Dienstfahrräder, Jobräder und Pedelecs sind längst ein fester Bestandteil moderner Mobilitätskonzepte. Unternehmen nutzen sie für innerbetriebliche Transporte, Dienstfahrten oder als attraktives Mitarbeiter-Benefit. Doch was viele Arbeitgeber übersehen: betriebliche Fahrräder sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – und müssen daher regelmäßig geprüft werden.
Eine UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) stellt sicher, dass Fahrräder und Pedelecs betriebssicher sind und schützt damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Rechtliche Grundlagen: Was gilt für die UVV-Prüfung?
Die Pflicht zur Prüfung ergibt sich aus mehreren Regelwerken:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitgeber müssen Gefährdungen bei Nutzung von Arbeitsmitteln bewerten und regelmäßige Prüfungen veranlassen (§§ 3, 14 BetrSichV).
DGUV Vorschrift 70 §57 (Fahrzeuge) Für betrieblich genutzte Fahrzeuge – dazu gehören S-Pedelecs (45 km/h) – ist mindestens einmal jährlich eine Sachkundigenprüfung vorgeschrieben.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO §63a ff.) Jedes Fahrrad im Straßenverkehr muss jederzeit verkehrssicher sein (Beleuchtung, Bremsen, Reflektoren, Reifen).
Technische Regeln TRBS 1203 Prüfungen dürfen nur von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden. Diese müssen Fachausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Tätigkeit im relevanten Bereich nachweisen können.
👉 Wichtig: Normale Fahrräder und Pedelecs 25 fallen zwar nicht direkt unter die DGUV Vorschrift 70, aber sobald sie betrieblich genutzt werden, greift die BetrSichV – und damit auch die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung und Dokumentation. Arbeitgeber, die hier nachlässig sind, riskieren Haftungsprobleme im Schadensfall.
Wer darf prüfen?
Befähigte Person nach TRBS 1203 Nur geschulte Fachkräfte dürfen UVV-Prüfungen rechtssicher durchführen und dokumentieren.
Unterstützende Tätigkeiten Azubis oder Laien dürfen Sichtprüfungen oder einfache Wartung (z. B. Reifenluftdruck kontrollieren) übernehmen, aber kein Prüfprotokoll unterschreiben.
Prüfumfang: Was wird kontrolliert?
Eine UVV-Prüfung umfasst alle sicherheitsrelevanten Bauteile. Typischer Prüfkatalog:
Bremsen: Vorder- und Hinterrad, Beläge, Scheiben, Leitungen, Rücktritt
Beleuchtung & Reflektoren: Front- und Rücklicht, Dynamo/Akku, Speichen- und Pedalreflektoren
Unser Service: Prüfung & Ausbildung aus einer Hand
Als Spezialisten für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen zwei Wege an, wie Sie Ihre Fahrräder und Pedelecs rechtssicher prüfen lassen können:
Komplettservice: Wir führen die UVV-Prüfung für Sie durch – bei Ihnen vor Ort oder in unserer Fachwerkstatt. Sie erhalten ein vollständiges Prüfprotokoll und auf Wunsch eine Prüfplakette.
So haben Sie die Wahl: Komfortable Auslagerung oder eigene Kompetenz im Unternehmen – in beiden Fällen sind Sie auf der sicheren Seite.
Fazit
Die UVV-Prüfung für Fahrräder und Pedelecs ist ein entscheidender Baustein für Betriebssicherheit, Rechtssicherheit und Mitarbeiterschutz. Sie stellt sicher, dass Fahrzeuge nicht nur verkehrstauglich, sondern auch betriebssicher sind. Arbeitgeber, die regelmäßig prüfen (lassen), handeln nicht nur gesetzeskonform, sondern zeigen auch Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Chance, Ihre Dienstfahrräder jetzt prüfen oder Ihr Team schulen zu lassen – und kombinieren Sie Sicherheit mit Effizienz.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot oder informieren Sie sich über unsere Ausbildungsprogramme zur befähigten Person für Fahrräder und Pedelecs.
Gerüste gehören auf Baustellen zu den wichtigsten, aber auch gefährlichsten Arbeitsmitteln. Damit sie sicher genutzt werden können, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen vor. In der Praxis tauchen dabei zwei Begriffe auf, die oft verwechselt oder synonym gebraucht werden: die qualifizierte Person und die zur Prüfung befähigte Person. Beide sind im Kontext der DGUV Information 201-011 „Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“ sowie in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) klar voneinander abzugrenzen.
