Aktualisierte Sicherheitsrichtlinien für Feuerlöschanlagen mit Löschgasen: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Feuerlöschanlagen mit Löschgasen: Aktuelle Updates und Neuerungen

Die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen, die mit Löschgasen arbeiten, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mit der Veröffentlichung der aktualisierten DGUV Information 205-041 im Oktober 2024 bietet sich nun eine wertvolle Ressource, die umfassende Empfehlungen und Richtlinien für den sicheren Umgang mit solchen Anlagen bereitstellt. Diese Information ist identisch mit der VdS-Richtlinie 3518:2024-10 und steht kostenlos als Download zur Verfügung.

Welche Löschgase werden verwendet und wie wirken sie?

Feuerlöschanlagen, die auf Gasbasis arbeiten, kommen vor allem in Bereichen zum Einsatz, in denen der Einsatz von Wasser oder Schaum nicht möglich oder effektiv ist. Typische Löschgase sind Kohlendioxid (CO₂) und verschiedene Inertgase. Ihre Löschwirkung basiert auf der Verdrängung von Sauerstoff im Brandbereich, wodurch das Feuer erstickt wird. Gerade in sensiblen Umgebungen, wie Rechenzentren oder Archiven, wo empfindliche Elektronik oder Dokumente geschützt werden müssen, bieten Löschgase eine ideale Lösung.

Die richtige Planung und Dokumentation von Löschgaskonzentrationen

Bevor eine Löschgasanlage in Betrieb genommen wird, muss das installierende Unternehmen die zu erwartenden Gaskonzentrationen nach einer Flutung genau berechnen oder durch eine Probeflutung bestimmen. Diese Werte sind von entscheidender Bedeutung, da sie die Grundlage für die Einstufung der Anlage in eine Gefährdungsklasse bilden. Die Dokumentation dieser Werte, einschließlich aller relevanten Sicherheitsdaten, ist verpflichtend und dient dem Schutz der Personen, die sich im Einsatzgebiet aufhalten.

Gefährdungsbeurteilung: Ein Muss für den Personenschutz

Der Betrieb einer Löschgasanlage erfordert eine fundierte Gefährdungsbeurteilung, um gesundheitliche Risiken für Mitarbeitende und Einsatzkräfte zu minimieren. Dies umfasst bauliche, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie individuelle Schutzkonzepte für Personen, die in oder nahe den Löschbereichen arbeiten. Es ist wichtig, potenzielle Risiken zu identifizieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um im Notfall eine sichere Evakuierung zu gewährleisten.

Was ist neu in der aktualisierten Ausgabe?

Die neue Version der DGUV-Information bringt einige wesentliche Neuerungen mit sich, die auf den aktuellen Stand der Technik und Erfahrungen aus der Praxis reagieren. Dazu gehören:

  • Begriffliche Anpassungen: Flutungsbereiche ersetzen die bisher verwendeten Löschbereiche, um die Funktionsweise der Anlagen präziser zu beschreiben.
  • Klarstellungen: In der Vorbemerkung wird deutlich gemacht, dass diese Schrift keine Bewertung der Löschwirkung vornimmt, sondern sich ausschließlich auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit konzentriert.
  • Zweimeldungsabhängigkeit: Die Anforderungen in Bezug auf die Sicherheitssysteme wurden weiter konkretisiert, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit von zwei unabhängigen Meldungen, bevor eine Anlage aktiviert wird.
  • Kapitel zu Schadensereignissen: Basierend auf Untersuchungen von Polizei und Staatsanwaltschaft wurden neue Erkenntnisse zu Schadensfällen und deren Ursachen in die Richtlinien aufgenommen. Dies unterstützt Unternehmen dabei, ähnliche Vorfälle zu vermeiden und Sicherheitsvorkehrungen weiter zu verbessern.

Wer war an der Überarbeitung beteiligt?

An der Erstellung der neuen Ausgabe der DGUV Information sowie der VdS-Richtlinie waren mehrere Fachorganisationen beteiligt, darunter die VdS Schadenverhütung GmbH, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. (bvfa) und der Bundesverband Betrieblicher Brandschutz (WFVD). Diese Zusammenarbeit sorgt dafür, dass die Richtlinie praxisorientiert ist und sowohl den aktuellen technischen Anforderungen als auch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Verfügbarkeit der neuen Richtlinien

Sowohl die DGUV Information 205-041 als auch die VdS-Richtlinie 3518 können kostenlos als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Eine gedruckte Version der DGUV-Information wird voraussichtlich ab Dezember 2024 zur Verfügung stehen, während die VdS-Richtlinie als Printversion kostenpflichtig bestellt werden kann.

Für weitere Informationen oder den Download der Dokumente besuchen Sie die offiziellen Webseiten der DGUV und der VdS:

Diese neuen Richtlinien bieten Unternehmen eine klare Anleitung, wie der Betrieb von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen sicher gestaltet werden kann. Der Fokus liegt dabei auf der Vermeidung von Gesundheitsrisiken und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, um sowohl den betrieblichen als auch den personellen Schutz zu gewährleisten.

Geplante Änderungen der Gefahrstoffverordnung – Was Sicherheitsverantwortliche und Unternehmen wissen müssen

Datum: 10.10.2024

Ende August 2024 hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung vorgelegt, der erhebliche Neuerungen im Arbeitsschutz mit sich bringt. Im Fokus steht die Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen und der Schutz der Beschäftigten vor gefährlichen Stoffen – insbesondere Asbest und krebserzeugenden Substanzen. Für Sicherheitsfachkräfte (SIFAs), Sicherheitsbeauftragte (SIBEs) und Geschäftsführer bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen müssen, um ihre Unternehmen rechtlich abzusichern und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Was wird geändert?

Die geplante Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zielt darauf ab, das risikobezogene Maßnahmenkonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B zu stärken. Dieses Konzept, das bereits seit 2008 existiert, koppelt die Anforderungen an Schutzmaßnahmen an das statistische Risiko, das mit der jeweiligen Tätigkeit verbunden ist. Neu ist die verbindliche Einführung von Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen. Diese Grenzwerte helfen dabei, die Exposition der Beschäftigten gegenüber krebserzeugenden Stoffen besser einzuordnen und die richtigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Zusätzlich wird eine Regelung eingeführt, die von Arbeitgebern verlangt, ein Expositionsverzeichnis für reproduktionstoxische Stoffe der Kategorien 1A und 1B zu führen. Dies dient nicht nur der besseren Dokumentation, sondern auch dem Schutz der Mitarbeiter im Fall späterer Erkrankungen.

Fokus auf Asbest: Mehr Schutz bei Arbeiten an älteren Gebäuden

Ein zentrales Element der neuen Verordnung ist der Umgang mit Asbest. Trotz des seit 1993 bestehenden Verbots asbesthaltiger Materialien treten bei Renovierungs- und Abbrucharbeiten in älteren Gebäuden weiterhin asbestbedingte Gesundheitsgefahren auf. Die Unfallversicherungsträger verzeichnen nach wie vor eine hohe Zahl von asbestbedingten Berufskrankheiten und Todesfällen. In den letzten zehn Jahren wurden mehr als 30.000 Fälle von asbestbedingten Berufskrankheiten anerkannt, mit über 16.000 Todesfällen.

Die geplanten Änderungen schreiben vor, dass Bauherren und Auftraggeber künftig genau angeben müssen, wann ihr Gebäude errichtet wurde. Für Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 gebaut wurden, besteht eine erhöhte Asbestrisiko-Wahrscheinlichkeit. Diese Information muss den ausführenden Firmen vor Beginn der Arbeiten schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden. Liegen diese Daten nicht vor, muss der Bauherr sie mit vertretbarem Aufwand, beispielsweise beim zuständigen Bauamt, beschaffen.

Für Unternehmen bedeutet dies: Wer Bau- oder Sanierungsarbeiten durchführt, muss diese Informationen vor dem Arbeitsbeginn unbedingt einholen. Das Versäumnis könnte nicht nur zu Gefahren für die Mitarbeiter führen, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen.

Risikobasierte Gefährdungsbeurteilung: Was ändert sich?

