Brandschutz spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit von Gebäuden und deren Bewohnern. In Deutschland wird dem Brandschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt, und es gibt spezielle Normen und Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern und Personen im Brandfall zu schützen. Eine dieser Normen ist die DIN 14096, welche die Brandschutzordnung regelt. Dieses Dokument zielt darauf ab, ein umfassendes Verständnis der Brandschutzordnung nach DIN 14096 zu vermitteln und ihre Bedeutung hervorzuheben.
1.1. Zweck des Dokuments
Der Hauptzweck dieses Dokuments besteht darin, eine detaillierte Einführung in die Brandschutzordnung nach DIN 14096 zu geben. Es soll sowohl für Personen, die sich zum ersten Mal mit dem Thema befassen, als auch für diejenigen, die bereits Erfahrung auf dem Gebiet haben, von Nutzen sein. Außerdem soll dieses Dokument als Leitfaden dienen, um zu verstehen, wie eine effektive Brandschutzordnung erstellt, implementiert und gewartet wird, und welchen gesetzlichen Anforderungen sie entsprechen muss.
1.2. Bedeutung der Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung ist ein wesentliches Instrument, um das Risiko und die Auswirkungen von Bränden zu minimieren. Sie legt klar definierte Verhaltensregeln für Personen im Brandfall fest und stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Brände zu verhindern. Durch die Strukturierung der Brandschutzordnung in verschiedene Teile (Teil A, B und C) ermöglicht sie eine gezielte Information und Schulung verschiedener Personengruppen, von allgemeinen Gebäudenutzern bis hin zu speziell ausgebildetem Personal mit besonderen Brandschutzaufgaben.
1.3. Gesetzliche Grundlagen und Relevanz
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Zu den relevanten Gesetzen und Verordnungen gehören insbesondere das Bauordnungsrecht, das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Zusätzlich gibt es in den Bundesländern spezifische Landesbauordnungen und Brandschutzgesetze.
Die DIN 14096 Norm selbst stellt detaillierte Anforderungen an die Erstellung und den Inhalt von Brandschutzordnungen und ist ein anerkannter Standard in Deutschland. Ihre Einhaltung ist oft entscheidend für die Gewährleistung der Sicherheit in Gebäuden und kann zudem auch versicherungsrechtlich von Bedeutung sein.
In der Praxis dient die Brandschutzordnung als Grundlage für die Erstellung von Brandschutzkonzepten und ist ein wichtiges Element zur Sicherstellung, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und effektive Vorkehrungen zum Schutz vor Bränden getroffen werden.
2 Grundlagen der Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung ist ein unverzichtbares Instrument zur Sicherstellung der Sicherheit von Gebäuden und Personen im Brandfall. In Deutschland wird die Brandschutzordnung durch die Norm DIN 14096 geregelt. In diesem Abschnitt werden die Grundlagen der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 erläutert, darunter ein Überblick über die Norm, die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung und deren Anpassung an die spezifischen Bedingungen und Brandgefahren des betreffenden Objekts.
2.1. Überblick über DIN 14096
DIN 14096 ist eine deutsche Norm, die die Anforderungen und den Inhalt von Brandschutzordnungen regelt. Die Norm ist in drei Teile gegliedert, nämlich Teil A, Teil B und Teil C.
Teil A betrifft allgemeine Informationen und Verhaltensregeln für alle Personen, die sich in einem Gebäude befinden. Es beinhaltet grundlegende Informationen zur Alarmierung der Feuerwehr, zur Räumung des Gebäudes und zum Verhalten im Brandfall.
Teil B richtet sich an eine bestimmte Personengruppe innerhalb eines Gebäudes, beispielsweise Mitarbeiter. Es enthält detailliertere Informationen als Teil A, einschließlich Anweisungen zur Verwendung von Feuerlöscheinrichtungen und zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.
Teil C ist für Personen bestimmt, die besondere Aufgaben im Brandschutz haben, wie Brandschutzbeauftragte. Es enthält spezifische Anweisungen und Schulungsanforderungen für diese Personengruppe.
2.2. Notwendigkeit einer Brandschutzordnung
Eine Brandschutzordnung ist notwendig, um das Risiko von Bränden zu minimieren und im Brandfall effektiv zu handeln. Sie trägt dazu bei, dass alle Personen im Gebäude über die richtigen Verhaltensweisen im Brandfall informiert sind und weiß, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Leben und Eigentum zu schützen. Zudem ist sie oft eine gesetzliche Anforderung und stellt sicher, dass das Gebäude den brandschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht. Ferner kann eine gut entwickelte und implementierte Brandschutzordnung die finanziellen Risiken minimieren, die mit Bränden verbunden sind, etwa durch Versicherungsansprüche und Betriebsunterbrechungen.
2.3. Anpassung an die Bedingungen und Brandgefahren des Objekts
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Brandschutzordnung an die spezifischen Bedingungen und Brandgefahren des jeweiligen Objekts angepasst ist. Dies bedeutet, dass bei der Erstellung der Brandschutzordnung Aspekte wie die Art der Nutzung des Gebäudes, die vorhandenen Brandlasten, die Anzahl der Personen und eventuelle besondere Gefährdungen berücksichtigt werden müssen.
Zum Beispiel erfordert ein Industriegebäude mit gefährlichen Chemikalien eine andere Herangehensweise als ein Bürogebäude oder eine Schule. Die Anpassung der Brandschutzordnung sollte auch regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere wenn sich die Nutzung des Gebäudes ändert oder neue Gefährdungen auftreten.
Die Anpassung trägt dazu bei, dass die Brandschutzmaßnahmen effektiv sind und dass im Brandfall angemessen reagiert werden kann, um Menschenleben zu schützen und Schäden zu minimieren.
3 Teil A der Brandschutzordnung: Verhalten im Brandfall
Teil A der Brandschutzordnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen in einem Gebäude und enthält wichtige Informationen darüber, wie man sich im Brandfall verhalten sollte. In diesem Abschnitt werden Zielgruppe und Zweck, Anforderungen an den Aushang, Inhalt und Struktur von Teil A sowie die Bedeutung mehrsprachiger Aushänge erläutert.
3.1. Zielgruppe und Zweck
Die Zielgruppe für Teil A der Brandschutzordnung sind alle Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten, unabhängig davon, ob sie Mitarbeiter, Besucher oder sonstige Nutzer sind. Der Zweck dieses Teils ist es, eine grundlegende Orientierung und Anweisung im Brandfall zu bieten. Es geht darum, dass Personen, die sich im Gebäude aufhalten, im Brandfall sicher agieren können, indem sie wissen, wie sie Alarm schlagen, wie sie sich evakuieren und wie sie Erste Hilfe leisten können.
3.2. Anforderungen an den Aushang
Teil A muss gut sichtbar und leicht zugänglich in den Räumlichkeiten ausgehängt werden. Die Anforderungen an den Aushang sind in der DIN 14096 festgelegt. Häufig wird empfohlen, Teil A in der Nähe von Fluchtwegen, Eingängen und Aufzügen anzubringen. Der Aushang sollte in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst sein und gegebenenfalls durch Piktogramme ergänzt werden, um die Verständlichkeit zu erhöhen.
3.3. Inhalt und Struktur von Teil A
Teil A der Brandschutzordnung enthält in der Regel die folgenden Elemente:
Einleitung: Ein kurzer Abschnitt, der den Zweck der Brandschutzordnung erläutert.
Alarmierung: Informationen darüber, wie im Brandfall Alarm geschlagen werden soll, einschließlich der Nummer der Feuerwehr und der Verwendung von Brandmeldern.
Räumung und Evakuierung: Anweisungen zur Räumung des Gebäudes, einschließlich der Nutzung von Fluchtwegen und Notausgängen.
Verhalten im Brandfall: Allgemeine Verhaltensregeln, wie z.B. keine Aufzüge zu benutzen, Türen geschlossen zu halten, um Brandausbreitung zu verhindern, und sich an Sammelpunkten einzufinden.
Erste Hilfe: Informationen zur Leistung von Erster Hilfe und Standorte von Erste-Hilfe-Ausrüstungen.
Kontaktdaten: Angabe von Ansprechpartnern und weiteren wichtigen Kontaktdaten im Brandfall.
3.4. Mehrsprachige Aushänge
In Gebäuden, in denen regelmäßig Menschen unterschiedlicher Nationalitäten und Sprachen verkehren, ist es wichtig, mehrsprachige Aushänge zu berücksichtigen. Durch die Bereitstellung von Informationen in mehreren Sprachen wird sichergestellt, dass auch Personen, die die lokale Sprache nicht verstehen, wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten müssen. Dies kann entscheidend für die Sicherheit aller im Gebäude befindlichen Personen sein.
4 Teil B der Brandschutzordnung: Für Mitarbeiter
Teil B der Brandschutzordnung richtet sich speziell an Mitarbeiter innerhalb eines Gebäudes oder einer Einrichtung und legt fest, welche Verantwortlichkeiten und Aufgaben sie im Bereich Brandschutz haben. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter mit den Anforderungen von Teil B vertraut sind und entsprechend geschult werden.
4.1. Zielgruppe und Zweck
Die Zielgruppe für Teil B der Brandschutzordnung sind alle Mitarbeiter, einschließlich des Managements und der Führungskräfte, die in der betreffenden Einrichtung arbeiten. Der Zweck von Teil B ist es, sicherzustellen, dass Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um im Brandfall richtig zu reagieren, aber auch um vorbeugende Maßnahmen zur Brandvermeidung zu treffen.
