Chemische Augenverätzungen im Betrieb

Ursachen, Schutzmaßnahmen und Erste Hilfe – inkl. kostenlosem Online-Kurs & GBU-Download

Chemische Augenverätzungen gehören zu den schwersten Arbeitsunfällen im Umgang mit Gefahrstoffen. Besonders Säuren und Laugen können das Auge innerhalb weniger Sekunden massiv schädigen. Eine falsche Reaktion oder fehlende Schutzausrüstung führt schnell zu bleibenden Sehschäden.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Welche Gefährdungen durch Säuren und Laugen bestehen
  • Welche Schutzmaßnahmen nach DGUV erforderlich sind
  • Wie Erste Hilfe korrekt durchgeführt wird
  • Welche arbeitsmedizinischen Anforderungen gelten
  • Wo Sie einen kostenlosen Online-Kurs und eine kostenlose Gefährdungsbeurteilung (GBU) als Download erhalten

1. Warum sind Säuren und Laugen für die Augen so gefährlich?

Die DGUV Regel 112-192 beschreibt chemische Gefährdungen ausdrücklich als Risiko für schwere Augenschäden:

Chemikalien können sich im Augenwasser lösen. Säuren und Laugen können das Auge schwer schädigen.

Während Säuren häufig eine sogenannte Koagulationsnekrose verursachen, dringen Laugen besonders tief ins Gewebe ein und führen zu schweren, oft irreversiblen Schäden.

Typische Gefährdungssituationen im Betrieb:

  • Abfüllen oder Dosieren von Chemikalien
  • Reinigungs- und Neutralisationsarbeiten
  • Labor- und Wartungsarbeiten
  • Leckagen und Behälterbrüche
  • Arbeiten mit Drucksystemen

2. Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht (§ 5 ArbSchG)

Vor dem Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Dabei sind laut DGUV folgende Gefährdungsarten zu berücksichtigen:

  • mechanische
  • optische
  • chemische
  • thermische
  • biologische
  • elektrische Gefährdungen

Für Säuren und Laugen ist insbesondere Abschnitt 3.2.1.3 „Chemische Gefährdungen“ relevant.

👉 Kostenlose Gefährdungsbeurteilung (GBU) Augenschutz hier downloaden:
https://sicherheitsingenieur.nrw/wp-content/uploads/2026/02/Gefaehrdungsbeurteilung_Augenschutz.docx

3. Richtiger Augenschutz nach DGUV Regel 112-192

Die DGUV konkretisiert die Anforderungen an geeigneten Augenschutz:

  • Bei Flüssigkeitsspritzern sind Korbbrillen mit Kennzeichnung „3“ zu verwenden.
  • Bei Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Feinstaub sind Korbbrillen mit Kennzeichnung „5“ vorgeschrieben.
  • Wenn zusätzlich Gesicht oder Hals gefährdet sind, sind Schutzschirme einzusetzen.

Wichtig:
Augenschutz muss CE-gekennzeichnet sein und gemäß DIN EN 166 geprüft sein.

4. Erste Hilfe bei chemischen Augenverätzungen

Die DGUV Information zur Ersten Hilfe beschreibt klare Sofortmaßnahmen:

  • Sofortiges Spülen des Auges bei geöffnetem Lid
  • Mindestens 10–20 Minuten mit Wasser spülen
  • Mechanisch verbliebene Stoffe vorsichtig entfernen
  • Sterilen Schutzverband anlegen
  • Unverzüglich ärztliche Behandlung veranlassen

Merksatz:
Nicht diskutieren. Spülen. Und sofort ärztlich abklären.

5. Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV & AMR 14.1)

Die AMR 14.1 konkretisiert die Anforderungen an eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens.

Eine angemessene Untersuchung umfasst unter anderem:

  • ärztliches Gespräch
  • Sehschärfebestimmung
  • Prüfung des Gesichtsfeldes
  • Prüfung des Farbsinns
  • ärztliche Beratung

Bei Tätigkeiten mit ätzenden Stoffen ist arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend.

🎓 Kostenloser Online-Kurs:

„Chemische Augenverätzungen im Betrieb“

Wenn Sie dieses Thema strukturiert, praxisnah und rechtssicher verstehen möchten, nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Kurs:

👉 Jetzt kostenlos teilnehmen:
https://kurse.sicherheitsingenieur.nrw/s/sicherheitsingenieur-nrw/augen

Im Kurs erhalten Sie:

  • Medizinische Grundlagen
  • Unterschiede Säure vs. Lauge
  • Notfallmanagement im Betrieb
  • DGUV-konforme Schutzmaßnahmen
  • Wirtschaftliche und haftungsrechtliche Folgen
  • Abschlusstest mit Urkunde

Gesamtdauer: ca. 3 Stunden
100 % kostenfrei

📥 Kostenloser Download: Gefährdungsbeurteilung Augenschutz

Zusätzlich stellen wir Ihnen eine praxisfertige Gefährdungsbeurteilung (GBU) Augenschutz – Säuren & Laugen kostenlos zur Verfügung.

