Asbest und die neue Gefahrstoffverordnung: Eine kritische Betrachtung jenseits populistischer Schlagzeilen

Einseitige Darstellung durch den WDR – Differenzierung statt Empörung

Die jüngste WDR-Reportage https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/gefahrstoffverordnung-handwerk-nrw-asbest-100.html von Daniela Becker zur Novellierung der Gefahrstoffverordnung vermittelt den Eindruck, dass Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen durch die neuen Regelungen massiv überfordert seien. Gleichzeitig suggeriert der Beitrag, große Wohnungsunternehmen wie Vivawest würden sich elegant ihrer Verantwortung entziehen. Diese Darstellung ist jedoch zu kurz gedacht und verkennt die tatsächliche Komplexität der Thematik rund um den Arbeitsschutz und Asbest.Genau an dieser Stelle irritiert es mich besonders, wie die WDR-Reporterin Daniela Becker zu einem solchen, meiner Ansicht nach völlig falschen Trugschluss kommen konnte. Es entsteht beinahe der Eindruck, hier wurde eine bewusst zugespitzte Darstellung gewählt, um Emotionen und Empörung hervorzurufen, anstatt eine gründlich recherchierte und differenzierte Betrachtung zu liefern. Gerade bei einem so ernsten Thema wie der Gefährdung durch Asbest und dem Schutz von Arbeitnehmern sollte sorgfältiger und verantwortungsvoller berichtet werden.

1. Verantwortung im Arbeitsschutz: Endlich klare Verhältnisse schaffen!

Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung, gültig seit dem 5. Dezember 2024, verpflichtet Bau- und Handwerksbetriebe ausdrücklich dazu, eigenverantwortlich auf Asbest zu prüfen, bevor Sanierungen in Bestandsgebäuden durchgeführt werden. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine zusätzliche Belastung, sondern um eine längst überfällige Klarstellung, die eigentlich selbstverständlich sein sollte. Denn Arbeitgeber waren schon immer nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Diese Verantwortung lag immer und liegt weiterhin selbstverständlich bei der ausführenden Firma – das war nie anders geregelt.Ich begrüße diese Klarstellung ausdrücklich. Tatsächlich hätte ich mir sogar eine noch deutlich strengere Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung gewünscht – insbesondere in Hinblick auf Sanierungen und Renovierungen im Gebäudebestand. Denn dort lauern noch viele weitere Schadstoffe neben Asbest, auch wenn Asbest sicherlich die am kritischsten zu betrachtende Gefahr darstellt. Gerade weil das Gesundheitsrisiko durch Asbest so hoch ist, braucht es eindeutige und strenge Vorgaben.Die Idee, diese Verantwortung auf Bauherren oder gar auf Privatpersonen abzuwälzen, halte ich für absolut fatal. Gerade private Eigentümer wissen oftmals gar nicht, welche Gebäudeschadstoffe vorhanden sind oder welche gesundheitlichen Risiken damit verbunden sein könnten. Privatpersonen reißen normalerweise keine Wände ein und schleifen keine belasteten Materialien ab – genau dafür holen sie sich schließlich Profis ins Haus. Und genau hier sind Handwerksbetriebe gefragt. Sie sind die Fachleute, die wissen müssen, was zu tun ist. Handwerker waren daher auch schon vor der Novelle in der Pflicht, mögliche Asbest-Gefährdungen in ihre Planungen einzubeziehen und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen.Deshalb finde ich es unverständlich, dass jetzt so laut darüber geklagt wird. Eigentlich hätte jeder verantwortungsvolle Betrieb dies bereits in der Vergangenheit genauso gehandhabt, wie es nun ausdrücklich vorgeschrieben ist. Außerdem sieht die Verordnung keineswegs vor, dass grundsätzlich immer sofort umfangreiche Analysen durchgeführt werden müssen. Zunächst sind Gebäudeinformationen zu prüfen: Gibt es Hinweise darauf, dass das Gebäude bereits asbestfrei errichtet wurde – etwa weil es nach dem Asbestverbot entstanden ist – oder bestehen belastbare Unterlagen, die eine Asbestfreiheit belegen, sind gar keine aufwendigen Proben erforderlich. Hier wird also keineswegs automatisch zusätzlicher Aufwand erzeugt, sondern einfach ein klarer Rahmen geschaffen.Kurz gesagt: Die Novelle macht endlich explizit, was schon immer im Interesse der Beschäftigten verpflichtend war. Und das ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung

