Immer mehr Menschen in Deutschland rauchen

Die Zahl der Raucher steigt immer mehr
In Deutschland rauchen deutlich mehr Menschen als in anderen Ländern. Das war bereits vor der Corona-Pandemie zu. Während der Pandemie haben aber noch mehr Menschen mit dem Rauchen angefangen. In Deutschland rauchen im Jahr 2021 fast 31 Prozent der Menschen ab 14 Jahren. Das geht aus einer Langzeitstudie hervor, die den Titel „Deutsche Befragung zum Rauchverhalten“ (DEBRA) trägt. Sie wurde im Mai veröffentlicht und gibt Aufschluss über das Rauchverhalten der Deutschen. Die Studie berücksichtigt aber nur Produkt, die in Deutschland versteuert wurde. Der tatsächliche Konsum könnte noch höher liegen.

Kurz vor Beginn der Pandemie, im Dezember 2019, lag der Anteil der deutschen Raucher und Raucherinnen in der Bevölkerung bei rund 27 Prozent. Inzwischen ist die Zahl auf 31 Prozent gestiegen. Spekulativ ist die Frage, ob mehr Menschen rückfällig geworden sind und wieder mit dem Rauchen angefangen haben, oder ob der Corona-Stress dazu geführt hat, dass die Menschen zum ersten Mal zur Zigarette gegriffen haben.


Mit rund 31 Prozent rauchen gut ein Drittel der Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland, hat die Studie der Universität Düsseldorf ergeben. Bereits seit 2016 werden alle zwei Monate rund 2000 Personen ab 14 Jahren zu ihrem Konsum von Nikotinprodukten und Tabak befragt. In die Studie eingerechnet sind auch E-Zigaretten und Sisha-Pfeifen, die vor allem von jüngeren Menschen konsumiert werden. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Zahl der Raucher um vier Prozent gestiegen ist bis Ende 2021. Bis Mai 2022 hätten weitere zwei Prozent mit dem Rauchen angefangen. Rund 33 Prozent aller Deutschen ab 14 Jahren greifen laut Studie im Mai 2022 regelmäßig zum Glimmstängel beziehungsweise zu einer E-Zigarette oder zu einer Pfeife. Der Epidemiologe Univ.-Prof. Dr. Daniel Kotz, PhD MSc MPH geht davon aus, dass die Zunahme der Raucher eine Auswirkung der Corona-Pandemie sei. Corona habe viel Stress verursacht. Durch den Stress seien viele Menschen nervös gewesen, was sie mit dem Griff zum Nikotin kompensiert hätten. Auch Frust und Einsamkeit haben laut den Experten dazu geführt, dass die Menschen wieder mit dem Rauchen angefangen haben. Auch das Home-Office habe zum Rauchen verleitet, denn während im Büro Vorgesetzte und Kollegen das Rauchverhalten sehen können, müsse man sich zu Hause nicht rechtfertigen und entschuldigen. Anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai hatte Daniel Kotz sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur zu der Studie geäußert. Die Entwicklung sei erschreckend, so Kotz. 2013 lag die Zahl der Raucher in Deutschland noch bei 23 Prozent. In Deutschland wurden 2021 rund 72 Milliarden Fertigzigaretten geraucht. Hinzu kommen etliche weitere Tabakprodukte wie zum Beispiel Pfeifentabak. Wie Daniel Kotz mitteilte, hat sich die E-Zigarette in Deutschland nicht durchgesetzt. Nur ein Prozent aller Raucher gaben an, E-Zigaretten zu bevorzugen. Einen Zusammenhang zwischen Rauchen und dem Krieg in der Ukraine sehen die Forscher bislang noch nicht. Das immer mehr Menschen rauchen würden, sei eine Corona-Spätfolge.

Der deutsche Staat erzielte über die Tabaksteuer im Jahr 2021 Einnahmen von rund 14,7 Milliarden Euro. Dieser Betrag blieb im Vergleich zum Vorjahr konstant.
Die steigenden Raucherzahlen machen sich auch beim Blick auf die gesundheitlichen Folgen bemerkbar. Laut dem Statistischen Bundesamt sind im Jahr 2020 rund 75500 Menschen an den Folgen des Rauchens in Deutschland verstorben, darunter mehr Frauen als Männer. Vor allem Lungen- und Bronchialkrebs wurden als Folgen des Rauchens genannt. Aber auch andere Krebsarten sind auf den Konsum von Tabakprodukten zurückzuführen, so die Studie. Das Rauchen schädigt den Venen, dem Herz und der Lunge. Bluthochdruck, Arterienverkalkung, Herzinfarkt und chronische Bronchitis können Folgen von starkem Tabakkonsum sein.

