Aufgaben des Fachkoordinators Evakuierung (FKE)

Aufgaben des Fachkoordinators Evakuierung (FKE)

1. Einleitung

In unserer zunehmend komplexen und gefährdeten Welt, in der Naturkatastrophen, technologische Unfälle und andere Notfälle eine ständige Bedrohung darstellen, wächst die Bedeutung der Evakuierung. Die geordnete Verlegung von Menschen aus akut gefährdeten Bereichen in sichere Zonen, gemäß ASR A2.3, Nr. 3.1, ist eine dringende und wichtige Aufgabe. Der Fachkoordinator Evakuierung (FKE) steht im Mittelpunkt dieser lebenswichtigen Bemühungen. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Einblick in die Schlüsselrollen und Verantwortlichkeiten dieser entscheidenden Position.

2. Der Fachkoordinator Evakuierung: Eine Übersicht

Der Fachkoordinator Evakuierung (FKE) ist weit mehr als nur ein Titel. Die Rolle erfordert Fachwissen, Koordination, Kommunikation und Entscheidungsfähigkeit. Der FKE ist verantwortlich für die Erstellung, Koordination und Durchführung von Evakuierungsplänen, reguliert durch verschiedene gesetzliche Vorschriften, einschließlich der VDI-Richtlinie 4062. Die strikte Befolgung dieser Gesetze und Richtlinien ist entscheidend, um die Sicherheit der betroffenen Menschen zu gewährleisten.

Schulung

2-tägige Schulung in Präsenz in Düsseldorf oder online per MS Teams
Daniel Vanummißen und Donato Muro

Im Downloadbereich finden Sie hilfreiche Vorlagen für die Planung und Umsetzung. HIER DOWNLOAD STARTEN

4. Bedeutung der Weiterbildung und Qualifikation zum FKE

Das bevorstehende Seminar vom 27.-28.09.2023 bietet eine umfassende Einführung in das Gebiet des FKE, inklusive eines detaillierten Einblicks in Gesetze, Strategien, Best Practices und realen Fallstudien. Die Teilnehmer werden bestens vorbereitet, um in diesem anspruchsvollen und lohnenden Bereich erfolgreich zu sein.

5. Fallstudien und Erfolgsgeschichten

Die erfolgreiche Umsetzung von Evakuierungsplänen geht über die Theorie hinaus. Praktische Beispiele, in denen FKE beteiligt waren, illustrieren die Wirksamkeit dieser Pläne und bieten wertvolle Lehren für die Zukunft.

6. Fazit und Ausblick

Die Rolle des Fachkoordinators Evakuierung ist sowohl komplex als auch entscheidend. Mit der richtigen Ausbildung und Einstellung kann ein FKE den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen. Der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkoordinatoren steigt, und die Teilnahme an Weiterbildungen wie dem anstehenden Seminar ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Professionalität.

7. Anhänge

  • Seminarprogramm: Link zum Programm.
  • Weiterführende Literatur: ASR A2.3, Nr. 3.1; VDI-Richtlinie 4062; relevante Landes- und Bundesgesetze, etc.

DGUV Information 205-033 Alamierung und Evakuierung, hier herunterladen

PFOA – die Dauer-Chemikalie, Grenzwerte kommen 2023

PFOA – die Dauer-Chemikalie, Grenzwerte kommen 2023

Perfluorierte Alkylsubstanzen werden seit langer Zeit in vielen Bereichen der Industrie und auch in privaten Haushalten eingesetzt. Perfluoroctansäure, kurz PFOA, ist eine Perfluorcarbonsäure. Diese durchgängig fluorierte Carbonsäure gehört zu den per- und polyfluorierten Alkylverbindungen.

Nachteile der Perfluoroctansäure

  • extreme Stabilität
  • toxisch
  • befinden sich in der Nahrungskette

Ein großes Problem bei der Perfluoroctansäure ist, dass sie von Umwelt nur sehr abgebaut werden kann. Oftmals wird PFOA daher auch die „Dauer-Chemikalie“ genannt. Zu dieser Gruppe Industriechemikalien gehören mehr als 4700 Substanzen, die sehr ähnliche Eigenschaften aufweisen und trotz ihrer Bedenklichkeit weit verbreitet eingesetzt. Neben der extremen Stabilität, werden viele PFAS als toxisch eingestuft.

Zudem reichen sie über die Nahrungskette im menschlichen Körper an. Dies kann langfristig gesundheitliche Folgen für Mensch und Tieren haben. Die Liste an möglichen Folgeerkrankungen ist erschreckend lang. Aus diesem Gründen werden im Jahr 2023 Grenzwerte eingeführt, um die Gefahr durch PFOA zu verringern.

Geschichte der PFOA
Früher wurden PFOA als per- und polyfluorierte Tenside, kurz PFT, bezeichnet. Dabei handelt sich um Verbindungen, bei denen Wasserstoff durch Fluor ersetzt ist. Durch den Ersatz mit Fluor erhalten die Verbindungen einzigartige Eigenschaften. Die Oberflächenstruktur weist Wasser und Fett ab.

Darüber hinaus hat die chemische Verbindung eine hohe Stabilität gegenüber Hitze. Für viele Industriezweige sind diese Eigenschaften durchaus interessant. Die bekanntesten Stoffgruppen der PFAS, die in der Industrie verwendet werden, sind die perfluorierte Alkylsulfonate, zu denen die Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) gehört und die perfluorierte Karbonsäuren, zu denen die Perfluoroktansäure (PFOA) gehört.

Welche Produkte enthalten viel Perfluoroctansäure?

  • Imprägniermittel
  • Farben
  • Textilien wie Teppiche
  • Outdoorkleidung
  • Autopflegemittel
  • Lederprodukte

Die Industrie verwendet perfluorierte Alkylsubstanzen vor allem bei der Verchromung, bei der Herstellung von Perfluorpolymer sowie bei der Herstellung von Halbleitern. Auch bei fotografischen Prozessen werden die Säuren eingesetzt. Darüber hinaus wurden sie in Farben, Textilbeschichtungen, Lederprodukten, Schuhen, Outdoor-Bekleidung, Autopflegeprodukten, Teppichen, Wachs, Verpackungen und Papier nachgewiesen.

Hohe Konzentrationen befinden sich in Produkten mit schmutzabweisenden und wasserabweisenden Eigenschaften. In vielen Imprägniermitteln ist daher Perfluoroctansäure zu finden. Aus diesem Grund ist es sehr ratsam, auf solche Produkte konsequent zu verzichten.

