Einstufung ist die Zuordnung zu einem Gefährlichkeitsmerkmal (§ 3 Nr. 6 ChemG). Die Einstufung kann die Zuordnung zu einem oder mehreren Gefährlichkeitsmerkmalen umfassen.

siehe auch Kennzeichnung

Einstufung ist die Bewertung eines Stoffes oder Gemisches nach den in Anhang I der CLP-Verordnung dargelegten Kriterien und die daraus resultierende Zuordnung zu einer oder mehreren Gefahrenklassen und -kategorien oder Differenzierungen. Zur Dokumentation der Einstufung gehören Gefahrenklasse(n), Gefahrenkategorie(n) und Gefahrenhinweis(e) (z. B. Skin Corr. 1; H314). EU-weit harmonisierte Einstufungen enthält Anhang VI der CLP-Verordnung. Eine Einstufung von Stoffen als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch erfolgt auch in der TRGS 905.
Der Begriff Einstufung wird auch in anderen Zusammenhängen und Rechtsbereichen verwendet, z. B.:
– Einstufung von Mikroorganismen in Risikogruppen nach § 3 BioStoffV (§ 4 Absatz 6 GefStoffV)
– Einstufung von Abfällen gemäß Abfallverzeichnisverordnung durch Zuordnung zu einer Abfallart mit einer Abfallschlüsselnummer.

× Schreiben Sie uns auf WhatsApp