Als persönliche Schutzausrüstung gegen elektrische Durchströmung muss der
Beschäftigte Schweißerschutzhandschuhe, Schutzschuhe und eine Lederschürze
tragen. Die Schweißerschutzhaube vermindert das Einatmen schädlicher
Schweißrauche
Vgl. DGUV Regel 112-189 “Einsatz von Schutzkleidungen” (Abschnitt 4.3.8
Schweißerschutzanzüge)

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