Emotionale Intelligenz – wichtige Anforderung an Führungskräfte

Emotionale Intelligenz – wichtige Anforderung an Führungskräfte

Emotionale Intelligenz – warum sie so wichtig für Führungskräfte ist

Eine Führungspersönlichkeit zeichnet sich nicht unbedingt nur durch ihre fachlichen Fähigkeiten aus, sondern auch über das Talent, eigene Emotionen und die anderer Menschen wahrzunehmen, zum Ausdruck zu bringen, zu verstehen und auf sinnvolle Weise damit umzugehen. Im folgenden Artikel erfahren Sie, warum die Emotional Intelligenz so so wichtig ist. Denn auch bei Themen wie Brandschutz, Explosionsschutz Arbeitsschutz und Umweltschutz spielt der IQ eine entscheidende Rolle.

Eine Umfrage von Careerbuilde hat ergeben, dass unter 547 Führungskräften in verschiedenen Ländern 83 Prozent die Meinung vertraten, dass ein Arbeitgeber mehr wert auf emotionale Intelligenz (EI) anstatt auf den Intelligenzquotienten (IQ) eines Angestellten legt.

Laut einer Umfrage von CareerBuilder unter 547 Führungskräften in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Schweden sagen 83 Prozent, ihnen sei die emotionale Intelligenz (EI) eines Arbeitnehmers wichtiger als dessen Intelligenzquotient (IQ). Mehr als die Hälfte der Arbeitgeber (55 Prozent) gaben sogar zu, dass sie jemanden, der einen hohen IQ, aber gleichzeitig nur über wenig emotionale Intelligenz verfügt, gar nicht einstellen wollen würden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass jemanden, der eine erstklassige Berufs- oder Studienausbildung genossen hat, lägst nicht mehr unter allen Mitbewerben die besten Chancen hat. Emotionale Skills sind mittlerweile eine der wichtigsten Anforderungen, die Personaler haben können. Aber was genau versteht man eigentlich unter dem Begriff Emotionale Intelligenz und woran können Personalverantwortliche sie erkennen und fördern?

Was genau bedeutet es eigentlich, emotional intelligent zu sein?

Die Bezeichnung der Emotionalen Intelligenz trat erstmals durch Veröffentlichungen des amerikanischen Psychologen Daniel Goleman in den 90er Jahren in Erscheinung. Nach seinen Erkenntnissen umfasst die emotionale Intelligenz die Fähigkeit, die eigenen Emotionen und die der Mitmenschen wahrzunehmen, zum Ausdruck zu bringen, richtig zu interpretieren und auf sinnvolle Weise damit umzugehen. Emotional intelligent ist also nicht automatisch jemand, der sehr gefühlsbetont und emotional oder aus dem Affekt heraus handelt, sondern es geht hier vielmehr darum, bewusst mit den verschiedenen Stimmung umzugehen. Deshalb wünschen sich immer mehr Arbeitgeber von ihren Angestellten, dass diese Freude an Innovationen und Integrität haben, empathisch sind und sich selbst und andere motivieren können.
Vergleicht man diese Ergebnisse mit den Resultaten au der CareerBuilder-Umfrage, fällt auf, das Goleman schon 1995 davon überzeugt war, dass die Emotionale Intelligenz einen weitaus höheren Stellenwert für die Besetzung einer Führungskraft hat als der Intelligenzquotient. Wer einen Bewerber bewertet sollte demnach das individuelle Know-How sowie den IQ nur zu 25 Prozent beachten, während der EI einen Stellenwert von 50 Prozent einnähme.

Der IQ wird als zu wichtig eingestuft

Auch der Arzt Thomas Grüter äußerte sich in einem Gespräch mit Deutschland Radio anlässlich des 100. Jahrestages der Erfindung des IQs mit der Aussage, dass der IQ mitunter überbewertet werde. Der deutsche Psychologe ersann 1912 die wohl bekannteste Methode zur Bestimmung der Intelligenz, die bis heute jedoch als umstritten gilt. Laut Grüter sage ein solches Testergebnis lediglich aus, ob man bestimmte Aufgaben oder Kombinationen besser oder schlechter ausführen könne. Grundsätzlich käme es jedoch darauf a, ob man schnell neue Schlussfolgerungen ziehen könne. Diese Fähigkeit könne jeder lernen. Laut Grüter sei Intelligenz keine Eigenschaft wie etwa die Körpergröße, die jemand habe.
Was Personalmanager betrifft, die den IQ als sehr wichtig einstufen, äußerte sich der Arzt skeptisch gegenüber. Laut ihm könne der IQ allein nicht entscheiden, ob jemand für bestimmte Bereiche geeignet sie oder nicht. Manchmal komme es im Beruf auch viel mehr darauf an, sich auf die Mitmenschen einstellen zu können und erfolgreich in punkto Kommunikation zu ein. Doch diese Bereiche werden vom IQ nicht erfasst.

Gute Chefs wissen um die Kraft der Emotionen

Aus diesem Grund bietet Arbeitspsychologe Donato Muro Seminare zu diesem Thema an. Dabei können Sie lernen, wie Sie die Emotionale Intelligenz unter Ihren Mitarbeitern erkennen können und erfahren, warum diese so wichtig ist, wenn Sie Führungspositionen geschickt besetzen wollen. Je höher die Position ist und mit desto mehr Verantwortung sie einhergeht, desto wichtiger sind fachübergreifende Kompetenzen in einem Unternehmen. Als Führungskraft sollten Sie sich darüber im Klaren sein, wie Sie die verschiedenen Talente und das Spektrum der individuellen Persönlichkeiten sinnvoll einsetzen und so koordinieren können, dass Ihr Unternehmen noch erfolgreicher wird. Planen Sie strategisch für die Zukunft, indem Sie sich mit den Stärken und Schwachpunkten Ihres Teams auseinandersetzen. Natürlich sollte es auch nicht an der notwendigen Motivation mangeln, denn schließlich müssen Sie als Leader auch festlegen, wer welche Verantwortung übernimmt und wie verbindliche Ziele getroffen werden können. Gerade im Bereich Arbeitsschutz, bei dem es um das Leben der Mitarbeiter geht, spielt die Emotionale Intelligenz eine große Rolle bei der erfolgreichen Bewältigung der Aufgaben. Letztendlich ist ein emotionaler Intelligenz auch wichtiger als ein hoher IQ, weil man damit Konflikte auf effektivere Weise lösen kann. Außerdem wirken emotional intelligent Menschen oftmals wesentlich sympathischer auf Kunden, aber auch auf ihr kollegiales Umfeld. Es fällt ihnen leichter andere mit ihrer positiven Energie mitzureißen. In schwierigen Situationen können sie besser mit Druck umgehen und reagieren wesentlich besonnener. Gerade wenn es also um das Thema Brandschutz geht, erklärt Ihnen Donato Muro gerne, wie Sie auch in einer brenzligen Situation ruhig bleiben.

