Die Messung des elektrischen Widerstands bei Bodenbelägen ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheit am Arbeitsplatz, insbesondere dort, wo elektrostatische Entladungen oder explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Der elektrische Widerstand gibt dabei an, wie stark ein Material den Stromfluss behindert oder zulässt. Ein niedriger elektrischer Widerstand ermöglicht eine rasche Ableitung elektrostatischer Aufladungen und trägt somit entscheidend dazu bei, Gefahren wie unkontrollierte Entladungen, Funkenbildung oder sogar Explosionen zu vermeiden.
Im Arbeitsschutz spielt dies besonders in Bereichen mit empfindlichen elektronischen Bauteilen oder brennbaren Gasen, Dämpfen und Stäuben eine zentrale Rolle. Gerade in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß ATEX-Richtlinien (z. B. Chemie-, Pharma- oder Lebensmittelindustrie) sind exakte Widerstandsmessungen unverzichtbar, um sowohl die Mitarbeiter als auch die technischen Anlagen zuverlässig zu schützen.
Dieser Artikel richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und Elektrofachkräfte (EFK), die für sichere Arbeitsbedingungen und den rechtskonformen Betrieb elektrischer Anlagen verantwortlich sind. Er gibt praxisnahe Informationen darüber, warum solche Messungen notwendig sind, was dabei zu beachten ist, und wie Sie damit Ihre Verantwortung im Arbeitsschutz und Explosionsschutz professionell erfüllen können.
1. Warum elektrische Widerstandsmessungen bei Bodenbelägen wichtig sind
Elektrische Widerstandsmessungen bei Bodenbelägen haben eine zentrale Bedeutung für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Ein zu hoher elektrischer Widerstand des Bodenbelags erhöht das Risiko elektrostatischer Aufladungen. Kommt es zu einer spontanen Entladung dieser Aufladung, entstehen Funken, die insbesondere in explosionsgefährdeten Bereichen katastrophale Folgen haben können. Zudem besteht bei Personen die Gefahr schmerzhafter Stromschläge, die wiederum zu Unfällen oder Verletzungen führen.
Neben dem Personenschutz spielt der elektrische Widerstand auch für den Geräteschutz eine entscheidende Rolle. Empfindliche elektronische Bauteile oder Steuerungen, beispielsweise in Produktionsanlagen, können durch elektrostatische Entladungen dauerhaft beschädigt werden. Der wirtschaftliche Schaden durch Produktionsausfälle oder Reparaturen kann dabei erheblich sein.
Im Hinblick auf den Brandschutz ist es ebenfalls wichtig, elektrostatische Entladungen zu vermeiden, da sie unter Umständen ausreichen, um brennbare Stoffe oder Dämpfe zu entzünden. In explosionsgefährdeten Bereichen gemäß der ATEX-Richtlinie (z. B. Chemie-, Pharma- oder Lebensmittelindustrie) kommt der Messung des elektrischen Widerstands daher eine noch größere Bedeutung zu: Ein niedriger Widerstand gewährleistet eine sichere und schnelle Ableitung von elektrostatischen Ladungen und minimiert somit Explosions- und Brandgefahren nachhaltig.
Die regelmäßige und fachgerechte Widerstandsmessung nach den Vorgaben der Norm DIN EN 1081 gewährleistet somit nicht nur die Sicherheit von Mitarbeitern und Anlagen, sondern stellt auch eine grundlegende Voraussetzung dar, um Arbeitsschutz- und Explosionsschutzvorschriften zuverlässig einzuhalten.
2. Wer benötigt diese Widerstandsmessungen konkret?
Die regelmäßige und fachgerechte Messung des elektrischen Widerstands von Bodenbelägen ist insbesondere für Unternehmen von großer Bedeutung, die mit sensiblen elektronischen Geräten arbeiten. In diesen Bereichen – etwa in der Elektronikproduktion oder Mikroelektronik – können bereits kleinste elektrostatische Entladungen Bauteile zerstören, Produktionsprozesse stören und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.
Ein weiterer Anwendungsbereich sind Betriebe mit besonderen Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß ATEX-Richtlinien, wie sie typischerweise in der chemischen oder pharmazeutischen Industrie sowie in der Lebensmittelindustrie vorzufinden sind. Hier besteht ständig die Gefahr, dass entzündliche Gase, Dämpfe oder Stäube durch elektrostatische Funkenbildung entzündet werden und zu schwerwiegenden Unfällen führen können.
Ebenso relevant sind solche Messungen für Arbeitsplätze mit elektrostatischen Gefahren, sogenannte ESD-Schutzbereiche (Electrostatic Discharge). Diese sind nicht nur in der Elektronikfertigung, sondern auch in Laboratorien, Reinräumen oder bei der Herstellung hochwertiger Präzisionsprodukte zu finden.
Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und Elektrofachkräfte (EFK) haben Widerstandsmessungen daher eine direkte Relevanz: sie sind verantwortlich für die sichere und gesetzeskonforme Gestaltung der Arbeitsplätze. Regelmäßige und dokumentierte Messungen gewährleisten nicht nur den Schutz der Mitarbeitenden und Anlagen, sondern sind auch wichtiger Bestandteil zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Normen. Durch eine sorgfältige und professionelle Durchführung dieser Messungen erfüllen SiFa und EFK ihre Sorgfaltspflichten und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur präventiven Arbeitssicherheit.
3. Anforderungen aus Sicht der Norm (DIN EN 1081)
Die DIN EN 1081 definiert klare Prüfkriterien zur Bestimmung des elektrischen Widerstands elastischer, laminierter und modularer mehrschichtiger Bodenbeläge. Ziel dieser Norm ist es, sichere elektrostatische Eigenschaften von Bodenbelägen messbar und vergleichbar zu machen. Die Norm unterscheidet zwischen drei grundlegenden Verfahren:
Vertikaler Widerstand (Verfahren A) Beim vertikalen Widerstand (R1) wird der elektrische Widerstand zwischen der Oberfläche des Bodenbelags und seiner Unterseite gemessen. Hierzu wird eine sogenannte Dreibein-Elektrode verwendet, die mit einer definierten Kraft (mindestens 300 N) auf die Oberfläche des Prüfstücks gepresst wird. Gemessen wird gegen eine leitfähige Unterlage (Basiselektrode). Dieses Verfahren gibt Aufschluss darüber, wie gut elektrostatische Ladungen durch den Belag hindurch abgeleitet werden können – eine grundlegende Eigenschaft zur Vermeidung von gefährlichen Entladungen.
Erdungswiderstand (Verfahren B) Der Erdungswiderstand (R2) beschreibt den elektrischen Widerstand zwischen der Oberfläche des bereits verlegten Bodenbelags und der Erdung. Auch hier kommt die Dreibein-Elektrode zum Einsatz. Messungen erfolgen nach festgelegten Wartezeiten (frühestens 48 Stunden nach dem Verlegen), unter kontrollierten Bedingungen, bei sauberer Oberfläche. Dieses Verfahren ist insbesondere dort relevant, wo sichere und schnelle Ableitung von elektrostatischen Aufladungen in das Erdpotenzial entscheidend ist – etwa in explosionsgefährdeten ATEX-Bereichen. Ein typisches Praxisbeispiel: In einem chemischen Betrieb muss regelmäßig geprüft werden, ob leitfähige Bodenbeläge zuverlässig mit dem Gebäudepotentialausgleich verbunden sind, um elektrostatische Aufladungen sicher abzuleiten.
Oberflächenwiderstand (Verfahren C) Der Oberflächenwiderstand (R3) bezeichnet den Widerstand zwischen zwei Punkten auf der Oberfläche des Bodenbelags. Die Messung erfolgt mittels zwei Dreibein-Elektroden, die in einem genau definierten Abstand von 100 mm auf der Oberfläche positioniert werden. Auch hierbei wird eine Kraft von mindestens 300 N auf jede Elektrode ausgeübt. Der Oberflächenwiderstand gibt an, wie gut Ladungen horizontal über die Oberfläche abgeleitet werden können. Dieses Verfahren ist besonders wichtig, wenn es um die Sicherstellung einer gleichmäßigen Ableitfähigkeit über größere Flächen geht – beispielsweise in ESD-Bereichen oder in Reinräumen.