4.2. Inhalt und Struktur von Teil B
Teil B der Brandschutzordnung enthält normalerweise die folgenden Elemente:
Allgemeine Brandschutzmaßnahmen: Informationen zu allgemeinen Brandschutzmaßnahmen, wie z.B. das ordnungsgemäße Lagern von brennbaren Materialien oder das Nicht-Blockieren von Fluchtwegen.
Umgang mit Feuergefährlichen Stoffen: Anweisungen zum sicheren Umgang mit Stoffen und Materialien, die ein erhöhtes Brandrisiko darstellen.
Verhalten im Brandfall: Detaillierte Anweisungen für Mitarbeiter, wie sie im Brandfall reagieren sollten, einschließlich spezifischer Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen: Informationen darüber, wie Mitarbeiter Erste Hilfe leisten können und wo sich Erste-Hilfe-Ausrüstung befindet.
Brandschutzeinrichtungen: Erklärung der verschiedenen Brandschutzeinrichtungen innerhalb des Gebäudes und wie sie zu verwenden sind.
4.3. Unterweisung und Kenntnisnahme
Es ist unerlässlich, dass Mitarbeiter regelmäßig in den Inhalten und Anforderungen von Teil B unterwiesen werden. Die Unterweisung sollte sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Übungen beinhalten. Nach der Unterweisung ist es üblich, dass die Mitarbeiter eine schriftliche Bestätigung unterzeichnen, um zu dokumentieren, dass sie die Inhalte von Teil B der Brandschutzordnung zur Kenntnis genommen haben.
In Arbeitsumgebungen, in denen Mitarbeiter unterschiedlicher Sprachherkunft tätig sind, ist es besonders wichtig, die Brandschutzordnung in verschiedenen Sprachen bereitzustellen. Mehrsprachige Mitarbeiter sollten zudem in ihrer Muttersprache unterwiesen werden, um sicherzustellen, dass sie alle Anforderungen und Vorschriften vollständig verstehen. Gegebenenfalls sollten auch kulturspezifische Aspekte berücksichtigt werden, die das Verständnis und die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen beeinflussen könnten.
5 Teil C der Brandschutzordnung: Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, die innerhalb einer Organisation oder eines Gebäudes spezielle Brandschutzaufgaben wahrnehmen. Dazu zählen in der Regel Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere Mitarbeiter, die in besonderer Weise für den Brandschutz verantwortlich sind.
5.1. Zielgruppe und Zweck
Die Zielgruppe für Teil C sind Personen, die spezifische Brandschutzaufgaben innerhalb der Organisation haben. Dazu gehören unter anderem die Identifizierung von Brandrisiken, die Umsetzung präventiver Maßnahmen und die Sicherstellung, dass die Organisation im Brandfall effektiv reagieren kann. Der Zweck von Teil C besteht darin, detaillierte Anweisungen und Informationen bereitzustellen, die diesen Personen helfen, ihre Aufgaben effektiv und gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen.
5.2. Inhalt und Struktur von Teil C
Teil C der Brandschutzordnung enthält üblicherweise die folgenden Elemente:
Aufgaben der Brandschutzbeauftragten: Eine klare Definition der spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Brandschutzbeauftragten und anderer Personen mit Brandschutzaufgaben.
Brandrisikobewertung: Anweisungen zur Durchführung von Brandrisikobewertungen, einschließlich der Identifizierung potenzieller Brandgefahren und der Entwicklung von Strategien zur Risikominderung.
Brandschutzmaßnahmen und -anlagen: Details zu den vorhandenen Brandschutzmaßnahmen und -anlagen und Anweisungen zu deren Wartung und Prüfung.
Notfallpläne und Evakuierungsverfahren: Entwicklung und Implementierung von Notfallplänen, einschließlich Evakuierungsverfahren und Koordination mit externen Rettungsdiensten.
Dokumentation und Berichterstattung: Anforderungen an die Dokumentation von Brandschutzmaßnahmen und die Berichterstattung über Brandschutzthemen, einschließlich eventueller Vorfälle.
5.3. Schulung und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
Personen, die in Teil C der Brandschutzordnung als verantwortlich für besondere Brandschutzaufgaben genannt sind, müssen eine angemessene Schulung und Ausbildung erhalten. Dies umfasst sowohl theoretisches Wissen über Brandschutzbestimmungen und -techniken als auch praktische Fähigkeiten, wie die Handhabung von Feuerlöschern und die Durchführung von Evakuierungen. Brandschutzbeauftragte sollten regelmäßig Fortbildungen besuchen, um sicherzustellen, dass ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auf dem neuesten Stand sind. Zudem ist es wichtig, dass sie in der Lage sind, ihr Wissen an andere Mitarbeiter weiterzugeben und als Ansprechpartner für Brandschutzthemen innerhalb der Organisation zur Verfügung stehen.
6 Erstellung und Aktualisierung einer Brandschutzordnung
Eine Brandschutzordnung ist ein wichtiges Dokument, das klare Richtlinien und Verfahren für den Brandschutz in einer Einrichtung oder Organisation festlegt. Damit die Brandschutzordnung effektiv und aktuell bleibt, muss sie sorgfältig erstellt und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
6.1. Prozess der Erstellung
Die Erstellung einer Brandschutzordnung erfordert eine sorgfältige Planung und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stakeholdern. Der Prozess umfasst in der Regel folgende Schritte:
Bedarfsanalyse: Ermittlung des Bedarfs für eine Brandschutzordnung basierend auf der Art der Einrichtung, den gesetzlichen Anforderungen und eventuellen spezifischen Risiken.
Datenerfassung: Sammlung von Informationen über das Gebäude, die Anlagen und die Tätigkeiten, die innerhalb der Einrichtung stattfinden.
Risikobewertung: Identifizierung und Bewertung potenzieller Brandrisiken und Entwicklung von Strategien zur Risikominderung.
Entwurf der Brandschutzordnung: Erstellen eines Entwurfs der Brandschutzordnung, der die Teile A, B und C gemäß DIN 14096 beinhaltet.
Abstimmung und Freigabe: Überprüfung des Entwurfs durch relevante Stakeholder, einschließlich der Geschäftsleitung und der Brandschutzbeauftragten, und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Abschließende Freigabe der Brandschutzordnung.
6.2. Pflicht zur Aktualisierung
Es ist entscheidend, dass die Brandschutzordnung regelmäßig aktualisiert wird, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Gegebenheiten und gesetzlichen Anforderungen entspricht. Änderungen in der Organisation, im Gebäude oder in den gesetzlichen Bestimmungen können Anpassungen der Brandschutzordnung erforderlich machen.
6.3. Überprüfung durch Fachkundige
Um die Qualität und Relevanz der Brandschutzordnung zu gewährleisten, sollte diese regelmäßig von Fachleuten auf dem Gebiet des Brandschutzes überprüft werden. Fachkundige können mögliche Schwachstellen identifizieren und Empfehlungen für Verbesserungen geben.
6.4. Dokumentation der Überprüfung
Jede Überprüfung und Aktualisierung der Brandschutzordnung muss dokumentiert werden. Dies beinhaltet das Festhalten des Datums der Überprüfung, der durchgeführten Änderungen und der beteiligten Personen. Die Dokumentation sollte auch die Gründe für die Änderungen und Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen enthalten. Diese Dokumentation ist nicht nur für interne Zwecke wichtig, sondern kann auch bei behördlichen Überprüfungen oder im Falle eines Brandes relevant sein.
7 Praktische Tipps und Empfehlungen
Die Erstellung einer wirksamen Brandschutzordnung erfordert sorgfältige Überlegungen und Planung. Hier sind einige praktische Tipps und Empfehlungen, die bei der Entwicklung einer effektiven Brandschutzordnung berücksichtigt werden sollten:
7.1. Vermeidung von Namensnennungen
Es ist ratsam, in der Brandschutzordnung keine Namen von Personen zu nennen. Statt Namen sollten Positionen oder Rollen genannt werden, wie z.B. “Brandschutzbeauftragter” oder “Sicherheitsbeauftragter”. Dies verhindert, dass die Brandschutzordnung veraltet, wenn sich Personaländerungen ergeben, und erleichtert die Aktualisierung des Dokuments.
7.2. Unterschriften für offizielle Wirkung
Um der Brandschutzordnung formale Geltung zu verleihen, sollte sie von den verantwortlichen Personen innerhalb der Organisation, wie zum Beispiel dem Geschäftsführer oder dem Brandschutzbeauftragten, unterzeichnet werden. Dies zeigt, dass die Organisation die Brandschutzordnung ernst nimmt und ihr eine offizielle Bedeutung beimisst.
7.3. Verwendung von Piktogrammen und Bildern
Die Verwendung von Piktogrammen und Bildern in der Brandschutzordnung kann dazu beitragen, dass sie leichter verständlich ist, insbesondere für Personen, die Schwierigkeiten beim Lesen von Text haben oder nicht fließend in der Sprache des Dokuments sind. Piktogramme für allgemein bekannte Brandschutzzeichen, wie z.B. Feuerlöscher oder Notausgänge, sollten verwendet werden, um die Klarheit und Verständlichkeit zu erhöhen.
7.4. Unterstützende Dokumente/Informationsquellen für die Erstellung
Bei der Erstellung einer Brandschutzordnung sollte man nicht das Rad neu erfinden. Es gibt eine Vielzahl von unterstützenden Dokumenten und Informationsquellen, die hilfreich sein können. Dazu gehören:
Gesetzliche Vorschriften: Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz können als Grundlage für die Erstellung der Brandschutzordnung dienen.
