Digitale Gefahren sind längst Teil des unternehmerischen Alltags geworden. Besonders mittelständische Firmen sehen sich wachsenden Risiken wie ausgeklügelten IT-Angriffen oder eigenen organisatorischen Schwächen gegenüber.
Wie können Unternehmen diesen Herausforderungen strukturiert begegnen? In diesem Beitrag beleuchten wir häufige Sicherheitslücken in Technik und Organisation, die aktuelle Bedrohungslage sowie Ansätze, mit denen Betriebe ihre Cybersicherheit nachhaltig stärken können.
Organisatorische Schwächen erhöhen die Risiken für Cyber-Angriffe
Nicht selten beginnt die Schwächung der Sicherheitsarchitektur bereits im Inneren des Unternehmens. In zahlreichen Fällen fehlen standardisierte Awareness-Trainings ebenso wie klar geregelte Prozessverantwortlichkeiten, sodass betriebsinterne Abläufe im Fall einer sicherheitsrelevanten Störung nicht strukturiert oder koordiniert gesteuert werden können.
Gleiches gilt für Notfallpläne, die häufig unvollständig sind oder im Ernstfall gar nicht zur Anwendung gelangen. Diese Entwicklung schränkt den Handlungsspielraum erheblich ein.
Obgleich die Bedrohungslage mittlerweile als konstant hoch eingeschätzt wird, verbleibt die durchschnittliche Reaktionsdauer auf Angriffe auf einem zu langsamen Niveau.
Ein Grund hierfür liegt in der unzureichenden Umsetzung etablierter Schutzmechanismen wie Passwortsicherheit, Zugriffsschutz oder einem konsequenten Berechtigungsmanagement. Eine sichere Passwortverwaltung für Unternehmen hilft dabei, diesen Schwachpunkt durch eine zuverlässige Organisation interner Zugriffsrechte auszubessern.
Darüber hinaus zeigt sich eine strukturelle Lücke bei der Zuordnung operativer Verantwortung. Lediglich 20 Prozent der Betriebe beschäftigen einen Chief Information Security Officer, wohingegen nahezu jede zweite Organisation sicherheitsrelevante Aufgaben auf unterschiedliche Fachbereiche verteilt.
Positiv ist zwar der Anstieg zertifizierter Informationssicherheits-Managementsysteme auf nunmehr 40 Prozent, jedoch verbleibt eine Mehrheit der Unternehmen ohne ein geprüftes System gemäß ISO 27001.
Darüber hinaus bestehen vielfach Defizite in grundlegenden Themen wie Datenschutz, dem betrieblichen Umgang mit Gefahrenlagen und den Prinzipien der Informationssicherheit. Dabei stehen den Mitarbeitenden heutzutage zahlreiche Schulungen zur Auswahl, um Wissenslücken zu schließen und sich zur menschlichen Firewall weiterzuentwickeln.
Unternehmen sind oft nicht für zunehmende Sicherheitsrisiken im Internet gewappnet
Viele Unternehmen sehen sich zunehmend digitalen Gefährdungslagen ausgesetzt, die sowohl in ihrer Frequenz als auch in ihrer technischen Raffinesse deutlich zugenommen haben. Besonders mittelständische Unternehmen geraten dabei vermehrt ins Visier automatisierter, KI-gestützter Angriffssysteme.
Laut Erhebungen erlitten 87 Prozent dieser Betriebe innerhalb eines Jahres mindestens einen erfolgreichen Cyberangriff, was sich in einer wirtschaftlichen Schadenssumme von über 289 Milliarden Euro niederschlägt.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung solcher Angriffsstrategien zeigt, dass klassische Schutzmechanismen der IT-Sicherheit den heutigen Herausforderungen häufig nicht mehr gewachsen sind. Unternehmen, die über keine spezialisierte IT-Security-Abteilung verfügen, sind dabei besonders vulnerabel, da sie weder über die notwendigen Frühwarnsysteme noch über adäquat geschultes Personal zur unmittelbaren Reaktion verfügen.