Inhalt:

  • Gefährdungsanalyse
  • Schutzmaßnahmen nach TOP-Prinzip
  • Erste-Hilfe-Regelung
  • Berücksichtigung der ArbMedVV
  • Unterweisungstabelle

👉 GBU hier kostenlos herunterladen:
https://sicherheitsingenieur.nrw/wp-content/uploads/2026/02/Gefaehrdungsbeurteilung_Augenschutz.docx

Fazit

Chemische Augenverätzungen sind:

  • schwerwiegend
  • oft vermeidbar
  • rechtlich klar geregelt
  • wirtschaftlich hochrelevant

Mit der richtigen Gefährdungsbeurteilung, geeigneter PSA nach DGUV 112-192, konsequenter Unterweisung und funktionierender Erster Hilfe lassen sich schwere Verletzungen verhindern.

Nutzen Sie:

  • ✅ den kostenlosen Online-Kurs
  • ✅ die kostenlose GBU-Vorlage
  • ✅ und sensibilisieren Sie Ihr Team für dieses kritische Thema

Wer muss in die Handwerksrolle – und wer nicht?

Einfach erklärt für alle, die DGUV-V3-Prüfungen durchführen wollen

Viele glauben, dass man für reine Prüfdienstleistungen im Bereich elektrischer Betriebsmittel keine Eintragung in die Handwerksrolle braucht. Klingt logisch. Stimmt aber in der Praxis nicht.
Damit du keine bösen Überraschungen bekommst, schauen wir uns hier an, wer sich eintragen lassen muss, wer nicht – und warum. Alles juristisch sauber belegt.

1. Der Grundsatz: Wenn du ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreibst → Eintragungspflicht

Das steht glasklar in § 1 Abs. 1 HwO:
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur denjenigen erlaubt, die in der Handwerksrolle eingetragen sind. HwO

Das Elektrotechniker-Handwerk gehört zu Anlage A Nr. 25 der HwO. Damit ist es zulassungspflichtig. HwO

DGUV-V3-Prüfungen fallen handwerksrechtlich regelmäßig in den Bereich Elektrotechnik, weil du:

  • elektrische Betriebsmittel prüfst (§ 5 DGUV V3),
  • die Einhaltung der elektrotechnischen Regeln sicherstellen musst (§ 3 DGUV V3),
  • Gefährdungen beurteilst und Messungen durchführst.
    vorschrift3

Damit erfüllst du wesentliche Tätigkeiten des Elektrohandwerks – und diese sind nach § 1 Abs. 2 HwO eintragungspflichtig. HwO

2. Wer muss sich eintragen lassen?

A) Du willst DGUV-V3-Prüfungen als eigenes Gewerbe anbieten

Dann gilt: Ja, Eintragungspflicht.

Denn du arbeitest selbständig, gewerblich und führst wesentliche Tätigkeiten des Elektrotechniker-Handwerks aus.
Genau das ist der Auslöser der Eintragungspflicht nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 HwO. HwO

B) Du installierst, reparierst oder nimmst Anlagen/Betriebsmittel handwerksmäßig in Betrieb

Definitiv eintragungspflichtig.

C) Du leitest einen Elektro-Prüfbetrieb als verantwortliche Elektrofachkraft

Auch hier verlangt die HwK eine Eintragung – du betreibst ein zulassungspflichtiges Handwerk über deine technische Leitung (§ 7 Abs. 1 HwO).
HwO

3. Wer muss sich NICHT eintragen lassen?

A) Du führst Prüfungen als ANGESTELLTER im Unternehmen durch

Keine Eintragung.
Der Arbeitgeber ist der Betreiber, nicht du. Das regelt die HwO ausschließlich für selbständige Gewerbetreibende.

B) Du prüfst ausschließlich intern im eigenen Unternehmen (keine externe Dienstleistung)

Das Unternehmen selbst muss nur dann in die Handwerksrolle, wenn es handwerksmäßig tätig wird.
Reine interne Prüfungen nach DGUV V3 sind betrieblich, nicht handwerksmäßig.
Keine Eintragung notwendig (§ 1 Abs. 1 HwO betrifft nur stehendes Gewerbe).
HwO

C) Du bist EuP oder EFK im Angestelltenverhältnis

Keine Eintragung, denn du übst kein selbständiges Handwerk aus.

4. Welche Qualifikation braucht man überhaupt für DGUV-V3-Prüfungen?

Die DGUV Vorschrift 3 sagt klar:
Prüfung nur durch Elektrofachkraft oder unter deren Leitung/Aufsicht. vorschrift3

Die TRBS 1203 verlangt zusätzlich:

  • elektrotechnische Ausbildung
  • 1 Jahr Berufserfahrung
  • aktuelle Normenkenntnisse

Dein DGUV-V3-Lehrgang macht dich zur befähigten Person – aber ersetzt keine handwerksrechtliche Eintragung.

5. Reale Rechtspraxis: Warum die HWKs darauf bestehen

Auch wenn die DGUV-V3-Prüfung eher „prüfenden Charakter“ hat und weniger handwerklich wirkt, ordnen HWKs und Gerichte sie regelmäßig als wesentliche elektrotechnische Tätigkeit ein.

