Arbeitsschutz

Prüfung von Handhubwagen gemäß DGUV Vorschrift 68 – Ein Leitfaden für SiFa und SiBe

Die regelmäßige Prüfung von Handhubwagen ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und insbesondere in Lager- und Produktionsbetrieben, in denen diese Geräte stark beansprucht werden, unverzichtbar. Für Sicherheitsfachkräfte (SiFa) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist es daher entscheidend, die rechtlichen Vorgaben und Prüfanforderungen zu kennen und deren Umsetzung im Betrieb sicherzustellen. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die gesetzliche Grundlage und stellt den Online-Aufbaukurs „Zur Prüfung befähigte Person für Handhubwagen – Aufbaukurs gemäß DGUV Vorschrift 68“ vor, der sich speziell an Personen richtet, die bereits als „zur Prüfung befähigte Person“ qualifiziert sind.

Rechtliche Grundlagen für die Prüfung von Handhubwagen

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsmittel – dazu gehören auch Handhubwagen – Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen festzulegen. Die DGUV Vorschrift 68, die speziell für Flurförderzeuge gilt, fordert eine mindestens jährliche Prüfung durch eine „zur Prüfung befähigte Person“. Für die Prüfung von Elektro-Hubwagen sind zudem die Anforderungen der DGUV V3 zu beachten.

Fachkräfte, die bereits über eine Qualifikation zur Prüfung von anderen Arbeitsmitteln wie Leitern oder Regalen verfügen, können ihre Kenntnisse durch den Aufbaukurs erweitern und so zur befähigten Person für die Prüfung von Handhubwagen werden. Die Prüfung muss umfassend dokumentiert werden, um sicherzustellen, dass die Geräte ordnungsgemäß gewartet und sicher verwendet werden können. Diese Dokumentation ist auch bei Inspektionen oder Vorfällen von Bedeutung.

Die Bedeutung der regelmäßigen Prüfung

Regelmäßige Prüfungen sind unerlässlich, um mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen und den sicheren Betrieb von Handhubwagen zu gewährleisten. Defekte an Rädern, Bremsen oder Tragkonstruktionen stellen erhebliche Risiken für die Bedienenden und andere Mitarbeitende dar. Durch frühzeitige Wartung und Instandhaltung lassen sich nicht nur Gefährdungen vermeiden, sondern auch Ausfallzeiten und hohe Reparaturkosten reduzieren. Für SiFa und SiBe ist es entscheidend, auf die Einhaltung der Prüfvorgaben zu achten und so die Sicherheit im Betrieb aktiv zu unterstützen.

Vorteile der Prüfung und Instandhaltung von Handhubwagen

Neben der Erhöhung der Arbeitssicherheit bietet die regelmäßige Prüfung weitere Vorteile: Die Lebensdauer der Handhubwagen wird durch die Wartung verlängert, und das Risiko unerwarteter Ausfälle wird minimiert. Dies trägt zu einem störungsfreien Betriebsablauf und zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei, die sicher sein können, dass ihre Gesundheit und Sicherheit ernst genommen werden.

Inhalte des Aufbaukurses „Zur Prüfung befähigte Person für Handhubwagen“

Der Online-Aufbaukurs richtet sich gezielt an Personen, die bereits als „zur Prüfung befähigte Person“ zertifiziert sind und sich nun zusätzlich für die Prüfung von Handhubwagen qualifizieren möchten. Der Kurs vermittelt das notwendige Fachwissen zur Prüfung gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 68 und geht auch auf die Prüfung von Elektro-Hubwagen nach DGUV V3 ein. Die Inhalte im Detail:

  • Grundlagen zum Aufbau und zur Funktionsweise von Handhubwagen: Verständnis der wesentlichen Bauteile und ihrer Bedeutung für die Sicherheit.
  • Detaillierte Prüfanleitung gemäß DGUV Vorschrift 68: Schritt-für-Schritt-Anweisungen zur fachgerechten Prüfung.
  • Inspektions- und Wartungsrichtlinien: Praktische Hinweise zur Instandhaltung und zur Sicherstellung eines sicheren Betriebs.
  • Typische Betriebsstörungen und deren Behebung: Kenntnisse zu möglichen Störungen und präventiven Maßnahmen zur Risikominderung.
  • Erweiterung zur Prüfung von Elektro-Hubwagen: Relevantes Wissen für die Prüfung von elektrischen Komponenten gemäß DGUV V3.

Zusätzlich erhalten Teilnehmende nützliche Vorlagen für die tägliche Praxis, darunter eine Betriebsanweisung, eine Gefährdungsbeurteilung, Checklisten und Protokollvorlagen, um die Prüfprozesse im Betrieb effizient und rechtssicher zu gestalten.

Jetzt Ihre Qualifikation erweitern – sicher und flexibel online!

