Im dynamischen und komplexen Feld des Arbeitsschutzes stellen die Begriffe “Fachkunde” und “Sachkunde” fundamentale Säulen dar. Sie bilden das Herzstück zahlreicher rechtlicher Rahmenbedingungen, die darauf abzielen, ein Höchstmaß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte in verschiedenen Arbeitsumgebungen zu gewährleisten. Diese Konzepte sind nicht nur in der Theorie von zentraler Bedeutung, sondern spielen auch in der täglichen Praxis eine entscheidende Rolle. Sie beeinflussen maßgeblich die Art und Weise, wie Sicherheitsmaßnahmen in Unternehmen und Organisationen umgesetzt, überwacht und bewertet werden.
Die Relevanz dieser Konzepte erstreckt sich über diverse Branchen und Tätigkeitsfelder und ist tief verwurzelt in einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. Von der korrekten Anwendung dieser Begriffe hängt nicht nur die rechtliche Konformität eines Unternehmens ab, sondern auch das Wohlergehen und die Sicherheit der Mitarbeiter. In diesem Artikel wird eine umfassende und detaillierte Betrachtung der Begriffe Fach- und Sachkunde vorgenommen. Dabei wird auf ihre rechtlichen Grundlagen, Anwendungsbereiche und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten im Kontext des Arbeitsschutzes eingegangen. Ziel ist es, ein klares und tiefgreifendes Verständnis dieser Schlüsselkonzepte zu vermitteln und ihre Bedeutung für die Praxis des Arbeitsschutzes herauszustellen.
2 Fachkunde im Arbeitsschutz
In der deutschen Arbeitsschutzlandschaft ist die Definition von Fachkunde in verschiedenen Verordnungen zentral. Sie richtet sich nach der spezifischen Art der Aufgabe und der damit verbundenen Gefährdung. Fachkundige Personen müssen über die nötigen Fachkenntnisse verfügen, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und regelmäßige Schulungen erworben und aufrechterhalten werden. Diese Anforderungen variieren je nach Verordnung, beispielsweise in der Biostoffverordnung, wo die Höhe der Gefährdung eine Rolle spielt, oder im Strahlenschutz, wo spezifische Prüfungen und Zertifizierungen erforderlich sind. Insgesamt gewährleistet das Konzept der Fachkunde, dass qualifizierte Fachkräfte die für den Arbeitsschutz relevanten Aufgaben übernehmen, was maßgeblich zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beiträgt.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Fachkundig ist, wer über die nötigen Fachkenntnisse für bestimmte Aufgaben der Verordnung verfügt. Die Anforderungen umfassen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte berufliche Tätigkeit, ergänzt durch aktuelle Schulungen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Ähnlich wie in der BetrSichV definiert, beinhaltet Fachkunde die notwendigen Fachkenntnisse, abhängig von der jeweiligen Aufgabe, und setzt eine Berufsausbildung, -erfahrung und regelmäßige Schulungen voraus.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge: Hier bezieht sich Fachkunde auf die Mitglieder des Ausschusses für Arbeitsmedizin, die Vertreter verschiedener Bereiche (Arbeitgeber, Gewerkschaften, Wissenschaft etc.) umfassen.
Biostoffverordnung: Fachkundig ist, wer für bestimmte Aufgaben der Verordnung befähigt ist, wobei die Anforderungen von der Art der Aufgabe und der Höhe der Gefährdung abhängen. Erforderlich sind eine geeignete Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit.
Arbeitsschutzverordnungen (EMFV, GefStoffV, LärmVibrationsArbSchV, OStrV): Fachkunde setzt die erforderlichen Fachkenntnisse für bestimmte Aufgaben voraus und beinhaltet eine Berufsausbildung, Berufserfahrung, spezifische Fortbildungen und eine einschlägige berufliche Tätigkeit.
Strahlenschutz (StrlSchG, StrlSchV): Fachkunde im Strahlenschutz ist spezifisch für Medizinphysik-Experten und Teleradiologen sowie für Strahlenschutzbeauftragte und wird durch Prüfung und Bescheinigung der zuständigen Stelle bestätigt.
Abwasserverordnung (AbwV): Fachkunde gleichgestellt mit gleichwertiger Ausbildung oder Fachkunde, die in der EU oder im EWR erlangt wurde.
Definition für Medizinphysik-Experten und Teleradiologen mit Fachkunde im Strahlenschutz.
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
§§ 45, 47
Anwesenheit/Erforderlichkeit von Personen mit Fachkunde im Strahlenschutz. Prüfung und Bescheinigung der Fachkunde.
Abwasserverordnung (AbwV)
Anhang 1
Gleichstellung von Fachkunde, die in der EU oder im EWR erlangt wurde, mit den Anforderungen der DWA-A 221.
Tabelle der Fachkunde-Definitionen in Deutschen Verordnungen
3 Sachkunde im Arbeitsschutz
Die Sachkunde im Arbeitsschutz umfasst spezifische Kompetenzen zur Überprüfung und Einhaltung von Schutzvorschriften in verschiedenen Arbeitsumgebungen. Sie wird durch Regelungen in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und in technischen Regeln wie den TRGS definiert. Sachkunde, insbesondere im Umgang mit Gefahrstoffen wie Asbest, setzt voraus, dass eine Person bereits über grundlegende Fachkenntnisse und praktische Erfahrung verfügt.
Um sachkundig im Arbeitsschutz anerkannt zu werden, muss eine Person ihre Fachkundigkeit durch die Teilnahme an speziellen, behördlich anerkannten Lehrgängen erweitern. Diese Lehrgänge enden häufig mit einer Prüfung, deren Bestehen den Erwerb der Sachkunde bestätigt. Die Inhalte dieser Kurse sind speziell auf bestimmte Gefahrstoffe, Arbeitssicherheitsverfahren oder Schutzmaßnahmen zugeschnitten und dienen dazu, vertieftes Wissen und spezifische Fähigkeiten zu vermitteln.
Die GefStoffV definiert Sachkundige als Personen, die ihre vorhandene Fachkunde durch anerkannte Lehrgänge erweitert haben. Je nach Aufgabengebiet kann auch der Abschluss einer Prüfung erforderlich sein. Zudem können Qualifikationen, die von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannt sind, als Nachweis der Sachkunde dienen.