Durch die Anwendung und Dokumentation dieser drei Prüfverfahren gemäß DIN EN 1081 erhalten Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und Elektrofachkräfte (EFK) verlässliche Daten, um die elektrostatische Sicherheit von Bodenbelägen zu bewerten und ihre Einhaltung mit gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Regelmäßige und professionelle Widerstandsmessungen nach DIN EN 1081 sind somit elementarer Bestandteil eines umfassenden Arbeitsschutz- und Explosionsschutzkonzepts.
4. Das muss die Elektrofachkraft (EFK) bei der Messung beachten
Für Elektrofachkräfte (EFK), die elektrische Widerstandsmessungen bei Bodenbelägen durchführen, ist die gewissenhafte Vorbereitung und korrekte Durchführung entscheidend. Zunächst müssen alle Prüfmittel entsprechend den Anforderungen der DIN EN 1081 vorbereitet werden. Dazu gehört die Dreibein-Elektrode mit leitfähigen Gummifüßen, ein Widerstandsmessgerät mit geeigneten Messspannungen (10 V, 100 V und 500 V je nach Messbereich) sowie eine Vorrichtung, die sicherstellt, dass die vorgeschriebene Last von mindestens 300 N auf die Elektrode aufgebracht wird. Üblicherweise wird hierfür das Körpergewicht der messenden Person genutzt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die ordnungsgemäße Konditionierung und Reinigung der Prüfflächen und Prüfmittel: Die Prüfflächen sowie die Gummifüße der Elektroden sollten mit einer geeigneten Reinigungsflüssigkeit (z. B. Ethanol oder Isopropanol) gereinigt und vollständig getrocknet werden, bevor die Messungen erfolgen. Prüfstücke für Labormessungen müssen mindestens 48 Stunden unter kontrollierten Bedingungen (23 ± 2 °C, 50 ± 5 % relative Luftfeuchte) konditioniert werden.
Typische Fehlerquellen, die EFK vermeiden müssen, sind beispielsweise:
Falsche Messspannung: Es ist entscheidend, die Spannung passend zum Messbereich auszuwählen (10 V für Widerstände bis 10^6 Ω, 100 V zwischen 10^6 Ω und 10^11 Ω, und 500 V oberhalb von 10^11 Ω).
Ungenügende Last: Die erforderliche Belastung von mindestens 300 N auf die Elektrode muss unbedingt eingehalten werden, um valide Messergebnisse zu erzielen.
Unzureichende Wartezeiten: Die Widerstands- oder Stromwerte müssen 10 bis 15 Sekunden nach Einschalten der Messspannung stabil abgelesen werden. Kürzere oder längere Zeiten können die Messergebnisse verfälschen.
Unsachgemäße Elektrodenplatzierung: Die Dreibein-Elektroden müssen in korrektem Abstand (z. B. 100 mm bei Oberflächenwiderstand) auf der Prüfoberfläche positioniert werden.
Schließlich kommt der Dokumentation der Messergebnisse besondere Bedeutung zu. Ein korrekter Prüfbericht gemäß DIN EN 1081 enthält zwingend Angaben wie:
Vollständige Identifikation des geprüften Bodenbelags (Typ, Hersteller, Farbe, Referenznummer)
Durchschnitts-, Minimal- und Maximalwerte der Widerstandsmessungen (je nach Verfahren)
Hinweise auf Abweichungen von der Norm oder besondere Vorkommnisse bei der Prüfung
Identifikation des Prüfers, Datum sowie Unterschrift oder elektronische Bestätigung des Prüfberichts
Eine vollständige, transparente und normkonforme Dokumentation der Messergebnisse schützt die Elektrofachkraft und das Unternehmen gleichermaßen. Sie stellt sicher, dass die Prüfungen im Rahmen von Arbeitsschutz- und Explosionsschutzrichtlinien rechtssicher nachvollziehbar sind und trägt maßgeblich zur betrieblichen Sicherheit bei.
5. Besonderheiten im Explosionsschutz (ATEX)
Im Explosionsschutz nach ATEX kommt der Messung des elektrischen Widerstands eine besondere Bedeutung zu. Überall dort, wo explosionsfähige Atmosphären (z. B. durch brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube) auftreten können, besteht ein hohes Risiko, dass elektrostatische Entladungen gefährliche Funken verursachen und somit Brände oder Explosionen auslösen. Daher ist es entscheidend, dass Bodenbeläge in diesen Bereichen zuverlässig elektrostatische Ladungen ableiten können.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (insbesondere die TRGS 727 „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen“) verlangen ausdrücklich Maßnahmen zur sicheren Ableitung elektrostatischer Ladungen. Dazu gehört auch, Bodenbeläge regelmäßig nach DIN EN 1081 auf ihren elektrischen Widerstand zu überprüfen. Nur durch regelmäßige Messungen und deren vollständige Dokumentation kann nachgewiesen werden, dass elektrostatische Ladungen zuverlässig abgeführt werden und keine unkontrollierten Funkenbildungen entstehen.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht dies aus der Praxis: In einem chemischen Produktionsbetrieb, in dem entzündliche Lösemittel verarbeitet werden, kam es regelmäßig zu elektrostatischen Entladungen bei bestimmten Arbeitsabläufen. Die Ursache lag letztlich im unzureichenden elektrischen Ableitwiderstand des Bodenbelags, der über die Jahre hinweg an Leitfähigkeit eingebüßt hatte. Erst durch gezielte Widerstandsmessungen konnte dieser Mangel erkannt und behoben werden. Der Austausch und die anschließende regelmäßige Überprüfung des neuen, ATEX-konformen Bodenbelags stellten sicher, dass elektrostatische Aufladungen zuverlässig abgeleitet werden. Dadurch konnte die Zündgefahr wirksam reduziert und die Sicherheit der Beschäftigten sowie der Anlage nachhaltig gewährleistet werden.
Dieses Beispiel verdeutlicht eindrucksvoll, wie essenziell regelmäßige Widerstandsmessungen von Bodenbelägen gerade in explosionsgefährdeten Bereichen sind – nicht nur als technisches Mittel zur Risikominderung, sondern auch als Nachweis der rechtlichen und organisatorischen Verantwortung im Rahmen des Arbeitsschutzes.
6. Checkliste für SiFa und EFK zur Messung von elektrischen Widerständen
Damit Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und Elektrofachkräfte (EFK) die Widerstandsmessungen von Bodenbelägen nach DIN EN 1081 sicher und zuverlässig durchführen können, hilft die folgende praxisnahe Checkliste:
Vorbereitung der Messung:
✅ Prüfboden gründlich reinigen (z. B. mit Isopropanol oder Ethanol), anschließend vollständig trocknen lassen.
Vertikal (R1): Dreibein-Elektrode mittig auf Prüfmuster, leitfähige Unterlage anschließen.
Erdung (R2): Dreibein-Elektrode mit Erdpotential verbinden.
Oberfläche (R3): Zwei Elektroden im Abstand von exakt 100 mm platzieren.
✅ Gleichmäßige Last auf die Elektroden ausüben (z. B. Körpergewicht auf Elektrode verteilen).
✅ Messspannung einschalten, nach 10–15 Sekunden stabilisierten Wert ablesen und dokumentieren.
✅ Mindestens drei Messungen pro Prüffläche durchführen, um statistisch aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten.
Dokumentation der Messergebnisse (Pflichtangaben im Prüfbericht):
✅ Angabe der Norm und des verwendeten Messverfahrens (DIN EN 1081, Verfahren A, B oder C).
✅ Vollständige Identifikation des geprüften Bodenbelags (Hersteller, Typ, Farbe, Charge).
✅ Klimabedingungen während der Prüfung (Temperatur, Luftfeuchtigkeit).
✅ Verwendete Messspannung.
✅ Einzelwerte sowie Durchschnitt, Maximal- und Minimalwerte.
