. Die Unternehmen haben die Pflicht, die Mitarbeitenden vor gesundheitlichen Belastungen und Gefahren zu schützen. Aus diesem Grunde werden Sicherheitsbeauftragte aus der Mitarbeiterschaft bestellt. Doch wie wird man es, welche Aufgaben muss man in dem Amt erfüllen und darf der Sicherheitsbeauftragte sein Amt niederlegen?

Donato Muro von Sicherheitsingenieur.nrw

Donato Muro

Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?

Der Sicherheitsbeauftragte, kurz SiBe, wird vom Unternehmen bestellt, um die Unternehmensleitung in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden zu unterstützen. Der oder die Beauftragte übernimmt diese Aufgaben zusätzlich zu seiner oder ihrer normale Tätigkeit im Unternehmen. Es ist also ein Ehrenamt und wird nicht zusätzlich vergütet.

Wann muss ein Beauftragter für Sicherheit bestellt werden?

Die rechtliche Grundlage für die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten findet sich im Siebten Sozialgesetzbuch. Aus § 22 Absatz 1 SGB geht hervor, dass jedes Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten schriftlich einen Beauftragten für Sicherheit bestellen muss. In Unternehmen mit vielen Beschäftigten gibt es mehrere Beauftragte. Wie viele das sein sollten und aus welchen Bereichen des Unternehmens sie bestellt werden, ist in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 1 und im §20 Absatz 1 näher erläutert. Neben der reinen Anzahl sind hier auch fachliche, zeitliche und räumliche Nähe der SiBe zu den Beschäftigten wichtige Kriterien.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Unternehmen: SiBe-Rechner

Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

Die SiBe unterstützen ihre Arbeitgeber auf ihrer Arbeitsebene bei der Einhaltung der Vorgaben zum Gesundheits- und Arbeitsschutz. Sie sind für die Mitarbeitenden die ersten Ansprechpersonen in allen sicherheitstechnischen und gesundheitsschutzrelevanten Fragen und stellen die Einhaltung der Vorgaben sicher. Zudem nehmen sie in der Belegschaft eine Vorbildfunktion ein und wirken mit ihrem Auftreten auf das sicherheitsrelevante Verhalten der Mitarbeitenden ein. Sie ersetzen allerdings nicht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt, arbeiten jedoch eng mit diesen Personen zusammen.

Der SiBe übernimmt durch die Ausübung seines Ehrenamtes keine rechtliche Verantwortung für Unfälle, Gefahren und Mängel und hat auch keine Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Mitarbeitenden. Die Rolle des SiBe ist ausschließlich unterstützenden und beratend.

Zu den Aufgaben zählen vor allem:

  • regelmäßige Prüfung der Schutzeinrichtungen und Schutzausrüstungen der Mitarbeitenden
  • Meldung von sicherheitsrelevanten Mängeln an die Unternehmensleitung
  • Information und Beratung der Mitarbeitenden in Belangen des Umgangs mit Maschinen, Anlagen und Arbeitsstoffen
  • Teilnahme an Betriebsbegehungen
  • Untersuchung von Unfällen und typischen Berufskrankheiten
  • Prüfung der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen

Rechte von Beauftragten für Sicherheit

Aus den Aufgaben ergeben sich auch besondere Rechte der Beauftragten für Sicherheit. So dürfen sie in der Ausführung ihrer eigentlichen Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Die Funktion muss während der Arbeitszeit ausführbar sein. Die Wahrnehmung von Fortbildungs- und Ausbildungsangeboten muss gewährt werden. Sie haben das Recht auf Einsicht in Unfallstatistiken und Ergebnisse von Unfalluntersuchungen im Zuständigkeitsbereich. Außerdem dürfen sich die Beauftragten für Sicherheit ungehindert und frei in ihrem Zuständigkeitsbereich bewegen, jederzeit Verbesserungsvorschläge zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz machen.

So wird man Beauftragter für Sicherheit

Um Sicherheitsbeauftragter in einem Unternehmen zu werden, ist keine besondere Ausbildung notwendig. Oft genügen Schulungen bei der Berufsgenossenschaft, um die übertragenen Aufgaben zur Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz in vollem Umfang und eigenständig wahrzunehmen.

