Zentrifugen sicher betreiben und prüfen – so erfüllen Sie die Betriebssicherheitsverordnung richtig

Ob Labor, Produktion oder Lebensmittelindustrie: Zentrifugen sind in vielen Bereichen längst unverzichtbar. Doch so nützlich diese Anlagen auch sind, birgt ihr Einsatz gleichzeitig immense Risiken. Von defekten Rotoren und schweren Unwuchten bis hin zu gefährlichen Stoffaustritten, Bränden oder sogar Explosionen – die Gefährdungen sind vielfältig. Umso wichtiger ist eine regelmäßige und fachgerechte Sicherheitsprüfung durch speziell qualifiziertes Personal: sogenannte Befähigte Personen.

Aber was genau schreibt der Gesetzgeber hier eigentlich vor? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber konkret zu erfüllen, und wer darf die Prüfungen überhaupt vornehmen? Genau diesen Fragen widmen wir uns in diesem Fachartikel – verständlich, praxisnah und auf den Punkt gebracht.

Kostenlose Gefährdungsbeurteilung Zentrifuge

Warum ist die Prüfung von Zentrifugen gesetzlich vorgeschrieben?

Zunächst ein kurzer Blick in die rechtlichen Grundlagen: Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den ergänzenden technischen Regelwerken (wie der TRBS 1203 jedoch NICHT MEHR IN DER “DGUV Regel 100-500 Kap. 2.11”) ist der Unternehmer für die Betriebssicherheit aller Arbeitsmittel verantwortlich. Zentrifugen stellen dabei eine besonders kritische Anlagengruppe dar, da die enorme Zentrifugalkraft, hohe Drehzahlen und der Umgang mit teilweise gefährlichen oder sogar explosiven Stoffen erhebliche Gefahren bergen können.

Jede Zentrifuge, egal ob im Labor, in Produktionsstätten oder in der Lebensmittelbranche, muss deshalb regelmäßig auf Betriebssicherheit und Funktionalität geprüft werden. Dies gilt nicht nur für die erstmalige Inbetriebnahme, sondern auch nach größeren Reparaturen, Umbauten und vor allem regelmäßig im laufenden Betrieb. Eine fehlerhafte, unsachgemäß aufgestellte oder mangelhaft gewartete Zentrifuge kann zu schwerwiegenden Arbeitsunfällen und kostspieligen Betriebsstörungen führen. Daher ist eine regelmäßige Sicherheitsprüfung nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern ein essenzieller Faktor für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb.

Wer darf Zentrifugen prüfen und was sind die Voraussetzungen?

Nicht jeder Mitarbeiter ist automatisch dazu berechtigt, Zentrifugen eigenverantwortlich auf Sicherheit zu prüfen. Die Betriebssicherheitsverordnung definiert hierzu ausdrücklich die sogenannte „zur Prüfung Befähigte Person“. Eine Befähigte Person ist dabei eine fachkundige, speziell ausgebildete Person, die über:

  • eine abgeschlossene technische Berufsausbildung (bzw. ein abgeschlossenes Studium im technischen Bereich),
  • ausreichende praktische Berufserfahrung im Umgang mit Zentrifugen,
  • sowie eine kontinuierliche, zeitnahe Weiterbildung in diesem Bereich verfügt.

Nur eine Person, die diese Kriterien erfüllt, darf vom Arbeitgeber offiziell bestellt werden und eigenverantwortlich die Prüfungen durchführen. Eine gut ausgebildete Befähigte Person sorgt für verlässliche Prüfungsergebnisse, reduziert Risiken und haftet rechtssicher für die Ergebnisse.

Was wird bei der Prüfung von Zentrifugen genau kontrolliert?

Die Prüfungen umfassen mehrere wesentliche Punkte. So wird beispielsweise bei der Erstprüfung sichergestellt, dass die Zentrifuge:

  • sicher und stabil aufgestellt ist,
  • ausreichend Abstand zu anderen Anlagen und Gebäudeteilen hat,
  • keine unzulässigen Schwingungen oder Geräusche verursacht,
  • Explosions- und Brandschutzvorgaben erfüllt,
  • keine gefährlichen Stoffe freisetzt.

Bei regelmäßigen Prüfungen (mindestens jährlich) liegt der Schwerpunkt insbesondere auf:

  • Zustand von Rotoren und Gehäuse,
  • Funktion und Zuverlässigkeit der Sicherheitseinrichtungen (z.B. Unwuchtsensor),
  • elektrische und mechanische Sicherheitskomponenten,
  • Dokumentation im Prüfbuch.