Tipp: Wenn Sie in Ihrem Unternehmen rechtssicher aufgestellt sein wollen, lohnt sich die gezielte Schulung. Bei Sicherheitsingenieur.NRW bieten wir praxisorientierte Lehrgänge an, in denen Sie oder Ihre Mitarbeiter die nötige Fachkunde als befähigte Person für Gerüste und auch qualifizierte Person zur Gerüstprüfung erwerben – kompakt, rechtssicher und mit direktem Praxisbezug.
Die „qualifizierte Person“ – praxisnah für die Inaugenscheinnahme
Nach DGUV und TRBS 2121-1 muss ein Gerüst vor seiner Benutzung durch eine qualifizierte Person in Augenschein genommen werden. Diese Person prüft, ob das Gerüst offensichtliche Mängel aufweist und ob die vorgesehenen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind.
Wer kann qualifizierte Person sein?
Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung im Bau- oder Montagegewerk
oder Personen mit vergleichbarer Berufserfahrung und einer entsprechenden Unterweisung
Die Aufgabe ist klar umrissen: Sichtkontrolle und Freigabe vor der Nutzung. Die Verantwortung liegt jedoch weiterhin beim Unternehmer, der sicherstellen muss, dass die qualifizierte Person tatsächlich die nötigen Kenntnisse besitzt.
Die „zur Prüfung befähigte Person“ – rechtlich verbindlich nach BetrSichV
Der Begriff „befähigte Person“ ist rechtlich eindeutig in § 2 Abs. 6 BetrSichV und der TRBS 1203 definiert. Diese Personen sind durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Tätigkeit befähigt, den sicheren Zustand von Arbeitsmitteln fachkundig zu beurteilen.
Im Gerüstbau bedeutet das:
Kenntnisse der einschlägigen Normen (z. B. DIN EN 12811)
Erfahrungen mit Aufbau- und Verwendungsanleitungen
Fähigkeit, auch abweichende Konstruktionen oder Sonderlösungen sicher zu bewerten
Dokumentation der Prüfung (Abnahmeprotokoll, Freigabe)
Die zur Prüfung befähigte Person trägt eine höhere Verantwortung und ist unverzichtbar für die rechtssichere Gerüstabnahme und wiederkehrende Prüfungen.
Für die tägliche Baustellenpraxis reicht es, wenn eine qualifizierte Person vor der Nutzung die Sichtkontrolle übernimmt. Geht es jedoch um die rechtssichere Abnahme oder die wiederkehrende Prüfung von Gerüsten, kommt man an einer zur Prüfung befähigten Person nicht vorbei.
Unternehmen sind gut beraten, die Unterschiede zu kennen und die jeweiligen Rollen im eigenen Betrieb klar zu dokumentieren. So lassen sich Haftungsrisiken minimieren und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten.
Die VDI 2290 beschreibt, wie die technische Dichtheit von Flanschverbindungen ausgelegt, montiert und dokumentiert wird. Im Mittelpunkt steht die Emissionsminderung nach TA Luft. Die Ausgabe 2012 adressiert metallische Flansche nach EN 1092-1 bis -4 und wird in Behörden- und Auditpraxis als anerkannte Regel der Technik herangezogen. Für Betreiber bedeutet das: Flanschverbindungen müssen so geplant und nachgewiesen werden, dass sie im Betrieb die geforderte Dichtheitsklasse erreichen.
Rechtlicher Rahmen: TA Luft 2021, Nummer 5.2.6.3
Die TA Luft 2021 verlangt, dass Flanschverbindungen nur dort eingesetzt werden, wo sie verfahrenstechnisch oder sicherheitstechnisch erforderlich sind, und dass sie technisch dicht sind. Maßgeblich ist die Dichtheitsklasse L 0,01 mit einem Grenzwert von maximal 0,01 mg pro Sekunde und Meter Umfang, üblicherweise geprüft mit Helium oder einem gleichwertigen Medium. Für den Nachweis akzeptiert die Vollzugspraxis sowohl eine rechnerische Auslegung als auch einen gleichwertigen typbasierten Bauteilversuch. Entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit: Anforderungen, Auslegung, Montage und Qualitätssicherung müssen schlüssig dokumentiert sein.
