Paracetamol ist ein rezeptfrei erhältliches Schmerzmittel. Ist es also völlig unbedenklich, dieses einzunehmen? Die Realität sieht anders aus. Forscher kamen zu dem Ergebnis, dass Paracetamol und auch das gängige Schmerzmittel Ibuprofen bei häufiger Einnahme das Gehör beeinträchtigt. Hierzulande kaufen die Menschen die genannten Präparate gern, da sie kaum Nebenwirkungen erwarten. Laut einer Studie beeinträchtigen die Schmerzmittel auch die Psyche. Den Zusammenhang zwischen der Einnahme von Paracetamol und der Risikobereitschaft von Patienten erforschten Wissenschaftler mit Probanden. Im Vergleich zu Kontrollgruppen waren Probanden nach der Einnahme von Paracetamol risikobereiter und entspannter. Bereits in einer länger zurück liegenden Studie fanden Wissenschaftler heraus, dass Paracetamol das Empahievermögen von Patienten beeinträchtigt. Demnach verhalten sie sich nach der Einnahme des Schmerzmittels andern gegenüber verletzend.
Medikamentemkonsum in der Arbeitswelt
Verantwortliche im Bereich der Personalabteilung sowie Beauftragte des Gesundheits-und Arbeitsschutzes sehen sich regelmäßig mit der Frage, konfrontiert, inwiefern Unfälle am Arbeitsplatz auf den Missbrauch von Medikamenten zurückzuführen sind. Das Thema Medikamentenkonsum in der Arbeitswelt ist sehr ernst zu nehmen. Die Gründe dafür sind in der sich im Wandel befindenden Arbeitswelt zu finden. Die an Arbeitnehmer gestellten Anforderungen wachsen täglich, nicht zuletzt angesichts der Digitalisierung. Leistungs-, Zeit-, Kosten-und Termindruck sind immens und bedeuten für die Betroffenen entsprechende Belastungen. Die Folge davon ist ein Anstieg psychischer Erkrankungen. Fachärzte verabreichen dann routinemäßig Psychopharmaka. Die Krux an der Sache besteht in den damit verbundenen Nebenwirkungen. Diese beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern im Berufsleben. Das führt nicht selten zu Arbeitsunfällen.
Geschlechterspezifische Problembewältigung
Der erhöhte Konsum von Schmerzmitteln wie Paracetamol steht in direktem Zusammenhang mit dem demografischen Wandel. Je älter Menschen sind, umso mehr Medikamente benötigen sie. Unabhängig vom Alter ist ein Grund dafür, dass Arbeitende Medikamente wie Paracetamol einnehmen, der Leistungsdruck und der Konkurrenzkampf. Klassischerweise sind Frauen diejenigen, die Arzneimittel konsumieren. Männer tendieren bei der Bewältigung von Problemen zum Alkoholgenuss.
Welche Risiken und Nebenwirkungen lauern
Wechselwirkungen mehrerer Pharmaka untereinander oder die Nebenwirkungen einzelner Präparate haben Auswirkungen auf die Arbeitsleistung. Besonders kritisch ist die Einnahme von Arzneimitteln, die einen sedierenden oder beruhigenden Effekt haben. Sie wirken sich negativ auf Konzentrations-und Reaktionsvermögen und Wahrnehmung aus. Weitere Nebenwirkungen wie Müdigkeit und ein verlangsamtes Reagieren bergen große Gefahren gerade wenn es um Fahrtüchtigkeit oder Maschinenbedienung geht. Auch Grob-und Feinmotorik sind bei Medikamentenkonsum möglicherweise beeinträchtigt, das Aufnehmen und Verarbeiten von Informationen erfolgt langsamer und Arbeitnehmer erkennen Grenzen ihrer eigene Leistungsfähigkeit zu spät. Oftmals hat das etwa beim Arbeiten auf einem Gerüst, einer Arbeitsbühne oder einer Leiter fatale Folgen.
Medikamente gefährden die Sicherheit am Arbeitsplatz
Zu den kritischen Medikamenten zählen neben Psychopharmaka auch Präparate für Diabetiker, Epileptiker, chronisch Kranke und Asthmatiker. Selbst rezeptfreie Arzneimittel wie Hustenmittel, Appetitzügler und Augentropfen sind teilweise verantwortlich für eine mangelnde Leistungsfähigkeit. Die Folgen zeigen sich oft erst langfristig. So sind typische Verhaltensauffälligkeiten eine nachlassende Arbeitsleistung, eine zeitintensive Ausführung von Arbeiten, Fehler durch Konzentrationsmangel, Unzuverlässigkeit und Unpünktlichkeit und hohe Fehlzeiten.Im Umgang mit anderen reagieren Betroffene mit Apathie, Distanzlosigkeit oder extremer Unterwürfigkeit. Sie sind unruhig, antriebsarm und angespannt. Die geschilderten Nebeneffekte der Medikamente führen zu Unfällen und gefährden die gesamte Belegschaft.
Professioneller Umgang mit Medikamentenmissbrauch
Die Führungskraft kommt jetzt ihrer Fürsorgepflicht nach und sucht mit betroffenen Mitarbeitern das Gespräch. Sie regt am besten eine medizinische Untersuchung an. Hier hat sie sowohl dem entsprechenden Arbeitnehmer aber auch den anderen Kollegen gegenüber die Pflicht, Gefahren abzuwehren.Wie viele Arbeitsunfälle auf Medikamente wie Paracetamol zurückzuführen sind, ist kaum nachzuvollziehen. Die damit verbundenen Kosten für die Berufsgenossenschaft sind auch nicht zu beziffern. Der SiFa (Fachkraft für Arbeitssicherheit) kommt im Unternehmen bei der Gefahrenabwehr eine Schlüsselfunktion zu. Er berät die Unternehmensleitung in Sachen Arbeitsschutz. Zu seinen Aufgaben zählt auch die Beschaffung und Überprüfung von Schutz-ausrüstungen sowie deren ordnungsgemäße Benutzung. Den Sicherheitsbeauftragten unterstützen Betriebsmediziner, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Ansprechpartner bei Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Gewerbeaufsicht und staatliche Ämter für Arbeitsschutz.