Die potenzielle Bedrohungslage wird von einem Großteil der Entscheidungsträger zwar zunehmend erkannt. 77 Prozent stufen das Risiko als hoch ein, jedoch fühlen sich lediglich 39 Prozent ausreichend vorbereitet.
Diese Diskrepanz verweist auf eine erhebliche Sicherheitslücke. Besonders gravierend sind die Auswirkungen im Falle konkreter Betriebsstörungen, die in etwa einem Viertel der dokumentierten Vorfälle auftreten. Auch wenn die technische Infrastruktur oft nicht vollständig ausfällt, können selbst temporäre Unterbrechungen zu Lieferverzögerungen, Reputationsverlust oder rechtlichen Folgeproblemen führen.
Zwar gehen mittlerweile rund 11 Prozent des IT-Budgets in den Bereich Cybersicherheit, jedoch konzentriert sich ein Großteil dieser Mittel noch immer auf technische Schutzmechanismen. Organisationsstrukturen, Prozesse und Personalentwicklung werden dabei vielfach vernachlässigt, obwohl gerade sie eine tragende Rolle für nachhaltige Resilienz spielen.
Ein wachsender Teil der Unternehmen erkennt inzwischen den strategischen Mehrwert von Cyber-Versicherungen. Etwa 60 Prozent haben sich entsprechend abgesichert. Der Effekt reicht jedoch über den reinen Risikoausgleich hinaus.
Viele Policen fordern regelmäßige Audits, dokumentierte Sicherheitsabläufe und verpflichtende Schulungsmaßnahmen. Diese Vorgaben entfalten eine disziplinierende Wirkung und fördern die systematische Stärkung interner Abläufe.
Auch künftige Investitionsentscheidungen folgen dieser Logik. 72 Prozent der Betriebe planen, ihre Sicherheitsausgaben zu erhöhen. Dabei entstehen Chancen, das Risikomanagement nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch und personell neu aufzustellen.
Welcher Kurs passt zu deinen Anforderungen? Ein Überblick der beiden Online-Lehrgänge nach TRBS. Die Arbeit mit Gerüsten erfordert unterschiedliche Qualifikationen je nachdem, in welcher Phase des Gerüstlebenszyklus du tätig wirst. Die BetrSichV und die TRBS regeln zwei zentrale Rollen:
Als qualifizierte Person nach TRBS 2121-1 bist du verantwortlich für die regelmäßigen Sichtkontrollen und Funktionsprüfungen während der Nutzungsphase eines Gerüsts.
Deine Aufgaben:
Gerüste vor und während der Benutzung auf offensichtliche Mängel prüfen
Kontrollieren, ob alle Schutzeinrichtungen funktionsfähig sind
Dokumentieren der Prüfungsergebnisse
Sicherstellung der täglichen Gerüstsicherheit im Betrieb
Wer sollte diesen Kurs machen?
Dieser Kurs ist ideal für:
Unternehmer und Gerüstnutzer
Bauleiter, Vorarbeiter und Poliere
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo)
Verantwortliche für den sicheren Einsatz von Gerüsten im Betrieb
Personen, die Gerüste regelmäßig nutzen und überwachen
Voraussetzungen
Um an diesem Kurs teilzunehmen, benötigst du:
Obligatorisch:
Mindestalter: 18 Jahre
Abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- oder Montagegewerk ODER vergleichbare Berufserfahrung
Grundlegende Unterweisung im Umgang mit Gerüsten
Vorteilhaft:
Praktische Erfahrung im Baugewerbe
Kenntnisse über Arbeitsschutzvorschriften
Kursumfang und Inhalte Der Online-Lehrgang umfasst typischerweise:
Aspekt
Details
Dauer
Ca. 8 Stunden (flexible Zeiteinteilung)
Module
10 Module mit ca. 23 Lerneinheiten
Format
Videos, Übungen und Prüfungsvorbereitung
Abschluss
Online-Prüfung (Multiple Choice, min. 50% bestanden)
Zertifikat
Bundesweit anerkannte Urkunde
Typische Lehrgangsinhalte:
Einführung in den Arbeitsschutz
Verantwortung und Haftung
Unfallgeschehen und Gesetze
Absturzprävention und Gefährdungen
Gerüstaufbau und -benutzung
Standsicherheit von Gerüsten
DIN-Normen für Gerüste
Sicherheitstechnische Anforderungen
Prüfung und Dokumentation
DGUV Information 201-011 und TRBS 2121-1 in der Praxis
Entscheidungshilfe: Welcher Kurs ist der richtige für dich?
