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Was ändert sich mit der Revision der CLP-Verordnung?
Die CLP-Verordnung („Classification, Labelling and Packaging“) ist seit ihrer Einführung 2008 ein zentraler Baustein des europäischen Chemikalienrechts. Durch die jüngste Revision wurden wesentliche Neuerungen eingeführt, um chemische Risiken besser zu bewerten und sicherer zu kommunizieren. Die geänderten Regelungen treten am 10. Dezember 2024 in Kraft und gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen.
Neue Gefahrenklassen: Ein Meilenstein in der Risikobewertung
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden bereits im April 2023 vier neue Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung aufgenommen:
- Endokrine Disruption (Wirkung auf die menschliche Gesundheit)
- Endokrine Disruption (Wirkung auf die Umwelt)
- PBT- und vPvB-Stoffe (persistent, bioakkumulierbar, toxisch bzw. sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)
- PMT- und vPvM-Stoffe (persistent, mobil und toxisch bzw. sehr persistent und sehr mobil)
Diese Gefahrenklassen unterliegen nun allen bestehenden Regelungen der CLP-Verordnung. Zusätzlich wurden spezifische Vorschriften angepasst, um diese neuen Klassen umfassend zu integrieren. Beispielsweise wurden Regelungen zur Bewertung von Gemischen erweitert, sodass endokrine Disruptoren sowie persistente und mobile Stoffe nun berücksichtigt werden.
Herausforderungen im Online-Handel: Neue Anforderungen an Lieferanten
Ein wichtiger Schwerpunkt der Revision betrifft den Online-Handel. Künftig dürfen chemische Stoffe oder Gemische nur dann in der EU verkauft werden, wenn ein in der Union ansässiger Lieferant sicherstellt, dass die Anforderungen der CLP-Verordnung erfüllt sind. Hierzu wurde Artikel 4 um einen neuen Absatz ergänzt, der diese Verpflichtung regelt.
Zudem müssen bei Fernabsatzangeboten, z. B. auf Online-Marktplätzen, bereits in der Produktdarstellung die Kennzeichnungselemente gemäß Artikel 17 der Verordnung deutlich sichtbar angegeben werden. Anbieter müssen ihre Online-Schnittstellen entsprechend anpassen.
Kennzeichnung: Klarheit durch neue Vorschriften
Die CLP-Verordnung verschärft die Anforderungen an Kennzeichnungsetiketten:
- Größe und Lesbarkeit: Vorgaben zu Schriftgröße, Zeilenabstand und Kontrasten stellen sicher, dass Etiketten besser lesbar sind.
- Faltetiketten: Diese sind nun generell zulässig, um mehr Informationen auf kleiner Verpackung bereitzustellen. Die Vorderseite muss dabei zentrale Angaben wie Gefahrenpiktogramme und Lieferanteninformationen enthalten.
- Digitale Etiketten: Ergänzend können Informationen auch in digitaler Form bereitgestellt werden. Diese müssen kostenlos und ohne Registrierung zugänglich sein.
Neue Regeln für komplexe Stoffe (MOCS)
Mit der Revision werden auch komplexe Stoffe („More than One Constituent Substances“, MOCS) explizit geregelt. Diese Stoffe, die mehrere Bestandteile enthalten, sind nun in der CLP-Verordnung definiert und müssen hinsichtlich ihrer toxikologischen und umweltrelevanten Eigenschaften bewertet werden. Ausnahmen gelten vorerst für pflanzliche MOCS, die bis 2029 von der Verpflichtung ausgenommen sind.
Weitere wichtige Änderungen
- Schätzwert Akuter Toxizität: Neue Vorgaben zur Ermittlung dieser Werte verbessern die Einstufung von Stoffen und Gemischen hinsichtlich akuter Gesundheitsrisiken.
- Nachfüllstationen: Der Verkauf über Nachfüllstationen ist für bestimmte Gefahrenklassen verboten.
- Werbung: Bei Werbung für gefährliche Stoffe und Gemische sind nun detaillierte Informationen wie Gefahrenhinweise anzugeben.
- PCN-Meldungen: Neue Regelungen erweitern die Meldepflicht für Giftinformationszentren auch auf Händler, die Produkte umetikettieren oder umbenennen.
Übergangsfristen und Ausblick
Obwohl viele Neuerungen bereits ab Dezember 2024 gelten, gibt es für bestimmte Bereiche Übergangsfristen:
- Kennzeichnungsetiketten: Anpassungen müssen bis Juli 2026 erfolgen.