Sensibilisieren für das Thema Arbeitsschutz
Aufgabe von Führungskräften und Sicherheitsbeauftragten ist es, Verantwortlichkeiten ernst zu nehmen. Das bedeutet zunächst, die Belegschaft für das Thema Schmerzmittel im Kontext des Arbeitsschutzes zu sensibilisieren. Für Arbeitssicherheit Zuständige können über die Gefährdung der Arbeitssicherheit informieren. Wichtig ist dabei den erwünschten Umgang mit Arzneien zu thematisieren. Gleichzeitig ist es notwendig, den Mitarbeitern zu signalisieren, stets ein offenes Ohr zu haben. Auf diese Weise ist das heikle Thema nicht tabuisiert.Dies ist ein gangbarer Weg, um frühzeitig bei ersten Problemen zu intervenieren.
Verantwortung von Personalrat und Betriebsrat
Personalrat und Betriebsrat sind auch in der Pflicht, Präventionsmaßnahmen rund um das Thema Schmerzmittel und Arbeitsschutz zu ergreifen. Beispielsweise gilt es dann ihrerseits, die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz kritisch zu hinterfragen. Im Falle von extrem psychischen Druck, hoher körperlicher Anstrengung oder sozialer Belastung und fehlendem Ausgleich in der Freizeit, treten rasch gesundheitliche Probleme auf. Bei hohem Zeit-und Leistungsdruck ist der Krankheitsfall vorprogrammiert. Vor diesem Hintergrund greifen Betroffene oft zu Medikamenten.
Auf soziale Kompetenzen kommt es an
Das A und O bei der Prävention der geschilderten Problematik ist Achtsamkeit und Wertschätzung untereinander. In kleineren Teams lernen sich Kollegen untereinander schneller und besser kennen, begegnen sich regelmäßig und erkennen so rechtzeitig eine Schieflage. Insbesondere Führungskräfte benötigen heute ausgeprägte soziale Kompetenzen, bei denen die Empathie eine wichtige Rolle spielt.
Schmerzmittel wie Paracetamol stellen tatsächlich eine Gefahr in der Arbeitswelt dar und nicht nur dort. Die Tatsache, dass mehrere Schmerzmittel rezeptfrei in der Apotheke erhältlich sind, ist fatal. Sie gibt Patienten irrtümlicherweise zu verstehen, dass es sich dabei um harmlose Mittelchen handele und keine Risiken mit der Einnahme verbunden seien. Dies ist ein Irrglaube und darum wird es höchste Zeit, die Debatte um die Rezeptpflicht wieder ernsthaft zu führen, daraus die gebotenen Konsequenzen zu ziehen und gewonnene Erkenntnisse umzusetzen.
Man trifft sich mit Freunden auf ein Stündchen in der Shishabar, unterhält sich miteinander, raucht gemeinsam in angenehmer Atmosphäre eine Wasserpfeife, eine Shisha. In dieser Situation denkt man nicht als Erstes an Brandschutz oder an Arbeitsschutz.
Gut, dass andere daran denken, damit die Gäste entspannt ihre Shisha rauchen können.
Die ersten Bars zum Rauchen einer Wasserpfeife kamen in Deutschland auf, als das strenge Rauchverbot in Bars und Discotheken umgesetzt wurde. Im Unterschied zum Rauchen einer Zigarette werden bei der Wasserpfeife kleine Kohlestückchen zum Glühen gebracht, der meist fruchtig aromatisierte Rauch wird durch Wasser gezogen und inhaliert. Für einen guten Genuss muss die Kohle gut durchgeglüht sein. Als Gast erhält man daher eine Wasserpfeife mit vorgeglühten Kohlestücken und setzt sich mit dieser an einen Platz im Raucherraum. Das Vorglühen erfolgt in einem separaten Raum, meistens unter Zuführung von Gas. Die Gäste halten sich gemeinsam im Gästeraum auf und können dort oft Getränke zu sich nehmen.
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Brand- & Arbeitsschutz in einer Shisha-Bar?
Entstehung von Kohlenmonoxid
Die Kohle in der Shisha verglüht und dabei wird als ein Nebenprodukt Kohlenmonoxid (CO) freigesetzt. Je mehr die Kohle glüht, desto mehr CO wird freigesetzt. Je ein Sauerstoffatom verbindet sich mit je einem Kohlenstoffatom. Beim Verglühen handelt es sich um eine unvollständige Verbrennung. Für eine vollständige Verbrennung muss mehr Sauerstoff zugeführt werden. Dabei verbinden sich je zwei Sauerstoffatome mit je einem Wasserstoffatom. Bei der vollständigen Verbrennung wird also Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Ab einer Konzentration von etwa acht Prozent in der Raumluft wird Kohlendioxid gefährlich für Menschen. Es gilt also für Barbetreiber verstärkt auf Arbeitsschutz und auf Brandschutz zu achten. Kohlenmonoxid (CO) ist farblos, geruchlos und geschmacklos. Es kann daher weder von einem Gast noch von einem Mitarbeiter der Shishabar wahrgenommen werden. CO ist leichter als die Raumluft und steigt daher nach oben.
Bei Kohlenmonoxid (CO) besteht Vergiftungsgefahr
Bereits kleinste Mengen von Kohlenmonoxid, das beim Rauchen einer Shisha freigesetzt wird, bedeuten Gefahr für den Menschen. Gemessen wird CO in ppm, also parts per million, zu Deutsch „Teile in einer Million Teilen“. Wenige Millionstel Anteile Kohlenmonoxid in der Raumluft können für Menschen tödlich sein, mindestens besteht aber die Gefahr einer Rauchvergiftung.
Wie groß die Gefahr in der Shishabar in einem Raum werden kann, in dem alle Anwesenden Wasserpfeife rauchen und dabei Kohle verglühen, hängt von mehreren Faktoren ab:
– Wie viele Personen rauchen gerade Wasserpfeife, also wie viel Kohle wird verglüht? – Wie groß ist der Raum? – Wie dicht stehen die Raucher und die Pfeifen beieinander? – Wie gut wird die Raumluft ausgetauscht?