Wähle den Kurs zur Qualifizierten Person (TRBS 2121-1), wenn:
✓ Du Gerüste im laufenden Betrieb nutzen und überwachen möchtest ✓ Du Bauleiter, Vorarbeiter oder Polier bist ✓ Du tägliche Sicherheitskontrollen durchführen musst ✓ Du eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- oder Montagegewerk hast ✓ Du praktische Erfahrung im Baugewerbe mitbringst ✓ Du dich schnell qualifizieren möchtest (ca. 8 Stunden)
Wähle den Kurs zur Befähigten Person (TRBS 1203), wenn:
✓ Du Gerüste nach Montage oder Umbau abnehmen und freigeben möchtest ✓ Du im Gerüstbaubetrieb tätig bist oder Gerüste selbst aufbaust ✓ Du eine technische Berufsausbildung im Gerüstbau/Metallbau hast ✓ Du mehrjährige Erfahrung im Gerüstbereich mitbringst ✓ Du die rechtliche Verantwortung für Abnahmeprüfungen tragen kannst ✓ Du dich tiefgreifend weiterbilden möchtest (ca. 16–24 Stunden) ✓ Du höherwertige Positionen im Gerüstbau anstrebst
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Gerüstnutzer auch zur befähigten Person geschult werden?
Theoretisch ja, aber nicht empfohlen. Die befähigte Person benötigt spezialisiertes Fachwissen aus dem Gerüstbau. Du solltest mindestens mehrjährige praktische Erfahrung im Aufbau und der Montage von Gerüsten mitbringen. Besser: Erst den Kurs zur qualifizierten Person absolvieren, dann später ggfs. zur befähigten Person qualifizieren, wenn du die erforderliche Erfahrung hast.
Gilt mein Zertifikat lebenslang?
Nein. Beide Zertifikate bleiben gültig, solange du die Tätigkeit regelmäßig ausübst. Wenn du lange nicht mehr tätig bist, solltest du eine Auffrischungsschulung oder Weiterbildung absolvieren. Manche Berufsgenossenschaften empfehlen alle 2–3 Jahre eine Auffrischung.
Kann ich beide Kurse hintereinander machen?
Ja, definitiv. Viele Fachleute absolvieren erst den Kurs zur qualifizierten Person (um die Grundlagen zu verstehen) und später den zur befähigten Person (um spezialisiertes Wissen zu erlangen). Das ist eine logische Karriereprogression.
Ist die Online-Ausbildung rechtlich genauso anerkannt wie Präsenztrainings?
Ja, solange der Anbieter akkreditiert und zertifiziert ist (z. B. AZAV, IHK). Die DGUV und BerufsGenossenschaften erkennen beide Formate an, wenn der Lehrplan vollständig und aktuell ist.
Was muss ich bei der Prüfung beachten?
Beide Kurse enden typischerweise mit einer Online-Prüfung (Multiple Choice Format). Du musst mindestens 50% der Punkte erreichen. Du kannst die Prüfung normalerweise wiederholen, bis du sie bestehst. Die Anbieter bieten dir Übungsmaterial zur Vorbereitung an.
Zusammenfassung und nächste Schritte
Die Wahl zwischen dem Kurs zur „qualifizierten Person” und zur „befähigten Person” hängt von deiner aktuellen Tätigkeit, deinen Vorkenntnissen und deinen beruflichen Zielen ab:
Gerüstnutzer im Betrieb? → Qualifizierte Person (TRBS 2121-1)
Gerüstbauer/Montageleiter? → Befähigte Person (TRBS 1203)
Noch unsicher? → Starten mit qualifizierter Person, später ggfs. ausbauen
Beide Qualifikationen sind im Bausektor hochwertig und eröffnen dir gute Karrierechancen.
