Haftung im Brandschutz – wer haftet im Brandfall?

Haftung im Brandschutz wer haftet im Brandfall?

Wenn es zu einem Brand kommt, sind nicht nur Sachwerte, sondern auch Menschenleben in Gefahr. Aus diesem Grund kommt dem Brandschutz eine besonders wichtige Rolle zu. Unter diesem Begriff versteht man alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind, Brände zu verhüten. Dabei ist es egal, ob es sich um ein fertiges Gebäude handelt oder es noch im Entstehen begriffen ist. Wenn es darum geht, die Frage nach der Haftung zu klären, wird auch ein Blick auf den Brandschutz geworfen. Wurden Brandschutzregeln nicht eingehalten, entsteht eine Verantwortlichkeit. Eine Teilschuld überträgt sich auch explizit auf das Planungsbüro. Wenn ein Feuer entsteht und sich womöglich unkontrolliert ausbreitet, dann fängt die Suche nach den verantwortlichen Personen an. Der Teufel steckt dabei oft im Detail.

Haftung im Brandfall: Die rechtlichen Grundlagen erklärt

Immer dann, wenn es zu einem Schaden kommt, muss jemand für diesen aufkommen. Juristisch gesehen steht diese Person oder Organisation in der Haftung. Dieser Rechtsanspruch ergibt sich dabei aus dem BGB. Je nach Situation spielt aber auch das Strafrecht oder öffentliche Recht mit hinein. Doch was sind konkrete Situationen, aus denen sich Haftung ableiten lässt? Prinzipiell immer dann, wenn ein Regelverstoß festgestellt wurde – zum Beispiel ein Vertragsbruch. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Verursacher und der Gefährderhaftung. Wer mit einem Auto einen Unfall verursacht, dann wird der Verursacher dafür haftbar gemacht. Ist er die einzige Person, die zur Rechenschaft gezogen werden kann? Nicht unbedingt. Ist der Unfallfahrer nicht der Halter, weil er den Wagen bloß geliehen hat, ist Letzterer als „Gefährder“ mit haftbar. Darum auch der Begriff der Gefährderhaftung.

Übertragen wir dieses Prinzip auf den Feuerschutz, dann ist nicht bloß die Person, welche den Brand zu verschulden hat, haftbar. Auch jene Personen, welche für die Sicherheit der Betriebsanlagen verantwortlich sind, müssen für das Feuer gerade stehen. So kommt dem Betreiber von Anlagen eine Verkehrssicherungspflicht zu. Dies bedeutet im Grunde nichts anderes, als dass angemessene Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen. Da er sich einer Brandgefahr bewusst sein muss, ergibt sich hieraus eine Verantwortung. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einem „Gefahrenbereich“, der gesichert werden muss.

Schutzmaßnahmen nicht befolgt: Welche Folgen hat das?

Brandschutzregeln nicht zu befolgen, ist in höchstem Maße unverantwortlich. Nicht nur, weil man das Leben seiner Angestellten aufs Spiel setzt. Die eigene Zukunftsperspektive kann auch erheblich darunter leiden, wird man für einen Brand im eigenen Unternehmen haftbar gemacht. Im besten Fall drohen Bußgelder. Unangenehm wird es, wenn Menschen zu Schaden kommen und Schadenersatz erstritten wird. Der Worst Case tritt ein, sollte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung anstreben. Man ist dann nicht nur vorbestraft, sondern kann auch mit einem Berufsverbot belegt werden. Stichwort: Unzuverlässigkeit. Deshalb ist es unabdingbar, Vorsorge zu treffen und den Betrieb sicher zu gestalten. Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, kann nur ein erfahrener Jurist weiterhelfen. Donato Muro aus Düsseldorf kennt sich aus und kann vor Ort beraten – und als Rechtsexperte knifflige Probleme lösen.


Häufige Fragen und Antworten

Wie können Mitverantwortliche haftbar gemacht werden?

Dem deutschen Recht zufolge kann im Brandfall mehr als nur eine Entität haftbar gemacht werden. Dazu bedarf es jedoch einer Feststellung im Einzelfall durch ein Gericht. Im Prozess wird bestimmt, welchen Anteil beteiligte Parteien tragen. Zu diesen zählen eventuell:

  • Sicherheitsfirmen im Feuerschutz.
  • Planer.
  • Teile der Geschäftsleitung sowie Mitarbeiter.

Jede Situation ist sachlich anders gelagert, weshalb es einer genauen Analyse im Rahmen der gerichtlichen Betrachtung bedarf.

Fehler im Brandschutzkonzept: Wer haftet?

Manche Gebäude schon bei der Planung bedürfen eines Brandschutzkonzepts. Dies ist immer dann gegeben, wenn die Immobilie besonders schutzbedürftig ist. Beispiele sind Schulen, aber auch Krankenhäuser. Auch wenn von den baurechtlichen Bestimmungen abgewichen wird, muss ein solches Schutzkonzept erstellt werden. Natürlich kann es passieren, dass der Fachplaner oder beteiligte Sachverständige fehlerhaft oder nachlässig arbeiten. Wird das Brandschutzkonzept fehlerhaft erstellt, können diese Personen mit in die Haftung genommen werden.