Da jede Pfeife eine separate Brandquelle darstellt, werden hier neben Fragen zum Arbeitsschutz auch Fragen zum Brandschutz berührt.
CO-Melder
Da einerseits von Kohlenmonoxid (CO) eine direkte Vergiftungsgefahr für Menschen ausgeht und andererseits beim Rauchen einer Shisha regelmäßig Kohlenmonoxid (CO) produziert wird und der Mensch es nicht wahrnehmen kann, müssen in der Shishabar CO-Melder aufgestellt werden. Diese messen permanent den CO-Gehalt in der Raumluft und registrieren dabei bereits kleinste Mengen im ppm-Bereich. CO-Melder oder auch CO-Warngeräte geben zum Beispiel mit einem akustischen Signal an, sobald sie Kohlenmonoxid in der Raumluft feststellen. Sie sind damit ein wertvolles Instrument im Arbeitsschutz.
Nützlich können sie zusätzlich auch im Brandschutz werden, da eine erhöhte CO-Konzentration in der Raumluft auch eine zu hohe Besuchermenge im Raucherraum bedeuten kann. Die Gästeräume sind stets auf eine Höchstbesucherzahl ausgerichtet und auf eine Mindestverteilung der Gäste bzw. der aktiven Wasserpfeifen im Raum ausgelegt. Dabei wird kalkuliert, dass nie so viele Personen im Raum so dicht stehen dürfen, dass sie damit eine gefährliche CO-Konzentration produzieren könnten. Stehen versehentlich doch zu viele Wasserpfeifen mit glühender Kohle zu dicht im selben Raum, ist hierdurch auch die Brandgefahr erheblich erhöht. Daher kann ein Alarm durch den CO-Melder auch helfen, einen Brand zu verhindern.
Wichtig beim Einsatz von CO-Meldern ist es, Melder für den gewerblichen Gebrauch zu verwenden und jeden Tag einzeln den Testknopf zu betätigen.
Lüftungsanlage
In der Shishabar ist der Betrieb einer Lüftungsanlage verpflichtend vorgeschrieben. Dies ist vom Arbeitsschutz vorgegeben. Die notwendige Leistung einer Lüftungsanlage bemisst sich nach der Anzahl der möglichen Shishas und der Raumgröße. Die Lüftungsanlage muss pro glühender Shisha 130 Kubikmeter Luft in der Stunde nach draußen blasen. Bei 20 Shishas im Raum muss sie also 2.600 Kubikmeter Luft pro Stunde schaffen.
Zusätzlich kann die Leistung der Anlage unterstützt werden und damit die Gefährdung der Besucher und der Mitarbeiter deutlich reduziert werden, indem zum Beispiel
– so wenig Kohle wie möglich verwendet wird, – nur Wasserpfeifen mit geprüften Katalysatoren verwendet werden, – geschlossene Aufsätze nur für je ein Kohlestück verwendet werden oder – Shishas mit elektrisch beheizten Smokeboxen eingesetzt werden.
Brandgefahr
In der Shishabar geht einerseits eine mögliche Brandgefahr von jeder aktiven, also glühenden Shisha im Gästeraum aus, denn jede Wasserpfeife enthält glühende Kohlestückchen, die bei unbeabsichtigtem Herausfallen umliegende Materialien schnell entzünden können. Anderseits werden die Kohlestückchen in einem separaten Raum in der Regel mit einer Gasanfeuerungsanlage vorgeglüht. Hier kommen also permanent eine offene Flamme und brennbare Gase zusammen.
Im Sinne vom Brandschutz und auch im Sinne vom Arbeitsschutz müssen daher ausreichend Feuerlöscher mindestens der Klasse A gut sichtbar und gut erreichbar aufgestellt werden. Hier ist besonders darauf zu achten, dass die Wege zum Feuerlöscher und vom Feuerlöscher weg breit genug sind, um auch bei Hochbetrieb in der Bar noch als Fluchtweg dienen zu können. Die Feuerlöscher müssen so aufgestellt oder angebracht sein, dass sie niemandem im Wege stehen, keine Stolperfalle darstellen und nicht dazu anregen, unachtsam oder unbedacht beiseite gestellt zu werden.
Eine Begehung mit einem Experten für Brandschutz und mit einem Experten für Arbeitsschutz wird vor der Eröffnung der Bar und nach jeder Änderung in der Bar dringend empfohlen, falls sie nicht ohnehin vorgeschrieben ist.
Auch der Arbeitsschutz bestimmt den Unternehmenserfolg
Arbeitsschutz war im 19. Jahrhundert eine zentrale Forderung der Arbeitnehmer. Unfälle zu verhüten war zunächst ein Interesse der direkt Betroffenen. Diese Einstellung hat sich heute auf den Inhaber des Betriebs übertragen. Denn auch er ist mittlerweile motiviert, sich für Unfallverhütung einzusetzen. Zu groß können die Nachteile sein, wenn er es unterlässt. Für den Erfolg des Unternehmens ist der Arbeitsschutz ein nicht zu übersehender Faktor, denn durch Unfälle entstehen Kosten. Und der Inhaber des Betriebs ist sicherlich verantwortlich für alles, was in seinem Betrieb vor sich geht, aber das Kostenrisiko zu beachten ist in seinem ureigenen Interesse und eine seiner wesentlichen Aufgaben.
Warum eigentlich Arbeitsschutz?
Die Arbeitssicherheit ist auch Thema diverser wissenschaftlicher Studien, die alle zu dem selben Ergebnis kamen. Betriebe, die in den Arbeitsschutz investieren, verbessern nicht ihr Ansehen bei der Belegschaft. Sie erlangen durch die entsprechenden Maßnahmen auch zusätzliche Vorteile. Denn viele Betriebsstörungen lassen sich mit dem entsprechenden Bewusstsein für Arbeitssicherheit vermeiden. Als Folge werden Ausfalltage gemindert, das Unternehmen produziert weniger Ausschuss, die Nacharbeit wird verringert. Auch die Motivation der Beschäftigten steigt nachhaltig, ihre Zufriedenheit verbessert sich.
