Wir beraten Betreiber zu allen Fragen nach ATEX inkl. erstellen und Prüfen von Explosionsschutzdokumenten. Auch die sechsjährige Ordnungsprüfung von Anlagen, die nicht erlaubnispflichtig sind, prüfen wir.

Der Explosionschutz gliedert sich innerhalb der EU in zwei Teile:

  • ATEX 114 (Hersteller-Richtlinie) und
  • ATEX 137 (Betreiber-Richtlinie).

Die ATEX 114 findet Ihre Umsetzung in der 11. Produktsicherheitsverordnung (Produktsicherheitsgesetz).

Die ATEX 137 findet Ihre Umsetzung in der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung (Arbeitsschutzrecht).

Durch unsere Beratung können wir Hersteller und Anlagenbetreiber gleichermaßen gut beraten und zwar rechtskonform und langfristig, durch:

  • überblick aller nötigen Gesetzte, Verordnungen, technischen Richtlinien (TRGS, TRBS) und DIN-Normen
  • Anlagensicherheit herstellen durch u.a.: Ex-Zonen Einteilung, Einkauf von Ex-Geschützen Arbeits- und Betriebsmitteln, Zündquellen bestimmen und Mitarbeiterschulungen
  • Hersteller helfen die ATEX 114 einzuhalten und ein sicheres CE-Betriebsmittel herzustellen 
  • sowie durch unsere Chemiker und Ingenieure mit Ihrer Expertise und Erfahrung.

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