- Neue Gefahrenklassen: Hersteller und Importeure haben bis Januar 2027 Zeit, ihre Produkte entsprechend der neuen Vorschriften einzustufen und zu kennzeichnen.
Die CLP-Revision ist ein entscheidender Schritt im Rahmen der „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ der EU. Sie sorgt für mehr Transparenz, verbessert den Schutz von Mensch und Umwelt und passt die Regelungen an die Anforderungen moderner Handels- und Produktionsstrukturen an.
Fazit: Die Revision der CLP-Verordnung stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber zugleich die Chance, chemische Risiken besser zu managen und die Kommunikation entlang der Lieferkette zu optimieren. Die Einhaltung der neuen Vorschriften erfordert frühzeitige Anpassungen – handeln Sie jetzt, um rechtzeitig vorbereitet zu sein!
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Einleitung und Rechtliche Grundlagen
Einführung zum Thema Brandschutzbegehung Brandschutzbegehungen sind systematische Kontrollen von Betriebsstätten mit dem Ziel, Schwachstellen im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz zu erkennen. Die Befunde werden in einem Begehungsbericht festgehalten, welcher die ordnungsgemäße Inspektion bezeugt. Im Bericht aufgeführte Mängel bedürfen einer umgehenden Behebung. Die Erkenntnisse aus diesen Kontrollen dienen außerdem als wertvolle Informationsquelle für Schulungen im Bereich Gesundheit, Arbeitssicherheit und Brandschutz sowie für die Planung von Evakuierungsübungen.
Rechtlicher Rahmen für Brandschutzinspektionen Arbeitsschutz: Das Arbeitsschutzgesetz bildet die rechtliche Grundlage für Brandschutzbegehungen. Gemäß § 10 sind Unternehmer verpflichtet, basierend auf einer Risikobewertung, Präventionsmaßnahmen zu planen, umzusetzen und zu überwachen, um Betriebsstörungen zu verhindern. Verschiedene Normen und Richtlinien präzisieren die spezifischen Brandschutzanforderungen für Betriebe. Während der Kontrollen wird überprüft, ob diese Standards eingehalten werden.
Bauvorschriften: Landesspezifische Bauordnungen haben einen erheblichen Einfluss auf den Brandschutz. Sie definieren, basierend auf der Größe und Höhe von Gebäuden, verschiedene Brandschutzklassen. Für jedes Gebäude gelten je nach Klassifizierung und Nutzung bestimmte Brandschutzanforderungen, die in den Bauordnungen und Normen festgelegt sind.
Zuständigkeiten, Durchführung und Frequenz
Wer trägt die Verantwortung für die Brandschutzbegehung? In erster Linie ist der Betriebsinhaber oder Unternehmer für die ordnungsgemäße Durchführung der Brandschutzbegehung verantwortlich. Um den Prozess effizient zu gestalten, kann er jedoch speziell ausgebildete Mitarbeiter (z.B. Brandschutzbeauftragte) beauftragen oder externe Experten hinzuziehen. Unabhängig von der Delegation muss sichergestellt werden, dass die beauftragten Personen über das notwendige Fachwissen verfügen.
Wie wird eine Brandschutzbegehung durchgeführt? Die Begehung wird entweder direkt vom Unternehmer oder von der dafür beauftragten Person durchgeführt. Es empfiehlt sich, diese regelmäßig in die allgemeinen Sicherheitsinspektionen des Unternehmens zu integrieren. Die Beteiligung der leitenden Mitarbeiter der jeweiligen Abteilungen oder Gebäudeteile kann zu einer schnelleren Klärung und Behebung von Mängeln beitragen. In sensiblen Einrichtungen, wie z.B. Kernkraftwerken, ist es sogar möglich, dass Vertreter der lokalen Feuerwehr eine Inspektion anfordern, um sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen und zusätzliche Empfehlungen abzugeben.
Wie häufig sollten Brandschutzbegehungen stattfinden?
- Industriebetriebe: Kleinere und mittlere Betriebe ohne besondere Risikofaktoren sollten mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. Bei Betrieben mit hohen Brandrisiken, wie z.B. durch leicht entzündliche Materialien, können kürzere Intervalle sinnvoll sein. Bei Unternehmen mit hohem Publikumsaufkommen, z.B. Einkaufszentren, können sogar wöchentliche oder tägliche Kontrollen erforderlich sein.
