Geplante Änderungen der Gefahrstoffverordnung – Was Sicherheitsverantwortliche und Unternehmen wissen müssen

Datum: 10.10.2024

Ende August 2024 hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung vorgelegt, der erhebliche Neuerungen im Arbeitsschutz mit sich bringt. Im Fokus steht die Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen und der Schutz der Beschäftigten vor gefährlichen Stoffen – insbesondere Asbest und krebserzeugenden Substanzen. Für Sicherheitsfachkräfte (SIFAs), Sicherheitsbeauftragte (SIBEs) und Geschäftsführer bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen müssen, um ihre Unternehmen rechtlich abzusichern und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen.

Was wird geändert?

Die geplante Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zielt darauf ab, das risikobezogene Maßnahmenkonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B zu stärken. Dieses Konzept, das bereits seit 2008 existiert, koppelt die Anforderungen an Schutzmaßnahmen an das statistische Risiko, das mit der jeweiligen Tätigkeit verbunden ist. Neu ist die verbindliche Einführung von Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen. Diese Grenzwerte helfen dabei, die Exposition der Beschäftigten gegenüber krebserzeugenden Stoffen besser einzuordnen und die richtigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Zusätzlich wird eine Regelung eingeführt, die von Arbeitgebern verlangt, ein Expositionsverzeichnis für reproduktionstoxische Stoffe der Kategorien 1A und 1B zu führen. Dies dient nicht nur der besseren Dokumentation, sondern auch dem Schutz der Mitarbeiter im Fall späterer Erkrankungen.

Fokus auf Asbest: Mehr Schutz bei Arbeiten an älteren Gebäuden

Ein zentrales Element der neuen Verordnung ist der Umgang mit Asbest. Trotz des seit 1993 bestehenden Verbots asbesthaltiger Materialien treten bei Renovierungs- und Abbrucharbeiten in älteren Gebäuden weiterhin asbestbedingte Gesundheitsgefahren auf. Die Unfallversicherungsträger verzeichnen nach wie vor eine hohe Zahl von asbestbedingten Berufskrankheiten und Todesfällen. In den letzten zehn Jahren wurden mehr als 30.000 Fälle von asbestbedingten Berufskrankheiten anerkannt, mit über 16.000 Todesfällen.

Die geplanten Änderungen schreiben vor, dass Bauherren und Auftraggeber künftig genau angeben müssen, wann ihr Gebäude errichtet wurde. Für Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 gebaut wurden, besteht eine erhöhte Asbestrisiko-Wahrscheinlichkeit. Diese Information muss den ausführenden Firmen vor Beginn der Arbeiten schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden. Liegen diese Daten nicht vor, muss der Bauherr sie mit vertretbarem Aufwand, beispielsweise beim zuständigen Bauamt, beschaffen.

Für Unternehmen bedeutet dies: Wer Bau- oder Sanierungsarbeiten durchführt, muss diese Informationen vor dem Arbeitsbeginn unbedingt einholen. Das Versäumnis könnte nicht nur zu Gefahren für die Mitarbeiter führen, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen.

Risikobasierte Gefährdungsbeurteilung: Was ändert sich?

Ein wichtiger Teil der geplanten Änderungen betrifft die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Arbeitgeber müssen künftig neben den klassischen Arbeitsplatzgrenzwerten auch die neuen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen in ihre Beurteilung einfließen lassen. Diese Konzentrationswerte bestimmen, ob eine Exposition als akzeptabel, mittleres Risiko oder hohes Risiko eingestuft wird. Die Toleranzkonzentration markiert die Grenze, ab der das Risiko als nicht mehr tolerierbar gilt.

Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen daher sicherstellen, dass ihre Gefährdungsbeurteilungen stets auf dem neuesten Stand sind und die neuen Anforderungen berücksichtigen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren – insbesondere bei Tätigkeiten im Bereich „mittleres“ oder „hohes“ Risiko.