2. Kosten für Asbestanalysen: Überschaubar, realistisch und keineswegs eine Belastung

Die von Daniela Becker in der WDR-Reportage genannten Summen von “mehreren zehntausend Euro” allein für Asbestanalysen sind völlig überzogen und entsprechen keineswegs der Realität am Markt. Tatsächlich liegen die Kosten für einfache Asbestproben bei etwa 50 Euro netto pro Probe. Sollte eine komplexere Probe erforderlich sein, bei der zusätzlich ein Säureaufschluss durchgeführt wird, betragen die Kosten etwa 70 Euro netto pro Probe.Ein konkretes Beispiel: Bei einer durchschnittlichen Einfamilienwohnung reichen erfahrungsgemäß etwa zehn Proben vollkommen aus, um Klarheit bezüglich einer möglichen Asbestbelastung zu schaffen. Somit liegen die Analyse- und Probenkosten für eine solche Wohnung – inklusive eventueller Fahrtkosten und der Arbeitszeit für die Probenentnahme – in der Praxis oft unter 1.000 Euro netto.Selbst bei einem kompletten Einfamilienhaus, bei dem naturgemäß mehr Proben anfallen können, bewegen sich die Gesamtkosten für Proben, Arbeitszeit und Fahrtkosten meistens nicht über 2.500 Euro. Im Verhältnis zu den Gesamtkosten einer Sanierung oder Renovierung befinden wir uns hier also im absoluten Promillebereich – nicht einmal im Prozentbereich. Von einer wirtschaftlichen Belastung für den Handwerker kann hier also gar keine Rede sein.Natürlich geben Handwerksbetriebe diese Kosten mit einem angemessenen Aufschlag an den Bauherrn oder den Auftraggeber weiter. Dadurch entstehen den ausführenden Betrieben keine nennenswerten wirtschaftlichen Nachteile – im Gegenteil: die entstehenden Aufwände sind überschaubar und kalkulierbar. Was wirklich steigt, ist lediglich der zeitliche und organisatorische Aufwand – und zwar in einer Zeit, in der viele Handwerker ohnehin gut ausgelastet sind und sich ihre Aufträge bereits aussuchen können.Die dramatische Darstellung in der WDR-Reportage wirkt daher sachlich unangebracht und verfehlt vollkommen die Realität auf den Baustellen.

3. Bauherrenpflichten: Informationspflicht statt komplexer Analyseverantwortung

Die überarbeitete Gefahrstoffverordnung nimmt Bauherren keineswegs vollständig aus der Verantwortung, wie es in der WDR-Reportage von Daniela Becker suggeriert wird. Sie verpflichtet die Bauherren dazu, alle verfügbaren Informationen zum Gebäude bereitzustellen. Die eigentliche Pflicht, Analysen auf Asbest durchzuführen, liegt aber zu Recht bei den Handwerksbetrieben, die letztendlich vor Ort arbeiten. Denn diese Betriebe verfügen in der Regel über die nötige Fachkompetenz und Ressourcen, um Analysen selbst vorzunehmen oder zuverlässig externe Dienstleister damit zu beauftragen.In der Reportage beschwert sich jedoch der interviewte Geschäftsführer lautstark darüber, dass er nun zusätzliche, kostspielige Schulungen für seine Mitarbeiter durchführen müsse. Eine solche Aussage ist aus fachlicher Sicht völlig absurd. Betriebe mussten ihre Beschäftigten bereits vor der Novellierung regelmäßig unterweisen, da dies zwingend nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben ist – unabhängig von der Gefahrstoffverordnung. Die spezielle Ausbildung für den Umgang mit Asbest (der sogenannte „Asbestschein“) besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren. Hier von einer unzumutbaren Zusatzbelastung zu sprechen, entbehrt also jeglicher Grundlage und wirkt eher wie klagendes Jammern statt sachlicher Kritik.