Durch Störungen des betrieblichen Ablaufs entstehen zusätzliche Arbeiten, Ressourcen werden gebunden. Mit der Reduktion dieser unnötigen Aktivitäten stellt sich eine dauerhafte Qualitätsorientierung ein, die Produktqualitäten werden optimiert, Innovationen können problemlos entwickelt und implementiert werden. Denn es werden weniger Kapazitäten durch Produktionsausfälle gebunden. Schließlich steigt das Ansehen der Firma, denn das Angebot steht jederzeit verlässlich dem Markt zur Verfügung.
Die Basis für den wirtschaftlichen Erfolg
Arbeitsschutz heißt heute nicht nur Unfallverhütung oder die Fokussierung auf einen gesundheitsgerecht gestalteten Arbeitsplatz. Er bedeutet zunehmend, daß die Maßnahmen erheblich zur Steigerung des betrieblichen Erfolgs beitragen. Denn jeder einzelne Mitarbeiter ist ein signifikanter Bestandteil des Unternehmens. Der Arbeitgeber und seine Mitarbeiter sind wechselseitig aufeinander angewiesen.
Besonders im Kleinbetrieb stellt die moderne Arbeitsorganisation an den einzelnen Mitarbeiter hohe Anforderungen. Er soll flexibel sein, selbständig arbeiten, sich kreativ einbringen. Aber damit nicht genug: Kundengespräche sind zu führen, Termine müssen eingehalten und die Qualität der Produkte darf nicht außer acht gelassen werden.
Die Produktion ist gefährdet
Durch Arbeitsunfälle oder Krankheiten stehen all diese essentiellen Bestandteile der Herstellung für einen gewissen Zeitraum dem Unternehmen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Die anstehenden Aufgaben müssen nun mit einer geringeren Anzahl von Mitarbeitern bewältigt werden. Deshalb werden Überstunden notwendig, Sonderschichten werden gefahren. Reicht all dies nicht aus, bemüht sich das Unternehmen um Ersatzpersonal – oft zu horrenden Kosten.
Aber all diese Umstrukturierungen sind nicht von Heute auf Morgen umgesetzt. Es droht ein anhaltender Produktionsausfall, bis die Gesundheit der Mitarbeiter wieder hergestellt ist oder die Leihkräfte gefunden und eingearbeitet sind. Währenddessen laufen die Kosten aber weiter. Die Maschinen müssen gewartet, Löhne, Miete, Strom weiter gezahlt werden.
Durch Ersatzarbeiter, gleich ob aus dem eigenen Betrieb oder von außerhalb, entstehen immer Qualitätsprobleme. Die über einen längeren Zeitraum entwickelten Standards sind mit neuem Personal nicht in kurzer Zeit wieder erreichbar. Damit mindert sich die Zufriedenheit der Kunden, die hochwertige Produkte gewohnt waren und nun Wartezeiten hinnehmen müssen. Und bald arbeiten die eigenen Mitarbeiter an der Leistungsgrenze, verzichten auf Freizeit. Schließlich sind sie überlastet, die Unzufriedenheit steigt und stört das Betriebsklima oft dauerhaft.
Kosten für das Unternehmen
All das führt auch zu negativen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen und schlägt sich schließlich auch dauerhaft in den Betriebsergebnissen nieder. Statistisch lässt sich das Ausmaß genau beziffern. Die Kosten, die durch Fehltage entstehen, belaufen sich täglich pro Mitarbeiter auf 500 bis 1 000 Euro.
Aber auch die Folgen für die gesamte Volkswirtschaft sind nicht zu übersehen. Im Jahr 2014 ergaben sich 95 600 Arbeitsunfälle. Damit sank die Arbeitsproduktivität um 57 Milliarden Euro, die Bruttowertschöpfung um 90 Milliarden. Die durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit betrug laut Statistik 12 Tage. Übrigens waren 43,1 Prozent der Ausfälle auf psychische Belastungen zurückzuführen.
Vorteile für die Mitarbeiter
Viele Unternehmen sehen sich aber nicht in der Lage, dem Arbeitsschutz ausreichend nachzukommen. Denn für diese Aufgaben müssten neue Mitarbeiter eingestellt oder externe Firmen beauftragt werden. Aber für das Problem gibt es eine einfache Lösung: Beziehen Sie Ihr Personal ein, wenn es um die Organisation des Arbeitsschutzes geht. In vielfältiger Form werden Aufgaben und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten an die Mitarbeiter übertragen. Warum wird die Elektrofachkraft nicht nebenbei Hygienebeauftragter, der Software-Entwickler kann auch als „Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz“ betriebliche Abläufe koordinieren und für sie verantwortlich sein.
Mit dem Einbinden der Mitarbeiter bleibt dem Vorgesetzten mehr Zeit für die wesentlichen Aufgaben. Aber die Vorteile sind nicht nur auf der Seite der Unternehmensführung. Ohne weiteres Zutun verbessern sich die Organisationsabläufe, denn die Mitarbeiter können nun ihre Ideen mit einbringen. Ursache ist, daß sie ohnehin immer nah an den Problemen sind und diese bereits erkennen, bevor sie offenkundig werden. Als Folge gibt es im Fertigungsprozess weniger Störfälle, denn Mängel können frühzeitig beseitigt werden, oft noch bevor ernste Schäden auftreten konnten.
Optimierung der Produktion durch ein Sicherheitsbewusstsein
Durch die Beteiligung und ihren Beitrag zum Erfolg des Betriebs werden die Mitarbeiter deutlich produktiver. Sie entwickeln ein neues Selbstbewusstsein, denn sie fühlen sich nun ernst genommen. Damit steigt ihre Motivation. Und schließlich verbessert sich die Arbeitszufriedenheit, was wiederum eine direkte Auswirkung auf die Qualität der gefertigten Produkte hat. Auch die Fehltage – oft eine Folge von Unzufriedenheit und Überforderung – gehen zurück, was die Verlässlichkeit der Fertigung optimiert.