Inhaltlich-technischer Fokus der VDI 2290
Die Richtlinie betrachtet die Dichtfunktion als Zusammenspiel von Flansch, Dichtung und Schraubverbindung. Sie formuliert Anforderungen an Auslegung, Montageprozesse und Qualitätssicherung, damit die Ziel-Dichtheit im realen Betrieb erreicht wird. Kompakt- oder bolzenlose Verbindungen werden nicht behandelt. In der Praxis hat sich eingebürgert, die VDI 2290 zusammen mit den Normen EN 1591-1 (Berechnung), EN 13555 (Dichtungskennwerte) und EN 1591-4 (Montagequalifikation) anzuwenden. So entstehen konsistente Nachweise, die sowohl betrieblich belastbar als auch behördensicher sind.
Nachweisführung ohne Umwege
Der rechnerische Dichtheitsnachweis nach EN 1591-1 setzt prüfstandsbasierte Dichtungskennwerte nach EN 13555 voraus. Diese Parameter – etwa Qmin(L), Qsmax, PQR oder der Kompressionsmodul – beschreiben das Dichtungsverhalten unter Belastung und bilden die Grundlage für die Ermittlung der notwendigen Schraubkräfte und Montage- bzw. Drehmomente. Fehlen belastbare Kennwerte, kann ein typbasierter Bauteilversuch die Gleichwertigkeit belegen, zum Beispiel über Helium-Lecktests oder Spülgasmessungen unter repräsentativen Lastfällen. Beide Wege sind zulässig, sofern die Prüf- oder Berechnungsbedingungen technisch sauber gewählt und vollständig dokumentiert sind.
Montagekompetenz als Schlüsselfaktor
Selbst die beste Berechnung scheitert, wenn die Montage nicht reproduzierbar umgesetzt wird. In kritischen Anwendungen hat sich die Qualifizierung des Montagepersonals nach EN 1591-4 bewährt. Dazu gehören klar definierte Arbeitsschritte von der Vorbereitung über die Ausrichtung bis zum kontrollierten Anziehen, Vorgaben zu Schmierstoffen und Reibwerten, die Verifikation der erreichten Schraubenvorspannung sowie eine eindeutige Kennzeichnung und Protokollierung. Dieser organisatorische Rahmen ist integraler Bestandteil eines TA-Luft-konformen Dichtheitsnachweises.
Umsetzung im Betrieb – von der Anforderung bis zur Dokumentation
Am Anfang steht eine saubere Anforderungsaufnahme mit Medium, Temperatur, Druck, Lastfällen (An- und Abfahren, Abkühlung, Druckwechsel), Nennweiten, Werkstoffen, Dichtflächenqualitäten und Reibwerten. Daraus folgt die Auslegung über EN 1591-1 mit EN-13555-Kennwerten oder die Planung eines Bauteilversuchs, wenn Kennwerte fehlen oder Grenzfälle abgesichert werden sollen. Aus der Auslegung leiten sich Montageparameter und Prüfkonzepte ab. Im Betrieb werden Leckagekontrollen, Wiederanzüge nach Temperierung und Zustandsüberwachungen definiert. Abschließend werden alle Schritte in einem revisionssicheren Nachweis zusammengeführt: Berechnungs- oder Prüfberichte, Datenblätter der Komponenten, Montage- und QS-Protokolle, Kennzeichnungen und Freigaben.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
In Audits fallen regelmäßig dieselben Schwachstellen auf: pauschale „Pi-mal-Daumen“-Drehmomente ohne Bezug zu EN 1591-1, fehlende oder ungeeignete EN-13555-Kennwerte, unqualifizierte Montageprozesse ohne Reibwert- und Schmierstofffestlegung und lückenhafte Dokumentation. Wer diese Punkte konsequent adressiert, erreicht die Dichtheitsklasse L 0,01 im Betrieb deutlich zuverlässiger und reduziert Emissionen ebenso wie Instandhaltungsaufwand.
Ausblick: Entwurfsstand VDI 2290 (05/2024)
Ein neuer Richtlinienentwurf aus Mai 2024 erweitert den Anwendungsbereich unter anderem auf Flanschverbindungen im Kraftnebenschluss. Bis zur Veröffentlichung einer neuen Ausgabe bleibt die Fassung von 2012 maßgeblich. Betreiber sollten die Entwicklungen beobachten, da die Nachweis- und Montageanforderungen künftig noch eindeutiger formuliert sein dürften.
Subtile Empfehlung: Schulung und Umsetzung aus einer Hand
Wenn Sie die Anforderungen der VDI 2290 und der TA Luft 2021 ohne Umwege, praxisnah und auditfest umsetzen möchten, lohnt ein Blick in unsere kompakte Flanschenschulung. Dort führen wir Schritt für Schritt durch Anforderungsaufnahme, Dichtheitsnachweis per EN 1591-1 mit EN-13555-Kennwerten oder per Bauteilversuch, Montage-QS nach EN 1591-4 sowie die vollständige Dokumentation. Informationen und Termine finden Sie unter https://sicherheitsingenieur.nrw/flanschenschulung/
Stand: August 2025. Dieser Fachartikel ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind TA Luft sowie die zitierten Normen und Richtlinien.