Umweltfolgen von Perfluoroctansäure

  • Wasserverschmutzung (besonders durch Klärschlamm)
  • Bodenverschmutzung (besonders durch Dünger und Bodenhilfsmittel)
  • Luftverschmutzung (Imprägniersprays)

Die PFAS werden immer künstlich hergestellt, sie haben keine natürliche Quelle. Nachdem sie industriell gefertigt worden sind, werden sie in einer Vielzahl an Produkten verarbeitet. Aus diesem Grund gelangen sie über viele Wege in die Umwelt.

Vor allem das Wasser und die Erde werden schnell von Perfluoroctansäure verunreinigt, da die Säure durch Dünger, Klärschlamm und Bodenhilfstoffe direkt in die Natur gelangt. Kontaminierter Klärschlamm, der als Dünger verwendet wird, führt in vielen Fällen zu einer großflächigen Verunreinigung. Die Nutzpflanzen, die auf diesen kontaminierten Flächen angebaut werden, nehmen die schädlichen Substanzen auf und geben sie an den Menschen, der sie verzehrt, weiter.

Auch bei der Entsorgung von Produkten wie Imprägniermitteln und durch das Waschen gelangen Rückstände in das Wasser und die Umwelt. Die Natur ist dann mit dem Umwandlungs- und Abbauprozess der künstlichen Verbindungen überfordert und so gelangen die perfluorierten Alkylsubstanzen mit der Zeit auch in den entlegensten Gebieten der Erde.

Die langlebigen und widerstandsfähigen Verbindungen wurden mittlerweile sogar schon in der Tiefsee und am Nordpol gefunden! Im Meer verseuchen die PFOS inzwischen auf der ganzen Welt die Fische und anderen Wasserbewohner. In der Leber von Wildtieren wie Eisbären wurden schon sehr erhöhte Konzentrationen von PFOS in der Leber nachgewiesen.

Da ist es kein Wunder, dass auch das menschliche Blut und die Muttermilch oft schon mit PFOS belastet sind. Der biologische Abbau unter normalen Umweltbedingungen ist absolut gering. Laut einer Studie aus dem Jahr 2019 reichern sich PFAS vor allem in aus in landwirtschaftlichen Erzeugnissen an, die in kontaminierter Erde gewachsen sind. Besonders betroffen ist Blattgemüse, aber auch Früchte sind teilweise sehr belastet.

Wie gelangen perfluorierte Alkylsubstanzen in den menschlichen Körper?

  • kontaminiertes Trinkwasser
  • landwirtschaftliche Erzeugnisse wie gedüngtes Blattgemüse
  • Haushaltschemikalien wie Imprägniersprays

Der Mensch nimmt perfluorierte Alkylsubstanzen hauptsächlich über das Trinkwasser und die Lebensmittel auf. Der Konsum von kontaminierten Produkten führt zu einer erhöhten Belastung im menschlichen Körper.

PFAS können durch die Verwendung von Chemikalien wie Imprägniersprays vom Menschen auch über die Luft aufgenommen werden. Fluortelomeralkohole, die für die Beschichtung von Teppichen eingesetzt werden, sind ebenfalls flüchtig und können so in die Wohnungsluft gelangen.

Gesundheitliche Folgen von perfluorierte Alkylsubstanzen

  • toxisch
  • krebserregend
  • fortpflanzungsgefährdend
  • Erhöhung des Cholesterinspiegels
  • Beeinträchtigung des Immunsystems

Da perfluorierte Alkylsubstanzen nicht organisch abgebaut werden, verbleiben sie im menschlichen Organismus und reichern sich daher mit der Zeit im Körper an. Sie sammeln sich vor allem im Fettgewebe, im Blut und in den Organen wie der Leber an. Bei Untersuchungen der Auswirkungen stellten Experten lebertoxische, krebserregende und fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften fest.

Schon im Mutterleib nehmen Babys die Substanzen über die Plazenta auf. Auch die Muttermilch, die nach der Geburt konsumiert wird, ist belastet. Dabei sind besonders Kinder sehr sensibel gegenüber den Substanzen. Das Immunsystem reagiert bei ihnen schnell geschwächt und der Cholesterinspiegel erhöht sich. Säuglinge und Kleinkinder sollten daher PFAS-Verbindungen nicht ausgesetzt sein.

2018 kam die EFSA bei einer Risikobewertung zu der Schlussfolgerung, dass die Konzentrationen an den perfluorierten Alkylverbindungen im menschlichen Körper bis zu 25-fach über der tolerierbaren Aufnahmedosis liegt.

Perfluoroctansäure und Arbeitsschutz
Perfluoroctansäure spielt inzwischen auch beim Arbeitsschutz eine große Rolle, da Menschen, die mit diesen Substanzen arbeiten, einer besonders großen Gefahr ausgesetzt sind. Die Industrie muss daher angemessene und wirksame Vorkehrungen treffen, dass die Mitarbeiter nicht übermäßig belastet werden.

Auch in vielen Arbeitsschutztextilien werden perfluorierten Alkylverbindungen verwendet, da diese das Wasser und den Schmutz abweisen. Für Arbeiter in Industriebetrieben sind die kommenden Grenzwerte daher besonders wertvoll und wichtig.

Schutz durch neue Grenzwerte: TWI-Wert der EFSA
Aufgrund der Untersuchungen der letzten Jahre hat die EU beschlossen, im Jahr 2023 neue Grenzwerte für die Dauer-Chemikalien festzulegen. Der TWI-Wert beschreibt die tolerierbare wöchentliche Aufnahme (tolerable weekly intake) für PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS. Pro kg Körpergewicht darf die Aufnahme der Schadstoffe nur maximal 4,4 ng pro Woche betragen. Dann besteht nach aktuellem Wissensstand kein wesentliches Gesundheitsrisiko.

Neue Grenzwerte Trinkwasser ab 2023

  • Grenzwert der TrinkwV für PFAS: 0,10 µg/l

Aktuell sind in der EU-Trinkwasserrichtlinie noch keine Grenzwerte für PFOS enthalten. Ab dem 12. Januar 2023 muss die EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht überführt und die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) entsprechend angepasst werden. Ab diesem Zeitpunkt wird die TrinkwV verbindliche Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen enthalten.