Die Besetzung der Position sollte dennoch mit befähigten Mitarbeitenden erfolgen. Zum einen sollte die Person in der Belegschaft angesehen sein und ein gewissen Vertrauen genießen. Zum anderen ist eine fachliche und örtliche Nähe zu den Bereichen, die er betreut wünschenswert. So gut auch die Buchhalterin ist, geht es um die Schutzkleidung von Mitarbeitenden, den sorgsamen Umgang mit Gefahrenstoffen, das Anlernen von Mitarbeitenden in neuen Arbeitsabläufen oder an neuen Maschinen, ist ein erfahrener Mitarbeiter aus der Produktion, der diese Aufgaben womöglich jeden Tag selbst ausführt, deutlich besser geeignet.

Zusätzliche freiwillige Schulungen und Weiterbildungen beim Unfallversicherungsträger weiten die Kenntnisse des SiBe aus.

Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten bei Sicherheitsingenieur.NRW: Online-Schulung im Selbststudium

Die Niederlegung des Ehrenamts als Sicherheitsbeauftragter

Hat ein Arbeitnehmer das Ehrenamt übernommen, ist er nicht dauerhaft an dieses Amt gebunden. Das Ehrenamt kann niedergelegt werden. Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand die Rolle im Betrieb nicht mehr ausführen möchte. Seien es Meinungsverschiedenheiten mit anderen Mitarbeitern, Vorgesetzten oder der Unternehmensleitung, private Gründe oder das Fehlen von Zeit – immer wieder stellt sich im Arbeitsalltag die Frage, ob der SiBe die Funktion einseitig, also ohne die Zustimmung des Arbeitgebers, einfach niederlegen kann. Es sollte selbstverständlich sein, dass ein Ehrenamt jederzeit abgegeben werden kann, aber oft verstehen die Arbeitgeber die Tätigkeit nach der Übernahme als arbeitsvertragliche Pflicht und erschweren die Niederlegung des Amtes.

Leider beantworten die gesetzlichen Regelungen die Frage nach der Möglichkeit der Niederlegung des Amtes nicht ausdrücklich. Weder im Sozialgesetzbuch VII, noch in den DGUV Regeln noch den DGUV Informationen finden sich konkrete Aussagen. In der früheren GUV-I mit Stand vom Januar 2006 wurde das Recht auf Niederlegung des Ehrenamts allerdings festgeschrieben.

Auch wenn die derzeit geltenden Regelungen dieses Recht nicht mehr explizit erwähnen, ist die Rechtslage in Sachen Ehrenamt eindeutig. Die Arbeit als Beauftragter für Sicherheit ist weiterhin ehrenamtlich und freiwillig. Dieses Prinzip gilt nicht nur bei Bestellung, sondern eben auch bei dem Wunsch nach Niederlegung des Amtes. Da schon die Bestellung eines Beauftragten für Sicherheit freiwillig und nicht auf Anweisung erfolgen muss, gilt dies im Umkehrschluss auch für die Niederlegung des Amtes. Verglichen wird die Niederlegung des Ehrenamtes als Beauftragter für Sicherheit häufig mit der Tätigkeit im Betriebs- oder Personalrat. Nach § 24 Nr. 2 BetrVG dürfen sogar gewählte Mitglieder des Betriebsrates jederzeit ihr Amt niederlegen. Einen Grund, warum ein Mitarbeiter, der die Sorge um Gesundheitsschutz freiwillig und unentgeltlich übernommen hat, von diesem nicht einseitig jederzeit zurücktreten kann, ist also nicht ersichtlich. Ein unentgeltliches Ehrenamt ist nicht einem vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereich gleichzustellen.

Was ergibt sich darauf für Arbeitgeber?