DIN-Normen: Standards wie DIN 14096 bieten detaillierte Anleitungen zur Erstellung einer Brandschutzordnung.
Best Practice Beispiele: Die Analyse von Brandschutzordnungen anderer ähnlicher Organisationen kann wertvolle Erkenntnisse liefern.
Fachliteratur und Schulungsmaterialien: Diese können nützliche Informationen und Anleitungen für die Erstellung einer Brandschutzordnung enthalten.
Durch die Nutzung dieser Ressourcen kann sichergestellt werden, dass die Brandschutzordnung den aktuellen Standards entspricht und effektiv in der Praxis umgesetzt wird.
8 Fallbeispiele und Erfahrungen
Das Lernen aus realen Fällen und Erfahrungen kann wertvolle Einsichten bieten und dazu beitragen, die Effektivität von Brandschutzordnungen zu verbessern. In diesem Abschnitt betrachten wir einige Beispiele für die erfolgreiche Implementierung von Brandschutzordnungen sowie Erfahrungen aus Evakuierungen und Räumungen und der Zusammenarbeit mit Behörden und Sachversicherern.
8.1. Beispiele für die erfolgreiche Implementierung von Brandschutzordnungen
Fallbeispiel 1: Ein mittelständisches Unternehmen stellte nach einer gründlichen Überprüfung seiner Brandschutzordnung fest, dass diese veraltet war. Durch eine Überarbeitung unter Berücksichtigung der aktuellen DIN-Normen und einer verstärkten Schulung der Mitarbeiter konnte das Unternehmen die Zeit für eine vollständige Evakuierung des Gebäudes erheblich reduzieren.
Fallbeispiel 2: Eine Schule in einer erdbebengefährdeten Zone integrierte zusätzlich zu den Brandschutzmaßnahmen Notfallpläne für Erdbeben in ihre Brandschutzordnung. Die Schüler wurden regelmäßig in Evakuierungsübungen geschult, was zu einer sicheren und geordneten Evakuierung während eines tatsächlichen Erdbebens führte.
8.2. Erfahrungen aus Evakuierungen und Räumungen
Erfahrung 1: Bei einem Brand in einem großen Bürogebäude wurde festgestellt, dass die Mitarbeiter aufgrund mangelnder Schulung und unklarer Anweisungen in der Brandschutzordnung nicht wussten, wie sie das Gebäude sicher evakuieren sollten. Dies unterstreicht die Bedeutung regelmäßiger Schulungen und klarer Anweisungen.
Erfahrung 2: Ein Krankenhaus hatte im Rahmen seiner Brandschutzordnung spezielle Verfahren für die Evakuierung von Patienten entwickelt. Während einer Übung stellte sich heraus, dass diese Verfahren gut funktionierten und das Personal in der Lage war, Patienten effizient und sicher zu evakuieren.
8.3. Zusammenarbeit mit Behörden und Sachversicherern
Zusammenarbeit mit Behörden: Eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Brandschutzbehörden kann dazu beitragen, dass Brandschutzordnungen den aktuellen Vorschriften entsprechen und effektiv sind. Beispielsweise kann die Teilnahme an von der Feuerwehr organisierten Übungen dazu beitragen, Schwachstellen zu identifizieren und Verbesserungen vorzunehmen.
Zusammenarbeit mit Sachversicherern: Versicherungsunternehmen haben ein starkes Interesse daran, dass Brandschutzordnungen effektiv sind, um das Risiko von Schäden zu minimieren. Die Zusammenarbeit mit Sachversicherern kann dazu beitragen, wertvolles Feedback und Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Brandschutzordnungen zu erhalten. In einigen Fällen kann dies auch zu günstigeren Versicherungsprämien führen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Lernen aus realen Fallbeispielen und das Einholen von Erfahrungen sowie die Zusammenarbeit mit externen Parteien entscheidend für die Entwicklung und Implementierung effektiver Brandschutzordnungen sind.
9 Zusammenfassung und Fazit
Im Laufe dieses Dokuments haben wir uns intensiv mit der Thematik der Brandschutzordnungen beschäftigt. Von den grundlegenden Konzepten und der Bedeutung über die verschiedenen Teile nach DIN 14096 bis hin zu praktischen Tipps und Fallbeispielen wurde eine umfassende Perspektive auf das Thema geboten.
Brandschutzordnungen spielen eine wesentliche Rolle beim Schutz von Leben, Eigentum und der Umwelt. Sie stellen sicher, dass sowohl Mitarbeiter als auch Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um im Falle eines Brandes effektiv zu handeln.
In den verschiedenen Abschnitten der Brandschutzordnung – Teil A für allgemeines Verhalten im Brandfall, Teil B für Mitarbeiter und Teil C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben – werden unterschiedliche Zielgruppen adressiert und spezifische Anforderungen und Verantwortlichkeiten definiert.
Es wurde herausgestellt, dass die erfolgreiche Implementierung einer Brandschutzordnung eine gründliche Planung, die Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen und Brandgefahren des betreffenden Objekts und regelmäßige Schulungen erfordert. Zudem ist es unerlässlich, die Brandschutzordnung auf dem aktuellen Stand zu halten und regelmäßig durch Fachkundige überprüfen zu lassen.
Die Verwendung von Piktogrammen und Bildern sowie das Vermeiden von Namensnennungen und das Sammeln von Unterschriften für offizielle Wirkung sind praktische Tipps, die bei der Erstellung einer Brandschutzordnung helfen können. Die Zusammenarbeit mit Behörden und Sachversicherern ist ebenfalls von großer Bedeutung.
Abschließend lässt sich sagen, dass Brandschutzordnungen ein unverzichtbares Instrument für die Sicherheit in Gebäuden sind. Sie müssen mit Sorgfalt erstellt, kommuniziert und regelmäßig aktualisiert werden, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. Durch die Einbindung aller relevanten Akteure und die Berücksichtigung von Erfahrungen und Best Practices kann ein Höchstmaß an Sicherheit und Schutz erreicht werden. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, zur Förderung eines sicheren Umfelds beizutragen und im Falle eines Brandes entschlossen und besonnen zu handeln.
10 Anhang
Im Anhang finden Sie zusätzliche Ressourcen und Materialien, die Ihnen bei der Erstellung und Umsetzung einer Brandschutzordnung behilflich sein können.
10.1. Vorlagen und Muster für Brandschutzordnungen
Als Unterstützung stellen wir Ihnen kostenlos eine PDF-Version der Brandschutzordnung Teil A sowie Word-Versionen der Brandschutzordnungen Teil B und C zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für die Verwendung dieser Vorlagen übernehmen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Vorlagen als Ausgangspunkt dienen und an die spezifischen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden müssen. Sie können die Vorlagen als Grundlage verwenden, um eine maßgeschneiderte Brandschutzordnung für Ihr Gebäude oder Ihre Einrichtung zu entwickeln.
10.2. Liste der relevanten Gesetze und Vorschriften
Musterbauordnung (MBO): Dient als Grundlage für die Bauordnungen der Länder und enthält auch Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz.
Landesbauordnungen (LBO): Jedes Bundesland hat eigene Bauordnungen, die Regelungen zum Brandschutz enthalten und sich auf die Musterbauordnung stützen.
Industriebaurichtlinie (IndBauRl): Richtlinie mit speziellen Anforderungen für den Brandschutz in Industriebauten.
Versammlungsstättenverordnung (VStättVO): Regelungen für den Brandschutz in Versammlungsstätten, wie z.B. Theatern, Kinos und Konzertsälen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Beinhaltet Sicherheitsvorschriften für Arbeitsstätten, einschließlich Brandschutzmaßnahmen.
DIN 14096 – Brandschutzordnung – Teile A, B und C: Deutscher Standard, der die Erstellung und Anforderungen von Brandschutzordnungen regelt.
DIN 4102 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen: Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen und Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Regelungen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen, einschließlich Vorgaben zum Brandschutz.
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Enthalten konkrete Vorgaben zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung, einschließlich Brandschutzmaßnahmen.
Feuerwehrgesetze der Länder: Diese Gesetze regeln u.a. die Aufgaben und Zuständigkeiten der Feuerwehren und enthalten oft auch Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz.
§ 3 Gefährdungsbeurteilung in der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
§ 24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers (Abs. 5) der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Information 205-001 verpflichtet den Unternehmer zum Aushängen von Informationen über Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen
Bitte denken Sie daran, dass eine Brandschutzordnung ein lebendiges Dokument ist, das regelmäßig aktualisiert und den sich ändernden Bedingungen und Vorschriften angepasst werden muss. Es ist empfehlenswert, Fachleute hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass Ihre Brandschutzordnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ein Höchstmaß an Sicherheit bietet.
Der erfahrene Brandschutzexperte Donato Muro (Master of Engineering Vorbeugender Brandschutz) von Sicherheitsingenieur.NRW weist darauf hin, dass Arbeitgeber nach § 10 ArbSchG verpflichtet sind, mindestens fünf Prozent ihrer Belegschaft als Brandschutzhelfer (BSH) zu benennen.
Betriebliche Brandschutzhelfer und Brandschutzhelferinnen (BSH)
Bei der Berechnung der konkreten Anzahl an zu benennenden Belegschaftsmitgliedern für die Rolle als BSH sind Schichtbetrieb und auch Ausfälle wegen Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen, wie auch möglicherweise andere im Betrieb anwesende Personen. Für kleine Unternehmen gilt, dass es keine Rolle spielt, ob die Berechnung nach der Fünf-Prozent-Regel mindestens eine eins ergibt. Für diese ist es sinnvoll, mindestens zwei Betriebsangehörige zu benennen.