Auch für die Umwelt hat das Rauchen gravierende Auswirkungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlichte kürzlich einen Bericht, wonach für die Herstellung und den Konsum von Tabak jährlich 600 Millionen Bäume geholzt werden müssen. Für die Herstellung von Tabakwaren werden 22 Milliarden Tonnen Wasser und 200 000 Hektar Land benötigt. Um eine Tonne Tabak pro Hektar zu produzieren, werden deutliche Mengen Stickstoff, Kalium und Phosphor benötigt. Außerdem ist die Tabakpflanze sehr durstig und benötigt viel Wasser. Der gesamte Kohlenstoffdioxid entspricht einem Ausstoß von rund 17 Millionen Autos, die mit Benzin betrieben werden. Ein weiteres gravierendes Problem ist der viele Müll. Rund 4,5 Billionen Zigarettenfilter landen auf Böden, Bürgersteinen und in Meeren und Flüssen. Ein Zigarettenstummel kann bis zu 15 Jahren brauchen, bis er in der Umwelt verrottet ist. Eine Zigarette enthält in Summe rund 7000 Schadstoffe enthalten, darunter auch 50 krebserregende Stoffe. Diese Stoffe schaden nicht nur der Gesundheit des Menschen, sondern auch der Umwelt. Ein einziger Filter kann 1000 Liter Wasser vergiften. Abgesehen von den Schäden sieht es auch nicht schön aus, wenn überall auf den Straßen und an den Stränden Zigarettenfilter liegen.
Die Tabakindustrie kommt nicht für die Reinigung der Kippenreste auf, sondern in der Regel der Steuerzahler. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 186 Millionen Euro, wie die WHO in ihrem Bericht zusammengefasst hat. Deshalb fordert die Organisation die Bundesländer und Gemeinden auf, die Tabaksindustrie dafür stärker in die Pflicht zu nehmen.

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Dürfen Rauchverbote ausgesprochen werden im Betrieb?

Darf im Betrieb ein Rauchverbot ausgesprochen werden? Da nichtrauchende Beschäftigte in Deutschland das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben, gibt es hierzulande ein entsprechendes Rauchverbot. Im August 2021 wurde Lungenkrebs durch Passivrauchen zudem als Berufskrankheit anerkannt. Dürfen Arbeitgeber im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes also ein allgemeines Rauchverbot aussprechen? Der Artikel erklärt, wie Betriebe sinnvolle Regelungen für alle schaffen und welche Sonderregeln in Nordrhein-Westfalen gelten.

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Wie ist das Rauchen am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt?

Nach Artikel 5 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordung (ArbStättVO) gehört der Schutz von Nichtrauchern zum Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz. Im August 2021 hat der Bundesrat zudem eine Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) bewilligt. Seither wird Lungenkrebs durch Passivrauchen am Arbeitsplatz als Berufserkrankung eingestuft. Demnach sind Nichtrauchende am Arbeitsplatz vor den gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen zu schützen.

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Das Gesetz nimmt die Arbeitgeber in die Pflicht und trägt ihnen auf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Nichtraucherschutz im Betrieb sicherzustellen. Auch die Fürsorge- und Schutzpflicht der Arbeitgeber spielt hierbei eine wichtige Rolle. Der Grund: Nicht nur aktives, sondern auch passives Rauchen geht mit einem erhöhten Risiko für Lungenkrebs einher. So ist Passivrauchen die dritthäufigste Ursache für die gefährliche Erkrankung.

Welche konkreten Schutzmaßnahmen Arbeitgeber ergreifen sollen, regelt die Arbeitsstättenverordnung jedoch nicht. In der Gestaltung der jeweiligen Verordnungen sind Betriebe und Unternehmen also frei. So können sie ein uneingeschränktes Rauchverbot verhängen oder aber das Rauchen in bestimmten Bereichen gestatten. Will ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen Raucherraum beziehungsweise eine Raucherecke zur Verfügung stellen, muss er lediglich darauf achten, dass die Nichtrauchenden keinerlei Gefahren ausgesetzt sind. Zu beachten ist zudem das Mitspracherecht der Personalvertretungen.