Die DIN 18357 ist Teil der VOB/C und regelt die Beschlagarbeiten im Bauwesen. Dazu zählen die Montage und Befestigung von Beschlägen wie Türgriffen, Schlössern, Scharnieren oder auch Torbeschlägen. Als Allgemeine Technische Vertragsbedingung (ATV) legt sie die anerkannten Regeln der Technik für dieses Gewerk fest und ist damit ein zentrales Dokument für Auftraggeber und Auftragnehmer im Bauwesen.
Für Bauleiter, SiGeKo und Fachkräfte für Arbeitssicherheit stellt sich jedoch immer wieder die Frage: Welchen Bezug hat die DIN 18357 zum Arbeitsschutz?
Was regelt die DIN 18357 konkret?
Die ATV DIN 18357 legt fest:
Anforderungen an Beschläge und deren Verarbeitung
Vorbereitung der Bauteile (z. B. Türen, Fenster, Möbel)
fachgerechte Ausführung der Montage
Nebenleistungen wie Abdichtungen oder Justierungen
Besondere Leistungen, z. B. Sonderanfertigungen
Grundlagen für die Abrechnung
Damit sichert die Norm die technische Qualität und Einheitlichkeit von Beschlagarbeiten.
Arbeitsschutz: keine Exklusivregelung in der DIN 18357
Wichtig zu wissen: Die DIN 18357 enthält keine eigenen Arbeitsschutzvorgaben. Wie alle ATV der VOB/C ist sie auf technische Standards fokussiert, nicht auf Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt an anderer Stelle geregelt:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
DGUV-Vorschriften und Regeln
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Das bedeutet: Wer auf einer Baustelle Beschlagarbeiten durchführt, muss die technischen Vorgaben der DIN 18357 und gleichzeitig die Arbeitsschutzpflichten nach Gesetz und DGUV einhalten.
Praxisbezug für SiGeKo, SiFa und Bauleiter
In der Baupraxis zeigt sich oft ein Spannungsfeld:
Die DIN 18357 regelt, wie Beschlagarbeiten fachlich korrekt auszuführen sind.
Der Arbeitsschutz regelt, wie die Arbeiten sicher durchzuführen sind.
Für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo), Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und Bauleiter bedeutet das:
Technische Normen allein reichen nicht aus.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht.
Sicherheitsmaßnahmen – etwa PSA, ergonomische Arbeitsmethoden oder sichere Arbeitsplätze – müssen ergänzend organisiert werden.
Nur durch die Verknüpfung beider Ebenen (Technik & Arbeitsschutz) ist ein rechtssicherer und sicherer Baustellenbetrieb gewährleistet.
Warum das für Bauherren und Unternehmen wichtig ist
Viele Bauherren und Unternehmer verlassen sich ausschließlich auf die Einhaltung der VOB/C. Dabei wird oft übersehen: Arbeitsschutzpflichten lassen sich nicht durch die VOB ersetzen.
Das bedeutet konkret:
Unfälle auf der Baustelle können trotz DIN-konformer Ausführung entstehen.
Die Haftung bleibt immer beim Arbeitgeber bzw. beim Unternehmer.
Nur eine klare Verzahnung von Normen und Arbeitsschutzmanagement schützt zuverlässig vor rechtlichen und gesundheitlichen Risiken.
Sicherheitsingenieur.NRW – Unterstützung in der Praxis
Gerade im Bereich Baustellensicherheit ist es entscheidend, beide Ebenen sauber zu trennen und trotzdem zusammenzuführen. Hier setzt Sicherheitsingenieur.NRW an:
Fachgerechte Beratung zu VOB/C und DIN-Normen
Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzpflichten
Praxisnahe Schulungen für SiGeKo, Bauleiter und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Unter Leitung von Donato Muro, Sicherheitsingenieur und Jurist, wird dabei sichergestellt, dass Technik, Recht und Arbeitsschutz praxisnah und rechtssicher ineinandergreifen.
Fazit
Die DIN 18357 ist eine wichtige technische Norm für Beschlagarbeiten – aber keine Arbeitsschutznorm. Arbeitsschutzpflichten ergeben sich ausschließlich aus Gesetzen, Verordnungen und DGUV-Regeln.
