Erste-Hilfe-Organisationsrechner

Wie viele Ersthelfer und Verbandkästen werden benötigt? Ist ein Erste-Hilfe-Raum oder ein Betriebssanitäter erforderlich? Der Erste-Hilfe-Organisationsrechner verbindet die wichtigsten Mengenvorgaben aus DGUV Vorschrift 1 und ASR A4.3 in einer nachvollziehbaren betrieblichen Vorprüfung.

Erste-Hilfe-Organisation systematisch vorprüfen · Stand 24. August 2026

Berechnung auf Grundlage der Zahl gleichzeitig anwesender Personen sowie der ausgewählten Betriebs- und Gefährdungsmerkmale. Gesetzliche Mindestwerte und betriebliche Planungsreserve werden getrennt ausgegeben.

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Erste-Hilfe-Organisationsrechner

Der Rechner ermittelt die rechnerische Mindestzahl der verfügbaren Ersthelfer, den Grundbedarf an Verbandkästen und zahlenabhängige Hinweise zu Erste-Hilfe-Raum und Betriebssanitäter. Ergänzend entsteht eine umsetzbare Organisations-Checkliste.

Entscheidend ist die tatsächliche Anwesenheit. Geben Sie die höchste Zahl gleichzeitig anwesender Beschäftigter beziehungsweise Versicherter pro Schicht, Betriebsbereich oder Baustelle ein – nicht lediglich die Gesamtzahl auf der Lohnliste. Urlaub, Krankheit, Außendienst, Schichtwechsel, räumliche Ausdehnung und besondere Gefährdungen müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
1. Betrieb und Anwesenheit
Lagerei und Transport mit produktionsähnlichen Gefährdungen zählen regelmäßig zu den sonstigen Bereichen.
Nicht mitzählen: Kunden, Besucher, betreute Kinder und Hochschulstudierende. Bei Hochschulen sind für diese Berechnung die Beschäftigten beziehungsweise Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII maßgeblich.
Für Kindertageseinrichtungen wird mindestens ein Ersthelfer je Kindergruppe angesetzt.
2. Verbandkästen und Personalreserve
Diese Einordnung steuert ausschließlich die Mindestanzahl der Verbandkästen.
Prozentualer Organisationsaufschlag für Urlaub, Krankheit, Schulung oder Außendienst. Kein gesetzlicher Festwert.
3. Betriebliche Zusatzmerkmale

Die folgenden Angaben ändern nicht beliebig die gesetzlichen Prozentwerte. Sie steuern zusätzliche Prüf- und Organisationshinweise.

Ergebnis

Betriebsdaten eingeben und Vorprüfung starten

Die Berechnung erfolgt ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert.

Was der Rechner verbindlich trennt

  • Mindestzahl verfügbarer Ersthelfer: rechnerische Untergrenze nach § 26 DGUV Vorschrift 1.
  • Planungsziel: Mindestzahl zuzüglich frei gewählter Personalreserve; kein zusätzlicher Gesetzeswert.
  • Verbandkästen: mengenbezogener Grundbedarf nach ASR A4.3.
  • Weitere Organisation: Schwellen und Prüfhinweise für Raum, Sanitätsdienst, Rettungsmittel und Dokumentation.

Weshalb das Ergebnis höher ausfallen kann

  • Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und Außendienst
  • getrennte Betriebsteile, Stockwerke oder weitläufige Flächen
  • besondere Gefahren, Gefahrstoffe oder Rettungserschwernisse
  • Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers oder landesrechtliche Besonderheiten

Die berechnete Mindestzahl muss während der betrieblichen Anwesenheitszeit tatsächlich zur Verfügung stehen. Nur ausgebildete, fortbildungsaktuelle und benannte Personen dürfen berücksichtigt werden. Eine Verringerung der Mindestzahl ist ausschließlich im Einvernehmen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger möglich.

Erste-Hilfe-Organisation belastbar festlegen

Wir prüfen Schichtabdeckung, Gefährdungen, Alarmierung, Rettungswege, Ausstattung und Dokumentation im betrieblichen Zusammenhang.

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Häufige Fragen zur betrieblichen Ersten Hilfe

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?

Bei zwei bis 20 gleichzeitig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gelten grundsätzlich fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben sowie zehn Prozent in sonstigen Betrieben. Kindertageseinrichtungen benötigen einen Ersthelfer je Kindergruppe; für Hochschulen gilt eine besondere Zehn-Prozent-Regel für die einschlägig versicherten Beschäftigten.

Müssen Ersthelfer in jeder Schicht anwesend sein?

Ja. Maßgeblich ist nicht nur die Zahl ausgebildeter Personen, sondern deren tatsächliche Verfügbarkeit. Schichten, Urlaub, Krankheit, Außendienst und räumlich getrennte Bereiche müssen deshalb in der Personalplanung berücksichtigt werden.

Wie viele Verbandkästen sind erforderlich?

Die Mindestzahl richtet sich nach ASR A4.3 nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl. Ein großer Verbandkasten kann durch zwei kleine ersetzt werden. Unabhängig von der rechnerischen Zahl müssen die Materialien bedarfsgerecht verteilt, leicht zugänglich und in höchstens 100 Metern Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar sein.

Wann ist ein Erste-Hilfe-Raum erforderlich?

Ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung ist regelmäßig bei mehr als 1.000 Beschäftigten erforderlich, außerdem bei mehr als 100 Beschäftigten und besonderen Unfall- oder Gesundheitsgefahren sowie auf Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten.

Wann ist ein Betriebssanitäter erforderlich?

Mindestens ein Betriebssanitäter ist grundsätzlich bei mehr als 1.500 anwesenden Versicherten, bei mehr als 250 anwesenden Versicherten und entsprechendem Unfallgeschehen sowie auf Baustellen mit mehr als 100 anwesenden Versicherten erforderlich. Vorgesehene Ausnahmen setzen das Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger voraus.

Ist ein AED im Betrieb Pflicht?

Eine allgemeine starre Beschäftigtenschwelle für einen Automatisierten Externen Defibrillator besteht nicht. Der Bedarf ist anhand der Gefährdungsbeurteilung, der betrieblichen Verhältnisse und der Rettungskette zu prüfen. Wird ein AED bereitgestellt, sind Organisation, Wartung und Unterweisung sicherzustellen.

Amtliche und fachliche Grundlagen

Anwendungsgrenze: Der Rechner bildet allgemeine zahlenbezogene Grundanforderungen ab. Er ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung, keine Prüfung landes- oder unfallversicherungsträgerspezifischer Sonderregelungen und keine Einzelfallentscheidung. Stand der redaktionellen Prüfung: 24. August 2026.