Cybersecurity im Mittelstand: Noch oft unterschätzt?

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Digitale Gefahren sind längst Teil des unternehmerischen Alltags geworden. Besonders mittelständische Firmen sehen sich wachsenden Risiken wie ausgeklügelten IT-Angriffen oder eigenen organisatorischen Schwächen gegenüber.

Wie können Unternehmen diesen Herausforderungen strukturiert begegnen? In diesem Beitrag beleuchten wir häufige Sicherheitslücken in Technik und Organisation, die aktuelle Bedrohungslage sowie Ansätze, mit denen Betriebe ihre Cybersicherheit nachhaltig stärken können.

Organisatorische Schwächen erhöhen die Risiken für Cyber-Angriffe

Nicht selten beginnt die Schwächung der Sicherheitsarchitektur bereits im Inneren des Unternehmens. In zahlreichen Fällen fehlen standardisierte Awareness-Trainings ebenso wie klar geregelte Prozessverantwortlichkeiten, sodass betriebsinterne Abläufe im Fall einer sicherheitsrelevanten Störung nicht strukturiert oder koordiniert gesteuert werden können.

Gleiches gilt für Notfallpläne, die häufig unvollständig sind oder im Ernstfall gar nicht zur Anwendung gelangen. Diese Entwicklung schränkt den Handlungsspielraum erheblich ein.

Obgleich die Bedrohungslage mittlerweile als konstant hoch eingeschätzt wird, verbleibt die durchschnittliche Reaktionsdauer auf Angriffe auf einem zu langsamen Niveau.

Ein Grund hierfür liegt in der unzureichenden Umsetzung etablierter Schutzmechanismen wie Passwortsicherheit, Zugriffsschutz oder einem konsequenten Berechtigungsmanagement. Eine sichere Passwortverwaltung für Unternehmen hilft dabei, diesen Schwachpunkt durch eine zuverlässige Organisation interner Zugriffsrechte auszubessern.

Darüber hinaus zeigt sich eine strukturelle Lücke bei der Zuordnung operativer Verantwortung. Lediglich 20 Prozent der Betriebe beschäftigen einen Chief Information Security Officer, wohingegen nahezu jede zweite Organisation sicherheitsrelevante Aufgaben auf unterschiedliche Fachbereiche verteilt.

Positiv ist zwar der Anstieg zertifizierter Informationssicherheits-Managementsysteme auf nunmehr 40 Prozent, jedoch verbleibt eine Mehrheit der Unternehmen ohne ein geprüftes System gemäß ISO 27001.

Darüber hinaus bestehen vielfach Defizite in grundlegenden Themen wie Datenschutz, dem betrieblichen Umgang mit Gefahrenlagen und den Prinzipien der Informationssicherheit. Dabei stehen den Mitarbeitenden heutzutage zahlreiche Schulungen zur Auswahl, um Wissenslücken zu schließen und sich zur menschlichen Firewall weiterzuentwickeln.

Unternehmen sind oft nicht für zunehmende Sicherheitsrisiken im Internet gewappnet

Viele Unternehmen sehen sich zunehmend digitalen Gefährdungslagen ausgesetzt, die sowohl in ihrer Frequenz als auch in ihrer technischen Raffinesse deutlich zugenommen haben. Besonders mittelständische Unternehmen geraten dabei vermehrt ins Visier automatisierter, KI-gestützter Angriffssysteme.

Laut Erhebungen erlitten 87 Prozent dieser Betriebe innerhalb eines Jahres mindestens einen erfolgreichen Cyberangriff, was sich in einer wirtschaftlichen Schadenssumme von über 289 Milliarden Euro niederschlägt.

Die kontinuierliche Weiterentwicklung solcher Angriffsstrategien zeigt, dass klassische Schutzmechanismen der IT-Sicherheit den heutigen Herausforderungen häufig nicht mehr gewachsen sind. Unternehmen, die über keine spezialisierte IT-Security-Abteilung verfügen, sind dabei besonders vulnerabel, da sie weder über die notwendigen Frühwarnsysteme noch über adäquat geschultes Personal zur unmittelbaren Reaktion verfügen.

Die potenzielle Bedrohungslage wird von einem Großteil der Entscheidungsträger zwar zunehmend erkannt. 77 Prozent stufen das Risiko als hoch ein, jedoch fühlen sich lediglich 39 Prozent ausreichend vorbereitet.

Diese Diskrepanz verweist auf eine erhebliche Sicherheitslücke. Besonders gravierend sind die Auswirkungen im Falle konkreter Betriebsstörungen, die in etwa einem Viertel der dokumentierten Vorfälle auftreten. Auch wenn die technische Infrastruktur oft nicht vollständig ausfällt, können selbst temporäre Unterbrechungen zu Lieferverzögerungen, Reputationsverlust oder rechtlichen Folgeproblemen führen.

Strategische Investitionen sichern langfristige Resilienz

Zwar gehen mittlerweile rund 11 Prozent des IT-Budgets in den Bereich Cybersicherheit, jedoch konzentriert sich ein Großteil dieser Mittel noch immer auf technische Schutzmechanismen. Organisationsstrukturen, Prozesse und Personalentwicklung werden dabei vielfach vernachlässigt, obwohl gerade sie eine tragende Rolle für nachhaltige Resilienz spielen.