Arbeitgeber sind wie oben erwähnt, ab einer gewissen Betriebsgröße dazu verpflichtet, Mitarbeiter mit dem Ehrenamt des Beauftragten für Sicherheit zu betrauen. Da diese Arbeit freiwillig ist, kann dieses Amt nicht einseitig erzwungen besetzt oder ein scheidender Beauftragter durch Weisung ersetzt werden. Da sich für die Ausübung des Amtes auch Rechte auf Freistellung und Fortbildung ergeben, entstehen den Arbeitgebern häufig Kosten für die Beauftragten für Sicherheit. Umso wichtiger ist es für die Unternehmensleitung, von Anfang an bei der Auswahl des Beauftragten für Sicherheit sorgfältig vorzugehen. Die Wichtigkeit des Amtes und der damit verbundenen Aufgaben sollte betont und regelmäßig der Belegschaft vermittelt werden. Dieses Amt ist keine Pflicht oder Schikane, sondern dient dem Wohl jedes einzelnen Beschäftigten.

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Der Sicherheitsbeauftragte und wieviele?

Sicherheitsbeauftragte – Funktion und Anzahl

Alle Unternehmen, die in der Regel mehr als 20 Personen beschäftigen, sind nach § 22 SGB VII verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.

Hierauf weist Jurist Donato Muro (LL.M. Compliance and Corporate Security) von Sicherheitsingenieur.NRW hin und macht gleichzeitig deutlich, dass Berufsgenossenschaften auch von kleineren Betrieben eine entsprechende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verlangen können, abhängig von den tatsächlichen Gesundheitsgefahren im jeweiligen Betrieb.

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So wird man Sicherheitsbeauftragter (SiBe)

Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Betrieb oder im jeweiligen eigenständigen Betriebsabschnitt. Sie werden vom Arbeitgeber schriftlich zum Sicherheitsbeauftragten bestellt, der hierbei den Betriebsrat bzw. den Personalrat zu beteiligen hat. Wichtig bei der Bestellung zum SiBe ist dessen fachliche, zeitliche und räumliche Nähe zu den Beschäftigten im Betrieb. Die auszuwählenden Betriebsangehörigen sollen als zuverlässig und sorgfältig gelten. Sie verfügen bereits über zusätzliches Wissen zum Thema der betrieblichen Sicherheit oder sie erhalten entsprechende Schulungen.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Unternehmen?

Die notwendige Anzahl an Sicherheitsbeauftragten bestimmt jedes Unternehmen selbst. Der Arbeitgeber hat die Pflicht und auch ein höchst eigenes Interesse daran, für die Sicherheit der Mitarbeitenden im Betrieb und am Arbeitsplatz zu sorgen. Nach Donato Muro kann aufgrund der genauen Kenntnisse aller Besonderheiten des eigenen Betriebes am ehesten der Unternehmer selbst bewerten, wie viele Personen ausreichen, um diese Pflicht zu erfüllen.

Zur Bestimmung der geeigneten Anzahl an Sicherheitsbeauftragten gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in ihrer DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ die folgenden Kriterien vor:

• Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,
• Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
• Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
• Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
• Anzahl der Beschäftigten.

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Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten

Betriebliche Sicherheitsbeauftragte ersetzen keine Sicherheitsfachkräfte.
Sie unterstützen viel mehr den Arbeitgeber im Arbeitsschutz, also konkret darin, Gefahren für Leib und Leben während der Arbeit, sowie Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten zu vermeiden.

Zu den Pflichten zählen dabei unter anderem:

• Weitergabe maßgeblicher Arbeitsschutzvorgaben im an neue Betriebsangehörige,
• Mitarbeitereinweisungen für den sicheren Umgang mit Betriebsmitteln, mit Maschinen und Einrichtungen,
• Zustandsüberwachung der Schutzeinrichtungen,
• Überwachung der Nutzung von Schutzeinrichtungen,
• Beobachtung des direkten Arbeitsumfeldes
• Zustandsüberwachung persönlicher Schutzausrüstungen,
• Überwachung der sachgemäßen Nutzung persönlicher Schutzausrüstungen,
• Mängelmeldungen an Führungskräfte,
• Führung des Arbeitsmittelverzeichnisses,
• Beseitigung leicht behebbarer Mängel auf die Hinweise der Kollegen hin oder bei eigenen Überprüfungen,
• Teilnahme an Betriebsbegehungen,
• Teilnahme an Prüfterminen der Arbeitsschutzbehörden,
• Teilnahme am betrieblichen Arbeitsschutzausschuss und an Untersuchungen von Berufskrankheiten.