- Landwirtschaftliche Betriebe: Hier haben sich halbjährliche Begehungen bewährt, insbesondere zu den Zeiten des Jahreszeitenwechsels. Im Frühjahr fokussiert man sich auf die Überprüfung von Maschinen, während im Herbst der Brandschutz in Lagerhallen und Scheunen im Vordergrund steht.
Besonderheiten, Dokumentation und Rechtliche Aspekte
Spezielle Anforderungen in Versammlungsstätten Versammlungsstätten, wie Konzerthallen oder Theater, stehen unter besonderer Beobachtung in Bezug auf Brandschutz, da hier im Brandfall eine hohe Anzahl von Menschen gefährdet ist. Fehlverhalten einzelner Besucher kann zudem das Brandrisiko erhöhen. Daher sind in solchen Einrichtungen oftmals regelmäßigere Begehungen notwendig. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf den Zustand und die Funktionsfähigkeit der Fluchtwege, Sicherheitseinrichtungen und -kennzeichnungen gelegt werden.
Effektive Dokumentation von Brandschutzbegehungen Die Erstellung eines detaillierten Begehungsprotokolls ist unerlässlich. Es sollte Informationen wie Datum, anwesende Personen, überprüfte Bereiche, geltende Brandschutzanforderungen und deren Einhaltung beinhalten. Wenn Abweichungen festgestellt werden, müssen entsprechende Maßnahmen, Umsetzungsfristen und Kontrolltermine vermerkt werden. Fotografische Aufzeichnungen können zur Klarheit und Verständlichkeit beitragen. Individuelle Checklisten und spezielle Brandschutzbegehungs-Apps können den Prozess weiter optimieren und strukturieren.
Rechtliche Aspekte der Brandschutzbegehungsdokumentation Ein sorgfältig erstelltes Begehungsprotokoll ist nicht nur ein organisatorisches Instrument, sondern auch ein rechtliches Dokument. Es dient als Beleg für die Einhaltung von Brandschutzauflagen gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherungsgesellschaften. Besonders nach einem Brandereignis kann das Protokoll zur Klärung von Verantwortlichkeiten herangezogen werden und vor Gericht als Beweismittel dienen. Digitale Brandschutzbegehungs-Softwares können hierbei helfen, Protokolle effizienter und nachvollziehbarer zu erstellen als traditionelle Dokumentationsmethoden.
Zusammenfassend ist die Brandschutzbegehung ein unerlässlicher Bestandteil der betrieblichen Sicherheit und des Brandschutzes. Die systematische und regelmäßige Durchführung sowie eine detaillierte Dokumentation sind essentiell, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Brandschutzbegehung: Kleinbetriebs-Checkliste
Generelle Brandschutzanforderungen
- Sind manuelle Brandmelder frei zugänglich und in betriebsbereitem Zustand?
- Kann im Notfall ohne Verzögerung eine Brandmeldung erfolgen?
- Sind Notruftelefone installiert und leicht erreichbar?
- Sind alle Brandschutz- und Löscheinrichtungen korrekt und sichtbar gekennzeichnet?
- Sind alle Brandmeldeeinrichtungen wie Sensoren ordnungsgemäß beschildert?
- Ist die Beschilderung der Rettungs- und Fluchtwege eindeutig und gut sichtbar?
Ausrüstung mit Feuerlöscheinrichtungen
- Befinden sich alle vorgesehenen Feuerlöscher und Wandhydranten im Arbeitsbereich?
- Ist die Position und Erreichbarkeit der Feuerlöscheinrichtungen optimiert?
- Können Feuerlöscher mühelos aus ihren Halterungen entnommen werden?
- Präsentieren sich Feuerlöscher äußerlich intakt und ohne sichtbare Schäden?
- Wurden die Feuerlöscher gemäß DIN 14406-04 von einem Experten geprüft und ist dies dokumentiert?
- Liegt die letzte Prüfung innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens von zwei Jahren?
- Falls vorhanden, werden komplexe Brandschutzeinrichtungen mindestens jährlich inspiziert?
- Zeigen alle Feuerlöscher Indikatoren für uneingeschränkte Einsatzbereitschaft an?
- Sind Feuerlöscher strategisch an Ausgängen, Treppenhauszugängen oder Kreuzungspunkten positioniert?
- Ist von jedem Punkt im Betrieb ein Feuerlöscher in maximal 20 Metern erreichbar?
