Brandschutz auf Baustellen
Brandschutz auf Baustellen
Spickzettel für Brandschutz auf Baustellen:
Mangelhafte Brandschutzmaßnahmen haben dem Flughafen Berlin-Brandenburg den Beinamen “Pannenflughafen” eingehandelt. Mittels sorgfältiger Dokumentation kann derartig kostenintensive Fehler vorgebeugt werden.
Auf der Baustelle lauern zahlreiche Gefahren, welche die klassische Brandgefahr in Bauwerken weitaus übersteigen. Grund hierfür sind feuergefährliche Arbeiten ebenso wie die hohe Brennbarkeit der eingesetzten Materialien. Es gilt zu bedenken, dass sich die Gefahrenquellen entsprechend dem Baufortschritt ändern. Weitere Faktoren sind fehlende Koordination, Druck in puncto Kosten und Terminen, das Zusammenwirken von mehreren Firmen ebenso wie Kommunikationsschwierigkeiten.
Gefährdet sind nicht nur Bauarbeiter, sondern auch alle Personen, die sich im Bereich der Baustelle aufhalten und natürlich auch Feuerwehrleute.
Donato Muro Brandschutzingenieur und Brandschutzexperte hilft vor Ort! Wir erklären Ihnen, was es auf der Baustelle in Bezug auf den Brandschutz zu beachten gilt und wir zeigen auf, warum eine ordentliche Brandschutzdokumentation das A und O darstellt!
Zudem bilden wir online oder vor Ort Brandschutzbeauftragte aus, um Ihnen folgenschwere Kosten zu ersparen!
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Fakten in puncto Brandschutz auf der Baustelle zusammengefasst.
Rechtsgrundlagen für Brandschutz auf der Baustelle:
Wie auch in anderen Betrieben, gilt es auch auf der Baustelle, gewisse Gesetze zu beachten, um Sicherheit zu gewährleisten.
Hierzu zählt der Brandschutz auf der Baustelle, welcher in jeder einzelnen Phase des Baufortschritts wichtig ist! Brandschutztechnische Vorkehrungen müssen bei folgenden Phasen beachtet werden:
* Planung
* Betrieb der Baustelle,
* Durchführung von jeglichen Baumaßnahmen
* Umbau
* Reparatur-Arbeiten
* Sanierungs-Arbeiten.
Sowohl vor als auch während den einzelnen Bauphasen gelten folgende Rechtsgrundlagen:
* Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
* Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
* Baustellenverordnung (BaustellV)samt aller allgemeinen Vorschriften in Bezug auf den Brandschutz.
In den jeweiligen Landesgesetzen sind Einzelheiten geregelt. Beispiele hierfür sind:
* Feuerwehrgesetz
* gesetzliche Brandschutz-Vorschriften
* berufsgenossenschaftliche Brandschutz-Vorschriften
* technische Regelungen für Gefahrenstoffe (TRGS)
Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz:
Seit dem Jahre 1988 muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen eingesetzt werden. Dieser SiGeKo ist laut Gesetz dann Pflicht, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig auf einer Baustelle arbeiten. Auch wenn Beschäftigte verschiedener Unternehmen direkt aufeinanderfolgend tätig sind, ist der SiGeKo für die Einhaltung der Verordnungen und Gesetze während der Planungsphase ebenso wie vor und während der Bauausführung verantwortlich.
Die SiGeKo-Funktion kann entweder der Bauherr selbst übernehmen oder der Bauherr beauftragt eine Person, die dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht wird. Im zweiten Fall muss sich der Bauherr selbst davon überzeugen, dass die ernannte Person diese Aufgaben fachgerecht meistert.
Wenn Sie einen verantwortungsvollen Mitarbeiter als Brandschutzexperten ausbilden lassen möchten, können Sie sich an uns wenden. Wir, von Donato Muro Brandschutzingenieur und Brandschutzexperte, übernehmen gerne die Ausbildung entweder vor Ort oder online!
Der SiGeKo muss schon während der Planung und natürlich auch während der Bauphase eine Vielzahl an Aufgaben übernehmen. Zu diesen Aufgaben zählen nicht nur Arbeiten, deren Inhalt der Brandschutz ist.