Nach Donato Muro ist es wichtig, zu beachten, dass der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Pflichten aus der Brandschutzordnung gegebenenfalls mehr BSH als die genannten fünf Prozent seiner Belegschaft benötigt.
Haben Sie im Betrieb die Brandschutzordnung Teil A, Teil B und Teil C?
Bei einer großflächigen Ausdehnung seines Betriebs können Brandabschnitte weitläufiger sein oder es gibt mehr Brandabschnitte. Hier werden evtl. mehr Personen benötigt, um die große Fläche betreuen zu können. Betrieben mit einer hohen Personenanzahl, wie zum Beispiel Kinobesucher in einem Kino, benötigen mehr Helfer, um alle Personen zu überblicken.
Bei erhöhter Brandgefährdung in einem Brandbereich ist eine entsprechend angepasste Anzahl an Helfern zu empfehlen, weil die Wahrscheinlichkeit von mehreren gleichzeitigen, auseinanderliegenden Brandherden zunimmt. In allen Bereichen, in denen sich Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten können, sind mehr Helfer notwendig, da die Personen je nach Lage des Brandherdes nicht mehr alleine den Gefahrenbereich verlassen können.
Nach einer entsprechenden Ausbildung haben BSH die folgenden Aufgaben:
• Die Bedienung eines Feuerlöschers zu beherrschen und ggf. im Notfall auch anderen nahezubringen, • bei Feuer die Brandbekämpfung zu unterstützen und zum Beispiel auch die Feuerwehr einzuweisen, • sicherzustellen, dass im Brandfall alle Anwesenden den Brandabschnitt verlassen, • den vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen zu unterstützen und • ihr Wissen aktuell zu halten.
Durch ihre Kenntnisse im Brandschutz und ihrer gleichzeitigen genauen Ortskenntnisse im Brandabschnitt sind sie eine sehr wertvolle Unterstützung für das Unternehmen in der Mitarbeitersensibilisierung für alltägliche Gefahren. Gleichzeitig können sie in der Abstimmung allgemeiner Schutzmaßnahmen auf Besonderheiten in ihrem Abschnitt hinweisen.
Brandschutzhelfer werden Mitarbeitende, wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin sie dazu ernennen und die notwendigen Schulungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Es ist wichtig, dass die gewählten Personen im Ernstfall ruhig bleiben und sachlich ohne Panik die gefährdeten Personen anweisen können. Sie müssen in der Lage sein, die Gefahrenlage in kürzester Zeit richtig einzuschätzen.
Aus seiner täglichen Erfahrung bei Sicherheitsingenieur.NRW weiß Donato Muro, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Benennung in der Regel nicht widersprechen können. Aufgrund der hohen Verantwortung sollten jedoch Bereitschaft und Freiwilligkeit vorhanden sein.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder zur Brandschutzhelferin
Die Ausbildung zum BSH setzt sich aus einem theoretischen Teil und praktischen Übungen zusammen. Im Kern werden darin folgende Themen behandelt:
• Geltende Brandschutzregeln und maßgebliche gesetzliche Vorgaben • Brandschutzordnung (DIN 14096 A-C) • Vorbeugender Brandschutz in geschlossenen Räumen • Betrieblicher Brandschutz, Bedeutung und Vorgehen • Was passiert bei einem Brand und was beim Löschvorgang • Brandschutz-Kennzeichnungen und Brandmeldeeinrichtungen • Gefahren durch Brand für den einzelnen und individuelle Schutzmaßnahmen • Verhalten im Brandfall • Löschen mit dem Feuerlöscher • Personenschutz, Personenrettung und Rettungswege • Einleitung einer Evakuierung • Alarmierung der Hilfskräfte und deren Einweisung und Unterstützung • Praktische Übung der Benutzung von Feuerlöschern.
Zu betrieblichen Besonderheiten muss zusätzlich je nach Lage vor Ort geschult werden:
• die konkreten Produktionsabläufe, • Arbeiten mit feuergefährlichen Substanzen, • Brandschutzeinrichtungen vor Ort und • das Löschen von Fetten, Gasen, Metallen und staubförmigen Stoffen.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer dauert mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten im theoretischen Teil, etwa zehn Minuten in der praktischen Übung und anschließend folgt noch die Einführung in den betrieblichen Brandschutz und in den jeweiligen Brandabschnitt.
Die Gültigkeit der Ausbildung beträgt maximal fünf Jahre. Brandschutzhelfer sollen etwa alle drei bis fünf Jahre in aktuellen Ausbildungen Ihr Wissen auffrischen.
Unter Sicherheitsingenieur.NRW können zusätzlich jeweils aktuelle Informationen im Internet nachgelesen werden. Donato Muro empfiehlt zudem, den Status der ausgebildeten Helfer regelmäßig, mindestens jährlich zu überprüfen auf Aktualität der betrieblichen Brandschutzordnung DIN 14096, Änderungen im Betrieb wie Umorganisationen oder räumliche Änderungen, Änderungen in der Belegschaft oder der Gefahrenbewertung. Letztlich können auch die Erfahrungen aus einem Betriebsbrand neue Ausbildungen notwendig werden lassen.
Die Kosten der Ausbildung zum BSH können sehr unterschiedlich sein. Es ist nicht vorgegeben, dass nur externe Ausbilder die Ausbildung leiten dürfen. Die Teilnahme an Sammelausbildungen in größeren Schulungsveranstaltungen kann zudem hohe Reise- und ggf. Unterbringungskosten für mehrere Personen mit sich bringen. Schulungen direkt im Betrieb vor Ort haben dagegen den Vorteil, dass stärker auf örtliche Begebenheiten eingegangen werden kann.
Sicherheitsingenieur.NRW unterstützt hier bei der Entwicklung des für Ihren Betrieb passenden Konzepts.
Der Ausbilder – die Ausbilderin
Die Ausbildung zum BSH kann durch den Arbeitgeber selbst erfolgen, durch beauftragte Personen oder auch in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, wie Sicherheitsingenieur.NRW.
Ausbilder müssen fachkundig sein. Als fachkundig gelten Personen, die
• zur Feuerwehr gehören und mindestens den Lehrgang zum „Gruppenführer“ erfolgreich abgeschlossen haben, • ein Studium mit Fachrichtung Brandschutz absolviert haben, • eine Prüfung zum Brandschutzbeauftragten mit Prüfungsnachweis abgelegt haben oder • die Fachkräfte Arbeitssicherheit sind mit Zusatzausbildung Brandschutz.
Donato Muro (Sicherheitsingenieur.NRW) bildet auch Brandschutzbeauftragte (BSB) online aus. Diese BSB können bei Ihnen vor Ort innerbetrieblich dann die eigenen Brandschutzhelfer ausbilden. Durch die genauen Ortskenntnisse und die sehr detaillierten Kenntnisse der Arbeitsabläufe kann ein Betriebs-zugehöriger BSB stärker und regelmäßig auf die Besonderheiten des Betriebs eingehen.
Die Ausbildung im eigenen Betrieb ist bewusst möglich und erlaubt. Donato Muro unterstreicht die besondere Bedeutung der innerbetrieblichen Helfer vor Ort. Sie sind bereits anwesend, während die Feuerwehr noch gerufen wird. Dadurch können viele Brände schon vor Eintreffen der Hilfskräfte eingedämmt werden.
Die Ausbildung vor Ort kann Kosten niedrig halten und gleichzeitig hält sie die Mitarbeiter nicht länger von ihrer Arbeit ab als für die Ausbildung selbst absolut erforderlich. Durch beides wird die Bereitschaft zur Ausbildung und deren Erfolg zusätzlich unterstützt, sagt Donato Muro.
Sicherheitsingenieur.NRW bietet die Ausbildung bei Ihnen vor Ort an. Donato Muro bildet mit seiner ausgeprägten Qualifikation auf seinem Gebiet Brandschutzhelfer auch in Ihrem Betrieb aus.
Praxisbuch für Brandschutzbeauftragte & Brandschutzhelfer: Grundlagen inklusive betrieblicher Brandgefährdungen. Taschenbuch von Donato Muro und Alexander Klein. 14,90 Euro.
Wenn es zu einem Brand kommt, sind nicht nur Sachwerte, sondern auch Menschenleben in Gefahr. Aus diesem Grund kommt dem Brandschutz eine besonders wichtige Rolle zu. Unter diesem Begriff versteht man alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind, Brände zu verhüten. Dabei ist es egal, ob es sich um ein fertiges Gebäude handelt oder es noch im Entstehen begriffen ist. Wenn es darum geht, die Frage nach der Haftung zu klären, wird auch ein Blick auf den Brandschutz geworfen. Wurden Brandschutzregeln nicht eingehalten, entsteht eine Verantwortlichkeit. Eine Teilschuld überträgt sich auch explizit auf das Planungsbüro. Wenn ein Feuer entsteht und sich womöglich unkontrolliert ausbreitet, dann fängt die Suche nach den verantwortlichen Personen an. Der Teufel steckt dabei oft im Detail.