Die Übergangsfrist läuft im Jahr 2026 ab. Sofern die Grenzwerte dann noch überschritten werden, müssen Maßnahmen zum Schutze der Verbraucher eingeleitet werden. Der Wasseranbieter ist dann in der Verantwortung.

Grenzwerte Oberflächengewässer

  • Perfluoroctansäure in Oberflächengewässern: 36 μg/l

Die zulässige Höchstkonzentration für Perfluoroctansäure in Oberflächengewässern liegt bei 36 μg/l. Das Umweltbundesamt untersucht die Belastung in regelmäßigen Abständen.

Grenzwerte Industrieprodukte

  • Bestandteil in Produkten: 25 µg/l

Ab 2023 ist die Herstellung und Verwendung von perfluorierten Carbonsäuren (C9-C14-PFCA) in der Europäischen Union beschränkt. Diese Beschränkung umfasst C9-C14-PFCA und Verbindungen, die zu Carbonsäuren umgewandelt werden können.

Als Bestandteil von C9-C14-PFCA in Produkten gilt ab 25. Februar 2023 Grenzwerte von 25 µg/l für und für Vorläuferverbindungen 260 µg/l. Übergangsfristen gelten für ihre Vorläuferverbindungen. Für verschiedene Produkte wie Arbeitsschutztextilien, Medizinprodukte, Halbleiter und in Feuerlöschern gelten Übergangsfristen bis 2026. Die EU Verordnung 2021/1297 und REACH-Verordnung Anhang XVII Eintrag 68 beinhalten die neuen Maßnahmen.

PFOA in Feuerlöschmitteln ab 2023 verboten
Der Einsatz von Perfluoroctansäure wird ab 2023 in Feuerlöschmitteln verboten. Dies hat natürlich Einfluss auf den Brandschutz. Schon 2011 legte eine EU-Richtlinie einen Grenzwert fest. Ab 2023 darf nur noch 0,001 % des Gewichtes der Gasflasche per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen enthalten.

Fazit: Grenzwerte 2023 für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen
In der Industrie werden per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen aufgrund ihrer wasser- und schmutzabweisenden Eigenschaften vielseitig eingesetzt. Die künstliche Verbindung ist aber sehr stabil und daher in der Umwelt kaum abbaubar. Aus diesem Grund reichern sich die Alkylsubstanzen in der Umwelt und dann auch im menschlichen Körper an.

Erwiesenermaßen ist eine zu hohe Belastung an per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen im Körper gesundheitsschädigend. Aus diesem Grund hat die EU die Verwendung dieser Substanzen beschränkt und legt 2023 neue Grenzwerte fest.

Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) auf Baustellen

Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) auf Baustellen

Wodurch definiert sich die Tätigkeit eines Sicherheitsbeauftragten?
Die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ist nicht an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Dies bedeutet, dass keine Qualifikation erworben werden muss, um diese Tätigkeit auszuüben. Die Voraussetzungen, die für diese Tätigkeit gegeben sein sollten, liegen in der Persönlichkeit des potenziellen SiBe. Dieser sollte sich durch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und vorbildliches Verhalten an seinem Arbeitsplatz auszeichnen. Zusätzlich ist es wichtig, dass er über eine hohe Akzeptanz unter seinen Kollegen und eine grundsätzlich gut ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit verfügt. Es ist wichtig, dass die Person, die für diese Tätigkeit infrage kommt, sich in den sicherheitsrelevanten Bereichen am eigenen Arbeitsplatz in höchstem Maße verantwortungsbewusst zeigt. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse können in Seminaren der Berufsgenossenschaft erworben werden. Der Sicherheitsbeauftragte erhält für seine Tätigkeit keine zusätzliche Vergütung. Er übt seine Arbeit ehrenamtlich aus.
Die Empfehlung geht dahin, diese Position nicht mit Führungskräften des Unternehmens zu besetzen. Dies ist naheliegend, weil aus der Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter kein Weisungsrecht folgt. Aus dieser Position sollte mit den Kollegen vielmehr auf Augenhöhe kommuniziert werden, um diese von der Notwendigkeit der empfohlenen Maßnahmen zu überzeugen.
Die Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten besteht darin, den Unternehmer bei den Fragen des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Die primäre Aufgabe besteht darin, die Vorgesetzten auf Mängel hinzuweisen, die innerhalb ihres Arbeitsbereiches aufgetreten sind. Außerdem liegt es in ihrer Zuständigkeit, ihre Kollegen über diese Themen zu informieren und diese zur Einhaltung der notwendigen Maßnahmen zu motivieren. Das wichtigste Mittel, das dem Sicherheitsbeauftragten bei seiner Tätigkeit zur Verfügung steht, ist das Gespräch. Da das Interesse an den Themen bei vielen Kollegen eher gering ist, sind diese Gespräche häufig schwierig. Dies macht deutlich, wie wichtig für diese Aufgabe eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und eine hohe Akzeptanz der betreffenden Person im Kollegenkreis sind. Nachfolgende Bereiche bilden die Kerntätigkeit des Sicherheitsbeauftragten:

-Kontrolle des ordnungsmäßigen Zustands der Schutzeinrichtungen von Maschinen und der persönlichen Schutzausrüstung der Mitarbeiter
-Das gesamte Thema der Ersten Hilfe. Hierzu gehört die Beschaffung und die Kontrolle des notwendigen Materials. Auch die Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung der Ersthelfer gehört zum Aufgabenbereich. Überdies sind funktionierende Meldewege sicherzustellen.
-Die Kollegen sind über den sicheren Umgang mit Maschinen und Werkstoffen zu informieren.
-Es wird für Unterstützung neuer Kollegen bei der Integration in das Unternehmen Sorge getragen.
-Die Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung der Kollegen ist zu überwachen.
-Die Sicherheit von Arbeitsplätzen und die Sicherung von möglichen Absturzgefahren ist zu kontrollieren.
-Soweit es möglich ist, sollten entdeckte Mängel selbstständig beseitigt werden.

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Außerdem sollten Sicherheitsbeauftragte an Betriebsbegehungen, die durch die Berufsgenossenschaften und sonstigen Aufsichtsbehörden durchgeführt werden, teilnehmen. Zudem sollten sich Sicherheitsbeauftragte selbstständig über Veränderungen informieren, die sich in ihrem Bereich ergeben, um hier auf aktuellstem Wissensstand argumentieren zu können. Die sicherheitstechnischen Mängel, die im Rahmen der Tätigkeit entdeckt werden, sind an den Arbeitgeber zu kommunizieren. Zusätzlich sollten Anzeigen, die sich auf Arbeitsunfälle beziehen, durch den SiBe mit unterschrieben werden. Weiterhin sollte ihm Einblick in die betriebliche Unfallstatistik gewährt werden.

