Gemäß der alten Bildschirmarbeitsverordnung sind “Bildschirmarbeitsplätze … so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung
verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern lässt.” [siehe: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, Anhang: Über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende
Anforderungen, Nr. 16.] Auf dem Markt werden verschiedene Bauarten von Lichtschutzvorrichtungen
angeboten, z. B. Rollläden, Jalousien, Lamellenstores, Rollos und andere mehr. Als geeignet können alle Lichtschutzvorrichtungen angesehen werden, die auch
bei starker Sonneneinstrahlung aus den jeweiligen möglichen Einstrahlrichtungen an allen Bildschirmarbeitsplätzen ausreichende Kontraste der Bildschirmanzeige gewährleisten bzw. eine Direktblendung der Beschäftigten durch die Sonneneinstrahlung verhindern, darüber hinaus dürfen sie auf dem Bildschirm
keine Schatten bilden, die ein Erkennen der Bildschirmanzeige behindern.

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