Dieser Kurs bietet Ihnen als SiFa oder SiBe eine wertvolle Möglichkeit, Ihr Wissen zu erweitern und Ihre Qualifikation als „zur Prüfung befähigte Person“ zu stärken. Die regelmäßige und sachgemäße Prüfung von Handhubwagen trägt zur Minimierung des Unfallrisikos und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei und steigert so die Sicherheit und Effizienz im Betrieb. Der Kurs ist online verfügbar und steht Ihnen nach dem Kauf für 12 Monate flexibel zur Verfügung.

Melden Sie sich noch heute an und steigern Sie die Sicherheit in Ihrem Unternehmen:

Online-Kurs: Zur Prüfung befähigte Person für Handhubwagen – Aufbaukurs gemäß DGUV Vorschrift 68

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Prüfung von Medizinprodukten nach DIN EN 62353: So geht’s sicher und normgerecht

Medizinprodukte müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, um die Sicherheit für Patienten und Anwender zu gewährleisten. Laut § 7 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sind Betreiber verpflichtet, alle Medizinprodukte nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik instand zu halten. Dies schließt auch die Prüfung und Wartung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben ein.

Warum ist die DIN EN 62353 (VDE 0751-1) für Medizinprodukte entscheidend?

Die DIN EN 62353 dient der umfassenden Prüfung medizinischer elektrischer Geräte. Sie stellt sicher, dass die Geräte mechanisch, elektrisch und funktionell sicher betrieben werden können. Die Norm legt dabei fest:

  • Sichtprüfung: Identifiziert äußerlich sichtbare Mängel und Schäden, um die grundlegende Eignung des Geräts sicherzustellen.
  • Funktionsprüfung: Testet die Funktion aller sicherheitsrelevanten Komponenten und stellt sicher, dass das Gerät ordnungsgemäß arbeitet.
  • Messung der elektrischen Sicherheit: Stellt sicher, dass elektrische Ströme und Spannungen innerhalb sicherer Grenzen liegen.

Welche Schritte umfasst die Prüfung nach DIN EN 62353?

  1. Sichtprüfung
    Zu Beginn jeder Prüfung erfolgt eine Sichtprüfung, um mechanische Schäden oder Verschmutzungen festzustellen. Sie umfasst die Kontrolle von Gehäuseteilen, Anschlussleitungen und Stecker auf Unversehrtheit. Alle Kennzeichnungen und Dokumentationen müssen vollständig und gut lesbar sein. Ebenso muss geprüft werden, ob das Gerät für den jeweiligen Einsatzort geeignet ist.
  2. Schutzleiterwiderstandsmessung
    Bei Geräten der Schutzklasse I ist der Schutzleiterwiderstand zwischen dem Netzstecker und den berührbaren metallischen Teilen des Gehäuses zu messen. Dies erfolgt mit einem Prüfstrom von mindestens 200 mA. Dieser Test gewährleistet, dass der Schutzleiter ausreichend funktioniert, um potenziell gefährliche Ströme sicher abzuleiten.
  3. Messung der Ableitströme
    Die Prüfung der Ableitströme ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Ströme, die durch das Gerät fließen, innerhalb sicherer Grenzen liegen. Es gibt mehrere Methoden zur Messung:
    • Ersatzableitstrom: Eine alternative Methode zur direkten Messung des Ableitstroms, bei der zwischen den kurzgeschlossenen Netzanschlüssen und dem Schutzleiter gemessen wird.
    • Geräteableitstrom und Patientenableitstrom: Diese Messungen kontrollieren, ob der Strom, der durch das Gerät bzw. den Patienten fließen könnte, sicher ist.
  4. Ersatz-Patientenableitstrommessung
    Diese Methode dient der Messung des Patientenableitstroms und stellt sicher, dass keine gefährlichen Ströme zwischen den aktiven Teilen und den Patientenanschlüssen fließen können. Die Messung erfolgt zwischen den Netzanschlüssen und den Patientenanschlüssen des Geräts.
  5. Isolationswiderstandsmessung
    Der Isolationswiderstand wird zwischen den aktiven Leitern und berührbaren leitfähigen Teilen gemessen. Die Werte müssen so gewählt sein, dass alle Stromkreise erfasst werden. Bei Geräten der Schutzklasse II erfolgt die Messung zwischen den aktiven Leitern und den berührbaren Metallteilen.

Anforderungen an das Prüfpersonal

Nur qualifizierte Fachkräfte dürfen Prüfungen nach DIN EN 62353 durchführen. Laut § 2 MPBetreibV sind nur solche Elektrofachkräfte zugelassen, die nachweislich über eingehende Kenntnisse im Bereich der Medizintechnik verfügen. Einfache Tageskurse sind nicht ausreichend. Bei einem eventuellen Schaden muss der Betreiber nachweisen können, dass das Prüfpersonal qualifiziert war.