Verordnung
Paragraph
Definition der Sachkunde
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
§ 2 Begriffsbestimmungen (17)
Sachkundig ist, wer seine Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat. In Abhängigkeit vom Aufgabengebiet kann auch eine erfolgreiche Prüfung erforderlich sein. Gleichwertige Qualifikationen, die von der zuständigen Behörde anerkannt sind, gelten ebenfalls als Nachweis der Sachkunde.
Tabelle der Sachkunde-Definition in der Gefahrstoffverordnung
4 Zur Prüfung Befähigte Personen im Arbeitsschutz
Im deutschen Arbeitsschutzrecht wird die Rolle der “zur Prüfung befähigten Person” in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert. Gemäß § 2 Abs. 6 der BetrSichV ist eine Person zur Prüfung befähigt, wenn sie durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und aktuelle berufliche Tätigkeit die notwendigen Kenntnisse für die Prüfung von Arbeitsmitteln besitzt. Diese Anforderungen stellen sicher, dass Personen, die Arbeitsmittel prüfen, angemessen qualifiziert sind, um deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu bewerten.
Darüber hinaus stellt die BetrSichV in spezifischen Bereichen, wie dem Umgang mit Explosionsgefährdungen (Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3) oder Druckanlagen (Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3), erhöhte Anforderungen an die zur Prüfung befähigte Person. Diese spezialisierten Kenntnisse gewährleisten, dass Prüfungen in diesen sensiblen Bereichen mit dem notwendigen Fachwissen durchgeführt werden.
Die BetrSichV unterscheidet klar zwischen “fachkundigen Personen” und “zur Prüfung befähigten Personen”. Während “fachkundige Personen” durch ihre Ausbildung, Erfahrung und regelmäßige Fortbildung qualifiziert sind, bezieht sich die “Befähigung zur Prüfung” auf spezifische Kenntnisse, die für die Prüfung von Arbeitsmitteln erforderlich sind.
Zusätzlich gibt die Technische Regel für Betriebssicherheit 1203 (TRBS 1203) detaillierte Hinweise zu den spezifischen Fachkenntnissen und Qualifikationen, die für die Prüfung verschiedener Arten von Arbeitsmitteln erforderlich sind. Sie deckt eine breite Palette von Anforderungen ab und bietet Orientierung für die Prüfung von Arbeitsmitteln in unterschiedlichen Gefährdungsbereichen.
Verordnung
Paragraph
Definition
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 2 Begriffsbestimmungen (5)
Fachkundig: Person mit erforderlichen Fachkenntnissen für bestimmte Aufgaben. Anforderungen: Berufsausbildung, Berufserfahrung, aktuelle berufliche Tätigkeit, Schulungen.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 2 Begriffsbestimmungen (6)
Zur Prüfung befähigt: Person mit Kenntnissen zur Prüfung von Arbeitsmitteln durch Berufsausbildung, Berufserfahrung, berufliche Tätigkeit; erweiterte Anforderungen für spezielle Bereiche.
Tabelle der Definitionen in der BetrSichV
Verwendung der Begriffe „Fachkunde“ und „Sachkunde“ im Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland
1. Vorbemerkung
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland (DGUV) erlassen Rechtsnormen, zu denen auch die Unfallverhütungsvorschriften gehören, die für die jeweiligen Mitgliedsunternehmen bzw. deren Versicherte erlassen werden. Sie werden als autonomes Recht bezeichnet und sind in ihrem jeweiligen Geltungsbereich rechtsverbindlich.
2. Erläuterungen zur Fachkunde (inkl. Beispiele)
Die Fachkunde spielt im Arbeits- und Gesundheitsschutz eine entscheidende Rolle, wie aus einigen Unfallverhütungsvorschriften hervorgeht. Beispielhaft sei hier die Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention” (DGUV Vorschrift 1) genannt. In § 13 der DGUV Vorschrift 1 wird im Zusammenhang mit der Pflichtenübertragung auf die erforderliche Fachkunde hingewiesen:
„Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen“.
Zuverlässig sind die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen, wenn zu erwarten ist, dass sie die Aufgaben des Arbeitsschutzes mit der erforderlichen Sorgfalt wahrnehmen.
Fachkundig sind die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen, wenn sie über die erforderlichen Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügen, um die ihnen obliegenden Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können.
Anmerkung: Fachkundige Personen können z. B. Betriebs- und Verwaltungsleiter, Abteilungsleiter, Prokuristen, Objektleiter, Bauleiter, Poliere, Vorarbeiter oder Schichtführer sein.
Ein weiteres Beispiel für die Bedeutung der Fachkunde findet sich in der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38). Diese fordert in § 3 (1) vom Arbeitgeber, dass Bauarbeiten nur von Personen geleitet werden dürfen, die die erforderliche Fachkunde besitzen:
“Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Bauarbeiten von weisungsbefugten und fachkundigen Vorgesetzten geleitet werden. Diese Vorgesetzten haben dafür zu sorgen, dass bei der Ausführung der Bauarbeiten die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten und Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Versicherten möglichst gering gehalten werden.“
Die Anforderungen an die Fachkunde richten sich nach der Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen gehören eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine entsprechende zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Durch die Teilnahme an Schulungen (spezifische Fortbildungsmaßnahmen) kann die vorhandene Fachkunde auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
3. Erläuterungen zur Sachkunde (inkl. Beispiele)
In Abgrenzung zum Begriff der Fachkunde wird im Regelwerk der Unfallversicherungsträger seit vielen Jahren der Begriff der Sachkunde verwendet. Der Sachkundige wird im Zusammenhang mit der Prüfung von Arbeitsmitteln gefordert, wie die folgenden Beispiele zeigen. Die Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 53) schreibt in § 26 (1) wiederkehrende Kranprüfungen vor:
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zu beachten.“
Weitere Erläuterungen sind in der zugehörigen Durchführungsanweisung zu finden:
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Krane hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Kranen beurteilen kann.
Anmerkung: Als Sachkundige können zum Beispiel Betriebsingenieure, Maschinenmeister, Kranmeister oder besonders geschultes Fachpersonal als Sachkundige für die Prüfung herangezogen werden, sofern sie über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, um den sicheren Zustand des zu prüfenden Krans beurteilen zu können.
Eine vergleichbare Regelung findet sich beispielsweise in § 37 (1) der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (DGUV Vorschrift 68):
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge, ihre Anbaugeräte sowie die nach dieser Unfallverhütungsvorschrift erforderlichen Sicherheitseinrichtungen für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.“
Dies gilt auch für Anbaugeräte, die nicht fester Bestandteil des Flurförderzeuges sind.
