Gefährdungen werden durch Auswertung von Unfällen und arbeitsbedingten
Erkrankungen (alle arbeitsbedingten Gesundheitsschäden) ermittelt. Der Unfall
bzw. die Arbeitsbedingte Erkrankung ist bereits eingetreten, d. h. die Gefährdung
ist wirksam geworden. Gefährdungen werden als Gefährdungshinweise nach
Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen durch deren Untersuchung bzw.
Auswertung – und damit nicht direkt, sondern indirekt ermittelt. Es gibt drei
Verfahren:

  • Einzelunfalluntersuchung
  • Unfallschwerpunktermittlung
  • Untersuchung arbeitsbedingter Erkrankungen

Hier können Sie nur gewinnen

 

Das Gewinnspiel von Sicherheitsingenieur.NRW

Wir verlosen einen 1000-Euro-Gutschein für Elektroprüfung

 

Ihr Einsatz zum Gewinnspiel

Ihr Einsatz ist Ihre Mailadresse für den Empfang des Newsletters von Sicherheitsingenieur.NRW

Sie werden einmal monatlich den Newletter von uns erhalten. Selbst, wenn Sie jetzt hier nicht gewinnen, erhalten Sie wertvolle Informationen, Hinweise und Tipps.

 

Auf jeden Fall ein Gewinn!

 

Viel Glück. Sie haben ein Mail erhalten, in dem Sie die Teilnahme bestätigen müssen.

× Schreiben Sie uns auf WhatsApp