Häufigkeit der Prüfungen

Wenn der Hersteller keine spezifischen Prüfintervalle vorgibt, empfiehlt die Norm, Prüfintervalle je nach Nutzungsintensität des Geräts festzulegen. Typische Intervalle für medizinische Geräte liegen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, abhängig vom Einsatzbereich und den potenziellen Risiken.

Dokumentation und Prüfberichte

Alle Ergebnisse müssen in einem detaillierten Prüfbericht festgehalten werden, der folgende Informationen enthält:

  • Identifikationsdaten des Geräts
  • Datum und Uhrzeit der Prüfung
  • Ergebnisse der Prüfungen, einschließlich Messwerten und Bewertung
  • Name und Qualifikation des Prüfers

Dieser Bericht dient als Nachweis für die Betriebssicherheit und ist besonders wichtig für Audits oder bei möglichen Unfällen.

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Wiederkehrende Prüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen nach DIN EN 60974-4

Der Einsatz von Lichtbogenschweißeinrichtungen birgt erhebliche Risiken, weshalb eine regelmäßige und gründliche Prüfung zur elektrischen Sicherheit unerlässlich ist. Anders als herkömmliche Elektrogeräte unterliegen Schweißeinrichtungen nicht den allgemeinen Prüfstandards wie der VDE 0701 oder 0702, sondern den besonderen Anforderungen der DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4). Diese Norm regelt die Inspektion und Prüfung, speziell nach Reparaturen und im Rahmen von Instandhaltungen, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.

Überblick über die DIN EN 60974-4

Die DIN EN 60974-4 legt fest, wie Schweißgeräte regelmäßig zu prüfen sind. Sie gilt für alle Lichtbogenschweißstromquellen, die gemäß IEC 60974-1 oder 60974-6 entwickelt wurden. Dazu zählen alle Komponenten, die Einfluss auf die Sicherheit und Funktionalität des Geräts haben. Wichtig: Die Norm ist speziell auf Schweißgeräte zugeschnitten und ist damit unerlässlich für alle, die für deren Prüfung und Sicherheit verantwortlich sind.

Änderungen in der aktuellen Fassung

Mit der Version von 2017 wurden einige zentrale Änderungen eingeführt:

  • Der Begriff Ableitstrom wurde durch die Begriffe Berührungsstrom und Schutzleiterstrom ersetzt, was eine genauere Differenzierung ermöglicht.
  • Netzwerke, die nicht galvanisch verbunden sind, müssen nun nach den spezifischen Herstelleranweisungen getestet werden.
  • Die Reihenfolge der Messabschnitte wurde angepasst, um die Prüfprozesse zu optimieren.
  • Das Format für Prüfberichte wurde überarbeitet.

Qualifikationen des Prüfpersonals

Für die Prüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen sind spezifische Qualifikationen erforderlich. Die DIN EN 60974-4 lässt Prüfungen durch folgende Personengruppen zu:

  • Unterwiesene Personen: Diese dürfen einfache Inspektionen und Instandhaltungsaufgaben übernehmen, solange das Gehäuse der Geräte nicht geöffnet wird.
  • Fachkräfte im Bereich der elektrischen Reparatur: Personen mit fundierter Ausbildung und Erfahrung in der Elektrotechnik, idealerweise mit Kenntnissen im Schweißbereich, sind für alle Prüfungen inklusive derer „im Gehäuse“ zugelassen.

Die Qualifikation des Prüfpersonals sollte möglichst hoch sein, insbesondere in Unternehmen, die häufig mit Schweißeinrichtungen arbeiten. Arbeitgeber sollten auf den Nachweis einer entsprechenden Prüfungserfahrung achten, da sie letztlich die Verantwortung für die Einhaltung der elektrischen Sicherheitsvorgaben tragen.

Prüfbedingungen und Genauigkeitsanforderungen

Die Norm fordert, dass Prüfungen in einer sauberen und trockenen Umgebung bei Temperaturen zwischen 10 °C und 40 °C stattfinden. Messgeräte sollten mindestens der Genauigkeitsklasse 2,5 entsprechen. Einzige Ausnahme ist die Isolationswiderstandsmessung, für die keine exakte Klasse vorgeschrieben ist.

Die Reihenfolge und Anforderungen der Prüfungen

Die Prüfungen müssen in einer vorgegebenen Reihenfolge durchgeführt werden, um die Sicherheit umfassend zu prüfen.

