Mehr als nur Helm und Handschuhe: Psychologischer Arbeitsschutz gegen toxische Arbeitsumgebungen

Einleitung: Warum Arbeitsschutz auch psychologischen Schutz bedeutet

In der Diskussion um Arbeitsschutz wird oft der Fokus auf physische Risiken wie Maschinenunfälle oder gesundheitsschädliche Materialien gelegt. Doch genauso wichtig ist der psychologische Aspekt des Arbeitsschutzes. Ein gesundes Arbeitsumfeld ist nicht nur ein Ort, an dem die körperliche Sicherheit gewährleistet ist, sondern auch einer, der psychologische Sicherheit bietet. Ein toxisches Arbeitsumfeld kann gravierende Auswirkungen auf das Wohl der Belegschaft haben und sollte in jeder Diskussion um Arbeitsschutz berücksichtigt werden.

Früherkennung von toxischen Arbeitsbedingungen

Die Früherkennung eines toxischen Arbeitsumfelds beginnt oft schon vor der Anstellung in einem Unternehmen. Die Darstellung der Mitarbeiter und Teams auf der Unternehmenswebseite, zum Beispiel, kann bereits erste Hinweise geben. Sind die Teams divers oder wird ein stereotypisches Bild der Arbeitnehmer vermittelt? Achten Sie auch auf die Qualität des Bewerbungsgesprächs. Eine mangelhafte Gesprächsführung kann ein Indikator für unzureichende Führungskompetenzen sein, die sich negativ auf die Arbeitskultur auswirken könnten.

Diagnose: Merkmale eines ungesunden Arbeitsklimas

Ein ungesundes Arbeitsklima kann sich auf viele Arten manifestieren, aber es gibt klare Indikatoren. Dazu gehören eine unfair niedrige Bezahlung, übermäßiger Leistungsdruck und diskriminierende Verhaltensweisen. In extremen Fällen können diese Bedingungen rechtliche Maßnahmen erfordern. Der erste Schritt sollte jedoch der Dialog mit dem Betriebsrat oder der Geschäftsführung sein, um mögliche interne Lösungsansätze zu finden.

Der gefährliche Einfluss von Unternehmenskultur: Drei Führungsstile im Fokus

Die Unternehmenskultur ist oft ein Abbild der Führungsstile, die in einer Organisation vorherrschen. Psychologen unterscheiden zwischen drei Haupttypen: konstruktiven, aggressiven und defensiven Führungsstilen. Während konstruktive Führungsstile die psychische Gesundheit fördern, können aggressive und defensive Führungsstile ein toxisches Arbeitsumfeld schaffen. Aggressive Führungsstile fördern Wettbewerb auf Kosten des Teamgeistes, während defensive Führungsstile oft durch Vermeidungsverhalten und mangelnde Innovation gekennzeichnet sind.

Die Rolle von Unternehmenswerten in der Prävention

Die Etablierung einer gesunden Arbeitskultur beginnt mit klaren und positiv geprägten Unternehmenswerten. Diese Werte sollten mehr als nur leere Phrasen sein; sie müssen in der täglichen Arbeit und in den Entscheidungen der Führungsebene aktiv gelebt werden. Nur so können sie einen effektiven Schutz gegen die Entstehung toxischer Arbeitsbedingungen bieten.

Gegenmaßnahmen und Strategien

Wenn trotz aller präventiven Maßnahmen ein toxisches Arbeitsumfeld entsteht, sind verschiedene Gegenstrategien denkbar. Neben dem Dialog mit dem Betriebsrat oder der Geschäftsführung kann auch der juristische Weg eine Option sein. Zudem können externe Berater und Coaches eingebunden werden, um das Arbeitsklima zu analysieren und Lösungsansätze zu bieten. Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Förderung von Mitarbeitern, die als positive Vorbilder dienen und so zur Entwicklung einer neuen, gesünderen Unternehmenskultur beitragen können.

Fazit: Die Notwendigkeit eines umfassenden Arbeitsschutzes

Die Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise, die sowohl physische als auch psychologische Aspekte berücksichtigt. Arbeitsschutzverantwortliche sollten die Erkennung und Prävention von toxischen Arbeitsbedingungen als wesentlichen Bestandteil ihrer Arbeit sehen. Nur durch eine solche umfassende Strategie kann das Wohl der Mitarbeiter dauerhaft gesichert und eine hohe Arbeitsqualität gewährleistet werden.