✅ Datum der Prüfung, Name und Unterschrift der verantwortlichen Elektrofachkraft.
Diese übersichtliche und praxisorientierte Checkliste unterstützt SiFa und EFK bei der normgerechten und rechtssicheren Durchführung elektrischer Widerstandsmessungen und sorgt dafür, dass elektrostatische Risiken frühzeitig erkannt und beseitigt werden können.
7. Nutzen professioneller Unterstützung bei Widerstandsmessungen
Die Durchführung elektrischer Widerstandsmessungen bei Bodenbelägen stellt hohe Anforderungen an Fachwissen, Messgeräte und Dokumentation. Gerade in Unternehmen mit besonderen Anforderungen an Arbeitsschutz und Explosionsschutz empfiehlt es sich daher, auf eine professionelle, externe Unterstützung zu setzen.
Die Vorteile liegen dabei auf der Hand: Sie sparen wertvolle Zeit und Ressourcen, da speziell geschulte Experten mit zertifizierten und regelmäßig kalibrierten Messgeräten die notwendigen Prüfungen effizient und fachgerecht durchführen. Gleichzeitig profitieren Sie von einer lückenlosen und rechtssicheren Dokumentation, die im Rahmen behördlicher Kontrollen oder interner Audits zuverlässig Sicherheit bietet.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung und umfassende Expertise im Bereich der elektrischen Prüfungen sowie im Explosionsschutz. Unsere Mitarbeiter sind speziell geschult und führen alle Messungen strikt gemäß DIN EN 1081 sowie den aktuellen ATEX- und Betriebssicherheitsanforderungen durch. Auf diese Weise unterstützen wir Sie effektiv, Ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen und Ihre Arbeitsplätze langfristig sicher zu gestalten.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu unseren Leistungen rund um Widerstandsmessungen, Explosionsschutzprüfungen und weiteren elektrischen Sicherheitsprüfungen. Kontaktieren Sie uns jederzeit – wir freuen uns, Sie bei Ihren Herausforderungen zu unterstützen und gemeinsam für maximale Sicherheit zu sorgen.
Fazit
Elektrische Widerstandsmessungen bei Bodenbelägen sind ein unverzichtbarer Bestandteil wirksamer Arbeitsschutz- und Explosionsschutzmaßnahmen. Sie gewährleisten nicht nur den Schutz von Mitarbeitenden und technischen Anlagen, sondern helfen auch, schwerwiegende wirtschaftliche und rechtliche Folgen durch elektrostatische Entladungen und Explosionsgefahren wirksam zu vermeiden.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und Elektrofachkräfte (EFK) tragen hierbei eine große Verantwortung. Regelmäßige und normkonforme Widerstandsmessungen gemäß DIN EN 1081 sind notwendig, um die Sicherheit und den Schutz vor elektrostatischen Risiken langfristig sicherzustellen.
Handeln Sie proaktiv und vorausschauend. Prüfen Sie regelmäßig, dokumentieren Sie sorgfältig, und ziehen Sie bei Bedarf externe Experten hinzu. Nutzen Sie gern unsere professionelle Unterstützung, um Ihre Sicherheitsanforderungen zuverlässig und rechtssicher umzusetzen. Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen.
0. Schutz vor Zecken: Warum Aufmerksamkeit so wichtig ist
Zecken sind nicht einfach nur lästig, sondern bergen ernsthafte Gesundheitsrisiken. Gerade die beiden Krankheiten FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) und Borreliose stehen im Fokus, da sie durch Zeckenstiche übertragen werden und teils schwere Folgen haben können. FSME ist eine virale Infektion, die in schweren Fällen zu einer Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute führen kann – bleibende Schäden oder sogar lebensgefährliche Komplikationen sind möglich. Borreliose dagegen ist eine bakterielle Erkrankung, die unerkannt und unbehandelt zu langfristigen Gelenk- und Nervenschäden führen kann.
Diese Thematik ist besonders für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) relevant. In Berufen mit viel Außenarbeit, wie Grünpflege, Forst- und Landwirtschaft oder Jagd, sind Mitarbeiter regelmäßig einem hohen Risiko durch Zeckenstiche ausgesetzt. Arbeitgeber müssen deshalb unbedingt präventive Maßnahmen ergreifen und ihre Beschäftigten umfassend über Gefahren und Schutzmöglichkeiten aufklären.
Doch nicht nur im beruflichen Kontext, auch im privaten Bereich ist das Thema wichtig: Eltern, die mit ihren Kindern im Garten, im Park oder beim Wandern unterwegs sind, sollten ebenfalls aufmerksam sein und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, denn gerade Kinder gehören zur Risikogruppe.
Die frühzeitige Sensibilisierung und Information aller Beteiligten – ob beruflich oder privat – ist deshalb entscheidend, um langfristig gesund zu bleiben und ernsthafte Erkrankungen durch Zeckenstiche effektiv zu verhindern.
1 Hintergrundwissen über Zecken: Kleine Tiere mit großer Gefahr
Zecken gehören zu den Spinnentieren und sind winzige Parasiten, die sich vom Blut ihrer Wirte ernähren. In Deutschland sind vor allem zwei Arten verbreitet: Der gemeine Holzbock (Ixodes ricinus) und die Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus). Beide Arten durchlaufen mehrere Entwicklungsstadien – von Larven über Nymphen bis hin zum erwachsenen Tier. Besonders gefährlich dabei: Bereits junge Nymphen, die gerade einmal stecknadelkopfgroß sind, können Krankheiten übertragen, da sie oft unbemerkt bleiben.
Zecken leben überwiegend in bodennaher Vegetation wie hohem Gras, Gebüsch, an Waldrändern, feuchten Bachufern, Parks und Gärten. Entgegen einem weit verbreiteten Mythos fallen Zecken nicht von Bäumen herab, sondern sitzen auf niedrigen Pflanzen und werden beim Vorbeistreifen abgestreift. Die Zeckensaison erstreckt sich typischerweise von März bis Oktober. Doch durch zunehmend milde Winter sind Zecken mittlerweile oft ganzjährig aktiv, sobald die Temperaturen über 7 Grad Celsius liegen.
Gerade für Menschen, die sich beruflich oder privat viel im Grünen aufhalten, ist deshalb Vorsicht geboten: Ob auf Baustellen mit Grünanlagen, im Forstbetrieb, beim Spaziergang im Park oder beim Spielen mit Kindern im Garten – die kleinen Blutsauger lauern fast überall, wo Gras und Sträucher zu finden sind. Aufmerksamkeit und die richtigen Schutzmaßnahmen sind daher entscheidend, um das Risiko einer Zeckeninfektion so gering wie möglich zu halten.
2. Die wichtigsten durch Zecken übertragenen Krankheiten
Borreliose – unterschätzte Gefahr durch Zecken
Borreliose, auch Lyme-Borreliose genannt, ist die häufigste durch Zecken übertragene Krankheit in Deutschland. Sie wird durch Bakterien der Gattung Borrelia burgdorferi verursacht, welche bei einem Zeckenstich vom Parasiten auf den Menschen übertragen werden können. Das Infektionsrisiko ist weit verbreitet, denn Borrelien kommen flächendeckend in ganz Deutschland vor. Je länger eine Zecke am Körper verbleibt, desto größer ist die Gefahr einer Übertragung, wobei die Ansteckung meist erst etwa zwölf Stunden nach Beginn des Blutsaugens erfolgt.
Die Erkrankung verläuft typischerweise in drei Stadien:
Frühes Stadium: Charakteristisch ist eine ringförmige Hautrötung rund um die Einstichstelle, die sogenannte Wanderröte (Erythema migrans). Diese tritt meist einige Tage bis Wochen nach dem Stich auf und breitet sich langsam kreisförmig aus. Zusätzlich können grippeähnliche Symptome wie Müdigkeit, Fieber oder Gelenkschmerzen auftreten.
Mittleres Stadium: Wochen bis Monate später kann es ohne rechtzeitige Behandlung zu Entzündungen der Gelenke, Muskelschmerzen, Herzrhythmusstörungen und neurologischen Beschwerden kommen. Typisch sind beispielsweise Nervenschmerzen, Taubheitsgefühle oder sogar Gesichtslähmungen.