Jeder im Unternehmen Beschäftigte sollte durch sein Beteiligung an den Konzepten des Arbeitsschutzes eine neue Zuständigkeit erkennen. Arbeit bedeutet nicht nur maximale Produktivität, sondern auch ein Bewusstsein für die vorhandenen Risiken. Und auch für den Erhalt der Gesundheit – der eigenen und der aller Mitarbeiter – bin ich als Teil der betrieblichen Ablaufs verantwortlich – im Sinne des Unternehmens und zu meinem eigenen Vorteil.
Der Wille des Kunden
Aber nicht nur interne Strukturen verbessern sich durch einen richtig verstandenen Arbeitsschutz, auch am Markt steigen mit der Einrichtung von Unfallverhütungen die Chancen. Kunden erwarten nicht nur pünktliche Lieferung hochqualitativer Erzeugnisse. Zunehmend versuchen sie, sich gegen mögliche Risiken abzusichern. Besonders Kunden aus der Industrie fordern immer häufiger Nachweise über Arbeitsschutzsysteme. Und das Unternehmen sollte den neuen Bedingungen Rechnung tragen, denn auch andere Betriebe stellen sich auf die Kundenwünsche ein und verbessern damit ihre Chancen am Markt.
Um die Schutzziele zu definieren, sollte stets das gesamte Arbeitssystem einbezogen werden. Im Mittelpunkt steht der Beschäftigte, der im Arbeitsablauf die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel an der Arbeitsstätte verbraucht. Dies sind die wesentlichen Elemente der Produktion, auf die sich der Arbeitsschutz wesentlich bezieht. Aber jeder Teil des Betriebsablaufs besteht seinerseits aus besonderen Komponenten, die nicht außer acht gelassen werden sollten. Das Verarbeiten von Material benötigt Energie, Zwischenergebnisse müssen kontrolliert, frei werdende Stoffe gelagert und überwacht werden. Unfälle oder Störungen entstehen nicht unmittelbar am Arbeitsplatz, sondern auch im Umfeld der Produktion, und auch hier sollte das Unternehmen auf Ausfälle vorbereitet sein.
Fazit
Selbstbewusste Mitarbeiter sind ein Produktionsfaktor. Die Arbeitsergebnisse werden optimiert, wenn die Menschen im Betrieb nicht nur als Arbeiter akzeptiert, sondern als Teil des Unternehmens wertgeschätzt sind. Der Arbeitsschutz, auch wenn er von der Belegschaft nur passiv erlebt wird, zeigt jedem Mitarbeiter in der Produktion, daß der Inhaber der Firma seine Probleme kennt und entsprechende Lösungen umsetzt. Wenn der Mitarbeiter dann auch noch selber an den Konzepten und der Umsetzung beteiligt wird, kann das Unternehmen in seiner Gesamtheit nur profitieren. Und die Antwort auf die Frage „Warum eigentlich Arbeitsschutz?“ lautet immer: Gleichermaßen für die Mitarbeiter und ebenso für das Unternehmen.
Unterschiedliche Schweißverfahren, die durch einen individuellen Arbeitsschutz sicherer durchzuführen sind
Um mindestens zwei verschiedene Bauteile beziehungsweise Werkstücke auf Dauer zu verbinden, ist Schweißen eine schnelle bewährte Technik. Im Rahmen der unterschiedlichen Schweißtechniken werden dafür teilweise extrem hohe Temperaturen verwendet. Diese Verfahren haben sich bereits seit langer Zeit bewährt, sodass sich für verschiedene Materialien und Verbindungsarten auch spezielle Schweißverfahren entwickelt haben.
Gefahrstoffe beim Schweißen
Gängige und erprobte Schweißverfahren für nachhaltige Verbindungen
Bei der sogenannten MIG/MAG Schweißtechnik handelt es sich um ein einfaches, vielseitiges und international angewendetes Verfahren. Da sich MIG/MAG Schweißen für viele Verbindungen, aufgrund der simplen Handhabung, einsetzen lässt, ist diese Art Schweißtechnik überaus beliebt. Bei MIG/MAG Schweißen dient ein Lichtbogen, der zwischen einer Strom-führenden Drahtelektrode und einem Bauteil / Werkstück mithilfe von MAG (CO2), Mischgas oder MAG (Argon) entsteht, dazu, um die Materialien dauerhaft zu verbinden.
Autogenschweißen – universell, flexibel und bewährt
Beim Autogenschweißen geht es um ein Schweißverfahren, welches als echter Dauerbrenner bezeichnet werden kann. Diese Art Schweißen hat sich seit etlichen Jahren bewährt und kann flexibel und universell zum Verbinden von Bauteilen eingesetzt werden. Des Weiteren eignen sich Autogenbrenner perfekt für Bearbeitungsverfahren, wie beispielsweise Verformen und Trennen. Autogenschweißen punktet besonders durch minimale Investitionskosten sowie wenig Anwärmzeit für Zieltemperaturen bis maximal 3.500 Grad Celsius. Daher ist Autogenschweißen ein ideales Verfahren für unzählige Branchen wie unter anderem Behälterbau und Stahlbau, Maschinenbau und Schiffsbau.
Autogenschweißen ist also eine traditionelle Schweißtechnik, welche einfach zu handhaben ist. Das Verfahren wird mithilfe eines Autogenschweißgerätes und dessen Flamme sowie einem bestimmten Zusatzwerkstoff durchgeführt. Die Flamme dient zum Schmelzen der Schweißstöße, sodass sich beide Bauteile miteinander verbinden lassen. Allerdings wird Autogenschweißen heutzutage oft durch innovativere Verfahren ersetzt.
Elektrodenschweißen – der Allrounder unter den Schweißtechniken
Elektrodenschweißen wird überwiegend auf Montagestellen als mobiles Schweißverfahren verwendet. Denn hierfür wird keine Gaszufuhr benötigt. Der elektrisch erzeugte Lichtbogen bildet sich zwischen dem Werkstück / Bauteil und einer ummantelten Elektrode. Während des Schweißprozesses schmilzt die Ummantelung der Elektrode langsam ab und schirmt dadurch das Schmelzbad vor Verunreinigungen aus der Umgebungsluft ab. Ein großer Pluspunkt dieses beliebten Schweißverfahrens ist, dass es für fast alle schweißbaren Materialien genutzt werden kann. Die Schweißgeräte sind in vielen unterschiedlichen Formaten und handlichen Größen am Markt erhältlich.