Aufgaben des SiGeKo:
* Der SiGeKo muss jegliche Risiken in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit identifizieren.
* Er muss Maßnahmen ergreifen, welche die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten sicherstellen.
* Es ist die Aufgabe des SiGeKos, einen SiGe-Plan zu erstellen. Dieser Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erläutert allen beteiligten Personen der Baustelle, die Anforderungen für die kommenden auszuführenden Tätigkeiten in puncto Sicherheit.
* Der SiGeKo ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Regeln und Grundsätze dieses Plans eingehalten werden. Nur so ist ein sicheres und gewissenhaftes Arbeiten auf der Baustelle sichergestellt. Hierzu zählen nicht nur der Brandschutz, sondern auch die Technik, der Baubetrieb ebenso wie die Unfallverhütung.
* Die Absicherung des Baugrundstücks nach außen ist ein weiterer Auftrag, dem der SiGeKo nachkommen muss.
* Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist in alle Ausführungsphasen des Baus eingebunden.
* Sobald sich die Rahmenbedingungen ändern, muss der SiGe-Plan entsprechend überarbeitet und angepasst werden.
* In seiner Rolle hat er dafür zu sorgen, dass alle Firmen, die am Bauprojekt beteiligt sind, in puncto Gesundheitsschutz und Sicherheit kooperieren.
* Neben der Organisation von Sicherheitsbesprechungen, muss er auch eine Sicherheitsbegehung jedes einzelnen Gewerks organisieren und durchführen.
* Bevor die auf der Baustelle tätigen Personen die Baustelle betreten oder bauliche Tätigkeiten aufgenommen werden, muss der SiGeKo eine Einweisung in das ausgearbeitete Sicherheitskonzept durchführen.
* Es ist zwar kein Muss, jedoch ratsam, sich von allen Beteiligten eine schriftliche Bestätigung über die durchgeführte Einweisung einzuholen.
Verantwortlichkeiten und Umfang in puncto Brandschutzvorkehrungen auf dem Bau:
Nicht nur die Verantwortung, sondern auch die Zuständigkeiten in Bezug auf Brandschutzvorkehrungen sind sowohl vor Baubeginn als auch während der Bauphase geregelt. Es gilt zu beachten, dass diese Vorkehrungen auf das jeweilige Projekt zugeschnitten sind und dass es für jeden einzelnen Arbeitsschritt spezielle brandschutztechnische Vorkehrungen gibt! Zur Verantwortung wird der Bauherr gezogen, welcher seine Verantwortung für die Brandschutzvorkehrungen und die Sicherheit der am Bau arbeitenden Personen dem Architekten oder Bauleiter zuschreibt. Der Verantwortliche ist der Koordinator, welcher eine hohe Verantwortung trägt, sei es in puncto Konzeption oder Umsetzung der gesetzlich festgelegten Maßnahmen zum Brandschutz.
Ein Fachplaner kommt dem Brandschutzbeauftragten bei sehr hohen Gebäuden oder Sonderbauten zur Unterstützung. Damit auf der Baustelle in dem Gesetz entsprechender Brandschutz sichergestellt ist, sind zahlreiche Maßnahmen notwendig. Nur so kann das Risiko eines Brandes minimiert werden. Beispiele hierfür sind:
* brennbare Stoffe sicher lagern
* brennbare Verpackungen täglich beseitigen
* Baustelle wöchentlich aufräumen
* sicherheitstechnische Anlagen regelmäßig auf deren Funktionsfähigkeit überprüfen
* mobile Sicherheitseinrichtungen wie Löschschläuche und Feuerlöscher vor unbefugtem Zugriff schützen.