Begründung:
Du arbeitest an sicherheitsrelevanten Teilen elektrischer Betriebsmittel und beurteilst ihren ordnungsgemäßen Zustand nach § 5 DGUV V3.
vorschrift3

Die HwO definiert solche Tätigkeiten als handwerkswesentlich, selbst wenn sie nur einzelne Schritte des Handwerks betreffen (§ 1 Abs. 2 HwO).
HwO

6. Folgen, wenn du ohne Eintragung arbeitest

Das wird oft unterschätzt.

  • Ordnungswidrigkeit: bis 10.000 EUR Bußgeld (§ 117 Abs. 1 Nr. 1 HwO).
    HwO
  • Untersagung der Tätigkeit durch die Behörde (§ 16 Abs. 3 HwO).
    HwO
  • Keine Haftungssicherheit bei Prüfprotokollen
  • Versicherer können Regress nehmen
  • Ausschluss aus Ausschreibungen (öffentliche Auftraggeber prüfen grundsätzlich die HwK-Eintragung)

Kurz: Ohne Eintragung extern prüfend auftreten ist ein echtes Risiko.

7. Was braucht man für die Eintragung?

Du brauchst einen Betriebsleiter nach § 7 HwO, der die fachlichen Voraussetzungen erfüllt:

  • Meister Elektrotechnik
    oder
  • staatlich geprüfter Techniker Elektrotechnik
    oder
  • gleichwertige Prüfungen (z. B. Bachelor Elektrotechnik)
    HwO

Alternativen:

  • Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO (Altgesellenregelung), aber nur bei 6 Jahren Tätigkeit / 4 Jahren leitender Tätigkeit
    HwO
  • Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO (Einzelfallregelung)
    HwO

Fazit:

Extern DGUV-V3-Prüfungen anbieten = Eintragungspflicht in der HWK.
Intern prüfen oder als Angestellter prüfen = keine Eintragungspflicht.

Juristisch basiert das auf:

  • § 1 HwO (Eintragungspflicht) HwO
  • Anlage A Nr. 25 HwO (Elektrotechniker) HwO
  • § 5 DGUV V3 (Prüfpflicht) vorschrift3
  • § 3 DGUV V3 (Fachkräfteprinzip) vorschrift3
  • § 117 HwO (Bußgeldvorschrift) HwO
  • § 16 HwO (Untersagung bei unerlaubter Ausübung) HwO

Noch ein wichtiger Punkt

Viele Unternehmen haben die Qualifikation, aber nicht die HWK-Eintragung. Wenn du Kunden korrekt beraten willst, solltest du dieses Thema klar kommunizieren.

Und jetzt der Punkt, mit dem du dich positionierst:

Dein Einstieg:

Online-Ausbildung „Befähigte Person zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (DGUV V3)“

Wer in diesem Feld arbeiten will, braucht zwei Dinge:

  1. handwerkliche Zulässigkeit (→ HWK-Eintragung beim externen Prüfen)
  2. fachliche Befähigung nach DGUV V3 / TRBS 1203

Die fachliche Befähigung bekommst du bei uns:

Modernes Online-Training
Praxisnah – rechtssicher – geprüft

Du lernst:

  • DGUV Vorschrift 3
  • TRBS 1201 / 1203
  • DIN EN 50699 / VDE 0702
  • Messpraxis, Fehlerklassen, Protokolle
  • Prüfsystematik, Organisation, Haftungsfallen

Hier geht’s direkt zum Kurs:
https://kurse.sicherheitsingenieur.nrw/s/sicherheitsingenieur-nrw/befaehigte-person-zum-pruefen-ortsveraenderliche-elektrische-arbeitsmittel

Der Jahresbericht nach DGUV Vorschrift 2 – Pflicht, Chancen & die perfekte Vorlage für 2024/2025

Der Jahresbericht nach § 5 DGUV Vorschrift 2 ist mehr als nur eine formale Pflicht. Er ist ein zentrales Steuerungsinstrument für den Arbeitsschutz in jedem Unternehmen – egal ob klein, mittelständisch oder Konzern. Trotzdem wird er in vielen Betrieben nur halbherzig geführt oder erst kurz vor einer Prüfung der Berufsgenossenschaft „auf die Schnelle“ erstellt.

Damit ist jetzt Schluss.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Warum der Jahresbericht Pflicht ist
  • Was genau hinein muss
  • Welche Änderungen 2024/2025 neu dazu kamen
  • Wie Sie ihn selbst korrekt erstellen
  • Warum unsere Premium-DGUV-Vorlage (Word) Ihnen Stunden an Arbeit spart
  • FAQ, Beispiele und Tipps für die Praxis

1. Warum gibt es den Jahresbericht nach DGUV Vorschrift 2 überhaupt?

Die DGUV Vorschrift 2 verpflichtet:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Betriebsärztinnen/Betriebsärzte

dem Unternehmer regelmäßig schriftlich oder elektronisch zu berichten.
Das bedeutet: Beide müssen dokumentieren, was sie im vergangenen Jahr geleistet haben – abgestimmt, vollständig und nachvollziehbar.

Der Bericht dient dabei mehreren Zwecken:

1. Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Behörde

Die BG darf jederzeit prüfen, ob die Betreuung korrekt umgesetzt wurde.

2. Transparenz für die Unternehmensleitung

Was wurde erreicht?
Welche Risiken sind größer geworden?
Welche Maßnahmen wirken?
Welche Projekte stehen im Folgejahr an?