Zusätzlich zu jährlichen Prüfungen empfehlen Experten, dass spätestens alle drei bis vier Jahre eine gründliche Prüfung im zerlegten Zustand erfolgt. Dies dient insbesondere dazu, versteckte Schäden, Korrosion oder Materialermüdung rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Die Lösung: Online Weiterbildung zur Befähigten Person für Zentrifugen

Die Anforderungen an eine Befähigte Person sind hoch – doch wie kann diese Qualifikation ohne hohen Aufwand und lange Abwesenheiten erlangt werden? Eine innovative Antwort darauf bietet ein spezialisierter Online-Kurs zur Befähigten Person für die Prüfung von Zentrifugen nach TRBS 1203, FBRCI-025 Fachbereich AKTUELLZentrifugen – Begriffe, Gefährdungen, Prüfungen und DGUV Grundsatz 313-001.

Im Gegensatz zu Präsenzveranstaltungen bietet dieser Kurs maximale Flexibilität: Innerhalb von etwa acht Stunden erhalten Teilnehmer fundiertes Wissen zu den rechtlichen Anforderungen, Praxisbeispiele zur Prüfdurchführung sowie konkrete Hilfsmittel wie Checklisten und Muster-Dokumentationen. Das Lernen funktioniert dabei ganz bequem und flexibel: Wie bei Netflix können die Inhalte jederzeit pausiert, zurückgespult oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Sie haben sogar 12 Monate Zeit, um den Kurs abzuschließen!

Direkt nach bestandener Online-Prüfung erhalten Sie eine offizielle Zertifizierung als Befähigte Person – ideal geeignet als anerkannter Qualifikationsnachweis gegenüber Behörden, Vorgesetzten und Auftraggebern.

Für wen ist der Kurs optimal geeignet?

Dieser Kurs richtet sich gezielt an erfahrenes Fachpersonal, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsingenieure, Techniker, Meister, Instandhalter sowie alle verantwortlichen Personen, die Prüfungen an Zentrifugen im Unternehmen durchführen und rechtssicher dokumentieren wollen.

Ihr Vorteil durch den Online-Kurs im Überblick:

  • Rechtssichere Prüfung gemäß BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.11 und DGUV Grundsatz 313-001
  • Maximal flexible Weiterbildung (wie bei Netflix, ohne Abwesenheiten)
  • Sofort einsetzbare Vorlagen und Checklisten für den Praxisgebrauch
  • Offizielles Zertifikat nach bestandener Online-Prüfung
  • Optimale Vorbereitung durch praxiserfahrenen Experten Donato Muro

Machen Sie sich und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft! Nutzen Sie die Vorteile eines Online-Kurses und erwerben Sie eine offiziell anerkannte Qualifikation als Befähigte Person zur Prüfung von Zentrifugen.

Jetzt informieren und direkt starten:
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Fazit: Regelmäßige Prüfung spart Kosten und rettet Leben!

Investitionen in die Weiterbildung lohnen sich gleich mehrfach: Sie erhöhen die Betriebssicherheit, vermeiden teure Betriebsstörungen und schützen die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Gleichzeitig erfüllen Sie zuverlässig alle gesetzlichen Anforderungen und bleiben auf der rechtlich sicheren Seite. Sichern Sie sich jetzt die optimale Qualifikation – einfach, flexibel und offiziell zertifiziert!

Eichenprozessionsspinner: Gefahren erkennen, sicher handeln

Die wärmeren Temperaturen der letzten Jahre haben einen ungebetenen Gast in unseren Parks, Wäldern und Grünanlagen begünstigt – den Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea). Für Sicherheitsfachkräfte (SiFa) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) gehört es heute mehr denn je zum Berufsalltag, sich umfassend über dieses Thema zu informieren und Schutzmaßnahmen wirksam umzusetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Mitarbeitende effektiv vor den gesundheitlichen Gefahren durch die Raupenhaare schützen können.

Was ist der Eichenprozessionsspinner und warum ist er gefährlich?

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, dessen Raupen bevorzugt Eichenbäume besiedeln. Ab Mitte April bis Anfang Mai beginnen sie, in großen Gruppen Blätter zu fressen. Charakteristisch ist dabei die sogenannte „Prozession“, bei der Raupen in langen Ketten hintereinanderher wandern. Ab dem dritten Larvenstadium bilden die Raupen giftige Brennhaare aus. Diese Brennhaare enthalten das Eiweißgift Thaumetopoein, welches erhebliche gesundheitliche Beschwerden auslösen kann.