Fördern Sie die Emotionale Intelligenz im Beruf

Die Emotionale Intelligenz ist genauso wenig wie der IQ ein Talent, das uns in die Wiege gelegt wird. Es handelt sich dabei vielmehr um ein Zusammenspiel einzelner Fähigkeiten, die allesamt ausgebaut und erweitert werden können. In einer Schulung mit Donato Muro können Sie lernen, wie Sie sich selbst besser wahrnehmen und regulieren können, insbesondere wenn Sie unter Druck geraten. Erfahren Sie, wie Sie selbst Ihre Empathie trainieren können und warum es so wichtig ist, sich und andere mit Lob und positiver Energie zu motivieren. Auch die sozialen Kompetenzen sind sehr wichtig für mehr Erfolg im Berufs- und im Privatleben. Schließlich profitieren Sie nicht nur karrieretechnisch davon, sondern lernen etwas sehr wichtig für den Rest Ihres Lebens und für den Umgang mit verschiedenen Beziehungen im Allgemeinen. Ganz gleich, ob es darum geht, einen kühlen Kopf zu bewahren, Streit zu schlichten oder auf einen schwierigen Kunden einzugehen: Sie werden sehr viel gelassener sein und somit einen freundlicheren Eindruck auf Ihr Umfeld machten.
Falls Sie die empathische Fähigkeit bei einem Ihrer Angestellten fördern möchten, sollten Sie ihn zum Beispiel dazu ermutigen, achtsamer seine Kollegen zu beobachten und ihnen mit der nötigen Aufmerksamkeit Gehör zu schenken. Auch die Bedürfnisse des Gegenübers sollten dabei beachtet werden. Nicht alle Empfindungen werden dabei durch die Sprache zum Ausdruck gebracht, weshalb es umso wichtiger ist, nonverbale Signale zu erkennen und richtig zu interpretieren. Hinzu kommen persönliche Neigungen und Fähigkeiten, die ein geschulter Personaler richtig deutet. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind Gruppendynamiken, denn gerade wenn mehrere Personen aufeinander treffen, lassen sich Machtspiele kaum vermeiden. Durch ausreichend Empathie lernen Sie, wie Sie die Gefühle und Reaktionen anderer vorhersehen können und Konflikte bestenfalls gar nicht erst entstehen lassen.

Arbeitsschutz auf Baustellen

Arbeitsschutz auf Baustellen

Alleine im Jahr 2019 sind über 57 Bauarbeiter pro 1000 Vollzeitbeschäftigte bei der Ausübung ihres Berufs verunglückt. In der Tat ist kaum ein Beruf gefährlicher. Umso wichtiger ist es, mit angemessenen Arbeitsschutzmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Statistik zeigt aber, dass es um die Einhaltung notwendiger Schutzregeln schlecht bestellt ist.

Welche Gefahren sind Bauarbeiter ausgesetzt?

Energie an sich ist nicht schädlich, wenn sie unkontrolliert und unbeabsichtigt auf Menschen einwirkt jedoch schon. Auf der Baustelle findet man viele Energie- und Gefahrenquellen:

– Baumaschinen und elektrische Handwerkzeuge
– Bewegungsenergie sich bewegender Menschen
– Antriebsenergie (Pneumatik, Hydraulik, Motoren)
– Schwerkraft / Lageenergie
– Wärmeenergie (Hitze – z. B. durch Schweiß oder Feuerarbeiten)
– Gefahrstoffe (Energie, die in einem Stoff chemisch gebunden ist)

Die Bauleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Energiequellen gebündelt und einem einzigen Zweck zugeleitet werden: dem Errichten eines Bauwerks. Werden keine Schutzmaßnahmen ergriffen, kann es schnell gefährlich werden, denn selbst der erfahrenste Arbeiter macht mal einen Fehler.

Risiken auf der Baustelle: Was ist typisch?

Brenzlige Situationen gehören auf der Baustelle zum Alltag. Gerade deshalb ist es wichtig, nicht überheblich zu werden und mit einer „Wird schon gut gehen!“, sich ans Werk zu machen. Unvorsichtigkeit und Fehleinschätzungen sind die Hauptrisiken auf dem Bau. Konkret bedeutet dies, dass aus Bequemlichkeit auf die Arbeitssicherung verzichtet wird. Aber auch mangelndes Fachwissen oder Zeitdruck kann dazu führen, dass auf das Einhalten von Regeln verzichtet wird. Aufgrund der inhärenten Unübersichtlichkeit auf der Baustelle steigt die Unfallgefahr. So kommt es zu:

– Stürzen durch ungesicherte Arbeitsbereiche, unsicher stehenden Leitern oder Gerüsten
– Stürze in Baugruben, welche nicht abgespannt wurden
– Verschüttungen
– Stolpern über Hindernisse (Materialien und Arbeitsgerät)
– Unfällen aufgrund falscher Bedienung von Werkzeugen bzw. Maschinen
– Verletzungen durch herabfallendes Material

Auch Brände, elektrische Stromschläge und Vergiftungen durch unsachgemäßen Umgang mit Gefahrgut sind typisch.

Arbeitssicherheit auf Baustellen – gesetzliche Bestimmungen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet das gesetzliche Rahmenwerk in Deutschland. Eine Vielzahl an Einzelverordnungen reglementiert etwa den Umgang mit Materialien und Lasten (Gefahrstoffverordnung, Lastenhandhabungsverordnung) oder beschreiben, wie mit Lärm umzugehen ist (LärmVibrationsArbSchV). Darüber hinaus ist auch die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung und die Baustellenverordnung ( Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen “RAB”) von Relevanz.

Wichtig zu wissen ist, dass die Berufsgenossenschaft technische Neuerungen auf ihr Gefahrenpotenzial prüft, diese sind stets auf dem aktuellsten Stand gehalten. Zu guter Letzt sind auch noch die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft zu erwähnen. An Regeln mangelt es also kaum.

Was genau legen die Vorschriften fest?

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz auf Baustellen sind komplex und umfangreich. Abgestellte Personen müssen zwangsläufig eine Checkliste abarbeiten, auf der sehr viele verschiedene Punkte aufgeführt sind. Es geht dabei nicht bloß darum, die Baustelle angemessen zu sichern. Verantwortliche Personen haben auch sicherzustellen, dass die Arbeiter über die Befähigung verfügen, mit Gefahrenquellen umzugehen. Auch die Planung und Organisation der Arbeitsabläufe wirkt sich entweder positiv oder negativ auf die Sicherheit aus. Natürlich sind auch Arbeitsmittel zu prüfen. Eine defekte Maschine mit blank liegenden Kontakten kann etwa zu gefährlichen Stromschlägen führen.

Spezialfall: Hochbau

Wenn Gebäude wie Wohnhäuser, Türme, Einkaufszentren oder Stadien errichtet werden, muss mit besonderen Gefahren gerechnet werden. Je mehr Arbeiter in luftiger Höhe ihren Dienst verrichten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit abzustürzen – wenn etwa das Gerüst nicht ordnungsgemäß gesichert und abgenommen wurde. Auch Stürze von Leitern sind typisch, wenn auf den Einsatz von Hubbühnen verzichtet wird. Natürlich werden auch Arbeitsmaterialien und Gerät auf den Hochbau transportiert. Nachlässigkeit bei der Ladungssicherheit führt dazu, dass sich Objekte lösen. Herabfallende Gegenstände gefährden dann tiefer arbeitende Menschen. Von grundlegender Bedeutung ist daher auch der Schutz des Kopfes durch das Tragen eines Helms. Arbeitsschuhe verhindern das Zerquetschen von Zehen und Verletzungen durch Anstoßen. Durch die robuste Sole wird das Eintreten von Gegenständen (Nägel, Späne) verhindert.

Spezialfall: Tiefbau

Der Bau von Tunneln, Kanälen, Straßen und Brücken zählt in den Bereich des Tiefbaus. Auch hier finden wir spezifische Gefahrenquellen. So kann es passieren, dass Baufahrzeuge in Gruben abrutschen oder im Rückwärtsgang Unheil anrichten. Darüber hinaus passiert es, dass Menschen verschüttet werden, wenn Grubenwände nicht fachgerecht gesichert werden. Dies ist die häufigste Ursache für tödliche Unfälle im Tiefbau.

Es kann aber auch passieren, dass beim Erdaushub Wasser-, Strom und Gasleitungen angebaggert und beschädigt werden. Besonders unappetitlich ist austretendes Abwasser, welches mit Keimen belastet ist. Um dies zu verhindern, muss die Bauleitung über Lagepläne des Versorgers verfügen.