3. Grundlage für ASA, Gefährdungsbeurteilungen & Präventionsarbeit

Der Bericht ist ein Jahresrückblick UND ein Startpunkt für Verbesserungen.

4. Rechtssicherheit

Wenn es zu einem Unfall kommt, hilft der Bericht nachzuweisen,
dass Pflichten erfüllt wurden.

2. Was steht im DGUV Jahresbericht? – Übersicht aller Inhalte

Diese Inhalte müssen zwingend enthalten sein:

Deckblatt

  • Unternehmensdaten
  • WZ-Code inkl. Hinweis auf neue Klassifikation 2024
  • Betreuungsform (Anlage 1–4)
  • Art der Betreuung
  • Betreuung durch BA/Sifa

Betriebsdaten

  • Beschäftigtenzahlen (inkl. Teilzeitfaktoren)
  • Zuordnung Betreuungsgruppe
  • Einsatzzeiten Grund- & betriebspezifische Betreuung
  • Mindestanteile: 20 % Sifa + 20 % BA
  • Hinweis: Wegezeiten NICHT anrechenbar

Digitale Betreuung (NEU 2024/2025)

  • Digitalquote max. 1/3 je Leistungsart
  • Gesamtgrenze 50 %
  • Präsenz/Digital-Tabelle
  • Remote-Begehungen, digitale ASA, digitale Unterweisungen

Leistungen der Sifa

  • GBU inkl. 6-Stufen-Prozess
  • Verhältnis- und Verhaltensprävention
  • Unterweisungen inkl. Qualitätskriterien
  • Organisation, Notfallplanung (barrierefrei, Krisenstab, 5-Jahres-Doku)
  • Unfallanalysen

Leistungen der Betriebsärztin / des Betriebsarztes

  • Begehungen
  • Vorsorgen
  • Beratung
  • BEM
  • Zusammenarbeit

Zusammenarbeit

  • BA/Sifa
  • weitere Beauftragte
  • Spezialist*innen (Psychologie, Chemie, Hygiene, Brandschutz)
  • digitale Zusammenarbeit

Bewertung & Zielplanung

  • Bewertung Soll/Ist
  • ASA-Pflichten, Teilnahme, Themen
  • ASA-Jahreskalender
  • PDCA-Modell

Anlagen (11 Stück in der Vorlage)

Unter anderem:

  • GBU-Liste
  • Unterweisungen
  • Vorsorge
  • ASA-Protokolle
  • Qualifikationsmatrix
  • Digitalquote
  • Checkliste der 37 DGUV-Aufgaben
  • Glossar

3. Wie erstellt man den DGUV Jahresbericht ohne Vorlage?

Wenn Sie den Bericht manuell schreiben, benötigen Sie

:

1. Alle Leistungen des Jahres sammeln

  • GBU updates
  • Unterweisungen
  • Begehungen
  • Vorsorgen
  • ASA-Teilnahmen
  • Projekte
  • BEM
  • Unfallauswertungen

2. Einsatzzeiten berechnen

  • alle Leistungsstunden
  • getrennt nach
    • Grundbetreuung
    • betriebsspezifischer Betreuung
    • BA & Sifa
  • Mindestanteile beachten

3. Beurteilung & Bewertung

  • Risikotrends
  • Maßnahmen wirksam?
  • Unfalltrends?

4. Ziele definieren

SMART formulieren.

5. Anlagen erstellen

  • Listen aufbauen
  • Tabellen manuell struktieren
  • PDF/Word gut dokumentieren

6. Bericht formatieren & unterschreiben

Unternehmer
BA
Sifa
(optional Betriebsrat)

Das dauert – realistisch – 3 bis 10 Stunden, abhängig von Betriebsgröße & Dokumentationsstand.

4. Warum unsere Vorlage Ihnen 90 % Zeit spart

Unsere Vorlage enthält alles, was DGUV V2 verlangt, bereits fertig strukturiert.

Sie müssen nur noch ausfüllen.

Vorteile:

  • 100 % DGUV-konform
  • sofort einsatzbereit
  • Word-Datei – frei editierbar
  • PDCA integriert
  • Digitalquote korrekt umgesetzt
  • ASA-Jahreskalender
  • Checkliste der 37 DGUV-Aufgaben
  • professioneller Aufbau
  • perfekt für BG-Prüfungen & Audits

Klare Ausfüllfelder – kein Rätselraten.

5. Holen Sie sich die Vorlage jetzt

Option 1: Kostenlos im Tausch gegen Ihre E-Mail-Adresse

Sie erhalten regelmäßig Informationen über arbeitssicherheitsrelevante Themen, kostenlose Angebote und neue Kurse.

Option 2: Kaufen zum Einführungspreis von 4,99 Euro

inkl. privater und gewerblicher Nutzung

6. Mini-FAQ

Ist der Bericht Pflicht?

Ja. Jeder Betrieb mit Sifa/BA braucht ihn einmal jährlich.

Müssen BA & Sifa gemeinsam unterschreiben?

Ja – der Jahresbericht ist ein gemeinsames Dokument.

Muss der Bericht digital oder schriftlich sein?

Beides erlaubt – er muss nur dauerhaft nachvollziehbar archiviert sein.

Darf ich den Digitalanteil frei wählen?