Ein wachsender Teil der Unternehmen erkennt inzwischen den strategischen Mehrwert von Cyber-Versicherungen. Etwa 60 Prozent haben sich entsprechend abgesichert. Der Effekt reicht jedoch über den reinen Risikoausgleich hinaus.

Viele Policen fordern regelmäßige Audits, dokumentierte Sicherheitsabläufe und verpflichtende Schulungsmaßnahmen. Diese Vorgaben entfalten eine disziplinierende Wirkung und fördern die systematische Stärkung interner Abläufe.

Auch künftige Investitionsentscheidungen folgen dieser Logik. 72 Prozent der Betriebe planen, ihre Sicherheitsausgaben zu erhöhen. Dabei entstehen Chancen, das Risikomanagement nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch und personell neu aufzustellen.

Qualifizierte Person vs. Befähigte Personbei Gerüsten

Welcher Kurs passt zu deinen Anforderungen? Ein Überblick der beiden Online-Lehrgänge nach TRBS. Die Arbeit mit Gerüsten erfordert unterschiedliche Qualifikationen je nachdem, in welcher Phase des Gerüstlebenszyklus du tätig wirst. Die BetrSichV und die TRBS regeln zwei zentrale Rollen:

  1. Qualifizierte Person – für die tägliche Prüfung während der Nutzung
  2. Zur Prüfung befähigte Person – für die fachkundige Abnahme nach Montage und
    bei Änderungen

    Diese Unterscheidung ist nicht nur rechtlich relevant, sondern auch für deine Karriereplanung im Gerüstbereich entscheidend.

Kurs 1: Qualifizierte Person für den Gerüstnutzer (TRBS 2121-1)

Wofür ist dieser Kurs?

Als qualifizierte Person nach TRBS 2121-1 bist du verantwortlich für die regelmäßigen Sichtkontrollen und Funktionsprüfungen während der Nutzungsphase eines Gerüsts.

Deine Aufgaben:

  • Gerüste vor und während der Benutzung auf offensichtliche Mängel prüfen
  • Kontrollieren, ob alle Schutzeinrichtungen funktionsfähig sind
  • Dokumentieren der Prüfungsergebnisse
  • Sicherstellung der täglichen Gerüstsicherheit im Betrieb

Wer sollte diesen Kurs machen?

Dieser Kurs ist ideal für:

  • Unternehmer und Gerüstnutzer
  • Bauleiter, Vorarbeiter und Poliere
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo)
  • Verantwortliche für den sicheren Einsatz von Gerüsten im Betrieb
  • Personen, die Gerüste regelmäßig nutzen und überwachen

Voraussetzungen

Um an diesem Kurs teilzunehmen, benötigst du:

Obligatorisch:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- oder Montagegewerk ODER vergleichbare Berufserfahrung
  • Grundlegende Unterweisung im Umgang mit Gerüsten

Vorteilhaft:

  • Praktische Erfahrung im Baugewerbe
  • Kenntnisse über Arbeitsschutzvorschriften

Kursumfang und Inhalte Der Online-Lehrgang umfasst typischerweise:

AspektDetails
DauerCa. 8 Stunden (flexible Zeiteinteilung)
Module10 Module mit ca. 23 Lerneinheiten
FormatVideos, Übungen und Prüfungsvorbereitung
AbschlussOnline-Prüfung (Multiple Choice, min. 50% bestanden)
ZertifikatBundesweit anerkannte Urkunde

Typische Lehrgangsinhalte:

  • Einführung in den Arbeitsschutz
  • Verantwortung und Haftung
  • Unfallgeschehen und Gesetze
  • Absturzprävention und Gefährdungen
  • Gerüstaufbau und -benutzung
  • Standsicherheit von Gerüsten
  • DIN-Normen für Gerüste
  • Sicherheitstechnische Anforderungen
  • Prüfung und Dokumentation
  • DGUV Information 201-011 und TRBS 2121-1 in der Praxis

https://kurse.sicherheitsingenieur.nrw/s/sicherheitsingenieur-nrw/QualifiziertePerson

Kurs 2: Zur Prüfung Befähigte Person für Gerüste (TRBS 1203)

Wofür ist dieser Kurs?

Als zur Prüfung befähigte Person trägst du die Verantwortung für fachkundige Abnahmeprüfungen und rechtlich verbindliche Dokumentation von Gerüsten.

Deine Aufgaben:

  • Abnahmeprüfung nach Montage und vor Übergabe
  • Prüfung nach wesentlichen Änderungen oder Umbauten
  • Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
  • Wiederkehrende Prüfungen in vorgegebenen Intervallen
  • Rechtssichere Dokumentation und Prüfzertifizierung
  • Gewährleistung der ordnungsgemäßen und sicherheitstechnischen Beschaffenheit

Wer sollte diesen Kurs machen?