Spätes Stadium: Bleibt die Borreliose unbehandelt, können chronische Entzündungen und dauerhafte Schäden an Gelenken und dem Nervensystem auftreten. Diese chronischen Beschwerden entwickeln sich oft erst Monate oder Jahre nach dem Zeckenstich.
Besonders problematisch ist, dass gegen Borreliose keine Schutzimpfung verfügbar ist. Deshalb spielt Prävention – also das Vermeiden von Zeckenstichen – eine entscheidende Rolle. Falls doch einmal ein Zeckenstich passiert, ist die schnelle und fachgerechte Entfernung der Zecke extrem wichtig, um das Infektionsrisiko deutlich zu senken. Bei Verdacht auf eine Infektion, insbesondere beim Auftreten einer Wanderröte oder grippeähnlicher Symptome nach einem Zeckenstich, sollte schnellstmöglich ärztlicher Rat eingeholt werden. Denn früh erkannt und behandelt, lässt sich Borreliose gut mit Antibiotika behandeln, wodurch langfristige Folgeschäden verhindert werden können.
3. Gefährdete Personengruppen: Wer besonders auf Zecken achten sollte
Zecken stellen insbesondere für Menschen, die viel Zeit im Freien verbringen, ein erhöhtes Risiko dar. Berufsgruppen wie Beschäftigte in der Grünpflege, der Forst- und Landwirtschaft, im Obst- und Weinbau, in der Jagd oder bei Baumpflegearbeiten sind hier besonders gefährdet. Sie kommen regelmäßig mit bodennaher Vegetation, Gebüschen und Gräsern in Kontakt – genau den Lebensräumen, in denen Zecken bevorzugt lauern. Mitarbeiter in diesen Bereichen sollten daher unbedingt spezielle Schutzmaßnahmen ergreifen und regelmäßig geschult werden, um Zeckenstiche zu verhindern und mögliche Symptome rechtzeitig zu erkennen.
Doch nicht nur beruflich aktive Menschen sind gefährdet, sondern auch Familien mit Kindern, die ihre Freizeit gerne draußen verbringen. Beim Wandern, Camping oder Spielen im Garten, in Parks oder Wäldern besteht ebenfalls ein erhöhtes Risiko, von Zecken gestochen zu werden. Besonders bei Kindern wird ein Zeckenstich oft erst spät entdeckt, was die Gefahr einer Infektion erhöht. Eltern sollten deshalb nach jedem Aufenthalt im Freien den Körper ihrer Kinder gründlich nach Zecken absuchen und ihnen altersgerechte Verhaltensweisen im Umgang mit Zecken vermitteln. Denn gerade für Familien gilt: Vorbeugung und Aufmerksamkeit bieten den besten Schutz, um Krankheiten wie Borreliose oder FSME zu vermeiden.
Der beste Schutz vor Zeckenkrankheiten ist die konsequente Vermeidung von Zeckenstichen. Eine einfache, aber sehr wirkungsvolle Maßnahme ist dabei das Tragen geeigneter Kleidung. Optimal sind helle, dicht gewebte und lange Kleidungsstücke, die möglichst viel Hautfläche bedecken. Helle Farben erleichtern zudem das schnelle Erkennen von Zecken, bevor diese überhaupt die Möglichkeit haben, auf die Haut zu gelangen.
Zusätzlich können sogenannte Repellentien, also insektenabwehrende Mittel, verwendet werden. Diese Mittel werden direkt auf die Haut oder auf die Kleidung aufgetragen und sollen Zecken fernhalten. Produkte mit den Wirkstoffen DEET oder Icaridin haben sich dabei als besonders wirksam erwiesen. Wichtig ist es jedoch, die Herstellerangaben zur Wirkungsdauer und Anwendung genau zu beachten, da der Schutz meist zeitlich begrenzt ist. Wenig sinnvoll oder sogar gefährlich sind hingegen vermeintliche Hausmittel wie Öl, Klebstoff oder Terpentin – sie bieten keinen zuverlässigen Schutz und erhöhen sogar das Risiko, dass die Zecke Erreger überträgt.
Trotz aller vorbeugenden Maßnahmen bleibt die regelmäßige Kontrolle des Körpers und der Kleidung nach Aufenthalten im Freien unverzichtbar. Insbesondere Kniekehlen, Achselhöhlen, Leistengegend, Haaransatz und hinter den Ohren sollten gründlich abgesucht werden, da Zecken diese Stellen bevorzugen. Je schneller eine Zecke entdeckt und entfernt wird, desto geringer ist das Risiko einer gefährlichen Infektion. Diese konsequente Nachkontrolle ist nicht nur für Erwachsene, sondern vor allem auch bei Kindern besonders wichtig.
5. Richtig handeln nach einem Zeckenstich: Erste Hilfe in wenigen Schritten
Ein Zeckenstich ist keine Seltenheit, doch richtiges Verhalten im Ernstfall minimiert das Risiko einer Infektion entscheidend. Nach dem Entdecken einer Zecke sollte diese so schnell wie möglich entfernt werden, um das Übertragungsrisiko von Krankheitserregern deutlich zu reduzieren. Ideal für das Entfernen sind spezielle Hilfsmittel wie eine spitze Pinzette, eine Zeckenkarte oder eine Zeckenschlinge.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur sicheren Entfernung:
Die Zecke möglichst hautnah mit dem Hilfsmittel erfassen, ohne dabei den Körper zu quetschen.
Langsam und gleichmäßig gerade herausziehen – keinesfalls ruckartig oder drehend, um ein Abreißen des Kopfes zu vermeiden.
Prüfen, ob die Zecke vollständig entfernt wurde. Falls Teile in der Haut zurückbleiben, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Auf vermeintliche Hausmittel wie Öl, Klebstoff oder Terpentin sollte unbedingt verzichtet werden. Diese Stoffe führen dazu, dass die Zecke erstickt und im Todeskampf möglicherweise mehr Erreger in die Wunde abgibt – das Infektionsrisiko steigt dadurch sogar erheblich.
Nach dem Entfernen der Zecke sollte die Einstichstelle gründlich mit einem Hautdesinfektionsmittel gereinigt werden, um das Infektionsrisiko weiter zu reduzieren. Anschließend empfiehlt es sich, die Stichstelle mit einem wasserfesten Stift zu markieren oder zu fotografieren. Diese Markierung hilft, Veränderungen wie eine Rötung oder Schwellung rechtzeitig zu erkennen, insbesondere falls sich eine Wanderröte entwickelt.
Gerade bei beruflichen Tätigkeiten im Freien (z. B. Forst- und Grünpflege) ist es wichtig, den Zeckenstich im Verbandbuch zu dokumentieren. Notiert werden sollten Datum, Uhrzeit, betroffene Körperstelle und genaue Umstände des Stichs. Diese Dokumentation ist essenziell, um bei einer später auftretenden Erkrankung wie Borreliose oder FSME eine korrekte Anerkennung als Berufskrankheit und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu ermöglichen.
6. Medizinische Nachsorge und Behandlung nach einem Zeckenstich
Ein Zeckenstich sollte ernst genommen werden, auch wenn zunächst keine Symptome auftreten. Die schnelle Erkennung und korrekte Interpretation möglicher Anzeichen einer Infektion ist entscheidend. Typische Symptome, die eine rasche ärztliche Abklärung erforderlich machen, sind beispielsweise eine sich langsam ausbreitende Hautrötung (Wanderröte), grippeähnliche Beschwerden wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen oder geschwollene Gelenke. Diese Anzeichen können Tage oder sogar Wochen nach dem Stich auftreten – bei Verdacht ist daher umgehend ein Arzt aufzusuchen.