Nein – max. 1/3 je Leistungsart und max. 50 % Gesamt.

Kann ein fehlender Bericht zu Problemen führen?

Ja. BG kann nachfordern oder bei schweren Fällen Mängel feststellen.

Gilt die Vorlage für 2024/2025?

Ja – alle Neuerungen sind enthalten.

7. Fazit

Der DGUV Jahresbericht ist mehr als eine Formalität – er ist ein zentrales Dokument für Sicherheit, Gesundheit und Rechtssicherheit im Unternehmen.
Mit der richtigen Struktur ist er schnell erstellt, liefert Klarheit und vermeidet Ärger mit BG oder Behörden.

Mit unserer Vorlage bekommen Sie ein vollständiges, modernes und absolut sicheres System, das Sie durch die gesamte Erstellung führt.

Qualifizierte Person vs. Befähigte Person bei Gerüsten

Welcher Kurs passt zu deinen Anforderungen? Ein Überblick der beiden Online-Lehrgänge nach TRBS. Die Arbeit mit Gerüsten erfordert unterschiedliche Qualifikationen je nachdem, in welcher Phase des Gerüstlebenszyklus du tätig wirst. Die BetrSichV und die TRBS regeln zwei zentrale Rollen:

  1. Qualifizierte Person – für die tägliche Prüfung während der Nutzung
  2. Zur Prüfung befähigte Person – für die fachkundige Abnahme nach Montage und
    bei Änderungen

    Diese Unterscheidung ist nicht nur rechtlich relevant, sondern auch für deine Karriereplanung im Gerüstbereich entscheidend.

Kurs 1: Qualifizierte Person für den Gerüstnutzer (TRBS 2121-1)

Wofür ist dieser Kurs?

Als qualifizierte Person nach TRBS 2121-1 bist du verantwortlich für die regelmäßigen Sichtkontrollen und Funktionsprüfungen während der Nutzungsphase eines Gerüsts.

Deine Aufgaben:

  • Gerüste vor und während der Benutzung auf offensichtliche Mängel prüfen
  • Kontrollieren, ob alle Schutzeinrichtungen funktionsfähig sind
  • Dokumentieren der Prüfungsergebnisse
  • Sicherstellung der täglichen Gerüstsicherheit im Betrieb

Wer sollte diesen Kurs machen?

Dieser Kurs ist ideal für:

  • Unternehmer und Gerüstnutzer
  • Bauleiter, Vorarbeiter und Poliere
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo)
  • Verantwortliche für den sicheren Einsatz von Gerüsten im Betrieb
  • Personen, die Gerüste regelmäßig nutzen und überwachen

Voraussetzungen

Um an diesem Kurs teilzunehmen, benötigst du:

Obligatorisch:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- oder Montagegewerk ODER vergleichbare Berufserfahrung
  • Grundlegende Unterweisung im Umgang mit Gerüsten

Vorteilhaft:

  • Praktische Erfahrung im Baugewerbe
  • Kenntnisse über Arbeitsschutzvorschriften

Kursumfang und Inhalte Der Online-Lehrgang umfasst typischerweise:

AspektDetails
DauerCa. 8 Stunden (flexible Zeiteinteilung)
Module10 Module mit ca. 23 Lerneinheiten
FormatVideos, Übungen und Prüfungsvorbereitung
AbschlussOnline-Prüfung (Multiple Choice, min. 50% bestanden)
ZertifikatBundesweit anerkannte Urkunde

Typische Lehrgangsinhalte:

  • Einführung in den Arbeitsschutz
  • Verantwortung und Haftung
  • Unfallgeschehen und Gesetze
  • Absturzprävention und Gefährdungen
  • Gerüstaufbau und -benutzung
  • Standsicherheit von Gerüsten
  • DIN-Normen für Gerüste
  • Sicherheitstechnische Anforderungen
  • Prüfung und Dokumentation
  • DGUV Information 201-011 und TRBS 2121-1 in der Praxis

https://kurse.sicherheitsingenieur.nrw/s/sicherheitsingenieur-nrw/QualifiziertePerson

Kurs 2: Zur Prüfung Befähigte Person für Gerüste (TRBS 1203)

Wofür ist dieser Kurs?

Als zur Prüfung befähigte Person trägst du die Verantwortung für fachkundige Abnahmeprüfungen und rechtlich verbindliche Dokumentation von Gerüsten.

Deine Aufgaben:

  • Abnahmeprüfung nach Montage und vor Übergabe
  • Prüfung nach wesentlichen Änderungen oder Umbauten
  • Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
  • Wiederkehrende Prüfungen in vorgegebenen Intervallen
  • Rechtssichere Dokumentation und Prüfzertifizierung
  • Gewährleistung der ordnungsgemäßen und sicherheitstechnischen Beschaffenheit

Wer sollte diesen Kurs machen?