Ein wichtiger Teil der geplanten Änderungen betrifft die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Arbeitgeber müssen künftig neben den klassischen Arbeitsplatzgrenzwerten auch die neuen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen in ihre Beurteilung einfließen lassen. Diese Konzentrationswerte bestimmen, ob eine Exposition als akzeptabel, mittleres Risiko oder hohes Risiko eingestuft wird. Die Toleranzkonzentration markiert die Grenze, ab der das Risiko als nicht mehr tolerierbar gilt.

Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen daher sicherstellen, dass ihre Gefährdungsbeurteilungen stets auf dem neuesten Stand sind und die neuen Anforderungen berücksichtigen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren – insbesondere bei Tätigkeiten im Bereich „mittleres“ oder „hohes“ Risiko.

Praktische Tipps für Sicherheitsverantwortliche und Geschäftsführer

Die Anpassung der Gefahrstoffverordnung bringt neue Verpflichtungen, aber auch klare Leitlinien für den betrieblichen Arbeitsschutz. Hier sind einige Schritte, die du als Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragter oder Geschäftsführer in deinem Unternehmen berücksichtigen solltest:

  1. Überprüfung der aktuellen Gefährdungsbeurteilung: Gehe sicher, dass deine Gefährdungsbeurteilungen bereits die risikobasierten Maßnahmen beinhalten und überprüfe, ob Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen korrekt einbezogen wurden.
  2. Schulungen und Weiterbildungen: Es wird notwendig sein, deine Mitarbeiter und Kollegen im Umgang mit der neuen Gefahrstoffverordnung zu schulen. Besonders in der Bau- und Instandhaltungsbranche sollten regelmäßig Schulungen zur sicheren Asbesthandhabung durchgeführt werden.
  3. Dokumentation und Expositionsverzeichnisse führen: Unternehmen müssen ein Expositionsverzeichnis führen, in dem die Tätigkeiten sowie die Höhe und Dauer der Expositionen von Mitarbeitern festgehalten werden. Dieses Verzeichnis ist für mindestens 40 Jahre aufzubewahren.
  4. Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung (PSA): Überprüfe, ob die eingesetzten Schutzausrüstungen den aktuellen europäischen Anforderungen entsprechen. Neue Regelungen zur PSA-Benutzungsverordnung werden diesbezüglich eingeführt.
  5. Kooperation mit Bauherren: Vor jeder Arbeit an einem älteren Gebäude sollte der Bauherr dir die relevanten Informationen über das Baujahr und potenziell vorhandene Gefahrstoffe zur Verfügung stellen. Achte darauf, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind, bevor die Arbeit beginnt.
  6. Vorausschauende Planung: Da viele dieser Änderungen an die EU-Rechtsvorgaben gekoppelt sind, könnte es in den kommenden Jahren zu weiteren Anpassungen kommen. Es ist sinnvoll, vorausschauend zu planen und schon heute Systeme zur Dokumentation und Kontrolle von Gefahrstoffen zu implementieren, um zukünftige Anforderungen problemlos erfüllen zu können.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Nichtbeachtung der neuen Vorschriften kann erhebliche Folgen haben. Unternehmen, die keine angemessenen Schutzmaßnahmen treffen oder die Expositionsverzeichnisse nicht führen, laufen Gefahr, bei Unfällen oder Erkrankungen rechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung können mit hohen Bußgeldern geahndet werden, und es besteht das Risiko von Haftungsansprüchen seitens der Mitarbeiter.

Wie geht es weiter?

Der Entwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesrat wird sich in den kommenden Monaten mit den Vorschlägen befassen. Es bleibt abzuwarten, wann die neuen Regelungen endgültig verabschiedet werden, doch Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten.

Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Geschäftsführer sind gut beraten, die Entwicklungen genau im Auge zu behalten und frühzeitig Maßnahmen zur Anpassung an die neuen Anforderungen zu ergreifen.

Effektiver Sonnenschutz und Insektenschutz am Arbeitsplatz im Freien

Arbeiten im Freien bringen zahlreiche Herausforderungen mit sich, insbesondere wenn es um den Schutz der Gesundheit geht. Arbeitsschutz ist dabei nicht nur ein rechtliches Muss, sondern auch ein essenzieller Bestandteil der Fürsorgepflicht eines Unternehmens gegenüber seinen Mitarbeitenden. Gerade UV-Strahlung und Insektenstiche stellen ernsthafte Gefahren dar, die zu kurz- und langfristigen gesundheitlichen Problemen führen können.

Bedeutung von Arbeitsschutz im Freien

Mitarbeitende, die viel im Freien arbeiten, wie Bauarbeiter, Gärtner oder Sicherheitskräfte, sind täglich der Witterung ausgesetzt. Dies bedeutet nicht nur wechselnde Temperaturen, sondern auch eine dauerhafte Exposition gegenüber UV-Strahlung. Ohne geeigneten Schutz kann diese Strahlung zu Sonnenbränden, vorzeitiger Hautalterung und im schlimmsten Fall zu Hautkrebs führen. Hinzu kommt die Gefahr durch Insektenstiche, die nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich sein können, insbesondere wenn sie Krankheiten wie Malaria oder Borreliose übertragen.

UV-Strahlung und Insekten als Gefahrenquellen

UV-Strahlung ist eine der häufigsten Gefahren, die von vielen unterschätzt wird. Sie kann nicht nur akute Schäden wie Sonnenbrände verursachen, sondern auch langfristige Schäden wie Hautkrebs. Insekten, besonders Mücken und Zecken, stellen ebenfalls eine ernsthafte Bedrohung dar. Mückenstiche können Juckreiz und allergische Reaktionen auslösen, während Zeckenbisse Krankheiten wie Borreliose übertragen können. Daher ist es unabdingbar, sich sowohl vor UV-Strahlung als auch vor Insekten zu schützen.

Effektive Schutzstrategien und Produkte

In diesem Artikel möchten wir Ihnen effektive Schutzstrategien vorstellen, die Sie und Ihre Mitarbeitenden vor den Gefahren durch UV-Strahlung und Insektenstiche schützen können. Zudem präsentieren wir Ihnen zwei herausragende Produkte, die speziell für den Einsatz im Arbeitsschutz entwickelt wurden: das Physioderm® UV 50 Spray und das Myxal® Insect Protect. Diese Produkte bieten nicht nur effektiven Schutz, sondern sind auch besonders benutzerfreundlich und für den täglichen Gebrauch im Freien geeignet.

Für weitere Informationen und um die Produkte zu erwerben, besuchen Sie bitte unsere Webseite: HSE-Versand

Die Notwendigkeit von Sonnenschutz und Insektenschutz

Gesundheitsrisiken durch UV-Strahlung und Insektenstiche

Die gesundheitlichen Risiken durch UV-Strahlung und Insektenstiche sind erheblich und sollten nicht unterschätzt werden. UV-Strahlung kann sowohl akute als auch chronische Schäden verursachen. Zu den akuten Schäden gehören Sonnenbrände, die durch übermäßige Exposition gegenüber UVB-Strahlen verursacht werden. Diese Verbrennungen können schmerzhaft sein und die Haut langfristig schädigen. Chronische Exposition gegenüber UV-Strahlung kann zu vorzeitiger Hautalterung und einem erhöhten Risiko für Hautkrebs führen. Insbesondere das maligne Melanom, die gefährlichste Form von Hautkrebs, wird häufig mit intensiver UV-Belastung in Verbindung gebracht.

Insektenstiche, insbesondere von Mücken und Zecken, können ebenfalls schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Mückenstiche können nicht nur lästig sein, sondern auch Krankheiten wie Malaria, Dengue-Fieber und das Zika-Virus übertragen. Zeckenstiche sind besonders gefährlich, da sie Borreliose und FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) übertragen können, was zu schwerwiegenden neurologischen und systemischen Erkrankungen führen kann.

Statistische Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse

Statistiken zeigen, dass die Inzidenz von Hautkrebs in den letzten Jahrzehnten weltweit zugenommen hat. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erkranken jedes Jahr etwa 2 bis 3 Millionen Menschen an nicht-melanotischem Hautkrebs und etwa 132.000 an malignem Melanom. Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit eines effektiven UV-Schutzes, insbesondere für Personen, die beruflich viel im Freien arbeiten.