Was unterscheidet den Sicherheitsbeauftragten von der Sicherheitsfachkraft (Sifa)
Bei Sicherheitsfachkräften handelt es sich um Personen, die eine Ausbildung durchlaufen haben, die sie speziell für die Ausübung dieser Tätigkeit qualifiziert.
Es handelt sich hier in der Regel um Sicherheitsingenieure, Techniker oder Meister. Ihre Tätigkeit im Betrieb hat beratenden Charakter. Sie verfügen ebenso wenig über ein Weisungsrecht, wie die Sicherheitsbeauftragten. Als generelles Unterscheidungskriterium zwischen den beiden Tätigkeiten ist festzustellen, dass der Sicherheitsbeauftragte die Methodik erarbeitet und initiiert, während der Sicherheitsbeauftragte dafür Sorge trägt, dass diese Methodik in der betrieblichen Praxis Anwendung findet.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten auf Baustellen?
§ 22 Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch (SGB VII) verpflichtet einen Unternehmer, der regelmäßig über mehr als 20 Beschäftigte verfügt, einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. Die Gesamtzahl der notwendigen Sicherheitsbeauftragten wird in Abhängigkeit von verschiedenen Kriterien festgelegt.

Auf welcher Grundlage wird die notwendige Anzahl von Sicherheitsbeauftragten festgelegt?
Seit dem 01.01.2021 findet auch in der Bauwirtschaft die DGUV-Vorschrift 1 Anwendung. Dies bedeutet, dass die Verpflichtung zum Einsetzen von Sicherheitsbeauftragten auch auf Baustellen zum Tragen kommt. Aus dieser Norm ergibt sich, dass die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nicht nur in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten, sondern auch unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort zu erfolgen hat. Insgesamt werden fünf Kriterien zugrunde gelegt, um die notwendige Anzahl von Sicherheitsbeauftragten festzulegen. Hierbei handelt es sich um:
-Die räumliche Nähe, die die Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten haben
-Die zeitliche Nähe, die die Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten haben
-Die fachliche Nähe, die die Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten haben
-Die Unfall- und Gesundheitsgefahr, die im Unternehmen besteht
-Die Anzahl der Mitarbeiter, über die das Unternehmen verfügt
Alle fünf Kriterien sind gleichrangig heranzuziehen, um den Sicherheitsbeauftragten eine wirkungsvolle Tätigkeit zu ermöglichen. Die endgültige Festlegung der Zahl erfolgt in der Regel durch den Arbeitsschutzausschuss des Unternehmens. Dieses Gremium wird deswegen hier herangezogen, weil dort alle Personen zusammengeführt werden, die mit diesen Fragen befasst sind. Eventuelle Hilfestellungen, die bei diesem Prozess benötigt werden, sind durch die entsprechenden Unfallversicherungsträger zu beziehen. Hier können konkrete Vorschläge und Beispiele für das weitere Vorgehen in der Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt werden.
Um die Qualität der Tätigkeit des Sicherheitsbeauftragten auf einem hohen Niveau zu ermöglichen, ist es wichtig, den Arbeitsbereich des einzelnen nicht zu groß zu bemessen. Der Zuständigkeitsbereich, sollte es der betreffenden Person ermöglichen, diese Aufgabe neben der eigentlichen beruflichen Tätigkeit auszuüben. Wenn dies nicht möglich ist, sollte sich der zusätzliche Zeitaufwand in einem überschaubaren Rahmen bewegen.

Wer trägt die Verantwortung für Fehler des Sicherheitsbeauftragten?
Der Sicherheitsbeauftragte übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus und hat eine ausschließlich beratende Tätigkeit. Aus diesem Grund kann er nicht für Fehler, die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterlaufen, zur Verantwortung gezogen werden. Die Verantwortung liegt in diesem Fall bei den Vorgesetzten. Grundsätzlich liegt die gesamte Verantwortung für die Abläufe am Arbeitsplatz, sowie für sämtliche Maßnahmen, die der Umsetzung des Arbeitsschutzes dienen, beim Unternehmer. Dieser kann sich hier nur von der Verantwortung befreien, wenn er diese Aufgaben an seine Führungskräfte delegiert.

Der Sicherheitsbeauftragte SiBe auf Baustellen
Aus der DGUV Vorschrift 1 ergibt, dass die Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten jetzt auch auf Baustellen eine große Bedeutung gewinnt und damit auch für die BG-Bau ein neues Gebiet darstellt.
Mit dieser Regelung soll der tatsächlichen Gefährdungssituation auf Baustellen Rechnung getragen werden. Gemäß der aktuellen Statistik, ist das Risiko, einen meldepflichtigen Arbeitsunfall zu erleiden, in der Bauwirtschaft etwa doppelt so hoch wie in den anderen Bereichen der Wirtschaft. Dazu kommt, dass diese Unfälle häufig folgenschwerer sind, als in anderen Bereichen. Allein im Jahr 2017 endeten 88 Arbeitsunfälle auf Baustellen tödlich. Die zuständige BG-Bau hat sich an die neue Situation angepasst und empfiehlt einen erhöhten Einsatz von Sicherheitsbeauftragten auf Baustellen. Den Betrieben wird empfohlen, auch dann einen Sicherheitsbeauftragten einzusetzen, wenn der Betrieb die Grenze von 20 Beschäftigten nicht überschreitet. Für die Betriebe oberhalb dieser Grenze wird empfohlen, die Zahl der Sicherheitsbeauftragten höher anzusetzen, als dies normalerweise erfolgen würde. Dies bedeutet, dass bei der Gewichtung der relevanten Kriterien die Zahl der Beschäftigten gegenüber den anderen Kriterien nachrangig berücksichtigt werden sollte. Zur Begründung wird hier insbesondere darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter im Baustellenbetrieb bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Dieses ist zum einen durch einen erhöhten Zeit- und Termindruck und zum anderen durch häufig wechselnde Arbeits- und Umgebungsbedingungen begründet.

Der Sicherheitsbeauftragte in Theorie und Praxis. Taschenbuch von Donato Muro und Osamah Khawaja. 14,90 Euro.