  1. Sichtprüfung
    Die Sichtprüfung umfasst eine Inspektion aller sicherheitsrelevanten Komponenten. Dazu zählen Kabel, Gehäuseteile und alle sichtbaren Leitungen. Schäden oder Mängel, wie Abnutzungen, Risse oder defekte Anschlüsse, müssen dokumentiert und beseitigt werden, bevor elektrische Prüfungen durchgeführt werden.
  2. Elektrische Prüfungen
    Die elektrischen Prüfungen setzen sich aus verschiedenen Teilmessungen zusammen:
    • Schutzleiterwiderstand: Bei einer Netzkabellänge bis zu 5 Metern darf der Schutzleiterwiderstand maximal 0,3 Ohm betragen. Längere Kabel dürfen entsprechend erhöht werden (plus 0,1 Ohm je 7,5 Meter). Diese Messung ist unter mechanischer Belastung der Kabel durchzuführen, um mögliche Brüche oder Unterbrechungen im Leiter zu entdecken.
    • Isolationswiderstand: Der Isolationswiderstand stellt sicher, dass keine unerwünschten Stromflüsse zwischen den verschiedenen Stromkreisen entstehen. Mindestanforderungen liegen bei 5 MOhm für verstärkte Isolierung und 2,5 MOhm für Basisisolierung, gemessen mit 500 V Gleichspannung.
    • Berührungsstrom im Schweißstromkreis: Der Berührungsstrom zwischen Schweißstromkreis und Schutzleiter darf maximal 10 mA betragen. Diese Messung wird bei Leerlauf des Schweißgeräts durchgeführt.
    • Berührungsstrom im Normalbetrieb: Hier dürfen alle berührbaren, leitfähigen Oberflächen maximal 0,5 mA aufweisen.
    • Schutzleiterstrom: Geräte der Schutzklasse I dürfen einen maximalen Schutzleiterstrom von 10 mA aufweisen. Für fest installierte Geräte mit verstärktem Schutzleiter kann ein Wert von bis zu 5 % des Nennstroms pro Phase zulässig sein.
    • Leerlaufspannung: Die Leerlaufspannung, gemessen an den Ausgangsklemmen des Schweißstroms, darf den Nennwert um nicht mehr als 15 % übersteigen.
  3. Funktionsprüfung
    Eine Funktionsprüfung stellt sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Bauteile korrekt arbeiten. Dazu zählen Ein- und Ausschalter, Spannungsminderungseinrichtungen, Gas-Magnetventile und Kontrollleuchten. Der einwandfreie Zustand dieser Bauteile ist entscheidend, um einen sicheren Betrieb der Lichtbogenschweißeinrichtung zu gewährleisten.

Dokumentation und Prüfberichte

Gemäß Abschnitt 7 der Norm muss jede Prüfung in einem detaillierten Prüfbericht dokumentiert werden. Dieser Bericht dient nicht nur zur Archivierung, sondern auch als Nachweis der durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen. Folgende Punkte sind unbedingt im Prüfbericht zu vermerken:

  • Name und Modell der geprüften Lichtbogenschweißeinrichtung
  • Datum der Prüfung sowie die Netzspannung
  • Ergebnisse der einzelnen Prüfungen und Messungen
  • Name und Unterschrift der durchführenden Fachkraft sowie Angaben zum verwendeten Messgerät

Zusätzlich ist an der geprüften Schweißeinrichtung ein Prüfetikett anzubringen, das die bestandene Prüfung bestätigt und je nach internen Anforderungen auch das Datum der nächsten empfohlenen Prüfung angibt.

Praktische Hinweise für die Prüfung

Ein wichtiger Schritt vor jeder Prüfung ist die gründliche Reinigung der Schweißgeräte. Staub und Schmutz, die sich im Alltag oft ansammeln, können die Ergebnisse verfälschen und sogar das Messgerät beeinträchtigen. In der Praxis ist es oft der Zustand der Kabel und Anschlüsse, der potenzielle Sicherheitsmängel aufzeigt – eine gründliche Sichtprüfung ist daher ein unverzichtbarer erster Schritt.

Interesse an einer Weiterbildung?

Für Fachkräfte, die ihre Qualifikationen in der Prüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen vertiefen möchten, bieten wir einen Online-Kurs an, der alle Anforderungen und Prüfmethoden der DIN EN 60974-4 abdeckt. Mit unserem Online-Kurs „Befähigte Person zur Prüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen nach DIN VDE 0544-4“ erhalten Sie alle notwendigen Kenntnisse, um eine ordnungsgemäße und sichere Prüfung durchzuführen.

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Wegeunfall: Alles, was Sie wissen müssen – Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit und zurück

In Deutschland deckt die gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsunfälle und sogenannte Wegeunfälle ab, also Unfälle, die auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit passieren. Die Berufsgenossenschaft übernimmt in diesen Fällen die Kosten für medizinische Behandlungen und mögliche Rehabilitationsmaßnahmen. Es gibt jedoch Regeln und Sonderfälle, die den Versicherungsschutz beeinflussen. Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über die Bedingungen und Ausnahmefälle beim Wegeunfall – wichtig für Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen.