Hinweis- und Informationsbeschilderung
- Sind Rauchverbotszonen klar gekennzeichnet und wird das Rauchverbot eingehalten?
- Gibt es aktuelle und sichtbare Anweisungen zum Verhalten im Brandfall?
- Wurden in den letzten 12 Monaten Brandschutzschulungen für alle Mitarbeiter, einschließlich Neuzugänge, durchgeführt?
- Finden regelmäßige Evakuierungsdrills statt?
Flucht- und Rettungswege
- Sind alle Rettungswege, Notausgänge und deren Beschilderungen klar erkennbar?
- Werden Rettungswege durchgehend von Gegenständen oder Materialien freigehalten?
- Lassen sich alle Türen auf Fluchtwegen während der Betriebszeit problemlos öffnen?
- Befinden sich brennbare Materialien fernab von Rettungswegen und Technikräumen?
- Sind aktuelle und korrekte Flucht- und Rettungspläne an den erforderlichen Stellen platziert?
Brandgefahren und elektrische Sicherheit
- Erfüllen alle elektrischen Geräte und Anlagen die aktuellen Sicherheitsstandards?
- Wurden alle elektrischen Geräte und Anlagen gemäß z.B. DGUV Vorschrift 3 überprüft?
- Befinden sich alle Sicherungseinrichtungen in einwandfreiem Zustand, ohne Reparatur- oder Manipulationsspuren?
- Ist der Arbeitsplatz frei von nicht geprüften, privaten Elektrogeräten?
- Umgang mit offenen Flammen und brennbaren Materialien
- Werden private elektrische Geräte, wenn erlaubt, regelmäßig überprüft?
- Sind offene Feuerquellen, wie Kerzen und Brenner, ausnahmslos beaufsichtigt?
- Werden feuergefährliche Dekorationen und Materialien vermieden oder sicher gehandhabt?
- Werden brennbare Flüssigkeiten in einer Menge vorgehalten, die einem Tagesbedarf entspricht und sicher gelagert?
- Sind Behältnisse für brennbare Flüssigkeiten bruchsicher und flammenfest?
- Sind alle brennbaren Flüssigkeiten entsprechend den Sicherheitsanforderungen gekennzeichnet?
- Werden Druckgasflaschen sicher und korrekt gelagert?
- Erfolgen gefährliche Tätigkeiten, wie Schweißen, nur mit einer schriftlichen Genehmigung und in dafür vorgesehenen Bereichen?
- Werden Bereiche nach solchen Tätigkeiten in regelmäßigen Abständen kontrolliert?
- Sind alle Mitarbeiter über Gefahren durch Selbstentzündung der im Betrieb verwendeten Materialien informiert und entsprechend geschult?
- Sind Durchbrüche in Brandwänden und anderen baulichen Trennungen sachgerecht verschlossen?
- Funktionieren alle Brandschutztüren und -tore fehlerfrei und sind sie frei von Behinderungen?
- Werden Streichhölzer, Zigarettenreste und andere potenzielle Brandherde nur in feuerfesten Behältnissen aufbewahrt und entsorgt?
- Steht eine ausreichende Anzahl an ausgebildeten Brandschutzhelfern zur Verfügung?
- Sind alle Mitarbeiter darauf geschult, festgestellte Mängel und Auffälligkeiten im Bereich Brandschutz umgehend zu melden?
- Abschließende Beurteilung und Dokumentation
- Ist eine erneute Begehung aufgrund von festgestellten Mängeln notwendig?
- Voraussichtliches Datum für die Beseitigung aller festgestellten Mängel:
- Termin für die Überprüfung der Mängelbeseitigung und deren Wirksamkeit:
- Datum der tatsächlichen Überprüfung:
- Wurden alle festgestellten Mängel behoben?
- Termin für die nächste Brandschutzbegehung:
- Anmerkungen und zusätzliche Beobachtungen:
Arbeitsschutz
Die regelmäßige Prüfung von Handhubwagen ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und insbesondere in Lager- und Produktionsbetrieben, in denen diese Geräte stark beansprucht werden, unverzichtbar. Für Sicherheitsfachkräfte (SiFa) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist es daher entscheidend, die rechtlichen Vorgaben und Prüfanforderungen zu kennen und deren Umsetzung im Betrieb sicherzustellen. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die gesetzliche Grundlage und stellt den Online-Aufbaukurs „Zur Prüfung befähigte Person für Handhubwagen – Aufbaukurs gemäß DGUV Vorschrift 68“ vor, der sich speziell an Personen richtet, die bereits als „zur Prüfung befähigte Person“ qualifiziert sind.
