EuP steht für elektrotechnisch unterwiesene Person. Sie wurde durch eine Elektrofachkraft über die übertragenen Aufgaben, mögliche Gefahren und notwendige Schutzmaßnahmen unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt.

Eine EuP ist dadurch nicht automatisch Elektrofachkraft. Welche Tätigkeiten zulässig sind, hängt von Unterweisung, betrieblicher Organisation, konkreter Aufgabe sowie Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft ab. Die Beauftragung sollte Aufgabenbereich und Grenzen eindeutig festlegen.