Auch die Zahl der durch Insektenstiche übertragenen Krankheiten ist alarmierend. In Europa werden jährlich Tausende von Fällen von Borreliose und FSME gemeldet. In tropischen und subtropischen Regionen ist die Situation noch gravierender, da Krankheiten wie Malaria weiterhin eine bedeutende Bedrohung darstellen. Diese Daten verdeutlichen, dass sowohl UV- als auch Insektenschutzmaßnahmen entscheidend für die Gesundheit der Beschäftigten sind.

Gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen für den Arbeitsschutz

In vielen Ländern gibt es strenge gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen für den Arbeitsschutz, die auch Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung und Insektenstichen beinhalten. In Deutschland beispielsweise schreibt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren zu ergreifen. Dies umfasst auch den Schutz vor natürlichen Gefahrenquellen wie UV-Strahlung und Insektenstichen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt spezifische Schutzmaßnahmen, darunter die Bereitstellung von Sonnenschutzmitteln und Insektenschutzsprays. Arbeitgeber sind angehalten, ihre Mitarbeitenden regelmäßig über die Risiken und Schutzmaßnahmen zu informieren und entsprechende Produkte bereitzustellen.

Um den Anforderungen des Arbeitsschutzes gerecht zu werden und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten, empfehlen wir die Verwendung von hochwertigen Schutzprodukten wie Physioderm® UV 50 Spray und Myxal® Insect Protect. Diese Produkte bieten effektiven Schutz vor UV-Strahlung und Insektenstichen und sind speziell für den Einsatz im Freien konzipiert.

Effektiver Sonnenschutz

Warum UV-Schutz notwendig ist

UV-Strahlung ist eine der häufigsten Umweltgefahren, denen Beschäftigte im Freien ausgesetzt sind. UV-Strahlen, insbesondere UVB-Strahlen, können die DNA in Hautzellen schädigen, was zu Mutationen und letztendlich zu Hautkrebs führen kann. Langfristige UV-Exposition beschleunigt außerdem die Hautalterung, was zu vorzeitigen Falten und Altersflecken führt. Ein wirksamer UV-Schutz ist daher nicht nur entscheidend, um akute Schäden wie Sonnenbrände zu vermeiden, sondern auch, um das Risiko langfristiger Hautschäden und Hautkrebs zu minimieren.

Anwendung von Sonnenschutzmitteln: Häufigkeit und Menge

Um einen effektiven UV-Schutz zu gewährleisten, ist die richtige Anwendung von Sonnenschutzmitteln entscheidend. Folgende Punkte sollten dabei beachtet werden:

  • Menge: Tragen Sie großzügig Sonnenschutzmittel auf alle exponierten Hautstellen auf. Eine Faustregel ist, etwa 30 ml (entspricht einer Golfballgröße) für den gesamten Körper zu verwenden.
  • Häufigkeit: Sonnenschutz sollte mindestens alle zwei Stunden erneuert werden, insbesondere nach dem Schwitzen, Schwimmen oder Abtrocknen mit einem Handtuch.
  • Vorbereitung: Sonnenschutzmittel sollten etwa 30 Minuten vor dem Aufenthalt im Freien aufgetragen werden, um eine optimale Wirkung zu erzielen.

Physioderm® UV 50 Spray

Ein herausragendes Produkt, das speziell für den Einsatz im Arbeitsumfeld entwickelt wurde, ist das Physioderm® UV 50 Spray. Dieses Produkt bietet einen hohen Schutz vor UV-Strahlung und ist besonders benutzerfreundlich.

Beschreibung und Vorteile des Produkts

Das Physioderm® UV 50 Spray ist ein wasserfestes, parfümfreies Spray, das sofortigen Schutz vor natürlicher UV-Strahlung bietet. Mit einem hohen Lichtschutzfaktor (LSF) von 50 und einem UV-A Lichtschutzfaktor von 26 bietet es umfassenden Schutz vor den schädlichen Auswirkungen der Sonne. Dank der Überkopfpumpe lässt sich die transparente Flüssigkeit mühelos und optimal auch an schwer erreichbaren Körperstellen wie dem Rücken verteilen. Die fettfreie Formulierung ist speziell für den Schutz von großen Körperflächen und behaarten Hautpartien geeignet.

Anwendungshinweise und spezifische Einsatzgebiete

Das Physioderm® UV 50 Spray ist ideal für Arbeitsplätze im Freien mit mittlerer bis sehr hoher natürlicher UV-Strahlung. Die Rezeptur trägt zum Zellschutz vor UV-Licht-induzierten Radikalen bei und ist feuchtigkeitsspendend, was sonnenbedingte vorzeitige Hautalterung vermindert.

Anwendungstipps:

  • Tragen Sie das Spray großzügig auf alle exponierten Hautstellen auf.
  • Wiederholen Sie die Anwendung alle zwei Stunden und nach dem Schwimmen oder Schwitzen.
  • Verwenden Sie das Spray etwa 30 Minuten vor dem Aufenthalt im Freien, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten.

Für weitere Informationen und um das Produkt zu erwerben, besuchen Sie bitte unsere Webseite: Physioderm® UV 50 Spray

Effektiver Insektenschutz

Gefahren durch Mücken und Zecken

Insekten wie Mücken und Zecken stellen ernsthafte Gefahren für die Gesundheit dar, insbesondere für Personen, die im Freien arbeiten. Mückenstiche können nicht nur zu starkem Juckreiz und allergischen Reaktionen führen, sondern auch gefährliche Krankheiten wie Malaria, Dengue-Fieber und das Zika-Virus übertragen. Zeckenbisse sind besonders besorgniserregend, da sie Borreliose und FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) übertragen können. Beide Krankheiten können schwerwiegende langfristige gesundheitliche Probleme verursachen, einschließlich neurologischer Schäden und chronischer Schmerzen.

Wirksame Inhaltsstoffe: DEET und Icaridin

Zwei der wirksamsten Inhaltsstoffe in Insektenschutzmitteln sind DEET (N,N-Diethyl-m-toluamid) und Icaridin (Hydroxyethylisobutylpiperidin).

  • DEET ist seit Jahrzehnten der Goldstandard im Insektenschutz und wird weltweit wegen seiner hohen Wirksamkeit gegen eine Vielzahl von Insekten, einschließlich Mücken und Zecken, verwendet. Allerdings kann DEET Kunststoffe angreifen und bei empfindlichen Personen Hautreizungen verursachen.
  • Icaridin ist eine modernere Alternative zu DEET, die ähnlich effektiv ist, aber weniger Hautreizungen verursacht und keine Kunststoffe angreift. Es ist besonders gut verträglich und wird häufig für Personen mit empfindlicher Haut empfohlen.

Anwendung von Insektenschutzmitteln: Tipps und Hinweise

Um einen effektiven Schutz vor Insekten zu gewährleisten, ist es wichtig, Insektenschutzmittel korrekt anzuwenden:

  • Tragen Sie das Insektenschutzmittel gleichmäßig auf alle unbedeckten Hautstellen auf.
  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Augen, Mund und offenen Wunden.
  • Wiederholen Sie die Anwendung je nach Produktanweisung, insbesondere nach dem Schwitzen oder Schwimmen.
  • Insektenschutzmittel sollten nicht unter Kleidung aufgetragen werden, es sei denn, das Produkt ist speziell dafür vorgesehen.

Ein hervorragendes Insektenschutzmittel für den professionellen Einsatz ist Myxal® Insect Protect. Dieses Produkt bietet zuverlässigen Schutz vor einer Vielzahl von Insekten und ist besonders hautfreundlich.

Beschreibung und Vorteile des Produkts

Myxal® Insect Protect ist ein Repellent gegen Mücken und Zecken zur äußerlichen Anwendung beim Menschen. Es enthält den Wirkstoff Icaridin, der besonders haut- und materialverträglich ist. Das Spray schützt die Haut bis zu 8 Stunden vor heimischen und tropischen Mücken, bis zu 5 Stunden vor Stechfliegen und bis zu 4 Stunden vor Zecken. Die Wirkung beruht auf dem Duft, den das Spray auf der Haut bildet. Im Gegensatz zu DEET greift Icaridin keine Kunststoffe an.