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen Regelwerken soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Flurförderzeugen beurteilen kann.
Experten, die sich auf die Prüfung persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) spezialisiert haben, werden gemäß dem DGUV Grundsatz 312-906 als sachkundig eingestuft. Diese Qualifikation erfordert nicht nur den erfolgreichen Abschluss eines entsprechenden Kurses, sondern baut auch auf bereits vorhandener Fachkenntnis auf. Eine sachkundige Person im Sinne dieses Grundsatzes zeichnet sich durch eine Kombination aus fachlicher Ausbildung und Erfahrung aus. Sie verfügt über umfassende Kenntnisse in Bezug auf persönliche Absturzschutzausrüstungen und deren fachgerechte Anwendung. Darüber hinaus ist sie mit den relevanten staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, den Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sowie mit spezifischen Bestimmungen einzelner Fachbereiche vertraut. Dazu zählen anerkannte Lehrmeinungen der Fachverbände sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik, einschließlich der DIN-EN-Normen und DIN-Normen. Diese Expertise befähigt sie dazu, den ordnungsgemäßen Zustand von persönlichen Absturzschutzausrüstungen fachgerecht zu prüfen und zu beurteilen.
4. Zusammenfassung
Die Begriffe Fachkunde und Sachkunde werden im Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherungsträger bewusst und in einem jeweils konkreten Zusammenhang verwendet. Dabei deckt sich die Fachkunde weitgehend mit den Anforderungen, wie sie sich aus staatlichen Gesetzen und Verordnungen ergeben. Es wird ausdrücklich darauf abgezielt, dass die erforderliche Fachkunde einschlägiges Fachwissen und praktische Erfahrung umfasst.
Der Begriff Sachkunde beschreibt die geforderte Qualifikation des Sachkundigen. Sachkundige im Sinne der Unfallversicherungsträger sind Personen, die wegen ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung den arbeitssicheren Zustand eines Prüfobjekts beurteilen können. Eine aktuelle Vorschriften- und Normenkunde ist dafür unverzichtbar.
Der Sachkundige steht damit teilweise in Konkurrenz zur „befähigten Person“ nach der Betriebssicherheitsverordnung. Auch wenn die Verpflichtungen der genannten Personen nicht vollständig identisch sind, wird in der Praxis häufig noch von der sogenannten UVV-Jahresprüfung geredet. Ein einheitlicher Sprachgebrauch hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln wäre aus der Sicht des Verfassers zu begrüßen.
Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.
In der Stille der Nacht, wenn die meisten von uns sich in den sicheren und warmen Betten ausruhen, beginnt für viele Sicherheitskräfte eine entscheidende Zeit: die Nachtschicht. Der Objektschutz nach Einbruch der Dunkelheit ist eine Herausforderung, die sowohl besondere Aufmerksamkeit als auch spezialisierte Kenntnisse und Technologien erfordert. Die Nacht birgt einzigartige Risiken und Gefahren – von Diebstahl und Vandalismus bis hin zu unbefugtem Zutritt und Sicherheitsbedrohungen. Diese Zeit erfordert eine erhöhte Wachsamkeit und den Einsatz fortschrittlicher Überwachungs- und Sicherheitsstrategien, um Eigentum und Personen effektiv zu schützen.
Der nächtliche Objektschutz ist nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch des Verständnisses für die psychologischen und physischen Anforderungen, die an das Sicherheitspersonal gestellt werden. In dieser Zeit der verminderten Sichtbarkeit und des potenziell geringeren öffentlichen und betrieblichen Aktivitätsniveaus müssen Sicherheitskonzepte und -maßnahmen besonders durchdacht und angepasst werden, um optimale Sicherheit zu gewährleisten.
Doch was macht den Objektschutz bei Nacht so besonders und welche modernen Methoden und Technologien stehen zur Verfügung, um diesen Herausforderungen zu begegnen? In diesem Beitrag gehen wir auf die spezifischen Anforderungen des nächtlichen Objektschutzes ein, diskutieren bewährte Praktiken und werfen einen Blick auf zukünftige Innovationen, die die Sicherheit in den dunklen Stunden weiter verbessern könnten.
Bedeutung und Methoden des modernen Objektschutzes
Die nächtliche Überwachung und Sicherung von Objekten ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die ein tiefes Verständnis für die spezifischen Risiken und Herausforderungen der Dunkelheit erfordert. Mit der Abnahme des natürlichen Lichts und der Verringerung der allgemeinen Aktivität wird der Objektschutz komplexer und erfordert eine angepasste Herangehensweise. Moderne Technologien und Methoden spielen dabei eine entscheidende Rolle, um die Effektivität des Schutzes zu erhöhen und Sicherheitslücken zu minimieren.
Moderne Technologien im Einsatz
Die Fortschritte in der Sicherheitstechnologie haben eine Palette an fortschrittlichen Werkzeugen und Methoden hervorgebracht, die speziell für die Anforderungen des nächtlichen Objektschutzes entwickelt wurden. Diese Technologien bieten nicht nur verbesserte Überwachungsmöglichkeiten, sondern auch effektivere Präventions- und Reaktionsstrategien auf Sicherheitsvorfälle:
Hochauflösende Überwachungskameras mit Nachtsichtfähigkeiten: Diese Kameras nutzen modernste Bildgebungstechnologien, um auch unter extrem niedrigen Lichtverhältnissen klare Bilder zu liefern. Durch den Einsatz von Infrarot-Beleuchtung können sie Vorfälle in völliger Dunkelheit erfassen, was sie zu unverzichtbaren Werkzeugen für die nächtliche Überwachung macht. Die aufgezeichneten Daten können zur Echtzeit-Überwachung oder als Beweismittel nach einem Vorfall genutzt werden.
Bewegungssensoren und Alarmierungssysteme: Fortschrittliche Bewegungssensoren erkennen unerlaubte Aktivitäten durch die Messung von Veränderungen in ihrem Überwachungsbereich. Bei Erkennung solcher Aktivitäten können sie sofort Alarme auslösen, die entweder lokal auf dem Gelände hörbar sind oder direkt an eine Sicherheitszentrale oder die Polizei weitergeleitet werden. Diese schnelle Reaktionsfähigkeit ist besonders nachts von Vorteil, wenn die Wahrscheinlichkeit unbefugter Eindringversuche steigt.