Haftung im Brandfall: Die rechtlichen Grundlagen erklärt
Immer dann, wenn es zu einem Schaden kommt, muss jemand für diesen aufkommen. Juristisch gesehen steht diese Person oder Organisation in der Haftung. Dieser Rechtsanspruch ergibt sich dabei aus dem BGB. Je nach Situation spielt aber auch das Strafrecht oder öffentliche Recht mit hinein. Doch was sind konkrete Situationen, aus denen sich Haftung ableiten lässt? Prinzipiell immer dann, wenn ein Regelverstoß festgestellt wurde – zum Beispiel ein Vertragsbruch. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Verursacher und der Gefährderhaftung. Wer mit einem Auto einen Unfall verursacht, dann wird der Verursacher dafür haftbar gemacht. Ist er die einzige Person, die zur Rechenschaft gezogen werden kann? Nicht unbedingt. Ist der Unfallfahrer nicht der Halter, weil er den Wagen bloß geliehen hat, ist Letzterer als „Gefährder“ mit haftbar. Darum auch der Begriff der Gefährderhaftung.
Übertragen wir dieses Prinzip auf den Feuerschutz, dann ist nicht bloß die Person, welche den Brand zu verschulden hat, haftbar. Auch jene Personen, welche für die Sicherheit der Betriebsanlagen verantwortlich sind, müssen für das Feuer gerade stehen. So kommt dem Betreiber von Anlagen eine Verkehrssicherungspflicht zu. Dies bedeutet im Grunde nichts anderes, als dass angemessene Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen. Da er sich einer Brandgefahr bewusst sein muss, ergibt sich hieraus eine Verantwortung. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einem „Gefahrenbereich“, der gesichert werden muss.
Schutzmaßnahmen nicht befolgt: Welche Folgen hat das?
Brandschutzregeln nicht zu befolgen, ist in höchstem Maße unverantwortlich. Nicht nur, weil man das Leben seiner Angestellten aufs Spiel setzt. Die eigene Zukunftsperspektive kann auch erheblich darunter leiden, wird man für einen Brand im eigenen Unternehmen haftbar gemacht. Im besten Fall drohen Bußgelder. Unangenehm wird es, wenn Menschen zu Schaden kommen und Schadenersatz erstritten wird. Der Worst Case tritt ein, sollte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung anstreben. Man ist dann nicht nur vorbestraft, sondern kann auch mit einem Berufsverbot belegt werden. Stichwort: Unzuverlässigkeit. Deshalb ist es unabdingbar, Vorsorge zu treffen und den Betrieb sicher zu gestalten. Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, kann nur ein erfahrener Jurist weiterhelfen. Donato Muro aus Düsseldorf kennt sich aus und kann vor Ort beraten – und als Rechtsexperte knifflige Probleme lösen.
Häufige Fragen und Antworten
Wie können Mitverantwortliche haftbar gemacht werden?
Dem deutschen Recht zufolge kann im Brandfall mehr als nur eine Entität haftbar gemacht werden. Dazu bedarf es jedoch einer Feststellung im Einzelfall durch ein Gericht. Im Prozess wird bestimmt, welchen Anteil beteiligte Parteien tragen. Zu diesen zählen eventuell:
Sicherheitsfirmen im Feuerschutz.
Planer.
Teile der Geschäftsleitung sowie Mitarbeiter.
Jede Situation ist sachlich anders gelagert, weshalb es einer genauen Analyse im Rahmen der gerichtlichen Betrachtung bedarf.
Fehler im Brandschutzkonzept: Wer haftet?
Manche Gebäude schon bei der Planung bedürfen eines Brandschutzkonzepts. Dies ist immer dann gegeben, wenn die Immobilie besonders schutzbedürftig ist. Beispiele sind Schulen, aber auch Krankenhäuser. Auch wenn von den baurechtlichen Bestimmungen abgewichen wird, muss ein solches Schutzkonzept erstellt werden. Natürlich kann es passieren, dass der Fachplaner oder beteiligte Sachverständige fehlerhaft oder nachlässig arbeiten. Wird das Brandschutzkonzept fehlerhaft erstellt, können diese Personen mit in die Haftung genommen werden.
Wie verhält sich die Situation bei fehlerhafter Brandschutzordnung?
Manche Bundesländer verlange nicht nur ein Brandschutzkonzept, sondern eine noch striktere Brandschutzverordnung, welche sich aus der DGUV ableiten lässt. Verantwortlich ist in der Regel die Geschäftsführung. Allerdings kann die Unternehmensleitung auch an externe Dienstleister übertragen (die Kontrollfunktion kann nicht abgegeben werden als Unternehmensleitung). Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass diese auch Verantwortung übernehmen und im Brandfall zur Mitverantwortung gezogen werden können.
Brandschutz-Mängel dokumentieren und melden
Es ist die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten, etwaige Mängel im Rahmen einer Begehung festzustellen und zu rechtssicher zu dokumentieren. Aber auch als Arbeitnehmer, Mieter, Hausverwalter oder Passant kann man Verstöße melden. Auch wenn lediglich ein Verdacht besteht, muss diesem nachgegangen werden, um Menschenleben zu schützen. Doch an wen sollte man sich wenden? Dies hängt davon ab, zu welcher Personengruppe man zählt und in welchem Kontext der Verstoß vermutet wird. Mögliche Ansprechpartner sind Vermieter, Eigentümer, die Unternehmensleitung, Architekten oder Anlagenbetreiber. Wird der Mangel nicht beseitigt, oder weiß man nicht, wer am besten kontaktiert werden sollte, kann man sich auch direkt an die Polizei oder Bauaufsicht wenden. Selbst Brandschutzbeauftragter werden? Hier Informieren!
Prinzipiell kann man sich aber auch an der folgenden Übersicht orientieren:
Arbeitnehmer wenden sich am besten an die Geschäftsführung oder die mit HSE-Betriebssicherheit Abteilung. Befürchtet man Vergeltungsmaßnahmen durch den Arbeitnehmer, kann eine Anzeige auch anonym oder durch den Betriebsrat erfolgen. Die Polizei und Bauaufsicht wird dann eingeschaltet, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vermutet wird.
Passanten oder Besucher des Betriebs wenden sich am besten direkt an die Behörden (Bauaufsicht).
Zeigen sich Kollegen uneinsichtig ob der Mängel und steht man selber in der Verantwortung, sollte man trotzdem zur Polizei oder Behörde gehen. Damit zeigt man sich zwar im Prinzip selber an, aber kann sich nur so aus der Haftung befreien und Unfälle verhindern helfen.
Muss ein Mangel gemeldet werden?
Es kommt darauf an, ob Fachwissen vorliegt! Passanten oder Arbeitnehmer können Brandschutzmängel meist nicht erkennen. Bei Bauleitern oder andere bezogene Personen sieht die Situation anders aus. Von diesen kann erwartet werden, dass sie entsprechende Fehler erkennen und melden. Häufig wird fälschlicherweise vermutet, dass Führungspersonal mit Fachkenntnis sich aus der Haftung schleichen kann, solange es einem anderen Projekt oder Ressort zugeordnet ist. Nein, jeder Leiter mit Spezialkompetenz kann in die Haftung genommen werden!
Wenn es in einem Betrieb zu einem Brand gekommen ist, dann ist selten ein einzelner Schuldige zu ermitteln. Ja, es ist richtig, dass Fachplaner und Sachverständige bei groben Verstößen durchaus alleine haftbar gemacht werden können. Die Regel ist dies jedoch bei Weitem nicht. Im Regelfall stehen viele verschiedene Interessen und Akteure nebeneinander. Die Haftungsfrage wird dann vor Gericht beantwortet.
Fest steht, dass Fehler in der Brandschutzplanung einfach nicht passieren dürfen. Auch eine Fahrlässigkeit in der Kontrolle der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Für die Geschäftsleitung besteht immer die Möglichkeit, die Haftung vertraglich auf Dritte zu übertragen. Doch auch hier können viele Fehler passieren. Am besten ist es, wenn man sich im Vorfeld von einer sachkundigen Person beraten lässt. Aber auch wenn es bereits zu Problemen und Konflikten gekommen ist, dann kann Donato Muro aus NRW weiterhelfen, der sich in allen Fragen des Arbeitsschutzes sehr gut auskennt. Eine Vogel-Strauß-Taktik ist keinesfalls zu empfehlen. Schließlich sind auch beteiligte Versicherungen daran interessiert, die Haftungsfrage zu klären. Es kommt also darauf an, sich selber gut zu vertreten, um den eigenen Standpunkt zu stärken.
Die Haftung von Brandschutzbeauftragten: Das Eisen im Feuer
Alle Unternehmen, vom kleinen Startup bis hin zum Großkonzern, fürchten vor allem ihre Konkurrenz. Da wundert es nicht, dass sich die Unternehmer überwiegend mit ihren Kernaufgaben, dem Vertrieb und der Gewinnoptimierung, beschäftigen. Unterschätzt wird dagegen ein Feind, der noch schwerer wiegt als der größte Konkurrent: ein Großbrand im Unternehmen. Schnell sind Inventar, Gebäude und Menschen in Gefahr. Trifft die Feuerwehr ein, ist es oft schon zu spät. Der Brandschaden nimmt schnell große Ausmaße an. Manchmal fehlen auch schadenbegrenzende Hilfsmittel wie Feuerlöscher. Auch Erste Hilfe Boxen sucht man in einigen Unternehmen vergeblich.
Eine Thematik, mit der sich jeder Firmeninhaber vorrangig und intensiv auseinandersetzen sollte, ist daher der Brandschutz im Unternehmen. Die Verantwortung beginnt bereits mit der Beschäftigung eines versierten Brandschutzbeauftragten. Dieser sollte über ein gewisses Expertenwissen verfügen und höchst verantwortungsbewusst handeln. Wie wichtig das ist, zeigt sich zumeist erst im Schadensfall. Nicht immer kommt der Versicherer im Brandfall für den Schaden auf. Der Brandschutzbeauftragte steht in der Haftung.