Anwendungshinweise und spezifische Einsatzgebiete

Das Myxal® Insect Protect Spray ist ideal für den Einsatz bei Arbeiten im Freien, wo stechende Insekten eine Gefahr darstellen können.

Anwendungstipps:

  • Sprühen Sie das Produkt gleichmäßig auf alle unbedeckten Hautstellen.
  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Augen, Mund und offenen Wunden.
  • Erneuern Sie das Spray nach Bedarf, insbesondere nach dem Schwitzen oder Kontakt mit Wasser.

Für weitere Informationen und um das Produkt zu erwerben, besuchen Sie bitte unsere Webseite: Myxal® Insect Protect

Reihenfolge der Anwendung

Wissenschaftlich fundierte Empfehlungen zur Reihenfolge von Sonnenschutz und Insektenschutz

Die Reihenfolge, in der Sonnenschutz und Insektenschutz aufgetragen werden, spielt eine entscheidende Rolle für die Wirksamkeit beider Produkte. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass das richtige Timing und die Reihenfolge der Anwendung den Schutz maximieren und das Risiko von Wechselwirkungen minimieren können.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur richtigen Anwendung

  1. Sonnenschutz zuerst auftragen: Tragen Sie den Sonnenschutz etwa 30 Minuten vor dem Aufenthalt im Freien auf. Diese Zeit ermöglicht es den UV-Filtern, in die Haut einzudringen und ihre Schutzwirkung voll zu entfalten. Achten Sie darauf, den Sonnenschutz gleichmäßig und großzügig auf alle exponierten Hautstellen aufzutragen. Verwenden Sie eine ausreichende Menge, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten.
  2. Warten Sie 15-20 Minuten: Geben Sie dem Sonnenschutz Zeit, vollständig in die Haut einzuziehen. Diese Wartezeit ist wichtig, damit die UV-Filter optimal wirken können und der Insektenschutz später nicht die Wirksamkeit des Sonnenschutzes beeinträchtigt.
  3. Insektenschutz auftragen: Nach der Wartezeit von 15-20 Minuten tragen Sie den Insektenschutz auf. Sprühen oder tragen Sie das Insektenschutzmittel gleichmäßig auf alle unbedeckten Hautstellen auf. Achten Sie darauf, dass der Insektenschutz nicht in die Augen, den Mund oder auf offene Wunden gelangt. Der Insektenschutz wirkt sofort nach dem Auftragen, indem er einen Duftmantel bildet, der Insekten fernhält.

Wichtige Hinweise zur Vermeidung von Wechselwirkungen

  • Kombiprodukte vermeiden: Obwohl es praktisch erscheinen mag, Kombiprodukte zu verwenden, die sowohl UV- als auch Insektenschutz bieten, sind diese oft weniger wirksam. Die Schutzwirkung beider Komponenten kann beeinträchtigt werden, wenn sie zusammen in einem Produkt kombiniert werden.
  • Häufigkeit der Anwendung: Beachten Sie, dass Sonnenschutzmittel alle zwei Stunden und nach dem Schwitzen oder Schwimmen erneuert werden müssen. Insektenschutzmittel sollten je nach Produktanweisung erneuert werden, in der Regel alle zwei bis fünf Stunden.
  • Achten Sie auf Hautreaktionen: Bei empfindlicher Haut oder allergischen Reaktionen auf einen der Inhaltsstoffe sollten Sie die Anwendung sofort stoppen und einen Arzt aufsuchen. Verwenden Sie Produkte, die speziell für empfindliche Haut formuliert sind.

Produkte für den optimalen Schutz:

Für einen optimalen Schutz vor UV-Strahlung und Insekten empfehlen wir folgende Produkte:

  • Physioderm® UV 50 Spray: Ein wasserfestes, parfümfreies Spray mit hohem Lichtschutzfaktor 50, ideal für den Schutz großer Hautflächen.
  • Myxal® Insect Protect: Ein hautverträgliches Insektenschutzmittel mit dem Wirkstoff Icaridin, das bis zu 8 Stunden Schutz vor Mücken und bis zu 4 Stunden Schutz vor Zecken bietet.

Durch die Einhaltung dieser Anwendungsschritte und die Nutzung hochwertiger Produkte können Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden im Freien wirksam schützen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

In diesem Artikel haben wir die Notwendigkeit eines effektiven UV- und Insektenschutzes für Mitarbeitende im Freien erläutert. Wir haben die Gesundheitsrisiken durch UV-Strahlung und Insektenstiche aufgezeigt und erklärt, warum der richtige Schutz entscheidend ist. Durch die wissenschaftlich fundierten Empfehlungen zur Reihenfolge der Anwendung und spezifische Anwendungshinweise konnten wir einen klaren Leitfaden bieten. Darüber hinaus haben wir zwei hochwertige Produkte, Physioderm® UV 50 Spray und Myxal® Insect Protect, vorgestellt, die optimalen Schutz bieten.

Die Wichtigkeit von Prävention und Schutzmaßnahmen

Prävention ist der Schlüssel zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden durch UV-Strahlung und Insektenstiche. Regelmäßiger und korrekter Einsatz von Sonnenschutz- und Insektenschutzmitteln kann das Risiko erheblich reduzieren und die Gesundheit der Mitarbeitenden langfristig schützen. Es ist essenziell, dass Unternehmen diese Schutzmaßnahmen ernst nehmen und ihre Mitarbeitenden entsprechend ausstatten und schulen.

Handeln Sie und nutzen Sie die empfohlenen Produkte

Wir fordern alle Verantwortlichen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement auf, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu priorisieren. Nutzen Sie die empfohlenen Produkte Physioderm® UV 50 Spray und Myxal® Insect Protect, um einen effektiven Schutz vor UV-Strahlung und Insektenstichen zu gewährleisten. Diese Produkte sind speziell für den professionellen Einsatz entwickelt und bieten nachweislich wirksamen Schutz.

Für weitere Informationen und um die Produkte zu erwerben, besuchen Sie bitte unsere Webseite:

Kontakt und weiterführende Informationen

Die Firma Sicherheitsingenieur.NRW mit Sitz in Düsseldorf und ihr separater Online-Shop hse-versand.de sind Ihre optimalen Berater rund um den Arbeitsschutz, insbesondere im Bereich UV-Schutz und Insektenmittel. Unsere Experten stehen Ihnen mit fundiertem Wissen und qualitativ hochwertigen Produkten zur Seite, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Für weitere Informationen und Beratung kontaktieren Sie uns bitte:

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Durch unsere Expertise und unser umfassendes Produktsortiment sind wir Ihr zuverlässiger Partner für alle Belange des Arbeitsschutzes. Vertrauen Sie auf Sicherheitsingenieur.NRW und sichern Sie sich und Ihre Mitarbeitenden optimal ab.

Fach- und Sachkunde im Arbeitsschutz: Eine umfassende Betrachtung

1 Einleitung

Im dynamischen und komplexen Feld des Arbeitsschutzes stellen die Begriffe “Fachkunde” und “Sachkunde” fundamentale Säulen dar. Sie bilden das Herzstück zahlreicher rechtlicher Rahmenbedingungen, die darauf abzielen, ein Höchstmaß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte in verschiedenen Arbeitsumgebungen zu gewährleisten. Diese Konzepte sind nicht nur in der Theorie von zentraler Bedeutung, sondern spielen auch in der täglichen Praxis eine entscheidende Rolle. Sie beeinflussen maßgeblich die Art und Weise, wie Sicherheitsmaßnahmen in Unternehmen und Organisationen umgesetzt, überwacht und bewertet werden.