Zugangskontrollsysteme: Moderne Systeme zur Zugangskontrolle nutzen Technologien wie RFID, biometrische Scanner und elektronische Schließmechanismen, um sicherzustellen, dass nur autorisiertes Personal Zugang zu geschützten Bereichen erhält. Nachts, wenn die Anwesenheit auf dem Gelände typischerweise geringer ist, bieten diese Systeme eine zusätzliche Sicherheitsebene, indem sie unbefugten Zutritt effektiv verhindern.
Diese Technologien, kombiniert mit einem umfassenden Sicherheitskonzept und gut ausgebildetem Sicherheitspersonal, bilden die Grundlage für einen effektiven Schutz von Objekten und Personen während der Nacht. Die ständige Weiterentwicklung von Sicherheitstechnologien verspricht zudem eine kontinuierliche Verbesserung der Schutzmaßnahmen.
Für weitere detaillierte Informationen und Einblicke in moderne Sicherheitslösungen finden Sie hier mehr Infos, wo Sie umfassende Lösungen für den Objektschutz finden.
Herausforderungen und Risiken in der Nacht
Die Arbeit in der Nachtschicht stellt das Sicherheitspersonal vor eine Reihe von einzigartigen Herausforderungen und Risiken, die während des Tages weniger präsent oder von anderer Natur sind. Diese Herausforderungen erfordern besondere Aufmerksamkeit und angepasste Maßnahmen, um die Sicherheit von Objekten und Personen zu gewährleisten.
Verminderte Sichtbarkeit: Die Dunkelheit der Nacht reduziert die natürliche Sichtbarkeit erheblich, was die Überwachung von Gelände und Objekten erschwert. Potenzielle Eindringlinge können die Dunkelheit nutzen, um sich unbemerkt zu bewegen und Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen.
Isolation des Sicherheitspersonals: Nachtschichten sind oft durch geringere Personalstärken gekennzeichnet, was zu einer erhöhten Isolation des Sicherheitspersonals führt. Diese Isolation kann nicht nur psychologische Auswirkungen haben, sondern auch die Reaktionsfähigkeit auf Vorfälle verzögern.
Erhöhtes Risiko von Einbrüchen und Vandalismus: Die Wahrscheinlichkeit von Einbrüchen und vandalistischen Akten steigt nachts, da Täter geringere Entdeckungschancen und weniger Zeugen erwarten. Dies erfordert eine verstärkte Überwachung und präventive Sicherheitsstrategien.
Anpassung an ungewöhnliche Aktivitäten: Nachts können auch legale Aktivitäten, wie die Lieferung von Materialien oder späte Arbeitsstunden, eine Herausforderung darstellen. Sicherheitspersonal muss in der Lage sein, zwischen normalen und potenziell bedrohlichen Aktivitäten zu unterscheiden, um falsche Alarme zu vermeiden und effektiv zu reagieren.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, ist es entscheidend, dass Sicherheitskonzepte für die Nachtschicht speziell angepasst und kontinuierlich überprüft werden. Dies beinhaltet den Einsatz von Technologien, die auch unter diesen Bedingungen effektiv funktionieren, sowie eine angepasste Ausbildung und Unterstützung des Sicherheitspersonals, um sowohl deren physische als auch psychische Gesundheit zu schützen.
Bewährte Sicherheitsstrategien für die Nacht
Checkliste für das Sicherheitspersonal zur Nachtschicht
Für Sicherheitsmitarbeiter, die während der Nachtschicht im Einsatz sind, ist es entscheidend, vorbereitet und aufmerksam zu sein. Die folgende Checkliste unterstützt bei der effektiven Durchführung ihrer Aufgaben:
Überprüfung der Sicherheitssysteme: Vor Beginn der Schicht ist es wichtig, dass alle Überwachungskameras, Alarme und Kommunikationseinrichtungen auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden, um im Notfall eine schnelle Reaktion sicherzustellen.
Aktualisierung des Notfallplans: Jeder Mitarbeiter sollte mit dem aktuellen Notfallplan vertraut sein und wissen, welche Schritte im Falle eines Sicherheitsvorfalls zu unternehmen sind.
Sicherheitsrundgänge: Regelmäßige Rundgänge durch das zu überwachende Gebiet sind entscheidend, um die Sicherheitspräsenz zu zeigen und mögliche Risikobereiche zu identifizieren. Diese sollten sowohl nach einem festen Zeitplan als auch zu zufälligen Zeiten erfolgen.
Kontrolle der Beleuchtung: Eine funktionierende Außenbeleuchtung ist wesentlich, um dunkle Bereiche zu minimieren und die Sichtbarkeit und Sicherheit auf dem Gelände zu erhöhen.
Zugangskontrollen: Die Überprüfung aller Zugangspunkte auf ihre Sicherheit und die Funktionsfähigkeit von Zugangskontrollsystemen hilft, unbefugten Zutritt zu verhindern.
Kommunikation mit dem Team: Ein ständiger Kontakt zu anderen Teammitgliedern ist wichtig, um Informationen zeitnah auszutauschen und bei Bedarf Unterstützung anzufordern.
Protokollierung und Berichterstattung: Genaue Aufzeichnungen über Beobachtungen, Vorfälle und durchgeführte Maßnahmen zu führen, ist essentiell, um die Sicherheit kontinuierlich zu verbessern und notwendige Informationen für nachfolgende Schichten bereitzustellen.
Diese Checkliste dient als Grundlage für eine umfassende Vorbereitung und Durchführung der Sicherheitsaufgaben während der Nachtschicht. Indem diese Punkte berücksichtigt werden, kann das Sicherheitspersonal effektiv zum Schutz von Eigentum und Personen beitragen.
Fazit
Abschließend lässt sich festhalten, dass der Objektschutz in der Nacht sowohl eine Herausforderung als auch eine Notwendigkeit darstellt. Durch die Kombination aus moderner Technologie, bewährten Sicherheitsstrategien und einem starken Bewusstsein für die psychologischen Bedürfnisse des Sicherheitspersonals können diese Herausforderungen effektiv gemeistert werden. Es ist essenziell, dass sowohl Sicherheitsverantwortliche als auch das Personal kontinuierlich in ihre Fähigkeiten und ihr Wohlbefinden investieren, um nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Qualität ihres Arbeitslebens zu maximieren. Die Nacht mag zwar Risiken bergen, doch mit dem richtigen Ansatz kann Sicherheit rund um die Uhr gewährleistet werden.