Sie sind klein, unscheinbar und doch tragen sie oft tonnenschwere Verantwortung: Ringschrauben, Ringmuttern und Schäkel. Diese Verbindungselemente halten Lasten, sichern Anschlagmittel und sind in fast jedem Industrie-, Bau- oder Logistikbetrieb im Einsatz. Und genau deshalb gehören sie zu den unsichtbaren Helden der Betriebssicherheit – aber auch zu den häufigsten Schwachstellen, wenn Wartung und Prüfung vernachlässigt werden.
Unsichtbare Risiken – bis es zu spät ist
Ein verbogener Schäkel, eine korrodierte Ringschraube oder ein kleiner Riss im Gewinde – scheinbar harmlose Details, die im Ernstfall katastrophale Folgen haben können. Wenn ein Anschlagpunkt versagt, fällt nicht nur die Last, sondern im schlimmsten Fall Menschenleben in Gefahr. Viele dieser Unfälle sind keine Folge von Materialversagen, sondern von mangelhafter Prüfung oder falscher Anwendung.
Dabei schreiben die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) klar vor, dass Anschlagmittel und ihre Verbindungselemente regelmäßig geprüft werden müssen – von einer befähigten Person.
Ringschraube ist nicht gleich Ringschraube
Was nach Standard aussieht, ist in der Praxis hochkomplex: Ob DIN 580, DIN 582 oder DIN EN 13889 – jede Norm definiert Maße, Tragfähigkeiten, Werkstoffe und Prüfverfahren. Doch selbst genormte Bauteile unterliegen Belastungen, die ihre Struktur verändern. Schrägzug, Überlast, Korrosion oder falsche Montage führen mit der Zeit zu Schäden, die nur ein geschultes Auge erkennt.
Hier zeigt sich der Unterschied zwischen einer bloßen Sichtprüfung und einer fachgerechten Inspektion: Erfahrene Prüfer messen, vergleichen, dokumentieren und erkennen frühzeitig, wann eine Komponente ihre Grenzen erreicht.
Vom Flugrost bis zum Bruch – was Prüfer wirklich sehen müssen
Ein klassisches Schadensbild ist Korrosion – sie schwächt den Werkstoff und zerstört die Oberfläche. Ebenso kritisch sind Risse an der Schaftübergangsstelle oder im Gewindegrund, die meist auf Überlastung oder falsches Drehmoment zurückzuführen sind. Bei Schäkeln zeigen sich häufig Verformungen, die auf Querzug oder falsche Anschlagwinkel hindeuten. Und nicht selten fällt bei der Prüfung auf: Die Kennzeichnung – etwa die WLL-Angabe (Working Load Limit) – ist unlesbar oder überlackiert. Ohne Identifikation darf ein Bauteil nicht weiterverwendet werden.
All das macht die Arbeit der Prüfer so anspruchsvoll: Sie müssen zwischen zulässiger Gebrauchsspur und kritischem Defekt unterscheiden können – und im Zweifel die richtige Entscheidung treffen.
Warum eine „befähigte Person“ mehr können muss
Die TRBS 1203 legt klar fest: Nur wer über eine geeignete technische Ausbildung, Erfahrung im Umgang mit Anschlagmitteln und Kenntnisse der einschlägigen Regelwerke verfügt, darf Prüfungen durchführen. Doch hier endet die Ausbildung vieler Prüfer – denn Ringschrauben und Schäkel sind Sonderbauteile mit eigenem Prüfcharakter.
Deshalb wurde der Online-Aufbaukurs „Prüfung von Ringschrauben und Schäkeln“ entwickelt. Er vermittelt genau das Fachwissen, das in der Praxis benötigt wird: Wie erkennt man Ablegekriterien? Wie werden zerstörungsfreie Prüfverfahren (z. B. Rot-Weiß-Prüfung) eingesetzt? Und wie dokumentiert man Befunde rechtssicher?