Wenn während der Baustellen-Begehung Mängel identifiziert werden, so müssen die Risikofaktoren aufgenommen und sofort beseitigt werden, damit kein Brand entsteht. Brandschutz auf dem Bau ist bei all jenen Tätigkeiten notwendig, welche auf der Baustätte stattfinden! Dies bezieht sich sowohl auf die Vorbereitungsarbeiten als auch auf die tatsächliche Durchführung und Abschlussarbeiten. Die Art und Größe der Baustelle ebenso wie die Gefahren der notwendigen Arbeiten bestimmen den Umfang der für den Brandschutz notwendigen Maßnahmen. Bei größeren Bauvorhaben müssen die erforderlichen Schritte mit unter anderem dem Werksicherheitsdienst oder der Feuerwehr abgeklärt werden.
Typische Brandrisiken auf der Baustelle:
Häufige Gefahrenquellen sind brennbare Materialien und feuergefährliche Tätigkeiten.
1. Einsatz von brennbaren Materialien während der Bautätigkeit:
Hohe Risikofaktoren für eine Brandausbreitung sind:
* Baustellenabfälle
* eingelagerte brennbare Stoffe
* Behelfsbauten
* Abbruchmaterialien
* Verpackungsmaterialien
* Druckgasbehälter
* Einsatz und Verarbeitung von Lösungsmitteln, Klebstoffen und Reinigungsprodukten
* Feuerstellen
* Heizungsanlagen
* mit Gas betriebene Geräte
* elektrische Anlagen
* provisorische Installationen
* Inbetriebnahme von technischen Anlagen.
2. Brandschutz während der Bautätigkeit:
Hierzu zählen
* feuergefährliche Arbeitsgeräte
* Arbeiten mit dem Feuer (Löten, Schneidbrennen, Schweißen, Trocknen, Trennschleifen, Auftauen)
* jegliche Arbeiten, die Funken erzeugen
* Arbeiten über offener Flamme.
Vor dem Beginn der Bauphase ist es die Aufgabe der Gefährdungsbeurteilung, etwaige Gefahrenquellen auszuloten.
Folgende Vorgaben müssen während der Bauphase im Sinne des Brandschutzes strikt eingehalten werden:
Beim Hantieren mit feuergefährlichen Arbeitsgeräten, muss der Auftraggeber eine schriftliche Genehmigung erteilen. In dieser sind die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen verankert. Der Erlaubnisschein stellt für die Durchführung dieser Arbeiten die Voraussetzung dar. Feuergefährliche Arbeiten dürfen ausschließlich von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden, Feuergefährlichen Arbeiten müssen fortwährend beaufsichtigt werden. Die Brandwache muss sachkundig und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sein. Während Feuerarbeiten durchgeführt werden, ist die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften Pflicht. Die Explosions- und Brandgefahr ist speziell in jenen Bereichen hoch, in welchen Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten sind. Auch beim Vorhandensein leicht entzündlicher Stoffe oder explosiver Gase und unterhalb von Dächern mit Dachdeckung, Abdichtung und einer brennbaren Dämmung ist das Risiko eines Brandes erhöht.
Brandschott:
Hierbei handelt es sich um eine Abdichtung brandschutztechnischer Art, die gegen Rauch und Feuer von Decken- bzw. Wanddurchbrüchen für Leitungen zum nächstgelegenen Brandabschnitt eingesetzt wird.
Vorbeugender Brandschutz:
Dieser setzt sich aus dem anlagetechnischem, baulichem und organisatorischem Brandschutz zusammen. Kontaktieren Sie unser Unternehmen Donato Muro Brandschutzingenieur und Brandschutzexperte. Wir helfen Ihnen dabei, vorbeugende Maßnahmen für Ihr Bauvorhaben zu treffen.
1. Anlagetechnischer Brandschutz:
Diese Form des Brandschutzes ist unterteilt in die Sicherstellung technischer Gebäudeausrüstung und in die Umsetzung von technischen Anlagen und Einrichtungen. Brandschutz in puncto technischer Gebäudeausrüstung wird durch Unterdecken oder Schächte mit Feuerwiderstand realisiert. Präventive Maßnahmen umfasse die Alarmierung ebenso wie die Branddetektion. Unter operative Maßnahmen fallen maschinelle Entrauchung, Löschung des Feuers, Verhinderung des Brandes ebenso wie die Begrenzung der Feuerausbreitung. Zu den anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen zählen Brandschutzklappen, Systeme, die den Rauch anziehen und Unterdecken mit Feuerwiderstand.