Dieser Kurs ist notwendig für:

  • Gerüstbaumonteure mit entsprechender Berufserfahrung
  • Geprüfte Poliere und Montageleiter
  • Gerüstbaumeister
  • Fachpersonal im Gerüstbau und Bauhandwerk
  • Unternehmer im Gerüstbaugewerbe
  • Betriebe, die Gerüstprüfungen selbst durchführen möchten

Voraussetzungen

Für diese spezialisierte Ausbildung benötigst du höhere Anforderungen als für die qualifizierte Person:

Obligatorisch:

  • Abgeschlossene technische Berufsausbildung mit Bezug zum Gerüstbau (z. B. Gerüstbauer, Schlosser, Konstrukteur)
  • Mehrjährige praktische Berufserfahrung im Umgang mit Gerüsten (typisch: 3–5 Jahre)
  • Aktuelle Tätigkeit im Bereich Gerüstbau, Montage oder Prüfung
  • Umfassende Fachkenntnisse im Gerüstbau und der Sicherheitstechnik

Empfohlen:

  • Fortgeschrittene Kenntnisse der BetrSichV und TRBS
  • Erfahrung mit Gerüsten verschiedener Bauarten
  • Vertrautheit mit Prüfprotokollen und Dokumentation

Kursumfang und Inhalte

Der Online-Lehrgang zur befähigten Person ist in der Regel umfassender:

AspektDetails
DauerCa. 16–24 Stunden (je nach Anbieter)
Module12–15 Module mit vertieften Inhalten
FormatVideos, praktische Fallstudien, Übungen
AbschlussOnline-Prüfung oder kombiniert mit Präsenzprüfung
ZertifikatBundesweit anerkannte Urkunde

Typische Lehrgangsinhalte:

  • Detaillierte Rechtsgrundlagen (BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 2121-1)
  • Spezifische Gerüsttypen und deren Anforderungen
  • Mangelklassifizierung und Bewertung
  • Prüfprotokollierung und Dokumentation
  • Gewährleistung der Verkehrssicherung
  • Fallstudien und Praxisbeispiele
  • Prüfpraxis und Sicherheit
  • Aktualisierungen zu Normen (DIN 4401, DIN EN 12810, DIN EN 12811)
  • Qualitätssicherung bei Prüfungen

https://kurse.sicherheitsingenieur.nrw/s/sicherheitsingenieur-nrw/zpbpGeruest

Vergleichstabelle: Welcher Kurs passt zu dir?

KriteriumQualifizierte Person (TRBS 2121-1)Befähigte Person (TRBS 1203)
TätigkeitTägliche Sichtkontrolle während NutzungFachkundige Abnahme nach Montage
ZielgruppeGerüstnutzer, Bauleiter, VorarbeiterGerüstbauer, Montageleiter, Meister
VoraussetzungBerufsausbildung im Bau/MontageTechnische Ausbildung + 3–5 Jahre Erfahrung
KursumfangCa. 8 StundenCa. 16–24 Stunden
VerantwortungMittelhochSehr hoch (rechtlich bindend)
Häufigkeit der TätigkeitRegelmäßig (täglich/wöchentlich)Episodisch (nach Montage/Änderung)
DokumentationEinfach (Kontrollprotokoll)Umfassend (Abnahmezertifikat)

Entscheidungshilfe: Welcher Kurs ist der richtige für dich?

Wähle den Kurs zur Qualifizierten Person (TRBS 2121-1), wenn:

✓ Du Gerüste im laufenden Betrieb nutzen und überwachen möchtest
✓ Du Bauleiter, Vorarbeiter oder Polier bist
✓ Du tägliche Sicherheitskontrollen durchführen musst
✓ Du eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- oder Montagegewerk hast
✓ Du praktische Erfahrung im Baugewerbe mitbringst
✓ Du dich schnell qualifizieren möchtest (ca. 8 Stunden)

Wähle den Kurs zur Befähigten Person (TRBS 1203), wenn:

✓ Du Gerüste nach Montage oder Umbau abnehmen und freigeben möchtest
✓ Du im Gerüstbaubetrieb tätig bist oder Gerüste selbst aufbaust
✓ Du eine technische Berufsausbildung im Gerüstbau/Metallbau hast
✓ Du mehrjährige Erfahrung im Gerüstbereich mitbringst
✓ Du die rechtliche Verantwortung für Abnahmeprüfungen tragen kannst
✓ Du dich tiefgreifend weiterbilden möchtest (ca. 16–24 Stunden)
✓ Du höherwertige Positionen im Gerüstbau anstrebst

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Gerüstnutzer auch zur befähigten Person geschult werden?

Theoretisch ja, aber nicht empfohlen. Die befähigte Person benötigt spezialisiertes Fachwissen aus dem Gerüstbau. Du solltest mindestens mehrjährige praktische Erfahrung im Aufbau und der Montage von Gerüsten mitbringen. Besser: Erst den Kurs zur qualifizierten Person absolvieren, dann später ggfs. zur befähigten Person qualifizieren, wenn du die erforderliche Erfahrung hast.

Gilt mein Zertifikat lebenslang?

Nein. Beide Zertifikate bleiben gültig, solange du die Tätigkeit regelmäßig ausübst. Wenn du lange nicht mehr tätig bist, solltest du eine Auffrischungsschulung oder Weiterbildung absolvieren. Manche Berufsgenossenschaften empfehlen alle 2–3 Jahre eine Auffrischung.

Kann ich beide Kurse hintereinander machen?

Ja, definitiv. Viele Fachleute absolvieren erst den Kurs zur qualifizierten Person (um die Grundlagen zu verstehen) und später den zur befähigten Person (um spezialisiertes Wissen zu erlangen). Das ist eine logische Karriereprogression.