Rechtliche Grundlagen für die Prüfung von Handhubwagen
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsmittel – dazu gehören auch Handhubwagen – Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen festzulegen. Die DGUV Vorschrift 68, die speziell für Flurförderzeuge gilt, fordert eine mindestens jährliche Prüfung durch eine „zur Prüfung befähigte Person“. Für die Prüfung von Elektro-Hubwagen sind zudem die Anforderungen der DGUV V3 zu beachten.
Fachkräfte, die bereits über eine Qualifikation zur Prüfung von anderen Arbeitsmitteln wie Leitern oder Regalen verfügen, können ihre Kenntnisse durch den Aufbaukurs erweitern und so zur befähigten Person für die Prüfung von Handhubwagen werden. Die Prüfung muss umfassend dokumentiert werden, um sicherzustellen, dass die Geräte ordnungsgemäß gewartet und sicher verwendet werden können. Diese Dokumentation ist auch bei Inspektionen oder Vorfällen von Bedeutung.
Die Bedeutung der regelmäßigen Prüfung
Regelmäßige Prüfungen sind unerlässlich, um mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen und den sicheren Betrieb von Handhubwagen zu gewährleisten. Defekte an Rädern, Bremsen oder Tragkonstruktionen stellen erhebliche Risiken für die Bedienenden und andere Mitarbeitende dar. Durch frühzeitige Wartung und Instandhaltung lassen sich nicht nur Gefährdungen vermeiden, sondern auch Ausfallzeiten und hohe Reparaturkosten reduzieren. Für SiFa und SiBe ist es entscheidend, auf die Einhaltung der Prüfvorgaben zu achten und so die Sicherheit im Betrieb aktiv zu unterstützen.
Vorteile der Prüfung und Instandhaltung von Handhubwagen
Neben der Erhöhung der Arbeitssicherheit bietet die regelmäßige Prüfung weitere Vorteile: Die Lebensdauer der Handhubwagen wird durch die Wartung verlängert, und das Risiko unerwarteter Ausfälle wird minimiert. Dies trägt zu einem störungsfreien Betriebsablauf und zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei, die sicher sein können, dass ihre Gesundheit und Sicherheit ernst genommen werden.
Inhalte des Aufbaukurses „Zur Prüfung befähigte Person für Handhubwagen“
Der Online-Aufbaukurs richtet sich gezielt an Personen, die bereits als „zur Prüfung befähigte Person“ zertifiziert sind und sich nun zusätzlich für die Prüfung von Handhubwagen qualifizieren möchten. Der Kurs vermittelt das notwendige Fachwissen zur Prüfung gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 68 und geht auch auf die Prüfung von Elektro-Hubwagen nach DGUV V3 ein. Die Inhalte im Detail:
- Grundlagen zum Aufbau und zur Funktionsweise von Handhubwagen: Verständnis der wesentlichen Bauteile und ihrer Bedeutung für die Sicherheit.
- Detaillierte Prüfanleitung gemäß DGUV Vorschrift 68: Schritt-für-Schritt-Anweisungen zur fachgerechten Prüfung.
- Inspektions- und Wartungsrichtlinien: Praktische Hinweise zur Instandhaltung und zur Sicherstellung eines sicheren Betriebs.
- Typische Betriebsstörungen und deren Behebung: Kenntnisse zu möglichen Störungen und präventiven Maßnahmen zur Risikominderung.
- Erweiterung zur Prüfung von Elektro-Hubwagen: Relevantes Wissen für die Prüfung von elektrischen Komponenten gemäß DGUV V3.
Zusätzlich erhalten Teilnehmende nützliche Vorlagen für die tägliche Praxis, darunter eine Betriebsanweisung, eine Gefährdungsbeurteilung, Checklisten und Protokollvorlagen, um die Prüfprozesse im Betrieb effizient und rechtssicher zu gestalten.
Jetzt Ihre Qualifikation erweitern – sicher und flexibel online!
Dieser Kurs bietet Ihnen als SiFa oder SiBe eine wertvolle Möglichkeit, Ihr Wissen zu erweitern und Ihre Qualifikation als „zur Prüfung befähigte Person“ zu stärken. Die regelmäßige und sachgemäße Prüfung von Handhubwagen trägt zur Minimierung des Unfallrisikos und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei und steigert so die Sicherheit und Effizienz im Betrieb. Der Kurs ist online verfügbar und steht Ihnen nach dem Kauf für 12 Monate flexibel zur Verfügung.