Für medizinisches Fachpersonal ist es zudem wichtig zu wissen, dass bei Zeckenstichen im beruflichen Umfeld – etwa in der Forst- und Landwirtschaft oder Grünpflege – ein Anspruch auf Anerkennung als Berufskrankheit (BK 3102) bestehen kann. In solchen Fällen sollten Arbeitnehmer unbedingt den Zeckenstich im Verbandbuch dokumentieren und den behandelnden Arzt über den beruflichen Kontext informieren, damit eine korrekte Meldung erfolgen und spätere Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ermöglicht werden können.
Im Gegensatz zur Borreliose gibt es gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) eine wirksame Impfung, die besonders Personen empfohlen wird, die in FSME-Risikogebieten leben, arbeiten oder Urlaub machen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt hierbei drei Teilimpfungen: nach der ersten Impfung folgt nach ein bis drei Monaten die zweite, eine dritte Dosis erfolgt nach weiteren fünf bis zwölf Monaten. Danach besteht für etwa drei bis fünf Jahre Schutz, bevor eine Auffrischungsimpfung notwendig wird. Nebenwirkungen der FSME-Impfung sind meist mild, etwa Schmerzen an der Einstichstelle, leichte Müdigkeit oder kurzfristige Kopfschmerzen. Die Vorteile der Impfung überwiegen klar, da sie vor einer schweren Erkrankung mit möglichen bleibenden Schäden schützt. Wer regelmäßig im Freien arbeitet oder viel Zeit im Grünen verbringt, sollte daher die FSME-Impfung in Absprache mit einem Arzt frühzeitig durchführen lassen.
7. Verantwortung des Arbeitgebers: Zeckenschutz am Arbeitsplatz sicherstellen
Arbeitgeber tragen bei Tätigkeiten im Freien eine klare Verantwortung für den Schutz ihrer Beschäftigten vor Zecken. Gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) sind Unternehmen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und gezielte Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu gehört auch die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung einer Betriebsanweisung, in der Risiken durch Zecken, geeignete Schutzmaßnahmen und richtiges Verhalten im Falle eines Zeckenstichs detailliert beschrieben sind.
Besonders wichtig ist außerdem die Ausstattung von Erste-Hilfe-Kästen: Diese müssen bei Tätigkeiten mit Zeckenexposition zwingend mit geeigneten Hilfsmitteln wie spitzen Pinzetten, Zeckenkarten oder Zeckenschlingen sowie Desinfektionsmitteln ergänzt werden. So können Mitarbeiter Zecken schnell und fachgerecht entfernen und die Einstichstelle desinfizieren, um das Infektionsrisiko erheblich zu reduzieren.
Weiterhin haben Arbeitgeber die Pflicht, ihren Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratungen durch Betriebsärzte anzubieten. Betriebsärzte informieren über Infektionsrisiken, geeignete Schutzmaßnahmen, sowie Möglichkeiten der FSME-Impfung. Gerade für Beschäftigte in FSME-Risikogebieten ist ein gezieltes Impfangebot wichtig, um langfristig Gesundheitsrisiken durch Zecken zu minimieren. Diese umfassende Betreuung sorgt nicht nur für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern auch für eine rechtliche Absicherung des Arbeitgebers.
8. Praktische Checklisten und Musterbetriebsanweisungen für mehr Sicherheit
Um Arbeitgeber und Beschäftigte optimal beim Schutz vor Zecken zu unterstützen, bieten wir praktische Vorlagen und Hilfsmittel zum kostenlosen Download an.
Musterbetriebsanweisung „Zeckenstich“ Eine klar formulierte Betriebsanweisung ist gemäß Biostoffverordnung vorgeschrieben. Unsere Musterbetriebsanweisung enthält wichtige Informationen zu Risiken (FSME und Borreliose), beschreibt detaillierte Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln bei einem Zeckenstich sowie notwendige Schritte zur Dokumentation im Verbandbuch. Sie kann direkt heruntergeladen, individuell angepasst und im Unternehmen genutzt werden.
Muster-Gefährdungsbeurteilung „Zecken“ nach BioStoffV Eine Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV ist verpflichtend, wenn Beschäftigte Tätigkeiten ausüben, bei denen sie einem erhöhten Risiko von Zeckenstichen ausgesetzt sind. Mit unserer Muster-Gefährdungsbeurteilung „Zecken“ erhalten Sie ein vorgefertigtes, anpassbares Word-Dokument, das alle relevanten Gefährdungen (FSME, Borreliose), Schutzmaßnahmen und organisatorischen Anforderungen übersichtlich zusammenfasst. Laden Sie die Vorlage herunter und passen Sie sie individuell auf Ihre betrieblichen Bedingungen an, um den gesetzlichen Anforderungen sicher und unkompliziert gerecht zu werden.
Checkliste „Vorbeugung und richtiges Verhalten bei Zeckenstichen“ Diese übersichtliche Checkliste fasst alle wichtigen Schutzmaßnahmen und Verhaltenstipps kompakt zusammen – von geeigneter Schutzkleidung, der richtigen Anwendung von Repellentien, über regelmäßige Körperkontrollen bis hin zur korrekten Entfernung von Zecken im Ernstfall. Besonders praktisch für Mitarbeiter, Familien oder für unterwegs.
Die Dokumente helfen, Zeckenstiche zu vermeiden und im Ernstfall souverän zu handeln. So sind alle optimal vorbereitet – ob beruflich oder privat.
Checkliste „Vorbeugung und Verhalten bei Zeckenstichen“ (Word, 2-seitig)
Muster-Gefährdungsbeurteilung Zecken nach BioStoffV (Word)
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9. Fazit: Zeckenschutz ernst nehmen – vorbeugen, erkennen, handeln
Zecken können erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich bringen, besonders durch Krankheiten wie Borreliose und FSME. Daher sind konsequente Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unverzichtbar:
Tragen Sie bei Aufenthalten im Grünen geschlossene, helle Kleidung, verwenden Sie geeignete Repellentien, und kontrollieren Sie regelmäßig Haut und Kleidung auf Zeckenbefall. Bei einem Zeckenstich gilt: schnelle und fachgerechte Entfernung der Zecke, gründliche Desinfektion und sorgfältige Beobachtung der Stichstelle. Dokumentieren Sie berufliche Zeckenstiche unbedingt im Verbandbuch, um Ansprüche bei späteren Erkrankungen abzusichern.
Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung: Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung sollten sie Erste-Hilfe-Ausrüstung bereitstellen und arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen.
Letztlich entscheidet die kontinuierliche Sensibilisierung und Aufklärung im beruflichen wie privaten Umfeld maßgeblich darüber, ob Gesundheitsrisiken durch Zecken frühzeitig erkannt und wirksam verhindert werden können. Je besser informiert Beschäftigte, Eltern und Familien sind, desto sicherer lässt sich der Aufenthalt in der Natur genießen – beruflich und privat.
10. Weiterführende Links & Downloads
Aktuelle Karte der FSME-Risikogebiete (Robert Koch-Institut) www.rki.de/fsme
SVLFG-Flyer „Zecken – der richtige Schutz“ (PDF) www.svlfg.de/f28
Ob Labor, Produktion oder Lebensmittelindustrie: Zentrifugen sind in vielen Bereichen längst unverzichtbar. Doch so nützlich diese Anlagen auch sind, birgt ihr Einsatz gleichzeitig immense Risiken. Von defekten Rotoren und schweren Unwuchten bis hin zu gefährlichen Stoffaustritten, Bränden oder sogar Explosionen – die Gefährdungen sind vielfältig. Umso wichtiger ist eine regelmäßige und fachgerechte Sicherheitsprüfung durch speziell qualifiziertes Personal: sogenannte Befähigte Personen.
Aber was genau schreibt der Gesetzgeber hier eigentlich vor? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber konkret zu erfüllen, und wer darf die Prüfungen überhaupt vornehmen? Genau diesen Fragen widmen wir uns in diesem Fachartikel – verständlich, praxisnah und auf den Punkt gebracht.
Warum ist die Prüfung von Zentrifugen gesetzlich vorgeschrieben?