WIG-Schweißtechnik – saubere Schweißtechnologie für höchste Ansprüche
Mithilfe der WIG-Schweißtechnologie lässt sich stets ein exzellentes, sauberes Ergebnis schaffen. Das Verfahren WIG bedeutet Wolfram-Inert-Gas Schweißen. Hierbei agiert der Lichtbogen zwischen einer nicht-brennbaren Wolfram-Elektrode und dem Werkstück / Bauteil, um eine nachhaltige Verbindung zu erzeugen. Damit das Schweißgut nicht durch Kontakt mit der Umgebungsluft reagiert, werden sogenannte Inerte Gase (Schutzgase) eingesetzt. Der Schweißprozess an sich verläuft Spritzer-frei, sodass sich speziell bei der Bearbeitung von Aluminium und Edelstahl außerordentlich gute Schweißnaht-Ergebnisse erzielen lassen. Deshalb wird das WIG-Schweißverfahren häufig als saubere Schweiß-Technologie bezeichnet.
WIG-Schweißen (Wolfram-Inert-Gas Schweißen) ist auch unter der Kennzeichnung TIG-Schweißen (Tungsten Inert-Gaswelding) bekannt. Diese Art der Schweißtechnologie ist in der Anwendung sehr anspruchsvoll und sollte daher lediglich von Fachkräften ausgeführt werden, die sehr geübt und/oder in dem Verfahren ausgebildet sind. Denn nicht umsonst wird WIG-Schweißen als “Königin der Schweißverfahren” betitelt.
WIG-Schweißen gehört der Kategorie Schmelzschweißverfahren an. Hierbei schützen Inerte Gase (hauptsächlich Argon) den gesamten Schweißbereich sowie speziell den Lichtbogen. Letzterer befindet sich völlig frei zwischen dem Bauteile und der nicht-abschmelzenden Elektrode, die aus Wolfram besteht. Der benötigte Zusatzwerkstoff wird als Schweißstab manuell zugeführt, sodass sich durch das entstehende Schmelzbad eine nachhaltige Schweißnaht bilden kann.
WIG-Schweißnähte sind äußerst hochwertig und werden durch eine fast perfekte Optik ergänzt. Diese Qualität ist wiederum für diverse Industriebereiche wie unter anderem im Anlagen-/Maschinenbau, dem Pharmabereich sowie der Lebensmittel-Industrie essenziell.
Der Markt bietet heutzutage professionelle WIG-Schweißgeräte mit unterschiedlicher Leistung, die sich äußerst präzise der jeweiligen Schweißaufgabe anpassen lassen. Dies erfolgt durch eine exakte Abstimmung der individuell benötigten Schweißparameter. Dadurch lassen sich selbst allerhöchste Anforderungen an Qualitätsnähte problemlos erfüllen.
Trotz Hightech-Schweißverfahren ist Arbeitsschutz primär
Bei sämtlichen Schweißtechniken werden extrem hohe Temperaturen eingesetzt, sodass stets ein hohes Risiko für Unfälle und/oder Gesundheitsschäden besteht. Deshalb ist eine “Persönliche Schutzausrüstung” (PSA) sowie eine Gefährdungsbeurteilung durch Sicherheitsbeauftragte für Arbeitssicherheit unerlässlich.
Vom Unfallaufkommen abgesehen zeigen allerdings auch Statistiken, dass Mitarbeiter, die Schweißarbeiten vornehmen, für obstruktive beziehungsweise verengende Atemwegserkrankungen wie unter anderem Asthma und Bronchitis sehr anfällig sind. Bei häufigen Kontakten zu Chromverbindungen können sich sogar schwere Lungenerkrankungen einstellen.
Letztere entwickeln sich jedoch erst im Verlauf der Jahre, sodass Mitarbeiter die Auswirkungen fehlender Schutzmaßnahmen erst sehr spät beziehungsweise zu spät nachvollziehen können.
Jede Schweißtechnologie birgt ein gewisses Risiko in sich
Die unterschiedlichen Schweißtechniken werden aufgrund ihrer jeweils eingesetzten Energie wie beispielsweise Laser, Strom oder Gas unterteilt. Elektrische Schweißverfahren spielen dabei eine besonders wichtige Rolle. Dazu gehören Techniken wie das Lichtbogenhandschweißen, das Metall-Inertgas sowie das Wolfram-Inertgas Schweißen.
Sollen entsprechende Schutz-Maßnahmen umgesetzt werden, ist dabei zu beachten, dass jede Schweißtechnologie andere Risiken beinhaltet. Dazu gehört elektrischer Strom, die Verdrängung der Atemluft (Sauerstoff), Explosions-/Brandgefahr sowie optische Strahlung und Freisetzung von schädlichem Rauch und Gasen.
Welchen Umfang die PSA idealerweise haben sollte, wird normalerweise durch die fachgerechte Gefährdungsbeurteilung bestimmt. Wichtig ist allerdings, dass gleichermaßen das Schweißverfahren wie auch die örtlichen Einflüsse mit einbezogen beziehungsweise berücksichtigt werden.
Schweißtechniken sollten zudem stets so bestimmt werden, dass sich eine möglichst geringe Freisetzung von Schadstoffen ergibt. Allerdings sind es oft primär ökonomische Gründe wie auch technische Anforderungen, welche die Art der Schweißtechnologie bestimmen.
Eine effiziente Maßnahme kann die deutliche Verbesserung der Belüftung sein. Hierbei kann es sich unter anderem um eine leistungsstarke Absaugung am Arbeitsplatz handeln. Dadurch werden gesundheitsschädliche Gase und Rauch schnell und zuverlässig beseitigt. Kann diese Maßnahmen aus baulichen oder anderen Gründen nicht realisiert werden, muss mindestens ein ausreichender Atemschutz zur Verfügung gestellt werden.