Der § 618 BGB bildet eine wesentliche rechtliche Grundlage im deutschen Arbeitsrecht, die den Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz regelt. Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SIFAs) ist ein tiefes Verständnis dieses Paragraphen unerlässlich, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten effektiv zu gewährleisten. Dieser Artikel bietet eine detaillierte Erläuterung des § 618 BGB, um SIFAs bei der Implementierung der gesetzlichen Anforderungen in der Praxis zu unterstützen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen
(1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.
1) Schutzpflicht des Arbeitgebers
Absatz 1 des § 618 BGB legt fest, dass der Dienstberechtigte (Arbeitgeber) verpflichtet ist, Arbeitsräume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die zur Verrichtung der Dienste benötigt werden, sicher und gesundheitsförderlich einzurichten und zu unterhalten. Darüber hinaus müssen die unter der Anordnung oder Leitung des Dienstberechtigten stehenden Dienstleistungen so geregelt sein, dass der Verpflichtete (Arbeitnehmer) vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt ist, soweit es die Natur der Dienstleistung zulässt.
Was bedeutet das für die Praxis?
Für SIFAs bedeutet dies, dass sie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber dafür Sorge tragen müssen, dass alle Aspekte der Arbeitsumgebung — von der ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze bis hin zur Sicherheit der verwendeten Maschinen — den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer unterstützen. Die Beurteilung, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, hängt von der Art der Tätigkeit, den dabei verwendeten Materialien und Geräten sowie den Arbeitsbedingungen ab. SIFAs beraten hier beim erstellen der Gefährdungsbeurteilung und entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten.
(2) Ist der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Dienstberechtigte in Ansehung des Wohn- und Schlafraums, der Verpflegung sowie der Arbeits- und Erholungszeit diejenigen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen, welche mit Rücksicht auf die Gesundheit, die Sittlichkeit und die Religion des Verpflichteten erforderlich sind.
2) Erweiterte Schutzmaßnahmen bei Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft
Absatz 2 erweitert die Schutzpflicht des Arbeitgebers auf Arbeitnehmer, die in die häusliche Gemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen sind. In diesem Fall umfasst die Schutzpflicht auch die Bereitstellung geeigneter Wohn- und Schlafraumsituationen, angemessener Verpflegung sowie die Regelung der Arbeits- und Erholungszeiten, um die Gesundheit, Sittlichkeit und religiöse Bedürfnisse des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
Anwendungsbereich für SIFAs
Dieser Abschnitt ist besonders relevant für SIFAs, die in Branchen wie der häuslichen Pflege oder bei Arbeitgebermodellen arbeiten, wo Arbeitnehmer in die private Lebensführung integriert sind. SIFAs sollten sicherstellen, dass auch in diesen Fällen eine umfassende Risikoanalyse durchgeführt wird, die über den physischen Arbeitsplatz hinausgeht und auch die Lebensbedingungen berücksichtigt.
(3) Erfüllt der Dienstberechtigte die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit des Verpflichteten obliegenden Verpflichtungen nicht, so finden auf seine Verpflichtung zum Schadensersatz die für unerlaubte Handlungen geltenden Vorschriften der §§ 842 bis 846 entsprechende Anwendung.
3) Rechtsfolgen bei Nichterfüllung der Schutzpflicht
Absatz 3 verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Wenn der Arbeitgeber die ihm obliegenden Verpflichtungen zur Sicherung des Lebens und der Gesundheit des Arbeitnehmers nicht erfüllt, kommen die Regelungen für unerlaubte Handlungen (§§ 842 bis 846 BGB) zur Anwendung, was Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann.
Bedeutung für die Arbeit von SIFAs
Dieser Abschnitt unterstreicht die Wichtigkeit der präventiven Arbeit von SIFAs. Sie müssen nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überwachen, sondern auch aktiv an der Vermeidung von Verstößen mitwirken, um potenzielle Schadensersatzansprüche zu verhindern. Die Dokumentation der getroffenen Maßnahmen und der Unterweisungen der Arbeitnehmer spielt hierbei eine entscheidende Rolle.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bildet das Rückgrat eines gesunden und sicheren Arbeitsumfeldes. Sie ist ein vielschichtiges Konzept, das weit über die Bereitstellung grundlegender Sicherheitsvorkehrungen hinausgeht. Dieser Artikel entfaltet die vielfältigen Dimensionen der Fürsorgepflicht, gestützt auf rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Anwendungen, speziell ausgerichtet auf Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Fürsorgepflicht: Eine grundlegende Definition
Im Kern verpflichtet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers diesen, Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu ergreifen. Dazu zählen der Schutz vor Unfällen, die Bereitstellung eines adäquaten Arbeitsplatzes sowie ein respektvoller Umgang. Obwohl der Begriff “Fürsorgepflicht” nicht explizit in einem Gesetz verankert ist, fußt er auf dem Grundsatz von “Treu und Glauben” im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und wird durch diverse gesetzliche Vorschriften konkretisiert, darunter insbesondere § 618 BGB.
Die gesetzliche Verankerung der Fürsorgepflicht
Der § 618 BGB verlangt von Arbeitgebern, Arbeitsräume, Vorrichtungen und Gerätschaften so zu gestalten und zu unterhalten, dass die Arbeitnehmer vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Dieser Paragraph macht deutlich, dass die Fürsorgepflicht nicht durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung eingeschränkt oder aufgehoben werden kann.
Weiterführend wird die Fürsorgepflicht in zahlreichen Gesetzen, wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), präzisiert. Diese Gesetze bilden zusammen mit den Regelwerken der Berufsgenossenschaften das Fundament für SIFAs, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen und zu erhalten.
Ausgleich zwischen Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Umsetzung der Fürsorgepflicht erfordert eine ausgewogene Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und denen des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer müssen zumutbare Risiken akzeptieren, die für die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens erforderlich sind. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um Risiken, soweit die Natur der Dienstleistung es zulässt, zu minimieren.
Bereiche der Fürsorgepflicht
Die Fürsorgepflicht umfasst zahlreiche Aspekte, darunter Arbeitsschutz, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und den Schutz der persönlichen Sachen der Arbeitnehmer. Besonders hervorzuheben ist die psychische Gesundheit, die in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus gerückt ist. Arbeitgeber müssen für ein Arbeitsumfeld sorgen, das frei von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung ist und die psychische Gesundheit der Mitarbeiter schützt.