Die Relevanz dieser Konzepte erstreckt sich über diverse Branchen und Tätigkeitsfelder und ist tief verwurzelt in einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Von der korrekten Anwendung dieser Begriffe hängt nicht nur die rechtliche Konformität eines Unternehmens ab, sondern auch das Wohlergehen und die Sicherheit der Mitarbeiter. In diesem Artikel wird eine umfassende und detaillierte Betrachtung der Begriffe Fach- und Sachkunde vorgenommen. Dabei wird auf ihre rechtlichen Grundlagen, Anwendungsbereiche und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten im Kontext des Arbeitsschutzes eingegangen. Ziel ist es, ein klares und tiefgreifendes Verständnis dieser Schlüsselkonzepte zu vermitteln und ihre Bedeutung für die Praxis des Arbeitsschutzes herauszustellen.

2 Fachkunde im Arbeitsschutz

In der deutschen Arbeitsschutzlandschaft ist die Definition von Fachkunde in verschiedenen Verordnungen zentral. Sie richtet sich nach der spezifischen Art der Aufgabe und der damit verbundenen Gefährdung. Fachkundige Personen müssen über die nötigen Fachkenntnisse verfügen, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und regelmäßige Schulungen erworben und aufrechterhalten werden. Diese Anforderungen variieren je nach Verordnung, beispielsweise in der Biostoffverordnung, wo die Höhe der Gefährdung eine Rolle spielt, oder im Strahlenschutz, wo spezifische Prüfungen und Zertifizierungen erforderlich sind. Insgesamt gewährleistet das Konzept der Fachkunde, dass qualifizierte Fachkräfte die für den Arbeitsschutz relevanten Aufgaben übernehmen, was maßgeblich zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beiträgt.

  1. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Fachkundig ist, wer über die nötigen Fachkenntnisse für bestimmte Aufgaben der Verordnung verfügt. Die Anforderungen umfassen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte berufliche Tätigkeit, ergänzt durch aktuelle Schulungen.
  2. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Ähnlich wie in der BetrSichV definiert, beinhaltet Fachkunde die notwendigen Fachkenntnisse, abhängig von der jeweiligen Aufgabe, und setzt eine Berufsausbildung, -erfahrung und regelmäßige Schulungen voraus.
  3. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge: Hier bezieht sich Fachkunde auf die Mitglieder des Ausschusses für Arbeitsmedizin, die Vertreter verschiedener Bereiche (Arbeitgeber, Gewerkschaften, Wissenschaft etc.) umfassen.
  4. Biostoffverordnung: Fachkundig ist, wer für bestimmte Aufgaben der Verordnung befähigt ist, wobei die Anforderungen von der Art der Aufgabe und der Höhe der Gefährdung abhängen. Erforderlich sind eine geeignete Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit.
  5. Arbeitsschutzverordnungen (EMFV, GefStoffV, LärmVibrationsArbSchV, OStrV): Fachkunde setzt die erforderlichen Fachkenntnisse für bestimmte Aufgaben voraus und beinhaltet eine Berufsausbildung, Berufserfahrung, spezifische Fortbildungen und eine einschlägige berufliche Tätigkeit.
  6. Strahlenschutz (StrlSchG, StrlSchV): Fachkunde im Strahlenschutz ist spezifisch für Medizinphysik-Experten und Teleradiologen sowie für Strahlenschutzbeauftragte und wird durch Prüfung und Bescheinigung der zuständigen Stelle bestätigt.
  7. Abwasserverordnung (AbwV): Fachkunde gleichgestellt mit gleichwertiger Ausbildung oder Fachkunde, die in der EU oder im EWR erlangt wurde.
VerordnungParagraphDefinition der Fachkunde
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)§ 2 (5)Fachkundig: Erforderliche Fachkenntnisse, abhängig von Aufgabe. Anforderungen: Berufsausbildung, -erfahrung, aktuelle Schulung.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)§ 2 (13)Fachkundig: Erforderliche Fachkenntnisse, abhängig von Aufgabe. Anforderungen: Berufsausbildung, -erfahrung, aktuelle Schulung.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge§ 9Fachkundige Vertreter in Ausschuss für Arbeitsmedizin.
Biostoffverordnung§ 2 (11)Fachkundig: Befähigung für Aufgaben, abhängig von Gefährdung und Aufgabe. Anforderungen: Berufsausbildung, einschlägige Tätigkeit.
Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV)§ 2 (8)Fachkundig: Erforderliche Fachkenntnisse, abhängig von Aufgabe. Anforderungen: Berufsausbildung, -erfahrung, spezifische Fortbildung.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)§ 2 (16)Fachkundig: Erforderliche Fachkenntnisse, abhängig von Aufgabe. Anforderungen: Berufsausbildung, -erfahrung, spezifische Fortbildung.
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)§ 2 (7)Fachkundig: Erforderliche Fachkenntnisse, abhängig von Aufgabe. Anforderungen: Berufsausbildung, -erfahrung, spezifische Fortbildung.
Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)§ 2 (10)Fachkundig: Erforderliche Fachkenntnisse, abhängig von Aufgabe. Anforderungen: Berufsausbildung, -erfahrung, spezifische Fortbildung.
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)§ 5 (24), (38)Definition für Medizinphysik-Experten und Teleradiologen mit Fachkunde im Strahlenschutz.
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)§§ 45, 47Anwesenheit/Erforderlichkeit von Personen mit Fachkunde im Strahlenschutz. Prüfung und Bescheinigung der Fachkunde.
Abwasserverordnung (AbwV)Anhang 1Gleichstellung von Fachkunde, die in der EU oder im EWR erlangt wurde, mit den Anforderungen der DWA-A 221.

Tabelle der Fachkunde-Definitionen in Deutschen Verordnungen

3 Sachkunde im Arbeitsschutz

Die Sachkunde im Arbeitsschutz umfasst spezifische Kompetenzen zur Überprüfung und Einhaltung von Schutzvorschriften in verschiedenen Arbeitsumgebungen. Sie wird durch Regelungen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in technischen Regeln wie den TRGS definiert. Sachkunde, insbesondere im Umgang mit Gefahrstoffen wie Asbest, setzt voraus, dass eine Person bereits über grundlegende Fachkenntnisse und praktische Erfahrung verfügt.

Um sachkundig im Arbeitsschutz anerkannt zu werden, muss eine Person ihre Fachkundigkeit durch die Teilnahme an speziellen, behördlich anerkannten Lehrgängen erweitern. Diese Lehrgänge enden häufig mit einer Prüfung, deren Bestehen den Erwerb der Sachkunde bestätigt. Die Inhalte dieser Kurse sind speziell auf bestimmte Gefahrstoffe, Arbeitssicherheitsverfahren oder Schutzmaßnahmen zugeschnitten und dienen dazu, vertieftes Wissen und spezifische Fähigkeiten zu vermitteln.

Die GefStoffV definiert Sachkundige als Personen, die ihre vorhandene Fachkunde durch anerkannte Lehrgänge erweitert haben. Je nach Aufgabengebiet kann auch der Abschluss einer Prüfung erforderlich sein. Zudem können Qualifikationen, die von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannt sind, als Nachweis der Sachkunde dienen.

VerordnungParagraphDefinition der Sachkunde
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)§ 2 Begriffsbestimmungen (17)Sachkundig ist, wer seine Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat. In Abhängigkeit vom Aufgabengebiet kann auch eine erfolgreiche Prüfung erforderlich sein. Gleichwertige Qualifikationen, die von der zuständigen Behörde anerkannt sind, gelten ebenfalls als Nachweis der Sachkunde.

Tabelle der Sachkunde-Definition in der Gefahrstoffverordnung

4 Zur Prüfung Befähigte Personen im Arbeitsschutz

Im deutschen Arbeitsschutzrecht wird die Rolle der “zur Prüfung befähigten Person” in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert. Gemäß § 2 Abs. 6 der BetrSichV ist eine Person zur Prüfung befähigt, wenn sie durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und aktuelle berufliche Tätigkeit die notwendigen Kenntnisse für die Prüfung von Arbeitsmitteln besitzt. Diese Anforderungen stellen sicher, dass Personen, die Arbeitsmittel prüfen, angemessen qualifiziert sind, um deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu bewerten.

Darüber hinaus stellt die BetrSichV in spezifischen Bereichen, wie dem Umgang mit Explosionsgefährdungen (Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3) oder Druckanlagen (Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3), erhöhte Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person. Diese spezialisierten Kenntnisse gewährleisten, dass Prüfungen in diesen sensiblen Bereichen mit dem notwendigen Fachwissen durchgeführt werden.