Donato Muro erklärt, dass Sicherheitsbeauftragter eine innerbetriebliche, ehrenamtliche Tätigkeit während der normalen Arbeitszeit ist, die nicht zusätzlich vergütet wird. Die Qualifikationen im Bereich Arbeitsschutz werden dabei durch spezielle Schulungen aufgebaut und durch regelmäßige Weiterbildungen aktuell gehalten.

Der Arbeitgeber muss den SiBe die Möglichkeiten bieten, an entsprechenden Schulungen teilzunehmen.

Sicherheitsbeauftragte sind in aller Regel innerhalb ihres eigenen Arbeitsbereiches tätig.

Position von Sicherheitsbeauftragten

SiBe haben Vorbildfunktion. Durch die erhöhte Achtsamkeit und das vorhandene Fachwissen sensibilisieren sie die übrigen Mitarbeitenden zu mehr Gefahrenerkennung und mehr Sicherheitsbewusstsein.
Sie sind tätig als Gleiche unter Gleichen und können ihren Kollegen und Kolleginnen keine Anweisungen erteilen. In vielen Betrieben sollen Vorgesetzte keine Sicherheitsbeauftragte werden.
Die Tätigkeit hat helfenden und unterstützenden Charakter. Die Beauftragten sind erste Hauptansprechpartner für sicherheitsrelevante Themen und Fragestellungen innerhalb der jeweils eigenen Bereiche. In Richtung Vorgesetzte haben sie die Aufgabe, auf Missstände neutral hinzuweisen und mögliche Problematiken zu erkennen und darzulegen.

Konsequenzen aus der SiBe-Tätigkeit

Die SiBe-Tätigkeit ist beratend und ehrenamtlich und dient dazu, dass im Betrieb Sicherheitsvorgaben bekannt sind und von allen ausreichend beachtet werden. Ein Sicherheitsbeauftragter kann nicht für Handlungen, Unterlassungen oder Entscheidungen im Rahmen dieser Tätigkeit gekündigt werden.

Er hat keine Aufgaben mit hoher Verantwortung und keine Weisungsbefugnis, sondern unterstützt lediglich. Auch eine zivilrechtliche oder strafrechtliche Haftung ist damit ausgeschlossen.

Die für die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter aufzuwendende Arbeitszeit ist nicht in einer festen Stundenzahl vorgegeben. Vielmehr soll auf der einen Seite für die Erfüllung der Aufgabe ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. Auf der anderen Seite muss dieses Ehrenamt im Verhältnis stehen zu der Haupttätigkeit.

Abgrenzung zu Brandschutzmaßnahmen

Wie die allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen, so spielt auch der Brandschutz im Unternehmen eine wichtige Rolle.
Der langjährige Brandschutzexperte Donato Muro verdeutlicht an einem Beispiel das Zusammenwirken der beiden Bereiche und auch ihre Abgrenzung:
Zu den Arbeitsschutzmaßnahmen zählt auch, dass Elektrokabel nicht so auf dem Boden herumliegen dürfen, dass Personen sich dadurch verletzen oder darüber stolpern könnten.

SiBe sensibilisieren die Mitarbeiter zur Beachtung dieser Vorgabe und regen sie dazu an, Verstöße dagegen zu beseitigen.

Durch Kontrollen und geschärfte Achtsamkeit entdecken sie selbst, wenn ein Kabel im Weg quer liegt, beseitigen die Gefahr und informieren den Verursacher entsprechend über die Änderung.

Erhöhte Brandgefährdung spielt für SiBe hier eine eher untergeordnete Rolle. Diese könnte aber beispielsweise bei der Verwendung eines Heizgerätes, eines Toasters oder Lötkolbens durchaus gegeben sein.