1. Der direkte Weg: Verkehrsmittelwahl und Umwege

Freie Verkehrsmittelwahl
Versicherte haben die Freiheit, ihren Weg zur Arbeit auf die für sie passende Art und Weise zurückzulegen. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Auto – der Versicherungsschutz greift unabhängig vom Verkehrsmittel. Die Fahrt muss jedoch sachlich begründet sein, und der gewählte Weg sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Zielort stehen. Ein Umweg ist versichert, wenn er aus zwingenden Gründen gewählt wird, etwa um Baustellen oder gefährliche Strecken zu umgehen.

Abweichungen und Umwege
Eine Abweichung vom direkten Weg zur Arbeitsstätte kann den Versicherungsschutz ebenfalls aufrechterhalten, beispielsweise bei einer Fahrt zur Kindertagesstätte, um das eigene Kind in die Obhut zu übergeben. Auch Fahrgemeinschaften, die eine kleine Umfahrung erfordern, sind abgedeckt. Doch Vorsicht: Private Besorgungen, die den Arbeitsweg verlängern, können den Versicherungsschutz unterbrechen. Nach einem solchen privaten Abstecher besteht der Schutz wieder, sobald der Beschäftigte den direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause wieder aufnimmt. Wenn jedoch die Unterbrechung mehr als zwei Stunden dauert, entfällt der Schutz.

2. Versicherung bei Fahrgemeinschaften und Kinderbetreuung

Fahrgemeinschaften
Fahrgemeinschaften zur und von der Arbeit stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitfahrerin der gleichen Firma beschäftigt sind oder wie oft die Gemeinschaft stattfindet. Auch das Abholen oder Absetzen von Mitfahrenden ist versichert, solange der Umweg innerhalb eines vernünftigen Rahmens bleibt.

Umwege zur Kinderbetreuung
Eltern, die vor Arbeitsbeginn ihr Kind zur Kindertagesstätte oder Schule bringen müssen, sind ebenfalls versichert, auch wenn sie hierfür den direkten Arbeitsweg verlassen. Umgekehrt gilt dies ebenso, wenn sie auf dem Heimweg die Betreuungseinrichtung ihres Kindes anfahren. Dieser Schutz sichert berufstätige Eltern in den notwendigen Umwegen ab, die durch die berufliche Verpflichtung entstehen.

3. Besorgungen und Dienstwege für das Unternehmen

Dienstliche Besorgungen
Für Aufgaben, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ausgeführt werden, wie etwa die Abholung von Büromaterial oder Besorgungen für das Unternehmen, besteht Versicherungsschutz. Wichtig ist, dass die Fahrt im Auftrag des Unternehmens und nicht aus privaten Gründen erfolgt. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, unabhängig davon, ob ein Privat-Pkw oder ein Dienstwagen genutzt wird.

Dienstreisen und Geschäftsfahrten
Unfälle, die sich auf Dienstreisen ereignen, sind ebenfalls versichert. Dies schließt nicht nur die Geschäftsreise selbst ein, sondern auch die Vorbereitungen, die unmittelbar damit verbunden sind, wie das Abholen von Reisedokumenten. Auch hierbei gilt: Die Handlungstendenz muss betrieblicher Natur sein, private Umwege sind nicht versichert.

4. Pausen und Versicherungsschutz auf dem Betriebsgelände

Innerbetriebliche Wege zur Kantine und Toilette
Versicherte sind während der Arbeitspausen auf den Wegen zur Kantine oder Toilette versichert. Der Schutz endet und beginnt an der Außentür dieser Einrichtungen. Wird jedoch das Betriebsgelände verlassen, um etwa in eine externe Kantine zu gehen, endet der Schutz an der Betriebsaußentür und beginnt erst wieder auf dem Weg zurück zum Arbeitsplatz. Auch der Weg zur Essensbesorgung, wenn diese am Arbeitsplatz verzehrt werden soll, ist versichert.

Pausen außerhalb des Betriebsgeländes
Wer die Pause nutzt, um das Betriebsgelände zu verlassen, beispielsweise in eine nahegelegene Gaststätte oder einen Kiosk zu gehen, ist auf dem Hin- und Rückweg versichert, solange das Essen unmittelbar danach verzehrt wird. Der Aufenthalt selbst im Restaurant oder Kiosk ist allerdings nicht versichert.

5. Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und Wege im Homeoffice

Bereitschafts- und Notdienste
Wer sich im Bereitschaftsdienst auf direktem Weg zum Arbeitsplatz oder während der Arbeit im Betrieb befindet, ist versichert. Der Versicherungsschutz gilt auch für Rufbereitschaft, selbst wenn diese von zu Hause aus erfüllt wird, solange ein dienstlicher Zweck besteht.