Zunächst ein kurzer Blick in die rechtlichen Grundlagen: Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den ergänzenden technischen Regelwerken (wie der TRBS 1203 jedoch NICHT MEHR IN DER “DGUV Regel 100-500 Kap. 2.11”) ist der Unternehmer für die Betriebssicherheit aller Arbeitsmittel verantwortlich. Zentrifugen stellen dabei eine besonders kritische Anlagengruppe dar, da die enorme Zentrifugalkraft, hohe Drehzahlen und der Umgang mit teilweise gefährlichen oder sogar explosiven Stoffen erhebliche Gefahren bergen können.
Jede Zentrifuge, egal ob im Labor, in Produktionsstätten oder in der Lebensmittelbranche, muss deshalb regelmäßig auf Betriebssicherheit und Funktionalität geprüft werden. Dies gilt nicht nur für die erstmalige Inbetriebnahme, sondern auch nach größeren Reparaturen, Umbauten und vor allem regelmäßig im laufenden Betrieb. Eine fehlerhafte, unsachgemäß aufgestellte oder mangelhaft gewartete Zentrifuge kann zu schwerwiegenden Arbeitsunfällen und kostspieligen Betriebsstörungen führen. Daher ist eine regelmäßige Sicherheitsprüfung nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern ein essenzieller Faktor für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb.
Wer darf Zentrifugen prüfen und was sind die Voraussetzungen?
Nicht jeder Mitarbeiter ist automatisch dazu berechtigt, Zentrifugen eigenverantwortlich auf Sicherheit zu prüfen. Die Betriebssicherheitsverordnung definiert hierzu ausdrücklich die sogenannte „zur Prüfung Befähigte Person“. Eine Befähigte Person ist dabei eine fachkundige, speziell ausgebildete Person, die über:
eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (bzw. ein abgeschlossenes Studium im technischen Bereich),
ausreichende praktische Berufserfahrung im Umgang mit Zentrifugen,
sowie eine kontinuierliche, zeitnahe Weiterbildung in diesem Bereich verfügt.
Nur eine Person, die diese Kriterien erfüllt, darf vom Arbeitgeber offiziell bestellt werden und eigenverantwortlich die Prüfungen durchführen. Eine gut ausgebildete Befähigte Person sorgt für verlässliche Prüfungsergebnisse, reduziert Risiken und haftet rechtssicher für die Ergebnisse.
Was wird bei der Prüfung von Zentrifugen genau kontrolliert?
Die Prüfungen umfassen mehrere wesentliche Punkte. So wird beispielsweise bei der Erstprüfung sichergestellt, dass die Zentrifuge:
sicher und stabil aufgestellt ist,
ausreichend Abstand zu anderen Anlagen und Gebäudeteilen hat,
keine unzulässigen Schwingungen oder Geräusche verursacht,
Explosions- und Brandschutzvorgaben erfüllt,
keine gefährlichen Stoffe freisetzt.
Bei regelmäßigen Prüfungen (mindestens jährlich) liegt der Schwerpunkt insbesondere auf:
Zustand von Rotoren und Gehäuse,
Funktion und Zuverlässigkeit der Sicherheitseinrichtungen (z.B. Unwuchtsensor),
elektrische und mechanische Sicherheitskomponenten,
Dokumentation im Prüfbuch.
Zusätzlich zu jährlichen Prüfungen empfehlen Experten, dass spätestens alle drei bis vier Jahre eine gründliche Prüfung im zerlegten Zustand erfolgt. Dies dient insbesondere dazu, versteckte Schäden, Korrosion oder Materialermüdung rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
Die Lösung: Online Weiterbildung zur Befähigten Person für Zentrifugen
Die Anforderungen an eine Befähigte Person sind hoch – doch wie kann diese Qualifikation ohne hohen Aufwand und lange Abwesenheiten erlangt werden? Eine innovative Antwort darauf bietet ein spezialisierter Online-Kurs zur Befähigten Person für die Prüfung von Zentrifugen nach TRBS 1203, FBRCI-025 Fachbereich AKTUELLZentrifugen – Begriffe, Gefährdungen, Prüfungen und DGUV Grundsatz 313-001.
Im Gegensatz zu Präsenzveranstaltungen bietet dieser Kurs maximale Flexibilität: Innerhalb von etwa acht Stunden erhalten Teilnehmer fundiertes Wissen zu den rechtlichen Anforderungen, Praxisbeispiele zur Prüfdurchführung sowie konkrete Hilfsmittel wie Checklisten und Muster-Dokumentationen. Das Lernen funktioniert dabei ganz bequem und flexibel: Wie bei Netflix können die Inhalte jederzeit pausiert, zurückgespult oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Sie haben sogar 12 Monate Zeit, um den Kurs abzuschließen!
Direkt nach bestandener Online-Prüfung erhalten Sie eine offizielle Zertifizierung als Befähigte Person – ideal geeignet als anerkannter Qualifikationsnachweis gegenüber Behörden, Vorgesetzten und Auftraggebern.
Für wen ist der Kurs optimal geeignet?
Dieser Kurs richtet sich gezielt an erfahrenes Fachpersonal, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsingenieure, Techniker, Meister, Instandhalter sowie alle verantwortlichen Personen, die Prüfungen an Zentrifugen im Unternehmen durchführen und rechtssicher dokumentieren wollen.
Ihr Vorteil durch den Online-Kurs im Überblick:
Rechtssichere Prüfung gemäß BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.11 und DGUV Grundsatz 313-001
Maximal flexible Weiterbildung (wie bei Netflix, ohne Abwesenheiten)
Sofort einsetzbare Vorlagen und Checklisten für den Praxisgebrauch
Offizielles Zertifikat nach bestandener Online-Prüfung
Optimale Vorbereitung durch praxiserfahrenen Experten Donato Muro
Machen Sie sich und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft! Nutzen Sie die Vorteile eines Online-Kurses und erwerben Sie eine offiziell anerkannte Qualifikation als Befähigte Person zur Prüfung von Zentrifugen.
Fazit: Regelmäßige Prüfung spart Kosten und rettet Leben!
Investitionen in die Weiterbildung lohnen sich gleich mehrfach: Sie erhöhen die Betriebssicherheit, vermeiden teure Betriebsstörungen und schützen die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Gleichzeitig erfüllen Sie zuverlässig alle gesetzlichen Anforderungen und bleiben auf der rechtlich sicheren Seite. Sichern Sie sich jetzt die optimale Qualifikation – einfach, flexibel und offiziell zertifiziert!
Einseitige Darstellung durch den WDR – Differenzierung statt Empörung
Die jüngste WDR-Reportage https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/gefahrstoffverordnung-handwerk-nrw-asbest-100.html von Daniela Becker zur Novellierung der Gefahrstoffverordnung vermittelt den Eindruck, dass Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen durch die neuen Regelungen massiv überfordert seien. Gleichzeitig suggeriert der Beitrag, große Wohnungsunternehmen wie Vivawest würden sich elegant ihrer Verantwortung entziehen. Diese Darstellung ist jedoch zu kurz gedacht und verkennt die tatsächliche Komplexität der Thematik rund um den Arbeitsschutz und Asbest.Genau an dieser Stelle irritiert es mich besonders, wie die WDR-Reporterin Daniela Becker zu einem solchen, meiner Ansicht nach völlig falschen Trugschluss kommen konnte. Es entsteht beinahe der Eindruck, hier wurde eine bewusst zugespitzte Darstellung gewählt, um Emotionen und Empörung hervorzurufen, anstatt eine gründlich recherchierte und differenzierte Betrachtung zu liefern. Gerade bei einem so ernsten Thema wie der Gefährdung durch Asbest und dem Schutz von Arbeitnehmern sollte sorgfältiger und verantwortungsvoller berichtet werden.