Mit diesen 5 veralteten Regeln verscheuchen Arbeitgeber ihre Fachkräfte

Die Arbeitswelt boomt – diesen Satz haben Sie in den letzten Jahren wahrscheinlich so oft gehört oder gelesen, dass Sie ihn satthaben. Ja genau, Employer Branding wird von Tag zu Tag bedeutender, und ja, Arbeitgeber müssen lernen umzudenken, wie sie auch in Zeiten des Mangels an Fachkräften ausreichend Personal rekrutieren bzw. halten können. Leider vergessen sie eines oft: Sie folgen alten, strengen und völlig nutzlosen Vorschriften. Welche das sind, verraten wir Ihnen heute.

Tradition und Innovation: Das Dilemma deutscher Arbeitgeber

Digitalisierung und Globalisierung, demografischer Wandel und anspruchsvolle Millennials: Weshalb sich die Geschäftswelt nicht nur in Deutschland, sondern in allen westlichen Industrieländern so gigantisch verändert hat, haben wir in etlichen Artikeln aufgezeigt.
Sofern es um die Einstellung und Bindung von Arbeitskräften geht, ist der zu erwartende – und je nach Branche deutlich spürbare – Fachkräftemangel derzeit die größte Herausforderung für deutsche Arbeitgeber, welche ihre internen Strukturen modifizieren, ihre Prozesse umstellen oder aufgeben müssen. Abgezielt wird beispielsweise auf alle Sektionen und Aktivitäten eines Unternehmens wie

  • Arbeitszeitregelung,
  • betriebliches Management,
  • Technik wie Hard- und Software oder auch
  • Teile oder die gesamte Unternehmenskultur

Die Zeit ist gekommen, dass deutsche Firmen einen großen Schritt in die Zukunft machen. Innovative Arbeitsmethoden entstehen, Unternehmen sind bemüht, sich mit moderneren und attraktiveren Angeboten im Employer Branding zu etablieren und damit begehrte Experten vor der Nase wegzuschnappen. Das einzige Problem ist, dass viele Arbeitgeber ihre gewohnten Werte und Traditionen nur ungern aufgeben. Ziemlich oft halten sie sich an alte wie strenge Regeln, welche gerade begehrte Experten auf dem Arbeitsmarkt eher abschrecken als anlocken. Um Talente zu locken und vor allem langfristig am Arbeitsplatz halten zu können, sollten Sie sich als Arbeitgeber stets fragen, ob Sie die folgenden überholten „Traditionen“ aufgeben und sich anstelle dessen innovativeren Methoden zuwenden sollten:

  1. Verbot der Nutzung eines Smartphones am Arbeitsplatz

Derzeit gibt es weltweit etwa eine Milliarde aktive Smartphones. In reichen Ländern findet man niemanden, der nicht mindestens ein Handy hat. Ausnahmen sind in der Regel Kinder und ältere Menschen. Sofern also jeder einzelne Ihrer Angestellten mindestens ein privates Smartphone benutzen und dieses aktiv einsetzen möchten, warum verbieten?

Die meisten von Ihnen werden jetzt antworten, weil Arbeitnehmer auch während der Geschäftszeiten arbeiten müssen. Sie sollen ihre Zeit nicht umsonst mit Telefonaten oder Online-Spielen vergeuden. Dies ist eine sehr wahre und verständliche Aussage.
Das einzige Ding bei dieser Problemstellung ist, dass man bei der „Generation Y und Z“, die mit Handys und später Smartphones aufgewachsen sind, mit Handyverboten nur unbeliebt macht. Wir müssen in die Zukunft blicken, und Smartphones werden eine immer wichtigere Rolle spielen. Wer also als innovativer und zukunftsorientierter Arbeitgeber bei gefragten Experten punkten möchte, sollte sich überlegen, welche Vorteile es mit sich bringt, sein personalisiertes Smartphone an den Arbeitsplatz zu bringen.

  1. Leistungsbewertung und Gaußsche Kurven

Die größte Herausforderung für Arbeitgeber und auch der Wunsch der Arbeitnehmer: Vertrauen. Wenn Sie Millennials vertrauen und dabei ein ganz neues Maß an Eigenverantwortung, Flexibilität und Diskretion beweisen, werden Sie als Arbeitgeber wirklich attraktiv.
So wird jeder Mitarbeiter zu einer Nummer und muss nun nach „objektiven“ Kriterien, durch Leistungsbewertungen und Gauß-Kurven, bewertet werden. Aber Menschen sind keine Roboter. Selbstverständlich möchten Sie Faulenzer vermeiden und Leistungsträger fördern bzw. belohnen. Aber die Zeiten von Exceltabellen und dem „Kostenfaktor Mensch“ gehen langsam zu Ende und die Unternehmenskultur muss wieder humaner werden.

  1. Strenge Kleiderordnung

Übrigens ist der strenge Dresscode auch bei Millennials nicht sehr beliebt. So legen sie ziemlich großen Wert auf Individualität und Selbstbestimmung – und unfaire Berufsaussichten passen auf gar keinen Fall zu ihrer Lebenseinstellung. Selbstverständlich können und wollen Sie als Arbeitgeber auch in absehbarer Zukunft nicht alle Dresscodes abschaffen. Das wäre allein schon aus Sicherheitsgründen unmöglich. Es gibt auch Bereiche, in denen Kleidung aus hygienischen Gründen genutzt wird.
„Der Arbeitgeber ist immer auch verpflichtet, unter Rücksichtnahme der Situationen, welche die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Tätigkeit beeinträchtigen, die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu treffen. Er soll die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen und gegebenenfalls an veränderte Bedingungen anpassen. In diesem Zusammenhang muss er Anstrengungen unternehmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.”
Aber in allen anderen Fällen, für Kundenkontakte oder Geschäftsreisen, reicht nicht ein schwarzer Anzug mit Krawatte oder ein festlicher Anzug? Müssen Mitarbeiter wirklich (noch) jeden Tag unbequem vor ihrem Schreibtischcomputer sitzen? Oder wären Turnschuhe, Jeans und ein schlichtes T-Shirt für Sie als Arbeitgeber wirklich langweilig? Wir glauben, dass strenge Kleidervorschriften der Vergangenheit angehören.

