Notduschen und Augenduschen: Warum regelmäßige Prüfung und Wartung entscheidend sind – und wie Sie zum Experten werden

Notduschen und Augenduschen gehören zu den wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen in Betrieben, die mit Gefahrstoffen arbeiten. Ob Chemielabor, industrielle Fertigung oder Werkstatt – überall dort, wo ätzende Substanzen, Chemikalien oder heiße Flüssigkeiten zum Einsatz kommen, ist eine einsatzbereite Notdusche unverzichtbar.

Doch sind die Not- und Augenduschen in Ihrem Betrieb wirklich funktionsfähig und regelmäßig geprüft? Die Realität sieht oft anders aus. Untersuchungen zeigen immer wieder, dass trotz vorhandenem Sicherheitsbewusstsein gravierende Mängel auftreten, weil Prüfungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige darüber, warum Notduschen regelmäßig geprüft werden müssen, welche gesetzlichen Anforderungen gelten und wie Sie sich und Ihr Unternehmen rechtssicher absichern können.

🚨 Risiken unterschätzen? Die Folgen können gravierend sein

Stellen Sie sich vor, ein Mitarbeiter hantiert mit einer ätzenden Chemikalie und es kommt zum Kontakt mit Augen oder Haut. Innerhalb weniger Sekunden entstehen schmerzhafte Verletzungen. In genau diesem Moment entscheidet sich, ob eine Notdusche oder Augendusche funktioniert oder nicht.

Ein häufiges Problem in der Praxis: Die Notduschen sind vorhanden, aber nicht funktionsfähig. Entweder ist das Wasser zu kalt, zu schwach oder die Dusche ist blockiert oder defekt. Solche Mängel werden oft erst dann entdeckt, wenn es bereits zu spät ist. Die Folge: dauerhafte Schäden oder sogar bleibende Erblindung, verbunden mit enormen Haftungsrisiken für Arbeitgeber und Führungskräfte.

🛠️ Warum regelmäßige Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben sind

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie relevanter Normen wie der DIN EN 15154 und der ASR A1.3 müssen Not- und Augenduschen regelmäßig kontrolliert werden.

Die vorgeschriebenen Prüfungen umfassen:

  • Wöchentliche Sichtprüfung: Sind Zugänglichkeit, Zustand und Kennzeichnung einwandfrei?
  • Monatliche Funktionsprüfung: Entspricht der Wasserfluss und die Temperatur den vorgeschriebenen Werten?
  • Jährliche umfassende Prüfung: Eine vollständige technische Kontrolle und Dokumentation im Prüfbuch.

Diese Prüfungen sind nicht freiwillig – sie sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen der Sicherheit der Mitarbeitenden und der rechtlichen Absicherung des Unternehmens.

Wer darf diese Prüfungen durchführen?

Nicht jede Person darf Notduschen prüfen. Laut der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) ist ausdrücklich festgelegt, dass nur eine „zur Prüfung befähigte Person“ diese Kontrollen durchführen darf.

Diese befähigte Person benötigt:

  • eine geeignete technische Berufsausbildung
  • ausreichende Berufserfahrung
  • regelmäßige fachliche Weiterbildung

Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, sind die Prüfungen auch rechtswirksam und bieten Ihrem Unternehmen Rechtssicherheit im Schadensfall.

Online-Ausbildung Befähigte Person zur Prüfung von Not- und Augenduschen

Nach Abschluss sind Sie berechtigt, die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen eigenverantwortlich durchzuführen und zu dokumentieren.

Typische Fehler bei der Prüfung und Wartung von Notduschen

Folgende Fehler sind besonders häufig:

  • Mangelhafte Dokumentation: Prüfungen werden nicht oder unvollständig dokumentiert.
  • Unklare Zuständigkeiten: Niemand weiß genau, wer zuständig ist, oder Prüfungen werden gar nicht durchgeführt.
  • Technische Mängel übersehen: Häufig bleiben verstopfte Düsen, defekte Dichtungen oder nicht funktionierende Heizungen unbemerkt.

