Baustellen im Winter: So erkennen Sie kältebedingte Risiken und sorgen für eine sichere Arbeitsumgebung

Früher wurden die meisten Baustellen bei Frost, Eis und Schnee für mehrere Monate in den Winterschlaf versetzt. Denn die wichtigsten Materialien, vorneweg der Zement, konnten der Kälte nicht ohne Verluste standhalten. Heute jedoch bleiben zahlreiche Baustellen dank der technischen Weiterentwicklung von Zement & Co. auch in der dunklen Jahreszeit in Betrieb. Das ist gut für Produktivität und Umsatz, birgt jedoch zusätzliche Gefahren für die Mitarbeiter.

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Erfahren Sie in diesem Artikel, worauf Sie als SiGeKo auf Ihrer Winterbaustelle achten müssen und wie Sie die wichtigsten Risiken mindern können.

Schichtbeginn im frostigen Morgengrauen, Feierabend bei einbrechender Dunkelheit:  Im Winter sorgt allein das abnehmende Tageslicht für veränderte Arbeitsbedingungen auf Baustellen. An manchen Tagen scheint es sogar permanent dämmrig zu bleiben. Hinzu kommen die Gefahren durch Frost, Kälte und Schnee. Deshalb brauchen SiGeKo und Bauleiter im Winter ein besonders aufmerksames Auge, wenn es darum geht, für maximale Sicherheit auf der Baustelle zu sorgen.

Denn die größten Risiken der Winterbaustelle sind auf den ersten Blick oft gar nicht sichtbar.

Baustellenwege müssen täglich auf Glätte geprüft werden

Wer schon einmal auf Glatteis ausgerutscht ist, weiß, wie tief der Schrecken sitzt – denn wir stürzen meist nur dann, wenn wir die Glätte gar nicht bemerkt haben, weil sie für unser Auge nicht sichtbar war. Dieses Risiko ist vor allem morgens und abends besonders hoch, wenn Dämmerung herrscht und wir nicht erkennen können, ob der Untergrund lediglich nass oder bereits gefroren ist. Manchmal kann sich Glätte auch unter harmlos erscheinendem Laub oder einer dünnen Schicht Schnee verbergen.

Für Baustellen gibt es keinen regulären, gemeindlich organisierten Winterdienst. Deshalb ist es unerlässlich, nach einer kalten Nacht zu prüfen, ob alle Flächen sicher betreten werden können, und sie gegebenenfalls entsprechend zu präparieren. Ein Eimer Streusalz sollte deshalb auch auf Kleinbaustellen immer vorrätig sein, um die wichtigsten Gehwege zu sichern.

Auf manchen Großbaustellen ist es durchaus üblich, dass Mitarbeiter mit dem Fahrrad von A nach B fahren. Sie sollten darauf achten, dass sie Spikes an ihren Rädern haben – selbst dann, wenn auf der Baustelle seitens des Bauleiters täglich gestreut wird. Vor allem die Kombination von Eis und Sand kann schnell zur Falle werden, weil die Bremsen komplett versagen und das Rad ins Schleudern gerät. Doch auch gestreute Wege bergen noch Gefahren: Gröbere Streusalzkörner verlängern den Bremsweg, weshalb das Tempo im Winter gedrosselt werden sollte.

Tückisch wird Frost auch auf Metalloberflächen, etwa bei Gerüsten oder den Trittflächen von Leitern. Sie können extrem rutschig werden, wenn nach einer eisigen Nacht die Sonne herauskommt. Nicht nur deshalb sollten sie immer nur mit Profisohlen betreten und mit Arbeitshandschuhen angefasst werden. Denn gefrorenes Metall kann an der feuchten Haut kleben bleiben und beim Losreißen schmerzhafte Schürfwunden verursachen.

Wintersichere Arbeitskleidung mit Reflektoren beugt Unfällen vor

Auf der Winterbaustelle kann die richtige Ausrüstung Leben retten: Schuhe mit schneesicheren Profilsohlen sind ebenso essenziell wie die passenden Handschuhe, welche die Finger nicht nur warm halten, sondern auch ihre Beweglichkeit garantieren und aus robusten, griffsicheren Materialien bestehen.