Ist die Online-Ausbildung rechtlich genauso anerkannt wie Präsenztrainings?

Ja, solange der Anbieter akkreditiert und zertifiziert ist (z. B. AZAV, IHK). Die DGUV und BerufsGenossenschaften erkennen beide Formate an, wenn der Lehrplan vollständig und aktuell ist.

Was muss ich bei der Prüfung beachten?

Beide Kurse enden typischerweise mit einer Online-Prüfung (Multiple Choice Format). Du musst mindestens 50% der Punkte erreichen. Du kannst die Prüfung normalerweise wiederholen, bis du sie bestehst. Die Anbieter bieten dir Übungsmaterial zur Vorbereitung an.

Zusammenfassung und nächste Schritte

Die Wahl zwischen dem Kurs zur „qualifizierten Person” und zur „befähigten Person” hängt von deiner aktuellen Tätigkeit, deinen Vorkenntnissen und deinen beruflichen Zielen ab:

  • Gerüstnutzer im Betrieb? → Qualifizierte Person (TRBS 2121-1)
  • Gerüstbauer/Montageleiter? → Befähigte Person (TRBS 1203)
  • Noch unsicher? → Starten mit qualifizierter Person, später ggfs. ausbauen

Beide Qualifikationen sind im Bausektor hochwertig und eröffnen dir gute Karrierechancen.

Sicherheitsingenieur im Krankenhaus – Wenn Wasser Leben schützt

Von Donato Muro, Sicherheitsingenieur und Jurist

Wasser ist im Krankenhaus mehr als ein Betriebsmittel. Es ist Lebensgrundlage, Hygienefaktor, Löschmittel und Gefahrenquelle zugleich. Zwischen Trinkwasserhygiene, Abwasserentsorgung und Brandschutz entscheidet sich tagtäglich, ob Technik und Sicherheit im Krankenhaus tatsächlich funktionieren.
Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Hygienebeauftragte und technische Leiter wird das Zusammenspiel dieser Systeme immer komplexer – und rechtlich anspruchsvoller.

Zwei technische Regelwerke markieren die Leitplanken für sicheres Handeln:
das DVGW-Arbeitsblatt W 405 (Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung) und das DWA-Merkblatt M 775 (Abwasser aus Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen).
Sie definieren, wie Sicherheit im Wasserkreislauf des Krankenhauses tatsächlich funktioniert – von der Hydrantenplanung bis zur Abwasserbehandlung.

1. Löschwasser im Krankenhaus – zwischen Trinkwasserrecht und Brandschutz

Krankenhäuser sind Sonderbauten mit erhöhtem Brandrisiko.
Im Ernstfall muss ausreichend Löschwasser zur Verfügung stehen – doch nicht auf Kosten der Trinkwasserhygiene.
Nach DVGW W 405 (2008) ist die Bereitstellung von Löschwasser über die öffentliche Trinkwasserversorgung nur zulässig, wenn dadurch keine Gefährdung der allgemeinen Versorgungssicherheit entsteht.

Das Arbeitsblatt unterscheidet:

  • Grundschutz: normale Wohn- oder Gewerbegebiete ohne besondere Brandlasten.
  • Objektschutz: Krankenhäuser, Pflegeheime, Labore, Chemikalienlager – also Gebäude mit erhöhter Personenbelegung und Brandlast.

Für den Objektschutz fordert W 405 Löschwasserleistungen von bis zu 192 m³/h, was die Kapazität öffentlicher Netze häufig übersteigt.
Daher müssen Kliniken zusätzlich über eigene Löschwasserbehälter, Zisternen oder Brunnen verfügen. Auch Trinkwassernottrennungen nach DIN EN 1717 und regelmäßige Dichtheits- und Hygieneprüfungen sind Pflicht.

Fazit:
Die Zeiten, in denen der nächste Hydrant als „ausreichend“ galt, sind vorbei. Heute braucht es hydraulische Berechnungen, Prüfprotokolle und eine saubere Abgrenzung zwischen Trinkwasser- und Löschwassernetz.

2. Abwasser aus Krankenhäusern – komplexer als jedes Gewerbeabwasser

Während das DVGW-Regelwerk die Löschwasserbereitstellung regelt, beschreibt das DWA-Merkblatt M 775 (2010) die Kehrseite des Kreislaufs: das Abwasser aus medizinischen Einrichtungen.
Und das hat es in sich.

Das Merkblatt unterscheidet rund zwanzig Abwasserquellen, von der Küche bis zur Pathologie.
Jede Quelle birgt eigene Risiken:

BereichTypische BelastungAnmerkung
DialysePeressigsäure, Zitronensäure, NatronlaugepH-Schwankungen und AOX-Probleme
WäschereiTenside, Phosphate, hohe TemperaturenAnhang 55 AbwV beachten
PathologieFormaldehyd, Xylol, AlkoholeGefahrstoffrecht + Abwasserrecht
Radiologieiodhaltige Röntgenkontrastmittelkaum biologisch abbaubar
LaborEthidiumbromid, EDTA, Phenolemutagen, AOX-bildend
KücheFettabscheider, ReinigungsmittelDichtheits- und Wartungspflichten

Das DWA M 775 fordert ausdrücklich, dass Krankenhausabwässer grundsätzlich über die kommunale Kläranlage entsorgt werden dürfen, aber nur, wenn sie keine biologisch schwer abbaubaren oder toxischen Stoffe in kritischen Mengen enthalten.