Erhöhte Fürsorgepflicht in besonderen Fällen
Für bestimmte Gruppen, wie Schwangere, Minderjährige und Schwerbehinderte, besteht eine erhöhte Fürsorgepflicht. Hier sind SIFAs gefragt, spezifische Schutzmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um diesen erhöhten Anforderungen gerecht zu werden.
Konsequenzen bei Verletzung der Fürsorgepflicht
Die Nichterfüllung der Fürsorgepflicht kann schwerwiegende Konsequenzen für Arbeitgeber haben, von rechtlichen Schritten bis hin zu Schadensersatzforderungen. Daher ist es essentiell, dass SIFAs die Einhaltung der Fürsorgepflicht kontinuierlich überwachen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Fazit
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein umfangreiches Konzept, das weit über die Vermeidung von Unfällen hinausgeht. Für SIFAs bietet sie eine wichtige rechtliche und ethische Grundlage für ihre Arbeit. Durch die Gewährleistung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes tragen sie nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei, sondern fördern auch eine Kultur der Fürsorge im Unternehmen, die letztlich zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -produktivität führt.
Donato Muro
Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.
Einführung in die Zusammenarbeit: “Können Sie uns einen Überblick über die neu entstandene Zusammenarbeit zwischen der Stefan Bartel Academy und Team Die 6 Diamanten geben? Was waren die Hauptgründe und Ziele für diese Kooperation?”
Stefan Bartel: Im April 2023 bekam ich ein Buch mit dem Titel “Sag JA zu Safety!” von einem mir völlig unbekannten Menschen, einem gewissen Rene Noel zugeschickt. Enthalten war eine äußerst wertschätzende Widmung. Diese veranlasste mich einen genaueren Blick in das Buch zu werfen. Ich fasse mich kurz, beim Lesen habe ich einerseits neue Impulse gewonnen und andererseits erkannt, der denkt ja genau wie ich. Daraufhin traten wir in Kontakt und hatten im Sommer ein erstes Meeting in Augsburg. Wir hatten einige Projekte angesprochen und abgesprochen. Ein erstes wurde schnell umgesetzt, die Black Edition von “Sag JA zu Safety!”. War als Test gedacht und ein Riesen Erfolg. Die Bücher waren in kürzester Zeit ausverkauft. Weitere Projekte folgen im Jahr 2024. Ich möchte einfach nur sagen: seid gespannt.
Rene Noel: Ich bin seit über 20 Jahren im Arbeitsschutz tätig, war jedoch tatsächlich bis zur Veröffentlichung meines zweiten Buches “Sag JA zu Safety!” in meiner eigenen “Blase”, der Maschinen- und Instandhaltungswelt unterwegs. Ende 2022 habe ich mich auf LinkedIn engagiert und bin erstmals auf Stefan gestoßen. Seine Arbeit und seine Art haben mich sofort angesprochen und beeindruckt. Wie Stefan bereits beschrieben hat, habe ich spontan ein Buch an ihn geschickt und meine Wertschätzung in einigen Worten zum Ausdruck gebracht. Unser erstes Treffen in Augsburg hat diesen Eindruck nur noch verstärkt und den Grundstein für die gemeinsame Idee der BLACK EDITION gelegt.
Persönliche Motivation: “Herr Bartel, was hat Sie dazu bewogen, Herrn Noel in Ihr Seminarprogramm ‘Safety Culture Manager®’ einzubeziehen, und wie ergänzt seine Expertise das bestehende Angebot?”
Stefan Bartel: Ich hatte 2 Dinge erkannt: Rene ist ein äußerst vertrauenswürdiger, verlässlicher und ehrlicher Partner. Bitte glauben Sie mir das, ich bin seit knapp 30 Jahren selbständig und weiß, solche Menschen findest du sehr selten. Der andere Punkt war, Rene kann Dinge, die ich nicht so gut kann. Er ist ein perfekter Marketingexperte und weiß aus eigener langjähriger Berufserfahrung wie Marketing und Verkaufen funktionieren. Ich habe mich in der Stefan Bartel Academy stark auf Inhalte und Konzepte fokussiert und weniger auf das Marketing. So hat Renes Expertise zwei Ziele: Einerseits bestimmt er maßgeblich das Marketing der gemeinsamen Projekte und andererseits haben wir einen neuen Baustein entwickelt, VERKAUFEN VON ARBEITSSICHERHEIT IM UNTERNEHMEN und können so seine Expertise zu einer weiteren Wertsteigerung der Ausbildung zum Safety Culture Manager® nutzen.
Erwartungen und Visionen: “Herr Noel, wie sehen Sie Ihre Rolle im ‘Safety Culture Manager®’ Seminar und welche spezifischen Beiträge planen Sie, um das Seminar zu bereichern?”
Rene Noel: Der Safety Culture Manager® ist bereits perfekt in seiner aktuellen Form. Gerade diese Vollständigkeit macht die Herausforderung so spannend, einen zusätzlichen Baustein hinzuzufügen, der den Nutzen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch weiter steigert. Neben meinem Fachwissen über Kulturfragen im Arbeitsschutz, verfüge ich über 30 Jahre erfolgreiche Verkaufserfahrung. Möglicherweise denkt sich der eine oder andere: ‘Der ist Verkäufer?’ – Ja, genau das bin ich, und in gewisser Weise sind wir es alle. Oft vergessen wir das, insbesondere im Bereich Arbeitsschutz. Die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Safety Culture Manager® kennen verschiedene Regeln, Normen, Gesetze und andere Aspekte hundertmal besser als Stefan und ich. Doch wie dieses Wissen mit Spaß, Freude und vor allem den richtigen Techniken und Methoden an die Zielgruppe vermittelt wird – kurz gesagt, wie man es verkauft -, das ist eine Lücke, die wir mit dem neuen Baustein des Safety Culture Manager® schließen werden.
Konkrete Veränderungen im Seminar: “Wie wird das Seminar ‘Safety Culture Manager®’ durch die Beteiligung von Herrn Noel verändert? Gibt es neue Module oder Herangehensweisen, die eingeführt werden?”