Die S3 Sicherheitsschuhe gibt es beispielsweise auch mit einem Extra-Profil und einer dicken Fütterung. Sie hält die Füße selbst bei Minusgraden warm. Zusätzlich können Thermosocken zum Einsatz kommen, die den Isolationseffekt der Fütterung noch einmal verstärken.

Auch die Kleidung sollte der winterlichen Kälte und Dunkelheit angepasst werden. Die so genannte High Visible Arbeitskleidung ist insbesondere im Bereich des Oberkörpers mit Hochleistungsreflektoren ausgestattet und bietet damit eine optimale Sichtbarkeit bei Schmuddelwetter und einbrechender Dämmerung. Wenn die Witterung ungemütlich wird, reicht der Helm außerdem oft nicht mehr aus, um den Kopf warm zu halten – und kühlt der Kopf aus, folgt nach und nach der gesamte Körper. Dünne Mützen aus atmungsaktivem Hightech-Material lassen sich problemlos unter den Helm tragen und schützen die empfindlichen Ohren vor Zugluft und Feuchtigkeit.

Wer auf der Baustelle mit leicht brennbaren Chemikalien zu tun hat oder sich häufig im Funkenflug befindet – etwa beim Schweißen – , sollte jedoch eine spezielle Mütze aus feuerfestem Material wählen.

Eine gute Alternative zur Kombination Helm & Mütze bieten Helme mit Styroporauskleidung im Inneren. Sie werden liebevoll als „Iglo-Helme“ bezeichnet und eignen sich für Menschen, die unempfindlich an den Ohren sind und denen es vollkommen genügt, wenn der Kopf ausreichend gewärmt wird.

Thermokleidung als Sicherheitsfaktor: Unterkühlung ist ein Unfallrisiko

Extrawarme Thermokleidung ist als Sicherheitsfaktor nicht zu unterschätzen. Ständiges Frieren mindert die Konzentration und raubt Energie. Der Organismus muss dann permanent auf Hochleistungstouren arbeiten, um seine Idealtemperatur zu halten. Frieren wir dauerhaft, kann sich rasch Erschöpfung und Müdigkeit einstellen, was wiederum zu einer höheren Fehleranfälligkeit führt.

Gleichzeitig ist es wichtig, beweglich zu bleiben. Am besten kleidet man sich bei niedrigen Temperaturen im Zwiebelprinzip und trägt als Basis leichte, wärmende Sportunterwäsche. Atmungsaktive Layer unter der Jacke machen jede Bewegung mit uns transportieren den Schweiß schnell wieder nach außen ab.

Beleuchtung der wichtigsten Wege mit mindestens 20 Lux

Im Dezember wird es schon nachmittags dunkel, sodass unbedingt auf gut ausgeleuchtete Verkehrswege innerhalb der Baustelle geachtet werden muss. Sie sollten mit mindestens 20 Lux flächendeckend bestrahlt werden, um die Sicherheit des Teams gewährleisten zu können.

Da moderne LED Lampen keine Wärme entwickeln, müssen sie regelmäßig vom Schnee befreit werden, um in voller Stärke arbeiten zu können. Bei klassischen Lampen tauen Schnee und Eis mit der Zeit von alleine weg.

Vor allem die Sicherheits- und Rettungswege einer Baustelle müssen in der Dämmerung bestens sichtbar sein.

Die gefährlichsten Unfälle auf Baustellen sind ganzjährig in erster Linie Stürze – zum Beispiel von einem Gerüst, einer Leiter oder auch hinab in eine Grube. Diese Gefahr potenziert sich in den Wintermonaten um ein Vielfaches. Deshalb muss morgens immer genügend Zeit eingeplant werden, um die Gerüstflächen von Eis und Schnee zu befreien und die gesamte Ausrüstung genauer unter die Lupe zu nehmen.