Die Haftung der Brandschutzbeauftragten: 3 Fallbeispiele
Der Brandschutzbeauftragte deckt einen großen Verantwortungsbereich in der Sparte Betriebssicherheit ab. Vorgesetzte und Mitarbeiter verlassen sich auf diesen Mitarbeiter. Sie legen praktisch ihre Sicherheit und die Sicherheit des Unternehmens in seine Hände. Dessen sollte sich jeder Brandschutzbeauftragte zu jeder Zeit bewusst sein. Das schlimmste Horrorszenario für jeden Brandschutzverantwortlichen ist der Großbrand im eigenen Unternehmen. Denn schließlich ist es seine Aufgabe, genau das zu verhindern. Manchmal entscheidet ein Detail oder eine zeitliche Abfolge über die Haftung des Brandschutzbeauftragten. Nachfolgende Fallbeispiele machen deutlich, wann dies der Fall ist. Peter Brandt, Betriebsleiter und Brandschutzbeauftragter des Unternehmens Groß & Glücklich, musste diese Erfahrung am 15.10.2020 selbst machen.
Fallbeispiel 1: Großbrand bei Groß & Glücklich Als Peter Brandt am 15.10.2020 aus der Mittagspause kam, hörte er den ohrenbetäubenden Brandalarm. Ein Geräusch, das er nie vergessen wird. Und das bedeutete nichts Gutes. Wie ein Film lief zeitgleich mit dem Alarm das Brandszenario vor seinen Augen ab. Der Hauptstandort von Groß & Glücklich, wo mehrere Produktionsmaschinen ausschließlich Dinge produzierten, die Menschen glücklich machen und dem Unternehmen hohe Gewinne bescheren sollten, war in Brand geraten. 1000 Personen arbeiteten dort, wenn alle anwesend waren. Der Maschinenraum brannte bereits.
Überall in den Büros, die teils über dem Maschinenraum angesiedelt waren, war dichter Rauch zu erkennen. Die ersten Menschen flüchteten bereits nach draußen. Peter Brandt dachte auch gleich an den Verpackungsraum. Hier wurden hübsche Verpackungen für die glücklich machenden Produkte, wie Dekorationen, Süßigkeiten mit Pfiff sowie Schmuck oder Gutscheine, gelagert. Schon immer hatte Peter Brandt sich Sorgen gemacht. Denn die meisten Verpackungsmaterialien, so schön sie auch aussahen, bestanden aus brennbarer Folie, Papier oder Pappe. Einige hübsch bemalte Holzkisten zur Verpackung hochwertiger Produkte lagerten dort ebenso wie 100.000 Gutscheine im Postkartenformat und bunt gefärbte Papierumschläge in gleicher Anzahl.
Peter Brandt drängte die gesamte Belegschaft zügig nach draußen. Sein Glück. Denn schon bald sollte es zu der gefürchteten Durchzündung auf den beiden oberen Etagen kommen. Der Dachstuhl aus Holz brannte schnell lichterloh.
Der Brand breitete sich binnen Minuten aus. Kein Bereich des Unternehmens war mehr zu retten, wie der Einsatzleiter der Feuerwehr kurz nach seinem Eintreffen nüchtern feststellen musste. Es beruhigte ihn umso mehr, dass sich alle Mitarbeiter in einiger Entfernung zum Unternehmen in Sicherheit gebracht hatten. Auch Peter Brandt, den bei Vorgesetzten und Kollegen hochgeschätzten Brandschutzbeauftragten, hatte der Brand physisch verschont. Dennoch stand er unter Schock. Vor dem Eintreffen der Feuerwehr hatte er aufgrund des sich immens schnell ausbreitenden Feuers selbst nichts mehr tun können, um das Unternehmen vor dem Abbrennen zu bewahren. Der Hauptstandort von Groß & Glücklich hatte mit dem Brand einen Totalschaden erlitten. Alleine der Sachschaden wurde schnell mit einer Höhe von etwa 15 Mio. Euro bewertet.
Bei Peter Brandt, der sich seiner Verantwortung stets bewusst gewesen war, kamen erste große Fragen auf. Hatte er wirklich alles getan, was in seiner Verantwortung stand? Immer noch zitternd erstarrte er vor den Trümmern seines Unternehmens, als bereits die Polizei eintraf. Die Polizeikräfte vor Ort begannen sofort mit ihren Ermittlungen. Das ist im Brandfall so üblich, damit keine Beweise bestimmter Nachlässigkeiten vernichtet werden. Darüber hinaus sichtet die Polizei gewisse Unterlagen. Im Brandfall dieses Unternehmens waren jedoch sämtliche Unterlagen bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. Und es war noch nicht alles digitalisiert.
Die am Folgetag eingeleitete Brandursachenermittlung lieferte ein zeitnahes Ergebnis: Ursächlich für diesen Großbrand war ein acht Jahre alter Wasserkocher. Dieser befand sich in der Büroküche auf der vierten und damit letzten Etage des Unternehmens unter dem Dachstuhl. Es war allseits bekannt, dass dieser Wasserkocher seit längerem unter einem Defekt litt. Ab und zu nahm man einen leichten gefahrverheißenden Geruch wahr. Jeder redete darüber. Niemand sorgte für einen Austausch des Wasserkochers. Auch Peter Brandt als Brandschutzbeauftragter wusste von dem Problem mit dem Wasserkocher. Hatte er doch selbst schon bemerkt, dass dieser sich ab und an von selbst abschaltete. Damit befolgte dieses Elektrogerät seine eigenen Sicherheitsansprüche, um einen Brand zu verhindern. Dennoch wurde dieser immer weiter benutzt.
Am Unglückstag kam es zu den entscheidenden Brandumständen. Ein Kabel innerhalb der Elektronik des Wasserkochers brannte durch. Doch dieser Kabelbrand alleine verursachte das Brandunglück noch nicht. Aus dem Wasserkocher flackerten lediglich leichte Stichflammen auf. Was tatsächlich in Brand geriet, war ein trockenes Geschirrtuch, welches unmittelbar neben dem Wasserkocher an der Wand hing, ihn sogar berührte. Hinzu kamen noch einige Putzlappen und von Mitarbeitern unachtsam vor dem Wasserkocher abgestellte Plastikschüsseln. All das zusammen löste den Großbrand bei Groß & Glücklich aus. Hinzu kam noch der Umstand, dass sich die Büroküche in einem Extrabereich der Etage befand, zu weit von den Büroräumen entfernt, um diesen Brand in seinen Anfängen zu bemerken. Das Gebäude stand durch weitere ungünstige Umstände sofort in Flammen. Es fehlte die Zeit, um die Feuerlöscher einzusetzen. Dies hätte eine Gefahr für die Menschen vor Ort bedeutet. Additive, wie Feuerschutzsprays, waren nicht zur Hand. Schnell geriet Peter Brandt in den Fokus der Ermittlungsbeamten.
War das fahrlässige Brandstiftung? Hier muss zunächst erwähnt werden, dass der Tatbestand ‘fahrlässige Brandstiftung’ niemandem eine Absicht unterstellt, den Brand im Wissen über die Folgen absichtlich herbeigeführt zu haben. Peter Brandt ist für die Polizei jedoch der Hauptverdächtige. Er musste sich daher mit folgenden Fragen der Polizei beschäftigen:
1. Wann hatte er zum letzten Mal die Mitarbeiter in Sachen Brandsicherheit eingewiesen, wann die passenden Dokumente angepasst?
2. Wann hatte er zum letzten Mal eine Begehung durch alle Etagen gemacht, um kleine und größere Details zu überprüfen, die einen Brand auslösen konnten?
3. Wann hatte er zum letzten Mal alle Elektrogeräte überprüft?
Am schlimmsten für den Fachverantwortlichen für Brandsicherheit war es, dass er selbst sich schon über die ständige Selbstausschaltung des Wasserkochers geärgert hatte. Erst jetzt, im schlimmsten Szenario seines Lebens, fiel ihm ein, dass er es schlicht und einfach versäumt hatte, den Wasserkocher zu überprüfen bzw. austauschen zu lassen. Er konnte diesen Straftatbestand der „fahrlässigen Brandstiftung“ demnach kaum leugnen und wollte es auch gar nicht. Er gab seine Verfehlung bei der Polizei zu und wollte dazu stehen. Schließlich war er froh, dass kein Mitarbeiter zu Schaden gekommen war.
Was bedeutet der Straftatbestand der fahrlässigen Brandstiftung für die Haftung des Brandschutzverantwortlichen? Der Straftatbestand der ‘fahrlässigen Brandstiftung’ ist dabei noch der Glimpflichste unter den Brandschutzdelikten. Dennoch ist mit erheblichen Strafen zu rechnen, wenn auch der der Brand nicht absichtlich vom Straftäter gelegt wurde. Sämtliche Brandstiftungsdelikte sind unter §§ 306 ff StGB gesetzlich geregelt. Schließlich verfügt aber auch der Richter über einen ausgeweiteten Ermessensspielraum, da jeder Brandfall sehr individuell zu beurteilen ist. Bereits die Zerstörung einzelner kleiner Bauteile durch Feuer wird streng geahndet.
Die Strafen für den Betroffenen sind drastisch. Schon das Mindeststrafmaß bewegt sich bei einem Jahr Freiheitsstrafe. Sind sogar Leben in Gefahr oder kommt es zu Gesundheitsschäden, so steigt das Strafmaß erheblich. Wurde der Tod von Menschen sogar leichtfertig herbeigeführt, wenn auch ohne es gewollt zu haben, so droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren. Bei Gerichtsurteilen im Falle von Brandstiftung spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Die Psyche der Brandschutzbeauftragen sowie der gesamte Ablauf am Schadentag und davor als auch der Gesamteindruck vom Unternehmen beeinflussen das Urteil des Richters.