  1. Einstimmigkeit statt Individualismus

Die Auflockerung der Kleiderordnung gilt als ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Als arbeitgebende Person müssen Sie sich von jetzt an von künstlicher Einstimmigkeit verabschieden und die Individualität Ihrer Mitarbeiter zulassen. Wie und vor allem warum soll das so gehen? Einerseits, weil Bequemlichkeit dumm macht:
Andererseits, weil Millennials ziemlich großen Achtung auf ihre Individualität schenken – Eigenverantwortung und faire Behandlung werden bei ihnen großgeschrieben. Das beginnt mit der freien Kleiderwahl an und geht über alle Aspekte des (Berufs-)Lebens.

  1. Feste Zeiten der Tätigkeit

Was durch die individuelle Kleidungswahl startet, endet bei der ganz persönlichen Zeiteinteilung: Millennials wollen auch hier Selbstbestimmung. Sie wollen möglichst überall tätig sein, ihre Arbeitszeit frei gestalten oder jederzeit um die Welt reisen können. Folgendes ist bedeutsam:

  • eine gute Work-Life-Balance
  • ein gesundes Maß an persönlicher Freiheit
  • Flexibilität in der Projektgestaltung
  • Vertrauen und aufrichtige Wertschätzung des Arbeitgebers
  • der innige Wunsch nach existentieller Absicherung, d. h. nach materieller und beruflicher Sicherheit

Fazit

Millennials können nicht nur nehmen, sie können auch geben!
Millennials sind tatsächlich bereit, Leistung zu bringen, wenn Sie ihnen auf Augenhöhe begegnen und ihnen Vertrauen entgegenbringen. Und trotz aller Kritik haben sie – dank ihrer hervorragenden (pädagogischen) Ausbildung, ihren innovativen Ideen, ihrer Leidenschaft für Idealismus und ihrer Gleichgültigkeit gegenüber materiellen Werten als Mitarbeiter – viel zu bieten.

Das neue Gesetz zu überwachungsbedürftigen Anlagen (ÜAnlG)

Das neue Gesetz zu überwachungsbedürftigen Anlagen

Was sind eigentlich überwachungsbedürftige Anlagen? Machen wir zur Einstimmung in die Materie eine kurze Liste von Beispielen auf:

  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Aufzugsanlagen
  • Dampfkessel
  • Druckbehälteranlagen
  • Tankstellen


Die große Gefahr, die von derartigen Anlagen ausgehen kann, hat den Gesetzgeber zu Recht auf den Plan gerufen, um Regelungen im Umgang mit denselben verbindlich festzulegen. Ein zentraler Punkt ist hierbei die Betriebssicherheitsverordnung. Früher war es das Produktsicherheitsgesetz, das über diese Anlagen wachen sollte. Doch mit dem neuen Gesetz zu überwachungsbedürftigen Anlagen (ÜAnlG) gibt es seit dem 27. Juli 2021 endlich ein recht fundamentales eigenständiges Gesetz zu diesem überaus wichtigen Thema.

BUCHTIPP:

Das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG).
Einführung, Wortlaut und konzeptionelle Entwicklung eines Leitfadens zur Umsetzung des Gesetzes für überwachungspflichtige Anlagen am Beispiel einer Referenzanlage in der chemischen Industrie. Von Donato Muro

Die Anlagensicherheit wurde neu gedacht
Moderne Unternehmen kokettieren heute sogar gern und plakativ werbewirksam mit ihrem neuen Bewusstsein für die Umwelt oder die Glückseligkeit ihrer Mitarbeiter. Sehr gut abzulesen sind solche Entwicklungen an der enormen Ausweitung des Arbeitsschutzes (AS) in den vergangenen Jahren, wozu unbedingt die Anlagensicherheit gehört.

In diesen Bereichen hat sich innerhalb der letzten zehn bis 20 Jahre eine recht komplexe Rechtssystematik entwickelt. Diese besteht aus einer langen Reihe von:

  • Gesetzen
  • Verordnungen
  • Technische Regeln
  • Handlungsempfehlungen


Was dazu im vorangegangenen Produktsicherheitsgesetz zu finden ist, das sind aus heutiger Sicht sehr veraltete Vorschriften, die seit dem Jahre 1953 in der Regel nicht mehr angefasst worden sind. Eine Überarbeitung und „Modernisierung“ auch mit Blick auf den technischen Fortschritt war und ist also dringend geboten.

Gerade bei den überwachungsbedürftigen Anlagen ist die präventive Gefahren-Minimierung von ganz gravierender Bedeutung. Um hier eine konkrete Umsetzung in den Unternehmen voranzubringen, musste der Gesetzgeber aktiv werden.

Endlich ein eigenständiges Gesetz für überwachungsbedürftige Anlagen
Wegen der zum Teil sehr großen Gefahren, die von überwachungsbedürftigen Anlagen ausgehen können, muss eine greifende gesetzliche Regelung gleich mehrere Aspekte umfassen:

  • die Bereitstellung der Anlagen
  • deren Betrieb
  • die Instandhaltung
  • Änderungen (auch in deren Nutzung) und Umbaumaßnahmen


Wir wissen, dass bestehende Normen immer wieder an den Stand der Technik angepasst werden mussten. In diesem Zusammenhang kam und kommt es ständig zur Veröffentlichung zusätzlicher Technischer Regeln und DIN-Normen.

Die bisherige Abwesenheit der gesetzlichen Grundlage war eine geradezu schwerwiegende Fehlstelle in der Rechtssystematik, weil so die Normenhierarchie, in der das Gesetz stets eine Vormachtstellung vor der Verordnung und den darauf folgenden Regelungen genießt, nicht komplett war. Im Zuge der Neuordnung des Produktsicherheitsgesetzes und damit einhergehend auch der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Gesetzgeber diese Lücke im Juli 2021 geschlossen.

Dabei wurde wahrlich nicht gekleckert, sondern geklotzt, denn das neue, überaus ausführliche Gesetz beinhaltet sogleich 34 Paragrafen und 6 Abschnitte. Adressiert werden darin jede Institution und jede Person, die mit überwachungsbedürftigen Anlagen in einem Verantwortungszusammenhang stehen. Die Gliederung des Gesetzes sieht wie folgt aus:

  1. Abschnitt – Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  2. Abschnitt – Pflichten der Betreiber
  3. Abschnitt – Aufgaben und Pflichten von zugelassenen Überwachungsstellen
  4. Abschnitt – Zulassung von Prüfstellen im Sinne der Überwachung und Aufsicht
  5. Abschnitt – Aufsichtsbehörden
  6. Abschnitt – Verordnungsermächtigungen sowie Übergangs-, Bußgeld- und Strafverfolgungsvorschriften

Der Betreiber spielt eine zentrale Rolle
In Abschnitt 1 werden in § 2 Nr. 1 ÜAnlG die überwachungsbedürftigen Anlagen zunächst definiert. Allerdings auch wieder in jener unbequemen Weise, dass eine verbindliche Aufzählung der überwachungspflichtigen Anlagen ausgelassen wurde und zur Prüfung des Sachverhalts auf die Anhänge der Betriebssicherheitsverordnung verwiesen wird.