Die BetrSichV unterscheidet klar zwischen “fachkundigen Personen” und “zur Prüfung befähigten Personen”. Während “fachkundige Personen” durch ihre Ausbildung, Erfahrung und regelmäßige Fortbildung qualifiziert sind, bezieht sich die “Befähigung zur Prüfung” auf spezifische Kenntnisse, die für die Prüfung von Arbeitsmitteln erforderlich sind.

Zusätzlich gibt die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 (TRBS 1203) detaillierte Hinweise zu den spezifischen Fachkenntnissen und Qualifikationen, die für die Prüfung verschiedener Arten von Arbeitsmitteln erforderlich sind. Sie deckt eine breite Palette von Anforderungen ab und bietet Orientierung für die Prüfung von Arbeitsmitteln in unterschiedlichen Gefährdungsbereichen.

VerordnungParagraphDefinition
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)§ 2 Begriffsbestimmungen (5)Fachkundig: Person mit erforderlichen Fachkenntnissen für bestimmte Aufgaben. Anforderungen: Berufsausbildung, Berufserfahrung, aktuelle berufliche Tätigkeit, Schulungen.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)§ 2 Begriffsbestimmungen (6)Zur Prüfung befähigt: Person mit Kenntnissen zur Prüfung von Arbeitsmitteln durch Berufsausbildung, Berufserfahrung, berufliche Tätigkeit; erweiterte Anforderungen für spezielle Bereiche.

Tabelle der Definitionen in der BetrSichV


Verwendung der Begriffe „Fachkunde“ und „Sachkunde“ im Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland

1. Vorbemerkung

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland (DGUV) erlassen Rechtsnormen, zu denen auch die Unfallverhütungsvorschriften gehören, die für die jeweiligen Mitgliedsunternehmen bzw. deren Versicherte erlassen werden. Sie werden als autonomes Recht bezeichnet und sind in ihrem jeweiligen Geltungsbereich rechtsverbindlich.

2. Erläuterungen zur Fachkunde (inkl. Beispiele)

Die Fachkunde spielt im Arbeits- und Gesundheitsschutz eine entscheidende Rolle, wie aus einigen Unfallverhütungsvorschriften hervorgeht. Beispielhaft sei hier die Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention” (DGUV Vorschrift 1) genannt. In § 13 der DGUV Vorschrift 1 wird im Zusammenhang mit der Pflichtenübertragung auf die erforderliche Fachkunde hingewiesen:

„Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen“.

Zuverlässig sind die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen, wenn zu erwarten ist, dass sie die Aufgaben des Arbeitsschutzes mit der erforderlichen Sorgfalt wahrnehmen.

Fachkundig sind die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen, wenn sie über die erforderlichen Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügen, um die ihnen obliegenden Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können.

Anmerkung: Fachkundige Personen können z. B. Betriebs- und Verwaltungsleiter, Abteilungsleiter, Prokuristen, Objektleiter, Bauleiter, Poliere, Vorarbeiter oder Schichtführer sein.

Ein weiteres Beispiel für die Bedeutung der Fachkunde findet sich in der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38). Diese fordert in § 3 (1) vom Arbeitgeber, dass Bauarbeiten nur von Personen geleitet werden dürfen, die die erforderliche Fachkunde besitzen:

“Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Bauarbeiten von weisungsbefugten und fachkundigen Vorgesetzten geleitet werden. Diese Vorgesetzten haben dafür zu sorgen, dass bei der Ausführung der Bauarbeiten die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten und Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Versicherten möglichst gering gehalten werden.“

Die Anforderungen an die Fachkunde richten sich nach der Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen gehören eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine entsprechende zeitnahe berufliche Tätigkeit.

Durch die Teilnahme an Schulungen (spezifische Fortbildungsmaßnahmen) kann die vorhandene Fachkunde auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

3. Erläuterungen zur Sachkunde (inkl. Beispiele)

In Abgrenzung zum Begriff der Fachkunde wird im Regelwerk der Unfallversicherungsträger seit vielen Jahren der Begriff der Sachkunde verwendet. Der Sachkundige wird im Zusammenhang mit der Prüfung von Arbeitsmitteln gefordert, wie die folgenden Beispiele zeigen. Die Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 53) schreibt in § 26 (1) wiederkehrende Kranprüfungen vor:

„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zu beachten.“

Weitere Erläuterungen sind in der zugehörigen Durchführungsanweisung zu finden:

Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Krane hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Kranen beurteilen kann.

Anmerkung: Als Sachkundige können zum Beispiel Betriebsingenieure, Maschinenmeister, Kranmeister oder besonders geschultes Fachpersonal als Sachkundige für die Prüfung herangezogen werden, sofern sie über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, um den sicheren Zustand des zu prüfenden Krans beurteilen zu können.             

Eine vergleichbare Regelung findet sich beispielsweise in § 37 (1) der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (DGUV Vorschrift 68):

„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge, ihre Anbaugeräte sowie die nach dieser Unfallverhütungsvorschrift erforderlichen Sicherheitseinrichtungen für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.“

Dies gilt auch für Anbaugeräte, die nicht fester Bestandteil des Flurförderzeuges sind.

Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen Regelwerken soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Flurförderzeugen beurteilen kann.

Experten, die sich auf die Prüfung persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) spezialisiert haben, werden gemäß dem DGUV Grundsatz 312-906 als sachkundig eingestuft. Diese Qualifikation erfordert nicht nur den erfolgreichen Abschluss eines entsprechenden Kurses, sondern baut auch auf bereits vorhandener Fachkenntnis auf. Eine sachkundige Person im Sinne dieses Grundsatzes zeichnet sich durch eine Kombination aus fachlicher Ausbildung und Erfahrung aus. Sie verfügt über umfassende Kenntnisse in Bezug auf persönliche Absturzschutzausrüstungen und deren fachgerechte Anwendung. Darüber hinaus ist sie mit den relevanten staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, den Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sowie mit spezifischen Bestimmungen einzelner Fachbereiche vertraut. Dazu zählen anerkannte Lehrmeinungen der Fachverbände sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik, einschließlich der DIN-EN-Normen und DIN-Normen. Diese Expertise befähigt sie dazu, den ordnungsgemäßen Zustand von persönlichen Absturzschutzausrüstungen fachgerecht zu prüfen und zu beurteilen.

4. Zusammenfassung

Die Begriffe Fachkunde und Sachkunde werden im Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherungsträger bewusst und in einem jeweils konkreten Zusammenhang verwendet. Dabei deckt sich die Fachkunde weitgehend mit den Anforderungen, wie sie sich aus staatlichen Gesetzen und Verordnungen ergeben. Es wird ausdrücklich darauf abgezielt, dass die erforderliche Fachkunde einschlägiges Fachwissen und praktische Erfahrung umfasst.

Der Begriff Sachkunde beschreibt die geforderte Qualifikation des Sachkundigen. Sachkundige im Sinne der Unfallversicherungsträger sind Personen, die wegen ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung den arbeitssicheren Zustand eines Prüfobjekts beurteilen können. Eine aktuelle Vorschriften- und Normenkunde ist dafür unverzichtbar.

Der Sachkundige steht damit teilweise in Konkurrenz zur „befähigten Person“ nach der Betriebssicherheitsverordnung. Auch wenn die Verpflichtungen der genannten Personen nicht vollständig identisch sind, wird in der Praxis häufig noch von der sogenannten UVV-Jahresprüfung geredet. Ein einheitlicher Sprachgebrauch hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln wäre aus der Sicht des Verfassers zu begrüßen.

Markus Tischendorf
Ingenieur I Berater I Fachjournalist
tischendorf.markus@t-online.de

und Donato Muro

Donato Muro von Sicherheitsingenieur.nrw

Donato Muro

Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.

Über den sichtbaren Erfolg hinausblicken: Der Survivorship Bias in der Arbeitssicherheit

1. Einleitung

Der menschliche Verstand ist ein unglaublich leistungsfähiges Werkzeug, doch trotz seiner Fähigkeiten ist er anfällig für verschiedene kognitive Verzerrungen, die unsere Wahrnehmung und Entscheidungsfindung beeinflussen können. Eine solche kognitive Verzerrung, die in vielen Bereichen unseres Lebens und unserer Arbeit eine wichtige Rolle spielt, ist der Survivorship Bias.