Für SiGeKo, SiFa und Bauleiter heißt das:
Technische Normen im Blick behalten
Arbeitsschutzmaßnahmen ergänzen
Gefährdungen aktiv bewerten und minimieren
So entsteht ein Zusammenspiel, das sichere Arbeitsbedingungen auf Baustellen gewährleistet – und genau hier unterstützt Sicherheitsingenieur.NRW mit Erfahrung, Fachwissen und praxisnaher Beratung.
Seit Juni 2025 gilt der überarbeitete DGUV Grundsatz 311-004 – und er bringt einen fundamentalen Wandel für die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten (SiBe). Was bisher in vielen Betrieben und Schulungen uneinheitlich und oft theorielastig ablief, ist jetzt klar geregelt: einheitliche Standards, klare Lernziele, praxisnahe Methoden und der verpflichtende Bezug zur realen Arbeitssituation im Betrieb.
Lernziele, die nicht nur Wissen, sondern konkrete Handlungskompetenz vermitteln
Typische Handlungssituationen, die die SiBe im Betrieb realistisch erleben und üben sollen
Qualitätsanforderungen an Anbieter, damit die Ausbildung wirksam, modern und praxisnah ist
Der Fokus verschiebt sich: Weg vom reinen Wissen, hin zur aktiven Handlungskompetenz. Sicherheitsbeauftragte sollen künftig in der Lage sein, Gefährdungen selbstständig zu erkennen, wirksame Lösungen vorzuschlagen, andere zu motivieren und aktiv an der Gestaltung sicherer Arbeitsbedingungen mitzuwirken.
Der didaktische Game-Changer: QualiWING
Parallel zum neuen Grundsatz setzt die DGUV mit dem QualiWING-Modell einen methodischen Maßstab. Dieses Konzept bringt:
Moderne Lehrmethoden wie Workshops, Rollenspiele, Planspiele (z. B. ASA-Sitzung) und praxisnahe Fallanalysen
Das Ziel: Sicherheitsbeauftragte lernen nicht nur theoretisch, wie Sicherheit funktioniert – sie erleben und trainieren es so, dass sie im Betrieb sofort wirksam werden können.
Warum das jetzt wichtig ist
Rechtssicherheit: Der DGUV Grundsatz 311-004 ist der neue Standard – und Betriebe müssen ihre Ausbildung daran anpassen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Wirksamkeit: Die neue Ausbildung steigert nachweislich die Präventionskultur im Unternehmen.
Nachhaltigkeit: Durch praxisnahes Lernen bleibt Wissen nicht im Seminarraum, sondern wirkt langfristig im Betrieb.
Attraktivität für Fachkräfte: Eine moderne, praxisorientierte Ausbildung motiviert Sicherheitsbeauftragte und stärkt ihre Bindung ans Unternehmen.
Wir sind die Ersten, die umsetzen
Als Sicherheitsingenieur.NRW setzen wir den neuen DGUV-Standard sofort und vollständig um – inklusive der modernen QualiWING-Didaktik.
Unsere SiBe-Grundqualifizierung:
2-tägige Präsenzschulung (16 Lerneinheiten)
Klare Struktur mit Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz
Praxisnahe Übungseinheiten und realistische Handlungssituationen
Transferplanung für den direkten Einsatz im Betrieb
Für Betriebe, die eigene Ausbilder einsetzen wollen, bieten wir zusätzlich die Train-the-Trainer-Ausbildung für SiBe-Lehrbegleiter an. So können Unternehmen künftig die Grundqualifizierung intern, aber dennoch DGUV-konform durchführen.
Unser Versprechen
Erster Anbieter in Deutschland, der die neue DGUV 311-004 mit QualiWING kombiniert
Praxisorientiert statt theorielastig
Direkter Nutzen für Betrieb, Führungskräfte und Beschäftigte
Erfüllung aller Qualitätsanforderungen an Anbieter und Lernbegleiter
Fazit
Der DGUV Grundsatz 311-004 markiert einen Paradigmenwechsel in der Sicherheitsbeauftragten-Ausbildung: Kompetenzorientiert, praxisnah, nachhaltig.
Wer jetzt umstellt, hat nicht nur Rechtssicherheit, sondern gewinnt engagierte, handlungsfähige Sicherheitsbeauftragte, die im Betrieb wirklich etwas bewegen.
Informieren Sie sich jetzt über unsere SiBe-Grundqualifizierung und Train-the-Trainer-Ausbildung. 📞 0211 83836660 | ✉ info@sicherheitsingenieur.nrw | 🌐 www.sicherheitsingenieur.nrw
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