Löcher, die mit Brettern abgedeckt wurden, sollten zusätzlich gekennzeichnet werden. Schnee verändert die gesamte Optik der Baustelle, da er sich wie eine dicke weiße Decke über den Untergrund legt und alles „gleich“ aussehen lässt. Sprich: Sind die Löcher und Gruben nicht extra gekennzeichnet, besteht die Gefahr, dass ein Mitarbeiter auf den Holzplanken ausrutscht oder versehentlich mit einem schweren Baustellenfahrzeug darüber fährt und einbricht.

Pausenräume und Toiletten müssen ausreichend beheizt werden

Zum Arbeitsschutz gehört auch der Schutz des Immunsystems. Wer in der Kälte arbeitet, muss die Möglichkeit haben, sich in den Pausen aufzuwärmen. Deshalb ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Pausenräume in den Baucontainern eine Temperatur von 21 Grad haben müssen. Überdies sollten sie Möglichkeiten bieten, nasse Jacken zum Trocknen aufzuhängen.

Die Toiletten und Waschräume sollten ebenfalls beheizt werden. Die Baustellenmitarbeiter sollten überdies dazu ermuntert werden, alle körperlichen Symptome, die auf eine Unterkühlung hinweisen, ernst zu nehmen und sich bei wiederholtem Husten und Niesen krankzumelden – auch und insbesondere zum Schutz der Kollegen.

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Arbeitsschutz auf Baustellen

Arbeitsschutz auf Baustellen

Alleine im Jahr 2019 sind über 57 Bauarbeiter pro 1000 Vollzeitbeschäftigte bei der Ausübung ihres Berufs verunglückt. In der Tat ist kaum ein Beruf gefährlicher. Umso wichtiger ist es, mit angemessenen Arbeitsschutzmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Statistik zeigt aber, dass es um die Einhaltung notwendiger Schutzregeln schlecht bestellt ist.

Welche Gefahren sind Bauarbeiter ausgesetzt?

Energie an sich ist nicht schädlich, wenn sie unkontrolliert und unbeabsichtigt auf Menschen einwirkt jedoch schon. Auf der Baustelle findet man viele Energie- und Gefahrenquellen:

– Baumaschinen und elektrische Handwerkzeuge
– Bewegungsenergie sich bewegender Menschen
– Antriebsenergie (Pneumatik, Hydraulik, Motoren)
– Schwerkraft / Lageenergie
– Wärmeenergie (Hitze – z. B. durch Schweiß oder Feuerarbeiten)
– Gefahrstoffe (Energie, die in einem Stoff chemisch gebunden ist)

Die Bauleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Energiequellen gebündelt und einem einzigen Zweck zugeleitet werden: dem Errichten eines Bauwerks. Werden keine Schutzmaßnahmen ergriffen, kann es schnell gefährlich werden, denn selbst der erfahrenste Arbeiter macht mal einen Fehler.

Risiken auf der Baustelle: Was ist typisch?

Brenzlige Situationen gehören auf der Baustelle zum Alltag. Gerade deshalb ist es wichtig, nicht überheblich zu werden und mit einer „Wird schon gut gehen!“, sich ans Werk zu machen. Unvorsichtigkeit und Fehleinschätzungen sind die Hauptrisiken auf dem Bau. Konkret bedeutet dies, dass aus Bequemlichkeit auf die Arbeitssicherung verzichtet wird. Aber auch mangelndes Fachwissen oder Zeitdruck kann dazu führen, dass auf das Einhalten von Regeln verzichtet wird. Aufgrund der inhärenten Unübersichtlichkeit auf der Baustelle steigt die Unfallgefahr. So kommt es zu:

– Stürzen durch ungesicherte Arbeitsbereiche, unsicher stehenden Leitern oder Gerüsten
– Stürze in Baugruben, welche nicht abgespannt wurden
– Verschüttungen
– Stolpern über Hindernisse (Materialien und Arbeitsgerät)
– Unfällen aufgrund falscher Bedienung von Werkzeugen bzw. Maschinen
– Verletzungen durch herabfallendes Material

Auch Brände, elektrische Stromschläge und Vergiftungen durch unsachgemäßen Umgang mit Gefahrgut sind typisch.