Zu den wichtigsten Anlagen zählen:
* Brandmelder
* Feuerlöscher
* natürliche Rauchabzugsanlagen
* maschinelle Rauchabzugsanlagen ebenso wie die
* Löschwasserrückhaltung.
2. Baulicher Brandschutz auf Baustellen:
Hierunter fallen jene Schritte im Sinne des Brandschutzes, die zusammenhängend mit der Errichtung oder Änderung von Bauwerken eingeleitet werden müssen.
* Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
* Erschließung der Baustelle Löschwasser und
* Bildung von Brandabschnitten.
Besteht hohe Brandgefahr, werden raumabschließende und tragende Konstruktionen errichtet. Hierbei sind die wichtigsten Kriterien:
* Brandverhalten von Baustoffen
* Feuerwiderstand von Bauteilen
* Planung von Flucht- und Rettungswegen
* Erstellung von Fluchtwegen.
3. Organisatorischer Brandschutz auf dem Bau:
Dies sind ergänzende Maßnahmen. Beispiele sind:
* Nutzung, Instandhaltung, Wartung, fachgerechter Umgang mit baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen
* Kennzeichnung von Rettungs- und Fluchtwegen
* Freihalten von Rettungs- und Fluchtwegen
* Aushang von Brandschutzordnungen
* Maßnahmen im Notfall
Brandschutz während der Bautätigkeit:
Auch bei Gefahr müssen Baustätten sicher zugänglich sein und auch das schnelle Verlassen muss gewährleistet sein!
Mindestens ein Treppenraum muss offen mit allen Stockwerken verbunden, funktionsfähig und abzuschotten sein. Hierzu zählen auch Geländer und Absturzsicherungen.
Innerhalb der Stockwerke müssen die vertikal ausgerichteten Rettungswege problemlos passierbar sein. Baumaterialien dürfen nicht in den Fluren gelagert werden und die Abschlüsse und Türen müssen ohne den Einsatz von Werkzeug geöffnet werden können. Die in der Baugenehmigung verankerte Zufahrt für die Feuerwehr darf nicht blockiert werden.
Anzahl von Feuerlöschern – Brandschutz auf Baustellen:
Da die Wasseranschlüsse während der Bauphase nicht funktionsfähig sind, kommt Feuerlöschern eine große Bedeutung zu. Speziell im Winter sollten Feuerlöscher verfügbar sein, die frostunempfindlich sind. Pro Arbeitsmittel und Verfahren mit hoher Brandgefährdung, von dem eine Brandgefahr ausgeht, muss ein Feuerlöscher verfügbar sein. Dieser Feuerlöscher muss die entsprechende Brandklasse aufweisen und mit sechs oder mehr Löschmitteleinheiten in der Nähe verfügbar sein.
Platzierung von Feuerlöschern:
Feuerlöscher dürfen nicht auf dem Boden stehen und müssen leicht erreichbar und gut sichtbar an Fluren, Treppenräumen bzw. Ausgängen angebracht sein. Sie müssen der witterungsgeschützten Halterung problemlos entnommen werden können. Empfehlenswert ist es, die Griffhöhe zwischen 80 und 120 cm zu positionieren. Alle Personen, die auf der Baustelle tätig sind, müssen regelmäßige an Unterweisungen in puncto Bedienung eines Feuerlöschers teilnehmen.
Warum ist die Dokumentation von Brandschutz auf der Baustelle unerlässlich?
Diese Dokumentation ist der Genehmigungsbehörde gegenüber der Nachweis einer ordnungsgemäßen Ausführung der baulichen Maßnahmen. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis, mit welchem der Bauherr die Einhaltung jeglicher Anforderungen der Bauordnung ebenso wie die ordnungsgemäße Bauausführung belegen kann. Die Dokumentation unterstützt den Brandschutzbeauftragten dabei, einen Überblick zu behalten. Zudem ist dies ein schriftlicher Nachweis des vorgeschriebenen Brandschutzkonzeptes samt der Auflistung aller baurechtlichen Abweichungen, die genehmigt sind. Dank Brandschutzdokumentation kann die Funktionsbeschreibungen von sicherheitstechnischen Anlagen belegt werden und sie unterstützt die Kontrolle und Organisation aller Maßnahmen im Sinne des Brandschutzes. Im Falle eines Brandes liefert diese Dokumentation bedeutende Nachweise.