Unser Angebot: Sicherheitskultur und Behavior-Based Safety

Nachdem Sie nun ein tieferes Verständnis für die Komplexität eines gesunden Arbeitsumfelds und die Rolle der Unternehmenskultur dabei erlangt haben, möchten wir Ihnen unsere spezialisierten Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheitskultur im Unternehmen und Behavior-Based Safety (verhaltensbasierte Sicherheit) vorstellen.

Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen, Workshops und Beratungen an, die darauf ausgerichtet sind, eine nachhaltige Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Unsere Experten für Behavior-Based Safety analysieren die Verhaltensweisen Ihrer Mitarbeiter und entwickeln individuelle Programme zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und zur Minimierung von Risiken.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sicherheit in Ihrem Unternehmen nicht nur eine Frage der Compliance, sondern ein gelebter Wert wird. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

TRGS 400: Ein kurzer Leitfaden für Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

1. Einleitung

Gefahrstoffmanagement ist ein entscheidender Aspekt im Arbeitsschutz, insbesondere bei Tätigkeiten, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen beinhalten. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bieten hierbei eine umfassende Richtlinie, um sicherzustellen, dass solche Tätigkeiten sicher durchgeführt werden. Die TRGS 400 spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 GefStoffV beschreibt.

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2. Was ist die TRGS 400?

  • Definition und Zweck der TRGS 400:
    Die TRGS 400 ist eine technische Regel, die den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie andere gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beschreibt. Sie konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Die TRGS 400 bindet die Vorgaben der GefStoffV in den durch das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6 ArbSchG) vorgegebenen Rahmen ein.
  • Historischer Kontext und Aktualisierungen:
    Die aktuelle Fassung der TRGS 400 wurde am 08.09.2017 veröffentlicht. Sie wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Tabelle: Überblick über die TRGS 400

AbschnittBeschreibung
AnwendungsbereichBeschreibt Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV.
Verantwortung und OrganisationBeschreibt die Verantwortung und Organisation bei der Gefährdungsbeurteilung.
Gefahrstoffspezifische AspekteErgänzt durch andere TRGS wie TRGS 401 und TRGS 402.
Tabelle: Überblick über die TRGS 400

3. Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers

  • Pflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Gefahrstoffen:
    Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die Gesundheit der Beschäftigten, die mit Gefahrstoffen arbeiten, zu schützen. Dies beinhaltet die Unterweisung der Beschäftigten zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und die Ableitung passender Sicherheitsmaßnahmen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Technischen Regeln eingehalten werden, um die Anforderungen der GefStoffV zu erfüllen.
  • Schwerpunkt der TRGS 400 und die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung:
    Der zentrale Fokus der TRGS 400 liegt auf der Gefährdungsbeurteilung. Sie stellt das Fundament für alle weiteren Schritte im Umgang mit Gefahrstoffen dar und ist somit unverzichtbar. In der Gefährdungsbeurteilung müssen die eingesetzten Schadstoffe, deren Gefahrenpotentiale sowie erforderliche Maßnahmen dokumentiert werden.

4. Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400

  • Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?
    Eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe muss immer dann durchgeführt werden, wenn am Arbeitsplatz Schadstoffe vorhanden sind. Dies beinhaltet die Identifizierung von Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe entstehen oder verwendet werden.
  • Arbeitsprozesse und Gefahrenquellen:
    Zu beurteilen sind alle Arbeitsprozesse, bei denen Gefährdungen durch das Einatmen oder Verschlucken, den Hautkontakt oder durch Brand- und Explosionsgefahr der Schadstoffe bestehen. Dies schließt auch Verfahren und Arbeitsbedingungen ein, die potenzielle Gefahrenquellen darstellen.
  • Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung:
    Die primäre Informationsquelle für die Gefährdungsbeurteilung sind die Sicherheitsdatenblätter von Stoffen und Gemischen. Zusätzlich liefern gesetzliche Vorschriften, Regeln der Unfallversicherungsträger, Kennzeichnungsetiketten, technische Merkblätter, Gefahrstoffinformationssysteme der Berufsgenossenschaften und Datenbanken der Unfallversicherungsträger oder Bundesländer wertvolle Informationen.