Melden Sie sich noch heute an und steigern Sie die Sicherheit in Ihrem Unternehmen:
Online-Kurs: Zur Prüfung befähigte Person für Handhubwagen – Aufbaukurs gemäß DGUV Vorschrift 68
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Arbeitsschutz
Medizinprodukte müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, um die Sicherheit für Patienten und Anwender zu gewährleisten. Laut § 7 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sind Betreiber verpflichtet, alle Medizinprodukte nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik instand zu halten. Dies schließt auch die Prüfung und Wartung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben ein.
Warum ist die DIN EN 62353 (VDE 0751-1) für Medizinprodukte entscheidend?
Die DIN EN 62353 dient der umfassenden Prüfung medizinischer elektrischer Geräte. Sie stellt sicher, dass die Geräte mechanisch, elektrisch und funktionell sicher betrieben werden können. Die Norm legt dabei fest:
- Sichtprüfung: Identifiziert äußerlich sichtbare Mängel und Schäden, um die grundlegende Eignung des Geräts sicherzustellen.
- Funktionsprüfung: Testet die Funktion aller sicherheitsrelevanten Komponenten und stellt sicher, dass das Gerät ordnungsgemäß arbeitet.
- Messung der elektrischen Sicherheit: Stellt sicher, dass elektrische Ströme und Spannungen innerhalb sicherer Grenzen liegen.
Welche Schritte umfasst die Prüfung nach DIN EN 62353?
- Sichtprüfung
Zu Beginn jeder Prüfung erfolgt eine Sichtprüfung, um mechanische Schäden oder Verschmutzungen festzustellen. Sie umfasst die Kontrolle von Gehäuseteilen, Anschlussleitungen und Stecker auf Unversehrtheit. Alle Kennzeichnungen und Dokumentationen müssen vollständig und gut lesbar sein. Ebenso muss geprüft werden, ob das Gerät für den jeweiligen Einsatzort geeignet ist.
- Schutzleiterwiderstandsmessung
Bei Geräten der Schutzklasse I ist der Schutzleiterwiderstand zwischen dem Netzstecker und den berührbaren metallischen Teilen des Gehäuses zu messen. Dies erfolgt mit einem Prüfstrom von mindestens 200 mA. Dieser Test gewährleistet, dass der Schutzleiter ausreichend funktioniert, um potenziell gefährliche Ströme sicher abzuleiten.
- Messung der Ableitströme
Die Prüfung der Ableitströme ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Ströme, die durch das Gerät fließen, innerhalb sicherer Grenzen liegen. Es gibt mehrere Methoden zur Messung:
- Ersatzableitstrom: Eine alternative Methode zur direkten Messung des Ableitstroms, bei der zwischen den kurzgeschlossenen Netzanschlüssen und dem Schutzleiter gemessen wird.
- Geräteableitstrom und Patientenableitstrom: Diese Messungen kontrollieren, ob der Strom, der durch das Gerät bzw. den Patienten fließen könnte, sicher ist.
- Ersatz-Patientenableitstrommessung
Diese Methode dient der Messung des Patientenableitstroms und stellt sicher, dass keine gefährlichen Ströme zwischen den aktiven Teilen und den Patientenanschlüssen fließen können. Die Messung erfolgt zwischen den Netzanschlüssen und den Patientenanschlüssen des Geräts.
- Isolationswiderstandsmessung
Der Isolationswiderstand wird zwischen den aktiven Leitern und berührbaren leitfähigen Teilen gemessen. Die Werte müssen so gewählt sein, dass alle Stromkreise erfasst werden. Bei Geräten der Schutzklasse II erfolgt die Messung zwischen den aktiven Leitern und den berührbaren Metallteilen.
Anforderungen an das Prüfpersonal
Nur qualifizierte Fachkräfte dürfen Prüfungen nach DIN EN 62353 durchführen. Laut § 2 MPBetreibV sind nur solche Elektrofachkräfte zugelassen, die nachweislich über eingehende Kenntnisse im Bereich der Medizintechnik verfügen. Einfache Tageskurse sind nicht ausreichend. Bei einem eventuellen Schaden muss der Betreiber nachweisen können, dass das Prüfpersonal qualifiziert war.