Die Brennhaare sind außerordentlich klein, leicht und brechen schnell ab. Sie können daher mit dem Wind über weite Entfernungen verteilt werden und bleiben jahrelang wirksam. Kommt ein Mensch mit den Brennhaaren in Kontakt, sind allergische Reaktionen, Hautreizungen, Atemwegsbeschwerden und Augenentzündungen die Folge. Gerade bei mehrfacher Exposition nehmen Intensität und Schweregrad der Symptome oft deutlich zu, in Einzelfällen sogar bis hin zum anaphylaktischen Schock.

Wer ist besonders gefährdet?

Gefährdet sind insbesondere Personen, die beruflich regelmäßig in befallenen Gebieten tätig sind, wie beispielsweise:

  • Mitarbeitende im Bereich der Forstwirtschaft und Landschaftspflege,
  • Beschäftigte von Straßenmeistereien und kommunalen Bauhöfen,
  • Mitarbeitende von Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Freizeitparks,
  • Sicherheitsbeauftragte und Verantwortliche für den Arbeitsschutz, die mit der Gefährdungsbeurteilung betraut sind.

Aber auch Privatpersonen, beispielsweise Spaziergänger oder Jogger, können bei Aufenthalt in befallenen Gebieten betroffen sein.

Welche Symptome treten bei Kontakt auf?

Die Reaktionen des Körpers auf die Brennhaare reichen von leichtem Juckreiz bis hin zu schweren allergischen Reaktionen. Typische Symptome sind:

  • Hautreizungen: Rötung, starker Juckreiz, Quaddeln,
  • Augenentzündungen: Bindehautentzündung, geschwollene Augenlider,
  • Atemwegsprobleme: Atemnot, bronchiale Beschwerden bis hin zu Asthmaanfällen,
  • Allgemeine Beschwerden: Fieber, Schwindel und selten schwere allergische Schockzustände.

Bei Auftreten dieser Symptome sollte umgehend medizinische Hilfe aufgesucht werden.

Wirksame Schutzmaßnahmen für Ihre Mitarbeitenden (TOP-Prinzip)

Im Sinne der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeitenden gilt grundsätzlich das TOP-Prinzip (Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen):

Technische Maßnahmen:

  • Gespinstnester entfernen: Spezialisierte Firmen sollten mit speziellen Industriesaugern (Staubklasse H mit Vorabscheider) die Nester absaugen, um die Ausbreitung der Brennhaare zu minimieren.
  • Biologische Bekämpfung: Einsatz biologischer Biozide wie Bacillus thuringiensis, um frühzeitig den Befall einzudämmen.

Organisatorische Maßnahmen:

  • Befallene Gebiete absperren und klar kennzeichnen.
  • Sichtkontrollen regelmäßig durchführen und dokumentieren.
  • Mitarbeitende über die Gefahren informieren und regelmäßig schulen.
  • Aufenthaltszeiten und Tätigkeiten in Risikobereichen minimieren.
  • Hygiene- und Hautschutzmaßnahmen klar definieren und kommunizieren (z.B. regelmäßige Reinigung, Kleiderwechsel).

Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA):

  • Schutzanzüge (Chemikalienschutz Typ 4B),
  • Atemschutzmasken FFP2 oder FFP3 mit Ventil,
  • Schutzhandschuhe (Nitril),
  • Geschlossenes, leicht zu reinigendes Schuhwerk (z.B. Nitrilstiefel nach EN 13832-3),
  • Dicht schließende Schutzbrille (Korbbrille).

Verhalten bei Kontakt mit Brennhaaren

Falls es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Kontakt kommt, sollten folgende Schritte unverzüglich eingeleitet werden:

  • Kleidung sofort wechseln und separat bei mindestens 60°C waschen,
  • Gründliches Duschen und Haarwäsche durchführen,
  • Augen gründlich mit Wasser ausspülen, ggf. Augenspülflasche verwenden,
  • Bei Beschwerden oder Unsicherheit unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ihre hilfreichen Downloads für den betrieblichen Einsatz

Zur Unterstützung Ihrer praktischen Arbeit stellen wir Ihnen eine speziell für Ihre Tätigkeit entwickelte Betriebsanweisung „Eichenprozessionsspinner“ als übersichtliches Foto zur Verfügung:

Zudem bieten wir Ihnen unsere umfassende Gefährdungsbeurteilung (GBU) als kostenfreien Download im PDF-Format an. Nutzen Sie diese Vorlage, um individuell auf Ihre betrieblichen Bedingungen angepasst eine rechtssichere Dokumentation zu gewährleisten:

📌 Download: Gefährdungsbeurteilung_Eichenprozessionsspinner.pdf

Fazit und praktische Handlungsempfehlung

Als Sicherheitsfachkräfte (SiFa) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind Sie zentrale Akteure bei der Prävention von gesundheitlichen Gefährdungen durch Eichenprozessionsspinner. Durch regelmäßige Schulungen, konsequente Umsetzung der Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip und frühzeitige Entfernung der Gespinstnester lassen sich Gefahren effektiv reduzieren.