Arbeitgebern steht es also offen, eine Lösung zu finden, die für beide Gruppen – Raucher und Nichtraucher – akzeptabel ist. Beispielsweise haben sie die Möglichkeit, den Rauchenden entgegenzukommen, indem sie abgetrennte Raucherzonen einrichten. Empfehlenswert ist es, diese Regelungen in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten. Hier sollte auch schriftlich festgehalten werden, ob die Raucherpausen als Arbeitszeit gelten oder nicht.

Was besagt das Nichtraucherschutzgesetz NRW (NiSchG NRW)?

Schon seit 2013 gilt in Nordrhein-Westfalen das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW). Dieses regelt ein striktes Rauchverbot in Gaststätten und anderen öffentlich zugänglichen Bereichen. Die vielen zuvor geltenden Ausnahmen in der Gastronomie – zum Beispiel Rauchergaststätten oder spezielle Raucherräume – sind daher nicht mehr möglich.

Ein weiterer wesentlicher Eckpunkt des Gesetzes ist der erweiterte Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot in Schulen, bei nicht-schulischen Veranstaltungen in Schulen und auf ausgewiesenen Kinderspielplätzen. Das Nichtraucherschutzgesetz bezieht auch alle öffentlichen kommunalen Einrichtungen und öffentlich zugängliche Flächen in Einkaufszentren in das Verbot ein. Darüber hinaus dürfen in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen keine Raucherräume mehr eingerichtet werden.

Einzige Ausnahme: Die durch das Nichtraucherschutzgesetz festgelegten Rauchverbote gelten nicht für Räumlichkeiten, die ausschließlich für die private Nutzung vorgesehen sind. Auch in geschlossenen Gesellschaften darf also – unter Einhalten strenger Kriterien – geraucht werden. Als geschlossene Gesellschaften gelten allerdings rein private Veranstaltungen, beispielsweise geplante Familienfeiern.

Hinzu kommt, dass die kommunalen Behörden und Ordnungsämter Verstöße strenger ahnden können. Wer gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstößt, kann mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Was sagt die DGUV dazu?

Liste der Berufskrankheiten um Lungenkrebs durch Passivrauch ergänzt. Lungenkrebs durch Passivrauch erhält die Berufskrankheiten-Nummer 4116. Die Berufskrankheit kann anerkannt werden, wenn das Krankheitsbild die Diagnose “Lungenkrebs” erfüllt, die erkrankte Person am Arbeitsplatz viele Jahre intensiv Passivrauch ausgesetzt war (Passivrauchexposition) und die erkrankte Person selbst nie oder maximal bis zu 400 Zigarettenäquivalente aktiv geraucht hat. Dabei werden etwa Zigarren, Zigarillos und andere Tabakprodukte entsprechend ihrer Zusammensetzung umgerechnet und Zigaretten gleichgestellt. Bereits vor der Aufnahme in die Berufskrankheitenliste konnten beide Erkrankungen nach § 9 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII als sogenannte Wie-Berufskrankheit entschädigt werden. Möglich wurde dies durch Veröffentlichung der entsprechenden neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse des ÄSVB.

DOWNLOAD Handlungsempfehlung „Passivrauchen“

Fazit

Dass Tabakrauch schädlich ist und sogar Krebs erzeugen kann, ist längstens bekannt. Seit August 2021 gilt nun auch Passivrauchen am Arbeitsplatz (und der hierdurch verursachte Lungenkrebs) als Berufskrankheit. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass auch Nichtraucher einem erhöhten Krebsrisiko ausgesetzt sind, wenn sie regelmäßig Zigarettenrauch einatmen.

Um nichtrauchende Beschäftigte vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen, gilt in Deutschland ein Rauchverbot am Arbeitsplatz. Arbeitgeber haben zwar die Möglichkeit, spezielle Raucherzonen einzurichten, sie müssen aber sicherstellen, dass nichtrauchende Beschäftigte ausreichend geschützt sind. Klarheit schafft unter anderem eine Betriebsvereinbarung, in der alle Beschäftigten über die entsprechenden Regeln informiert werden. Möglich ist es auch, die Regelungen über einen Aushang, das Intranet oder per Rundmail an die Beschäftigten zu kommunizieren.

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