Experten empfehlen hier beispielsweise Gebläse-unterstützte Schweißhelme. Diese Schutzmaßnahme erhöht nicht den Atemwiderstand, sodass der Körper nicht zusätzlich belastet wird. Für die Einführung und Umsetzung notwendiger Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter kann sich der zuständige Sicherheitsbeauftragte einsetzen, der auch für die Gefährdungsbeurteilung zuständig ist.
Weitere Maßnahmen für einen effizienten Schutz der Schweißer sind unter anderem mobile Absauganlagen, Arbeitszelte für Montagestellen gegen Witterung und als Schutz vor Spritzer/Funkenflug sowie Schutzwände und Schutzvorhänge in Werkstätten.
PSA für Gesundheitsschutz bei Schweißarbeiten
Bei jeder Schweißarbeit muss grundsätzlich eine Arbeitsbekleidung getragen werden, die schwer-entflammbar ist. Diese muss zudem Richtlinien der Norm DIN EN ISO 11611 erfüllen und demgemäß zertifiziert sein. Die Bekleidung muss stets hochgeschlossen sein und darf keinesfalls mit schnell-brennbaren und/oder entzündlichen Stoffen wie unter anderem Fett, Öl oder Ähnlichem beschmutzt sein.
Um den Körper zusätzlich vor Metall-/Schlackespritzern, Strahlung und Schweißgasen sowie Rauch zu schützen, sind Schweißer-Sicherheitsschuhe inklusive Leder-Stulpen, Schweißer-Handschuhe, eine Lederschürze und Augen-/Gesichtsschutz essenzielle Bestandteile für einen effizienten Schutz am Arbeitsplatz.
Schweißhelme mit Visier oder Handvisiere mit einem Augenschutzglas gegen optische Strahlung, welches für die jeweilige Schweißarbeit prädestiniert ist, dienen dem zusätzlichen Schutz von Augen und Gesicht. Es handelt sich dabei um weitere Arbeitsmittel, die auch die UV-Strahlung bei der Lichtbogen-Schweißtechnik reduzieren können. Denn hier treten oft Hauterkrankungen auf, die einem starken Sonnenbrand ähneln können.
Beim Lichtbogenschweißen kann es zum sogenannten Verblitzen kommen. Dies bedeutet, dass die Augen enormen Schaden nehmen können. Arbeitnehmer, die für Schweißarbeiten eingeteilt sind, sind verpflichtet ihre PSA vor Arbeitsbeginn sorgfältig zu überprüfen und eventuell der anstehenden Schweißarbeit anzupassen. Eigenschutz sollte natürlich ebenfalls im Vordergrund stehen.
Lärmschwerhörigkeit durch regelmäßige Schweißtätigkeit
Besondere Arbeitsbedingungen beim Schweißen erfordern sinnvolle Ergänzungen der “Persönlichen Schutzausrüstung” (PSA). Sind die Arbeiten beispielsweise über Kopf auszuführen, muss ein extra Kopf-/Nackenschutz aus schwer-entflammbarem Material getragen werden, der vor Spritzern und Strahlung schützt.
In Werkstätten, auf Montagestellen oder in Produktionshallen darf der dort herrschende Lärm nicht unterschätzt werden. Allerdings entsteht auch bei gewissen Schweißtechniken erheblicher Lärm. So ist laut Statistik die sogenannte Lärmschwerhörigkeit, die durch langjährige Schweißtätigkeit entstehen kann, eine der häufigsten Berufskrankheiten, die anerkannt sind.
Aus diesem Grund ist für ausgewiesene Lärmbereiche ein Gehörschutz vorgeschrieben, der in die “Persönliche Schutzausrüstung” (PSA) integriert wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob aktuell Schweißarbeiten auszuführen sind. In Kombination mit organisatorischen und technischen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ist eine gut ausgestattete PSA der Garant für mehr Sicherheit bei Schweißarbeiten.
Wie viele Stunden darf ein Arbeitnehmer in der Woche arbeiten – das Arbeitszeitgesetz
Allgemeines zum ArbZG
In der heutigen Zeit wirkt es schon en vogue, wenn man viel Arbeit hat. Ständig beschäftigt und im Stress zu sein ist der verbreitetste Status unter Arbeitnehmern. Die Arbeitstage im Büro sind gespickt von Deadlines. Ist das eine Projekt abgeschlossen, wird auch schon das nächste ins Leben gerufen. To-do-Listen, die länger sind als die wöchentliche Einkaufsliste und ein Mailpostfach, das überläuft, sind trauriger Alltag. Mitarbeiter sind unter anderem der größte Kostenfaktor in einem Unternehmen. Um hier möglichst viele Kosten zu sparen, muss die Arbeit von einem Mitarbeiter erledigt werden, die früher von zwei Personen gemacht wurde. Dadurch hetzen viele Arbeitnehmer von einer Aufgabe zur nächsten, um diese rechtzeitig fertig zu bekommen. Die Deutschen arbeiten im Durchschnitt 41 Stunden in der Woche, wenn diese eine Vollzeitstelle haben. Bei Teilzeitkräften sind es ungefähr 19 Wochenstunden. Trotzdem werden die vertraglich vereinbarten Wochenstunden noch überschritten. Kaum jemand baut keine Überstunden auf, wenn er ein Gleitzeitkonto hat. Durch den immer größeren werdenden Konkurrenzdruck fühlen sich immer mehr Mitarbeiter verpflichtet Überstunden zu erbringen, um Einsatz zu zeigen. Doch wie viel Einsatz ist gut und gesetzlich erlaubt? Natürlich begrüßt jedes Unternehmen einen erhöhten Arbeitseinsatz, aber wie viel ist noch in Ordnung und ab wann machen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber strafbar?
Fragen, mehr Informationen nötig oder Hilfe? Gerne Kontakt aufnehmen zu uns: 📬 Kontaktformular
Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten. Die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (§3 ArbZG) darf dabei nur in Ausnahmefällen auf 10 Stunden erhöht werden. Es muss jedoch in den nächsten Wochen ein Ausgleich der Überstunden erfolgen. Wer mehr als 6 Stunden am Tag arbeitet, dem steht eine Pause von mindestens 30 Minuten zu (§4 ArbZG). Überstunden müssen zudem vom Arbeitgeber dokumentiert werden. Dies dient auch der Überprüfung für die Aufsichtsbehörde und dem Stundenabbau des Arbeitnehmers (§16 ArbZG).