Spezialfall: Straßen- und Gleisbau

Nicht immer können Straßenabschnitte vollständig gesperrt haben. Insbesondere auf Autobahnen werden Bauarbeiten durchgeführt, während der Verkehr weiterfließt. Wichtig wird dann das Einhalten von Sicherheitsabständen. Beim Gleisbau muss das Team an Arbeitern vor heranfahrenden Zügen gewarnt werden. Für diesen Zweck kommen spezielle Sicherheitsfachkräfte zum Einsatz.

Wie sind die Arbeitsschutzpflichten verteilt?

An Bauprojekten sind verschiedene Parteien beteiligt. Zu diesen zählt der Bauherr, der Arbeitgeber sowie die Beschäftigten. Nicht jede Partei trägt gleich viel Verantwortung für die Bausicherheit.

Bauherren

Grundlegende Verantwortung trägt der Bauherr. Er muss sicherstellen, dass alle relevanten Regeln eingehalten werden. Treten verschiedene Firmen gleichzeitig in Erscheinung, muss ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) bestellt werden. Dieser muss keinesfalls von extern beauftragt werden. Voraussetzung ist lediglich die notwendige Fachkenntnis. Donato Muro aus Düsseldorf ist Arbeitsschutzingenieur und HSE-Experte und kann diesbezüglich weiterhelfen. Seine Firma bietet die Aus- und Fortbildungen zum SiGeKo an. Direkt vor Ort oder sogar online. Als Bauherr kann man so auf Dauer einiges an Geld sparen, da externe Dienstleister nicht mehr beauftragt werden müssen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle kann dann eigenständig geplant, koordiniert und überwacht werden. Dies ist auch insofern praktisch, als die Haftung nicht immer auf den Dienstleister übertragen werden kann.

Arbeitgeber

Als Grundlage für sicheres Arbeiten auf der Baustelle gilt die Gefährdungsbeurteilung. Diese wird vom Arbeitgeber erstellt. Anschließend muss Sorge dafür getragen werden, dass entsprechende Kommentare des SiGeKo in die Praxis überführt werden. Dazu kann zum Beispiel die Bereitstellung von Schutzausrüstung gehören. Zudem müssen Beschäftigte über alle Maßnahmen, welche den Arbeitsschutz betreffen, aufgeklärt werden – in leicht verständlicher Form! Die Koordination mit anderen verantwortlichen Firmen und die Wartung von Maschinen fällt auch in den Aufgabenbereich des Arbeitgebers.

Beschäftigte

Bauarbeiter sind dazu verpflichtet, Arbeitsmittel ihrer Bestimmung gemäß zu nutzen und sie auf Beschädigungen zu überprüfen. Aufenthaltsverbote sind zu achten und die notwendige Schutzausrüstung muss angelegt werden. Besteht Brand oder Explosionsgefahr, darf keinesfalls geraucht werden (Brandschutz).

Wie werden Schutzmaßnahmen durchgesetzt?

Wenn eine Gruppe betriebsfremder Personen die Baustelle unangemeldet betritt, dann kann eine Arbeitsschutzkontrolle (z.B. BG Bau) anstehen. Mit Checkliste und Kugelschreiber bewaffnet wird genau überprüft, ob die Schutzmaßnahmen umgesetzt werden – und vollständig sind! Wichtig ist auch, dass Arbeitsschutzmaßnahmen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Liegen hier Mängel vor, wird dies von der Gewerbeaufsicht als Verstoß gewertet. Konkret müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

– Die Gefährdungsbeurteilung
– eine Liste der vom SiGeKo angeordneten Maßnahmen
– sicherheitsrelevante Betriebsanweisungen zur Durchführung risikobehafteter Arbeiten
– Nachweise über die Existenz von Ersthelfern, Sicherheitsbeauftragten und durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge.
– Dokumente, die eine Unterweisung der Arbeiter belegen

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Werden Mängel festgestellt, wird zuerst eine Mahnung ausgesprochen. Innerhalb einer bestimmten Frist muss dieser beseitigt werden. Geschieht dies nicht, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 €. Darüber hinaus kann auch die Verwendung schadhafter Betriebsmittel untersagt werden. Besonders problematisch sind Verstöße dann, wenn Arbeiter verunglücken und gesundheitliche Schäden erleiden. In diesem Fall kommt die Anwendung des Strafrechts infrage – eine Freiheitsstrafe droht!

Aber auch Angestellte müssen Schutzregeln (wie das Verwenden von Schutzkleidung) befolgen. Verweigern sie sich, droht die fristlose Kündigung. Wie wir gesehen haben, ist die Verhütung von Unfällen auf der Baustelle keine einfache Angelegenheit. Experten wie Donato Muro aus NRW können beratend tätig werden. Auch eine Weiterbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist möglich – auch bequem über das Internet!

Prüfung von Leitern und Tritten

Prüfung von Leitern und Tritten

Warum die Prüfung von Leitern und Tritten für den Arbeitsschutz und Brandschutz so relevant ist

Leitern und Tritte stellen aufgrund des erhöhten Standes ein hohe Absturzgefahr im betrieblichen Umfeld dar. In einer Ausbildung zur befähigte Person für Leitern und Tritte mit dem Experten für Arbeitsschutz und Brandschutz – Donato Muro – lernen Sie entweder vor Ort oder in einer Online-Schulung das richtige Verhalten am Arbeitsplatz. Von Seiten des Gesetzgebers aus ist der Vorgesetzte zu einer regelmäßigen Leiterprüfung verpflichtet. Diese Verantwortlichkeit beginnt dabei für Sie schon bevor Sie diese Arbeitsmittel bereitgestellt haben. Denn durch eine Gefährdungsbeurteilung bewerten Sie, ob es nicht andere weniger riskante Arbeitsmittel als Leitern und Tritte gibt, die den gleichen Zweck erfüllen. Eine sicherere Wahl könnten zum Beispiel eine Arbeitsbühne oder ein Gerüst sein. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, auf welche Aspekte Sie beim Prüfen von Leitern und Tritten achte sollten und wie Sie die Leiterprüfung dokumentieren.

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Welche Pflichten hat der Arbeitgeber, wenn er Leitern und Tritte zur Verfügung stellt?

Ein Arbeitgeber, der Leitern und Tritte bereitstellt, muss zu jedem Zeitpunkt sicherstellen, dass für die Sicherheit der nutzenden Mitarbeiter gesorgt ist. Das beginnt bereit bei einer individuellen Gefährdungsbewertung über die Eignung dieser Arbeitsmittel für den entsprechenden Arbeitszweck. Hierbei spielt es vor allem eine Rolle, die Leitern und Tritte sorgfältig auszuwählen und auch auf die Sicherheitsaspekte von weiterem Zubehör zu achten. Jeder Arbeitnehmer, der im Unternehmen mit Leitern und Tritten hantiert, bedarf einer Unterweisung und muss sich in regelmäßigen Abständen einer Leiterprüfung unterziehen.

Welche Leitern und Tritten gibt es?

Je nach Bauart, Größe und Einsatzort werden unter anderem die folgenden Leitertypen unterschieden:

  • Mehrzweckleitern
  • Rollleitern
  • Seilleitern
  • Hänge- und Mastleitern
  • Podestleitern
  • Schiebeleitern
  • Stehleitern

Bei den Tritten können unter anderem die folgenden Utensilien zum Einsatz kommen:

  • Hockertritte
  • Tritthocker
  • Rolltritte
  • Tonnenförmige Tritte
  • Leitertritte

Als typische Zubehörteile für Tritte und Leitern kommen zum Beispiel folgende Teile zum Einsatz:

  • Gurte und Traversen
  • Einhänge- und Aufsetzvorrichtungen
  • spezielle Leiterfüße
  • Handläufe

Leitern können aus verschiedenen Materialen bestehen wie Holz, Stahl, Aluminium oder Kunststoff. Bei der Auswahl des Materials sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welche Arbeitsaufgabe erfüllt werden soll und wie viele Aufstiege an einem bestimmten Arbeitsort parat stehen müssen.

