Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitstoffen (Biostoffverordnung 􀃭 BioStoffV). Die BioStoffV gilt für Tätigkeiten mit Biostoffen einschließlich Tätigkeiten in deren Gefahrenbereich. Zweck der BioStoffV ist der Schutz der Beschäftigten vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit bei diesen Tätigkeiten.

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