4. Schutz der Beschäftigten: Es geht um Leben und Tod

Asbest ist keineswegs ein Randthema oder nur eine weitere bürokratische Belastung, sondern weiterhin eine tödliche Bedrohung. Jährlich sterben allein in Deutschland rund 1.600 Menschen an den Folgen asbestbedingter Erkrankungen – und die Dunkelziffer dürfte noch höher sein. Diese Zahl verdeutlicht, dass beim Arbeitsschutz auf Baustellen keine Kompromisse gemacht werden dürfen.Es gibt zwei Arten zu sterben: schnell und plötzlich, etwa bei einem Autounfall, oder langsam und schmerzhaft, wie bei einer Berufserkrankung durch Asbestexposition. Wer einmal ausreichend lange und ungeschützt mit Asbest in Kontakt gekommen ist, trägt ein lebenslanges Risiko, eine schwere, oft tödliche Krankheit zu entwickeln.Genau deshalb ist es auch so entscheidend, dass die Verantwortung im Umgang mit Asbest endlich klar geregelt wurde. Der europaweite Asbestdialog hat hierfür wichtige Grundlagen geliefert. Dennoch hätte die aktuelle Novelle der Gefahrstoffverordnung noch viel weiter gehen können – und meiner Meinung nach auch müssen. Wir brauchen noch strengere und umfassendere Vorgaben, insbesondere wenn es um das Bauen und Sanieren im Bestand geht, denn dort lauert die Gefahr besonders häufig und heimtückisch.Es geht hier um echte Menschenleben, nicht um lästige Bürokratie. Der Schutz der Beschäftigten muss oberste Priorität haben – und zwar ausnahmslos und kompromisslos.

5. Fazit: Sachliche Diskussion statt populistischer Empörung – Menschenleben gehen vor Profit!

Die Diskussion rund um die Novellierung der Gefahrstoffverordnung braucht dringend Sachlichkeit und differenzierte Betrachtung statt populistischer und teilweise fachlich falscher Panikmache. Der WDR-Beitrag offenbart hierbei leider Schwächen: Wenn sogar der Begriff „Gefahrstoffverordnung“ mehrfach fälschlicherweise als „Gefahrenstoffverordnung“ bezeichnet wird, lässt dies ernsthafte Zweifel an der fachlichen Expertise der Beteiligten aufkommen.Anstatt Handwerker-Geschäftsführer vor die Kamera zu holen und sie darüber klagen zu lassen, wie lästig und teuer Arbeitsschutzmaßnahmen seien, hätte man lieber Fachleute der Berufsgenossenschaft Bau (BG BAU) befragen sollen. Diese Experten erleben tagtäglich die dramatischen Folgen asbestbedingter Berufskrankheiten und kümmern sich um Hinterbliebene. Sie hätten sicherlich klarstellen können, worum es hier tatsächlich geht: um Menschenleben, nicht um marginale Kosten oder vermeintlich lästige Vorschriften.Der angeblich massive Mehraufwand für die Betriebe ist schlicht nicht nachvollziehbar. Unterweisungen der Beschäftigten im Arbeitsschutz sind seit Jahrzehnten Pflicht – völlig unabhängig von der aktuellen Novellierung. Zudem hält ein Asbestschein fünf Jahre lang; hier von großer Belastung zu sprechen, ist schlicht realitätsfremd. Schon immer mussten Handwerker vor Beginn neuer Baustellen Gefährdungen erkennen und berücksichtigen. Warum dies nun plötzlich zu einem untragbaren Problem erklärt wird, ist für mich absolut unverständlich und wirkt wie ein vorgeschobenes Argument.Letztendlich geht es hier um minimale Kosten und ein wenig Mehraufwand im Vergleich zu dem, was wirklich auf dem Spiel steht: Menschenleben. Wer hier Zeit und geringe Kostenersparnisse über Gesundheit und Sicherheit stellt, handelt unverantwortlich und – um es deutlich zu sagen – ekelhaft. Die Prioritäten sollten klar sein: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz stehen vor Profit, ohne Wenn und Aber.

