wie „nicht giftig“ oder „nicht gesundheitsschädlich“ o. ä. dürfen nicht auf Verpackungen o. ä. angebracht werden. Der „blaue Engel“ gilt nicht als verharmlosende Angabe in diesem Sinne.
wie „nicht giftig“ oder „nicht gesundheitsschädlich“ o. ä. dürfen nicht auf Verpackungen o. ä. angebracht werden. Der „blaue Engel“ gilt nicht als verharmlosende Angabe in diesem Sinne.
Wir verlosen Künstliche Intelligenz als Gesundheits-Coach: Isa von DeepCare
Ihr Einsatz ist Ihre Mailadresse für den Empfang des Newsletters von Sicherheitsingenieur.NRW
Sie werden einmal monatlich den Newletter von uns erhalten. Selbst, wenn Sie jetzt hier nicht gewinnen, erhalten Sie wertvolle Informationen, Hinweise und Tipps.