Dieser Kurs ist notwendig für:

  • Gerüstbaumonteure mit entsprechender Berufserfahrung
  • Geprüfte Poliere und Montageleiter
  • Gerüstbaumeister
  • Fachpersonal im Gerüstbau und Bauhandwerk
  • Unternehmer im Gerüstbaugewerbe
  • Betriebe, die Gerüstprüfungen selbst durchführen möchten

Voraussetzungen

Für diese spezialisierte Ausbildung benötigst du höhere Anforderungen als für die qualifizierte Person:

Obligatorisch:

  • Abgeschlossene technische Berufsausbildung mit Bezug zum Gerüstbau (z. B. Gerüstbauer, Schlosser, Konstrukteur)
  • Mehrjährige praktische Berufserfahrung im Umgang mit Gerüsten (typisch: 3–5 Jahre)
  • Aktuelle Tätigkeit im Bereich Gerüstbau, Montage oder Prüfung
  • Umfassende Fachkenntnisse im Gerüstbau und der Sicherheitstechnik

Empfohlen:

  • Fortgeschrittene Kenntnisse der BetrSichV und TRBS
  • Erfahrung mit Gerüsten verschiedener Bauarten
  • Vertrautheit mit Prüfprotokollen und Dokumentation

Kursumfang und Inhalte

Der Online-Lehrgang zur befähigten Person ist in der Regel umfassender:

AspektDetails
DauerCa. 16–24 Stunden (je nach Anbieter)
Module12–15 Module mit vertieften Inhalten
FormatVideos, praktische Fallstudien, Übungen
AbschlussOnline-Prüfung oder kombiniert mit Präsenzprüfung
ZertifikatBundesweit anerkannte Urkunde

Typische Lehrgangsinhalte:

  • Detaillierte Rechtsgrundlagen (BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 2121-1)
  • Spezifische Gerüsttypen und deren Anforderungen
  • Mangelklassifizierung und Bewertung
  • Prüfprotokollierung und Dokumentation
  • Gewährleistung der Verkehrssicherung
  • Fallstudien und Praxisbeispiele
  • Prüfpraxis und Sicherheit
  • Aktualisierungen zu Normen (DIN 4401, DIN EN 12810, DIN EN 12811)
  • Qualitätssicherung bei Prüfungen

https://kurse.sicherheitsingenieur.nrw/s/sicherheitsingenieur-nrw/zpbpGeruest

Vergleichstabelle: Welcher Kurs passt zu dir?

KriteriumQualifizierte Person (TRBS 2121-1)Befähigte Person (TRBS 1203)
TätigkeitTägliche Sichtkontrolle während NutzungFachkundige Abnahme nach Montage
ZielgruppeGerüstnutzer, Bauleiter, VorarbeiterGerüstbauer, Montageleiter, Meister
VoraussetzungBerufsausbildung im Bau/MontageTechnische Ausbildung + 3–5 Jahre Erfahrung
KursumfangCa. 8 StundenCa. 16–24 Stunden
VerantwortungMittelhochSehr hoch (rechtlich bindend)
Häufigkeit der TätigkeitRegelmäßig (täglich/wöchentlich)Episodisch (nach Montage/Änderung)
DokumentationEinfach (Kontrollprotokoll)Umfassend (Abnahmezertifikat)

Entscheidungshilfe: Welcher Kurs ist der richtige für dich?

Wähle den Kurs zur Qualifizierten Person (TRBS 2121-1), wenn:

✓ Du Gerüste im laufenden Betrieb nutzen und überwachen möchtest
✓ Du Bauleiter, Vorarbeiter oder Polier bist
✓ Du tägliche Sicherheitskontrollen durchführen musst
✓ Du eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- oder Montagegewerk hast
✓ Du praktische Erfahrung im Baugewerbe mitbringst
✓ Du dich schnell qualifizieren möchtest (ca. 8 Stunden)

Wähle den Kurs zur Befähigten Person (TRBS 1203), wenn:

✓ Du Gerüste nach Montage oder Umbau abnehmen und freigeben möchtest
✓ Du im Gerüstbaubetrieb tätig bist oder Gerüste selbst aufbaust
✓ Du eine technische Berufsausbildung im Gerüstbau/Metallbau hast
✓ Du mehrjährige Erfahrung im Gerüstbereich mitbringst
✓ Du die rechtliche Verantwortung für Abnahmeprüfungen tragen kannst
✓ Du dich tiefgreifend weiterbilden möchtest (ca. 16–24 Stunden)
✓ Du höherwertige Positionen im Gerüstbau anstrebst

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Gerüstnutzer auch zur befähigten Person geschult werden?

Theoretisch ja, aber nicht empfohlen. Die befähigte Person benötigt spezialisiertes Fachwissen aus dem Gerüstbau. Du solltest mindestens mehrjährige praktische Erfahrung im Aufbau und der Montage von Gerüsten mitbringen. Besser: Erst den Kurs zur qualifizierten Person absolvieren, dann später ggfs. zur befähigten Person qualifizieren, wenn du die erforderliche Erfahrung hast.

Gilt mein Zertifikat lebenslang?

Nein. Beide Zertifikate bleiben gültig, solange du die Tätigkeit regelmäßig ausübst. Wenn du lange nicht mehr tätig bist, solltest du eine Auffrischungsschulung oder Weiterbildung absolvieren. Manche Berufsgenossenschaften empfehlen alle 2–3 Jahre eine Auffrischung.