Das bedeutet:
Krankenhäuser müssen Abwasserströme trennen, Stoffe erfassen, neutralisieren oder zurückhalten, bevor sie in den Kanal gelangen.

Beispiele aus der Praxis:

  • Pathologien: Formalinlösungen > 10 % sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
  • Dialyseanlagen: saure und alkalische Reinigungslösungen dürfen nicht gleichzeitig abgeleitet werden (Gefahr von Chlorgasbildung).
  • Nuklearmedizin: Abwasser darf erst nach Abklingzeit (z. B. 131I) in den Kanal.
  • Wäschereien: chlorhaltige Bleichmittel sind zu vermeiden; AOX < 18 g/t TS.

3. Sicherheitsingenieur als Schnittstelle zwischen Technik und Recht

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Krankenhaus wird zunehmend zum Koordinator für technische Regelkonflikte:
Arbeitsschutzrecht, Trinkwasserverordnung, Abwasserverordnung, IfSG, BetrSichV, TRBA, GefStoffV – alles greift ineinander.

Drei Schlüsselrollen:

  1. Gefährdungsbeurteilung Wassertechnik
    → Einbeziehung von chemischen, biologischen und physikalischen Risiken.
    → Legionellenprävention allein genügt nicht – Desinfektionsmittelrückstände, Formaldehyd und Röntgenchemikalien gehören ebenfalls in die Betrachtung.
  2. Prüfung und Wirksamkeitskontrolle von Lösch- und Trinkwasseranlagen
    → Zusammenarbeit mit Brandschutzbeauftragten und Wasserversorgern.
    → Nachweis über Hydrantenprüfung, Rückflussverhinderer, Druckhaltung, Probenahmestellen.
  3. Kommunikation und Schulung
    → Aufklärung aller Mitarbeitergruppen: Reinigung, Pflege, Haustechnik, Fremdfirmen.
    → „Was darf in den Ausguss, was nicht?“ ist eine Sicherheitsfrage, keine Kleinigkeit.

4. Typische Schwachstellen in der Praxis

  • Fehlende Trennung von Löschwasser- und Trinkwassernetzen.
  • Keine dokumentierte Wartung der Rückflussverhinderer nach DIN EN 1717.
  • Unbekannte Chemikalien im Laborabwasser.
  • Fettabscheider ohne Wartungsnachweis.
  • Dialyseabwasser ohne Neutralisation.
  • Ungeprüfte Rohrleitungsquerschnitte bei Löschwasserentnahme.
  • Keine Schulung des Personals zur Abwasserentsorgung.

Diese Punkte tauchen regelmäßig bei Gefährdungsbeurteilungen, Audits und Behördenbegehungen auf – und führen im Zweifel zu Auflagen oder Bußgeldern.

5. Zukunftsthema: Arzneimittel, Mikroorganismen, Nachhaltigkeit

Neue Studien der DWA zeigen, dass Krankenhausabwässer zunehmend Spurenstoffe und multiresistente Keime enthalten.
Ein Teil davon überlebt die Kläranlage.
Zukünftige Strategien – z. B. Ozonung, Aktivkohleadsorption oder Membranbioreaktoren – werden in Pilotanlagen bereits getestet.
Auch für Krankenhäuser gilt: Nachhaltigkeit heißt nicht nur Energieeffizienz, sondern auch Schadstoffprävention im Wasser.

Die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsingenieuren, Hygienikern, Technikern und Umweltbeauftragten wird dabei zur Voraussetzung, um gesetzliche Anforderungen mit realen Betriebsbedingungen zu verbinden.

6. Fazit – Wasser ist Sicherheitsarbeit

Der Sicherheitsingenieur im Krankenhaus ist heute mehr als nur Präventionsberater.
Er ist Bindeglied zwischen Trinkwasserhygiene, Brandschutz, Abwasserrecht und Gefährdungsbeurteilung.
Wer die Anforderungen aus DVGW W 405 und DWA M 775 kennt, kann Risiken frühzeitig erkennen und technische wie organisatorische Schutzmaßnahmen sinnvoll kombinieren.

Sicherheit im Krankenhaus beginnt beim Menschen –
aber sie funktioniert nur, wenn Wasser, Technik und Verantwortung Hand in Hand gehen.

Hier können Sie nur gewinnen

 

Das Gewinnspiel von Sicherheitsingenieur.NRW

Wir verlosen Sicherheit:PSAgA Auffanggurt

 

Ihr Einsatz zum Gewinnspiel

Ihr Einsatz ist Ihre Mailadresse für den Empfang des Newsletters von Sicherheitsingenieur.NRW

Sie werden einmal monatlich den Newletter von uns erhalten. Selbst, wenn Sie jetzt hier nicht gewinnen, erhalten Sie wertvolle Informationen, Hinweise und Tipps.

 

Auf jeden Fall ein Gewinn!

 

Viel Glück. Sie haben ein Mail erhalten, Bitte bestätigen Sie mit dem Link darin Ihre Teilnahme.