Vom Handgriff zur Verantwortung
Eine Ringschraube ist schnell eingeschraubt – aber nur eine fachgerecht geprüfte und korrekt montierte hält auch, was sie verspricht. Im Alltag hängt daran weit mehr als nur ein Bauteil: Es hängt die Sicherheit ganzer Arbeitsprozesse davon ab.
Jede Prüfung schützt nicht nur Menschen und Maschinen, sondern auch den Prüfer selbst vor Haftungsrisiken. Denn wer dokumentiert, prüft nicht nur für heute, sondern schafft Nachweisbarkeit für morgen.
Fazit: Kleine Schraube, große Verantwortung
Die Prüfung von Ringschrauben und Schäkeln ist keine Nebensache – sie ist ein zentraler Baustein der Arbeitssicherheit. Sie erfordert Fachwissen, Erfahrung und die Fähigkeit, technische Details richtig zu bewerten. Nur so lassen sich Ausfälle, Unfälle und Produktionsstillstände vermeiden.
Mit dem richtigen Know-how werden Prüfer nicht zu Kontrolleuren, sondern zu Sicherheitsgaranten im Betrieb.
Der Kurs richtet sich an Fachkräfte, Sicherheitsingenieure und Prüfer, die ihre Qualifikation um den Bereich Ringschrauben und Schäkel erweitern möchten. Mit Videos, Lehrtexten, Checklisten und Prüfprotokollen lernst du, worauf es wirklich ankommt – praxisnah, normgerecht und rechtssicher.
Zielgruppe: Praktiker aus Chemie, Metall, Bau, Labor; Sicherheitsingenieure, Betriebsärzte, Führungskräfte.
Kernaussage: Die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV ist ein rechtsverbindlicher Prozess mit klaren fachlichen Mindestanforderungen, methodischer Auswahl passend zu Stoff und Tätigkeit und konsequenter STOP‑Umsetzung. Nohl‑Farbfelder allein genügen nicht.
1) Formale und materielle Grundlagen – was zwingend gilt
Rechtsgrundlage: § 6 GefStoffV verpflichtet zur Ermittlung aller Gefährdungen aus Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (auch entstehende/freigesetzte) und zur Dokumentation.
Methodischer Rahmen: TRGS 400 beschreibt Vorgehen, Verantwortlichkeit, Fachkunde und Dokumentation; spezielle TRGS (z. B. 401, 402, 720 ff., 910) sind einzubinden.
Maßnahmenhierarchie (STOP): Substitution vor Technik vor Organisation vor PSA. Rangfolge ist verbindlich.
Aktualität: TRGS 910 (Risikokonzept bei CMR‑Stoffen) wurde 2025 angepasst. Im Zweifel aktuelle Fassung prüfen.
2) Fachkunde – wer darf die Gefahrstoff‑GBU machen
Rechtslage in Klartext:
Gefährdungsbeurteilungen dürfen nur fachkundige Personen durchführen; sonst ist fachkundige Beratung beizuziehen.
Fachkunde bedeutet: passende Berufsausbildung oder entsprechende Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeit, plus Arbeitsschutzkompetenz und spezifische Fortbildung.
Ein „Fachkundekurs“ allein macht noch keine Fachkunde; der Begriff „Gefahrstoffbeauftragter“ ist kein Rechtsbegriff der GefStoffV.
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt können fachkundig sein, sofern die genannten Anforderungen tatsächlich erfüllt sind.
Praktische Einordnung:
Für Gefahrstoff‑GBU ist einschlägige Stoff‑/Tätigkeitskompetenz erforderlich.
Eine rein allgemeine Sifa‑Qualifikation reicht oft nicht, wenn kein belastbarer Chemie‑ bzw. Toxikologiebezug vorhanden ist.
Geeignet sind insbesondere: Betriebsärzte (Arbeitsmedizin), Toxikologen, Chemiker/Chemieingenieure, Sicherheitsingenieure mit nachgewiesenem Chemiebezug.
Die Anforderungen müssen nicht in einer Person vereint sein. Bauen Sie ein fachkundiges Team.