Praktische Tipps für Sicherheitsverantwortliche und Geschäftsführer

Die Anpassung der Gefahrstoffverordnung bringt neue Verpflichtungen, aber auch klare Leitlinien für den betrieblichen Arbeitsschutz. Hier sind einige Schritte, die du als Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragter oder Geschäftsführer in deinem Unternehmen berücksichtigen solltest:

  1. Überprüfung der aktuellen Gefährdungsbeurteilung: Gehe sicher, dass deine Gefährdungsbeurteilungen bereits die risikobasierten Maßnahmen beinhalten und überprüfe, ob Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen korrekt einbezogen wurden.
  2. Schulungen und Weiterbildungen: Es wird notwendig sein, deine Mitarbeiter und Kollegen im Umgang mit der neuen Gefahrstoffverordnung zu schulen. Besonders in der Bau- und Instandhaltungsbranche sollten regelmäßig Schulungen zur sicheren Asbesthandhabung durchgeführt werden.
  3. Dokumentation und Expositionsverzeichnisse führen: Unternehmen müssen ein Expositionsverzeichnis führen, in dem die Tätigkeiten sowie die Höhe und Dauer der Expositionen von Mitarbeitern festgehalten werden. Dieses Verzeichnis ist für mindestens 40 Jahre aufzubewahren.
  4. Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung (PSA): Überprüfe, ob die eingesetzten Schutzausrüstungen den aktuellen europäischen Anforderungen entsprechen. Neue Regelungen zur PSA-Benutzungsverordnung werden diesbezüglich eingeführt.
  5. Kooperation mit Bauherren: Vor jeder Arbeit an einem älteren Gebäude sollte der Bauherr dir die relevanten Informationen über das Baujahr und potenziell vorhandene Gefahrstoffe zur Verfügung stellen. Achte darauf, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind, bevor die Arbeit beginnt.
  6. Vorausschauende Planung: Da viele dieser Änderungen an die EU-Rechtsvorgaben gekoppelt sind, könnte es in den kommenden Jahren zu weiteren Anpassungen kommen. Es ist sinnvoll, vorausschauend zu planen und schon heute Systeme zur Dokumentation und Kontrolle von Gefahrstoffen zu implementieren, um zukünftige Anforderungen problemlos erfüllen zu können.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Nichtbeachtung der neuen Vorschriften kann erhebliche Folgen haben. Unternehmen, die keine angemessenen Schutzmaßnahmen treffen oder die Expositionsverzeichnisse nicht führen, laufen Gefahr, bei Unfällen oder Erkrankungen rechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung können mit hohen Bußgeldern geahndet werden, und es besteht das Risiko von Haftungsansprüchen seitens der Mitarbeiter.

Wie geht es weiter?

Der Entwurf zur Änderung der Gefahrstoffverordnung befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesrat wird sich in den kommenden Monaten mit den Vorschlägen befassen. Es bleibt abzuwarten, wann die neuen Regelungen endgültig verabschiedet werden, doch Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten.

Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Geschäftsführer sind gut beraten, die Entwicklungen genau im Auge zu behalten und frühzeitig Maßnahmen zur Anpassung an die neuen Anforderungen zu ergreifen.

Neue Richtlinien im Arbeitsrecht: Das BAG-Urteil zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und seine Auswirkungen auf Fachkräfte und Betriebsräte

Einleitung: Verständnis von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Wandel
In einem bemerkenswerten Urteil vom 13. Dezember 2023 (Az.: 5 AZR 137/22) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) neue Maßstäbe bezüglich des Beweiswerts ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB), insbesondere im Zusammenhang mit Kündigungen, gesetzt. Dieses Urteil hat signifikante Implikationen für Arbeitssicherheitsfachkräfte und Betriebsräte, die wir in diesem Artikel näher beleuchten.

Grundlagen: Lohnfortzahlung und Arbeitsunfähigkeit
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bildet die Basis für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind, haben einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Entgelts durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Anschließend tritt die Krankenkasse mit der Zahlung von Krankengeld ein. Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erfolgt traditionell durch eine ärztliche AUB, den sogenannten “gelben Schein”, der üblicherweise einen hohen Beweiswert genießt.

BAG-Urteil: Kritische Betrachtung des Timings von Kündigung und Krankschreibung
Das BAG-Urteil stellt klar, dass der Beweiswert einer AUB unter bestimmten Umständen erschüttert sein kann. Ein solcher Fall tritt insbesondere dann ein, wenn die Ausstellung der AUB zeitlich unmittelbar auf eine Kündigung folgt oder die AUB exakt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses reicht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kündigung vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber ausgeht.

Fallbeispiel: Der Zeitarbeiter und die Frage der Glaubwürdigkeit
Ein konkretes Beispiel, das im Urteil behandelt wurde, betraf einen Zeitarbeiter, der kurz nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber mehrfach krankgeschrieben wurde. Die letzte Krankschreibung endete genau mit dem Ablauf des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber bezweifelte die Authentizität der Krankschreibung und verweigerte daraufhin die Lohnfortzahlung. Obwohl die unteren Gerichtsinstanzen dem Arbeitnehmer zunächst Recht gaben, kippte das BAG diese Entscheidungen mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer nun den vollen Beweis der Arbeitsunfähigkeit erbringen muss.