Arbeitssicherheit auf Baustellen – gesetzliche Bestimmungen

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet das gesetzliche Rahmenwerk in Deutschland. Eine Vielzahl an Einzelverordnungen reglementiert etwa den Umgang mit Materialien und Lasten (Gefahrstoffverordnung, Lastenhandhabungsverordnung) oder beschreiben, wie mit Lärm umzugehen ist (LärmVibrationsArbSchV). Darüber hinaus ist auch die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung und die Baustellenverordnung ( Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen „RAB“) von Relevanz.

Wichtig zu wissen ist, dass die Berufsgenossenschaft technische Neuerungen auf ihr Gefahrenpotenzial prüft, diese sind stets auf dem aktuellsten Stand gehalten. Zu guter Letzt sind auch noch die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft zu erwähnen. An Regeln mangelt es also kaum.

Was genau legen die Vorschriften fest?

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz auf Baustellen sind komplex und umfangreich. Abgestellte Personen müssen zwangsläufig eine Checkliste abarbeiten, auf der sehr viele verschiedene Punkte aufgeführt sind. Es geht dabei nicht bloß darum, die Baustelle angemessen zu sichern. Verantwortliche Personen haben auch sicherzustellen, dass die Arbeiter über die Befähigung verfügen, mit Gefahrenquellen umzugehen. Auch die Planung und Organisation der Arbeitsabläufe wirkt sich entweder positiv oder negativ auf die Sicherheit aus. Natürlich sind auch Arbeitsmittel zu prüfen. Eine defekte Maschine mit blank liegenden Kontakten kann etwa zu gefährlichen Stromschlägen führen.

Spezialfall: Hochbau

Wenn Gebäude wie Wohnhäuser, Türme, Einkaufszentren oder Stadien errichtet werden, muss mit besonderen Gefahren gerechnet werden. Je mehr Arbeiter in luftiger Höhe ihren Dienst verrichten, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit abzustürzen – wenn etwa das Gerüst nicht ordnungsgemäß gesichert und abgenommen wurde. Auch Stürze von Leitern sind typisch, wenn auf den Einsatz von Hubbühnen verzichtet wird. Natürlich werden auch Arbeitsmaterialien und Gerät auf den Hochbau transportiert. Nachlässigkeit bei der Ladungssicherheit führt dazu, dass sich Objekte lösen. Herabfallende Gegenstände gefährden dann tiefer arbeitende Menschen. Von grundlegender Bedeutung ist daher auch der Schutz des Kopfes durch das Tragen eines Helms. Arbeitsschuhe verhindern das Zerquetschen von Zehen und Verletzungen durch Anstoßen. Durch die robuste Sole wird das Eintreten von Gegenständen (Nägel, Späne) verhindert.

Spezialfall: Tiefbau

Der Bau von Tunneln, Kanälen, Straßen und Brücken zählt in den Bereich des Tiefbaus. Auch hier finden wir spezifische Gefahrenquellen. So kann es passieren, dass Baufahrzeuge in Gruben abrutschen oder im Rückwärtsgang Unheil anrichten. Darüber hinaus passiert es, dass Menschen verschüttet werden, wenn Grubenwände nicht fachgerecht gesichert werden. Dies ist die häufigste Ursache für tödliche Unfälle im Tiefbau.

Es kann aber auch passieren, dass beim Erdaushub Wasser-, Strom und Gasleitungen angebaggert und beschädigt werden. Besonders unappetitlich ist austretendes Abwasser, welches mit Keimen belastet ist. Um dies zu verhindern, muss die Bauleitung über Lagepläne des Versorgers verfügen.

Spezialfall: Straßen- und Gleisbau

Nicht immer können Straßenabschnitte vollständig gesperrt haben. Insbesondere auf Autobahnen werden Bauarbeiten durchgeführt, während der Verkehr weiterfließt. Wichtig wird dann das Einhalten von Sicherheitsabständen. Beim Gleisbau muss das Team an Arbeitern vor heranfahrenden Zügen gewarnt werden. Für diesen Zweck kommen spezielle Sicherheitsfachkräfte zum Einsatz.

Wie sind die Arbeitsschutzpflichten verteilt?

An Bauprojekten sind verschiedene Parteien beteiligt. Zu diesen zählt der Bauherr, der Arbeitgeber sowie die Beschäftigten. Nicht jede Partei trägt gleich viel Verantwortung für die Bausicherheit.