3) Maßnahmenhierarchie (STOP) – so wird entschieden
1. Substitution prüfen und, wenn möglich, umsetzen (einschl. GHS‑Spaltenmodell).
2. Technische Maßnahmen: geschlossene Systeme, wirksame Erfassung an der Quelle (LEV), Einkapselungen, Automatisierung.
3. Organisatorische Maßnahmen: Expositionsdauer/Mengen reduzieren, räumliche Trennung, Reinigungs‑ und Freigaberegeln.
4. PSA: Atem‑, Hand‑, Augen‑/Gesichtsschutz nur nachrangig, begründet und befristet.
4) Risikobewertung – welche Methode ist wofür geeignet
Erst die fachliche Einordnung, dann die Methode:
Inhalation, nicht‑CMR, AGW vorhanden: TRGS 402. Ermittlung nichtmesstechnisch oder messtechnisch, Vergleich mit AGW/Beurteilungsmaßstab, Befund und Befundsicherung.
Carcinogene (CMR 1A/1B): TRGS 910. Risikobezogenes Konzept mit Akzeptanz‑/Toleranzkonzentrationen, Zuordnung zu Risikobereichen, stufenweiser Maßnahmenplan.
Brand/Explosion: TRGS 720–724 plus ggf. EMKG‑Modul Brand/Explosion. Explosionsschutz nach dem Schema Vermeiden – Einschränken – Zündquellen verhüten – konstruktiver Schutz.
Wenn kein AGW oder Beurteilungsmaßstab existiert (oder sehr frühe Planungsphase):
EMKG (BAuA): Control‑Banding für Inhalation, Haut, Brand/Explosion mit konkreten Schutzleitfäden und Dokumentationshilfen; besonders geeignet für KMU.
GESTIS‑Stoffenmanager: Control‑Banding plus quantitative nichtmesstechnische Expositionsabschätzung (TRGS‑402‑konform), mit Maßnahmenvorschlägen und Prioritäten.
Warum die Nohl‑Matrix für Gefahrstoffe nicht ausreicht:
Nohl bewertet allgemeine Gefährdungen über Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere. Für Gefahrstoffe fehlt der Bezug zu AGW, Expositionshöhen, Freisetzungsmechanismen und risikobezogenen Grenzwerten. Sie taugt höchstens als Zusatz zur Priorisierung von Maßnahmenpaketen – nicht als Gefahrstoff‑Risikobeurteilung.
Download: Mustervorlage „Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV“ (PDF)
Hier können Sie eine praxisfertige Vorlage herunterladen, die den beschriebenen Aufbau (TRGS 402 / 401 / 910 / 720 ff. + EMKG) abbildet – inklusive Feldern für Stoffdaten, Tätigkeiten, STOP-Maßnahmen und Wirksamkeitsprüfung.
Gefahrstoffe bewertet man nicht mit Nohl, sondern Stoff‑ und tätigkeitsbezogen nach TRGS, EMKG oder GESTIS‑Stoffenmanager, und setzt konsequent STOP um. Fachkunde ist Kompetenz, nicht ein Zertifikat: einschlägige Ausbildung oder Erfahrung plus Fortbildung. Dokumentation und Befundsicherung machen die Gefährdungsbeurteilung Prüffest und wirksam.
Praxis-Tipps für den Arbeitsweg – außerhalb des Chemieparks, im Betrieb und nach Feierabend
Dunkelheit, Nässe, Laub, Nebel, Kälte: Der Herbst ist da und stellt Pendlerinnen und Pendler vor besondere Herausforderungen. Als Sicherheitsingenieur habe ich die wichtigsten, praxiserprobten Empfehlungen gebündelt – für Auto, Fahrrad und Fußweg, für Werksgelände und Baustellen. So kommen Sie sicher zur Arbeit und wieder nach Hause.
1) Fahrzeug winterfit machen
Sehen und gesehen werden
Licht-Check im Oktober/November: Scheinwerfer, Rücklichter, Nebellicht, Bremslicht – alles prüfen und korrekt einstellen lassen (der jährliche „Licht-Test“ wird vielerorts kostenlos angeboten).