Bedeutung für die Praxis: Einzelfallbetrachtung und Beweislast
Das Urteil des BAG setzt keinen allgemeingültigen Standard, sondern unterstreicht die Wichtigkeit der Betrachtung jedes Einzelfalls. Es führt nicht automatisch zum Verlust des Anspruchs auf Lohnfortzahlung, verschiebt jedoch die Beweislast auf den Arbeitnehmer. Dieser muss nun konkret nachweisen, dass er tatsächlich erkrankt war, beispielsweise durch detaillierte Schilderungen der Krankheitssymptome, ärztliche Befundberichte oder Zeugenaussagen des behandelnden Arztes.

Strategien für Fachkräfte und Betriebsräte
Dieses Urteil erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsräten. Sie sollten in der Lage sein, die neuen rechtlichen Gegebenheiten zu interpretieren und Mitarbeiter entsprechend zu beraten. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer über die möglichen Konsequenzen einer Krankschreibung im Zusammenhang mit einer Kündigung aufgeklärt werden. Betriebsräte sollten auch proaktiv auf eine transparente und faire Handhabung solcher Fälle im Unternehmen hinwirken.

Fazit: Ein neuer Blickwinkel im Arbeitsrecht
Zusammenfassend stellt das BAG-Urteil einen Wendepunkt in der Bewertung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dar. Während es die grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer nicht untergräbt, fordert es doch eine kritischere Betrachtung von Krankschreibungen, insbesondere im Kontext von Kündigungen. Für Fachkräfte und Betriebsräte bedeutet dies eine verstärkte Auseinandersetzung mit den Einzelfällen und eine angepasste Beratung ihrer Kollegen.

Für eine inklusivere Arbeitswelt: Wie Arbeitssicherheitsfachleute Stigmatisierung bekämpfen können

Einleitung: Das Problem der Stigmatisierung

Stigmatisierung ist ein weit verbreitetes und tief verwurzeltes Problem im Berufsleben. Es handelt sich dabei um einen Prozess, bei dem Menschen aufgrund einer Krankheit oder eines Gesundheitszustands diskriminiert und ausgegrenzt werden. Diese Diskriminierung kann sowohl von Einzelpersonen als auch von Institutionen ausgehen und führt oft dazu, dass Betroffene zusätzlich zu ihrer Krankheit ein “doppeltes Leid” erfahren.

Die Auswirkungen der Stigmatisierung sind vielfältig und reichen von sozialer Isolation und Diskriminierung bis hin zu schlechterer medizinischer Versorgung und geringerer Lebensqualität. In einigen Fällen kann die Stigmatisierung sogar dazu führen, dass Menschen medizinische Hilfe vermeiden, was ihre Gesundheit weiter verschlechtert.

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist es wichtig, sich dieser Problematik bewusst zu sein. Stigmatisierung kann nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter beeinträchtigen, sondern auch das Arbeitsklima und die Produktivität negativ beeinflussen. Daher ist es entscheidend, Maßnahmen zur Bekämpfung der Stigmatisierung im Gesundheitswesen zu ergreifen und eine inklusivere und gesündere Arbeitsumgebung zu fördern.

In diesem Artikel werden wir das Konzept der Stigmatisierung weiter erläutern, die Auswirkungen auf Menschen mit Krankheiten diskutieren und die Notwendigkeit betonen, Stigmatisierung zu beenden und eine inklusivere Gesellschaft zu fördern. Wir werden auch konkrete Handlungsoptionen und Sofortmaßnahmen vorstellen, die zur Bekämpfung der Stigmatisierung im Gesundheitswesen beitragen können.

Doppeltes Leid: Krankheit und Stigmatisierung

Es ist eine traurige Realität, dass Menschen, die mit Krankheiten leben, oft nicht nur mit den physischen und emotionalen Auswirkungen ihrer Erkrankung zu kämpfen haben, sondern auch mit gesellschaftlicher Diskriminierung und Stigmatisierung. Dieses “doppelte Leid” kann die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen und zu weiteren gesundheitlichen Problemen führen.

