Eine Radonmessung bestimmt die Aktivitätskonzentration des radioaktiven Edelgases Radon-222 in der Raumluft. Radon ist nicht sichtbar, riechbar oder schmeckbar. Es kann aus dem Boden in Gebäude gelangen und sich besonders in erdberührten Räumen anreichern.

Wie wird an Arbeitsplätzen gemessen?

Für die gesetzliche Beurteilung wird grundsätzlich der über das Jahr gemittelte Wert benötigt. Dafür werden anerkannte passive Exposimeter an geeigneten Messorten aufgestellt und nach Ende des Messzeitraums durch eine anerkannte Messstelle ausgewertet. Kurzzeitmessungen können Hinweise liefern, ersetzen aber eine vorgeschriebene Langzeitmessung nicht.

Welcher Wert ist maßgeblich?

Für Arbeitsplätze in Innenräumen gilt ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter als Jahresmittelwert. Eine Überschreitung löst ein gestuftes Vorgehen mit Maßnahmen zur Reduzierung und weiteren Prüfungen aus; der Referenzwert ist kein Unbedenklichkeitsgrenzwert.

Passende Leistung: Radonmessung und Beratung in NRW anfragen.

Amtliche Information: BMUKN – Schutz vor Radon am Arbeitsplatz.

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