Sicherheitsfachkraft

Häufig verwendetes Synonym für “Fachkraft für Arbeitssicherheit”, aus dem sich auch die Abkürzung “Sifa” herleitet. Sifas erarbeiten nach den vorgaben des ASIG.

Sicherheitsingenieur.NRW stellt die Fachkraft für Arbeitssicherheit incl. Arbeitsmediziner in vielen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Mehr Infos hier klicken.

Brennbarer Stoff

“Brennbarer Stoff ist ein Stoff in Form von Gas, Dampf, Flüssigkeit, Feststoff oder Gemischen davon, der bei Entzündung eine exotherme Reaktion mit Luft eingehen kann.” [Definition nach TRBS 2152]
Diese Definition umfasst gasförmige, flüssige und feste Stoffe einschließlich Dämpfe, Nebel und Stäube, die im Gemisch oder Kontakt mit Luft oder Sauerstoff zum Brennen neigen. Der brennbare Stoff selbst beeinflusst das Brandgeschehen in vielfältiger Weise. Es ist abhängig von den chemischen und physikalischen Eigenschaften des Stoffes, von seinem Aggregatzustand (fest, flüssig oder gasförmig) und von Umgebungseinflüssen.

Stoff in Form von Gas, Dampf, Flüssigkeit, Feststoff oder Gemischen davon, der bei Entzündung eine exotherme Reaktion mit Luft eingehen kann. [EN 13237:2013]

(siehe auch: DGUV Information 205-001 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz)

Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte wird in erster Linie von den Sachversicherern gefordert. Seine Aufgabe ist es, die Brandschutzverantwortlichen eines Betriebes (Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des vorbeugenden,
abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes zu beraten und zu
unterstützen. Das gilt insbesondere für folgende Aufgaben:

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
  • Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen
  • Zusammenarbeit mit der Brandschutzbehörde und der Feuerwehr
  • Aufstellen des Brandbekämpfungsplanes und des Alarmplanes
  • Ausbildung von Mitarbeitern, wie z. B. Brandschutzhelfern, “unterwiesenen” Personen usw.

Der Brandschutzbeauftragte ist damit auch Partner der Fachkraft für
Arbeitssicherheit im Brandschutz.

Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsschutzgesetz

Ermittlung, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind, durch Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung für jede Tätigkeit.
Pflicht des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5) an den Arbeitgeber, der diese Pflicht an weisungsbefugte Führungskräfte übertragen kann. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt beraten zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten hat der Arbeitgeber einen
Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. Er muss mindestens einmal
vierteljährlich einberufen werden. Nach dem
Arbeitssicherheitsgesetz
setzt sich dieser Ausschuss zusammen aus:

  •  Dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
  •  Zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern
  •  Betriebsärzten
  •  Fachkräften für Arbeitssicherheit
  •  Sicherheitsbeauftragte

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes
zu beraten.

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