Häufigkeit der Prüfungen
Wenn der Hersteller keine spezifischen Prüfintervalle vorgibt, empfiehlt die Norm, Prüfintervalle je nach Nutzungsintensität des Geräts festzulegen. Typische Intervalle für medizinische Geräte liegen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, abhängig vom Einsatzbereich und den potenziellen Risiken.
Dokumentation und Prüfberichte
Alle Ergebnisse müssen in einem detaillierten Prüfbericht festgehalten werden, der folgende Informationen enthält:
- Identifikationsdaten des Geräts
- Datum und Uhrzeit der Prüfung
- Ergebnisse der Prüfungen, einschließlich Messwerten und Bewertung
- Name und Qualifikation des Prüfers
Dieser Bericht dient als Nachweis für die Betriebssicherheit und ist besonders wichtig für Audits oder bei möglichen Unfällen.
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Arbeitsschutz
Der Einsatz von Lichtbogenschweißeinrichtungen birgt erhebliche Risiken, weshalb eine regelmäßige und gründliche Prüfung zur elektrischen Sicherheit unerlässlich ist. Anders als herkömmliche Elektrogeräte unterliegen Schweißeinrichtungen nicht den allgemeinen Prüfstandards wie der VDE 0701 oder 0702, sondern den besonderen Anforderungen der DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4). Diese Norm regelt die Inspektion und Prüfung, speziell nach Reparaturen und im Rahmen von Instandhaltungen, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten.
Überblick über die DIN EN 60974-4
Die DIN EN 60974-4 legt fest, wie Schweißgeräte regelmäßig zu prüfen sind. Sie gilt für alle Lichtbogenschweißstromquellen, die gemäß IEC 60974-1 oder 60974-6 entwickelt wurden. Dazu zählen alle Komponenten, die Einfluss auf die Sicherheit und Funktionalität des Geräts haben. Wichtig: Die Norm ist speziell auf Schweißgeräte zugeschnitten und ist damit unerlässlich für alle, die für deren Prüfung und Sicherheit verantwortlich sind.
Änderungen in der aktuellen Fassung
Mit der Version von 2017 wurden einige zentrale Änderungen eingeführt:
- Der Begriff Ableitstrom wurde durch die Begriffe Berührungsstrom und Schutzleiterstrom ersetzt, was eine genauere Differenzierung ermöglicht.
- Netzwerke, die nicht galvanisch verbunden sind, müssen nun nach den spezifischen Herstelleranweisungen getestet werden.
- Die Reihenfolge der Messabschnitte wurde angepasst, um die Prüfprozesse zu optimieren.
- Das Format für Prüfberichte wurde überarbeitet.
Qualifikationen des Prüfpersonals
Für die Prüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen sind spezifische Qualifikationen erforderlich. Die DIN EN 60974-4 lässt Prüfungen durch folgende Personengruppen zu:
- Unterwiesene Personen: Diese dürfen einfache Inspektionen und Instandhaltungsaufgaben übernehmen, solange das Gehäuse der Geräte nicht geöffnet wird.
- Fachkräfte im Bereich der elektrischen Reparatur: Personen mit fundierter Ausbildung und Erfahrung in der Elektrotechnik, idealerweise mit Kenntnissen im Schweißbereich, sind für alle Prüfungen inklusive derer „im Gehäuse“ zugelassen.
Die Qualifikation des Prüfpersonals sollte möglichst hoch sein, insbesondere in Unternehmen, die häufig mit Schweißeinrichtungen arbeiten. Arbeitgeber sollten auf den Nachweis einer entsprechenden Prüfungserfahrung achten, da sie letztlich die Verantwortung für die Einhaltung der elektrischen Sicherheitsvorgaben tragen.
Prüfbedingungen und Genauigkeitsanforderungen
Die Norm fordert, dass Prüfungen in einer sauberen und trockenen Umgebung bei Temperaturen zwischen 10 °C und 40 °C stattfinden. Messgeräte sollten mindestens der Genauigkeitsklasse 2,5 entsprechen. Einzige Ausnahme ist die Isolationswiderstandsmessung, für die keine exakte Klasse vorgeschrieben ist.
Die Reihenfolge und Anforderungen der Prüfungen
Die Prüfungen müssen in einer vorgegebenen Reihenfolge durchgeführt werden, um die Sicherheit umfassend zu prüfen.