Wie verhält sich die Situation bei fehlerhafter Brandschutzordnung?

Manche Bundesländer verlange nicht nur ein Brandschutzkonzept, sondern eine noch striktere Brandschutzverordnung, welche sich aus der DGUV ableiten lässt. Verantwortlich ist in der Regel die Geschäftsführung. Allerdings kann die Unternehmensleitung auch an externe Dienstleister übertragen (die Kontrollfunktion kann nicht abgegeben werden als Unternehmensleitung). Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass diese auch Verantwortung übernehmen und im Brandfall zur Mitverantwortung gezogen werden können.

Brandschutz-Mängel dokumentieren und melden

Es ist die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten, etwaige Mängel im Rahmen einer Begehung festzustellen und zu rechtssicher zu dokumentieren. Aber auch als Arbeitnehmer, Mieter, Hausverwalter oder Passant kann man Verstöße melden. Auch wenn lediglich ein Verdacht besteht, muss diesem nachgegangen werden, um Menschenleben zu schützen. Doch an wen sollte man sich wenden? Dies hängt davon ab, zu welcher Personengruppe man zählt und in welchem Kontext der Verstoß vermutet wird. Mögliche Ansprechpartner sind Vermieter, Eigentümer, die Unternehmensleitung, Architekten oder Anlagenbetreiber. Wird der Mangel nicht beseitigt, oder weiß man nicht, wer am besten kontaktiert werden sollte, kann man sich auch direkt an die Polizei oder Bauaufsicht wenden. Selbst Brandschutzbeauftragter werden? Hier Informieren!

Prinzipiell kann man sich aber auch an der folgenden Übersicht orientieren:

Arbeitnehmer wenden sich am besten an die Geschäftsführung oder die mit HSE-Betriebssicherheit Abteilung. Befürchtet man Vergeltungsmaßnahmen durch den Arbeitnehmer, kann eine Anzeige auch anonym oder durch den Betriebsrat erfolgen. Die Polizei und Bauaufsicht wird dann eingeschaltet, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vermutet wird.

  • Passanten oder Besucher des Betriebs wenden sich am besten direkt an die Behörden (Bauaufsicht).
  • Zeigen sich Kollegen uneinsichtig ob der Mängel und steht man selber in der Verantwortung, sollte man trotzdem zur Polizei oder Behörde gehen. Damit zeigt man sich zwar im Prinzip selber an, aber kann sich nur so aus der Haftung befreien und Unfälle verhindern helfen.

Muss ein Mangel gemeldet werden?

Es kommt darauf an, ob Fachwissen vorliegt! Passanten oder Arbeitnehmer können Brandschutzmängel meist nicht erkennen. Bei Bauleitern oder andere bezogene Personen sieht die Situation anders aus. Von diesen kann erwartet werden, dass sie entsprechende Fehler erkennen und melden. Häufig wird fälschlicherweise vermutet, dass Führungspersonal mit Fachkenntnis sich aus der Haftung schleichen kann, solange es einem anderen Projekt oder Ressort zugeordnet ist. Nein, jeder Leiter mit Spezialkompetenz kann in die Haftung genommen werden!

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Brandschutz-Haftung: Ein schwieriges Thema

Wenn es in einem Betrieb zu einem Brand gekommen ist, dann ist selten ein einzelner Schuldige zu ermitteln. Ja, es ist richtig, dass Fachplaner und Sachverständige bei groben Verstößen durchaus alleine haftbar gemacht werden können. Die Regel ist dies jedoch bei Weitem nicht. Im Regelfall stehen viele verschiedene Interessen und Akteure nebeneinander. Die Haftungsfrage wird dann vor Gericht beantwortet.

Fest steht, dass Fehler in der Brandschutzplanung einfach nicht passieren dürfen. Auch eine Fahrlässigkeit in der Kontrolle der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Für die Geschäftsleitung besteht immer die Möglichkeit, die Haftung vertraglich auf Dritte zu übertragen. Doch auch hier können viele Fehler passieren. Am besten ist es, wenn man sich im Vorfeld von einer sachkundigen Person beraten lässt. Aber auch wenn es bereits zu Problemen und Konflikten gekommen ist, dann kann Donato Muro aus NRW weiterhelfen, der sich in allen Fragen des Arbeitsschutzes sehr gut auskennt. Eine Vogel-Strauß-Taktik ist keinesfalls zu empfehlen. Schließlich sind auch beteiligte Versicherungen daran interessiert, die Haftungsfrage zu klären. Es kommt also darauf an, sich selber gut zu vertreten, um den eigenen Standpunkt zu stärken.

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