Deutlicher wird das Gesetz bei der Verantwortung für eine Anlage, die eindeutig dem Betreiber im Sinne der umsetzungspflichtigen Person zukommt. Bei ihm wird die Wirkungsmacht, also der bestimmende Einfluss gesehen, was die Errichtung, den Betrieb und die Prüfung der Anlage anbetrifft.

Desweiteren wird Bezug genommen auf das Arbeitsschutzgesetz und die Pflichten des Arbeitgebers, die darin formuliert sind. So sind in § 3 ÜAnlG die Grundpflichten des Betreibers angesprochen und in § 4 die Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Mit § 5 wird die Verpflichtung des Arbeitgebers zu geeigneten Schutzmaßnahmen festgezurrt. Gleich in § 5 Abs. 1 wird die Einhaltung des TOP-Prinzips oben an gestellt, während in Abs. 3 die Pflicht zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung klargestellt wird.

Für die Ausarbeitung der geeigneten Schutzmaßnahmen können und sollen weiterhin die Technischen Regeln und die Betriebssicherheitsverordnung herangezogen werden. Diese Systematik ist sinnvoll, weil auf diese Weise eine gefahrenbasierte, risikospezifische Entscheidung für die am besten geeigneten Maßnahmen ermöglicht wird.

Zu den vorsorglichen Schutzmaßnahmen gehört unter Einbeziehung der Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS 1111) die Dokumentation der Prüfung auf die folgenden Sachverhalte:

  • Gebrauchstauglichkeit
  • Ergonomische Gestaltung
  • Sicherheit am Arbeitsplatz, bei den Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren sowie bei der Arbeitsorganisation
  • Vorhersehbare Störungen


§ 7 ÜAnlG umfasst durchaus Einzelheiten zu den Prüfungen der Anlagen wie deren Fristen. Explizit genannt sind die Zeiten vor der ersten Inbetriebnahme beziehungsweise vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen oder nach außergewöhnlichen Ereignissen. Es wird sogar zwischen behördlich angeordneten Prüfungen, Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen und jene Prüfungen, die der Arbeitgener selbst durchzuführen hat, unterschieden.

Vorgaben für Prüfstellen
§ 10 legt dann fest, was zu tun ist, wenn Sicherheitsmängel an den Maschinen festgestellt werden. Deutlich weiter greift § 11 ÜAnlG, denn damit werden die Länder dazu aufgefordert, Anlagenkataster zu erstellen und zu pflegen, die alle ihnen unterliegenden überwachungsbedürftigen Anlagen führen. Desweiteren werden die Anforderungen für eine Zulassung als Überwachungsstelle aufgezählt und erläutert.

§ 18 geht auf die erforderliche Unabhängigkeit und Objektivität der Überwachungsstellen ein.

In § 31 wird erkennbar, dass diese rechtliche Neuordnung weiterhin im Fluss ist. Darin wird eine Aufforderung ans Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) formuliert, weitere Vorschriften zur Konkretisierung des ÜAnlG zu erlassen. Dies steht im Zusammenhang damit, dass im Zuge der Neuordnung die (unvollständige) Liste aus § 2 Nr. 30 Produktsicherheitsgesetz nicht mehr relevant ist.

Das Zusammenwirken von Anlagensicherheit und AS
Die Vorschriften für diese beiden Bereiche werden nicht allein vom Gesetzgeber beziehungsweise den Bundesministerien erlassen. Zu ihrer Überprüfung, Einhaltung und Durchführung gibt es noch mehrere andere Institutionen wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder den Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS).

In dieser Verantwortung steht der Betreiber
Das neue Gesetz zu überwachungsbedürftigen Anlagen nimmt die Anlagenbetreiber in dieser Weise in die Pflicht:

  • Einhaltung der Grundpflichten (§ 3)
  • Erfordernis der Gefährdungsbeurteilung (GBU – § 4)
  • Planung und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen (§ 5)
  • Regelmäßige Prüfungen der Anlagen (§ 7)
  • Ausführung eines Betriebsverbots (§ 8)

Wann sind diese Pflichten erfüllt?
Der Anlagenbetrieber muss diese Schutzziele über den ganzen Lebenszyklus einer Anlage berücksichtigen, in diesem Zusammenhang also eine eigene Sicherheitspolitik vorlegen. Er muss die aktuell geltenden Rechtsvorschriften des Binnenmarktes und zugleich jene technischen Vorschriften umsetzen, die speziell für den Anlagentyp gelten.

Kurze Schlussbewertung
Das neue ÜAnlG ermöglicht endlich eine neue Regelungsstruktur für das große Feld der Anlagensicherheit ähnlich der Systematik der Arbeitsschutzvorschriften. Eine große Verbesserung besteht jetzt darin, dass Einzelvorschriften zu überwachungsbedürftigen Anlagen früher meistens deplatziert beziehungsweise verstreut vorlagen. Dieses Gesetz führt nun zu mehr Klarheit bezüglich der Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen.

Dennoch ist ein möglicherweise fundamentaler Einfluss auf gewohnte Praktiken eher als mäßig einzuschätzen, denn die Sicherheit überwachungsbedürftiger Anlagen orientiert sich nach wie vor vorwiegend an der Betriebssicherheitsverordnung und den ihr nachrangigen Technischen Regeln plus Handlungshilfen, deren Bedeutung dadurch mitnichten geschmälert wurde.

Negative Kritik: So reagiert ihr richtig.

Negative Kritik: So reagiert ihr richtig.

Negative Kritik ist etwas, was uns unweigerlich im Alltag und in der Berufswelt begleitet. Vielen fällt es schwer, entsprechend darauf zu reagieren, denn niemand mag es, für seine Arbeit kritisiert zu werden. Jedoch gibt es hier viele Nuancen zu beachten, die dabei helfen können, Kritik zu differenzieren und auf die Situation abzustimmen. Wie geht man am besten mit negativen Kommentaren um? Und was steckt wirklich dahinter?