Einige Krankheiten werden in unserer Gesellschaft besonders stigmatisiert. Dazu gehören beispielsweise psychische Erkrankungen, Übergewicht und Abhängigkeitserkrankungen. Menschen, die mit diesen Krankheiten leben, werden oft diskriminiert und ausgegrenzt. Sie werden aufgrund ihrer Krankheit beurteilt und nicht als die Individuen gesehen, die sie sind.

Die Stigmatisierung kann dazu führen, dass Menschen ihre Krankheit verstecken und medizinische Hilfe vermeiden, was zu einer Verschlechterung ihrer Gesundheit führen kann. Darüber hinaus kann die Stigmatisierung auch dazu führen, dass Menschen sich selbst diskriminieren und ihre Fähigkeit, mit ihrer Krankheit umzugehen, untergraben.

Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist es wichtig, sich dieser Problematik bewusst zu sein und Maßnahmen zu ergreifen, um die Stigmatisierung am Arbeitsplatz zu bekämpfen. Dies kann beinhalten, eine inklusive und unterstützende Arbeitsumgebung zu fördern, Bildungsprogramme zur Sensibilisierung für diese Themen anzubieten und Unterstützung für Mitarbeiter bereitzustellen, die mit diesen Krankheiten leben.

Zehn Thesen gegen Stigmatisierung

In interdisziplinären Workshops wurden zehn Thesen erarbeitet, die als Leitfaden zur Bekämpfung der Stigmatisierung dienen können. Jede dieser Thesen adressiert einen wichtigen Aspekt der Stigmatisierung und bietet konkrete Ansätze zur Verbesserung.

  1. Forschung und Evidenz: Die Notwendigkeit, die Forschung zu Stigmatisierung und deren Auswirkungen zu stärken und auf Evidenz basierende Strategien zur Bekämpfung der Stigmatisierung zu entwickeln.
  2. Neudefinition von “Lifestyle”-Erkrankungen: Die Anerkennung, dass Krankheiten wie Übergewicht und Abhängigkeit nicht einfach auf “Lebensstil” reduziert werden können und dass diese Reduktion zur Stigmatisierung beiträgt.
  3. Bewusstsein über Sprache: Die Erkenntnis, dass die Art und Weise, wie wir über Krankheiten sprechen, zur Stigmatisierung beitragen kann und dass ein bewussterer Umgang mit Sprache notwendig ist.
  4. Aufklärung und Enttabuisierung: Die Notwendigkeit, Aufklärungsarbeit zu leisten und Tabus rund um Krankheiten zu brechen, um Stigmatisierung zu bekämpfen.
  5. Frühzeitige Verankerung von Aufklärung und Sensibilisierung: Die Wichtigkeit, bereits in der Ausbildung im Gesundheitsbereich das Bewusstsein für Stigmatisierung zu schärfen und Strategien zur Bekämpfung der Stigmatisierung zu vermitteln.
  6. Vertiefende Ausbildung im Gesundheitsbereich: Die Notwendigkeit, die Ausbildung im Gesundheitsbereich zu vertiefen, um ein besseres Verständnis für die Auswirkungen der Stigmatisierung auf die Gesundheitsversorgung zu fördern.
  7. Schaffung von Begegnungsräumen: Die Bedeutung der Schaffung von Räumen, in denen Menschen mit stigmatisierten Krankheiten aufeinandertreffen und Erfahrungen austauschen können.
  8. Partizipative Entscheidungsprozesse: Die Notwendigkeit, Menschen mit stigmatisierten Krankheiten in Entscheidungsprozesse einzubeziehen und ihre Stimmen zu hören.
  9. Zusammenarbeit mit Influencern und Medienpartnerschaften: Die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Influencern und Medien, um das Bewusstsein für Stigmatisierung zu erhöhen und positive Botschaften zu verbreiten.
  10. Förderung von Zivilcourage: Die Notwendigkeit, Zivilcourage zu fördern und Menschen zu ermutigen, gegen Stigmatisierung einzutreten.

