Einsatzzeitenrechner DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die neue, überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 2 von 2025 definiert die Pflichten von Unternehmerinnen und Unternehmern zur betrieblichen Betreuung durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Die DGUV V 2 regelt unter anderem auch die Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und Betriebsärzten. Mit unserem Einsatzzeitenrechner können Sie diese für die Grundbetreuung berechnen.
Die Einsatzzeiten SiFa und Einsatzzeiten Betriebsarzt müssen regelmäßig und bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen neu berechnet werden. Z. B. bei einer Veränderung der Beschäftigtenzahlen oder neuen Gefährdungen durch neue Geschäftsfelder.
Unser Einsatzzeitenrechner nach DGUV Vorschrift 2 hilft Ihnen dabei. Die Berechnung der Einsatzzeiten SiFa und Betriebsarzt erfolgt für Betriebe mit mindestens 20 Mitarbeitern in Vollzeit bzw. deren Entsprechung (Teilzeitkräften werden in der Berechnung berücksichtigt).
Digitaler Anteil
Wenn der Betrieb u.a. durch eine Erstbegehung bekannt ist, können 33% bis 50% der Leistungen mit Hilfe digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien erfolgen.
WZ-Code
Die komplette Liste mit den WZ-Codes können sie hier herunterladen.
ANGEBOT
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DGUV 2 Einsatzzeitenrechner Excel
Wer lieber mit Excel-Tabellen arbeitet oder Mischformen bei den Betreuungsgruppen benötigt, kann die Handlungshilfe der DGUV mit verschiedenen Tabellen zur Berechnung hier herunterladen.
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Fragen zur DGUV Vorschrift 2 Berechnung:
Für welche Ausgabe der DGUV Vorschrift 2 gilt der Rechner?
Die Berechnung erfolgt nach den Vorgaben der neuen DGUV V2 von 2025.
Unterschied Grund- & betriebsspezifischen Betreuung
Die Grundbetreuung beinhaltet regelmäßige Besuche des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie umfasst die Gefährdungsbeurteilung sowie die Beratung des Unternehmens in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Die anlassbezogene Betreuung erfolgt bei konkreten arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Anlässen, wie zum Beispiel bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder -stoffe, bei Beschwerden von Mitarbeiter*innen oder bei Unfällen.
Wie ist die Berechnung für Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern?
In der DGUV Vorschrift 2 steht dazu: „Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen und anlassbezogenen Betreuungen.“
Es werden keine konkreten Einsatzzeiten vorgegeben. Beide Betreuungsarten können einzeln oder kombiniert eingesetzt werden.
Als Richtwert für einen zeitlichen Umfang der Grundbetreuung empfehlen wir 5 Stunden.
Was, wenn ich die passende Branche für mein Unternehmen in der Auswahl nicht finden kann?
Wenn Sie Ihr Unternehmen nicht in den aufgeführten Branchen finden oder sich nicht sicher über die Zuordnung sind, können Sie uns gerne über unser Formular kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wo kann ich die DGUV Vorschrift 2 in der aktuellen Fassung finden?
Der komplette Text ist auf der Webseite der DGUV zu finden: DGUV Vorschrift 2
Wer überwacht die DGUV Vorschrift 2?
Das sind Gewerbeaufsicht und Unfallversicherungsträger.
Wie werden die Einsatzzeiten berechnet?
Grundsätzlich wird die Formel “Beschäftigtenzahl x Einsatzzeit je nach Betreuungsgruppe = Betreuungszeit pro Jahr” genutzt.
Wie berechnen sich die Einsatzzeiten SiFa?
Die Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen SiFa und Betriebsarzt ist flexibel. Der Mindestanteil von 20% für die SiFa darf dabei nicht unterschritten werden.
Unser Einsatzzeitenrechner zeigt die empfohlene Einsatzzeit für die SiFa. Das sind 80% der gesamten Grundbetreuung. Durch betriebliche Betreuungserfordernisse kann sich dieser Richtwert ändern. Wichtig ist, dass die Gesamteinsatzzeiten nicht unterschritten werden.
Wie berechnen sich die Einsatzzeiten des Betriebsarztes?
Die Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen SiFa und Betriebsarzt ist flexibel. Der Mindestanteil von 20% für den Betriebsarzt darf dabei nicht unterschritten werden.
Durch betriebliche Betreuungserfordernisse kann sich dieser Richtwert ändern. Wichtig ist, dass die Gesamteinsatzzeiten nicht unterschritten werden.
Können Wegezeiten als Einsatzzeiten angerechnet werden?
Nein
Können arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen auf die Einsatzzeiten angerechnet werden?
Ja, sie sind Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung, fließen aber nicht in die Einsatzzeiten der Grundbetreuung ein.
Wie hoch kann der digitale Anteil an der Grundbetreuung sein?
„In der Betreuung … ist die Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien jeweils bis zu einem Drittel der Leistungen möglich, wenn der Betrieb durch eine Erstbegehung bekannt ist und die jeweils notwendigen Voraussetzungen für die Anwendung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien vorliegen. Der Anteil der unter Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien erbrachten betriebsärztlichen oder sicherheitstechnischen Leistungen kann bei einer Betreuung nach § 2 Absatz 2 und 3 dieser Unfallverhütungsvorschrift ein Drittel übersteigen, …
… die Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien darf einen Anteil von 50% der Gesamtleistungen nicht überschreiten
Sicherheitsingenieur.NRW
Arbeits-, Anlagen-, Industrie-, Betriebs-, Umwelt- & Baustellensicherheit
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