Kann ich beide Kurse hintereinander machen?

Ja, definitiv. Viele Fachleute absolvieren erst den Kurs zur qualifizierten Person (um die Grundlagen zu verstehen) und später den zur befähigten Person (um spezialisiertes Wissen zu erlangen). Das ist eine logische Karriereprogression.

Ist die Online-Ausbildung rechtlich genauso anerkannt wie Präsenztrainings?

Ja, solange der Anbieter akkreditiert und zertifiziert ist (z. B. AZAV, IHK). Die DGUV und BerufsGenossenschaften erkennen beide Formate an, wenn der Lehrplan vollständig und aktuell ist.

Was muss ich bei der Prüfung beachten?

Beide Kurse enden typischerweise mit einer Online-Prüfung (Multiple Choice Format). Du musst mindestens 50% der Punkte erreichen. Du kannst die Prüfung normalerweise wiederholen, bis du sie bestehst. Die Anbieter bieten dir Übungsmaterial zur Vorbereitung an.

Zusammenfassung und nächste Schritte

Die Wahl zwischen dem Kurs zur „qualifizierten Person” und zur „befähigten Person” hängt von deiner aktuellen Tätigkeit, deinen Vorkenntnissen und deinen beruflichen Zielen ab:

  • Gerüstnutzer im Betrieb? → Qualifizierte Person (TRBS 2121-1)
  • Gerüstbauer/Montageleiter? → Befähigte Person (TRBS 1203)
  • Noch unsicher? → Starten mit qualifizierter Person, später ggfs. ausbauen

Beide Qualifikationen sind im Bausektor hochwertig und eröffnen dir gute Karrierechancen.

Wenn Sicherheit am Gewinde hängt – warum die Prüfung von Ringschrauben und Schäkeln so entscheidend ist

Sie sind klein, unscheinbar und doch tragen sie oft tonnenschwere Verantwortung: Ringschrauben, Ringmuttern und Schäkel.
Diese Verbindungselemente halten Lasten, sichern Anschlagmittel und sind in fast jedem Industrie-, Bau- oder Logistikbetrieb im Einsatz.
Und genau deshalb gehören sie zu den unsichtbaren Helden der Betriebssicherheit – aber auch zu den häufigsten Schwachstellen, wenn Wartung und Prüfung vernachlässigt werden.

Unsichtbare Risiken – bis es zu spät ist

Ein verbogener Schäkel, eine korrodierte Ringschraube oder ein kleiner Riss im Gewinde – scheinbar harmlose Details, die im Ernstfall katastrophale Folgen haben können.
Wenn ein Anschlagpunkt versagt, fällt nicht nur die Last, sondern im schlimmsten Fall Menschenleben in Gefahr.
Viele dieser Unfälle sind keine Folge von Materialversagen, sondern von mangelhafter Prüfung oder falscher Anwendung.

Dabei schreiben die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) klar vor, dass Anschlagmittel und ihre Verbindungselemente regelmäßig geprüft werden müssen – von einer befähigten Person.

Ringschraube ist nicht gleich Ringschraube

Was nach Standard aussieht, ist in der Praxis hochkomplex:
Ob DIN 580, DIN 582 oder DIN EN 13889 – jede Norm definiert Maße, Tragfähigkeiten, Werkstoffe und Prüfverfahren.
Doch selbst genormte Bauteile unterliegen Belastungen, die ihre Struktur verändern.
Schrägzug, Überlast, Korrosion oder falsche Montage führen mit der Zeit zu Schäden, die nur ein geschultes Auge erkennt.

Hier zeigt sich der Unterschied zwischen einer bloßen Sichtprüfung und einer fachgerechten Inspektion:
Erfahrene Prüfer messen, vergleichen, dokumentieren und erkennen frühzeitig, wann eine Komponente ihre Grenzen erreicht.

Vom Flugrost bis zum Bruch – was Prüfer wirklich sehen müssen

Ein klassisches Schadensbild ist Korrosion – sie schwächt den Werkstoff und zerstört die Oberfläche.
Ebenso kritisch sind Risse an der Schaftübergangsstelle oder im Gewindegrund, die meist auf Überlastung oder falsches Drehmoment zurückzuführen sind.
Bei Schäkeln zeigen sich häufig Verformungen, die auf Querzug oder falsche Anschlagwinkel hindeuten.
Und nicht selten fällt bei der Prüfung auf:
Die Kennzeichnung – etwa die WLL-Angabe (Working Load Limit) – ist unlesbar oder überlackiert. Ohne Identifikation darf ein Bauteil nicht weiterverwendet werden.

All das macht die Arbeit der Prüfer so anspruchsvoll: Sie müssen zwischen zulässiger Gebrauchsspur und kritischem Defekt unterscheiden können – und im Zweifel die richtige Entscheidung treffen.

Warum eine „befähigte Person“ mehr können muss

Die TRBS 1203 legt klar fest: Nur wer über eine geeignete technische Ausbildung, Erfahrung im Umgang mit Anschlagmitteln und Kenntnisse der einschlägigen Regelwerke verfügt, darf Prüfungen durchführen.
Doch hier endet die Ausbildung vieler Prüfer – denn Ringschrauben und Schäkel sind Sonderbauteile mit eigenem Prüfcharakter.