- Sichtprüfung
Die Sichtprüfung umfasst eine Inspektion aller sicherheitsrelevanten Komponenten. Dazu zählen Kabel, Gehäuseteile und alle sichtbaren Leitungen. Schäden oder Mängel, wie Abnutzungen, Risse oder defekte Anschlüsse, müssen dokumentiert und beseitigt werden, bevor elektrische Prüfungen durchgeführt werden.
- Elektrische Prüfungen
Die elektrischen Prüfungen setzen sich aus verschiedenen Teilmessungen zusammen:
- Schutzleiterwiderstand: Bei einer Netzkabellänge bis zu 5 Metern darf der Schutzleiterwiderstand maximal 0,3 Ohm betragen. Längere Kabel dürfen entsprechend erhöht werden (plus 0,1 Ohm je 7,5 Meter). Diese Messung ist unter mechanischer Belastung der Kabel durchzuführen, um mögliche Brüche oder Unterbrechungen im Leiter zu entdecken.
- Isolationswiderstand: Der Isolationswiderstand stellt sicher, dass keine unerwünschten Stromflüsse zwischen den verschiedenen Stromkreisen entstehen. Mindestanforderungen liegen bei 5 MOhm für verstärkte Isolierung und 2,5 MOhm für Basisisolierung, gemessen mit 500 V Gleichspannung.
- Berührungsstrom im Schweißstromkreis: Der Berührungsstrom zwischen Schweißstromkreis und Schutzleiter darf maximal 10 mA betragen. Diese Messung wird bei Leerlauf des Schweißgeräts durchgeführt.
- Berührungsstrom im Normalbetrieb: Hier dürfen alle berührbaren, leitfähigen Oberflächen maximal 0,5 mA aufweisen.
- Schutzleiterstrom: Geräte der Schutzklasse I dürfen einen maximalen Schutzleiterstrom von 10 mA aufweisen. Für fest installierte Geräte mit verstärktem Schutzleiter kann ein Wert von bis zu 5 % des Nennstroms pro Phase zulässig sein.
- Leerlaufspannung: Die Leerlaufspannung, gemessen an den Ausgangsklemmen des Schweißstroms, darf den Nennwert um nicht mehr als 15 % übersteigen.
- Funktionsprüfung
Eine Funktionsprüfung stellt sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Bauteile korrekt arbeiten. Dazu zählen Ein- und Ausschalter, Spannungsminderungseinrichtungen, Gas-Magnetventile und Kontrollleuchten. Der einwandfreie Zustand dieser Bauteile ist entscheidend, um einen sicheren Betrieb der Lichtbogenschweißeinrichtung zu gewährleisten.
Dokumentation und Prüfberichte
Gemäß Abschnitt 7 der Norm muss jede Prüfung in einem detaillierten Prüfbericht dokumentiert werden. Dieser Bericht dient nicht nur zur Archivierung, sondern auch als Nachweis der durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen. Folgende Punkte sind unbedingt im Prüfbericht zu vermerken:
- Name und Modell der geprüften Lichtbogenschweißeinrichtung
- Datum der Prüfung sowie die Netzspannung
- Ergebnisse der einzelnen Prüfungen und Messungen
- Name und Unterschrift der durchführenden Fachkraft sowie Angaben zum verwendeten Messgerät
Zusätzlich ist an der geprüften Schweißeinrichtung ein Prüfetikett anzubringen, das die bestandene Prüfung bestätigt und je nach internen Anforderungen auch das Datum der nächsten empfohlenen Prüfung angibt.
Praktische Hinweise für die Prüfung
Ein wichtiger Schritt vor jeder Prüfung ist die gründliche Reinigung der Schweißgeräte. Staub und Schmutz, die sich im Alltag oft ansammeln, können die Ergebnisse verfälschen und sogar das Messgerät beeinträchtigen. In der Praxis ist es oft der Zustand der Kabel und Anschlüsse, der potenzielle Sicherheitsmängel aufzeigt – eine gründliche Sichtprüfung ist daher ein unverzichtbarer erster Schritt.
Interesse an einer Weiterbildung?
Für Fachkräfte, die ihre Qualifikationen in der Prüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen vertiefen möchten, bieten wir einen Online-Kurs an, der alle Anforderungen und Prüfmethoden der DIN EN 60974-4 abdeckt. Mit unserem Online-Kurs „Befähigte Person zur Prüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen nach DIN VDE 0544-4“ erhalten Sie alle notwendigen Kenntnisse, um eine ordnungsgemäße und sichere Prüfung durchzuführen.
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