Anhand dieser kleinen und unvollständigen Auflistung erkennen Sie bereits, dass die Bestimmung der richtigen Leiter oder des passenden Tritts mit einer sehr hohen Verantwortung einhergeht. Als Arbeitsgeber sind Sie für die geeignete Auswahl verantwortlich. Selbstverständlich können Sie diese Ausgabe auch an Personen mit dem jeweiligen Know-how delegieren, aber die übergeordnete Verantwortung behalten immer noch Sie.

Welche Auswahlkriterien für Leiter und Tritte werden unterschieden?

Leiter und Tritte werden nach Bauart, Größe, Zubehör und Werkstoff unterschieden. Hinsichtlich der Auswahl sollten Sie sich über die folgenden Faktoren Gedanken machen:

  • die Arbeitsaufgabe
  • die Dauer der Benutzung
  • die Arbeitsweise
  • bestmögliche Ergonomie
  • die zulässige Traglast
  • die Bodenbeschaffenheit

Dabei spielt es auch eine große Rolle, ob Sie mit einem ebenen oder unebenen Boden zu tun hat. Selbst ein Untergrund, der sehr glatt ist, geht mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial einher. Was die Ergonomie betrifft, muss berücksichtigt werden, ob Sie auf der Leiter über Kopf arbeiten müssen. Doch das ist noch längst nicht alles. Denn neben diesen Kriterien gibt es noch einige andere spezielle Gefahrenpotenziale, die sich unter anderem aus den folgenden Überlegungen ergeben:

  • Aufstellungsort von Leitern und Tritten (intensiver innerbetrieblicher Verkehr)
  • Nähe zu Rohrleitungen, Behältern, elektrischen Anlagen oder explosiven Betriebsteilen
  • Beschädigungen an Holmen sowie Verschmutzungen
  • Umliegende Schächte, Maschinen, Kanäle oder andere Einrichtungen
  • Benachbarte Kran- und Förderanlagen
  • Absturzkanten

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten bei der Leiter- und Trittprüfung von Leitern und Tritten?

Leitern und Tritte werden als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert, weshalb sie die gleichen Anforderungen für die Betriebssicherheit mit sich bringen. Die DGUV Information 208-916 setzt sich mit dem Thema Leitern und Tritte und insbesondere auch mit der Leiterprüfung auseinander.
Sie finden allgemeine Regelungen außerdem im Arbeitsschutzgesetz, während berufsgenossenschaftliche Vorschriften Sie über bestimmte Leitertypen in Kenntnis setzen. So werden Podestleitern beispielsweise im BGI 637 angesprochen.
In der Ausbildung mit Donato Muro erfahren Sie, welche weiteren DIN-Normen die Prüfkriterien für spezifische Leitern und Tritte festlegen. Denn der Arbeitgeber legt fest, wer als Leiterprüfer in seinem Betrieb die Verantwortung übernimmt. Dabei kann er
zwischen externen Dienstleistern und internen befähigten Mitarbeitern entscheiden.
Als befähigte Person Leitern und Tritte erhalten Sie ein entsprechendes Zeugnis, das Sie bundesweit bei der Bewerbung nutzen und somit Ihre Karrierechancen um ein Vielfaches erhöhen können.

Wie oft muss eine Prüfung der Leiter erfolgen?

Laut Gesetz und insbesondere laut §§ 3 und 14 BetrSichV muss eine solche Begutachtung regelmäßig erfolgen. Wie oft die Notwendigkeit besteht, richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen. Die Verantwortung für die Bestimmung der zeitlichen Abstände übernimmt der Arbeitgeber, der diese Aufgabe jedoch auch an eine befähigte Person übertragen kann. Wie bereits oben erwähnt wurde kann solch eine befähigte Person betriebsintern sein oder von außerhalb angefordert werden. Sie qualifizieren sich durch die Teilnahme an einem Weiterbildungsseminar wie Sie vom Experten Donato Muro angeboten werden.

Die zeitlichen Abstände richten sich unter anderem nach:

  • wie oft die Leiter genutzt und wie stark das Material beansprucht wird
  • einem gegebenenfalls speziellen Gefahrenpotenzial nach Bauart
  • Schwere und Frequenz möglicherweise vorausgegangener Mängel

Wie wird die Prüfung von Leitern und Tritten dokumentiert?

Die Dokumentation der regelmäßig wiederholten Prüfungen erfolgt in einem Prüfbuch.
Darin enthalten sind zum Beispiel Informationen zu den Prüfkriterien und Ergebnissen anhand eines Protokolls. Das jeweils aktuelle Protokoll informiert Sie auch über den nächsten Prüftermin.

Welche Kosten können durch die Prüfung von Leitern und Tritten entstehen?

Entscheiden Sie sich für Prüfung durch interne Arbeitskräfte, können Sie Kosten für die Schulung und Weiterbildung der befähigten Personen erwarten. Wie hoch diese Kosten sind, hängt von dem jeweiligen Ausbilder ab. Donato Muro hebt sich hierbei deutlich von der Konkurrenz ab, denn seine Unterweisung ist wesentlich günstiger als ein Großteil der Angebote, die Sie online finden. Dabei spielt es natürlich auch eine Rolle, ob Sie die Schulung online oder vor Ort bevorzugen. Die Unterweisung online bietet Ihnen nicht nur eine maximale zeitliche und örtliche Flexibilität, sondern ist auch günstiger. Denn hierbei entfallen unter anderem die Kosten für die Anfahrt sowie die Unterkunft beim Seminarort.


In jedem Fall halten sich die Kosten für die Prüfung von Leitern und Tritten immer geringer als potenzielle Folgekosten, mit denen Sie rechnen müssen, wenn Sie aufgrund persönlicher Versäumnisse von Dritten zur Haftung gezogen werden. Demzufolge macht eine Ausbildung zur befähigte Person Leitern und Tritte bei Donato Muro aus vielen Gründen Sinn, denn Sie lernen hier etwas Wertvolles für das ganze Leben und erfahren wie Sie stets die Sicherheit für sich und für alle anderen Mitarbeiter vor Ort gewährleisten können.

Zur Ausbildung: [hier].


Denn schon ein Absturz aus geringer Höhe kann bei Menschen zu schweren Verletzungen oder im schlimmsten Fall sogar zur Arbeitsunfähigkeit oder sogar zum Tod führen. Auch Leiteranlangen, die nicht gesichert wurden und infolgedessen umstürzen können große Schäden am Menschen und an Gütern verursachen. Somit ist die Leiter- und Trittprüfung von existenzieller Bedeutung für die allgemeinen Sicherheitsanforderungen in einem Betrieb. Aufgrund der Haftungsgefahren sollten Sie sich genauso gut wie Ihre geprüften Personen mit den Anforderungen der Prüfung auskennen und dafür sorgen, dass Ihre Arbeitnehmer regelmäßig unterwiesen werden. Überlassen Sie nichts dem Zufall, denn Sicherheit geht vor.

Arbeitsmedizinische Vorsorge: ein muss…???

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?

Jede Arbeit birgt unterschiedliche gesundheitliche Risiken. Mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge lässt sich dieser Problematik begegnen. Wie der Name schon andeutet, geht es dabei um die Früherkennung von typischen berufsbezogenen Krankheiten. Auch eine spezielle Gesundheitsberatung gehört dazu, um das Entstehen spezifischer Gesundheitsbeschwerden zu verhindern.

Nun stellt sich allerdings die Frage, wann Beschäftigte überhaupt zum Betriebsarzt müssen – oder dürfen. Bei der Antwort muss allerdings differenziert werden, denn die unterschiedlichen Arten arbeitsmedizinischer Vorsorge bedürfen der Einhaltung unterschiedlicher Regeln.