Deshalb wurde der Online-Aufbaukurs „Prüfung von Ringschrauben und Schäkeln“ entwickelt.
Er vermittelt genau das Fachwissen, das in der Praxis benötigt wird:
Wie erkennt man Ablegekriterien? Wie werden zerstörungsfreie Prüfverfahren (z. B. Rot-Weiß-Prüfung) eingesetzt? Und wie dokumentiert man Befunde rechtssicher?

Vom Handgriff zur Verantwortung

Eine Ringschraube ist schnell eingeschraubt – aber nur eine fachgerecht geprüfte und korrekt montierte hält auch, was sie verspricht.
Im Alltag hängt daran weit mehr als nur ein Bauteil: Es hängt die Sicherheit ganzer Arbeitsprozesse davon ab.

Jede Prüfung schützt nicht nur Menschen und Maschinen, sondern auch den Prüfer selbst vor Haftungsrisiken.
Denn wer dokumentiert, prüft nicht nur für heute, sondern schafft Nachweisbarkeit für morgen.

Fazit: Kleine Schraube, große Verantwortung

Die Prüfung von Ringschrauben und Schäkeln ist keine Nebensache – sie ist ein zentraler Baustein der Arbeitssicherheit.
Sie erfordert Fachwissen, Erfahrung und die Fähigkeit, technische Details richtig zu bewerten.
Nur so lassen sich Ausfälle, Unfälle und Produktionsstillstände vermeiden.

Mit dem richtigen Know-how werden Prüfer nicht zu Kontrolleuren, sondern zu Sicherheitsgaranten im Betrieb.

Weiterführender Kurs für Fachleute

Du bist bereits befähigte Person für Anschlag- oder Lastaufnahmemittel und möchtest deine Kompetenz gezielt erweitern?
Dann ist der Aufbaukurs genau richtig für dich:
👉 Onlinekurs: Aufbaukurs Prüfung von Ringschrauben & Schäkeln

Der Kurs richtet sich an Fachkräfte, Sicherheitsingenieure und Prüfer, die ihre Qualifikation um den Bereich Ringschrauben und Schäkel erweitern möchten.
Mit Videos, Lehrtexten, Checklisten und Prüfprotokollen lernst du, worauf es wirklich ankommt – praxisnah, normgerecht und rechtssicher.

Sicher unterwegs im Herbst & Winter

Praxis-Tipps für den Arbeitsweg – außerhalb des Chemieparks, im Betrieb und nach Feierabend

Dunkelheit, Nässe, Laub, Nebel, Kälte: Der Herbst ist da und stellt Pendlerinnen und Pendler vor besondere Herausforderungen. Als Sicherheitsingenieur habe ich die wichtigsten, praxiserprobten Empfehlungen gebündelt – für Auto, Fahrrad und Fußweg, für Werksgelände und Baustellen. So kommen Sie sicher zur Arbeit und wieder nach Hause.

1) Fahrzeug winterfit machen

Sehen und gesehen werden

  • Licht-Check im Oktober/November: Scheinwerfer, Rücklichter, Nebellicht, Bremslicht – alles prüfen und korrekt einstellen lassen (der jährliche „Licht-Test“ wird vielerorts kostenlos angeboten).
  • Abblendlicht früh einschalten: Lichtsensoren erkennen Nebel/Dieselicht oft zu spät.
  • Scheiben & Wischer: Innen wie außen reinigen, Wischerblätter tauschen, Wischwasser mit Frostschutz befüllen (mind. –15 °C).
  • Batterie & Technik: Batterie ist im Winter Pannenursache Nr. 1. Bei Startschwäche prüfen/ersetzen, Kühl- und Türdichtungen winterfest machen.

Freie Rundumsicht ist Pflicht
Vor Fahrtantritt alle Scheiben, Spiegel, Scheinwerfer und das Autodach von Eis/Schnee befreien. Innen beschlagene Scheiben mit Klimaanlage/Heizung entfeuchten. Gegen tiefstehende Sonne helfen saubere Scheiben und eine griffbereite Sonnenbrille.

Notfallausrüstung
Warnweste (geschlossen, mit Schulterreflex), Eiskratzer, Handschuhe, Decke, Taschenlampe, Starthilfekabel/Powerbank, etwas Streusand – klein, aber wirksam.

2) Winterreifen – warum sie Allwetterreifen übertreffen

  • Gummimischung & Profil: Winterreifen bleiben bei Kälte elastisch und greifen mit Lamellen besser auf Schnee/Eis.
  • „O bis O“-Regel: Von Oktober bis Ostern montieren. Unter ca. +7 °C lässt die Bremsleistung von Sommerreifen spürbar nach.
  • Bremsweg: Auf Schnee sind Winterreifen deutlich im Vorteil; auf nassem Herbstlaub verlängert sich der Bremsweg drastisch – angepasste Geschwindigkeit ist unverzichtbar.
  • Mindestprofil & Alter: Gesetzlich 1,6 mm, empfohlen ≥ 4 mm; nach ~6 Jahren härten Reifen aus.
  • Kennzeichnung & Pflicht: Situative Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Achten Sie auf das Alpine‑Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) – reine M+S‑Markierungen älterer Reifen reichen nicht mehr aus.