Wege im Homeoffice
Auch im Homeoffice greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Tätigkeiten, die mit dem betrieblichen Zweck verbunden sind, sind abgedeckt. Dies umfasst auch den Weg zur Nahrungsaufnahme oder zur Toilette, wenn diese sich im selben Gebäude befinden. Nicht versichert sind dagegen Wege, die dem privaten Bereich zugerechnet werden, wie der Gang zur Annahme eines privaten Pakets.

6. Weitere Besonderheiten und Ausnahmen

Vorstellungsgespräche
Der Versicherungsschutz besteht nur, wenn eine arbeitslose Person im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ein Vorstellungsgespräch wahrnimmt. Eigeninitiativ geführte Vorstellungsgespräche gelten als privatwirtschaftlich und fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Alkoholeinfluss
Alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. Unfallbeteiligte müssen nachweisen, dass der Unfall nicht alkoholbedingt war, wenn ein Blutalkoholspiegel von 1,1 Promille oder mehr vorliegt. Abweichende Werte gelten für Fußgänger oder Radfahrer, die in alkoholisiertem Zustand verunglücken.

7. Wegeunfall melden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ein Wegeunfall sollte unverzüglich gemeldet werden, insbesondere wenn er eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen zur Folge hat oder tödlich endete. Die Meldung erfolgt über eine Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft. Falls ein Betriebsrat besteht, muss auch dieser die Unfallanzeige unterzeichnen. Bei Verdacht auf Berufskrankheiten ist ebenfalls eine frühzeitige Meldung notwendig. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Unfall an die zuständige Berufsgenossenschaft zu melden.

8. Welche Ansprüche bestehen nach einem Wegeunfall?

Medizinische Behandlung und Rehabilitation
Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen, Reha-Maßnahmen und therapeutische Unterstützung. Falls erforderlich, wird der verletzte Beschäftigte bei einem Durchgangsarzt vorgestellt.

Geldleistungen und Verletztengeld
Bei Arbeitsunfähigkeit wird Verletztengeld gezahlt. Nach sechs Wochen Krankengeld, das ca. 70 % des Bruttogehalts beträgt, wird Verletztengeld von etwa 80 % des Bruttogehalts geleistet.

Pflege- und Hinterbliebenenrente
Kommt es zu einem dauerhaften Schaden, zahlt die Berufsgenossenschaft eine Rente, die sich an der Minderung der Erwerbsfähigkeit bemisst. Im Falle eines tödlichen Wegeunfalls haben Angehörige Anspruch auf Sterbegeld und eventuell auf eine Hinterbliebenenrente.

Fazit: Gut abgesichert auf dem Weg zur Arbeit

Ein Wegeunfall gilt als Arbeitsunfall und ist in den meisten Fällen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Entscheidend ist, dass der direkte Weg zum und vom Arbeitsplatz verfolgt wird und der Zweck der Tätigkeit betrieblicher Natur ist. Private Umwege und Alkohol am Steuer können jedoch den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten Wegeunfälle stets zeitnah der Berufsgenossenschaft melden, um alle Ansprüche geltend zu machen und eine rechtzeitige Heilbehandlung sicherzustellen.

Jetzt handeln – Sicherheit mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sichern!

Jeder Betrieb in Deutschland ist laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) einzusetzen. Diese Fachkraft sorgt dafür, dass Sicherheitsmaßnahmen eingehalten, Unfälle vermieden und gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden – ein zentraler Faktor für den Erfolg und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter.

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Betrieb in den besten Händen ist? Bei Sicherheitsingenieur.NRW finden Sie die kompetente Unterstützung, die Sie brauchen. Mit umfassender Erfahrung und zertifizierter Fachkompetenz stehe ich Ihnen zur Seite, um maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Betrieb zu entwickeln.

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Beschaffung einer Leiter: Schritt für Schritt erklärt

Die Beschaffung einer Leiter ist mehr als nur der Kauf eines einfachen Arbeitsmittels. Um sicherzustellen, dass die Leiter den Anforderungen und Sicherheitsstandards entspricht, sind mehrere Schritte notwendig. Hier ist eine Übersicht, wie eine Leiter professionell beschafft werden kann:

1. Bedarf ermitteln und Anforderungen festlegen

Zunächst muss der Bedarf geklärt und die Anforderungen definiert werden:

Arbeitsaufgabe und Umgebungsbedingungen analysieren

  • Verwendung von Leitern ist nur dann zulässig, wenn andere Arbeitsmittel aufgrund der geringen Gefährdung oder kurzen Nutzungsdauer nicht verhältnismäßig sind.
  • Eine Gefährdungsbeurteilung ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können.