Abblendlicht früh einschalten: Lichtsensoren erkennen Nebel/Dieselicht oft zu spät.
Scheiben & Wischer: Innen wie außen reinigen, Wischerblätter tauschen, Wischwasser mit Frostschutz befüllen (mind. –15 °C).
Batterie & Technik: Batterie ist im Winter Pannenursache Nr. 1. Bei Startschwäche prüfen/ersetzen, Kühl- und Türdichtungen winterfest machen.
Freie Rundumsicht ist Pflicht Vor Fahrtantritt alle Scheiben, Spiegel, Scheinwerfer und das Autodach von Eis/Schnee befreien. Innen beschlagene Scheiben mit Klimaanlage/Heizung entfeuchten. Gegen tiefstehende Sonne helfen saubere Scheiben und eine griffbereite Sonnenbrille.
Notfallausrüstung Warnweste (geschlossen, mit Schulterreflex), Eiskratzer, Handschuhe, Decke, Taschenlampe, Starthilfekabel/Powerbank, etwas Streusand – klein, aber wirksam.
2) Winterreifen – warum sie Allwetterreifen übertreffen
Gummimischung & Profil: Winterreifen bleiben bei Kälte elastisch und greifen mit Lamellen besser auf Schnee/Eis.
„O bis O“-Regel: Von Oktober bis Ostern montieren. Unter ca. +7 °C lässt die Bremsleistung von Sommerreifen spürbar nach.
Bremsweg: Auf Schnee sind Winterreifen deutlich im Vorteil; auf nassem Herbstlaub verlängert sich der Bremsweg drastisch – angepasste Geschwindigkeit ist unverzichtbar.
Mindestprofil & Alter: Gesetzlich 1,6 mm, empfohlen ≥ 4 mm; nach ~6 Jahren härten Reifen aus.
Kennzeichnung & Pflicht: Situative Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Achten Sie auf das Alpine‑Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) – reine M+S‑Markierungen älterer Reifen reichen nicht mehr aus.
Kurzfazit: Allwetterreifen sind ein Kompromiss und nur bei milden Wintern eine Option. Wo es wirklich winterlich wird, sind Winterreifen die sichere Wahl.
3) Fahrweise an Wetter & Sicht anpassen
Tempo runter, Abstand rauf: Mindestens 2 Sekunden, bei Nässe/Nebel mehr. Sanft lenken und bremsen; abrupte Manöver vermeiden.
Nasses Laub = heimtückisch: Wirkt wie eine dünne Eisschicht. Geradeaus rollen lassen, keine starken Lenk-/Bremsimpulse.
Nebel & Regen: Unter 50 m Sichtweite (Faustregel: Abstand zwischen Leitpfosten) maximal 50 km/h und Nebelschlussleuchte einschalten.
Wildwechsel: Dämmerung = Risiko. Tempo reduzieren, abblenden, kontrolliert bremsen, hupen. Nicht riskant ausweichen – wo ein Tier ist, folgen oft weitere.
4) Sichtbarkeit zu Fuß & mit dem Rad – 360° statt „unsichtbar in Schwarz“
Erkennbarkeit: In dunkler Kleidung wird man im Scheinwerferlicht oft erst ab ca. 25 m gesehen. Mit Warnweste (geschlossen, mit Schulterreflektoren) sind es > 130 m – das kann Leben retten.
Warnkleidung nach EN ISO 20471: Helle, retroreflektierende Elemente an Vorne/Hinten/Seiten. Reflektorbänder an Armen & Beinen wirken besonders gut, weil Scheinwerfer die untere Körperhälfte anstrahlen.
Fahrrad: Funktionierende Front-/Rückleuchte (ideal mit Standlicht), Reflektoren an Pedalen/Speichen, gut eingestellte Bremsen. Helm tragen – Glätte verzeiht nicht. Auffällige, helle Kleidung hilft, in Kreuzungssituationen rechtzeitig wahrgenommen zu werden.