Kurzfazit: Allwetterreifen sind ein Kompromiss und nur bei milden Wintern eine Option. Wo es wirklich winterlich wird, sind Winterreifen die sichere Wahl.

3) Fahrweise an Wetter & Sicht anpassen

  • Tempo runter, Abstand rauf: Mindestens 2 Sekunden, bei Nässe/Nebel mehr. Sanft lenken und bremsen; abrupte Manöver vermeiden.
  • Nasses Laub = heimtückisch: Wirkt wie eine dünne Eisschicht. Geradeaus rollen lassen, keine starken Lenk-/Bremsimpulse.
  • Nebel & Regen: Unter 50 m Sichtweite (Faustregel: Abstand zwischen Leitpfosten) maximal 50 km/h und Nebelschlussleuchte einschalten.
  • Tiefstehende Sonne: Blendung einkalkulieren, Sonnenblende und Sonnenbrille nutzen, Windschutzscheibe sauber halten.
  • Wildwechsel: Dämmerung = Risiko. Tempo reduzieren, abblenden, kontrolliert bremsen, hupen. Nicht riskant ausweichen – wo ein Tier ist, folgen oft weitere.

4) Sichtbarkeit zu Fuß & mit dem Rad – 360° statt „unsichtbar in Schwarz“

  • Erkennbarkeit: In dunkler Kleidung wird man im Scheinwerferlicht oft erst ab ca. 25 m gesehen. Mit Warnweste (geschlossen, mit Schulterreflektoren) sind es > 130 m – das kann Leben retten.
  • Warnkleidung nach EN ISO 20471: Helle, retroreflektierende Elemente an Vorne/Hinten/Seiten. Reflektorbänder an Armen & Beinen wirken besonders gut, weil Scheinwerfer die untere Körperhälfte anstrahlen.
  • Fahrrad: Funktionierende Front-/Rückleuchte (ideal mit Standlicht), Reflektoren an Pedalen/Speichen, gut eingestellte Bremsen. Helm tragen – Glätte verzeiht nicht. Auffällige, helle Kleidung hilft, in Kreuzungssituationen rechtzeitig wahrgenommen zu werden.

5) Stürze vermeiden – vom Parkplatz bis zur Pforte

  • Schuhe mit Profil: Rutschfeste Sohlen für den Außenweg; elegante Schuhe erst im Büro anziehen.
  • Wege räumen & streuen: Laub, Schnee und Eis entfernen; statt Wasser geeignete Streumittel verwenden.
  • „Pinguin‑Gang“ bei Glätte: Kleine Schritte, Körperschwerpunkt leicht nach vorn, ein Handlauf nutzen.
  • Aufmerksam gehen: Blitzeis sieht man nicht, Laub kann Kanten/Stolperstellen verdecken. Kopfhörer leiser stellen, Regenschirm so halten, dass die Sicht frei bleibt.

6) Müdigkeit, Schichtarbeit & Kopf klar halten

Dunkelheit macht müde, und Müdigkeit macht Fehler. Ein kurzer Realitätscheck: Bei 100 km/h bedeuten 3 Sekunden Sekundenschlaf rund 83 Meter blindes Fahren.

  • Anzeichen ernst nehmen: Brennende Augen, häufiges Gähnen, „Nick‑Momente“. Rechtzeitig Pause.
  • Power‑Naps: 10–20 Minuten wirken Wunder (optional „Koffein‑Nap“: Kaffee vor dem Nickerchen).
  • Zeitpuffer einplanen: Stress frisst Aufmerksamkeit. Besser 10 Minuten früher los.
  • Licht am Morgen: Helles Licht aktiviert, abends eher gedimmt – das hilft dem Biorhythmus.
  • Schichtwechsel: Wenn möglich, Fahrgemeinschaften mit wachem Fahrer oder ÖPNV nutzen.

7) Für Unternehmen & Führungskräfte: Jetzt aktiv werden

  • Gefährdungsbeurteilung anpassen (ArbSchG § 5): Saisonale Risiken (Dunkelheit, Glätte, Werksverkehr) berücksichtigen.
  • Unterweisen (DGUV Vorschrift 1): Kurze, zielgruppenspezifische Unterweisungen zu Fahrten im Nebel, Sichtbarkeit, Verhalten bei Wildwechsel und Sturzprävention.
  • Winterdienst & Wege: Räum‑/Streuplan für Parkplätze, Wege, Außentreppen; Laubmanagement.
  • Beleuchtung: Ausreichend und blendfrei – besonders auf Parkflächen, Wegen, Ladezonen.
  • PSA/Warnkleidung: Warnwesten bzw. Warnschutzkleidung nach EN ISO 20471 bereitstellen und verbindlich nutzen lassen (geschlossen, mit Schulterreflex).
  • Werksverkehr: Temporäre Geschwindigkeitsreduzierungen, rutschhemmende Matten, gut sichtbare Markierungen und zusätzliche Hinweisschilder in der dunklen Jahreszeit.