Peter Brandt hatte Glück und einen verständnisvollen Richter. Ermittlungsbehörden und Richter sahen bei Groß & Glücklich nur eine einfache Brandstiftung. Personen waren nicht zu Schaden gekommen. Das besagte Problem, der Wasserkocher als Brandherd, war in der Hektik des Arbeitsalltags jedoch untergegangen. Es war auch kein Vorsatz. Vorsatz wäre es nur gewesen, wenn Peter Brandt das Abbrennen des gesamten Unternehmens billigend in Kauf genommen und darauf hingearbeitet hätte.
Das Gerichtsurteil in Kurzform Der Richter verurteilte den Betriebs- und Brandschutzverantwortlichen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung und einer Geldstrafe. Selbst sein Anwalt konnte das milde Urteil nicht voraussehen. Schließlich hatte Peter Brandt von dem Defekt des Wasserkochers gewusst. Der Wasserkocher selbst hatte quasi gezeigt, hier kann etwas passieren. Hilfreich für das erleichternde Urteil war auch der Unternehmensvorstand, der über seinen unter Anklage stehenden Mitarbeiter ausgesagt hatte, dass er seit 15 Jahren einen guten Job leistete und sich stets um alles Notwendige gekümmert hatte. Ferner räumte der Vorstand ein, dass die Sprinkleranlage veraltet war und er trotz Hinweis von Peter Brandt die Kosten für den Austausch der Sprinkleranlage scheute. Darüber hinaus fand der Brandgutachter heraus, welcher Mitarbeiter den defekten Wasserkocher zuletzt verwendet hat und wer die brennbaren Kunststoffschüsseln sowie das Handtuch in der Nähe des defekten Wasserkochers platziert hatte. Diesen trifft ein hoher Anteil an Mitschuld. In einem Großkonzern kann Peter Brandt als Brandschutzbeauftragter schließlich nicht überall gleichzeitig sein.
Peter Brandt war froh über das milde Urteil, hatte jedoch Angst um seine Zukunft. Doch auch das brauchte er nicht. Er durfte im Unternehmen bleiben.
Die Versicherung Die Versicherung des Unternehmens bezahlte diesen Schaden fast vollständig, so dass ein neues Firmengebäude errichtet werden konnte. Groß & Glücklich war bereits seit 20 Jahren guter Kunde bei dem Versicherungsunternehmen, bezahlte gute Prämien, ohne vorher einen größeren Schadensfall verursacht zu haben. Die Büromitarbeiter sowie die Produktion wurden bis zur Fertigstellung des Neubaus in Nebenfilialen des Unternehmens verteilt.
Nicht immer geht es so glimpflich aus. Schnell geraten Brandschutzbeauftragte in die Haftungsschiene. Jeder, der diesen Job annimmt, sollte sich dessen zu jeder Zeit bewusst sein und seine Arbeit gründlich machen.
Fallbeispiel 2: Flammende Literatur Aileen Lichterloh liebte Literatur. Besonders die Philosophie hatte es ihr angetan und damit die Bücher alter Philosophen. Von Beruf war Aileen mit Leib und Seele Ingenieurin. Sie liebte ihren Beruf, bedauerte es aber, zu wenig Zeit zum Lesen zu haben, bis ihr ein Angebot ins Haus flatterte. Die Sokrates-Bibliothek in Heidelberg bot eine Auswahl an antiker und moderner philosophischer Literatur und suchte einen neuen Brandsicherheitsbeauftragten.
Schon wenige Tage später hatte sie den Job, den sie sich so lange gewünscht hat. Jetzt konnte sie Beruf und ihr privates Steckenpferd, philosophische Literatur, miteinander verknüpfen. Nach drei Monaten Einarbeitungszeit ersetzte Aileen den bisherigen Fachmann für Brandsicherheit in der Bibliothek. Anstelle von Philosophie studierte sie dicke Wälzer mit Sicherheitsliteratur. Auch versäumte es der Bibliotheksvorsteher nicht, Aileen täglich daran zu erinnern, mit welch hochwertigem Kulturgut sie es bei den Büchern als auch bei dem Gebäude zu tun hatte, in dem sich die Bibliothek befand. Außerdem trug sie in Sachen Brandsicherheit die Verantwortung für 40 Mitarbeiter. Aileen war entschlossen, alles zu tun und ihr Ingenieurswissen einzusetzen, damit es an ihrem begehrten Arbeitsplatz niemals zu einem Brand kommt. Und doch ist es passiert.
Aileen war gerade damit beschäftigt zwei Praktikanten eine kleine Einweisung in Punkto Brandsicherheit zu geben, als eine Angestellte sie über Brandgeruch in Raum 3 der Bibliothek informierte. Gleichzeitig erfüllte der Rauchmelder seine Aufgabe durch einen ohrenbetäubenden Piepton. Und tatsächlich: Dichter Qualm trat aus einem hölzernen Regal hervor, etwa fünf Bücher fingen Feuer. Der Brand konnte schnell von Aileen und einigen Mitarbeitern gelöscht werden. Viel war nicht passiert. Doch fünf wertvolle Bücher fanden ihr flammendes Ende. Der Bibliotheksvorsteher war außer sich. Zwei dieser bis zur Unkenntlichkeit verbrannten Philosophiebücher gab es nur noch in dieser Bibliothek. Ihr Wert war sowohl emotional als auch finanziell unermesslich. Wegen dieser Bücher strömten täglich Dutzende Bücherfreunde in die Bibliothek. Der Bibliotheksvorsteher war außer sich, rief die Feuerwehr und die Polizei.
Was war geschehen? Aileen wurde von ihrem Vorgänger hervorragend eingearbeitet. Jedoch lag es in ihrer Verantwortung, sich so zeitnah wie möglich mit der Umgebung der Bibliothek erneut vertraut zu machen, um mögliche Brandherde aufzudecken und Lösungen dafür zu finden. Aileen tat, was ihr befohlen, aber auch nicht mehr. Obwohl ihr Vorgänger sie darauf aufmerksam machte, dass es in Raum 3 schon einmal einen Brand gab, schenkte sie diesem Raum nicht mehr Beachtung als den anderen Räumlichkeiten.
Zu verlockend war das Angebot an Büchern. Ab und an verbrachte Aileen ihre Zeit mit dem Lesen, vor allem in Raum 3. Dort befanden sich die bedeutendsten Literaturwerte der Bibliothek. Obwohl Aileen drei Bücher gleichzeitig aus einem Regal zog, bemerkte sie nicht, dass sich direkt hinter dem Regal ein offenes Stromkabel an der Wand entlangschlängelte. Viel zu sehr konzentrierte sie sich auf die Bücher.
Das Gerichtsurteil und die Folgen Das Gericht urteilte hart über Aileen. Bereits die Polizei stufte ihr Verhalten als grob fahrlässig ein. Aileen bekam eine dreijährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 EUR. Fünf Punkte führten zu diesem Urteil:
1. Der schlimmste Verstoß: Anstatt sich mit der Brandsicherheit der Bibliothek auseinanderzusetzen, beschäftigte sie sich überwiegend mit dem Lesen der Bücher. 2. Die Vernichtung von wertvollem Kulturgut wiegt schwer. 3. Aileen’s Vorgänger hatte sie auf einen kleinen Brand in Raum 3, der vor zwei Jahren stattfand, aufmerksam gemacht. Grund genug für Aileen, diesen Raum einmal genauer zu inspizieren. Damals vermutete man, jemand hätte den kleinen Brand durch eine Zigarette verursacht. Ihr Vorgänger deutete jedoch die Kabelverlegung durch ein Elektrounternehmen an, was Aileen offensichtlich nicht ausreichend zur Kenntnis nahm. 4. Darüber hinaus hatte Aileen ihr zur Verfügung gestellte Unterlagen nicht richtig gelesen. Darin war vermerkt, dass eine Elektrofirma Meier die Kabel an der Wand verlegt hatte. Wenige Tage später wollte man diese Kabel mit einem Schutz versehen, was aber nicht passiert war. Diesen so wichtigen Umstand hatte Aileen einfach übersehen. 5. Beinahe wäre es zum Abbrennen der gesamten Bibliothek gekommen.
Die Folgen für Aileen waren immens. Sie verlor ihren Arbeitsplatz und bekam so schnell auch keine neue Stelle. Es spricht sich herum, wenn Verantwortliche das Kulturgut nicht ausreichend schützen.
Was hätte Aileen tun können, um nicht in die Haftung zu geraten? – Hätte Aileen die Kabel an der Wand bemerkt und die Unterlagen richtig gelesen, dann hätte sie gewusst, dass die freien Kabel einen gefährlichen Brandherd darstellen. Die Elektrofirma hätte die Kabel lediglich schützen müssen, um einen Brand zu verhindern. – Da sich in dem besagten Raum 3 die wertvollsten Bücher der Bibliothek befanden, hätte sie die Mitarbeiter bitten können, diese in einen anderen Raum zu bringen, bevor keine Gefahr mehr von diesem Kabel ausgeht. Die Aussage ihres Vorgängers hätte sie stutzig machen müssen. – Die wertvollsten Bücher der Bibliothek hätte man in einem brandsicheren Schrank unterbringen können.