Arbeitsschutz auf Baustellen

Arbeitsschutz auf Baustellen

Alleine im Jahr 2019 sind über 57 Bauarbeiter pro 1000 Vollzeitbeschäftigte bei der Ausübung ihres Berufs verunglückt. In der Tat ist kaum ein Beruf gefährlicher. Umso wichtiger ist es, mit angemessenen Arbeitsschutzmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Statistik zeigt aber, dass es um die Einhaltung notwendiger Schutzregeln schlecht bestellt ist.

Welche Gefahren sind Bauarbeiter ausgesetzt?

Energie an sich ist nicht schädlich, wenn sie unkontrolliert und unbeabsichtigt auf Menschen einwirkt jedoch schon. Auf der Baustelle findet man viele Energie- und Gefahrenquellen:

– Baumaschinen und elektrische Handwerkzeuge
– Bewegungsenergie sich bewegender Menschen
– Antriebsenergie (Pneumatik, Hydraulik, Motoren)
– Schwerkraft / Lageenergie
– Wärmeenergie (Hitze – z. B. durch Schweiß oder Feuerarbeiten)
– Gefahrstoffe (Energie, die in einem Stoff chemisch gebunden ist)

Die Bauleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Energiequellen gebündelt und einem einzigen Zweck zugeleitet werden: dem Errichten eines Bauwerks. Werden keine Schutzmaßnahmen ergriffen, kann es schnell gefährlich werden, denn selbst der erfahrenste Arbeiter macht mal einen Fehler.

Risiken auf der Baustelle: Was ist typisch?

Brenzlige Situationen gehören auf der Baustelle zum Alltag. Gerade deshalb ist es wichtig, nicht überheblich zu werden und mit einer „Wird schon gut gehen!“, sich ans Werk zu machen. Unvorsichtigkeit und Fehleinschätzungen sind die Hauptrisiken auf dem Bau. Konkret bedeutet dies, dass aus Bequemlichkeit auf die Arbeitssicherung verzichtet wird. Aber auch mangelndes Fachwissen oder Zeitdruck kann dazu führen, dass auf das Einhalten von Regeln verzichtet wird. Aufgrund der inhärenten Unübersichtlichkeit auf der Baustelle steigt die Unfallgefahr. So kommt es zu:

– Stürzen durch ungesicherte Arbeitsbereiche, unsicher stehenden Leitern oder Gerüsten
– Stürze in Baugruben, welche nicht abgespannt wurden
– Verschüttungen
– Stolpern über Hindernisse (Materialien und Arbeitsgerät)
– Unfällen aufgrund falscher Bedienung von Werkzeugen bzw. Maschinen
– Verletzungen durch herabfallendes Material

Auch Brände, elektrische Stromschläge und Vergiftungen durch unsachgemäßen Umgang mit Gefahrgut sind typisch.

Arbeitssicherheit auf Baustellen – gesetzliche Bestimmungen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet das gesetzliche Rahmenwerk in Deutschland. Eine Vielzahl an Einzelverordnungen reglementiert etwa den Umgang mit Materialien und Lasten (Gefahrstoffverordnung, Lastenhandhabungsverordnung) oder beschreiben, wie mit Lärm umzugehen ist (LärmVibrationsArbSchV). Darüber hinaus ist auch die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung und die Baustellenverordnung ( Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen “RAB”) von Relevanz.