Der Survivorship Bias, oder auf Deutsch “Überlebenden-Verzerrung”, tritt auf, wenn wir die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs systematisch überschätzen, weil erfolgreiche Ereignisse, Personen oder Zustände stärker sichtbar und somit präsenter in unserem Bewusstsein sind als nicht erfolgreiche. Dies kann uns zu einer verzerrten Wahrnehmung der Realität führen, da wir die Faktoren, die zum Scheitern führen könnten, oft übersehen oder unterschätzen.

Im Kontext der Arbeitssicherheit kann der Survivorship Bias besonders problematisch sein. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind darauf trainiert, Risiken zu erkennen und zu minimieren, um Unfälle zu verhindern. Doch wenn wir uns nur auf die sichtbaren Erfolge konzentrieren – wie zum Beispiel Zeiträume ohne Arbeitsunfälle – könnten wir uns in falscher Sicherheit wiegen und die subtileren, weniger offensichtlichen Risikofaktoren übersehen. Ein umfassendes Verständnis des Survivorship Bias ist daher für jeden, der im Bereich der Arbeitssicherheit tätig ist, von entscheidender Bedeutung.

2. Hintergrund und Ursprung des Survivorship Bias

Einer der Schlüssel zum Verständnis des Survivorship Bias ist das Erkennen, dass dieser nicht neu ist und tief in der menschlichen Geschichte verwurzelt liegt. Seine Auswirkungen sind in zahlreichen historischen und aktuellen Beispielen zu sehen.

Historische Beispiele:

Eines der bekanntesten Beispiele für den Survivorship Bias stammt aus dem Zweiten Weltkrieg. Die US-Luftwaffe versuchte herauszufinden, wie sie ihre Bomber besser vor feindlichem Beschuss schützen könnte. Bei der Rückkehr von Einsätzen wurden die Beschädigungen an den Flugzeugen analysiert. Es gab offensichtliche Einschusslöcher in bestimmten Teilen der Flugzeuge, wie den Flügeln und dem Rumpf. Der erste Gedanke war, diese Bereiche zu verstärken. Doch der Statistiker Abraham Wald wies darauf hin, dass die Flugzeuge, die zurückkehrten, die “Überlebenden” waren. Die entscheidende Frage war nicht, wo die zurückkehrenden Flugzeuge getroffen wurden, sondern wo die abgeschossenen Flugzeuge getroffen worden sein könnten. Wald schlug vor, die Bereiche zu verstärken, die bei den zurückkehrenden Flugzeugen nicht beschädigt waren, da diese Bereiche vermutlich kritische Trefferzonen waren, die zum Abschuss von Flugzeugen führten. Durch das Erkennen und Überwinden des Survivorship Bias konnte die US-Luftwaffe ihre Bomber effektiver schützen.

Psychologische Erklärung der kognitiven Verzerrung:

Der menschliche Verstand ist darauf ausgerichtet, Muster zu erkennen und daraus Schlüsse zu ziehen. Dies ist ein Überlebensmechanismus, der uns in der Evolution geholfen hat. Allerdings neigen wir dazu, Informationen, die leicht verfügbar oder sichtbar sind, stärker zu gewichten. Dies ist als Verfügbarkeitsheuristik bekannt. Der Survivorship Bias ist eine spezielle Form dieser Heuristik, bei der wir den Erfolg überbewerten, weil wir die Fälle, die “überlebt” haben, leichter wahrnehmen und uns an sie erinnern, während wir die nicht erfolgreichen Fälle, die “nicht überlebt” haben, übersehen oder vergessen.

In der Arbeitssicherheit und anderen Bereichen kann dieser Bias dazu führen, dass wir uns auf sichtbare Erfolge konzentrieren und dabei potenzielle Risiken und Gefahren übersehen, die nicht sofort offensichtlich sind.

3. Survivorship Bias in der Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit hat das Ziel, Arbeitsunfälle zu verhindern und ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter zu gewährleisten. Ein systematisches Verständnis und eine adäquate Handhabung von Risiken sind dabei von zentraler Bedeutung. Hierbei kann der Survivorship Bias eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen.

Warum der Survivorship Bias in der Arbeitssicherheit relevant ist:

In der Arbeitssicherheit sind Daten und Statistiken wichtige Werkzeuge, um die Effektivität von Sicherheitsmaßnahmen zu bewerten. Wenn jedoch nur erfolgreiche Fälle – wie z.B. Tage ohne Unfälle – betrachtet werden, ohne die zugrunde liegenden Ursachen und potenziellen Risiken zu berücksichtigen, kann das zu einer verzerrten Wahrnehmung führen. Der Survivorship Bias kann Fachkräfte für Arbeitssicherheit dazu verleiten, ihre Sicherheitsmaßnahmen als ausreichend oder sogar überlegen zu betrachten, einfach weil sie keine sichtbaren Probleme oder Unfälle beobachten. Dabei könnten sie kritische, aber unsichtbare Risiken übersehen.

Beispiele aus der Praxis:

Betriebe ohne gemeldete Unfälle: Ein Unternehmen, das seit Jahren keine schweren Unfälle gemeldet hat, könnte annehmen, dass seine Sicherheitsmaßnahmen und -protokolle effektiv sind. Doch was ist, wenn es zahlreiche Beinahe-Unfälle gab, die entweder nicht gemeldet wurden oder nicht ernst genommen wurden, weil sie nicht zu tatsächlichen Unfällen führten? Die sichtbare Abwesenheit von Unfällen sollte nicht mit der Abwesenheit von Risiken verwechselt werden.

Erfolgreiche Sicherheitsmaßnahmen, die potenzielle Risiken übersehen: Ein Betrieb könnte stolz darauf sein, spezielle Schutzausrüstungen eingeführt zu haben, die zu einer Reduzierung bestimmter Verletzungen geführt haben. Wenn sich jedoch die gesamte Aufmerksamkeit auf diesen sichtbaren Erfolg konzentriert, könnten andere potenzielle Gefahren übersehen werden. Zum Beispiel könnte das Unternehmen übersehen, dass die Schutzausrüstung zwar vor Schnittverletzungen schützt, aber bei bestimmten Tätigkeiten die Bewegungsfreiheit einschränkt und somit zu anderen Arten von Unfällen führen könnte.

Das Verständnis des Survivorship Bias und seine potenziellen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit ist entscheidend, um ein umfassendes und realistisches Bild von Risiken und Gefahren im Arbeitsumfeld zu erhalten. Es ist wichtig, stets kritisch und reflektiert zu bleiben und sich nicht nur auf sichtbare Erfolge zu verlassen.

4. Gefahren und Auswirkungen

Der Survivorship Bias kann in der Arbeitssicherheit zu schwerwiegenden Fehlern und Versäumnissen führen, die sowohl finanzielle als auch gesundheitliche Folgen für Mitarbeiter und das Unternehmen insgesamt haben können. Ein tiefes Verständnis dieser Verzerrung ist daher von entscheidender Bedeutung, um solche Fehler zu vermeiden

Fehleinschätzungen von Risiken:

Der Survivorship Bias kann dazu führen, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit potenzielle Risiken unterschätzen oder übersehen, weil sie nur die sichtbaren Erfolge wahrnehmen. Wenn z.B. ein Unternehmen stolz darauf ist, dass es seit mehreren Monaten keine Unfälle gegeben hat, könnte es dazu verleitet werden, zu glauben, dass es keine weiteren Risiken gibt. Doch in Wirklichkeit könnten Beinahe-Unfälle, nicht gemeldete Vorfälle oder unerkannte Gefahrenquellen ein latentes Risiko darstellen.

Vernachlässigung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen:

Aufgrund des Survivorship Bias könnten Unternehmen dazu neigen, notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu vernachlässigen oder zu verschieben. Die Annahme, dass alles in Ordnung ist, weil keine sichtbaren Probleme vorliegen, kann zu einer falschen Sicherheitskultur führen. Dies kann dazu führen, dass notwendige Schulungen, Ausrüstungs-Upgrades oder Prozessüberprüfungen nicht durchgeführt werden, was das Risiko von Unfällen erhöht.