Durch ihr Eingreifen beseitigen Sicherheitsbeauftragte die Gefahr, auch eine mögliche Brandgefahr.

Im Brandschutz dagegen wird genau auf diese erhöhte Brandgefährdung abgezielt. Ein Elektrokabel, das nach Ziehen des Steckers sauber auf dem Tisch liegt, stellt keine Stolpergefahr mehr dar. Der noch heiße Lötkolben oder ein überhitztes Laminiergerät können je nach Umgebung dagegen sehr wohl noch einen Brand auslösen. Steht ein solches heißes Gerät dann noch im Fluchtweg, kann es im Brandfall den Fluchtweg abschneiden.

Das Beispiel verdeutlicht, dass es sehr vorteilhaft ist, neben Sicherheitsbeauftragten auch noch Brandschutzexperten stets vor Ort zu haben. Dies erhöht insgesamt die Achtsamkeit der Belegschaft, ohne zu viel Aufgaben auf einzelne Personen zu lasten.

Ebenso ersetzt ein SiBe keinen Betriebsarzt und auch keine Sicherheitsfachkraft.

Schulung zum Sicherheitsbeauftragten

Inhalte der Ausbildung sind Arbeitsschutzmaßnahmen jeder Art. Es werden die allgemeinen Vorgaben und Vorschriften vermittelt und auch die genaue Bedeutung für das eigene Unternehmen. Im Kern geht es um die Verhütung von Arbeitsunfällen und die Vorbeugung gegen Berufskrankheiten.

Mit praktischen Beispielen möchte Donato Muro vor allem die Fähigkeiten stärken, mögliche Gefahren im eigenen Betrieb selbst zu erkennen und die richtigen Maßnahmen daraus ableiten zu können.

Eine defekte Leiter kann zu einem gefährlichen Sturz führen. Im täglichen Gebrauch fällt evtl. nicht direkt auf, dass sich ein wichtiges Teil gelöst hat und die notwendige Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet werden kann. Ein Sicherheitsbeauftragter nimmt das Wackeln der Leiter wahr und weist darauf hin, dass sie kein geeignetes Arbeitsgerät mehr ist.

Gesundheitliche Einschränkungen während der Arbeit können im Allgemeinen ebenso zu einer Gefährdung für sich und andere führen. Dies gilt für eine vorhandene Ansteckungsgefahr oder zum Beispiel auch für Arbeit an Maschinen nach Einnahme bestimmter einschränkender Medikamente.

Eine andauernde falsche Sitzhaltung kann erwiesenermaßen langfristig zu Rückenproblemen und zur Berufsunfähigkeit führen. In diesem Fall kann eine Beratung zum Thema Ergonomie am Arbeitsplatz notwendig werden. Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten ist es in diesem Beispiel dann nicht, selbst passendes Mobiliar zu bestellen, sondern lediglich das Problem des falschen Mobiliars zu erkennen und an die Verantwortlichen im Unternehmen zu melden.

Ein fehlender Gehörschutz in Bereichen mit stark erhöhter Lärmeinwirkung wird auf Dauer zu einer Schwerhörigkeit führen. Der Mitarbeiter selbst hat vielleicht gar nicht bemerkt, dass es zu laut ist. Ein Sicherheitsbeauftragter kennt auch die langfristigen Gefahren und kann eine Messung der Lärmeinwirkung anstoßen.

Die Kosten für die Schulung und gegebenenfalls für Anreise und Übernachtung trägt der Arbeitgeber.
Weiterbildungen sollen spätestens nach drei bis fünf Jahren erfolgen. Sie werden auch notwendig bei betrieblichen Änderungen, wie eine Umorganisation oder eine Ausweitung der Tätigkeiten auf Bereiche mit erhöhter oder geänderter Gefährdung.

Der sehr erfahrene Sicherheitsfachmann von Sicherheitsingenieur.NRW Donato Muro bildet Sicherheitsbeauftragte bei Ihnen vor Ort im Betrieb oder auch online aus. Zusammen mit Ihnen findet er das für Sie und Ihr Unternehmen passende Konzept in einem ersten Beratungsgespräch.

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