1. Verantwortung im Arbeitsschutz:Endlich klare Verhältnisse schaffen!
Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung, gültig seit dem 5. Dezember 2024, verpflichtet Bau- und Handwerksbetriebe ausdrücklich dazu, eigenverantwortlich auf Asbest zu prüfen, bevor Sanierungen in Bestandsgebäuden durchgeführt werden. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine zusätzliche Belastung, sondern um eine längst überfällige Klarstellung, die eigentlich selbstverständlich sein sollte. Denn Arbeitgeber waren schon immer nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Diese Verantwortung lag immer und liegt weiterhin selbstverständlich bei der ausführenden Firma – das war nie anders geregelt.Ich begrüße diese Klarstellung ausdrücklich. Tatsächlich hätte ich mir sogar eine noch deutlich strengere Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung gewünscht – insbesondere in Hinblick auf Sanierungen und Renovierungen im Gebäudebestand. Denn dort lauern noch viele weitere Schadstoffe neben Asbest, auch wenn Asbest sicherlich die am kritischsten zu betrachtende Gefahr darstellt. Gerade weil das Gesundheitsrisiko durch Asbest so hoch ist, braucht es eindeutige und strenge Vorgaben.Die Idee, diese Verantwortung auf Bauherren oder gar auf Privatpersonen abzuwälzen, halte ich für absolut fatal. Gerade private Eigentümer wissen oftmals gar nicht, welche Gebäudeschadstoffe vorhanden sind oder welche gesundheitlichen Risiken damit verbunden sein könnten. Privatpersonen reißen normalerweise keine Wände ein und schleifen keine belasteten Materialien ab – genau dafür holen sie sich schließlich Profis ins Haus. Und genau hier sind Handwerksbetriebe gefragt. Sie sind die Fachleute, die wissen müssen, was zu tun ist. Handwerker waren daher auch schon vor der Novelle in der Pflicht, mögliche Asbest-Gefährdungen in ihre Planungen einzubeziehen und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen.Deshalb finde ich es unverständlich, dass jetzt so laut darüber geklagt wird. Eigentlich hätte jeder verantwortungsvolle Betrieb dies bereits in der Vergangenheit genauso gehandhabt, wie es nun ausdrücklich vorgeschrieben ist. Außerdem sieht die Verordnung keineswegs vor, dass grundsätzlich immer sofort umfangreiche Analysen durchgeführt werden müssen. Zunächst sind Gebäudeinformationen zu prüfen: Gibt es Hinweise darauf, dass das Gebäude bereits asbestfrei errichtet wurde – etwa weil es nach dem Asbestverbot entstanden ist – oder bestehen belastbare Unterlagen, die eine Asbestfreiheit belegen, sind gar keine aufwendigen Proben erforderlich. Hier wird also keineswegs automatisch zusätzlicher Aufwand erzeugt, sondern einfach ein klarer Rahmen geschaffen.Kurz gesagt: Die Novelle macht endlich explizit, was schon immer im Interesse der Beschäftigten verpflichtend war. Und das ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung
2. Kosten für Asbestanalysen: Überschaubar, realistisch und keineswegs eine Belastung
Die von Daniela Becker in der WDR-Reportage genannten Summen von “mehreren zehntausend Euro” allein für Asbestanalysen sind völlig überzogen und entsprechen keineswegs der Realität am Markt. Tatsächlich liegen die Kosten für einfache Asbestproben bei etwa 50 Euro netto pro Probe. Sollte eine komplexere Probe erforderlich sein, bei der zusätzlich ein Säureaufschluss durchgeführt wird, betragen die Kosten etwa 70 Euro netto pro Probe.Ein konkretes Beispiel: Bei einer durchschnittlichen Einfamilienwohnung reichen erfahrungsgemäß etwa zehn Proben vollkommen aus, um Klarheit bezüglich einer möglichen Asbestbelastung zu schaffen. Somit liegen die Analyse- und Probenkosten für eine solche Wohnung – inklusive eventueller Fahrtkosten und der Arbeitszeit für die Probenentnahme – in der Praxis oft unter 1.000 Euro netto.Selbst bei einem kompletten Einfamilienhaus, bei dem naturgemäß mehr Proben anfallen können, bewegen sich die Gesamtkosten für Proben, Arbeitszeit und Fahrtkosten meistens nicht über 2.500 Euro. Im Verhältnis zu den Gesamtkosten einer Sanierung oder Renovierung befinden wir uns hier also im absoluten Promillebereich – nicht einmal im Prozentbereich. Von einer wirtschaftlichen Belastung für den Handwerker kann hier also gar keine Rede sein.Natürlich geben Handwerksbetriebe diese Kosten mit einem angemessenen Aufschlag an den Bauherrn oder den Auftraggeber weiter. Dadurch entstehen den ausführenden Betrieben keine nennenswerten wirtschaftlichen Nachteile – im Gegenteil: die entstehenden Aufwände sind überschaubar und kalkulierbar. Was wirklich steigt, ist lediglich der zeitliche und organisatorische Aufwand – und zwar in einer Zeit, in der viele Handwerker ohnehin gut ausgelastet sind und sich ihre Aufträge bereits aussuchen können.Die dramatische Darstellung in der WDR-Reportage wirkt daher sachlich unangebracht und verfehlt vollkommen die Realität auf den Baustellen.
Die überarbeitete Gefahrstoffverordnung nimmt Bauherren keineswegs vollständig aus der Verantwortung, wie es in der WDR-Reportage von Daniela Becker suggeriert wird. Sie verpflichtet die Bauherren dazu, alle verfügbaren Informationen zum Gebäude bereitzustellen. Die eigentliche Pflicht, Analysen auf Asbest durchzuführen, liegt aber zu Recht bei den Handwerksbetrieben, die letztendlich vor Ort arbeiten. Denn diese Betriebe verfügen in der Regel über die nötige Fachkompetenz und Ressourcen, um Analysen selbst vorzunehmen oder zuverlässig externe Dienstleister damit zu beauftragen.In der Reportage beschwert sich jedoch der interviewte Geschäftsführer lautstark darüber, dass er nun zusätzliche, kostspielige Schulungen für seine Mitarbeiter durchführen müsse. Eine solche Aussage ist aus fachlicher Sicht völlig absurd. Betriebe mussten ihre Beschäftigten bereits vor der Novellierung regelmäßig unterweisen, da dies zwingend nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben ist – unabhängig von der Gefahrstoffverordnung. Die spezielle Ausbildung für den Umgang mit Asbest (der sogenannte „Asbestschein“) besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren. Hier von einer unzumutbaren Zusatzbelastung zu sprechen, entbehrt also jeglicher Grundlage und wirkt eher wie klagendes Jammern statt sachlicher Kritik.
4. Schutz der Beschäftigten: Es geht um Leben und Tod
Asbest ist keineswegs ein Randthema oder nur eine weitere bürokratische Belastung, sondern weiterhin eine tödliche Bedrohung. Jährlich sterben allein in Deutschland rund 1.600 Menschen an den Folgen asbestbedingter Erkrankungen – und die Dunkelziffer dürfte noch höher sein. Diese Zahl verdeutlicht, dass beim Arbeitsschutz auf Baustellen keine Kompromisse gemacht werden dürfen.Es gibt zwei Arten zu sterben: schnell und plötzlich, etwa bei einem Autounfall, oder langsam und schmerzhaft, wie bei einer Berufserkrankung durch Asbestexposition. Wer einmal ausreichend lange und ungeschützt mit Asbest in Kontakt gekommen ist, trägt ein lebenslanges Risiko, eine schwere, oft tödliche Krankheit zu entwickeln.Genau deshalb ist es auch so entscheidend, dass die Verantwortung im Umgang mit Asbest endlich klar geregelt wurde. Der europaweite Asbestdialog hat hierfür wichtige Grundlagen geliefert. Dennoch hätte die aktuelle Novelle der Gefahrstoffverordnung noch viel weiter gehen können – und meiner Meinung nach auch müssen. Wir brauchen noch strengere und umfassendere Vorgaben, insbesondere wenn es um das Bauen und Sanieren im Bestand geht, denn dort lauert die Gefahr besonders häufig und heimtückisch.Es geht hier um echte Menschenleben, nicht um lästige Bürokratie. Der Schutz der Beschäftigten muss oberste Priorität haben – und zwar ausnahmslos und kompromisslos.