Die Art der Leiter hängt von der Arbeitsaufgabe (z. B. Arbeitsweise, Verwendungsdauer, Traglast) und den Umgebungsbedingungen ab. Hilfsmittel wie die TRBS 2121 Teil 2 und die DGUV Information 208-016 bieten Unterstützung bei der Auswahl.

Bauart, Größe, Stabilität, Werkstoff, Zubehör und Anzahl festlegen

  • Bauart: Je nach Einsatzzweck kann eine Anlegeleiter, Mehrzweckleiter, Stehleiter oder Podestleiter ausgewählt werden.
  • Größe: Die erforderliche Arbeitshöhe und das eventuelle Übersteigen auf höhere Arbeitsplätze bestimmen die Größe der Leiter.
  • Stabilität und Gebrauchstauglichkeit: Je nach Einsatz (z. B. rauer Montagebetrieb oder einfaches Einräumen von Waren) ist die notwendige Stabilität zu bestimmen.
  • Werkstoff: Abhängig von den Umgebungsbedingungen (z. B. hohe Luftfeuchtigkeit oder starke Verschmutzung) sollte der geeignete Werkstoff gewählt werden.
  • Zubehör: Elemente wie Holmverlängerungen, Seitengeländer oder Stahlspitzen können die Sicherheit und die Einsatzmöglichkeiten erweitern.
  • Anzahl: Die benötigte Anzahl an Leitern hängt von der Häufigkeit der Nutzung und der Distanz zwischen den Arbeitsbereichen ab.

Anforderungen festlegen

Beispiel: „Zwei stabile Anlegeleitern aus Aluminium mit acht Stufen, Zubehör: Je ein Seitengeländer“.

2. Arbeitsmittel und Auftragnehmer auswählen

Um die passende Leiter zu beschaffen, ist es wichtig, den Markt zu analysieren und Angebote einzuholen:

Beschaffungsmarkt analysieren

  • Recherche: Welche Hersteller und Produkte sind im Fachhandel, Baumarkt oder Direktverkauf verfügbar?
  • Bewertung der Angebote: Unterschiede in den Angeboten herausarbeiten und vergleichen. Gibt es ein GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit?

Abgleich mit den Anforderungen

  • Überprüfen, ob die Anforderungen erfüllbar sind.
  • Falls es Produktneuerungen gibt, sollten die festgelegten Anforderungen überarbeitet werden.

Auswahl

Festlegung, welches Produkt von welchem Hersteller über welchen Auftragnehmer beschafft werden soll.

3. Auftrag erteilen

Nachdem die Entscheidung getroffen wurde, wird der Auftrag erteilt oder die Leiter im Handel erworben.

4. Lieferung des Arbeitsmittels

Nach der Lieferung erfolgt die Eingangskontrolle:

  • Prüfung der Lieferung: Entspricht die gelieferte Leiter der Auswahl und ist die Lieferung vollständig (inkl. Kennzeichnungen und Zubehör)?
  • Schäden überprüfen: Ist die Leiter beschädigt, verformt oder gibt es scharfe Kanten?

5. Arbeitsmittel zur Verfügung stellen

Vor der Nutzung sind einige Maßnahmen zu treffen:

Maßnahmen vor der Verwendung

Der Arbeitgeber muss überprüfen, ob alle in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen vollständig umgesetzt wurden und die Wirksamkeit kontrollieren. Bei schädigenden Einflüssen, wie auf Baustellen, sind ggf. wiederkehrende Prüfungen notwendig. Auch sollte die Leiter gekennzeichnet werden, um sie für Prüfungen erfassen zu können.

Unterweisung der Beschäftigten

Mitarbeiter sollten unterwiesen werden, für welche Arbeitsaufgaben die Leiter verwendet werden darf, um eine sichere Nutzung zu gewährleisten.

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Leitern stets den Vorschriften entsprechen und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleistet ist? Werden Sie zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten! Lernen Sie, wie Sie Leitern selbst prüfen und sicher einsetzen können – mit unserer praxisnahen Weiterbildung gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016.

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Hautkrebs und seine Relevanz für die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Einführung in das Thema Hautkrebs

Hautkrebs ist eine der häufigsten Krebserkrankungen weltweit, und seine Inzidenz ist in den letzten 20 Jahren dramatisch gestiegen. Besonders bemerkenswert ist die Zunahme von Fällen, die auf kumulative UV-Strahlenbelastung zurückzuführen sind. Dies stellt eine besondere Herausforderung für die Arbeitssicherheit dar, insbesondere in Berufen mit regelmäßiger UV-Exposition, wie Bauarbeiter, Gärtner oder Dachdecker.

