AwSV ist die Abkürzung für die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Sie konkretisiert Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes an Planung, Errichtung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung solcher Anlagen.
Welche Pflichten gelten, hängt unter anderem von Stoffeigenschaften, Menge, Anlagenart, Standort und Gefährdungsstufe ab. Dazu können technische Rückhaltung, Betriebsanweisungen, Eigenüberwachung, Fachbetriebspflichten und Prüfungen durch Sachverständige gehören.
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