Stefan Bartel: Aktuell gibt es das neue Modul Verkaufen von Arbeitssicherheit im Unternehmen. Geplant sind weitere Module, wie z.B. Lockout/Tagout und noch mehr. Es soll auch die Onlinebegleitung der Teilnehmer intensiviert werden, so dass diese in kurzen Abständen kontinuierliches und spezifisches Feedback zu aktuellen Situationen im Unternehmen sich holen können und so in ihrem Wirken als Safety Culture Manager® noch erfolgreicher werden.
Ergänzung Rene Noel: Stefan hat es bereits angesprochen: Neben dem neuen Modul VERKAUFEN VON ARBEITSSICHERHEIT planen wir, eine beliebte Methode der 6 DIAMANTEN mit einzubinden. Diese Methode ermöglicht nicht nur intensive und nachhaltige Präsenzphasen, sondern auch eine neuartige und besonders nutzenbringende Onlinebegleitung. Hinzukommt das Kulturthema Nr. 1 im Arbeitsschutz, gemessen an allen Einzelthemen, ist dies Lockout/Tagout. Dieser Bereich verzeichnet ein rasantes Wachstum in der produzierenden Industrie Europas. Die STEFAN BARTEL ACADEMY und die 6 DIAMANTEN werden hier neue Maßstäbe setzen, die der Markt dringend benötigt.
Zukünftige Entwicklungen: “Welche langfristigen Ziele verfolgen Sie beide mit dieser Partnerschaft? Wie sehen Sie die Zukunft der Zusammenarbeit zwischen der Stefan Bartel Academy und Team Die 6 Diamanten?”
Stefan Bartel: Die genauen Ziele sind noch gar nicht so ganz klar. Diese entstehen im Zuge der Intensivierung der Zusammenarbeit. Die Vision ist klar: es soll eine für Beide und für den Markt gewinnbringende Verschmelzung der Marken STEFAN BARTEL ACADEMY und DIE 6 DIAMANTEN stattfinden.
Rene Noel: Stefan und ich ticken sehr ähnlich, wenn es darum geht, was Menschen bewegt und wie wir uns wünschen, diese zu bewegen. Das eint uns auf einer Ebene, die deutlich über das reine Business hinausgeht. Darum ist der Weg das Ziel. Aus Sicht unserer Kunden und Partner kann man jedoch sicherlich bemerken, dass der Erfolg der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unseren Angeboten und Seminaren das einzige Ziel ist, das wir verfolgen.
Einfluss auf die Branche: “Wie glauben Sie, wird Ihre Zusammenarbeit die Landschaft der Sicherheitskultur-Schulungen beeinflussen? Gibt es spezielle Trends oder Bedürfnisse in der Branche, auf die Sie besonders eingehen?”
Stefan Bartel: Die Sichertheitskultur-Schulungen werden immer weiter vom Thema Sicherheit sich wegbewegen hin zum Thema Kultur. Die Zeit und der Zeitgeist sind heute reif in vielen Unternehmen das Thema Sicherheit als Basis und wichtigen Teil der Unternehmenskultur zu verstehen. Zunehmend mehr Unternehmen aus den verschiedensten Branchen besinnen sich mehr darauf, die Basis ihres Handelns zu beleuchten, sich ihrer Werte bewusst zu werden und den Fokus dabei auf ihre Mannschaft zu legen. So entsteht immer mehr ein Wunsch, ja man kann sagen ein neues Bedürfnis nach Arbeitssicherheit. Die geht oft von Einzelnen im Unternehmen aus, deshalb braucht es Impulse dies im gesamten Unternehmen, in allen Ebenen, vom Vorstand bis zum Mitarbeiter zu verkaufen. Diesen Trend und diese “neuen” Bedürfnisse der Unternehmen nehmen wir auf und unterstützen die Verwirklichung.
Rene Noel: Ich kann nur unterstreichen, was Stefan gesagt hat. Seit etwa 15 Jahren beschäftige ich mich mit Unternehmen in der Industrie, die versuchen, diverse Sicherheitssysteme aus systemischer Sicht einzuführen. Bereits im Jahr 2013 begann ich, diese Denkweise neu zu gestalten, und im Jahr 2017 habe ich dies noch weiter vertieft. Ist dies alles eine Frage der Kultur? Die Antwort ist klar: JA! Sind wir allein in diesen Gedanken und in diesem Markt? Natürlich nicht. Allein im deutschsprachigen Raum gibt es im produzierenden Gewerbe etwa 200.000 Betriebe, die mittelfristig alle diesen Weg einschlagen werden. Und es ist wichtig, dass die Kultur-Botschaft von vielen in den Markt getragen wird. Unseren Anteil würde ich eher als einen der reichhaltigsten betrachten, da wir alle Ebenen einer Unternehmenskultur sowie die einzelnen Akteure mit unseren Methoden und vor allem Erfahrungen aus zusammen 50 Jahren praktischer Arbeit betrachten und fördern.
Abschließende Gedanken: “Gibt es abschließende Gedanken oder Schlüsselbotschaften, die Sie mit unserem Publikum teilen möchten, insbesondere in Bezug auf die Bedeutung der Sicherheitskultur in Organisationen?”
Stefan Bartel: Auf Frage sechs aufbauend noch folgende Gedanken zur Bedeutung der Sicherheitskultur im Unternehmen. Als mein Buch “Kulturwandel-Wie Führungskräfte mit Arbeitssicherheit Unternehmen zu Spitzenleistungen führen” im Jahr 2017 erschienen ist, war die Zeit noch nicht ganz reif für ein tiefes Verständnis der Zusammenhänge im Unternehmen. Damals war mein Buch meines Wissens das Erste und Einzige Buch zur Sicherheitskultur im Unternehmen. Als dann Renes Werk “Sag JA zu Safety!” im Jahre 2022 dazu kam, war der Markt schon reifer für das Thema Sicherheitskultur. Meines Wissens sind dies heute die einzigen relevanten Veröffentlichungen zum Thema Sicherheitskultur. Eines ist klar, die Bedeutung der Sicherheitskultur wird klar und deutlich zunehmen. Sie wird immer mehr zum Erfolgsfaktor im Unternehmen. Es werden sich sicher auch andere Autoren an das Thema anhängen, dies ist nur zu begrüßen ich bin immer ein Freund von Vielfalt. Abschließend noch ein Gedanke zum Kulturwandel. Ein Unternehmen, welches den Wandel in Sachen Sicherheit geschafft hat und dieser Wandel ist relativ einfach, hat nur Profiteure im Unternehmen. Dies sind Unternehmer, Führungskräfte, Mitarbeiter und Kunden, dieses Unternehmen hat seine Veränderungsfähigkeit perfekt trainiert. So ist diese Kultur auch auf anderen Gebieten wandlungsfähig und zukunftsfähig. Es gilt meine Aussage: Wenn die Kultur stimmt, dann stimmen Arbeitssicherheit, Qualität und Produktivität.