5) Stürze vermeiden – vom Parkplatz bis zur Pforte
Schuhe mit Profil: Rutschfeste Sohlen für den Außenweg; elegante Schuhe erst im Büro anziehen.
Wege räumen & streuen: Laub, Schnee und Eis entfernen; statt Wasser geeignete Streumittel verwenden.
„Pinguin‑Gang“ bei Glätte: Kleine Schritte, Körperschwerpunkt leicht nach vorn, ein Handlauf nutzen.
Aufmerksam gehen: Blitzeis sieht man nicht, Laub kann Kanten/Stolperstellen verdecken. Kopfhörer leiser stellen, Regenschirm so halten, dass die Sicht frei bleibt.
6) Müdigkeit, Schichtarbeit & Kopf klar halten
Dunkelheit macht müde, und Müdigkeit macht Fehler. Ein kurzer Realitätscheck: Bei 100 km/h bedeuten 3 Sekunden Sekundenschlaf rund 83 Meter blindes Fahren.
Anzeichen ernst nehmen: Brennende Augen, häufiges Gähnen, „Nick‑Momente“. Rechtzeitig Pause.
Power‑Naps: 10–20 Minuten wirken Wunder (optional „Koffein‑Nap“: Kaffee vor dem Nickerchen).
Unterweisen (DGUV Vorschrift 1): Kurze, zielgruppenspezifische Unterweisungen zu Fahrten im Nebel, Sichtbarkeit, Verhalten bei Wildwechsel und Sturzprävention.
Winterdienst & Wege: Räum‑/Streuplan für Parkplätze, Wege, Außentreppen; Laubmanagement.
Beleuchtung: Ausreichend und blendfrei – besonders auf Parkflächen, Wegen, Ladezonen.
PSA/Warnkleidung: Warnwesten bzw. Warnschutzkleidung nach EN ISO 20471 bereitstellen und verbindlich nutzen lassen (geschlossen, mit Schulterreflex).
Werksverkehr: Temporäre Geschwindigkeitsreduzierungen, rutschhemmende Matten, gut sichtbare Markierungen und zusätzliche Hinweisschilder in der dunklen Jahreszeit.
Checkliste „Winterfit“ (zum Mitnehmen)
Auto
Winterreifen (≥ 4 mm, Alpine‑Symbol), Luftdruck geprüft
Lichtanlage eingestellt, Abblendlicht früh an
Wischerblätter ok, Scheiben/Spiegel sauber
Batterie geprüft, Wischwasser mit Frostschutz
Notfallausrüstung an Bord (Warnweste, Decke, Lampe, Eiskratzer, Kabel)
Fahrtaktik
Mehr Abstand & geringeres Tempo bei Nässe/Nebel/Laub
Nebel: Sicht < 50 m → max. 50 km/h + Nebelschlussleuchte
Wildwechsel einkalkulieren, nicht riskant ausweichen
Zu Fuß & Rad
Warnweste/Reflektoren rundum (auch an Armen/Beinen)
Fahrradbeleuchtung, Reflektoren, Helm
Rutschfestes Schuhwerk, „Pinguin‑Gang“ bei Glätte
Kopf klar
Zeitpuffer eingeplant, Anzeichen von Müdigkeit ernst nehmen
Kurzpause/Power‑Nap statt „Augen zu und durch“
Häufige Irrtümer – kurz entzaubert
„Allwetterreifen reichen immer.“ Nur in milden Wintern. Bei Eis/Schnee haben Winterreifen klar die Nase vorn.
„Automatiklicht regelt das schon.“ Nicht bei Nebel oder diffusem Zwielicht – Abblendlicht selbst einschalten.
„Schwarzer Mantel ist schon okay.“ Sichtbarkeit schlägt Mode. Warnweste mit Schulterreflex macht den Unterschied.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Prävention und ersetzt keine rechtlich verbindliche Beratung. Maßgeblich sind u. a. StVO, ArbSchG, DGUV‑Vorschriften und einschlägige Normen (z. B. EN ISO 20471). Stand: Oktober 2025.
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