Wichtig zu wissen ist, dass die Berufsgenossenschaft technische Neuerungen auf ihr Gefahrenpotenzial prüft, diese sind stets auf dem aktuellsten Stand gehalten. Zu guter Letzt sind auch noch die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft zu erwähnen. An Regeln mangelt es also kaum.

Was genau legen die Vorschriften fest?

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz auf Baustellen sind komplex und umfangreich. Abgestellte Personen müssen zwangsläufig eine Checkliste abarbeiten, auf der sehr viele verschiedene Punkte aufgeführt sind. Es geht dabei nicht bloß darum, die Baustelle angemessen zu sichern. Verantwortliche Personen haben auch sicherzustellen, dass die Arbeiter über die Befähigung verfügen, mit Gefahrenquellen umzugehen. Auch die Planung und Organisation der Arbeitsabläufe wirkt sich entweder positiv oder negativ auf die Sicherheit aus. Natürlich sind auch Arbeitsmittel zu prüfen. Eine defekte Maschine mit blank liegenden Kontakten kann etwa zu gefährlichen Stromschlägen führen.

Spezialfall: Hochbau

Wenn Gebäude wie Wohnhäuser, Türme, Einkaufszentren oder Stadien errichtet werden, muss mit besonderen Gefahren gerechnet werden. Je mehr Arbeiter in luftiger Höhe ihren Dienst verrichten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit abzustürzen – wenn etwa das Gerüst nicht ordnungsgemäß gesichert und abgenommen wurde. Auch Stürze von Leitern sind typisch, wenn auf den Einsatz von Hubbühnen verzichtet wird. Natürlich werden auch Arbeitsmaterialien und Gerät auf den Hochbau transportiert. Nachlässigkeit bei der Ladungssicherheit führt dazu, dass sich Objekte lösen. Herabfallende Gegenstände gefährden dann tiefer arbeitende Menschen. Von grundlegender Bedeutung ist daher auch der Schutz des Kopfes durch das Tragen eines Helms. Arbeitsschuhe verhindern das Zerquetschen von Zehen und Verletzungen durch Anstoßen. Durch die robuste Sole wird das Eintreten von Gegenständen (Nägel, Späne) verhindert.

Spezialfall: Tiefbau

Der Bau von Tunneln, Kanälen, Straßen und Brücken zählt in den Bereich des Tiefbaus. Auch hier finden wir spezifische Gefahrenquellen. So kann es passieren, dass Baufahrzeuge in Gruben abrutschen oder im Rückwärtsgang Unheil anrichten. Darüber hinaus passiert es, dass Menschen verschüttet werden, wenn Grubenwände nicht fachgerecht gesichert werden. Dies ist die häufigste Ursache für tödliche Unfälle im Tiefbau.

Es kann aber auch passieren, dass beim Erdaushub Wasser-, Strom und Gasleitungen angebaggert und beschädigt werden. Besonders unappetitlich ist austretendes Abwasser, welches mit Keimen belastet ist. Um dies zu verhindern, muss die Bauleitung über Lagepläne des Versorgers verfügen.

Spezialfall: Straßen- und Gleisbau

Nicht immer können Straßenabschnitte vollständig gesperrt haben. Insbesondere auf Autobahnen werden Bauarbeiten durchgeführt, während der Verkehr weiterfließt. Wichtig wird dann das Einhalten von Sicherheitsabständen. Beim Gleisbau muss das Team an Arbeitern vor heranfahrenden Zügen gewarnt werden. Für diesen Zweck kommen spezielle Sicherheitsfachkräfte zum Einsatz.

Wie sind die Arbeitsschutzpflichten verteilt?

An Bauprojekten sind verschiedene Parteien beteiligt. Zu diesen zählt der Bauherr, der Arbeitgeber sowie die Beschäftigten. Nicht jede Partei trägt gleich viel Verantwortung für die Bausicherheit.