Fallbeispiel 3: Drucker in Brand – Gefahr nicht erkannt Jeder Mensch hat zumindest einmal davon gehört, dass ein offenes Feuer neben einem Drucker die Alarmstufe für Brandgefahr drastisch erhöht. Daher gehen immer mehr Unternehmen dazu über, sämtliche Druckgeräte in einem separaten Druckerraum unterzubringen. Dennoch findet man immer wieder Firmen, die ihre Druckgeräte überall in den Büroräumen verteilen. Da sieht man Drucker neben privaten Wasserkochern oder Mikrowellen. Ein stark frequentiertes Druckgerät erzeugt große Hitze. Kommen andere Geräte in direkter Nähe hinzu, die ebenfalls große Hitze verströmen, kann dies unter bestimmten Umständen einen Brand auslösen.
Marius Lichter von Rebusch & Weller, einer weltweitaufstrebenden Wirtschaftskanzlei, war sich sicher: Solange er als Brandschutzbeauftragter dieses Unternehmens tätig war, würde es niemals zu einem Brand kommen. Doch da hatte er die Rechnung ohne die Mitarbeiter gemacht. Es war Weihnachten. Mitarbeiter wünschen sich eine gemütliche Atmosphäre. Obwohl es in allen Unternehmen laut Sicherheitsvorschriften strengstens untersagt ist, brennende Kerzen zu verwenden, kommt dies immer wieder vor. So war es auch Weihnachten 2018 bei Rebusch & Weller. Zwei Damen platzierten ihren liebevoll gestalteten Adventskranz auf einem Rollwagen direkt neben dem Toner-Drucker. Sie meinten es sogar gut. Auf dem Schreibtisch lag ihrer Meinung nach Zuviel Papier. Dieses könnte in Brand geraten, meinte eine Kollegin. Daher waren sie froh, einen gut sichtbaren Platz auf dem Rollwagen gefunden zu haben.
Am Freitag vor dem 3. Advent passierte es. Die weihnachtsbegeisterten Kolleginnen zündeten die dritte Kerze auf ihrem schönen Adventskranz, der üppig mit Schleifen geschmückt war, an. Die Kerzen brannten den gesamten Tag. Auch der Drucker lief heiß. Vor Weihnachten gab es viel zu tun. Die Damen bedruckten Hunderte Papierseiten. Der Tonerstaub stand regelrecht in der Luft. Leider geriet dieser auch in die Flammen der Kerzen. Der leicht vertrocknete Adventskranz samt Schleifen fing schnell Feuer. Die Damen versuchten, ihn mit Wasser zu löschen. Doch es nutzte nichts. Der Kalender an der Wand über dem Adventskranz flammte ebenfalls und das gut gemeinte schnell geöffnete Fenster fachte das Feuer erst so richtig an.
In Panik und, um nach Hilfe zu suchen, verließen die Bürokolleginnen den Raum. Als sie mit dem Brandschutzexperten zurückkehrten, brannte ihr Zimmer lichterloh. Auch auf dem Flur brannte es. Denn hier waren direkt neben ihrem Büro verpackte Weihnachtspräsente gestapelt, die ebenso Feuer fingen. Die vielen Dokumente auf ihrem Schreibtisch standen hoch in Flammen und der Qualm trat schnell auf die Gänge. Die Rauchmelder auf den Fluren reagierten erst spät. Jedoch konnten sich alle Mitarbeiter in Sicherheit bringen. Der Brandschutzbeauftragte alarmierte die Feuerwehr.
Diese konnten den Schaden auf zwei Büros und wenige Meter auf dem Flur begrenzen. Hier haftet der Mitarbeiter für Brandsicherheit nicht – oder?
Marius Lichter wägte sich, zumindest was das Rechtliche angeht, in Sicherheit. Schließlich hatten die beiden Kolleginnen den Brand ausgelöst. Die meisten Bürobrände entstehen durch Verfehlungen von Mitarbeitern. Die Polizei traf ein und befand schnell: Hier greift die Haftung des Brandschutzbeauftragten. Dies sah auch der Richter so.
Begründung: – In der vorweihnachtlichen Zeit ist es nur zu verständlich, dass Angestellte sich eine weihnachtliche Atmosphäre wünschen. Und was liegt da näher als schöne echte Kerzen. Marius Lichter hätte demnach in der Vorweihnachtszeit die Büros regelmäßig inspizieren können, um die echten Kerzen daraus, mit einem entsprechenden Hinweis an die Mitarbeiter, zu entfernen. – Man warf ihm auch vor, die Mitarbeiter nicht ausreichend auf die Gefahren durch Kerzen hingewiesen zu haben. Im Arbeitsalltag geht so etwas bei den Mitarbeitern schnell unter. – Im Zeitalter der Digitalisierung hätte Marius Lichter die Mitarbeiter regelmäßig durch E-Mails und mindestens einmal mit Flyern auf den Schreibtischen über die Gefahren durch Kerzen informieren müssen.
Gerichtsurteil und die Haftung von Marius Lichter Obgleich die oben gezeigten Begründungen Marius Lichter als Brandschutzbeauftragten in die Haftung nehmen, fiel das Urteil des Richters milde aus. Die Mitarbeiter für Brandschutz können, so der Richter, schließlich nicht überall gleichzeitig agieren. Marius Lichter war, bevor der Brand ausbrach, gerade damit beschäftigt, den Chef von der Anschaffung moderner Computer zu überzeugen. Die in die Jahre gekommenen Altgeräte und deren notdürftige Verkabelung stellten aus brandschutztechnischer Sicht eine große Gefahr dar.
Darüber hinaus befand der Richter, dass zwei studierte Steuerberaterinnen, die sich ein Büro teilen, wissen sollten, welche Gefahren von brennenden Kerzen, vor allem in Verbindung mit Tonerstaub, ausgehen. Der Richter belastete die beiden Damen stark. Das Urteil für Marius Lichter fiel milde aus, zumal die Versicherung den Schaden der beiden verbrannten Räume übernahm. Marius Richter musste lediglich eine Geldstrafe leisten und die Brandschutzregeln im Unternehmen überarbeiten und verschärfen. Der Richter wies Marius Lichter jedoch auf seine Nachlässigkeiten hin und forderte ihn auf, diese zukünftig zu vermeiden.
Eine der brandverursachenden Kolleginnen verlor anschließend ihren Job, da sie schon öfter durch Regelverstöße auffällig wurde. Die andere Dame erhielt eine Abmahnung, durfte aber schließlich bleiben, da sie aufgrund ihrer hervorragenden Arbeitsleistung für das Unternehmen unverzichtbar geworden war.
Das Vorhandensein von Feuerläschern hätten den Schaden minimieren können.
Namen und Unternehmen sind frei erfunden. Die Fälle weisen Ähnlichkeiten mit realen Brandvorkommnissen auf.
Brandschutz: Brandschutzverantwortung für alle
Wenn ein Brand ausbricht, sollten die Mitarbeiter den Anweisungen des Brandschutzbeauftragten oder anderem Sicherheitspersonal Folge leisten. Im Falle eines Brandalarms sind die Bürogebäude sofort zu verlassen. Bestimmte Utensilien zur Brandbekämpfung sollten für jeden greifbar platziert werden, damit die Ausbreitung eines Feuers schon vor dem Eintreffen der Feuerwehr verhindert wird:
Feuerlöscher
Feuerlöschspray
Sonstige Feuerlöschmittel, entsprechend der Brandgefährdung
Steht auch das Löschen eines ausgebrochenen Feuers an höchster Stelle, so sind in jedem Unternehmen weitere Experten als der Brandschutzbeauftragte und medizinische Hilfsmittel notwendig. Jeder Betrieb, ob Büro oder Handwerk, ist verpflichtet, einige Mitarbeiter in Erste Hilfe und Brandschutz, sogenannten Brandschutzhelfer, Auszubilden. Diese können dann auch bei Brandverletzungen und Atemproblemen helfen, bevor der Arzt eintrifft. Erste Hilfe kann im Brandfall Leben retten. Rauchmelder in ausreichender Anzahl sollten selbstverständlich sein.
Wie kann der Brandschutzbeauftragte sein Haftungsrisiko minimieren? Brandschutzbeauftragte werden regelmäßig geschult, kennen sämtliche Brandschutzregeln und tragen ihre Verantwortung gewissenhaft. Das Haftungsrisiko für den Brandschützer im Unternehmen ist relativ hoch angesiedelt. Doch kann dieser einer Haftung durch wenige hilfreiche Tipps vorbeugen:
1. Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten müssen klar und deutlich im Bestellungs- und Arbeitsvertrag geregelt sein. Profunde Kenntnisse über das Brandschutzkonzept in seinem Zuständigkeitsbereich sollten gegeben sein. 2. Der Brandschutzbeauftragten überwacht die Wartung von Brandmeldeanlagen und Löschanlagen im Sinne der Brandschutzmaßnahmen. 3. Sämtliche Vorgänge sollten vom Brandschutzmitarbeiter gegenüber Vorgesetzten, Arbeitgebern oder Behörden stets schriftlich dokumentiert werden. Diese Dokumentationen sollte er sich zu seinem eigen Schutz per Unterschrift gegenbestätigen lassen. 4. Die Aktualisierung wichtiger Unterlagen, wie Feuerwehrpläne oder die Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes, ist regelmäßig vorzunehmen. 5. Auch die Nachweise über seine Fortbildungen und seinen Wissensstand hält der Brandschutzbeauftragte regelmäßig schriftlich fest.
Die benannten Nachweise können den Brandschutzexperten im Ernstfall von seiner Haftung befreien.
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