Pflichtfeuerwehren werden aufgestellt, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht zu Stande kommt. Es können volljährige Personen bis zum 50. Lebensjahr über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren zu diesem Dienst herangezogen werden.
Pflichtfeuerwehren werden aufgestellt, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht zu Stande kommt. Es können volljährige Personen bis zum 50. Lebensjahr über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren zu diesem Dienst herangezogen werden.
Tragen Sie sich in unsere Mailingliste ein, um ungefähr einmal im Monat unsere aktuellen Angebote und Informationen zu unseren Dienstleistungen zu erhalten.