Die Diskussion rund um die Novellierung der Gefahrstoffverordnung braucht dringend Sachlichkeit und differenzierte Betrachtung statt populistischer und teilweise fachlich falscher Panikmache. Der WDR-Beitrag offenbart hierbei leider Schwächen: Wenn sogar der Begriff „Gefahrstoffverordnung“ mehrfach fälschlicherweise als „Gefahrenstoffverordnung“ bezeichnet wird, lässt dies ernsthafte Zweifel an der fachlichen Expertise der Beteiligten aufkommen.Anstatt Handwerker-Geschäftsführer vor die Kamera zu holen und sie darüber klagen zu lassen, wie lästig und teuer Arbeitsschutzmaßnahmen seien, hätte man lieber Fachleute der Berufsgenossenschaft Bau (BG BAU) befragen sollen. Diese Experten erleben tagtäglich die dramatischen Folgen asbestbedingter Berufskrankheiten und kümmern sich um Hinterbliebene. Sie hätten sicherlich klarstellen können, worum es hier tatsächlich geht: um Menschenleben, nicht um marginale Kosten oder vermeintlich lästige Vorschriften.Der angeblich massive Mehraufwand für die Betriebe ist schlicht nicht nachvollziehbar. Unterweisungen der Beschäftigten im Arbeitsschutz sind seit Jahrzehnten Pflicht – völlig unabhängig von der aktuellen Novellierung. Zudem hält ein Asbestschein fünf Jahre lang; hier von großer Belastung zu sprechen, ist schlicht realitätsfremd. Schon immer mussten Handwerker vor Beginn neuer Baustellen Gefährdungen erkennen und berücksichtigen. Warum dies nun plötzlich zu einem untragbaren Problem erklärt wird, ist für mich absolut unverständlich und wirkt wie ein vorgeschobenes Argument.Letztendlich geht es hier um minimale Kosten und ein wenig Mehraufwand im Vergleich zu dem, was wirklich auf dem Spiel steht: Menschenleben. Wer hier Zeit und geringe Kostenersparnisse über Gesundheit und Sicherheit stellt, handelt unverantwortlich und – um es deutlich zu sagen – ekelhaft. Die Prioritäten sollten klar sein: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz stehen vor Profit, ohne Wenn und Aber.
Die wärmeren Temperaturen der letzten Jahre haben einen ungebetenen Gast in unseren Parks, Wäldern und Grünanlagen begünstigt – den Eichenprozessionsspinner(Thaumetopoea processionea). Für Sicherheitsfachkräfte (SiFa) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) gehört es heute mehr denn je zum Berufsalltag, sich umfassend über dieses Thema zu informieren und Schutzmaßnahmen wirksam umzusetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Mitarbeitende effektiv vor den gesundheitlichen Gefahren durch die Raupenhaare schützen können.
Was ist der Eichenprozessionsspinner und warum ist er gefährlich?
Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, dessen Raupen bevorzugt Eichenbäume besiedeln. Ab Mitte April bis Anfang Mai beginnen sie, in großen Gruppen Blätter zu fressen. Charakteristisch ist dabei die sogenannte „Prozession“, bei der Raupen in langen Ketten hintereinanderher wandern. Ab dem dritten Larvenstadium bilden die Raupen giftige Brennhaare aus. Diese Brennhaare enthalten das Eiweißgift Thaumetopoein, welches erhebliche gesundheitliche Beschwerden auslösen kann.
Die Brennhaare sind außerordentlich klein, leicht und brechen schnell ab. Sie können daher mit dem Wind über weite Entfernungen verteilt werden und bleiben jahrelang wirksam. Kommt ein Mensch mit den Brennhaaren in Kontakt, sind allergische Reaktionen, Hautreizungen, Atemwegsbeschwerden und Augenentzündungen die Folge. Gerade bei mehrfacher Exposition nehmen Intensität und Schweregrad der Symptome oft deutlich zu, in Einzelfällen sogar bis hin zum anaphylaktischen Schock.
Wer ist besonders gefährdet?
Gefährdet sind insbesondere Personen, die beruflich regelmäßig in befallenen Gebieten tätig sind, wie beispielsweise:
Mitarbeitende im Bereich der Forstwirtschaft und Landschaftspflege,
Beschäftigte von Straßenmeistereien und kommunalen Bauhöfen,
Mitarbeitende von Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Freizeitparks,
Sicherheitsbeauftragte und Verantwortliche für den Arbeitsschutz, die mit der Gefährdungsbeurteilung betraut sind.
Aber auch Privatpersonen, beispielsweise Spaziergänger oder Jogger, können bei Aufenthalt in befallenen Gebieten betroffen sein.
Welche Symptome treten bei Kontakt auf?
Die Reaktionen des Körpers auf die Brennhaare reichen von leichtem Juckreiz bis hin zu schweren allergischen Reaktionen. Typische Symptome sind:
Atemwegsprobleme: Atemnot, bronchiale Beschwerden bis hin zu Asthmaanfällen,
Allgemeine Beschwerden: Fieber, Schwindel und selten schwere allergische Schockzustände.
Bei Auftreten dieser Symptome sollte umgehend medizinische Hilfe aufgesucht werden.
Wirksame Schutzmaßnahmen für Ihre Mitarbeitenden (TOP-Prinzip)
Im Sinne der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeitenden gilt grundsätzlich das TOP-Prinzip (Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen):
Technische Maßnahmen:
Gespinstnester entfernen: Spezialisierte Firmen sollten mit speziellen Industriesaugern (Staubklasse H mit Vorabscheider) die Nester absaugen, um die Ausbreitung der Brennhaare zu minimieren.
Biologische Bekämpfung: Einsatz biologischer Biozide wie Bacillus thuringiensis, um frühzeitig den Befall einzudämmen.
Organisatorische Maßnahmen:
Befallene Gebiete absperren und klar kennzeichnen.
Sichtkontrollen regelmäßig durchführen und dokumentieren.
Mitarbeitende über die Gefahren informieren und regelmäßig schulen.
Aufenthaltszeiten und Tätigkeiten in Risikobereichen minimieren.
Hygiene- und Hautschutzmaßnahmen klar definieren und kommunizieren (z.B. regelmäßige Reinigung, Kleiderwechsel).
Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA):
Schutzanzüge (Chemikalienschutz Typ 4B),
Atemschutzmasken FFP2 oder FFP3 mit Ventil,
Schutzhandschuhe (Nitril),
Geschlossenes, leicht zu reinigendes Schuhwerk (z.B. Nitrilstiefel nach EN 13832-3),
Dicht schließende Schutzbrille (Korbbrille).
Verhalten bei Kontakt mit Brennhaaren
Falls es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Kontakt kommt, sollten folgende Schritte unverzüglich eingeleitet werden:
Kleidung sofort wechseln und separat bei mindestens 60°C waschen,
Gründliches Duschen und Haarwäsche durchführen,
Augen gründlich mit Wasser ausspülen, ggf. Augenspülflasche verwenden,
Bei Beschwerden oder Unsicherheit unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ihre hilfreichen Downloads für den betrieblichen Einsatz
Zur Unterstützung Ihrer praktischen Arbeit stellen wir Ihnen eine speziell für Ihre Tätigkeit entwickelte Betriebsanweisung „Eichenprozessionsspinner“ als übersichtliches Foto zur Verfügung:
Zudem bieten wir Ihnen unsere umfassende Gefährdungsbeurteilung (GBU) als kostenfreien Download im PDF-Format an. Nutzen Sie diese Vorlage, um individuell auf Ihre betrieblichen Bedingungen angepasst eine rechtssichere Dokumentation zu gewährleisten:
Als Sicherheitsfachkräfte (SiFa) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind Sie zentrale Akteure bei der Prävention von gesundheitlichen Gefährdungen durch Eichenprozessionsspinner. Durch regelmäßige Schulungen, konsequente Umsetzung der Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip und frühzeitige Entfernung der Gespinstnester lassen sich Gefahren effektiv reduzieren.
Nutzen Sie die bereitgestellten Hilfsmittel (Betriebsanweisung und GBU), um Ihre Mitarbeitenden wirksam und rechtssicher zu schützen. Bleiben Sie wachsam und sorgen Sie durch gezielte Schutzmaßnahmen für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz.
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