Rene Noel: Stefan trifft hier genau den Punkt; die Zeit ist reif – reif für frische und begeisternde Konzepte im Bereich des Kulturwandels. Aber aus meiner Sicht nicht, weil es eventuell gerade “woke” ist, über Kultur zu reden, sondern viel mehr, weil das Unternehmen erkennt, dass Kultur Verstand und Herz bedeutet! Ein großer Unterschied, den wir mit Leben füllen werden. Wer begeistert ist, wer die Kulturveränderung als ein Werk betrachtet, wird vom Erfolg getragen. Genau diese Begeisterung, diese Kraft zur Veränderung, ist unser Antrieb.
Die traurige Realität des tödlichen Unfalls in der Eisengießerei Torgelow vor anderthalb Jahren hat uns vor Augen geführt, wie entscheidend die Rolle der Arbeitssicherheit in der industriellen Fertigung ist. Dieses Ereignis bietet nicht nur Anlass zur Trauer, sondern auch zur Reflexion über die Bedeutung der Sicherheitskultur innerhalb von Unternehmen.
Donato Muro
Der Inhaber von SicherheitsIngenieur.NRW ist ein aus dem Fernsehen bekannter Experte für Arbeitssicherheit. Er studierte an mehreren deutschen Hochschulen, ist Naturwissenschaftler, Ingenieur, Jurist, Arbeitspsychologe, Toxikologe und MBA.
Die Bedeutung der Führung im Sicherheitsmanagement
Im Zentrum dieser Diskussion steht die Rolle der Unternehmensleitung. Es ist unbestritten, dass die Führungsebene eine tragende Säule in der Schaffung und Aufrechterhaltung einer starken Sicherheitskultur ist. Ein effektives Sicherheitsmanagement beginnt an der Spitze. Die Unternehmensführung muss den Wert von Sicherheit nicht nur anerkennen, sondern auch aktiv fördern. Dies umfasst die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen für Sicherheitsmaßnahmen und die Schaffung einer Umgebung, in der Sicherheitsbedenken offen angesprochen und ernst genommen werden.
Rechtliche Aspekte und die Verantwortung der Unternehmensleitung
Die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus dem Unfall ergeben, sollten ein Weckruf für alle Unternehmen sein. Die laufenden Ermittlungen gegen einen der Geschäftsführer wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung unterstreichen, dass die Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften weitreichende rechtliche Implikationen haben kann. Die Einhaltung von Sicherheitsstandards ist daher nicht nur eine Frage der moralischen Verantwortung, sondern auch des rechtlichen Selbstschutzes.
Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten
In diesem Kontext spielt der Sicherheitsbeauftragte eine entscheidende Rolle. Es geht darum, ein Umfeld zu schaffen, in dem Sicherheit als gemeinsame Verantwortung aller angesehen wird. Durch regelmäßige Schulungen, die Etablierung effektiver Kommunikationskanäle für Sicherheitsbedenken und die enge Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung können Sicherheitsbeauftragte einen wesentlichen Beitrag zur Verhütung von Arbeitsunfällen leisten.
Schlussfolgerung
Der Unfall in Torgelow
ist eine Mahnung, dass in der Industrie Sicherheit immer an erster Stelle stehen muss. Es zeigt auf, wie wichtig es ist, dass jedes Glied in der Kette – von der Geschäftsführung bis hin zum einzelnen Mitarbeiter – an einem Strang zieht, um eine Kultur der Sicherheit zu etablieren und aufrechtzuerhalten. Als Sicherheitsbeauftragte stehen Sie an vorderster Front dieses Bemühens. Ihre Rolle ist es, nicht nur auf bestehende Risiken hinzuweisen, sondern auch aktiv an der Entwicklung und Implementierung von Strategien zur Verbesserung der Arbeitssicherheit mitzuwirken.
Das Engagement für Sicherheit ist eine fortlaufende Aufgabe, die ständige Aufmerksamkeit und Anpassung erfordert. Die Tragödie in Torgelow sollte als ein ständiger Erinnerer und Motivator dienen, um in jedem Unternehmen eine Kultur der Sicherheit zu schaffen und zu erhalten, in der das Wohl jedes Mitarbeiters an oberster Stelle steht.
Expertenmeinungen:
René Bußkamp, Safety Spot (https://safetyspot.de/): Arbeitsunfälle können für Unternehmen und Mitarbeiter schwerwiegende Folgen haben. Dies zeigte leider auch der Unfall in der Eisengießerei Torgelow, mit zwei toten Arbeitern und einen schwerverletzten. Neben den unmittelbaren physischen und psychischen Auswirkungen für die betroffenen Mitarbeiter können Arbeitsunfälle auch hohe Kosten für das Unternehmen verursachen. Ein guter Arbeitsschutz kann dazu beitragen, Arbeitsunfälle zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Dabei geht es nicht nur um die Verwendung von Schutzausrüstung oder die Einhaltung von Sicherheitsstandards, sondern auch um die Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsbedingungen, um potenzielle Gefahrenquellen zu eliminieren. Ein guter Arbeitsschutz hat aber nicht nur positive Auswirkungen auf die Sicherheit der Mitarbeiter, sondern auch auf die Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeiter. Mitarbeiter, die sich sicher fühlen und wissen, dass ihr Arbeitgeber sich um ihre Sicherheit und Gesundheit kümmert, sind in der Regel motivierter und engagierter. Das kann sich positiv auf die Leistung des Unternehmens auswirken und zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit führen.
Als Dankeschön für Ihre Bewertung pflanzen wir einen Baum in Ihrem Namen.hier klicken
CO2-Neutrale Website
Was noch?
🌳💚 Unsere Betriebsräume werden mit Öko-Strom versorgt, unser Bankkonto liegt bei der Umweltbank Triodos und unser Kaffee ist Fairtrade. Seit 2022 verzichten wir auf Papierrechnungen. Wir bemühen uns ständig, nachhaltiger und ressourcenschonender zu arbeiten.