Nutzen Sie die bereitgestellten Hilfsmittel (Betriebsanweisung und GBU), um Ihre Mitarbeitenden wirksam und rechtssicher zu schützen. Bleiben Sie wachsam und sorgen Sie durch gezielte Schutzmaßnahmen für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz.

Donato Muro

Resilienz im Arbeitsschutz: Mehr als nur Widerstandsfähigkeit

Einleitung: Die Bedeutung von Resilienz im Arbeitsleben

In der Welt des Arbeitsschutzes sind Herausforderungen und unerwartete Situationen alltäglich. Die Fähigkeit, diesen erfolgreich und mit einer positiven Grundeinstellung zu begegnen, wird als Resilienz bezeichnet. Dieser Artikel zielt darauf ab, Fachleuten im Bereich Arbeitsschutz praktische Tipps und tiefgreifende Einblicke in die Welt der Resilienz zu bieten.

Was ist Resilienz?

Resilienz ist ein dynamischer Prozess, der die Fähigkeit eines Individuums beschreibt, mit Belastungen umzugehen und dabei psychisch gesund zu bleiben. Im Arbeitskontext bedeutet dies, Herausforderungen wie Stress, Druck und Veränderungen effektiv zu bewältigen.

Warum ist Resilienz im Arbeitsschutz wichtig?

In einer Branche, die sich ständig wandelt und in der Sicherheitsrisiken allgegenwärtig sind, ist Resilienz unerlässlich. Sie ermöglicht es Fachkräften, flexibel auf Veränderungen zu reagieren, Stress zu bewältigen und somit zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beizutragen.

Die sieben Säulen der Resilienz im Arbeitsschutz

  1. Optimismus: Eine positive Einstellung in schwierigen Situationen beibehalten. Im Arbeitsschutz bedeutet das, auch in Krisen nach vorne zu schauen und Lösungen zu finden.
  2. Akzeptanz: Die Realität von Arbeitsrisiken anerkennen und konstruktiv darauf reagieren.
  3. Lösungsorientierung: Konkrete, realistische Sicherheitsziele setzen und diese verfolgen.
  4. Verlassen der Opferrolle: Aktiv Verantwortung für die eigene Sicherheit und die der Kollegen übernehmen.
  5. Verantwortungsübernahme: Eigeninitiative im Umgang mit Sicherheitsproblemen zeigen.
  6. Enge Bindungen: Ein starkes Netzwerk am Arbeitsplatz aufbauen, das Unterstützung in schwierigen Zeiten bietet.
  7. Positive Zukunftsplanung: Sich aktiv für die Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit einsetzen.

Tipps und Tricks zur Stärkung der Resilienz im Arbeitsschutz

  1. Regelmäßige Fortbildung: Bleiben Sie durch Schulungen und Workshops über die neuesten Sicherheitsstandards informiert.
  2. Stressmanagement-Techniken: Erlernen Sie Techniken wie tiefes Atmen oder progressive Muskelentspannung, um im Arbeitsalltag Stress abzubauen.
  3. Erfahrungsaustausch: Nutzen Sie Meetings und Teamgespräche, um Erfahrungen und Best Practices im Bereich Sicherheit zu teilen.
  4. Gesundheitsförderung: Achten Sie auf eine ausgewogene Ernährung, ausreichend Schlaf und regelmäßige Bewegung, um körperlich und geistig fit zu bleiben.

Resilienz-Selbsttest für Arbeitsschutzexperten

Bewerten Sie verschiedene Aspekte Ihrer Arbeit und Ihres Umgangs mit Herausforderungen auf einer Skala von 0 bis 10, um Ihre Resilienz zu bestimmen.

Schlussfolgerung: Resilienz als Schlüsselkompetenz im Arbeitsschutz

Resilienz ist eine unverzichtbare Fähigkeit im Arbeitsschutz. Sie hilft nicht nur dabei, den täglichen Herausforderungen zu begegnen, sondern trägt auch wesentlich zu einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung bei.

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