Die 3 Arten arbeitsmedizinischer Vorsorge

Generell wird in der Arbeitsmedizin zwischen 3 unterschiedlichen Arten der Vorsorge unterschieden:
die Angebots-, Wunsch und Pflichtvorsorge. Wann welche Maßnahmen durchgeführt werden, ist in der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV). Der Leitfaden beschreibt, bei welchen Risiken im Betrieb welcher Vorsorgemaßnahme auslösen. Experten im Arbeitsschutz wie etwa Donato Muro können beratend tätig werden, um die individuelle Lage im eigenen Unternehmen adäquat beurteilen zu können.

Die Pflichtvorsorge müssen Betriebe dann betreiben, wenn der Beruf besonders risikobehaftet ist. Sie ist nicht selten Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit. Darum muss der Beschäftigte auch unabhängig vom eigenen Gusto den Gang zum Betriebsarzt antreten. Weigert er sich, riskiert er ein Berufsverbot.
Freiwillig ist die Teilnahme an der Angebotsvorsorge. Wer einen Brief erhält, in dem ein entsprechendes Angebot beschrieben wird, kann diesen ignorieren – ohne mit negativen Konsequenzen rechnen zu müssen. Ob dies allerdings zu empfehlen ist, steht freilich auf einem anderen Blatt. So manch einer ist überrascht, dass selbst die Arbeit am PC mit Risiken behaftet ist. Eine freiwillige Vorsorge ist aber auch dann zu empfehlen, wenn man täglich mäßigem Lärm (80-85 dB) ausgesetzt ist oder bis zu vier Stunden täglich Feuchtarbeit betreibt.

Wer seiner Gesundheit liebt, der kann sich aber auch direkt an den Arbeitgeber wenden und eine Wunschvorsorge beantragen. Diese darf einem nicht verwehrt werden!

Ist eine Untersuchung beim Betriebsarzt verpflichtend?

Damit der Arbeitgeber seine Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge erfüllt, muss dieser ein Arztgespräch mit Befundaufnahme veranlassen. Dabei werden gezielt Fragen gestellt, die mit der Tätigkeit verknüpft sind. Man sprich in diesem Zusammenhang auch von der Erstellung einer „Arbeitsanamnese“. Bei Verdachtsfällen wie etwa einer Schädigung des Gehörs können Untersuchungen eingeleitet werden. Als Betroffener kann der Hörtest, so wie jede andere Untersuchung jedoch verweigert werden.

Wann muss der Arbeitgeber eine Pflichtvorsorge anbieten?

So manches Unternehmen sollte den Anhang der ArbMedVV genau studieren. Dort sind jene besonders gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten aufgeführt, die eine Pflichtvorsorge unabdingbar machen. Im Zweifel sollte der Experte für Arbeitsschutz Donato Muro hinzugezogen werden, denn die Pflichtvorsorge wird immer vom Arbeitgeber bezahlt – und auch organisiert.

Beim Umgang mit Gefahrstoffen ist natürlich nicht nur der betriebliche Brandschutz wichtig. Auch die Gesundheit der Mitarbeiter ist einer besonderen Bedrohung ausgesetzt. Ein weiteres Beispiel wäre die Arbeit in einem sehr lauten Umfeld. Wer jahrelang ohne Hörschutz einem Schalldruck über 85 dB ausgesetzt wird, der wird eine Hörminderung davontragen. Um das Hörgerät zu vermeiden, müssen sich Angestellte beim Betriebsarzt über die Risiken aufklären lassen. Nur so kann oftmals zum disziplinierten Tragen eines angemessenen Hörschutzes motiviert werden.
Bis 2013 orientierten sich Betriebsärzte an den „DGUV Grundsätzen für arbeitsmedizinische Untersuchungen”.

Rechtlich bindend sind diese allerdings nicht. Heutzutage dienen sie nur noch als lose Leitfäden, die von jedem Betriebsarzt anders ausgelegt werden.

Wann ergibt die Angebotsvorsorge Sinn?

Ziel gesetzlicher Vorschriften ist es, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Dabei lässt das Gesetz durchaus Abstufungen zu. Eine Angebotsvorsorge ist immer dann sinnvoll, wenn bei der Ausübung der Tätigkeit geringere Schäden zu befürchten sind. Wer etwa einem Schallpegel von unter 85 dB ausgesetzt ist, der wird womöglich nicht taub. Ein negativer Einfluss auf den Organismus und die Psyche besteht aber trotzdem. Ein weiteres Beispiel: Die Mitarbeiter hantieren mit Chemikalien, welche von der Haut aufgenommen werden können. Wird ein bestimmter Grenzwert am Arbeitsplatz (Exposition) überschritten, wird die Vorsorge verpflichten. Andernfalls muss sie bloß angeboten werden.

Spezialfall Wunschvorsorge

Für die Wunschvorsorge muss kein gesundheitlicher Grund gegeben sein. Auch die Art der Tätigkeit ist im Grunde egal: Sie muss nicht einmal als besonders anstrengend gelten. Jeder Arbeitnehmer darf darauf bestehen, sich vom Betriebsarzt beraten zu lassen. Darüber hinaus muss die Wunschvorsorge vom Arbeitgeber auch angeboten werden. Es handelt sich dabei um eine verpflichtende Aufklärung über bestehende Rechte.

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflichten des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber steht man seinen Angestellten gegenüber in der Verantwortung. Zur Fürsorgepflicht gehört es auch, sich im Paragrafendschungel zurechtzufinden. Welche Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge greifen in welchem Fall? Die Beratung durch einen Experten wie etwa Donato Muro aus Nordrhein-Westfalen ist sehr zu empfehlen. Weshalb? Weil Fehler im betrieblichen Vorgehen sehr hohe Bußgelder zur Folge haben kann.
Festzustellen ist:

– Wann und an welchem Ort sind Mitarbeiter welchen medizinisch relevanten Gefahren ausgesetzt?
– Ob die Angebotsvorsorge bereits regelmäßig und ordnungsgemäß (schriftlich!) angeboten wird.
– Inwiefern eine etwaige Verpflichtung zur Bereitstellung einer Wunschvorsorge besteht.

In der Arbeitszeit zum Betriebsarzt?

Es ist dem Arbeitgeber strikt untersagt, den Gang zum Arbeitsmediziner von der Entlohnung auszuschließen. Oder anders gesagt: Mitarbeiter müssen in der Arbeitszeit zum Betriebsarzt gehen. Dies schließt Beratung und Untersuchungen mit ein. Auch der Weg zum Arzt und mögliche Nachuntersuchungen (Verweisung zum Facharzt) sind zu bezahlen. Alle relevanten Maßnahmen sind darüber hinaus vom Arbeitgeber zu zahlen. Welche Maßnahmen notwendig sind, entscheidet einzig und allein der Arbeitsmediziner!

Was steht am Ende der Vorsorgeuntersuchung?

Seit 2013 werden Details der Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr bescheinigt, sondern lediglich die Teilnahme. Die Bescheinigung muss darüber hinaus die persönlichen Daten des Patienten sowie den Namen des Unternehmens enthalten. Auch das Datum und Untersuchungsanlass stehen auf dem Schrieb. Letztlich wird mit der Ausstellung der Bescheinigung auch der nächste Termin geplant und schriftlich fixiert.

Sonderfall: Eignungsuntersuchungen

Nicht jeder Mensch ist für jeden Beruf körperlich oder psychisch geeignet. Unternehmen führen daher Eignungstests durch. Diese gelten jedoch nicht als arbeitsmedizinische Vorsorge und sind dementsprechend in den besprochenen Verordnungen nicht aufgeführt. Dies ist vom Gesetzgeber durchaus gewollt. Man hat sich dazu entschlossen, Firmen mehr Spielraum zu geben. Eignungsuntersuchungen sind keine Pflicht, aber können durchgeführt werden. Es mag sinnvoll erscheinen, die Tauglichkeit vor der Aufnahme gefährlicher Tätigkeiten einmalig zu prüfen. Hierzu zählt etwa das Fahren eines Gabelstaplers in einem Gefahrgut-Lager. Die Entscheidung hierzu liegt aber bei der verantwortlichen Geschäftsführung.

Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge können komplex sein …

Es bestehen noch Fragen? Der Betriebsarzt ist zur Beratung verpflichte und dies unabhängig davon, ob Sie Mitarbeiter oder Arbeitgeber sind. Letztere sollten sich jedoch überlegen, ob es sinnvoll sein kann, sich generell von Donato Muro beraten zu lassen.

Gefahrstofflager, die neue TRGS510, 2021

Gefahrstofflager nach TRGS 510

Unsere Umwelt zu schützen, ist ein wichtiges Anliegen der breiten Bevölkerung. Kaum jemand denkt dabei direkt an mögliche Schädigungen durch gefährliche Stoffe. Der konkrete Schutz der Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen wird geregelt in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Die Notwendigkeit von umfangreichen Schutzmaßnahmen und die einheitliche Kennzeichnung und Lagerung von Gefahrstoffen werden in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) vorgegeben. Sie werden geregelt in der TRGS 510, die im Arbeitsschutz eine wichtige Bedeutung hat.

Der Sicherheits- und Brandschutzexperte Donato Muro weist darauf hin, dass die TRGS 510 durch die Veröffentlichung der Überarbeitung am 16.02.2021 in Teilen aktualisiert wurde.

Neu sind zum Beispiel die Ergänzung des Bereithaltens von Gefahrstoffen in größeren Mengen und die Anforderungen an die Zugangsbeschränkung in Industrieparks. Insgesamt sind zwar keine alles verändernde Anpassungen vorgenommen worden, viel mehr wurde Wert auf größere Klarheit und leichtere Verständlichkeit gelegt. Aber bei Änderungen an Ihrem Lager wird für die Gefährdungsbeurteilung seitdem die neue Fassung zugrunde gelegt.

Gerne helfen wir unseren Kunden beim Lagern von Gefahrstoffen und bei der Beachtung der TRGS 510.

Die Hauptbegriffe der TRGS 510

Gefährdung bedeutet die Möglichkeit, räumlich oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle aufeinanderzutreffen. Dies gilt zum Beispiel für Menschen, aber auch für die Umwelt als natürliche Lebensgrundlage. Entfaltet die Gefahr ihre Wirkung, so kommt es zu einem Schaden. Im Arbeitsschutz ist das ein arbeitsbedingter Unfall oder eine arbeitsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung, also eine für Arbeitende nachteilige Einwirkung.

Mit Gefahrstoff werden zunächst Stoffe und Gemische bezeichnet, die die Eigenschaft aufweisen, bei der Verwendung oder Herstellung eine schädigende Wirkung auf Menschen oder Natur entfalten zu können. Darüber hinaus werden Gefahrstoffe auf Grundlage ihrer gefährlichen Eigenschaften nach dem weltweit gültigem GHS eingestuft und gekennzeichnet. Dabei steht GHS für „Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“, welches in der EU im Jahr 2008 mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) in Kraft gesetzt wurde.

Gefahrstofflager sind nach der TRGS 510 Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, in denen Gefahrstoffe gelagert werden sollen, also auch Schränke und Container.

Nach TRGS 510 sind Kleinmengen für die Lagerung die Mengen, die sich maximal unter Beachtung lediglich der allgemeinen Maßnahmen lagern lassen.

Als Kontamination wird im Allgemeinen jede Art der Verschmutzung, Verseuchung und Verunreinigung bezeichnet. Im Zusammenhang mit den Bestimmungen der TRGS 510 ist hier insbesondere eine Verunreinigung durch einen Gefahrstoff gemeint, wie z. B. Rohölaugen auf einer Wasseroberfläche.

Unter gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungen sind angebrachte, vordefinierte einheitliche Hinweise zu verstehen, die gut sichtbar sein müssen und eine schnelle Erkennung der bestehenden Gefahrenlage ermöglichen. Neben den Gefahrstoffen selbst sind auch Gefahrstofflager und gesicherte Bereiche zu kennzeichnen, wie z. B. Bereiche, die ohne Befugnis nicht betreten werden dürfen.

Mit Schutzmaßnahmen im Sinne der TRGS 510 sind die auszuführenden Handlungen gemeint, mit denen die Gesundheitsgefährdungen, die Sicherheitsgefährdungen und die Gefährdungen der Umwelt durch Gefahrstoffe bei der Lagerung beseitigt oder minimiert werden können. Unter anderem sind damit die Lager- und Lagereinrichtungsgestaltung, die Organisation der Arbeitsprozesse, geeignete Arbeitsmittel, aber auch das Bereitstellen von Mitteln zur Gefahrenabwehr, wie beispielsweise Löschdecke oder Feuerlöscher gemeint.

Im STOP-Prinzip wird die Rangfolge von Schutzmaßnahmen nach ihrer Wirksamkeit beschrieben:

STOP+V steht hier für alle 5 Stufen der Maßnahmenhierarchie (Substitution, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, PSA, Verhalten).

Substitution
Technische Schutzmaßnahmen
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzmaßnahmen

Die Substitution, hier beispielsweise der Austausch eines Gefahrstoffs durch einen weniger gefährlichen Stoff, ist die wirksamste Maßnahme. Sinngemäß bedeutet diese im Umgang mit Gefahrstoffen, stets den passenden Stoff mit minimal möglicher Gefährdung auszuwählen.

Abstände im Sinne der Technischen Regel sind dazu gedacht, ein Lager insgesamt vor gefährlicher Außeneinwirkung, wie Stößen oder Erwärmung zu schützen. Abstände schützen aber auch davor, dass Gefahrstoffe untereinander ungewollt zusammenwirken, und vor Personengefährdung bei nicht bestimmungsgemäßem Ablauf. So sollten zum Beispiel ätzende Flüssigkeiten nie zu nah an Arbeitsplätzen gelagert werden, damit bei Undichtigkeiten der Schutz darin besteht, dass die austretende Flüssigkeit aufgrund des Abstands bemerkt werden kann, bevor sie tatsächlich Menschen gefährdet.

Der renommierte Arbeitsschutzexperte Donato Muro erläutert den Begriff des Gefahrstofflagers für den Arbeitsalltag noch einmal praktikabler als den Ort, den Sie für die Lagerung Ihrer Gefahrstoffe nicht nur ausgewählt, sondern auch entsprechend der TRGS 510 vorbereitet haben. In der Praxis wird ein Ort nicht durch das Anbringen eines Türschildes zum Gefahrstofflager, sondern erst dadurch, dass alle Sicherheitsregeln auch tatsächlich eingehalten werden und nur eingewiesene Personen Zugang haben. Wichtig ist, dass das Lager angemessen sein muss für die zu lagernden Stoffe.

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber haben die Pflicht, zu beurteilen, inwieweit aus der Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für Menschen entstehen können. Diese können sich ergeben aus den Stoffeigenschaften, den gelagerten Mengen, den Lagerungsarten, der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen, Tätigkeiten während der Lagerung, aber auch aus Lagerdauer und Beschaffenheit der Gefahrstofflager.

Dabei müssen Arbeitgeber auch alle Tätigkeiten berücksichtigen beim Ein- und Auslagern, beim Transport innerhalb des Lagers und beim Beseitigen unbeabsichtigt freigesetzter Gefahrstoffe. Es stellen sich zum Beispiel Fragen, wie, ob sich eine ätzende Flüssigkeit, die aus einem undichten Gefäß ausläuft, wieder aufnehmen lässt, ohne dass Mitarbeiter dabei giftige oder reizende Gase, Dämpfe oder Ausdünstungen einatmen. Entsprechende Schutzmasken müssen für solche Fälle bereitstehen, wenn sie nicht schon ohnehin beim Abfüllen der Stoffe erforderlich sind.

Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen

Je nach den Beschaffenheiten des Lagergutes regelt die TRGS 510 die notwendigen Schutzmaßnahmen sehr explizit. Das gilt besonders für größere Mengen. Soweit Sie hier noch nicht über ausreichend Erfahrungen verfügen, kann fachkundiger Rat Ihnen hier deutlich weiterhelfen.

Gerne stellen wir unseren Kunden die Expertise des langjährigen Arbeitsschutzfachmanns Donato Muro bereit und unterstützen sie in allen Praxisfragen zur Beachtung der TRGS 510.

Allgemein gilt, dass Gefahrstoffbehälter verschlossen, geeignet und so beschaffen sein müssen, dass ungewollt kein Inhalt entweichen kann. Es sollen stets die Originalbehälter verwendet werden. Bei Verwendung anderer Behältnisse müssen diese dieselben Eigenschaften aufweisen, wie die Originale. Es muss permanent die Identifizierbarkeit gewährleistet werden. Gefahrstoffe und Gemische sind daher mit entsprechenden Kennzeichnungen zu versehen. Lebensmittelverpackungen dürfen wegen möglicher Verwechslungsgefahr nicht für Gefahrstoffe verwendet werden.

Zugangsbeschränkung für besondere Gefahrstoffe

Akut toxische, krebserzeugende, keimzellmutagene und spezifisch zielorgantoxische Gefahrstoffe müssen unter Verschluss gelagert werden oder so, dass ausschließlich befugte und zuverlässige Personen Zugang haben.

Die TRGS 510 regelt auch besondere Maßnahmen für den Brandschutz. Dazu werden insbesondere Lagermengen angeben, bei deren Überschreitung je Brandabschnitt besondere Brandschutzmaßnahmen angewendet werden müssen. Beispielsweise bei entzündbaren Gasen müssen die Maßnahmen ab einer Lagermenge von über 200 kg ergriffen werden. Bei entzündbaren Flüssigkeiten liegt dieser Grenzwert je nach Kategorie bei 200 kg oder bei 1.000 kg.

Die richtige Lagerorganisation

Der Arbeitgeber muss befugte Personen benennen und regelmäßig schulen und darf nur ihnen Zugang zu Gefahrstoffen ermöglichen. Gefahrstoffe müssen im Lager übersichtlich, geordnet und zugänglich sein. Es muss stets eine Notfallausrüstung vorhanden sein, mit der unbeabsichtigt freigesetzte Gefahrstoffe beseitigt werden können. Notwendige Instandsetzungen des Lagers müssen stets unverzüglich erledigt werden. In Gefahrstofflagern herrscht grundsätzlich Rauchverbot, ganz im Sinne des Brandschutzes, und der Konsum von Nahrungs- und Genussmitteln ist in Gefahrstofflagern grundsätzlich nicht erlaubt.

Der Arbeitsschutzexperte Donato Muro weist darauf hin, dass auch das Kauen eines Kaugummis, das Lutschen eines Bonbons und auch Trinken in Gefahrstofflagern und im Umgang mit Gefahrstoffen nicht erlaubt sind. Wer zum Beispiel etwas trinken möchte, ist angewiesen, den Bereich des Lagers zu verlassen.

Regeln für Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung

Auf der einen Seite kann es Sinn ergeben, alle gefährlichen Stoffe zentral in entsprechend ausgewiesenen und geschützten Gefahrstofflagern bereitzuhalten. Auf der anderen Seite gilt es, genau abzuwägen, welcher Stoff wird in welchem Prozess, in welcher Menge und an welchem Ort genau benötigt und welche befugten Personen dürfen mit diesen hantieren. Je nach Betriebsabläufen und Brandschutzkonzepten kann es dann sogar sicherer sein, für bestimmte Stoffe jeweils eigene Lager zu errichten.

Wichtigkeit der TRGS 510

Mit seinen weitreichenden Praxiserfahrungen möchte Donato Muro dringend anraten, die Bestimmungen der TRGS 510 genauestens zu prüfen und einzuhalten. So lassen sich nicht nur Mensch und Natur schützen, sondern auch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verhindern. Das fahrlässige oder absichtliche Verkippen von Lösungsmitteln etwa und eine damit hervorgerufene Gefährdung kann neben arbeitsrechtlichen Maßnahmen auch eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat zur Folge haben.

Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3 (2022)

Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3 (März 2022)

Im Arbeitsschutz spielen Maßnahmen zur Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit und Rettung von Menschenleben ebenso eine große Rolle, wie überall dort, wo Menschen zusammenkommen. Die Notwendigkeit und die einheitliche Ausgestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen in Betrieben werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) vorgegeben. Sie werden geregelt in der ASR A2.3.

Der Brandschutz- und Sicherheitsexperte Donato Muro weist darauf hin, dass die ASR A2.3 durch die Veröffentlichung der Neufassung am 18.03.2022 in Teilen aktualisiert wurde. Neu sind zum Beispiel für Hauptfluchtwege der Sollwert für lichte Mindesthöhen von mindestens 2,1 m sowie Mindestbreiten von 1,8 m beziehungsweise 2,4 m für bis 300 Personen beziehungsweise 400 Personen im Einzugsgebiet.

Die Hauptbegriffe der ASR A2.3

Fluchtwege dienen der eigenen Flucht heraus aus einem möglichen Gefahrenbereich ohne weitere Hilfe. Sie unterliegen daher besonderen Anforderungen an Mindestmaße für Breite und Höhe, Höchstmaße für die Länge und sonstige Beschaffenheiten. In vielen Fällen werden daher Fluchtwege auch gleichzeitig als Rettungswege genutzt.

Sie beginnen in der Arbeitsstätte dort, wo Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang haben oder sich während der Nutzung von sonstigen definierten Räumen und Unterkünften aufhalten. Auch offene Gänge, Außentreppen und begehbare Dachflächen können als Teil eines Fluchtwegs gelten und genutzt werden. Fluchtwege enden im Freien oder in geschützten Bereichen.

Hauptfluchtwege sind dabei die Verkehrswege, die zur Flucht notwendig sind, die notwendigen Flure nach Bauordnungsrecht, die Treppenräume für notwendige Treppen und die Notausgänge.

Nebenfluchtwege sind dagegen zusätzliche Verkehrswege, die auch aus dem Gefahrenbereich heraus ins Freie oder einen gesicherten Bereich führen.

Rettungswege werden im Bauordnungsrecht definiert und sind dann auch Fluchtwege, wenn sie selbstständig begangen werden können. Sie dienen dem Herausbringen von Personen durch Rettungskräfte.

Notwendige Flure sind im Bauordnungsrecht aufgeführt und sind dort notwendig, wo der Weg aus einem Raum nicht direkt ins Freie, in einen geschützten Bereich oder in einen Treppenraum führt. Nach Bauordnungsrecht sind notwendige Flure von den anderen Räumen feuersicher und geschützt vor Eindringen von Rauch abgetrennt zu halten.

Lichte Mindestbreite/-höhe ist die Breite beziehungsweise Höhe, die frei mindestens zur Verfügung stehen muss, also nicht eingeschränkt, verstellt oder verbaut sein darf.

Ein Notausgang ist ein Ausgang, über den man direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich gelangen kann und der sich auf dem Hauptfluchtweg befindet.

Ein Notausstieg ist ein Ausstieg auf einem Nebenfluchtweg, durch den man selbstständig einen Raum oder ein Gebäude verlassen kann.

Als Evakuierung wird die Räumung von Gebieten, insbesondere auch von Gefahrenbereichen bezeichnet. In der Regel zum Schutz vor Gefahren werden Menschen aufgefordert, Gefahrenbereiche zu verlassen.