Als Arbeitszeit gilt primär nur die reine Arbeitszeit am Arbeitsplatz, der Fahrtweg zur Arbeit zählt nicht dazu. Auf Dienstreisen sieht die Sache schon anders aus, hier kommt es darauf an, was mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Grundsätzlich muss nur die Zeit anerkannt werden, in der tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht wird. Die Anfahrt mit dem Zug, PKW oder Flugzeug zählt nicht zwingend dazu, wird aber von vielen Firmen zur Arbeitszeit dazu gezählt.
Welche Ausnahmen gibt es?
Das Arbeitszeitgesetz gilt in erster Linie für Arbeitnehmer und Auszubildende. Es gibt jedoch Ausnahmen. Dazu zählen Führungskräfte, leitende Angestellte im öffentlichen Dienst, Pflegekräfte und Erzieher. Für diese Arbeitnehmer zählt nach dem §18 ArbZG nicht die begrenzte Arbeitszeit von 48 Stunden in der Woche. Beamte, Soldaten und Richter zählen auch nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Für diese können daher längere Arbeitszeiten gelten .
Bereitschaftsdienste
In manchen Berufen ist es notwendig im Bereitschaftsdienst zu arbeiten. Das gilt beispielsweise für Ärzte oder Sanitäter. Diese Personen bekommen die Zeit, in der sie Bereitschaftsdienst haben bezahlt, jedoch fällt die Vergütung geringer aus. Wer im Bereitschaftsdienst arbeitet beziehungsweise für diesen eingeteilt wurde, muss sich zu einem vereinbarten Zeitpunkt bereithalten. Er darf in der Zeit auch schlafen und essen, muss jedoch sofort arbeitsbereit sein, falls nötig. Bei der Einplanung von Bereitschaftsdiensten müssen aber ebenfalls Ruhepausen und Höchstarbeitszeiten eingeplant werden. Die Arbeitszeit darf mit einem beinhaltendem Bereitschaftsdienst und den gesetzlich geregelten Ruhepausen maximal auf 24 Stunden erhöht werden. Auch im Bereitschaftsdienst darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Ausnahmen kann es nur geben, wenn der Tarifvertrag es zulässt.
Rufbereitschaften
Nicht zu verwechseln ist der Bereitschaftsdienst mit der Rufbereitschaft. Bei der Rufbereitschaft darf der Arbeitnehmer zu Hause bleiben. Er muss jedoch jederzeit erreichbar sein, wenn ein Notfall eintritt. Die Rufbereitschaft wird grundsätzlich auch nicht vom Arbeitgeber bezahlt. Durch Tarifverträge gibt es aber oftmals Regelungen, dass der Fahrtweg zum Arbeitsort bezahlt wird.
Ruhezeiten
Wie bereits erwähnt, werden auch Ruhezeiten und Pausen im Arbeitszeitgesetz geregelt. Diese unterscheiden sich darin, dass Pausen jedem Arbeitgeber während der 8 stündigen Arbeitszeit zustehen. Das sind ab sechs Stunden Arbeit 30 Minuten und wer länger als 9 Stunden arbeitet sogar 45 Minuten Pause am Tag. Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhephase beschreibt die einzuhaltende Zeit zwischen Arbeitstagen. Diese beläuft sich auf 11 Stunden, kann jedoch in Pflegeberufen auf 10 Stunden gekürzt werden. Rufbereitschaft gilt bereits als Ruhezeit anders der Bereitschaftsdienst. Dieser zählt als normale Arbeitszeit und so darf in diesem Fall die Ruhezeit erst nach dem Bereitschaftsdienst beginnen.
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz
Wie bereits erwähnt, haben besonders die Arbeitgeber mit harten Konsequenzen zu rechnen, wenn der Mitarbeiter über die erlaubten 10 Stunden hinaus arbeitet. Für widerrechtliche Arbeitszeiten, die im Arbeitsvertrag festgehalten wurden, hat der Arbeitgeber mit einer Schadensersatzzahlung zu rechnen. Die 48 Wochenstunden dürfen auch mit dem Arbeitsvertrag nicht ausgehebelt werden. Muss beispielsweise gerade ein wichtiges Projekt zum Abschluss gebracht werden und ihr Chef duldet, dass Sie die 10 Stundengrenze überziehen, begeht dieser eine Ordnungswidrigkeit (§ 22 ArbZG). In diesem Fall kann er mit einer Strafzahlung von bis zu 15.000 € rechnen, falls die Aufsichtsbehörde dahinter kommt. Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist in Deutschland grundsätzlich verboten (§ 9 ArbZG), dass diese Tage explizit zur Erholung dienen. Ausnahmen gibt es aber auch in diesem Fall. Besonders in Pflegeeinrichtungen, Museen, Restaurants und Theatern ist es üblich, dass auch an Sonntagen gearbeitet wird. Diesen Mitarbeitern stehen aber mindestens 15 freie Sonntage im Jahr zu (§ 11 ArbZG).
Grundsätzlich sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gut beraten, wenn sie sich jederzeit an die gesetzlichen Vorschriften halten. Nicht nur, dass Verstöße hohe Geldstrafen und Konsequenzen nach sich ziehen können, auch die Gesundheit des Arbeitnehmers sollte an erster Stelle stehen. Die Versuchung 10 Stunden oder mehr zu arbeiten um eine Deadline einhalten zu können ist groß. Es sollten jedoch immer die möglichen Folgen dagegen abgewogen werden. Stellt ein Unternehmen ein erhöhtes Auftreten von Überstunden fest, sollte über die Erhöhung von Personalzahlen nachgedacht werden. Je länger ein Mitarbeiter arbeitet, desto mehr nimmt die Konzentration ab und die Fehlerquote zu. Dies sollte durch rechtzeitige Personalpolitik verhindert werden, da der Arbeitsschutz an erster Stelle stehen sollte.
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