Fehlinvestitionen in Arbeitsschutzmaßnahmen:

Der Survivorship Bias kann auch finanzielle Auswirkungen haben. Unternehmen könnten dazu verleitet werden, in Sicherheitsmaßnahmen zu investieren, die auf sichtbaren Erfolgen basieren, und dabei andere, unsichtbare Risiken übersehen. Beispielsweise könnte ein Unternehmen viel Geld in eine bestimmte Sicherheitsausrüstung investieren, weil es glaubt, dass diese die Hauptursache für Unfälle beseitigt hat, während andere, weniger offensichtliche Gefahrenquellen vernachlässigt werden. Dies führt nicht nur zu ineffizienten Investitionen, sondern erhöht auch das Risiko für Mitarbeiter.

Zusammenfassend kann der Survivorship Bias in der Arbeitssicherheit zu einer Reihe von Problemen führen, die sowohl die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter als auch die finanzielle Gesundheit des Unternehmens beeinträchtigen können. Es ist daher wichtig, sich dieser kognitiven Verzerrung bewusst zu sein und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um ihre negativen Auswirkungen zu minimieren.

5. Gegenmaßnahmen und Empfehlungen

Um den Auswirkungen des Survivorship Bias in der Arbeitssicherheit entgegenzuwirken, ist es wichtig, präventive Strategien zu entwickeln und umzusetzen. Hier sind einige empfohlene Gegenmaßnahmen und Empfehlungen:

Bewusstsein für den Survivorship Bias schärfen:

  • Schulungen und Workshops für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere relevante Mitarbeiter, um sie über den Survivorship Bias und seine potenziellen Auswirkungen aufzuklären.
  • Informationsmaterialien, Poster und andere visuelle Hilfsmittel im Betrieb, um das Bewusstsein für dieses Thema kontinuierlich aufrechtzuerhalten.

Systematische Risikobewertung und -analyse:

  • Implementierung von standardisierten Verfahren zur Risikobewertung, die alle potenziellen Gefahren berücksichtigen, nicht nur diejenigen, die zuvor zu Unfällen geführt haben.
  • Einsatz von externen Beratern oder Auditoren, um Risikobewertungen aus einer unvoreingenommenen Perspektive durchzuführen.

Kultur der offenen Kommunikation fördern:

  • Schaffung einer Umgebung, in der Mitarbeiter ermutigt werden, Beinahe-Unfälle, kleinere Vorfälle oder wahrgenommene Risiken ohne Angst vor Vergeltung zu melden.
  • Einführung eines anonymen Meldesystems, um das Vertrauen der Mitarbeiter zu stärken und sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen erfasst werden.

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Sicherheitsmaßnahmen:

  • Etablierung regelmäßiger Überprüfungsintervalle für bestehende Sicherheitsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin effektiv sind und keine neuen oder übersehenen Risiken bestehen.
  • Engagement für kontinuierliche Verbesserung und Anpassung von Sicherheitsstrategien basierend auf den neuesten Erkenntnissen, Forschungen und Feedback von Mitarbeitern.

Die Erkenntnis des Survivorship Bias und die Implementierung von Gegenmaßnahmen sind entscheidend, um eine wirklich sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch Proaktivität, Bildung und offene Kommunikation können Unternehmen die Auswirkungen dieser kognitiven Verzerrung minimieren und gleichzeitig den Arbeitsschutz stärken.

6. Praktische Beispiele und Fallstudien

Die wirklichen Auswirkungen des Survivorship Bias lassen sich am besten anhand von konkreten Beispielen und Fallstudien demonstrieren. Hier sind einige solcher Beispiele:

Betriebe, die den Survivorship Bias erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen haben:

  1. Chemieunternehmen “ChemSafe”: Bei einer internen Überprüfung stellte das Unternehmen fest, dass es über Jahre hinweg in Ausrüstungen investiert hatte, die Verätzungen durch Säuren verhindern sollten. Dies war auf die vergangenen gemeldeten Vorfälle zurückzuführen. Bei einer tieferen Analyse stellte sich jedoch heraus, dass das Unternehmen zwar diesen Bereich abgedeckt hatte, aber andere Gefahren wie explosive Dämpfe oder giftige Emissionen vernachlässigte. Durch das Erkennen dieses Bias führte das Unternehmen eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durch und passte seine Sicherheitsstrategien an.
  2. Metallverarbeitungsfirma “MetalWorks”: Trotz fehlender gemeldeter Unfälle führte eine unabhängige Auditierung zur Entdeckung von zahlreichen Beinahe-Unfällen, die nicht gemeldet wurden. Das Unternehmen initiierte daraufhin ein Anreizsystem für das Melden von Beinahe-Unfällen und schuf eine Kultur der offenen Kommunikation. Dies führte zu einer signifikanten Erhöhung der Sicherheitsstandards.

Konkrete Vorfälle, bei denen der Survivorship Bias zu einer Fehleinschätzung führte:

  1. Bauunternehmen “BuildRight”: Dieses Unternehmen hatte jahrelang keinen tödlichen Unfall auf seinen Baustellen. Die Geschäftsleitung nahm an, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen überdurchschnittlich effektiv waren. Ein tragischer Unfall, bei dem ein Arbeiter von einem Gerüst fiel, offenbarte jedoch, dass zahlreiche Sicherheitsverstöße, insbesondere im Bereich der Höhensicherung, nicht gemeldet wurden. Der Survivorship Bias hatte das Management in falscher Sicherheit gewiegt.
  2. Elektrofirma “VoltSafe”: Einige Jahre ohne gemeldete elektrische Verletzungen ließen die Firma glauben, ihre Sicherheitsprotokolle seien herausragend. Ein schwerer Vorfall, bei dem ein Mitarbeiter einen elektrischen Schlag erlitt, führte jedoch zur Entdeckung, dass viele kleinere Vorfälle und Beinahe-Unfälle intern gelöst wurden, ohne sie offiziell zu melden. Dieser Bias hatte zu einer unterschätzten Gefahr geführt.

Diese Beispiele zeigen deutlich, wie der Survivorship Bias Unternehmen in die Irre führen kann. Es unterstreicht die Notwendigkeit, sich nicht nur auf sichtbare Erfolge zu verlassen, sondern stets ein umfassendes Bild der Sicherheitslage zu haben.

7. Schlussfolgerung und Ausblick

In der Welt der Arbeitssicherheit ist es unerlässlich, stets wachsam zu bleiben und nie selbstzufrieden zu werden. Der Survivorship Bias hat gezeigt, wie leicht Unternehmen und Fachkräfte in die Falle geraten können, sich auf sichtbare Erfolge zu konzentrieren und dabei potenzielle Gefahren zu übersehen.

Die Bedeutung des kontinuierlichen Lernens und Anpassens in der Arbeitssicherheit:

Unabhängig von der Historie eines Unternehmens in Bezug auf Sicherheitsvorfälle, ist es von entscheidender Bedeutung, ständig nach Wegen zu suchen, um Prozesse, Schulungen und Ausrüstungen zu verbessern. Die Welt verändert sich ständig, neue Technologien und Methoden kommen hinzu, und die Risiken können sich ebenfalls ändern. Daher ist es wichtig, in einem ständigen Zustand des Lernens und Anpassens zu bleiben und bestrebt zu sein, die bestmöglichen Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Aufforderung zur ständigen Reflexion und Selbstprüfung:

Um den Survivorship Bias und andere kognitive Verzerrungen zu bekämpfen, müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Unternehmensleiter sich regelmäßig selbst hinterfragen. Dies bedeutet, ständig die eigenen Annahmen zu überprüfen, Feedback von Mitarbeitern und externen Experten einzuholen und sich nicht auf Lorbeeren auszuruhen. Jeder gemeldete oder nicht gemeldete Vorfall, jeder Beinahe-Unfall und jedes Feedback sind Gelegenheiten, aus denen man lernen und sich verbessern kann.

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