Bauherren

Grundlegende Verantwortung trägt der Bauherr. Er muss sicherstellen, dass alle relevanten Regeln eingehalten werden. Treten verschiedene Firmen gleichzeitig in Erscheinung, muss ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) bestellt werden. Dieser muss keinesfalls von extern beauftragt werden. Voraussetzung ist lediglich die notwendige Fachkenntnis. Donato Muro aus Düsseldorf ist Arbeitsschutzingenieur und HSE-Experte und kann diesbezüglich weiterhelfen. Seine Firma bietet die Aus- und Fortbildungen zum SiGeKo an. Direkt vor Ort oder sogar online. Als Bauherr kann man so auf Dauer einiges an Geld sparen, da externe Dienstleister nicht mehr beauftragt werden müssen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle kann dann eigenständig geplant, koordiniert und überwacht werden. Dies ist auch insofern praktisch, als die Haftung nicht immer auf den Dienstleister übertragen werden kann.

Arbeitgeber

Als Grundlage für sicheres Arbeiten auf der Baustelle gilt die Gefährdungsbeurteilung. Diese wird vom Arbeitgeber erstellt. Anschließend muss Sorge dafür getragen werden, dass entsprechende Kommentare des SiGeKo in die Praxis überführt werden. Dazu kann zum Beispiel die Bereitstellung von Schutzausrüstung gehören. Zudem müssen Beschäftigte über alle Maßnahmen, welche den Arbeitsschutz betreffen, aufgeklärt werden – in leicht verständlicher Form! Die Koordination mit anderen verantwortlichen Firmen und die Wartung von Maschinen fällt auch in den Aufgabenbereich des Arbeitgebers.

Beschäftigte

Bauarbeiter sind dazu verpflichtet, Arbeitsmittel ihrer Bestimmung gemäß zu nutzen und sie auf Beschädigungen zu überprüfen. Aufenthaltsverbote sind zu achten und die notwendige Schutzausrüstung muss angelegt werden. Besteht Brand oder Explosionsgefahr, darf keinesfalls geraucht werden (Brandschutz).

Wie werden Schutzmaßnahmen durchgesetzt?

Wenn eine Gruppe betriebsfremder Personen die Baustelle unangemeldet betritt, dann kann eine Arbeitsschutzkontrolle (z.B. BG Bau) anstehen. Mit Checkliste und Kugelschreiber bewaffnet wird genau überprüft, ob die Schutzmaßnahmen umgesetzt werden – und vollständig sind! Wichtig ist auch, dass Arbeitsschutzmaßnahmen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Liegen hier Mängel vor, wird dies von der Gewerbeaufsicht als Verstoß gewertet. Konkret müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

– Die Gefährdungsbeurteilung
– eine Liste der vom SiGeKo angeordneten Maßnahmen
– sicherheitsrelevante Betriebsanweisungen zur Durchführung risikobehafteter Arbeiten
– Nachweise über die Existenz von Ersthelfern, Sicherheitsbeauftragten und durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge.
– Dokumente, die eine Unterweisung der Arbeiter belegen

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Werden Mängel festgestellt, wird zuerst eine Mahnung ausgesprochen. Innerhalb einer bestimmten Frist muss dieser beseitigt werden. Geschieht dies nicht, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 €. Darüber hinaus kann auch die Verwendung schadhafter Betriebsmittel untersagt werden. Besonders problematisch sind Verstöße dann, wenn Arbeiter verunglücken und gesundheitliche Schäden erleiden. In diesem Fall kommt die Anwendung des Strafrechts infrage – eine Freiheitsstrafe droht!

Aber auch Angestellte müssen Schutzregeln (wie das Verwenden von Schutzkleidung) befolgen. Verweigern sie sich, droht die fristlose Kündigung. Wie wir gesehen haben, ist die Verhütung von Unfällen auf der Baustelle keine einfache Angelegenheit. Experten wie Donato Muro aus NRW können beratend tätig werden. Auch eine Weiterbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist möglich – auch bequem über das Internet!

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