Tabelle: Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung

InformationsquelleBeschreibung
SicherheitsdatenblätterPrimäre Quelle für Informationen zu Stoffen und Gemischen.
Gesetzliche VorschriftenRechtliche Grundlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen.
Technische MerkblätterDetaillierte Informationen zu spezifischen Stoffen oder Verfahren.
Datenbanken der UnfallversicherungsträgerDatenbanken, die spezifische Informationen zu Gefahrstoffen bieten.
Tabelle: Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung

5. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

  • Schritte und Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung:
    Die TRGS 400 gibt einen Vorschlag für die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung, um alle Aufgaben systematisch angehen zu können. Die empfohlenen Schritte sind:
    1. Festlegen der mit der Gefährdungsbeurteilung beauftragten Personen.
    2. Erfassen der Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe entstehen, verwendet oder freigesetzt werden.
    3. Informationsermittlung zu den Gefahrstoffen und Tätigkeiten.
    4. Ermitteln der Gefährdungen am Arbeitsplatz, Beurteilen der Risiken und Prüfen der Substitutionsmöglichkeiten.
    5. Festlegen der erforderlichen Maßnahmen.
    6. Durchführen der Schutzmaßnahmen.
    7. Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
    8. Wirksamkeitsprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
  • Dokumentation und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung:
    Die Gefährdungsbeurteilung muss gemäß § 6 GefStoffV dokumentiert werden. Dabei ist die Form der Dokumentation dem Arbeitgeber freigestellt. Es ist jedoch wichtig, die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen und bei bestimmten Anlässen, wie z.B. bei der Einführung eines neuen Gefahrstoffs, zu aktualisieren.

6. Das Gefahrstoffverzeichnis nach TRGS 400

  • Was sollte das Gefahrstoffverzeichnis beinhalten?
    Das Gefahrstoffverzeichnis sollte alle in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefahrstoffe in einem Kataster erfassen. Mindestens sollten folgende Angaben beinhaltet sein:
    • Bezeichnung des Gefahrstoffs.
    • Einstufung des Gefahrstoffs nach der CLP-Verordnung oder nach Eigenschaften.
    • Mengenbereiche, die verwendet werden.
    • Bezeichnung der Arbeitsbereiche mit Gefahrstoffen.
    • Verweis auf Sicherheitsdatenblätter.

Tabelle: Inhalte des Gefahrstoffverzeichnisses

Inhalte des VerzeichnissesBeschreibung
Bezeichnung des GefahrstoffsName oder Identifikation des Gefahrstoffs.
Einstufung des GefahrstoffsNach der CLP-Verordnung oder nach spezifischen Eigenschaften.
MengenbereicheMengen, die im Unternehmen verwendet werden.
ArbeitsbereicheBereiche, in denen der Gefahrstoff verwendet wird.
SicherheitsdatenblätterVerweis auf das jeweilige Sicherheitsdatenblatt des Gefahrstoffs.
Tabelle: Inhalte des Gefahrstoffverzeichnisses

7. Geringe Gefährdung gemäß TRGS 400

  • Definition und Kriterien für eine geringe Gefährdung:
    Laut der TRGS 400 sind Tätigkeiten immer dann mit einer geringen Gefährdung verbunden, wenn einzelne Maßnahmen nach § 8 GefStoffV genügen, um die Mitarbeitenden zu schützen. Diese Einschätzung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den Eigenschaften des Gefahrstoffs, der verwendeten Stoffmenge, dem Freisetzungsvermögen und den damit verbundenen Arbeitsbedingungen.
  • Ausnahmen und Vereinfachungen bei geringer Gefährdung:
    Bei geringer Gefährdung können Unternehmen auf eine detaillierte Dokumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verzichten. Zudem sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich, und eine Betriebsanweisung ist nicht notwendig.

9. Fazit

Die TRGS 400 bietet einen umfassenden Leitfaden für Unternehmen, um die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe korrekt durchzuführen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Arbeitgeber ihre Verantwortung im Umgang mit Gefahrstoffen ernst nehmen und die notwendigen Schritte zur Gewährleistung der Sicherheit ihrer Mitarbeiter befolgen. Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten sich regelmäßig über Aktualisierungen und Best Practices informieren und sicherstellen, dass die Vorgaben der TRGS 400 in ihrem Unternehmen umgesetzt werden.

10. Weiterführende Informationen


Tabelle: Kriterien für geringe Gefährdung

KriteriumBeschreibung
Eigenschaften des GefahrstoffsDie spezifischen Gefahren, die von einem Stoff ausgehen.
Verwendete StoffmengeDie Menge des Gefahrstoffs, die im Unternehmen verwendet wird.
FreisetzungsvermögenWie leicht der Stoff freigesetzt werden kann.
ArbeitsbedingungenDie Bedingungen, unter denen mit dem Stoff gearbeitet wird.
Tabelle: Kriterien für geringe Gefährdung
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