Wir, Donato Muro Brandschutzingenieur und Brandschutzexperte bilden Brandschutzexperten Online oder vor Ort aus, damit Ihre Mitarbeiter diese Dokumentation vollständig und zielorientiert führen.
Wer ist für die Dokumentation verantwortlich?
Der Betreiber des Gebäudes ist für jegliche Vorgänge, die mit diesem Gebäude in Zusammenhang stehen, verantwortlich und muss die erforderlichen Nachweise in Form einer Dokumentation erbringen.
Welches Gesetz schreibt diese Dokumentation vor?
Die gesetzliche Grundlage bilden die Brandschutzgesetze der sechzehn Bundesländer. Brandschutz am Bau ist Sache der Länder.
Was muss in Bezug auf den Brandschutz dokumentiert werden?
Zu verschriftlichen sind nicht nur baurechtliche Nachweise, sondern auch jegliche Details, welche sich auf den gebäudetechnischen Brandschutz beziehen.
Zu den Schwerpunkten zählen:
* Gebäudedokumentation samt Nachweise für Brand-, Wärme und Schallschutz
* brandschutztechnische Dokumentation
* Dokumentation von technischen und sicherheitstechnischen Anlagen
* laufende Prüfberichte.
Erfolgt die Dokumentation digital, kann diese dem Betreiber übermittelt werden.
Wichtige Informationen sind:
* Ort der Brandschutzmaßnahme
* Name des Brandschutzbeauftragten
* Benennung und Ausbildung diverser Brandschutzhelfer
* Brandschutzordnung (A bis C laut DIN 14096)
* Gefährdungsbeurteilung,
* Maßnahmen eines rechtssicheren Brandschutz
* Brandschutzkonzept des Brandschutzes auf der Baustelle
* Brandrisikoanalyse
* Beurteilung der Gefährdung bei explosiven Stoffen samt Explosionsschutz-Dokument
* Nachweis aller Brandschutzunterweisungen
* Überprüfung von Arbeitsmitteln
* Brandvorsorge durch DIN 14095 Feuerwehrplan
* DIN 14675 Feuerwehrlaufkarten
* Alarmplan
* Übersicht zu Flucht- und Rettungswegen gemäß § 4 ArbStättV
* Unterschrift des Dokumentationsbevollmächtigten
Wie soll die Dokumentation erfolgen?
Die Basis der Dokumentation ist in der Richtlinie VDI 3819 Blatt 3 geregelt. Diese besagt, wie die Dokumentation der durchgeführten Brandschutzmaßnahmen gelistet und rechtskonform festgehalten werden muss. Traditionsgemäß erfolgt die Verschriftlichung auf einem Vordruck mit Fotos. Diese Variante ist rechtlich noch anerkannt, jedoch ist das Fehlerpotenzial hoch. Empfehlenswert ist die digitale Dokumentation mit Fotos, die vorher und nachher aufgenommen werden. Die Fotos sollte von einem zertifizierten Sachverständigen aufgenommen werden.
Fazit:
Brandschutz ist sowohl vor als auch während der Bautätigkeit wichtig. In den Phasen der Genehmigung und Ausführung müssen detaillierte Konzepte in Bezug auf den Brandschutz ausgearbeitet und Nachweise erbracht werden, welche während der Bauphase in die Tat umgesetzt werden. Bei der Brandschutzplanung steht einerseits die Sicherheit auf der Baustätte, andererseits das fertige Bauwerk und dessen spätere Nutzung im Fokus. Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich einfach an Donato Muro Brandschutzingenieur und Brandschutzexperte! Wir helfen Ihnen vor Ort und bilden Mitarbeiter zum Brandschutzexperten aus.