Zunahme von Hautkrebserkrankungen in den letzten 20 Jahren

Statistische Daten zeigen einen deutlichen Anstieg von Hautkrebserkrankungen. Allein zwischen 2001 und 2021 stieg die Zahl der stationären Behandlungen von Hautkrebs um über 75 %. Der Hauptgrund für diese Zunahme liegt in der zunehmenden UV-Belastung, sowohl durch Freizeitaktivitäten als auch durch berufliche Exposition. Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen sich dieser Entwicklung bewusst sein und präventive Maßnahmen zur Minimierung der Risiken in Arbeitsumgebungen ergreifen.

Relevanz für Arbeitsschutz und Prävention in Berufen mit UV-Exposition

Menschen, die im Freien arbeiten, sind besonders gefährdet. UV-Strahlung, insbesondere bei dauerhafter Exposition, ist einer der Hauptverursacher von Hautkrebs. Arbeitsschutzmaßnahmen zur Minimierung dieser Risiken sind daher unerlässlich und müssen aktiv gefördert werden.

Arten von Hautkrebs

Es gibt zwei Hauptarten von Hautkrebs, die für den Arbeitsschutz relevant sind:

1. Weißer Hautkrebs:

  • Arten: Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom
  • Entstehung: Durch langjährige, kumulative UV-Belastung
  • Symptome: Rötliche, raue Stellen oder Wunden, die nicht heilen

2. Schwarzer Hautkrebs (Malignes Melanom):

  • Entstehung: Intensive Sonneneinstrahlung und Sonnenbrände, insbesondere in der Kindheit
  • Symptome: Dunkle, knötchenförmige Hautveränderungen

Früherkennung von Hautkrebs

Die frühzeitige Erkennung von Hautkrebs ist entscheidend für die Heilungschancen. Die ABCDE-Regel hilft bei der Selbstkontrolle von Muttermalen und Hautveränderungen:

  • A: Asymmetrie (ungleichmäßige Form)
  • B: Begrenzung (unscharfe Ränder)
  • C: Colorit (unregelmäßige Farbe)
  • D: Durchmesser (größer als 5 mm)
  • E: Erhabenheit oder Entwicklung (Veränderungen in Form oder Größe)

Für Menschen über 35 Jahre sind regelmäßige Hautscreenings wichtig, besonders wenn sie viele oder unregelmäßig geformte Leberflecken haben.

Berufliche Risikofaktoren

Menschen, die beruflich im Freien arbeiten, wie Bauarbeiter oder Gärtner, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Präventive Maßnahmen umfassen:

  • UV-Schutzkleidung, Hüte und Sonnenbrillen
  • Regelmäßiges Auftragen von Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor
  • Arbeitszeiten in den Schatten verlegen, um die Sonne in den stärksten Stunden zu meiden
  • Vermeidung von Solarien, da diese das Risiko für Hautkrebs weiter erhöhen

Rechtliche Anforderungen und Prävention im Arbeitsschutz

Die UV-Schutzverordnung (UVSV) gibt klare Richtlinien für den Umgang mit UV-Belastung am Arbeitsplatz. Arbeitssicherheitsmaßnahmen zur Reduzierung der UV-Exposition müssen umgesetzt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern Schutzmaßnahmen wie Sonnenschutzmittel, Schutzkleidung und regelmäßige Schulungen zur Verfügung zu stellen.

Behandlung von Hautkrebs

Die Behandlung hängt von der Art des Hautkrebses ab:

  • Weißer Hautkrebs: Wird in der Regel operativ entfernt, ohne dass weitere Behandlungen notwendig sind.
  • Schwarzer Hautkrebs: Hier kann zusätzlich zur Operation eine Immuntherapie oder Chemotherapie erforderlich sein, insbesondere wenn der Krebs bereits gestreut hat. Die Heilungschancen sind bei frühzeitiger Diagnose erheblich höher.

Präventionstipps für den Alltag

Um das Risiko von Hautkrebs zu minimieren, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung zwischen 11 und 15 Uhr.
  • Tragen Sie regelmäßig Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor (mindestens LSF 30).
  • Verwenden Sie UV-Schutzkleidung, insbesondere bei langen Aufenthalten im Freien. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag Die Rolle von UV-Schutzkleidung im Arbeitsalltag.
  • Achten Sie besonders auf Kinder: Sie sollten niemals ungeschützt der Sonne ausgesetzt sein.

Schlussfolgerung

Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es von zentraler Bedeutung, das Bewusstsein für Hautkrebs und seine Prävention zu schärfen. Regelmäßige Schulungen und präventive Maßnahmen im Arbeitsumfeld sind essenziell, um das Hautkrebsrisiko zu senken. Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmaßnahmen müssen gefördert und integraler Bestandteil der Arbeitssicherheitsrichtlinien werden.

Durch gezielte Schutzmaßnahmen und das frühzeitige Erkennen von Anzeichen kann das Risiko erheblich reduziert und die Gesundheit der Beschäftigten langfristig geschützt werden.

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