Checkliste „Winterfit“ (zum Mitnehmen)

Auto

  • Winterreifen (≥ 4 mm, Alpine‑Symbol), Luftdruck geprüft
  • Lichtanlage eingestellt, Abblendlicht früh an
  • Wischerblätter ok, Scheiben/Spiegel sauber
  • Batterie geprüft, Wischwasser mit Frostschutz
  • Notfallausrüstung an Bord (Warnweste, Decke, Lampe, Eiskratzer, Kabel)

Fahrtaktik

  • Mehr Abstand & geringeres Tempo bei Nässe/Nebel/Laub
  • Nebel: Sicht < 50 m → max. 50 km/h + Nebelschlussleuchte
  • Wildwechsel einkalkulieren, nicht riskant ausweichen

Zu Fuß & Rad

  • Warnweste/Reflektoren rundum (auch an Armen/Beinen)
  • Fahrradbeleuchtung, Reflektoren, Helm
  • Rutschfestes Schuhwerk, „Pinguin‑Gang“ bei Glätte

Kopf klar

  • Zeitpuffer eingeplant, Anzeichen von Müdigkeit ernst nehmen
  • Kurzpause/Power‑Nap statt „Augen zu und durch“

Häufige Irrtümer – kurz entzaubert

  • „Allwetterreifen reichen immer.“ Nur in milden Wintern. Bei Eis/Schnee haben Winterreifen klar die Nase vorn.
  • „Automatiklicht regelt das schon.“ Nicht bei Nebel oder diffusem Zwielicht – Abblendlicht selbst einschalten.
  • „Schwarzer Mantel ist schon okay.“ Sichtbarkeit schlägt Mode. Warnweste mit Schulterreflex macht den Unterschied.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Prävention und ersetzt keine rechtlich verbindliche Beratung. Maßgeblich sind u. a. StVO, ArbSchG, DGUV‑Vorschriften und einschlägige Normen (z. B. EN ISO 20471). Stand: Oktober 2025.

Weiterführende Angebote (für Betriebe & Teams)

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Sicherheitsingenieur im Krankenhaus – Wenn Wasser Leben schützt

Von Donato Muro, Sicherheitsingenieur und Jurist

Wasser ist im Krankenhaus mehr als ein Betriebsmittel. Es ist Lebensgrundlage, Hygienefaktor, Löschmittel und Gefahrenquelle zugleich. Zwischen Trinkwasserhygiene, Abwasserentsorgung und Brandschutz entscheidet sich tagtäglich, ob Technik und Sicherheit im Krankenhaus tatsächlich funktionieren.
Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Hygienebeauftragte und technische Leiter wird das Zusammenspiel dieser Systeme immer komplexer – und rechtlich anspruchsvoller.

Zwei technische Regelwerke markieren die Leitplanken für sicheres Handeln:
das DVGW-Arbeitsblatt W 405 (Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung) und das DWA-Merkblatt M 775 (Abwasser aus Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen).
Sie definieren, wie Sicherheit im Wasserkreislauf des Krankenhauses tatsächlich funktioniert – von der Hydrantenplanung bis zur Abwasserbehandlung.

1. Löschwasser im Krankenhaus – zwischen Trinkwasserrecht und Brandschutz

Krankenhäuser sind Sonderbauten mit erhöhtem Brandrisiko.
Im Ernstfall muss ausreichend Löschwasser zur Verfügung stehen – doch nicht auf Kosten der Trinkwasserhygiene.
Nach DVGW W 405 (2008) ist die Bereitstellung von Löschwasser über die öffentliche Trinkwasserversorgung nur zulässig, wenn dadurch keine Gefährdung der allgemeinen Versorgungssicherheit entsteht.

Das Arbeitsblatt unterscheidet:

  • Grundschutz: normale Wohn- oder Gewerbegebiete ohne besondere Brandlasten.
  • Objektschutz: Krankenhäuser, Pflegeheime, Labore, Chemikalienlager – also Gebäude mit erhöhter Personenbelegung und Brandlast.

Für den Objektschutz fordert W 405 Löschwasserleistungen von bis zu 192 m³/h, was die Kapazität öffentlicher Netze häufig übersteigt.
Daher müssen Kliniken zusätzlich über eigene Löschwasserbehälter, Zisternen oder Brunnen verfügen. Auch Trinkwassernottrennungen nach DIN EN 1717 und regelmäßige Dichtheits- und Hygieneprüfungen sind Pflicht.

Fazit:
Die Zeiten, in denen der nächste Hydrant als „ausreichend“ galt, sind vorbei. Heute braucht es hydraulische Berechnungen, Prüfprotokolle und eine saubere Abgrenzung zwischen Trinkwasser- und Löschwassernetz.

2. Abwasser aus Krankenhäusern – komplexer als jedes Gewerbeabwasser

Während das DVGW-Regelwerk die Löschwasserbereitstellung regelt, beschreibt das DWA-Merkblatt M 775 (2010) die Kehrseite des Kreislaufs: das Abwasser aus medizinischen Einrichtungen.
Und das hat es in sich.