Bauherren

Grundlegende Verantwortung trägt der Bauherr. Er muss sicherstellen, dass alle relevanten Regeln eingehalten werden. Treten verschiedene Firmen gleichzeitig in Erscheinung, muss ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) bestellt werden. Dieser muss keinesfalls von extern beauftragt werden. Voraussetzung ist lediglich die notwendige Fachkenntnis. Donato Muro aus Düsseldorf ist Arbeitsschutzingenieur und HSE-Experte und kann diesbezüglich weiterhelfen. Seine Firma bietet die Aus- und Fortbildungen zum SiGeKo an. Direkt vor Ort oder sogar online. Als Bauherr kann man so auf Dauer einiges an Geld sparen, da externe Dienstleister nicht mehr beauftragt werden müssen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle kann dann eigenständig geplant, koordiniert und überwacht werden. Dies ist auch insofern praktisch, als die Haftung nicht immer auf den Dienstleister übertragen werden kann.

Arbeitgeber

Als Grundlage für sicheres Arbeiten auf der Baustelle gilt die Gefährdungsbeurteilung. Diese wird vom Arbeitgeber erstellt. Anschließend muss Sorge dafür getragen werden, dass entsprechende Kommentare des SiGeKo in die Praxis überführt werden. Dazu kann zum Beispiel die Bereitstellung von Schutzausrüstung gehören. Zudem müssen Beschäftigte über alle Maßnahmen, welche den Arbeitsschutz betreffen, aufgeklärt werden – in leicht verständlicher Form! Die Koordination mit anderen verantwortlichen Firmen und die Wartung von Maschinen fällt auch in den Aufgabenbereich des Arbeitgebers.

Beschäftigte

Bauarbeiter sind dazu verpflichtet, Arbeitsmittel ihrer Bestimmung gemäß zu nutzen und sie auf Beschädigungen zu überprüfen. Aufenthaltsverbote sind zu achten und die notwendige Schutzausrüstung muss angelegt werden. Besteht Brand oder Explosionsgefahr, darf keinesfalls geraucht werden (Brandschutz).

Wie werden Schutzmaßnahmen durchgesetzt?

Wenn eine Gruppe betriebsfremder Personen die Baustelle unangemeldet betritt, dann kann eine Arbeitsschutzkontrolle (z.B. BG Bau) anstehen. Mit Checkliste und Kugelschreiber bewaffnet wird genau überprüft, ob die Schutzmaßnahmen umgesetzt werden – und vollständig sind! Wichtig ist auch, dass Arbeitsschutzmaßnahmen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Liegen hier Mängel vor, wird dies von der Gewerbeaufsicht als Verstoß gewertet. Konkret müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

– Die Gefährdungsbeurteilung
– eine Liste der vom SiGeKo angeordneten Maßnahmen
– sicherheitsrelevante Betriebsanweisungen zur Durchführung risikobehafteter Arbeiten
– Nachweise über die Existenz von Ersthelfern, Sicherheitsbeauftragten und durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge.
– Dokumente, die eine Unterweisung der Arbeiter belegen

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Werden Mängel festgestellt, wird zuerst eine Mahnung ausgesprochen. Innerhalb einer bestimmten Frist muss dieser beseitigt werden. Geschieht dies nicht, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 €. Darüber hinaus kann auch die Verwendung schadhafter Betriebsmittel untersagt werden. Besonders problematisch sind Verstöße dann, wenn Arbeiter verunglücken und gesundheitliche Schäden erleiden. In diesem Fall kommt die Anwendung des Strafrechts infrage – eine Freiheitsstrafe droht!

Aber auch Angestellte müssen Schutzregeln (wie das Verwenden von Schutzkleidung) befolgen. Verweigern sie sich, droht die fristlose Kündigung. Wie wir gesehen haben, ist die Verhütung von Unfällen auf der Baustelle keine einfache Angelegenheit. Experten wie Donato Muro aus NRW können beratend tätig werden. Auch eine Weiterbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist möglich – auch bequem über das Internet!