Diese Fehler wirken zunächst klein, können im Ernstfall aber schwere Folgen haben – sowohl gesundheitlich als auch rechtlich. Regelmäßige und ordnungsgemäße Prüfungen und eine lückenlose Dokumentation verhindern solche Risiken effektiv.

Wie erfolgt die Dokumentation richtig?

Jede durchgeführte Prüfung muss nachweisbar dokumentiert werden. Dazu dient ein detailliertes Prüfprotokoll, das Folgendes enthalten muss:

  • Datum und Uhrzeit der Prüfung
  • Name und Unterschrift des Prüfers
  • Standort und Bezeichnung der Notdusche
  • Prüfergebnisse (Durchfluss, Temperatur)
  • Festgestellte Mängel und deren Maßnahmen zur Behebung

Diese Dokumentation sollte mindestens zwei Jahre archiviert werden, idealerweise digital, um jederzeit nachvollziehbar zu sein. Fehlt diese Dokumentation, drohen bei Unfällen erhebliche rechtliche Konsequenzen.

Ihr Weg zur „zur Prüfung befähigten Person für Notduschen“ – einfach online!

Sie möchten die Prüfungen von Not- und Augenduschen zukünftig selbst durchführen oder Ihre Mitarbeitenden dazu befähigen? Mit unserer Online-Ausbildung „Zur Prüfung befähigte Person für Not- und Augenduschen“ erwerben Sie alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten – rechtssicher, flexibel und mit anerkanntem Abschluss.

Kursinhalte:

  • Rechtliche Grundlagen (BetrSichV, ArbStättV, DIN EN 15154, ASR A1.3, TRBS 1203)
  • Praxisübungen für Sicht- und Funktionsprüfung
  • Anforderungen an Prüfprozesse und Dokumentation
  • Umgang mit typischen Fehlern und Mängeln
  • Praktische Lösungen und Checklisten zur sofortigen Umsetzung im Betrieb

Ihre Vorteile:

  • Ortsunabhängige Online-Ausbildung
  • Interaktive Lernmodule und praxisnahe Übungen
  • Sofortige Umsetzung im Unternehmen möglich
  • Rechtssichere Nachweisführung und anerkannter Abschluss

Machen Sie Ihren Betrieb sicherer und schützen Sie sich vor Haftungsrisiken durch eine fachlich fundierte Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden.

Anmeldung Online-Ausbildung

Mit dieser Online-Ausbildung werden Sie zur fachlich und rechtlich anerkannten zur Prüfung befähigten Person für Not- und Augenduschen qualifiziert.

Fazit: Verantwortung übernehmen, Risiken minimieren!

Die Prüfung und Wartung von Not- und Augenduschen sind keine Formalitäten – sie sind lebenswichtige Maßnahmen. Sie sichern die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und schützen Sie und Ihr Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen.

Starten Sie jetzt in eine sichere Zukunft – mit der zertifizierten Online-Ausbildung zur „zur Prüfung befähigten Person für Notduschen“ und gewährleisten Sie in Ihrem Betrieb Sicherheit, Verantwortung und Rechtssicherheit zugleich.

Die neue Ampelkoalition und der Arbeitsschutz, 10-Punkteprogramm

Die neue Ampelkoalition hat sich nun auf ein gemeinsames Regierungsprogramm geeinigt, in das weitere Aspekte zur Arbeitssicherheit inkludiert wurden:

Grundsätzlich wurden Arbeitssicherheitsthemen unter Berücksichtigung verschiedenster Aspekte und Umsetzungsmöglichkeiten in die verschiedenen Parteiprogramme zur Bundestagswahl aufgenommen.

Das neue Ampelbündnis (SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen) hat sich jetzt auf ein Regierungsprogramm geeinigt, in dem man besonderen Fokus auf Arbeits- und Gesundheitsfragen legen möchte. Nachfolgend eine Übersicht der zehn wichtigsten Arbeitssicherheitspunkte, die künftig umgesetzt werden sollen.