Handlungsoptionen und Sofortmaßnahmen

Es gibt verschiedene Handlungsoptionen und Sofortmaßnahmen, die zur Bekämpfung der Stigmatisierung im Gesundheitswesen ergriffen werden können. Einige davon sind:

  1. Mitglieder des Gesundheitsausschusses einladen: Durch die Einbindung von Mitgliedern des Gesundheitsausschusses in Diskussionen und Entscheidungsprozesse kann das Bewusstsein für die Problematik der Stigmatisierung erhöht und politische Unterstützung für Maßnahmen zur Bekämpfung der Stigmatisierung gewonnen werden.
  2. Kampagne der BZgA: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) könnte eine Kampagne starten, um das Bewusstsein für die Stigmatisierung von Krankheiten zu erhöhen und Informationen über die negativen Auswirkungen der Stigmatisierung zu verbreiten.
  3. Petition “Lifestyle”-Paragraf: Eine Petition könnte gestartet werden, um den “Lifestyle”-Paragrafen im Sozialgesetzbuch V zu ändern. Dieser Paragraf kann dazu beitragen, dass bestimmte Krankheiten als “Lifestyle”-Erkrankungen eingestuft und dadurch stigmatisiert werden.
  4. Partizipation von Betroffenen bei Aufklärung: Menschen, die von stigmatisierten Krankheiten betroffen sind, könnten in Aufklärungsmaßnahmen einbezogen werden. Ihre persönlichen Erfahrungen und Perspektiven können dazu beitragen, ein realistischeres und empathischeres Bild von diesen Krankheiten zu vermitteln.
  5. Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): Die Betroffenen könnten ein Stimmrecht im G-BA erhalten, um ihre Interessen besser vertreten zu können.

Fazit und Aufruf zum Handeln

Die Stigmatisierung von Krankheiten ist ein tief verwurzeltes Problem, das sowohl individuelles Leid als auch gesellschaftliche Ausgrenzung verursacht. Es ist ein Problem, das wir gemeinsam angehen müssen, um eine inklusivere und empathischere Gesellschaft zu schaffen.

In diesem Artikel haben wir das Konzept der Stigmatisierung und seine Auswirkungen auf Menschen mit Krankheiten erörtert. Wir haben das “doppelte Leid” von Menschen beleuchtet, die nicht nur mit den Auswirkungen ihrer Krankheit, sondern auch mit gesellschaftlicher Diskriminierung und Stigmatisierung zu kämpfen haben. Wir haben zehn Thesen vorgestellt, die als Leitfaden zur Bekämpfung der Stigmatisierung dienen können, und wir haben mögliche Handlungsoptionen und Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung der Stigmatisierung im Gesundheitswesen diskutiert.

Jetzt ist es an der Zeit zu handeln. Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben Sie eine wichtige Rolle dabei, Stigmatisierung am Arbeitsplatz zu bekämpfen und eine inklusivere Arbeitsumgebung zu fördern. Wir ermutigen Sie, die in diesem Artikel vorgestellten Thesen und Handlungsoptionen zu nutzen und aktiv Maßnahmen zur Bekämpfung der Stigmatisierung zu ergreifen.

Was kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb tun?

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit haben Sie eine Schlüsselrolle bei der Förderung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds. Im Kontext der Stigmatisierung von Krankheiten können Sie folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

  1. Aufklärung und Sensibilisierung: Organisieren Sie Schulungen und Informationsveranstaltungen, um das Bewusstsein für die Stigmatisierung von Krankheiten zu erhöhen und ein besseres Verständnis für die Erfahrungen von Menschen mit stigmatisierten Krankheiten zu fördern.
  2. Einbindung von Betroffenen: Betroffene können eine wichtige Rolle bei der Aufklärung und Sensibilisierung spielen. Überlegen Sie, wie Sie Menschen mit stigmatisierten Krankheiten in Ihre Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen einbeziehen können.
  3. Schaffung eines unterstützenden Umfelds: Arbeiten Sie daran, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das unterstützend und inklusiv ist und in dem alle Mitarbeiter unabhängig von ihrer Gesundheitssituation respektiert und wertgeschätzt werden.
  4. Politische Maßnahmen: Überlegen Sie, wie Sie auf politischer Ebene Einfluss nehmen können, um die Stigmatisierung von Krankheiten zu bekämpfen. Dies könnte beispielsweise die Unterstützung von Petitionen oder die Zusammenarbeit mit Gesundheitsausschüssen beinhalten.
  5. Zusammenarbeit mit externen Organisationen: Es gibt viele Organisationen, die sich für die Bekämpfung der Stigmatisierung von Krankheiten einsetzen. Überlegen Sie, wie Sie mit diesen Organisationen zusammenarbeiten können, um Ihre Bemühungen zu unterstützen.

“Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben wir die Macht und die Verantwortung, Stigmatisierung am Arbeitsplatz zu bekämpfen. Lassen Sie uns gemeinsam handeln, um ein sicheres und inklusives Arbeitsumfeld für alle zu schaffen.”

Donato Muro
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