1. Was ist negative Kritik?

Das Wort Kritik beinhaltet für viele direkt eine negative Konnotation. Aber das ist nicht zwingend immer die Definition, die es in Wörterbüchern gibt. Auch der Duden zeigt, dass es unterschiedliche Verwendungsarten für das Wort gibt, diese auch nicht immer negativ sein müssen. Unter Kritik fällt im Allgemeinen eine Beurteilung. Dies kann sich auf die Arbeit beziehen, aber auch auf künstlerische Werke.

Negative Kritik sind dementsprechend Beurteilungen, die bewusst abwertend gewählt werden. Aber auch hier muss zwischen gut gemeinter negativer Kritik und einfachen Beleidigungen unterschieden werden. Wenn die Kommentare passiv-aggressiv wirken, dann handelt es sich um die schlechte Art von Kritik. Weiter unten wird zwar noch genauer darauf eingegangen, aber Kritik jeglicher Art sollte man sich nicht zu sehr zu Herzen nehmen, vor allem nicht, wenn keine Hilfestellungen als Ausgleich gegeben werden.

2. Welche Kritik ist wünschenswert?

Vielerorts wird immer von konstruktiver Kritik gesprochen. Das bezieht sich auf Beurteilungen, die bewusst gewählt sind, um den Empfänger einerseits nicht zu kränken, ihm aber andererseits hilfreiche Tipps mitzuteilen. Dabei handelt es sich um die beste Art von Kritik, denn nur so kann man sich auch weiterentwickeln. Kritik ohne weitere Hinweise, die nur die Arbeit selbst schlecht redet, hilft in den meisten Fällen nicht weiter. Sie senkt vielmehr die Arbeitsmoral und setzt die Person nur unnötig unter Druck.

3. Wie wird Kritik aufgenommen?

Kritik ist immer mit Vorsicht zu genießen, ob man sie erhält oder gibt. Es kommt hierbei sehr auf den Charakter an, dieser kann darüber entscheiden, wie Kritik formuliert wird und auch, wie sie aufgenommen wird. Selbstbewusste und offene Menschen haben oftmals weniger Probleme damit, Kritik anzunehmen. Wenn man mit der eigenen Arbeit vertraut ist und sich selbst kritisch damit auseinandersetzt, kann man Kritik auch entsprechend aufnehmen. Vielleicht war einem der eigene Fehler schon bewusst, aber es von einer anderen Person zu hören ist noch einmal etwas anderes.

Schüchterne und unsichere Menschen haben oft Probleme damit, Kritik richtig einzuordnen und anzunehmen. Ihr eigenes Selbstwertgefühl ist vorher schon gekränkt, weshalb negative Kritik eine andere Wirkung auf sie haben kann. Sie fühlen sich womöglich unter Druck gesetzt, reagieren emotional oder werden trotzig. Das ist alles normal, denn Kritik ist nicht einfach zu verarbeiten. Hierbei hilft vor allem die konstruktive Kritik. Man sollte sich langsam und mit einem entsprechend ruhigen Ton an diese Menschen herantasten, dabei Lösungswege und Hilfestellungen geben. Denn selbst wenn jemand einen Fehler begangen hat, Kritik ohne Hinweise zu geben, bringt auch nichts.

4. Wie kann ich mich selbst verbessern?

Es sei gesagt, dass man sich nicht jede Kritik immer zu Herzen nehmen muss. In einigen Momenten ist es sicher wichtig, die Ideen und Hinweise anderer Personen zu berücksichtigen. Aber manchmal sollte man auch auf sich selbst hören, denn man kann selbst am besten seine eigene Arbeit beurteilen. Dabei ist Selbstreflexion am wichtigsten. Die eigene Arbeit selbst konstruktiv bewerten und kritisieren zu können ist lehrreich und kann einen vor Kommentaren von außen wappnen. Wenn man sich selbst seiner Fehler bewusst ist, so kann man auch einfacher auf Kritik anderer eingehen. Dazu gehört auch ein Stück weit Eigenverantwortung, was vor allem in freischaffenden Berufen und in künstlerischen Bereichen wichtig ist.

Erfahrung ist ebenfalls etwas, was helfen kann. Ein Neuling in einer Firma hat es natürlich schwerer als jemand, der schon jahrelang dabei ist. Erst mit der Zeit entwickelt man ein Gefühl für die Kritik anderer, aber man kann diese auch um Rat fragen und versuchen, ihnen wirklich konstruktive Kritik zu entlocken. Es ist immer gut, lernwillig und offen an Konversationen heranzutreten und dem Gegenüber zu zeigen, dass man auch Kritik hören möchte und kann. Andererseits muss diese auch entsprechend formuliert sein, dass sie zu einem Lernprozess beiträgt.

Wenn einem negative Kritik unterkommt, dann ist es auch wichtig, sich selbst beherrschen zu können. Es bringt wenig, der Person auf eine ebenso negative Weise entgegenzukommen. Lieber die Kritik schlucken und sich seinen Teil dazu denken oder die eigene Unzufriedenheit mit Kritik äußern und genauer nachfragen. Manchmal hilft es auch, die Kritik erst einmal anzunehmen und darüber zu reflektieren und dann später noch einmal auf die entsprechende Person einzugehen. Größere Konflikte helfen keinem weiter.

Gehe immer mit gutem Beispiel voran. Die eigene Kritik sollte so formuliert sein, wie man sie auch selbst erhalten möchte. Wenn man den Menschen negativ entgegenkommt, so kann man auch keine positive Reaktion erwarten. Man sollte nur dann kritisieren, wenn man auch konstruktive Hinweise hinzugeben kann. Nur auf der Arbeit von jemand anderem herumzureiten, ohne Verbesserungsvorschläge, hilft dem anderen Menschen auch nicht weiter.

5. Fazit

Kritik in der Arbeitswelt ist manchmal schwer zu verkraften. Dabei ist es wichtig, selbst entscheiden zu können, welche Kritik angenommen wird und welche man für unnötig hält. Konstruktive Kritik mit entsprechenden Verbesserungsvorschlägen ist in allen Fällen die beste Option, aber auch hier muss man selbst lernen zu differenzieren. Am Ende liegt die Verantwortung bei einem selbst und man kann selbst am besten einschätzen, wie eine bestimmte Arbeit zu verrichten ist.

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