Alarm– und Gefahrenabwehrpläne sind für Betriebe zu erstellen, bei denen
besondere Brand– oder Explosionsgefahren bestehen Die Pläne sind laufend fortzuschreiben, um im Notfall einen optimalen Ablauf zu gewährleisten.
Alarm– und Gefahrenabwehrpläne sind für Betriebe zu erstellen, bei denen
besondere Brand– oder Explosionsgefahren bestehen Die Pläne sind laufend fortzuschreiben, um im Notfall einen optimalen Ablauf zu gewährleisten.