Fragen, mehr Informationen nötig oder Hilfe? Gerne Kontakt aufnehmen zu uns: 📬 Kontaktformular

Überblick des geplanten Zehnpunkteprogramms von A bis Z:

Erweiterter Arbeitsschutz im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Landwirtschaft

1. Die künftige Beschäftigung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird durch das Übereinkommen der 184 Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) um den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft ergänzt.

Bekämpfung von psychischer Belastung

2. Ein besonderer Schwerpunkt des zukünftigen Arbeitsschutzes wird auf die Bekämpfung psychischer Belastungen in der Arbeitswelt und die Förderung der Prävention in kleinen und mittleren Unternehmen sein.

Arbeitszeitregelung und Flexibilisierung

3. Regelungen zur Arbeitszeit und deren Flexibilisierung sollen künftig von den Sozialpartnern im Rahmen von Tarifverträgen getroffen werden. Die durch das Arbeitszeitgesetz (ArZG) geschaffenen Rahmenbedingungen bleiben nach wie vor bestehen. Die Regelungen werden nach 2022 erneut überprüft.

Bundesprogramm zur Barrierefreiheit

4. Ein „Bundesprogramm zur Barrierefreiheit“, das darauf abzielt, das Konzept der Barrierefreiheit in allen Bereichen der Gesellschaft weiter zu fördern. Die öffentlichen Gebäude des Bundes haben höchste Priorität.

REACH

5. Auf europäischer Ebene wird die Chemikalienpolitik durch die EU-Chemikalienverordnung REACH bestimmt. Neben dem Aspekt der Arbeitssicherheit soll ebenfalls die entsprechende Forschung, auch der Produktionsstandort Deutschland berücksichtigt werden.

Fachkräfte

6. Fachkräfte sind Mangelware: Sie müssen durch gezielte Arbeitsschutzmaßnahmen auch die Arbeitsprofile erweitern können. Neben der fachlichen Qualifikation wird auch auf gesundes Arbeiten Wert gelegt.

Homeoffice

7. Homeoffice soll aus dem Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) herausgenommen werden. Gemeinsam mit den Stakeholdern müssen neue Lösungen entwickelt werden.

Lärm

8. Lärmbelästigung ist gesundheitsschädlich. Neben dem Verkehrslärm werden künftig alle Lärmbelastungen der Gesellschaft kontrolliert.

9. Der Gedanke der „Vorruhestandsprävention“ ist im Hinblick auf Punkt 6 weiterzuentwickeln.

Psychotherapeutische Versorgung

10. Auf europäischer Ebene sollte psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen vorgebeugt werden. Die psychotherapeutische Versorgung muss in Bereichen mit strukturellen Schwächen verbessert werden.

Planüberprüfung 10 Punkte, aber wie?

Im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist das Regierungsprogramm weitgehend von der Kontinuität zur Vorgängerregierung geprägt. Dies betrifft vorwiegend die Themenbereiche „Barrierefreiheit“ und „Psychische Belastungen in der Arbeitswelt“.

Neue Projekte, wie z.B. flexible Arbeitszeiten, wurden geprüft und unter Prüfvorbehalt gestellt um im Zweifel neue Entscheidungen darüber  treffen zu können.

Gemessen an den prognostizierten Veränderungen durch Klimaschutz und Kohleausstieg halten sich die Anpassungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in moderaten Grenzen, ohne kleine und mittlere Unternehmen zu überfordern.

Die Streichung des Homeoffice aus dem Geltungsbereich der ArbStättV hat Auswirkungen auf die Technischen Regeln für den Arbeitsplatz (ASR „A“) auf Grundlage der ArbStättV, die nicht weiter gelten.

Aufmerksam zu beobachten ist hier, wie sich der Gesetzgeber die oben erwähnten neue Regelungen im immer wichtiger werdenden Bereich des Homeoffice vorstellt.

Eine weitere, noch offene Frage wird sein, wie sich die Cannabis-Legalisierung auf den Arbeitsschutz auswirken wird.