Als gesicherter Bereich werden die Bereiche bezeichnet, in denen man mindestens vorübergehend ausreichend vor unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben geschützt ist. In großen Gebäuden sind das oft benachbarte Brandabschnitte oder notwendige Treppenräume. Im Außenbereich können das neben Außentreppen auch offene Gänge und begehbare Dachflächen sein, soweit diese ins Freie führen und lange genug sicher benutzt werden können.

Donato Muro merkt mit seiner umfangreichen Expertise auch im Arbeitsschutz an, dass Balkone nicht als gesicherte Bereiche gelten, eine offene Dachterrasse mit einem Ausgang ins Freie beispielsweise über eine Außenleiter dagegen als gesichert gelten kann. Es gilt nach Donato Muro also stets, auch alle Nebenfluchtwege zu kennen, denn eine Gefahrenquelle kann sich auch plötzlich über den noch vor einem liegenden Teil eines Hauptfluchtweges ausbreiten. Mit gezielten Maßnahmen zum Brandschutz lassen mögliche Gefahren deutlich reduzieren, aber nie vollständig eliminieren.

Fluchtwegbeschaffenheiten

Die ASR A2.3 regelt unter anderem, dass ausreichend viele, ausreichend große Hauptfluchtwege in Betriebsstätten eingerichtet werden müssen und dass diese übersichtlich verlaufen sollen. Ihre Länge muss möglichst kurz sein und darf je nach Brandgefährdung und Gefährdung durch explosionsfähige Stoffe nicht länger als 10 m bis zu 35 m sein.

Durch diese Beschränkung kann es bei großen Gebäuden notwendig werden, mehrere Hauptfluchtwege mit jeweils kürzesten Wegen zum nächsten Notausgang einzurichten.

Die vorgegebenen Mindestbreiten von Durchgängen und Türen reichen von 0,80 m bei bis zu fünf Personen im Einzugsgebiet bis 2,25 m bei bis zu 400 Personen im Einzugsgebiet. Bei derselben Staffelung müssen die Fluchtwege mindestens eine Breite von 0,90 m bis 2,40 m aufweisen, ohne dass diese an einer Stelle verbaut oder verstellt sein dürfen.

Ein Notausstieg, also beispielsweise ein Fenster in einer Wandöffnung, eine Klappe in Decken- oder Bodenöffnungen oder eine Luke muss eine schnelle und ungehinderte Nutzung gewährleisten. Für sie gelten eine Mindesthöhe von 1,20 m und eine Mindestbreite von 0,90 m bei Notausstiegen in Wandöffnungen und 0,70 m im Quadrat oder im Durchmesser für Notausstiege in Decken- oder Bodenöffnungen.

Anforderungen an Türen und Tore im Fluchtwegverlauf

Die Kriterien, die Türen und Tore im Fluchtwegverlauf erfüllen müssen, richten sich zum einen nach der jeweiligen Art, wie Türen mit elektrischer oder manueller Bedienung, Flügeltüren, Schiebetüren, Karusselltüren, Drehtüren oder Tore. Zum anderen richten sie sich nach der Gefahreneinschätzung und der Betriebsart, zum Beispiel Krankenhaus, Kindergarten, Justizvollzugsanstalt und ähnliches.

Soweit Personen auf die Nutzung der Türen und Tore angewiesen sind, müssen diese sich leicht öffnen lassen und stets in Fluchtrichtung aufklappen.

Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen
Sehr detailliert beschreibt die technische Regel für Arbeitsstätten, dass eine Pflicht zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen besteht, siehe dazu ASR 1.3.

Die Kennzeichnung kann mit elektrisch beleuchteten Elementen erfolgen oder auch mit lang nachleuchtenden Schildern und Aufklebern. Dabei sind die grafischen Symbole, die Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen fest definiert. In langen Räumen, Fluren und Gängen sind in regelmäßigen Abständen Fluchtwegkennzeichnungen mit Richtungsfeilen anzubringen. Notausgänge werden über der Tür oder dem Tor mit Hinweisschildern gekennzeichnet, damit sie auch gefunden werden können, wenn sie geöffnet sind.
In übersichtlichen Räumen mit nur einer Tür kann auf diese Kennzeichnung verzichtet werden. Notbeleuchtung kann bei Ausfall der regulären Beleuchtung notwendig werden.

Je nach Gebäudegröße und Übersichtlichkeit der örtlichen Gegebenheiten muss ein Rettungsplan nach festen Vorgaben erstellt und ausgehängt werden. Dieser dient neben der eigenen Orientierung dann auch Rettungskräften ohne detaillierte Objektkenntnis.

Er wird erforderlich, wenn Fluchtwege unübersichtlich verlaufen, wenn ein hoher Anteil des Publikumsverkehrs ortsunkundig ist, bei hohen Gefährdungslagen und auf Baustellen, wenn Fluchtwege nicht erkennbar ins Freie oder in gesicherte Bereiche führen oder sich während der Baumaßnahmen ändern.

Unterweisung und Übung zur Evakuierung

Damit alle Beschäftigten den Verlauf ihrer persönlichen Fluchtwege kennen, gibt die ASR A2.3 vor, dass Arbeitgeber mindestens jährlich in entsprechenden Übungen ihre Mitarbeiter auf den Verlauf der Fluchtwege und die Positionen der Notausgänge hinweisen. Hierbei sind auch erforderliche Maßnahmen, das Verhalten im Gefahrenfall und die Kennzeichnungen der Fluchtwege zu besprechen und einzuüben. Donato Muro sieht in der Praxis oftmals, dass diese Übungen nicht stattfinden!

Ist das Dienstrad im Eingang eine Gefahr?

Donato Muro macht im betrieblichen Brandschutz und während Evakuierungsübungen immer wieder die Erfahrung, dass die Grenzen zwischen Schutz und Gefahr oft fließend sein können. Ist es ein E-Bike mit Lithium-Akku?

Dürfen Paketlieferungen im Fluchtweg abgestellt werden? Muss das Dienstfahrrad auch bei Regen draußen bleiben oder kann es so lange reingeholt und im Eingang untergestellt werden? Dürfen Postverteilerschränke zentral im Flur stehen? Darf das Materiallager mit Druckerpapier im Treppenhaus stehen? Ist es erlaubt, den Rollwagen mit Werkzeug im Gang stehenzulassen? Muss der Servierwagen stets weggeschoben werden?

Hier ist wichtig, folgendes zu verstehen, gibt Donato Muro zu bedenken: In einem Notfall ist weniger von Bedeutung, ob etwas nur kurzfristig oder sogar dauerhaft in einem Fluchtweg abgestellt wird. Alles, was im Wege steht, stellt eine mögliche Behinderung der Flucht und damit eine Gefahr für Menschenleben dar. Man muss den gefährlichen Ort zügig, geordnet und ohne zusätzliche Gefahren verlassen können.
Wenn es sich im täglichen Betriebsablauf nicht ganz vermeiden lässt, dass einmal etwas im Fluchtweg abgestellt werden muss, muss es dort umso schneller wieder entfernt werden, je mehr es selbst eine neue Gefahrenquelle werden kann.

Der Servierwagen aus Metall, mit Wasserflaschen und Gläsern darauf, ist weniger entzündlich als eine Palette Druckerpapier. Ein Karton mit Reinigungsbenzin ist je nach Gebinde sogar explosiv. So kann jedes kleine Hindernis selbst zu einem neuen Brandherd werden und Ihnen den Fluchtweg abschneiden. Damit Ihr Fluchtweg nicht verkürzt wird, gilt grundsätzlich, je gefährlicher das Hindernis selbst werden kann, desto weniger oder kürzer sollte es überhaupt im Fluchtweg verweilen.

Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer und der Brandschutzbeauftragte beraten hier intern! Sollen Sie Interesse an einer Beratung vom Experten Donato Muro wünschen, schreiben Sie ihn oder rufen Sie ihn an.

Auch ist eine Ausbildung möglich zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer. Bandschutzbeauftragte bildet Donato Muro auch aus.

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