Das Merkblatt unterscheidet rund zwanzig Abwasserquellen, von der Küche bis zur Pathologie.
Jede Quelle birgt eigene Risiken:

BereichTypische BelastungAnmerkung
DialysePeressigsäure, Zitronensäure, NatronlaugepH-Schwankungen und AOX-Probleme
WäschereiTenside, Phosphate, hohe TemperaturenAnhang 55 AbwV beachten
PathologieFormaldehyd, Xylol, AlkoholeGefahrstoffrecht + Abwasserrecht
Radiologieiodhaltige Röntgenkontrastmittelkaum biologisch abbaubar
LaborEthidiumbromid, EDTA, Phenolemutagen, AOX-bildend
KücheFettabscheider, ReinigungsmittelDichtheits- und Wartungspflichten

Das DWA M 775 fordert ausdrücklich, dass Krankenhausabwässer grundsätzlich über die kommunale Kläranlage entsorgt werden dürfen, aber nur, wenn sie keine biologisch schwer abbaubaren oder toxischen Stoffe in kritischen Mengen enthalten.

Das bedeutet:
Krankenhäuser müssen Abwasserströme trennen, Stoffe erfassen, neutralisieren oder zurückhalten, bevor sie in den Kanal gelangen.

Beispiele aus der Praxis:

  • Pathologien: Formalinlösungen > 10 % sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
  • Dialyseanlagen: saure und alkalische Reinigungslösungen dürfen nicht gleichzeitig abgeleitet werden (Gefahr von Chlorgasbildung).
  • Nuklearmedizin: Abwasser darf erst nach Abklingzeit (z. B. 131I) in den Kanal.
  • Wäschereien: chlorhaltige Bleichmittel sind zu vermeiden; AOX < 18 g/t TS.

3. Sicherheitsingenieur als Schnittstelle zwischen Technik und Recht

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Krankenhaus wird zunehmend zum Koordinator für technische Regelkonflikte:
Arbeitsschutzrecht, Trinkwasserverordnung, Abwasserverordnung, IfSG, BetrSichV, TRBA, GefStoffV – alles greift ineinander.

Drei Schlüsselrollen:

  1. Gefährdungsbeurteilung Wassertechnik
    → Einbeziehung von chemischen, biologischen und physikalischen Risiken.
    → Legionellenprävention allein genügt nicht – Desinfektionsmittelrückstände, Formaldehyd und Röntgenchemikalien gehören ebenfalls in die Betrachtung.
  2. Prüfung und Wirksamkeitskontrolle von Lösch- und Trinkwasseranlagen
    → Zusammenarbeit mit Brandschutzbeauftragten und Wasserversorgern.
    → Nachweis über Hydrantenprüfung, Rückflussverhinderer, Druckhaltung, Probenahmestellen.
  3. Kommunikation und Schulung
    → Aufklärung aller Mitarbeitergruppen: Reinigung, Pflege, Haustechnik, Fremdfirmen.
    → „Was darf in den Ausguss, was nicht?“ ist eine Sicherheitsfrage, keine Kleinigkeit.

4. Typische Schwachstellen in der Praxis

  • Fehlende Trennung von Löschwasser- und Trinkwassernetzen.
  • Keine dokumentierte Wartung der Rückflussverhinderer nach DIN EN 1717.
  • Unbekannte Chemikalien im Laborabwasser.
  • Fettabscheider ohne Wartungsnachweis.
  • Dialyseabwasser ohne Neutralisation.
  • Ungeprüfte Rohrleitungsquerschnitte bei Löschwasserentnahme.
  • Keine Schulung des Personals zur Abwasserentsorgung.

Diese Punkte tauchen regelmäßig bei Gefährdungsbeurteilungen, Audits und Behördenbegehungen auf – und führen im Zweifel zu Auflagen oder Bußgeldern.

5. Zukunftsthema: Arzneimittel, Mikroorganismen, Nachhaltigkeit

Neue Studien der DWA zeigen, dass Krankenhausabwässer zunehmend Spurenstoffe und multiresistente Keime enthalten.
Ein Teil davon überlebt die Kläranlage.
Zukünftige Strategien – z. B. Ozonung, Aktivkohleadsorption oder Membranbioreaktoren – werden in Pilotanlagen bereits getestet.
Auch für Krankenhäuser gilt: Nachhaltigkeit heißt nicht nur Energieeffizienz, sondern auch Schadstoffprävention im Wasser.

Die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsingenieuren, Hygienikern, Technikern und Umweltbeauftragten wird dabei zur Voraussetzung, um gesetzliche Anforderungen mit realen Betriebsbedingungen zu verbinden.

6. Fazit – Wasser ist Sicherheitsarbeit

Der Sicherheitsingenieur im Krankenhaus ist heute mehr als nur Präventionsberater.
Er ist Bindeglied zwischen Trinkwasserhygiene, Brandschutz, Abwasserrecht und Gefährdungsbeurteilung.
Wer die Anforderungen aus DVGW W 405 und DWA M 775 kennt, kann Risiken frühzeitig erkennen und technische wie organisatorische Schutzmaßnahmen sinnvoll kombinieren.

Sicherheit im Krankenhaus beginnt beim Menschen –
aber sie funktioniert nur, wenn Wasser, Technik und Verantwortung Hand in Hand gehen.